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Kindertagespflege aus theoretischer Perspektive. Diskurse, Deutungen und Entwicklungen

Abstract

München : Verlag Deutsches Jugendinstitut e.V. 2025, 218 S. - (DJI-Fachforum Bildung und Erziehung; 14) Pädagogische Teildisziplin: Sozialpädagogik; Pädagogik der frühen Kindheit; als elektronischer Volltext verfügbar

Full text

Flämig, Katja [Hrsg.]; Schoyerer, Gabriel [Hrsg.] Kindertagespflege aus theoretischer Perspektive. Diskurse, Deutungen und Entwicklungen München : Verlag Deutsches Jugendinstitut e.V. 2025, 218 S. - (DJI-Fachforum Bildung und Erziehung; 14) Quellenangabe/ Reference: Flämig, Katja [Hrsg.]; Schoyerer, Gabriel [Hrsg.]: Kindertagespflege aus theoretischer Perspektive. Diskurse, Deutungen und Entwicklungen. München : Verlag Deutsches Jugendinstitut e.V. 2025, 218 S. - (DJI-Fachforum Bildung und Erziehung; 14) - URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-341386 - DOI: 10.25656/01:34138; 10.3224/87966462 https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0111-pedocs-341386 https://doi.org/10.25656/01:34138 in Kooperation mit / in cooperation with: https://www.budrich.de Nutzungsbedingungen Terms of use Dieses Dokument steht unter folgender Creative Commons-Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de - Sie dürfen das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, solange Sie den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen und das Werk bzw. diesen Inhalt nicht bearbeiten, abwandeln oder in anderer Weise verändern. 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Kindertagespflege aus theoretischer Perspektive Diskurse, Deutungen und Entwicklungen 14 DJI-Fachforum Bildung und Erziehung Kindertagespflege aus theoretischer Perspektive Diskurse, Deutungen und Entwicklungen Katja Flämig, Gabriel Schoyerer (Hrsg.) 14 DJI-Fachforum Bildung und Erziehung Katja Flämig, Gabriel Schoyerer (Hrsg.) Kindertagespflege aus theoretischer Perspektive Diskurse, Deutungen und Entwicklungen Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.) DJI-Fachforum Bildung und Erziehung Band 14 Das Deutsche Jugendinstitut Das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI) ist eines der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute Europas. Seit über 60 Jahren erforscht es die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien, berät Bund, Länder und Gemeinden und liefert wichtige Impulse für die Fachpraxis. Aktuell sind an den beiden Standorten München und Halle (Saale) etwa 380 Beschäftigte tätig, darunter rund 240 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Finanziert wird das DJI überwiegend aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und den Bundesländern. Weitere Zuwendungen erhält es im Rahmen von Projektförderungen u.a. von der Europäischen Kommission, Stiftungen und anderen Institutionen der Wissenschaftsförderung. www.dji.de Die Katholische Stiftungshochschule München Die Katholische Stiftungshochschule München (KSH) ist eine staatlich anerkannte, national und international hoch angesehene Hochschule für Sozial-, Gesundheitsund pädagogische Berufe in kirchlicher Trägerschaft. Sie steht Menschen allen Glaubens offen und bietet ihren etwa 2.500 Studentinnen und Studenten an den beiden Standorten Benediktbeuern und München kostenfrei ein hochwertiges akademisches Studium und eine professionelle Begleitung. Neben den Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit, Hebammenkunde, Healthcare-Management, Pflegepädagogik, Pflege primärqualifizierend, Kindheitspädagogik sowie Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit bietet die KSH auch Masterstudiengänge und vielfältige Fortbildungsveranstaltungen an. Ein wissenschaftliches und zugleich praxisorientiertes Studium sowie das christliche Menschenbild begründen den besonderen Auftrag der Hochschule. www.ksh-muenchen.de Katja Flämig, Gabriel Schoyerer (Hrsg.) Kindertagespflege aus theoretischer Perspektive Diskurse, Deutungen und Entwicklungen Verlag Deutsches Jugendinstitut, München 2025 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. © 2025 Deutsches Jugendinstitut e.V. 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Printed in Europe. 5 Inhalt Einleitung Theoretische Perspektiven auf ein komplexes Feld Zur Notwendigkeit einer differenzierten Auseinandersetzung mit der Kindertagespflege Katja Flämig und Gabriel Schoyerer 7 I Feldbezogene und historische Perspektiven 1 Was ist feldspezifisch für Kindertagespflege? Empirische Annäherungen an das Selbstverständnis einer Betreuungsform zwischen öffentlich und privat Maria Ihm und Gabriel Schoyerer 23 2 Vom Versprechen der Ermöglichung einer Bildungskindheit Das Diskursfeld der Pädagogik der frühen Kindheit und seine Einund Ausschlüsse Marc Schulz 45 3 Außerfamiliale Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in den 1970er-Jahren Die Rolle des „Modellprojekts Tagesmütter“ Dominik Hank 63 4 Vorläufer der Kindertagespflege im 19. Jahrhundert Eine Spurensuche in der Geschichte der öffentlichen Kleinkinderziehung Diana Franke-Meyer 77 II Wohlfahrtsund familientheoretische Perspektiven 5 Wohlfahrtsproduktion als heuristischer Zugang zum Eigensinn der Kindertagespflege im Feld der Frühen Bildung, Betreuung und Erziehung Sabine Bollig 93 6 Inhalt 6 Familiale Konzeptualisierung von Betreuung Anmerkungen zur Kindertagespflege aus einer praxistheoretisch informierten Familienforschung Dominik Krinninger 111 7 Zwischen Öffnung und Abgrenzung Dimensionen der Familiennähe in der Kindertagespflege Mareike Tudor 129 III Institutionalisierungsund care-theoretische Perspektiven 8 Eine sorgetheoretische Perspektive auf Institutionalisierungsprozesse in der Kindertagespflege Oktay Bilgi und Gabriel Schoyerer 147 9 Die Verberuflichung der Kindertagespflege Feministische Care-Politik zwischen Ökonomisierung und Re-Familialisierung Janina Glaeser 165 IV Professionsund raumtheoretische Perspektiven 10 Was ist das Professionelle an Kindertagespflege? Hinweise aus der Perspektive feldspezifischer Professionalisierungsforschung Margarete Jooß-Weinbach und Gabriel Schoyerer 179 11 Gestaltung kindgerechter Räumlichkeiten der Kindertagespflege Raumund materialitätstheoretische Perspektiven auf Erziehung Stephanie Karcher 195 Autorinnen und Autoren 217 7 Einleitung Theoretische Perspektiven auf ein komplexes Feld Zur Notwendigkeit einer differenzierten Auseinandersetzung mit der Kindertagespflege Katja Flämig und Gabriel Schoyerer Der vorliegende Sammelband ist aus einer Arbeitstagung hervorgegangen, auf der das kindheitspädagogische Tätigkeitsfeld der Kindertagespflege aus verschiedenen theoretischen Perspektiven thematisiert und diskutiert wurde. Das Deutsche Jugendinstitut München (DJI) und die Katholische Stiftungshochschule München (KSH) haben diese Arbeitstagung gemeinsam im November 2023 durchgeführt. Konzeptioneller Ausgangspunkt war zunächst die Beobachtung, dass die Kindertagespflege seit Mitte der 2000er-Jahre durch eine Reihe von bundesund landesgesetzlichen Veränderungen sowie politischen Schwerpunktsetzungen eine hohe politische und fachpraktische Aufmerksamkeit erfahren hat. Sie avancierte von einer einst überwiegend privat organisierten und nebenberuflichen Tätigkeit zu einer öffentlich geförderten und kontrollierten Form der Kindertagesbetreuung, die heute größtenteils als berufliche Erwerbsarbeit von selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen ausgeführt wird. Heute sind im SGB VIII die Angebote der Kindertagespflege und der Kindertageseinrichtungen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren gleichgestellt, wodurch die professionelle Anforderungsstruktur zur Umsetzung von Erziehung, Bildung und Betreuung formalrechtlich identisch ist. Als Bestandteil der Kinderund Jugendhilfe unterliegt die Kindertagespflege dabei der Aufsichtsund Steuerungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers, der als gewährleistungspflichtiger Gesamtverantwortlicher die Pflicht zur Umsetzung des bundesgesetzlichen Förderauftrags in der Kindertagespflege hat. Unter dem übergeordneten Rechtsbegriff der Kindertagespflege hat sich inzwischen ein facettenreiches Spektrum unterschiedlicher Formen und Settings von öffentlich geförderten Angeboten herausgebildet. Es reicht von der klassischen Kindertagespflege im Haushalt der selbstständigen Kindertagespflegeperson mit wenigen betreuten Kindern bis zu Großtagespflegestellen (Zusammenschlüssen von mehreren Kindertagespflegepersonen) in angemieteten oder öffentlich zur Verfügung gestellten Räumen. Darüber hinaus ist die Kin- Katja Flämig und Gabriel Schoyerer 14 gogischen Phänomenen kann daher nur in eingeschränktem Maße zum Verständnis des kindheitspädagogischen Feldes beitragen. Die wissenschaftlichen Auseinandersetzungen dieses Bandes zeigen, dass die Kindertagespflege als „Paradebeispiel“ fungiert für die enge Verwobenheit der kindheitspädagogischen Betreuungsarrangements mit staatlicher Institutionenund Sozialpolitik sowie (arbeits)marktbezogenem, familiärem und zivilgesellschaftlichem Sektor. Als eines der „Soziotope“ im Arbeitsund Forschungsfeld, „deren Handlungslogiken sich wechselseitig ergänzen, neutra - lisieren oder überlagern können“ (Honig 2012, S. 99), erinnert die Kindertagespflege die Kindheitspädagogik an ihre Position als gesellschaftlicher Ort, an dem widerstreitende Erwartungen verschiedener sozialer Akteure aufeinandertreffen (Betz/Viernickel 2016, S. 14). Kindertagespflege im feldtheoretischen Diskurs Fast alle Beiträge dieses Bandes thematisieren eine gesellschaftliche Tendenz der Marginalisierung der Kindertagespflege, insbesondere im Verhältnis zu Kindertageseinrichtungen (Ihm/Schoyerer, Schulz, Hank, Krinninger, Tudor, Bilgi/Schoyerer, Glaeser, Jooß-Weinbach/Schoyerer). Wie die institutionstheoretischen Ausführungen von Oktay Bilgi und Gabriel Schoyerer sowie die feldtheoretischen Betrachtungen von Marc Schulz in diesem Band nahelegen, ist die Kindertagespflege im Institutionalisierungsprozess frühkindlicher Bildung im Sinne eines Legitimierungsprozesses von Organisationen weniger durchsetzungskräftig „gegenüber konkurrierenden Normen inter dependenter Handlungskontexte“ (Honig 2012, S. 105). Diese Normen bewerten beispielsweise das Wissen über Profession und Professionalität, den Status von Bildung (in Relation zu Betreuung) und die Wertigkeit von Institution und Organisation, wobei hohe Formalisierung beispielsweise mit „besserer“ Qualität gleichgesetzt wird (Bilgi u.a. 2021; Bilgi/Schoyerer in diesem Band). Aus einer feldtheoretischen Perspektive (Bourdieu 2013) ist die Kindertagespflege in ein machtvolles „Netzwerk von Relationen“ (Honig 2012, S. 106) eingebettet, das Klassifikationen und Positionierungen vornimmt in Form von Kämpfen um Deutungshoheit zu leitenden Werten und Aushandlungen zu der Frage, wer überhaupt zum Feld gehört (Gromala 2024, S. 3). So wird die Institutionalisierung der Kindertagespflege oftmals an Qualitätsmaßstäben gemessen, die primär auf die Tradition der Kindertageseinrichtungen angewendet werden (Schulz, Bilgi/Schoyerer, Glaeser, Jooß-Weinbach/ Schoyerer in diesem Band). Demgegenüber machen die Beiträge dieses Bandes darauf aufmerksam, dass die Verständnisse, was Bildungsund Betreuungsqualität ist, von den Akteuren gemäß ihrer Position im Tätigkeitsfeld der Einleitung 15 Kindertagespflege (Kindertagespflegepersonen, Forschende und Eltern) variabel gesetzt werden (Ihm/Schoyerer, Krinninger, Tudor, Karcher). Die empirischen Ergebnisse und Auseinandersetzungen in diesem Band zeigen, dass die Kindertagespflege wegen ihrer hybriden Position zwischen Staat, Markt und Familie sowie ihrer stetigen mehrdimensionalen „Grenzarbeit“ das kindheitspädagogische Feld dazu herausfordern kann, feldtheoretisch zu rekonstruieren, „wer legitimeroder illegitimerweise die Macht besitzt bzw. sich die Macht nimmt, darüber zu entscheiden, was Qualität ist bzw. sein soll […] wie und durch wen ein latentes Verständnis von Qualität interaktiv hergestellt und umkämpft wird“ (Gromala 2024, S. 3). Kindertagespflege als Gegenstand von De-/Re-Institutionalisierungsprozessen? Es kann jedoch auch festgehalten werden, dass eine einseitige Fokussierung auf die marginalisierte Stellung der Kindertagespflege sowie ihre Positionierung in defizitorientierten Diskursen als wenig zielorientiert zu betrachten ist. Weiterführend erscheinen hier die empirischen Erkenntnisse zur Vollzugs praxis und alltäglichen Organisation der Kindertagespflege, die auf einen ge wissen Autonomieanspruch des Tätigkeitsfeldes hindeuten, der als grundlegende Bedingung für die Konstitution ihres Praxiszusammenhangs anzusehen ist (Ihm/ Schoyerer, Bilgi/Schoyerer, Jooß-Weinbach/Schoyerer in diesem Band). Dieser Autonomieanspruch bezieht sich beispielsweise auf materiale Praktiken der räumlichen Abgrenzung und territorialen Grenzbearbeitung (Karcher in diesem Band), eine „persönliche Passung“, die Kindertagespflegepersonen mit Eltern und Kindern aushandeln (Ihm/Schoyerer in diesem Band), oder individualisierte Beziehungsgestaltungen durch Fachberatungen (Schoyerer/ Wiesinger 2017). Deutlich wird dabei, dass es für Kindertagespflegepersonen möglich und notwendig ist, selbst über das „Intermediäre“ zu bestimmen, welche Räume, Gegenstände und Personen privat bzw. öffentlich sind. Weiterführend erscheinen darüber hinaus die Auseinandersetzungen mit dem Betreuungsbegriff in der Pädagogik der frühen Kindheit (Bilgi/Sauerbrey/Stenger 2021; Dietrich/Stenger/Stieve 2019), die sorgetheoretisch geführt werden (Hünersdorf 2021; Farrenberg 2020; Bilgi/Schoyerer in diesem Band). Bezugnehmend auf Heidegger zeigt Bettina Hünersdorf beispielsweise, wie relational sich „einspringende“ (d.h. unterstützend-reaktive) Formen der Fürsorge zu „vorausspringenden“ (d.h. befähigenden, proaktiven) Formen verhalten und beide Varianten als interdependent verstanden werden müssen (Hünersdorf 2021, S. 51), wenn Betreuung als mehrdimensional und pädagogisch durchzogen gelingen soll. Der Gedanke von zwei Modi der Sorge wird auch von Dominik Farrenberg (2020) in Form von „Versor- Katja Flämig und Gabriel Schoyerer 16 gen“ und „Umsorgen“ aufgegriffen, wobei Letzteres im formalisierten und institutionalisierten pädagogischen Alltag von Kindertageseinrichtungen nur eingeschränkt realisierbar ist und Sorgearbeit auch hier nur in Verwobenheit beider Modi ihre Qualitäten entfalten kann. Dominik Farrenberg resümiert, dass „ein Umsorgen vor allem dann möglich [wird], wenn Praxisvollzüge vereinzelt nicht oder zumindest nicht vollständig von den vorrangig generational und pädagogisch-institutionell formatierten Ordnungsbildungen der päda gogischen Institution durchzogen sind“ (Farrenberg 2020, S. 186). Hier kommt die Kindertagespflege mit ihrer hybriden Position im Zwischenraum zwischen Privatheit und Öffentlichkeit ins Spiel. In ihrer anderen Organisiertheit manifestieren sich auch andere Institutionalisierungsprozesse, die z.B. die Schaffung und Aufrechterhaltung von affektiven Bindungen, wie Vertrauen und Zugehörigkeit innerhalb von relationalen Arrangements zwischen den Akteuren, ermöglichen (Bilgi/Schoyerer in diesem Band). Über die Schaffung von „affektiv-sorgenden Gefügen“ (ebd.) nimmt die Kindertagespflege praktisch Bezug auf die Erwartung, einen öffentlichen Förderauftrag „familienähnlich“ umzusetzen. Mit ihrer spezifischen Struktur, die sich den Deutungshoheiten des kindheitspädagogischen Feldes zu Professionalisierung, Bildung, Betreuung, Administrierung und Qualität nicht so recht fügt, kann die Kindertagespflege als Impulsgeber für feldspezifische Entwicklungen auch institutionalisierungstheoretisch betrachtet werden. Wie Helmut Bremer und Fabian Kessl ausführen, gehen Institutionalisierungsprozesse meist mit De-Institutionalisierungsprozessen einher, „die aus einer grundlegenden Kritik bestehender Bildungsund Erziehungseinrichtungen und ihrer monopolisierenden und herrschafts stabilisierenden Funktion“ hervorgehen (Bremer/Kessl 2021, S. 4). Wie ausgeführt, stellt die Kindertagespflege über ihre hybride Position, ihre permanente Verhandlungsarbeit im Zwischenraum von „öffentlich“ und „privat“, ihr Insistieren auf Sorge und ihren Anspruch auf Autonomie eine Reihe von Anfragen an Verhältnisse, Sichtweisen und Erwartungen des kindheitspädagogischen Feldes. In Organisationstheorien, die Institutionalisierung als Prozess in einer Abfolge von Phasen auffassen (Jepperson 1991), lassen sich diese Anfragen als Momente von De-Institutionalisierungen begreifen, die wiederum Prozesse von Re-Institutionalisierung, d.h. von Etablierung neuer Institutionsmodi und Neujustierung bestehender Deutungen, vorbereiten. Anja Tervooren macht darauf aufmerksam, dass der Begriff der De-Institutionalisierung das Feld erweitert, „schon allein dadurch, dass er das andere Ende des Kontinuums markiert“ und ein Spannungsfeld öffnet, „in welchem Grenzen gezogen und unter laufen, Unterscheidungen markiert oder angefochten, Begriffe aktualisiert oder neutralisiert werden“ (Tervooren 2021, S. 34). Einleitung 17 Es ist also dafür zu plädieren, nicht nur Institutionen und Professionelle zum Gegenstand der Analysen zu machen, sondern auch Verhältnisse und Rela tionen, die das kindheitspädagogische Feld als wohlfahrtsstaatlich gerahmtes, intersektoral verflochtenes Praxisfeld betrachten (Bollig in diesem Band). Insbesondere neuere kindheitstheoretische Überlegungen weisen darauf hin, dass die Forschung zu Kindheit zu sehr auf diejenigen Institutionen setzt, die Kindheit konstituieren (Eßer/Schröer 2019; Bollig in diesem Band). Mit dem Begriff der „Infrastrukturen“ (Star 1999) verweisen Florian Eßer und Wolfgang Schröer (2019) auf Praktiken des Organisierens, die einzelne Institutionen überschreiten und transorganisierend gedacht werden müssen. Solche Verhältnisse und Relationen als Resultat spezifischer Praktiken des Organisierens in wohlfahrtsproduktiven Perspektiven zukünftig stärker zum Gegenstand kindheits pädagogischer Forschung zu machen, will auch der vorliegende Band anregen. Die Perspektiven der Kindertagespflege zwischen öffentlich und privat scheinen uns dafür in besonderer Weise geeignet. Wir danken den Autorinnen und Autoren für ihre Offenheit und ihr Interesse, sich mit ihren Perspektiven auf den – für manche Autorinnen und Autoren – wenig bekannten Gegenstand Kindertagespflege einzulassen. Auf diese Weise haben sie ein weites Spektrum von Einsichten möglich gemacht. Zu danken haben wir auch Susanne Opitz für die umsichtige und kritische Begleitung der Herstellung dieses Sammelbandes und die sorgfältige Überprüfung der Texte und des Manuskriptes. Finanziell möglich wurde dieses organisationenübergreifende Projekt des Deutschen Jugendinstituts und der Katholischen Stiftungshochschule München durch die interessierte Aufmerksamkeit und freundliche Förderung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Katja Flämig und Gabriel Schoyerer im Juni 2025 Katja Flämig und Gabriel Schoyerer 18 Literatur Betz, Tanja/Viernickel, Susanne (2016): Einleitung: Institutionalisierung früher Kindheit und Organisationsentwicklung. In: Fröhlich-Gildhoff, Klaus/Nentwig-Gesemann, Iris/Betz, Tanja/Viernickel, Susanne (Hrsg.): Forschung in der Frühpädagogik. Freiburg im Breisgau, S. 11–27 Bilgi, Oktay/Sauerbrey, Ulf/Stenger, Ursula (Hrsg.) (2021): Betreuung – ein frühpädagogischer Grundbegriff? Weinheim/Basel Bilgi, Oktay/Blaschke-Nacak, Gerald/Durand, Judith/Schmidt, Thilo/Stenger, Ursula/Stieve, Claus (Hrsg.) (2021): »Qualität« revisited. Theoretische und empirische Perspektiven in der Pädagogik der frühen Kindheit. Weinheim/Basel Bourdieu, Pierre (2013): Politik. Schriften zur Politischen Ökonomie 2 (herausgegeben von Schultheis, Franz/Egger, Stephan). Berlin Bremer, Helmut/Kessl, Fabian (2021): Zur (De-)Institutionalisierung des Pädagogischen: Sondierungen zu einer Forschungsperspektive. Einführung in den Schwerpunkt. In: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation (ZSE), 41. Jg., H. 1, S. 3–9 Burzan, Nicole (2017): Theoretische Einsichten. Eine Einleitung. In: Burzan, Nicole/ Hitzler, Ronald (Hrsg.): Theoretische Einsichten. Im Kontext empirischer Arbeit. Wiesbaden, S. 3–14 Clarke, Adele/Star, Susan L. (2008): The Social Worlds Framework: A Theory/Methods Package. In: Hackett, Edward J. (Hrsg.): The Handbook of Science and Technology Studies. 3. Aufl. Cambridge, S. 113–137 Cloos, Peter (2020): Kindheitspädagogik als Projekt. In: Cloos, Peter/Lochner, Barbara/Schoneville, Holger (Hrsg.): Soziale Arbeit als Projekt. Wiesbaden, S. 159–170 Cloos, Peter/Gerstenberg, Frauke/Krähnert, Isabell (2019): Kind – Organisation – Feld. Komparative Perspektiven auf kindheitspädagogische Teamgespräche. Weinheim/Basel Dietrich, Cornelie/Stenger, Ursula/Stieve, Claus (Hrsg.) (2019): Theoretische Zugänge zur Pädagogik der frühen Kindheit. Eine kritische Vergewisserung. Weinheim/Basel Eßer, Florian/Schröer, Wolfgang (2019): Infrastrukturen der Kindheiten – ein transorganisationaler Zugang. In: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation (ZSE), 39. Jg., H. 2, S. 119–133 Evers, Adalbert/Olk, Thomas (Hrsg.) (1996): Wohlfahrtspluralismus: Vom Wohlfahrtsstaat zur Wohlfahrtsgesellschaft. Opladen Farrenberg, Dominik (2020): Versorgen und Umsorgen. Institutionalisierte Sorgearbeit in pädagogischen Institutionen am Beispiel der Kindertageseinrichtung. In: Dietrich, Cornelie/Uhlendorf, Niels/Beiler, Frank/Sanders, Olaf (Hrsg.): Anthropologien der Sorge im Pädagogischen. Weinheim/Basel, S. 179–189 Einleitung 19 Gromala, Lisa (2024): Qualität aus feldtheoretischer Perspektive. In: Betz, Tanja/Feldhoff, Tobias/Bauer, Petra/Schmidt, Uwe/Schmidt-Hertha, Bernhard (Hrsg.): Handbuch Qualität in pädagogischen Feldern. Diskurse, theoretische Grundlagen, empirische Beiträge, kritische Einwürfe. Wiesbaden, S. 1–19 Hechler, Daniel/Hykel, Theresa/Pasternack, Peer (2021): Disziplinentwicklung der Kindheitspädagogik. Eine empirische Bestandsaufnahme anderthalb Jahrzehnte nach Einrichtung der neuen Studiengänge. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, WiFF Studien, Band 34. München Honig, Michael-Sebastian (2012): Frühpädagogische Einrichtungen. In: Fried, Lilian/ Dippelhofer-Stiem, Barbara/Honig, Michael-Sebastian/Liegle, Ludwig (Hrsg.): Pädagogik der frühen Kindheit. Weinheim/Basel, S. 91–127 Honig, Michael-Sebastian (2015): Vorüberlegungen zu einer Theorie institutioneller Kleinkinderziehung. In: Cloos, Peter/Koch, Katja/Mähler, Claudia (Hrsg.): Entwicklung und Förderung in der frühen Kindheit. Interdisziplinäre Perspektiven. Weinheim/ Basel, S. 43–59 Hünersdorf, Bettina (2021): Betreuung als „entleerte“ Sorge? Ein phänomenologisch-existenzialanalytischer Versuch. In: Bilgi, Oktay/Sauerbrey, Ulf/Stenger, Ursula (Hrsg.): Betreuung – ein frühpädagogischer Grundbegriff? Weinheim/Basel, S. 46–59 Jepperson, Richard L. (1991): Institutions, Institutional Effects, and Institutionalism. In: Powell, Walter W./DiMaggio, Paul (Hrsg.): The new Institutionalism in Organizational Analysis. Chicago/London, S. 143–163 Kalthoff, Herbert/Hirschauer, Stefan/Lindemann, Gesa (Hrsg.) (2008): Theoretische Empirie. Zur Relevanz qualitativer Forschung. Frankfurt am Main Lindemann, Gesa (2008): Theoriekonstruktion und empirische Forschung. In: Kalthoff, Herbert/Hirschauer, Stefan/Lindemann, Gesa (Hrsg.): Theoretische Empirie. Zur Relevanz qualitativer Forschung. Frankfurt am Main, S. 107–128 Mierendorff, Johanna (2019): Die Frage nach einem politischen und einem ökonomischen Paradigma in der Pädagogik der frühen Kindheit. Diskussion eines neuen Zugangs. In: Dietrich, Cornelie/Stenger, Ursula/Stieve, Claus (Hrsg.): Theoretische Zugänge zur Pädagogik der frühen Kindheit. Eine kritische Vergewisserung. Weinheim/Basel, S. 78–94 Schoyerer, Gabriel/Wiesinger, Julia (2017): Die Praxis der Fachberatung für Kindertagespflege. Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt „Qualitätsbedingungen von Fachberatung Kindertagespflege“ (QualFa). München Stamm, Margit/Edelmann, Doris (Hrsg.) (2013): Handbuch frühkindliche Bildungsforschung. Wiesbaden Star, Susan Leigh (1999): The Ethnography of Infrastructure. In: American Behavioral Scientist, 43. Jg., H. 3, S. 377–391 Tervooren, Anja (2021): De/Institutionalisierung (in) der frühen Kindheit. Theoretische und methodologische Überlegungen. In: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation (ZSE), 41. Jg., H. 1, S. 23–39 21 Teil I Feldbezogene und historische Perspektiven 23 1 Was ist feldspezifisch für Kindertagespflege? Empirische Annäherungen an das Selbstverständnis einer Betreuungsform zwischen öffentlich und privat Maria Ihm und Gabriel Schoyerer 1.1 Einleitung Der vorliegende Beitrag ist zu verstehen als eine empirische Annäherung an das immanente Selbstverständnis des kindheitspädagogischen Tätigkeitsfelds der Kinder tagespflege, wie es von Akteur:innen des Handlungsfelds Kindertagespflege entworfen wird. Dies erscheint insofern relevant, als dass die Kindertagespflege im Vergleich zu Kindertageseinrichtungen ein ‚anderes‘ Angebot der öffentlich geförderten frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung ist, welches sich in besonderer Weise mit Erwartungen an eine spezifisch erkennbare Profilierung konfrontiert sieht (Schulz, Bilgi/Schoyerer in diesem Band), obgleich zu feldimmanenten Praxislogiken nur wenige empirische gesicherte Daten vorliegen (zum Überblick: Schoyerer 2024). Von daher können Ergebnisse aus Studien mit päda gogischen Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen nur bedingt auf das Feld der Kindertagespflege übertragen werden (Schoyerer u.a. 2020; Viernickel/Ihm/Böhme 2019). Vielmehr ist die Kindertagespflege als ein eigenständiges Tätigkeitsfeld in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung zu betrachten, was aufgrund seiner Entstehungsgeschichte sowie Strukturund Organisationsbedingungen spezifische Feldlogiken vermuten lässt. In methodologischer Hinsicht interessiert sich der vorliegende Beitrag in Anlehnung an feldtheoretische Überlegungen (Neumann/Honig 2006) für das immanente Selbstverständnis von Kindertagespflege, also für die Frage, wie verschiedene Akteur:innen (Kindertagespflegepersonen, Fachberater:innen, Qualifizierungspraxis) mit je unterschiedlichen Erwartungen und Strategien der Durchsetzung dieses Feld entwerfen. Gegenstandstheoretisch rücken Praxislogiken und Orientierungsmuster in den Fokus. Ziel ist es, über die Bündelung von empirischen Ergebnissen aus zwei qualitativen Studien 1 1 Diese sind entstanden im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung zum Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ (vgl. ausführlich: www.wb-prokita.de). Maria Ihm und Gabriel Schoyerer 30 plizit verbirgt sich darin der Entwurf, dass die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson zugleich wesentliche Bereiche des Privatlebens durchzieht. Dies drückt sich ebenso in der impliziten Aufforderung an die teilnehmenden Kindertagespflegepersonen aus, im Kontext der Qualifizierung (auch) ihr privates Zeitmanagement öffentlich sichtbar zu machen. Die Teilnehmer:innen des Kurses schließen an den propositionalen Vorschlag der Referentin validierend an, indem sie die Aufgabe bearbeiten, ohne die Aufgabenstellung zu hinterfragen. Dies deutet darauf hin, dass die beschriebene Entgrenzung von öffentlich und privat auch von den Teilnehmer:innen als selbstverständlich bzw. unauflösbar wahrgenommen wird, und damit wird der Aspekt nicht in den Diskurs einbezogen und bleibt unbearbeitet. Im weiteren Verlauf validiert eine Teilnehmerin die Vermischung und Untrennbarkeit der beiden Sphären explizit („viele Sachen im Leben, die so ineinandergreifen“). Exemplarisch führt auch sie Situationen auf, die interpretativ sowohl dem Privaten als auch dem tätigkeitsbezogenen Kontext zugeordnet werden könnten („als Tagesmutter daheim“, „wenn die Kinder schlafen, kochen oder mal was aufräumen oder mich hinsetzen und Hobby machen“). Es wird deutlich, dass zwischen den öffentlichen und privaten Bereichen keine klare Trennschärfe auszumachen ist („Das kann man ja gar nicht so aufschreiben.“). Insgesamt stellt der Protokollausschnitt die Gleichzeitigkeit öffentlicher und privater Anforderungen in der Kindertagespflege exemplarisch heraus – wie sie sich in unseren Daten als homologes Muster zeigt – und verdeutlicht damit die Tiefe der Entgrenzung von öffentlich und privat. Auffallend ist, dass die Vermischung der beiden Sphären als normal und gegeben erscheint, das ‚Grenzland‘ scheint ohne Begrenzung mit der Kindertagespflegeperson in Beziehung gesetzt zu sein. So dokumentiert sich in dieser Sequenz keine reflexive Bearbeitung des Phänomens der Entgrenzung. Vielmehr wird diese als selbstverständlich entworfen, und die Akteur:innen fokussieren zuvorderst auf das Management der Entgrenzung bzw. auf ihre Bewältigung im Sinne einer tätigkeitsspezifischen Handlungsanforderung. Somit entsteht der Anspruch an Kindertagespflegepersonen, ein weitgefasstes Aufgabenkonglomerat zu erfüllen („bewältigen muss“), das kontextungebunden und ohne Differenzierung („das alles“) erscheint. 1.2.3 Selbstsorge: zentrale Praktik zur Sicherung der Leistungsfähigkeit Kindertagespflegepersonen werden in ihrem Tätigkeitsalltag einerseits mit spezifischem (physischen und psychischen) Stress sowie multiplen Mehrfach- 31 Teil I | 1 Was ist feldspezifisch für Kindertagespflege? belastungen konfrontiert und tragen andererseits als einzige Betreuungs-, Bindungsund Bezugsperson eine hohe persönliche Verantwortung gegenüber den von ihnen betreuten Kindern (Schoyerer/Ihm/Bach 2021; Frank u.a. 2019; Bollig 2016; Schoyerer/Weimann-Sandig 2015). Vor diesem Hintergrund hat die physische und psychische Konstitution von Kindertagespflegepersonen im Betreuungsalltag hohe Relevanz, gerade auch deshalb, weil überwiegend keine unmittelbare kollegiale Unterstützung vorhanden ist. Insofern überrascht es auch in unseren Daten (Schoyerer u.a. 2022) nicht, dass der Selbstsorge von Kindertagespflegepersonen – im Sinne von Gesundheitsförderung und Prävention – bereits im Rahmen von Qualifizierungskursen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Zugleich kann die offensichtlich in das Tätigkeitprofil eingeschriebene Aufforderung zu persönlicher Selbst sorge auch als eine Reaktion auf die spezifischen Strukturbedingungen der Kindertagespflege gelesen werden (Abschnitte 1.2.1 und 1.2.2). Entsprechend dokumentiert sich in den Daten aus den Qualifizierungskursen eine Orientierung auf eine in den Tätigkeitsalltag, aber auch in das Privat leben zu integrierende Selbstsorgepraxis. So wurde die persönliche Selbstsorge von Kindertagespflegepersonen querschnittartig über verschiedene Kurse hinweg thematisiert – sowohl als explizite Handlungsaufforderung als auch auf impliziter Ebene zur Sicherung der eigenen (physischen und mentalemotionalen) Leistungsfähigkeit. Markant ist dabei, dass von den Referentinnen wie den Teilnehmer:innen persönliches Wohlbefinden zwar als Zweck von Selbstsorge entworfen wird, dieses Wohlbefinden jedoch – im Sinne von Qualitätssicherung – wiederum eng an die Leistungserbringung der Kindertagespflegeperson gebunden wird. Diese Darstellung von tätigkeitszweckbezogener Selbstsorge kann demnach als eine kindertages pflegespezifische Feld konturierung gelesen werden. Der folgende Protokollausschnitt veranschaulicht diese Orientierung, die sowohl von der Referentin als auch von den Teilnehmenden gemeinsam eingebracht und ausformuliert wird. Hierbei handelt es sich um eine Sequenz aus einer tätigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung, das heißt, die anwesenden Kindertagespflegepersonen sind bereits seit längerer Zeit tätig. In dieser Seminareinheit wird unter anderem die zeitliche Organisation des (Betreuungs-) Alltags der Teilnehmer:innen besprochen: „Eine Teilnehmerin erläutert die eigene Tagesstruktur: ‚Punkt fünf aufstehen, Punkt sieben Waschmaschine betätigen. (…) Viel Zeit gebe ich für Haushalt, weil ich so viele Personen da habe, aber ich habe das auch gut im Griff, weil ich auch gut strukturiert bin.‘ Sie beschreibt die Details des Tagesablaufes und dass sie eine Stunde des Tages für sich einplane, abends spaziere und Pilates Maria Ihm und Gabriel Schoyerer 32 mache – und dann schließlich um neun schlafen gehe. Ein erstauntes Raunen der anderen Teilnehmenden geht durch den Raum. Die Referentin setzt hier ein und ruft dazwischen: ‚Aber man muss auch der Typ dafür sein! Sie haben ja schon mal erzählt, dass Sie sehr strukturiert sind. Und jeder muss das so für sich finden, was einem guttut. Wichtig finde ich, dass Sie auch Zeit für sich selbst einplanen und das wirklich auch bewusst dann wahrnehmen und nicht ich häkel schnell was, weil die Tochter das will. Das müssen Sie für sich wahrnehmen. Für Menschen, die es nicht gut schaffen, für sich selbst zu sorgen, kann es schon hilfreich sein, zu sagen, ich habe ein Date mit mir selber. Und plan mir das ein, bis es zur Routine geworden ist. Aber letztendlich müssen Sie alle selber herausfinden, was bin ich für ein Typ und was hilft mir. Aber für Menschen, für die das schwierig ist, probieren Sie das mal aus, so eine Stunde am Tag, fangen Sie mit einer viertel Stunde an und bauen Sie es langsam aus. Und das nehmen Sie auch ganz bewusst wahr. Dass Sie auch wirklich ganz bewusst sagen, jetzt leg ich die Kinder schlafen und jetzt trinke ich in Ruhe meine Tasse Kaffee. Dass Sie mal wirklich runterfahren.‘“ Zu Beginn dieser Sequenz stellt eine Teilnehmerin ihre eng getaktete und sich täglich wiederholende Tagesroutine als Strategie zur Bewältigung des (Kindertagespflege-)Alltags im Sinne einer haltgebenden, orientierenden Struktur vor und verortet diese im positiven Horizont („ich habe das auch gut im Griff“). Implizit verbirgt sich in dieser Beschreibung der Entwurf einer hohen Aufgabenbzw. Zuständigkeitsdichte („Haushalt“, „viele Personen“) in einem entgrenzten Verhältnis von öffentlich und privat, was durch die Art und Weise der Darstellung jedoch als unproblematisch bzw. realisierbar entworfen wird. Die Entgrenzung dokumentiert sich beispielsweise darin, dass keine Unterscheidung zwischen tätigkeitsbezogenem und privatem Alltag vorgenommen wird („Waschmaschine betätigen, (…) viel (…) Haushalt, weil ich so viele Personen da habe“), sowie darin, dass sich die Darstellung auf den gesamten Tagesablauf (24 Stunden) bezieht („Punkt fünf aufstehen (…) schließlich um neun schlafen“). Gleichzeitig verweist sie implizit darauf, dass für diese Art der Alltagsbewältigung die eigene Persönlichkeit relevant ist („weil ich auch gut strukturiert bin“), womit sie ihre Bewältigungsstrategie als eine individuelle und persönliche Erbringungsleistung positioniert. Zudem inszeniert sich die Teilnehmerin selbst in einer Stellung persönlicher und alleiniger Steuerungsverantwortung bzw. All(ein)zuständigkeit („weil ich so viele Personen da habe, aber ich habe das auch gut im Griff, weil ich auch gut strukturiert bin“) (Abschnitt 1.2.1). Weiterhin fällt in der Beschreibung der Teilnehmerin auf, dass sie Selbstsorge explizit als in den (Kindertagespflege-)Tagesablauf zu integrieren entwirft. 33 Teil I | 1 Was ist feldspezifisch für Kindertagespflege? Dabei erscheint es zum einen relevant, dass alltagsintegrative Selbstsorge betrieben wird, und zum anderen, dass diese – im Sinne einer spezifischen Deutungsperspektive – explizit als solche erkannt und benannt wird („eine Stunde des Tages für sich einplane[n], abends spaziere[n] und Pilates mache[n], (…) um neun schlafen gehe[n]“). Bezeichnend ist hierbei, dass die Teilnehmerin der Selbstsorge keinen spezifischen Zweck zuschreibt, sondern sie als (selbstverständlich erscheinenden) integrativen Bestandteil ihres (entgrenzten) Alltags verortet. Die Praktik der Selbstsorge kann im Rahmen dieser Darstellung der zu bewältigenden hohen Alltagsbelastung demnach als Sicherungssystem gedeutet werden, um sowohl im privaten als auch im tätigkeitsbezogenen (Sorge-)Alltag leistungsfähig zu sein. Der Entwurf eines streng strukturierten Alltags als Strategie zur Bewältigung der (implizit validierten bzw. gesicherten) hohen Aufgabenund Zuständigkeitsdichte ist für die anderen Teilnehmer:innen jedoch nicht anschlussfähig („erstauntes Raunen der anderen Teilnehmenden“), womit die Notwendigkeit des Findens von individuellen, persönlichkeitsbezogenen Selbstsorgestrategien kollektiv validiert wird. Auch die Referentin bezieht unmittelbar Stellung zu der Darstellung der Teilnehmerin und schließt an den Aspekt der Persönlichkeitsbezogenheit von Selbstsorgepraktiken an („Aber man muss auch der Typ dafür sein!“, „Und jeder muss das so für sich finden, was einem guttut.“). Gleichzeitig entwirft sie eine tätigkeitsbzw. alltagsintegrative Selbstsorge als explizite Norm („Das müssen Sie für sich wahrnehmen“, „letztendlich müssen Sie alle selber herausfinden, was bin ich für ein Typ und was hilft mir“). Erweiternd macht sie plurale Modelle des niedrigschwelligen, alltagsintegrierten Selbstsorgebetreibens gültig (z.B. „Date mit mir selber“, „eine Stunde am Tag, fangen Sie mit einer viertel Stunde an und bauen Sie es langsam aus“, „jetzt trinke ich in Ruhe meine Tasse Kaffee“). Die Niederschwelligkeit der vorgeschlagenen Selbstsorgepraktiken kann hierbei als eine Suchbewegung der Referentin mit dem Ziel gelesen werden, die Teilnehmer:innen nicht unter Druck zu setzen und gleichzeitig die Notwendigkeit von routinierter, alltagsintegrierter Selbstsorge zu vermitteln. Auffallend ist dabei, dass die Referentin vornehmlich Umdeutungspraktiken vorschlägt. So legt sie den Fokus auf eine bewusste(re) (Selbst-)Wahrnehmung bei gleichzeitiger Umdeutung von bereits praktizierten Handlungsabläufen („Zeit für sich selbst einplanen und das wirklich auch bewusst dann wahrnehmen und nicht ich häkel schnell was“, „Und das nehmen Sie auch ganz bewusst wahr. Dass Sie auch wirklich ganz bewusst sagen, jetzt leg ich die Kinder schlafen und jetzt trinke ich in Ruhe meine Tasse Kaffee“). Eine situative Umdeutung wird damit als explizite Entlastungsstrategie entworfen. Maria Ihm und Gabriel Schoyerer 34 Als eine übergeordnete, zusammenfassende Erkenntnis fällt in Bezug auf den Entwurf der Notwendigkeit alltagsintegrierter und tätigkeitszweckbezogener Selbstsorge auf, dass grundsätzlich wenig strukturelle bzw. externe Veränderungsund/oder Unterstützungsmöglichkeiten zur Entlastung der individuellen Kindertagespflegeperson aufgerufen werden, also der Bewältigungsauftrag eng an die individuelle Kindertagespflegeperson gebunden bleibt. So wird überwiegend auf persönlichkeitsbezogene Optimierungsvorschläge von alltagsintegrierten Selbstsorgepraktiken in enger Verzahnung mit dem Alltagsmanagement von Kindertagespflegepersonen fokussiert. 1.2.4 Zusammenarbeit mit Eltern: Schlüsselkonzept „persönliche Passung“ Ein weiteres zentrales Phänomen, welches im genannten Datenkorpus – insbesondere in der Teilstudie zur Zusammenarbeit mit Eltern (Schoyerer u.a. 2023) – im Sinne eines Feldentwurfs sichtbar wird, ist die Orientierung von Kindertagespflegepersonen an persönlicher Passung mit den Eltern der betreuten Kinder. Mit dem Begriff der persönlichen Passung ist im Folgenden, laut Begriffsverständnis der Autor:innen, ein Ideal eines persönlichen zwischenmenschlichen Zueinanderpassens bzw. miteinander Kongruierens zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern der betreuten Kinder gemeint, das von gegenseitiger Sympathie und (weitgehender) Übereinstimmung von ‚persönlichen‘ (z.B. pädagogischen, weltanschaulichen oder habituellen) Auffassungen getragen ist und sich neben der Umsetzung ‚guter‘ pädagogischer Arbeit auf die gesamte Gestaltung des Betreuungsverhältnisses bezieht. Persönliche Passung bezieht sich insofern ausdrücklich auf die Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen den beiden Akteur:innen(gruppen). Im Zusammenhang mit der Orientierung an persönlicher Passung ist die Kindertagespflege als öffentliches Förderangebot der Kinderund Jugendhilfe einerseits zur Umsetzung einer „Bildungsund Erziehungspartnerschaft“ (Betz/Bollig 2023) mit den Eltern der betreuten Kinder aufgerufen. Andererseits wird die Kindertagespflege programmatisch als ‚familienähnliche bzw. -nahe‘ Betreuungsform charakterisiert (Weberling 2015; Alt/Heitkötter/Riedel 2014), was zwar den impliziten Auftrag zur Herstellung von ‚Familienähnlichkeit‘ beinhaltet, der aber inhaltlich unbestimmt und damit der Interpretation der einzelnen Kindertagespflegeperson überlassen ist. Einen weiteren feldspezifischen Kontext in der Zusammenarbeit mit Eltern bildet die überwiegende berufliche Selbstständigkeit von Kindertagespflegepersonen, was gewisse Marktlogiken nach sich zieht, indem Eltern auch als Kundinnen und Kunden interpretiert werden. Eine weitgehende Gestaltungsfreiheit von Kin- 35 Teil I | 1 Was ist feldspezifisch für Kindertagespflege? dertagespflegepersonen ist dabei konstitutiv. Das bedeutet, dass sie in konzeptioneller Hinsicht nur wenigen formalen Vorgaben folgen müssen (z.B. keine Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Elternoder Entwicklungsgesprächen sowie Elternabenden) (Schoyerer u.a. 2023), in (drohenden) Konfliktsituationen mit Eltern hingegen ihre Alleinstellung charakteristisch zum Tragen kommt. Formal ist dabei zwar die Fachberatung Kindertagespflege als unterstützende Instanz zuständig (vgl. ausführlich Schoyerer/Wiesinger 2017), verschiedene empirische Befunde weisen jedoch seitens der Kinder tagespflegepersonen auf einige Hemmnisse hin, Unterstützungsleistungen durch die Fachberatung in Anspruch zu nehmen (Schoyerer u.a. 2023; Viernickel/Ihm/Böhme 2019; Schoyerer/Weimann-Sandig 2015). Im Anschluss daran zeigt sich in den hier vorgestellten Daten – insbesondere aus der Teilstudie zur Zusammenarbeit mit Eltern –, die im Rahmen von Gruppendiskussionen mit Kindertagespflegepersonen entstanden sind, dass diese in der Tendenz von vornherein sehr darauf bedacht sind, Konfliktsituationen mit Eltern zu vermeiden (Schoyerer u.a. 2023). Insofern überrascht die zugrunde liegende basistypische Orientierung5 von Kindertagespflegepersonen an persönlicher Passung mit den Eltern der betreuten Kinder wenig. Vielmehr kann sie als ein feldkonstituierendes Spezifikum der Kindertagespflege mit ihren verschiedenen Facetten verstanden werden. Entsprechend kann persönliche Passung als ein mehrdimensionales Konstrukt gelesen werden, mit dem (die befragten) Kindertagespflegepersonen auf verschiedene strukturelle Rahmenbedingungen sowie programmatische Ansprüche (kollektiv) reagieren. Als Parameter für die Feststellung persönlicher Passung werden dabei zum einen die persönliche intuitive Wahrnehmung und zum anderen eine Übereinstimmung pädagogisch-konzeptioneller Überzeugungen zwischen der Kinder tagespflegeperson und Eltern geltend gemacht. Der folgende Gesprächsausschnitt veranschaulicht den grundlegenden Entwurf sowie zentrale Facetten der basistypischen Orientierung an persön licher Passung. Er stammt aus einer Gruppendiskussion mit Kindertagespflegepersonen, die mindestens seit fünf Jahren tätig sind. Die betreffende Person praktiziert allein in ihren privaten Räumen: „B: Ja, also ich entscheide das rein aus dem Bauch heraus, also wenn ich mit den Eltern spreche und mit ihnen ins Gespräch komme, dann weiß ich direkt, entweder es passt oder es passt nicht. Daraufhin fälle ich dann meine Entscheidung, ob ich das Kind nehme.“ 5 Basistypik meint eine Orientierung, die in allen Fällen des Untersuchungssamplings zu finden ist, d.h. ein „gemeinsamer übergreifender Orientierungsrahmen“ (Bohnsack 2017, S. 240). Maria Ihm und Gabriel Schoyerer 36 Indem die Kindertagespflegeperson die Feststellung von persönlicher Passung zeitlich noch vor dem Beginn eines Betreuungsverhältnisses verortet und das (Nicht-)Zustandekommen eines Betreuungsverhältnisses daran bindet, entwirft sie persönliche Passung als fundamental zu erfüllendes Basiskriterium des gesamten Betreuungsverhältnisses. Dabei wird persönliche Passung als positiver Horizont gezeichnet, also als ausdrücklich angestrebt und potenziell umsetzbar. Im Rahmen dieser thematischen und zeitlichen Verortung dokumentieren sich in diesem Gesprächsausschnitt mehrere Aspekte der implizit handlungsleitenden Orientierung an persönlicher Passung: Zunächst wird persönliche Passung ausschließlich („rein“) intuitiv bzw. emotionsbasiert festgestellt („aus dem Bauch heraus“). Indem auf die eigene intuitive Wahrnehmung rekurriert wird – die nicht näher illustriert wird bzw. nicht näher umschrieben werden kann, da es sich hierbei um ein nicht standardisierbares sowie nicht artikulierbares Phänomen handelt –, bleibt persönliche Passung inhaltlich weitgehend unbestimmt. Gleichzeitig wird die eigene Intuition als höchst zuverlässiger Indikator entworfen, welcher Gewissheit im Sinne eines ‚sicheren‘ Wissens einbringt und damit allein gültig gemacht werden kann. Andere Kriterien spielen in diesem (Basis-)Entwurf (zunächst) keine Rolle („dann weiß ich direkt“, „daraufhin fälle ich meine Entscheidung“). Indem einzig auf das eigene Gespür analog einem Instinkt rekurriert („aus dem Bauch“) und dies zudem inhaltlich nicht näher bestimmt wird („dann weiß ich direkt“), wird eine gewisse Nicht-Generalisierbarkeit bzw. NichtStandardisierbarkeit und damit enge Gebundenheit von persönlicher Passung an die Person und Persönlichkeit der individuellen Kindertages pflegeperson impliziert. Weiterhin wird persönliche Passung als absolutes, nicht veränderbares Faktum bzw. Einund Ausschlusskriterium konstruiert: Sie ist entweder gegeben oder nicht gegeben. Ein prozesshaftes Entstehen im Sinne eines reflexiven Erarbeitens von persönlicher Passung im Lauf einer gewissen Zeit wird in diesem Entwurf ausgeschlossen („entweder es passt oder es passt nicht“). Darüber hinaus wird in dieser Darstellung die eigene Entscheidungsmacht bzw. Handlungsfähigkeit der Kindertagespflegeperson als zentrale Größe im positiven Horizont hervorgehoben, indem sie darauf verweist, dass die „Entscheidung“, ob ein Betreuungsverhältnis zustande kommt, allein bei ihr liegt („fälle ich (…) meine Entscheidung“). Damit werden Eltern implizit in der Rolle von Bewerber:innen positioniert, die sich um einen Betreuungsplatz bemühen müssen, sofern sie als ‚passend‘ erscheinen. Das Kind erscheint in diesem Entwurf als passiver oder nachrangiger Akteur. So wird es zwar als letztendlicher Adressat der Leistung dargestellt, dies aber erst, wenn die persönliche Passung mit den Eltern als intuitiv gesichert 37 Teil I | 1 Was ist feldspezifisch für Kindertagespflege? wahrgenommen wird („Daraufhin fälle ich dann meine Entscheidung, ob ich das Kind nehme.“). Persönliche Passung zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern wird damit als Basis für die pädagogische Arbeit mit dem Kind entworfen. In dieser Lesart wird persönliche Passung für das Kind einerseits als zu bewältigende Zugangshürde in die Kindertagespflege dargestellt. Andererseits wird sie zwischen der Kindertagespflegeperson und dem zu betreuenden Kind als genuin gegeben konstruiert, sofern persönliche Passung mit den Eltern vorhanden ist. Als ein weiterer Aspekt wird die Ebene des zwischenmenschlichen Kontakts, also die Gestaltung der interpersonalen Beziehung zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern als relevant hervorgehoben. Konkret wird das auf der Basis von persönlicher Passung entstehende (Ideal-)Betreuungsverhältnis in der Kindertagespflege implizit über die Qualität zwischenmenschlicher Austauschbeziehungen attribuiert. In diesem Sinne wird persönliche Passung im Gespräch, also im zwischenmenschlichen Kontakt miteinander, festgestellt („also, wenn ich mit den Eltern spreche und mit ihnen ins Gespräch komme“). Gleichzeitig weist dieser Entwurf darauf hin, dass es für jede Kindertagespflegeperson individuelle ‚Ideal-Elternpersönlichkeiten‘ gibt. Insgesamt positioniert sich die Kindertagespflegeperson in der Gruppendiskussion hinsichtlich der Feststellung von persönlicher Passung durch ein Hören-auf-dieeigene-Intuition deutlich im positiven Horizont. Gleichzeitig deutet sich darin der indirekte Gegenentwurf des Nicht-Beachtens intuitiver Eingebungen im negativen Horizont an. Eine weitere zentrale Dimension von persönlicher Passung ist das Zueinanderpassen der eigenen pädagogischen Überzeugungen und Praktiken hinsichtlich der Umsetzung von Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit den elterlichen Vorstellungen. Charakteristisch ist dabei, dass sich die Gruppendiskussionsteilnehmer:innen auf die praxiserprobte Konzeption ihrer Kindertagespflegestelle 6 beziehen und diese als abschließend gesicherten (Praxis-)Rahmen positionieren. In diesem Kontext wird persönliche Passung mit der (vollumfänglichen) elterlichen Anerkennung und Annahme der konzeptionell (abschließend) gesicherten Rahmenbedingungen und Hand6 Bundesgesetzliche Vorgaben sehen für Kindertagespflegestellen keine verpflichtende Vorgabe einer pädagogischen Konzeption zur Erteilung der Pflegeerlaubnis vor (SGB VIII § 43). Im überwiegenden Teil der bundesdeutschen Jugendamtsbezirke müssen Kindertagespflegepersonen für ihre Kindertagespflegestelle jedoch eine schriftliche pädagogische Konzeption nachweisen, um die Erlaubnis zur Ausführung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson zu erhalten. Von daher verfügt der Großteil der Kindertagespflegestellen bzw. Kindertagespflegepersonen in Deutschland über eine schriftliche pädagogische Konzeption mit individuellen Schwerpunktsetzungen (Viernickel/Ihm/Böhme 2019). Die Erarbeitung der schriftlichen Konzeption wird meist von der Fachberatung unterstützt bzw. ist Teil der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson. Maria Ihm und Gabriel Schoyerer 38 lungspraxen in der Kindertagespflegestelle gleichgesetzt. Wie der folgende Gesprächsausschnitt zeigt, wird das eigene (konzeptionell und/oder durch Praxiserfahrungen gesicherte) pädagogische Vorgehen als gesetzte, unverhandelbare Vorgabe entworfen, mit der Eltern entweder übereinstimmen oder nicht. Die betreffende Kindertagespflegeperson ist ebenfalls seit mindestens fünf Jahren allein in ihren privaten Räumen tätig: „B: Ich orientiere mich an den Eltern. Also bei mir müssen die Eltern passen. Natürlich, wenn das Kind jetzt reinkommt und, keine Ahnung, aus welchen Gründen das nicht passen sollte beim Kind, ja. Aber ich achte auf die Eltern, weil mit den Eltern muss ich zusammenarbeiten. Ich muss wissen, ich stelle ja mein Konzept vor, ich stelle mich vor, ich stelle vor, was ich tue, was ich mir vorstelle, wie ich mit den Kindern arbeite. Und dann hö-, fühle ich ja schon, ob die Eltern sagen: Ach nee, das will ich aber nicht. Ach nee, da-, das will ich aber nicht, dass die das mit meinem Kind macht. Oder sowas. Ich bastel zum Beispiel mit den Kindern nicht. Dafür bin ich viel draußen, ich mache viel Sinne-, rege die Sinne an. Basteln ist gar nichts für mich. Das woll-, also die Kinder mit einem Jahr basteln auch nicht. (…) Und wenn die dann sagt: Ach, ich möchte das aber, dann ist es nicht –, dann passt es nicht. Also ich such’ sie mir nach den Eltern aus, weil das Kind entwickelt sich. Alle drei Monate entwickelt sich das Kind. Ich kann also, wenn ich das Kind sehe, sagen: Ach, das ist aber süß. Das kann aber nach einem Jahr –, die haben dann so Phasenabschnitte, das kann dann nicht mehr süß sein. Und deswegen muss ich wissen, mit den Eltern muss es klappen, dass wenn das Kind nicht mehr so süß ist und anfängt halt rebellisch zu werden oder auszuprobieren, was immer bei den Kindern ist, ja, würde ich jetzt mal sagen, muss ich mit den Eltern zusammen arbeiten können und sagen können: Das würde ich gern machen. Was haltet ihr davon? Weil ich mache das so und so. Bitte macht’s zu Hause auch. Und das muss passen. Deswegen suche ich’s mir nach den Eltern aus.“ Explizites Thema dieser Passage ist die Feststellung von Passung hinsichtlich der pädagogisch-konzeptionellen Vorstellungen von Kindertagespflegeperson und Eltern bei der Entscheidung, ob mit Familien (Eltern und Kind) ein Betreuungsverhältnis begonnen wird oder nicht. In diesem Zusammenhang wird (persönliche) Passung zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern als verpflichtend zu erfüllendes (Zugangs-)Kriterium für die Inanspruchnahme der persönlichen („bei mir“) Betreuungsdienstleistung bzw. als unverhandelbare Entscheidungsgrundlage im positiven Horizont aufgerufen („Also bei mir müssen die Eltern passen“; „Und das muss passen“). Dabei verstärkt die zeitliche Verortung der Feststellung von (persönlicher) Passung in die Phase 39 Teil I | 1 Was ist feldspezifisch für Kindertagespflege? des ersten gegenseitigen Kennenlernens – also explizit vor dem Beginn eines Betreuungsverhältnisses – den Entwurf von (persönlicher) Passung als Basisbedingung der gesamten Betreuungsbeziehung. Inhaltlich wird (persönliche) Passung in diesem Fall von der Kindertagespflegeperson zunächst als eine weitgehende Kongruenz konzeptioneller Vorstellungen zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern hinsichtlich der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern konstruiert. Bei genauerer Betrachtung wird persönliche Passung jedoch als die elterliche Anerkennung und Annahme der konzeptionell gesicherten Rahmenbedingungen der Kindertagespflegestelle bestimmt, wobei diese Zustimmung auf der Ebene der persönlichen Orientierungen verortet wird („Und dann hö-, fühle ich ja schon, ob die Eltern sagen: Ach nee, das will ich aber nicht. Ach nee, da-, das will ich aber nicht, dass die das mit meinem Kind macht.“). Zugleich wird die potenzielle Aufnahme eines Betreuungsverhältnisses auf der Basis (persönlicher) Nicht-Passung zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern implizit kategorisch ausgeschlossen, indem Nicht-Passung als unbedingt herauszufiltern, zu erkennen und zu umgehen positioniert wird. Gleiches trifft für die Möglichkeit einer gegenseitigen Annäherung bzw. Entwicklung von (persönlicher) Passung hinsichtlich pädagogisch konzeptioneller Vorstellungen zu: Auch diese Option wird in dieser Darstellung implizit ausgeschlossen („Und wenn die dann sagt, ach, ich möchte das aber, ne, dann ist es nicht, ne, dann passt es nicht.“). Weiterhin zeigt sich in dieser Passage, dass die pädagogische Konzeption für die befragte Kindertagespflegeperson ein sehr persönliches Dokument darstellt, welches neben grundlegenden Abläufen und pädagogischen Bezugnahmen personenbezogene Aspekte der Kindertagespflegeperson selbst repräsentiert („ich stelle ja mein Konzept vor, ich stelle mich vor, ich stelle vor, was ich tue, was ich mir vorstelle, wie ich mit den Kindern arbeite“; „Ich bastel zum Beispiel mit den Kindern nicht. Dafür bin ich viel draußen, ich mache viel Sinne-, rege die Sinne an. Basteln ist gar nichts für mich.“). Überspitzt gesagt, kann das pädagogische Konzept als ein Zeugnis der Selbstdeutung der professionellen Identität der Kindertagespflegeperson gelesen werden. Denn einerseits gehen die theoretisch-konzeptionellen Überlegungen, Auswahlentscheidungen und praktischen Schwerpunktsetzungen bei der pädagogischen Arbeit auf die Kompetenzen der Kindertagespflegeperson selbst zurück. Andererseits liegt die Verantwortung für die praktische Umsetzung der Konzeption allein bei der Kindertagespflegeperson, womit sie auf der Ebene der Handlungspraxis unmittelbar ‚zu ihrem Wort steht‘ und gegenüber ihren Adressat:innen (Kindern und Eltern) sowie dem verantwortlichen Jugendhilfeträger in der Pflicht ist, den eigenen (schriftlich festgehaltenen) konzeptionellen Rahmen Marc Schulz 46 Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit [zu] fördern“, „die Erziehung und Bildung in der Familie [zu] unterstützen und [zu] ergänzen“ und schließlich „den Eltern dabei [zu] helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können“ (§22Abs.2Nr.1–3SGBVIII). Zweitens umfasst dieser Förderungsauftrag „Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes“ (§22Abs.3SGBVIII). Als aktuell gemeinsame Aufgabe dieses Arbeitsfeldes lassen sich demnach sowohl die Förderung von individuellen Bildungsund Entwicklungsprozessen des Kindes (Bildungsprimat) als auch eine zeitlich umfassende und auf die individuellen Bedarfe der Eltern zugeschnittene Betreuung ableiten (Betreuungsprimat). Der formalrechtliche Auftrag an die beiden Tätigkeitsfelder Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung als Teil kindheitspädagogischer Dienstleistungserbringungen ist folglich nicht nur gleichrangig, sondern sie liegen im selben „Schnittfeld multipler gesellschaftlicher Interessen“ (Honig 2010, S.93). Trotz dieser formalrechtlich gleichrangigen Platzierung scheint die Frage nach der Gleichwertigkeit des Tätigkeitsfeldes Kindertagespflege im Diskursfeld der Pädagogik der frühen Kindheit nicht unbegründet zu sein: Der wissenschaftliche und politische Fokus liegt hier maßgeblich auf dem Tätigkeitsfeld der Kindertageseinrichtungen, was alleine quantitativ an den hohen Investitionsleistungen in Forschung zu Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagesstätten ablesbar ist.3 Dieses Investment wird auf Kindertagespflege bezogen weder symbolisch noch pekuniär erbracht, dies ist auch an der vergleichsweise überschaubaren Forschungslandschaft ablesbar. 4 Es scheint naheliegend zu sein, dieses Ungleichgewicht über die quantitativ ungleiche Verteilung von Betreuungszahlen zu begründen, die ein entsprechend unterschiedliches Investment plausibilisieren. Jedoch ist die These des Beitrags, dass das quantitative Ausmaß nicht allein entscheidend ist, vielmehr fungiert als Referenzpunkt des Diskursfeldes der Pädagogik der frühen Kindheit der Topos ‚Bildung‘ (Koch 2022). ‚Bildung‘ ist aber, wie später ausgeführt wird, kein einheitlicher gegenstandstheoretischer Referenzpunkt (Jergus/Thompson 2017, 3 Exemplarisch hierfür die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Qualitätsentwicklung für gute Bildung in der frühen Kindheit“, deren Ziel es ist, „Gelingensfaktoren für die Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen zu identifizieren“ (vgl. Vorwort Rahmenprogramm). 4 Eine Möglichkeit, einen Überblick zu erhalten, sind die Publikationslisten der DGfE-Kommission Pädagogik der frühen Kindheit, siehe https://www.dgfe.de/sektionen-kommissionen-ag/sektion-8-sozialpaedagogik-und-paedagogik-der-fruehen-kindheit/kommission-paedagogik-der-fruehen-kindheit/publikationen (04.07.2025). 47 Teil I | 2 Vom Versprechen der Ermöglichung einer Bildungskindheit S. 3), sondern ermöglicht als ‚leerer Sammelbegriff‘, der gegenstandstheoretisch sehr unterschiedlich gefüllt werden kann, eine dynamische Feldzuordnung und -ausgrenzung zu organisieren, indem er als zentrale Funktionslogik der Pädagogik der frühen Kindheit die ‚Ermöglichung von Bildungskindheit‘ ausweist. 5 ‚Bildungskindheit‘ ist in diesem Sinne ein Professionalisierungspro - jekt (Neumann 2014; Schulz 2013), an dem sich alle– auch potenzielle– Arbeitsund Tätigkeitsfelder der Pädagogik der frühen Kindheit zu orientieren und überprüfen zu lassen haben. Die zentrale Diskursfigur ist hier die idealerweise akademisch qualifizierte Fachkraft, durch die erst der Kindheitszu einem Bildungsort werden kann (Koch 2022, S. 37–47), ähnlich wie sie für den Bildungsort Schule durch die akademische Lehrkraft verkörpert wird. Der Wille des Arbeitsfeldes zur ‚Ermöglichung von Bildungskindheit‘ wird also formal dadurch angezeigt, dass neben fachschulisch ausgebildetem, vor allem akademisch qualifiziertes Personal proklamiert wird. Ohne diesen Professionalisierungsrespektive Akademisierungswillen scheint eine Anschlussfähigkeit kaum darstellbar zu sein. Das Tätigkeitsfeld Kindertagespflege ist– allein durch die Feldbezeichnung der ‚Pflege‘ und die fehlende Möglichkeit, hier eine Akademisierung zu etablieren– eines, welches sprachlich dieser Ordnungslogik von ‚Ermöglichung von Bildungskindheit‘ widerspricht, da es primär die Frage nach (institutionalisierter) Sorge und damit eine historisch alte Ordnungslogik einer Kleinkindpädagogik aufruft, die sich primär als Ort der Betreuung und erst sekundär als Ort der Erziehung und Bildung verstand. Nachfolgend wird diese These entlang von Anmerkungen zur Feldbezeichnung Pädagogik der frühen Kindheit sowie entlang des Argumentations-, Legitimationsund Reflexionszusammenhangs des Feldes untersucht. Da das Diskursfeld von so einer hohen Dynamik geprägt ist, was allein anhand seiner theoretischen, konzeptionellen und fachlichen Einund Ausschlüsse ablesbar ist, könnte dieser Versuch einer Beschreibung der Genese des Feldes sowie die des aktuellen Feldzuschnitts mit seinen Ausdifferenzierungen, Erosionen an den Grenzen und auch Konsolidierungen hilfreich sein, die Anschlussmöglichkeiten des Tätigkeitsfeldes Kindertagespflege– neben seiner programmatischen und formalrechtlichen Platzierung im Handlungsfeld der Kinderund Jugendhilfe– zu verstehen. 5 Dies bedeutet nicht, dass inzwischen keine anderen pädagogischen Begriffe als Referenzpunkte aufgerufen werden, wie etwa Sorge, Erziehung, Betreuung oder Entwicklung. Diese haben aber nicht die normative Orien tierungskraft, wobei es sich aktuell für die Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) herausstellt, dass sie im Kontext von Personalund Fachkräftemangel zuallererst als öffentliche Einrichtungen der Betreuung markiert werden, sprich sie sich an der Beschäftigungsfähigkeit der Eltern zu orientieren haben (Stichwort: Vereinbarkeit von Familien und Beruf respektive die Ermöglichung von Lohnerwerbstätigkeit). Marc Schulz 48 2.2 Genese und Konsolidierung eines Diskursfeldes als „Pädagogik der frühen Kindheit“ Die Bezeichnung „Pädagogik der frühen Kindheit“ ist vergleichsweise neu– mit ihr wird ein spezifischer, seit Anfang der 2000er-Jahre expandierender Akademisierungsund Professionalisierungszusammenhang aufgerufen (Farrenberg 2023): Darunter lässt sich ein Profilierungsprojekt der Disziplin fassen (Hechler/Hykel/Pasternack 2021), in welchem sich Pädagogik der frühen Kindheit als „erziehungswissenschaftliche Teildisziplin“ (Studiengangstag Päda gogik der Kindheit 2022, S. 1) versteht und sich in Studiengängen ausdifferenziert, die maßgeblich an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und weitaus geringer an Universitäten angesiedelt sind. Für die Studiengangsund Professionsbezeichnung hat sich inzwischen weitestgehend der Begriff „Kindheitspädagogik“ bzw. „Kindheitspädagog:in“ herauskristallisiert (ebd.). Während die akademischen Qualifizierungsbestrebungen vergleichsweise neu sind (Cloos u.a. 2024), lässt sich, historisch betrachtet, die Feldbezeichnung „Pädagogik der frühen Kindheit“ bis in die 1970er-Jahre der alten Bundesrepublik zurückverfolgen. Sie verweist auf die eben erwähnte subdisziplinäre Verortung der Kindergartenund Kleinkindpädagogik im Kontext der erziehungswissenschaftlichen Disziplin: So firmiert unter der Bezeichnung die gleichnamige Kommission der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE), die zwar seit den späten 1970er-Jahren einen fachdisziplinären Austauschort bildet (Berg/Herrlitz/Horn 2004, S. 47), zugleich aber, auch aufgrund ihrer geringen bildungs-, sozialund arbeitsmarktpolitischen Anerkennung, innerhalb der erziehungswissenschaftlichen Fachgesellschaft als Subdisziplin über mehrere Jahrzehnte als unbedeutend galt. Diese geringe wissenschaftliche Aufmerksamkeit zeigt sich exemplarisch daran, dass seit dem 1978 von Rainer Dollase herausgegebenen Handbuch der Frühund Vorschulpädagogik bis in die frühen 2000er-Jahre kein weiteres einschlägiges Handbuch erschien; es bestand offenkundig kein Grund für einen breiten und anhaltenden fachdisziplinären Austausch6, zumindest nicht ohne entsprechende bildungspolitische Beauftragung. Es liegt aus Disziplinlogik heraus nahe, dass diese marginale Position auch eng mit der fachgesellschaftlichen Grundausrichtung der DGfE zu Bildungsfragen korrespondiert, denn: Auch wenn die jeweiligen Kommissionen und 6 Dies schlägt sich in den Mitgliederzahlen der DGfE-Kommission nieder: Eines der Gründungsmitglieder, Ludwig Liegle, berichtete, dass diese anfänglich bei unter 30, über 20 Jahre und bis Ende der 1990er-Jahre unter 60 lagen und ab Beginn der 2000er-Jahre sprunghaft stiegen – inzwischen auf knapp 500 Mitglieder. Dies lässt sich nicht ausschließlich darüber erklären, dass die DGfE inzwischen auch assoziierte Mitglieder, d.h. Personen, die sich wissenschaftlich durch eine Promotion profilieren, aufnimmt. 49 Teil I | 2 Vom Versprechen der Ermöglichung einer Bildungskindheit Sektionen durchaus divergente und sich gegenseitig ausschließende Auffassungen von Bildung vertreten, so findet quantitativ betrachtet die erziehungswissenschaftliche Schwerpunktsetzung mit dem Beginn der formalen Bildungslaufbahn statt, d.h. mit dem Einsetzen der Schulpflicht. Die Pädagogisierung von Kindheit erhält ab der mittleren Kindheit, also dem Eintritt in die Grundschule, eine fachdisziplinär hohe Aufmerksamkeit durch die (Grund-)Schulpädagogik, und dies spiegelt sich in einer gesellschaftlichen und politischen Aufmerksamkeit gegenüber dem öffentlichen Aufwachsen am Ort der Schule wider, bis hinein in ein eigenständig hierfür zuständiges Bildungsbzw. Kultusministerium. Die frühe Kindheit hingegen war als Zielgruppe sozialer Dienstleistung bzw. des öffentlichen Aufwachsens bis in die späten 1990er-Jahre ausschließlich im subdisziplinären Bereich der Sozialpädagogik respektive einer Kleinkindund Kindergartenpädagogik verortet. Diese findet in Kindheitsinstitutionen statt, die, wenn überhaupt, den Status von non-formalen Bildungsinstitutionen innehaben und rechtlich betrachtet nicht Teil des Bildungsund damit des Schulsystems, sondern des Sozialund damit des Kinderund Jugendhilfesystems sind. Insgesamt lässt sich also feststellen, dass öffentliche Institutionen, die mit der Kleinkindund Vorschulpädagogik in Verbindung gebracht werden, historisch betrachtet bereits seit längerer Zeit schon Erbringerinnen sozialer Dienstleistungen sind, welche sowohl Regelangebote der Kindertagesbetreuung als auch eine Begleitung der Erziehung in der Familie umfassen (Konrad 2015). Diese Perspektivierung lässt sich einer eher sozialpädagogisch konnotierten Kindheitspädagogik zuordnen, welche die gesellschaftlichen Bedingungen institutionellen Aufwachsens und die damit verbundenen Betreuungsund Erziehungserfordernisse reflektiert. So konnotiert, wurde die Kindheitspädagogik innerhalb von fachwissenschaftlichen Zusammenhängen als ein subdisziplinäres Projekt marginalisiert. Erst durch die vergleichsweise neue Funktionszuweisung der Bildungsbedeutsamkeit dieser institutionellpädagogischen Angebote expandiert das subdisziplinäre Projekt der Kindheitspädagogik. Dies hängt damit zusammen, dass die vorrangige Stellung formaler Bildung gegenüber non-formaler Bildung mit der Jahrtausendwende insofern brüchiger wird, als im Zuge der Globalisierung und Ökonomisierung von Bildung bildungspolitisch ‚erkannt‘ wurde, dass der formale Bildungssektor notwendigerweise auf die Leistungen des non-formalen Bildungssektors angewiesen sei. Die Eingliederung der außerschulischen Orte in diese bildungspolitischen Überlegungen ist jedoch kein spezifisches, auf die Kindestageseinrichtungen oder die frühe Kindheit bezogenes Phänomen, vielmehr lässt sich das Interesse an einer Vermessung des jeweiligen Bildungsgehalts im Zuge der Marc Schulz 50 Humanressourcen orientierung quer durch alle Orte bzw. Settings von Kindheit und Jugend finden: So geraten nicht nur alle Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe in die empirische Ausleuchtung ihres möglichen Bildungsgehalts im Sinne formaler und non-formaler Bildungssettings, sondern auch Peers, Familien und Freizeitorte von Heranwachsenden werden hinsichtlich informeller und formeller Bildungsmodi befragt (Schulz 2020). Auf die frühe Kindheit bezogen, geraten vorund nebenschulische Leistungen (exemplarische Stichworte hierzu: Kompetenzerwerb von Vorschulkindern im Kindergarten, kompensatorische Bildung in der Kinderund Jugendarbeit; vgl. hierzu Schulz 2020) sowie bildungsbezogene Netzwerke (Stichwort Bildungslandschaft; vgl. hierzu Koch/Schulz 2018) in den bildungspolitischen Blick. Diese nunmehr eher schulpädagogisch-didaktisch ausgerichtete Kindheitspädagogik legt ihren Fokus auf frühkindliche Bildung und die Anerkennung der „Tageseinrichtungen für Kinder als erste Stufe des Bildungswesens“ (Liegle 2008, S. 86). Kurzum: Erst mit der gesteigerten gesellschaftlichen und bildungspolitischen Aufmerksamkeit seit Beginn der 2000er-Jahre wurde dieser wissenschaftliche Aufstieg einer Idee von institutioneller Bildung vor und neben dem Schulsystem möglich; vor allem für den Bereich Kindertageseinrichtungen expandiert diesbezüglich die wissenschaftliche Aufmerksamkeit (Neumann 2019). Auffällig ist bei diesem Disziplinprofilierungsprojekt, dass– trotz der bereits damaligen formalrechtlichen Gleichstellung– die Kindertagespflege nicht explizit in dieses Projekt einbezogen wird. Die wissenschaftliche Expansion ist folglich ausschließlich durch die politische Aufmerksamkeit (respektive Mittelfluss) möglich geworden: Spätestens ab Beginn der 2000er müssen der mit ungewöhnlich hohen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Ressourcen angeschobene Aufund Ausbau des kindheitspädagogischen Feldes sowie die damit einhergehende politische und ökonomische Aufmerksamkeit als Teil der sozialinvestiven Politikstrategie eingeordnet werden, die den aktiven, d.h. fürsorgenden, Wohlfahrtsstaat sukzessiv durch einen aktivierenden Sozialstaat ersetzt. Diese Strategie wurde maßgeblich von Anthony Giddens in Der Dritte Weg (1999) diskutiert und im Schröder-Blair-Paper Der Weg nach vorn für Europas Sozialdemokraten (Schröder/ Blair 1999) als sozialdemokratische Agenda ausbuchstabiert. Der aktivierende Sozialstaat zeichnet sich darüber aus, dass er den Ausbau von Sozialleistungen unter dem Motto der Solidarität zwar deutlich vorantreibt, wie etwa den quantitativen Ausbau frühkindlicher Betreuungsangebote, diese Leistungen aber daran koppelt, die Individuen verstärkt in die Pflicht nehmen zu wollen (Giddens 1999, S. 81). Auch die Expansion der Pädagogik der frühen Kindheit als ein Disziplinprofilierungsprojekt ist ein Resultat dieser Transformation: In der Kopplung von Bildung und Kindheit bündelt der 51 Teil I | 2 Vom Versprechen der Ermöglichung einer Bildungskindheit Sozialinvestitionsstaat entsprechende Aufmerksamkeiten und Ressourcen und ermöglicht den Aufund Ausbau einer kindheitspädagogischen Infrastruktur, die erst eine Disziplinbildung der Pädagogik der frühen Kindheit als wissenschaftliches Investment profitabel erscheinen lässt. Folglich ist die Pädagogik der frühen Kindheit von politischen und ökonomischen Bestrebungen gleichfalls geformt und herausgefordert, was sich in einer Reorganisation und Neuorientierung der fachdisziplinären Debatte niederschlägt. 2.3 Wissensproduktion im Diskursfeld „Pädagogik der frühen Kindheit“ Diese von politischen und ökonomischen Bestrebungen gleichfalls geformte als auch herausgeforderte Disziplinbildung einer Pädagogik der frühen Kindheit referiert, wie bereits angedeutet, auf verschiedene Logiken, die von allgemeinpädagogischen, erziehungswissenschaftlichen, sozialund schulpädagogischen, bereichsdidaktischen bis hin zu entwicklungspsychologischen und kognitionswissenschaftlichen Impulsen und Wissensbeständen reichen. Auf theoretisch-konzeptioneller Ebene konkurrieren diese Perspektiven zwar bisweilen, dennoch scheinen sie zusammengehalten zu werden– sie formieren sich eher locker verbunden und mit unterschiedlicher Nähe um den normativen Bezugshorizont der ‚Bildung‘ als „hegemoniale[r] Referenz“ (Jergus/ Thompson 2017, S. 2). Ihre unterschiedlichen wissenschaftlichen Begründungen sind nicht zwingend „auf ein einheitliches programmatisches Konzept von Bildung“ (ebd.) zugeschnitten, also nicht im Sinne eines „einheitlichen gegenstandstheoretischen Referenzpunktes“ (Jergus/Thompson 2017, S. 3), sondern zeigen vielmehr ihre Nützlichkeit in der „Möglichkeit der Mobilisierung und Verbindung sehr unterschiedlicher Elemente, [der] Verschränkung von Wissenschaft, Politik und Praxis“ (ebd.). Dies lässt sich am Publikationsgeschehen, als einem zentralen Teil von Wissenschaft, konkret nachvollziehen (vgl. auch Farrenberg 2024). So kann der von den damaligen Sprecherinnen und Sprechern der DGfEKommission „Pädagogik der frühen Kindheit“ Lilian Fried, Barbara Dippelhofer-Stiem, Michael-Sebastian Honig und Ludwig Liegle verfasste Band Einführung in die Pädagogik der frühen Kindheit (Fried u.a. 2003) als maßgebliches Element der Gründungserzählung einer wissenschaftlich fundierten Pädagogik der frühen Kindheit gelten. Dieses Selbstverständnis einer nachhaltigen Gültigkeit lässt sich auch in ihrer Zweitverwertung als Kurzlehrbuch (Fried u.a. 2012) ablesen. Gerade weil die Autorenschaft in beiden Bänden keine Systematik anstrebt, sondern mit den vier Themen Kind und Marc Schulz 52 Kindheit, pädagogische Programme bzw. Konzepte, pädagogische Institutionen sowie Professionalisierung bzw. Profession lose verkoppelbare Elemente vorlegt, die mit der Referenz ‚Ermöglichung von Bildungskindheit‘ zusammengehalten werden, etabliert sie damit auch die Form dieser Neugründungserzählung mit. Anhand von weiteren diskurskonturierenden Bänden wie etwa Welten der Bildung in der Pädagogik der frühen Kindheit und in der Sozialpädagogik (Liegle/Treptow 2002), der als Tagungsband der DGfESektion Sozialpädagogik und Pädagogik der frühen Kindheit erschienen ist, Bildung und Kindheit. Pädagogik der Frühen Kindheit in Wissenschaft und Lehre (Thole u.a. 2008), herausgegeben von der DGfE gemeinsam mit der Robert Bosch Stiftung, oder Theoretische Zugänge zur Pädagogik der frühen Kindheit. Eine kritische Vergewisserung (Dietrich/Stenger/Stieve 2019) lässt sich diese Mobilisierung und Verbindung sehr unterschiedlicher Elemente in der Form von Verkoppelung von früher Kindheit, Theorieausrichtung und Disziplinbildung durch empirische Forschung und grundlagentheoretische Arbeiten weiter nachzeichnen– zu der schließlich die internationale disziplinäre Verortung und Ausweisung gehört (Bloch u.a. 2022), wie sich u.a. in der begrifflichen Adaption von „Early Childhood Education and Care (ECEC)“ als „Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE)“ zeigt. Die Publikationslandschaft zeichnet sich durch eine inhaltliche Heterogenität aus, die in ihrer normativen Bindungskraft eine spezifische Produktivität ausweist: Auffällig ist, dass Publikationen in ihren Titeln häufig mit den Chiffren der Vergewisserung, Herausforderung, Kontinuität und des Wandels sowie der Reflexion arbeiten (Burghardt u.a. 2023; Cloos u.a. 2023; Bloch u.a. 2020; Dietrich/Stenger/Stieve 2019). Diese Chiffren werden sowohl auf Theorieund Forschungsarbeiten als auch auf die Feldexpansion bezogen. Alle Titel signalisieren den Konsens zur Reform, konkret: der Sicherung von Kontinuität und der Ermöglichung von Wandel. Dies lässt sich als ein doppeltes Sprechen deuten, sowohl in die subdisziplinäre Scientific Community hinein als auch nach außen erweitert, sowohl in den disziplinären als auch in den politischen Raum hinein. So müssen sich die wissenschaftlichen Impulse und Wissensbestände selbst legitimieren und im Wissenschaftsdiskurs bewähren sowie ihre jeweiligen Beitragsfähigkeiten und Nützlichkeiten aufzeigen, orientiert am Bekenntnis der Beteiligung an Reformierungsbemühungen. Darin wird die sozialpädagogisch eingefärbte Kleinkindund Kindergartenpädagogik, für die – überspitzt gesagt – eine Ausbildung an Fachschulen zu genügen scheint, abgeblendet zugunsten einer Pädagogik, die Bildung in der frühen Kindheit als transorganisationales Projekt versteht, in der eine Akademisierung als notwendige Konsequenz erscheint. 53 Teil I | 2 Vom Versprechen der Ermöglichung einer Bildungskindheit Am Publikationsgeschehen lässt sich jedoch nicht nur die Form der reflexiven Disziplinbildung beobachten, sondern auch deren Inhalt: die Fokussierung des Modus der Professionalisierung durch Akademisierung. Sowohl für Akteure im Sozial-, aber insbesondere im Bildungsbereich ist Profession die zentrale „Formel für Steigerungsmöglichkeiten“ (Reh 2004, S. 359), die sich an der erheblichen Expansion professionsbezogener Diskurse in der Lehrerausbildung nachzeichnen lässt, an die sich wiederum weitere Steigerungsmög - lichkeiten koppeln, etwa die Optimierung organisationaler Rahmenbedingungen, die nachträgliche Verwissenschaftlichung pädagogischer Konzepte oder die Didaktisierung relevanter Bildungsbereiche, aber auch die Steigerung der kompetenten Begleitung von individuellen Bildungsund Entwicklungsprozessen (ebd.). Der englischsprachige Band Early Childhood Education in Germany – Exploring Historical Developments and Theoretical Issues (Bloch u.a. 2022)7 ist vor dem Hintergrund dieser Steigerungslogik zweifach aufschlussreich: Er richtet sich erstens an ein internationales Fachpublikum und verortet damit eine deutschsprachige Diskurslandschaft der Pädagogik der frühen Kindheit international in ihrer Anschlussfähigkeit und Spezifik, sprich in eine Dialektik von Konvergenz und Divergenz. Zweitens ist darin die disziplinäre Schwerpunktsetzung auf Fragen der Steigerung von Professionalisierung/Professionalität eingelassen: Während in drei Kapiteln zentrale theoretische Perspektiven, Akteure und Institutionen vorgestellt und damit höchst differente Wissensbestände komprimiert werden, wird im vierten Kapitel der Auseinandersetzung mit Professionalisierung Raum gegeben, aufgeschlüsselt in die Aspekte8 „Professionalisierungsdiskurs mit seinen sozialwissenschaftlichen Bezügen“ (Cloos/Faas 2022), „Kompetenzorientierung als Schlüsselbegriff in Professionalisierungsund Qualitätsentwicklungsprozessen“ (NentwigGesemann/Fröhlich-Gildhoff 2022), „Handeln inmitten von Widersprüchen: Forschungsperspektiven auf Spannungsfelder in der professionellen Praxis“ (Bischoff-Pabst/Cloos 2022) und schließlich „Evidenzund effizienzbasierte Professionalisierungsmodelle– Wie tragen sie zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung bei?“ (Friederich/Schelle 2022). Diese Art der vermittelten Schwerpunktsetzung zeigt also auf, dass die Einwirkung auf die Konturierung des Feldes vor allem über die Chiffre „Profession(alisierung)“ und ihre reflexive wissenschaftliche Begleitung und Kommentierung vollzogen werden soll und wird. 7 Als Vorstandsmitglied der DGfE-Kommission bin ich Mitherausgeber und -autor. 8 Eigene Übersetzungen der englischsprachigen Titel. Marc Schulz 54 2.4 Forschung und Felddynamik in der Pädagogik der frühen Kindheit Abschließend soll die Frage nach der Wissensproduktion und -kommunikation noch auf den Zusammenhang von Forschung und Felddynamik gerichtet werden: Wenn der wissenschaftliche Diskurs um eine Pädagogik der Kindheit subdisziplinär nicht von der Sozialpädagogik, der Schulpädagogik oder einer anderen Disziplin ableitbar ist, sondern von multidisziplinären Auseinandersetzungen geprägt sein muss, so schlägt sich dies auf die Forschungskultur nieder. Dies lässt sich exemplarisch beobachten am deutlich länger laufenden Diskurs der Sozialen Arbeit in ihrem Verhältnis von Disziplin und ihr genuin zuzuordnender Forschung, welche ebenfalls von einer hohen Disparität an Theoriezugriffen geprägt ist. Hier zeichnen sich schon seit Langem pragmatische und weniger systematische Lösungen ab, indem Forschung performativ kenntlich gemacht wird ‚als der Sozialen Arbeit zugehörig‘ bzw. behauptet wird, dass sie dazugehöre, da „bei allem systematischen Unbehagen brauchbare Alternativen zu einem solchen Pragmatismus fehlen, allzumal andere Disziplinen kaum anders verfahren, gleich ob sie den Natur-, den Geistesoder den Sozialwissenschaften zugerechnet werden“ (Winkler 2005, S. 18). Zugleich lässt sich Forschung als ein zentraler Modus der Feldkonstruktion bzw. Feldkonturierung begreifen– Forschung beobachtet folglich nicht bereits vorhandene Einheiten, sondern stellt diese als forschungsrelevante Felder erst her. Dass Tätigkeitsfelder wie Kindertagespflege über eine längere Zeit keinen Niederschlag in der Forschung gefunden haben, d.h. als Forschungsfeld nicht hergestellt wurden, wurde bereits zuvor thematisch. Zugleich sind diese Arbeitsund Tätigkeitsfelder selbst dynamisch, da sich die Angebote entlang gesellschaftlicher Herausforderungen und Bedarfe verändern, transformieren und neu formieren. Hier lassen sich verschieden gelagerte Beispiele des vergangenen Jahrzehnts aufrufen: erstens die Expansion klassisch frühpädagogischer Kerninstitutionen wie die Entwicklung von der Kindertageseinrichtung zum Familienzentrum; zweitens die Einführung strukturanaloger Institutionen wie beispielsweise Familienzentren, die Kinder und ihre Eltern vor der Grundschule ansprechen, und Familiengrundschulzentren oder das Angebot der KitaSozialarbeit analog zur Schulsozialarbeit und schließlich drittens die Neueingliederung von Angeboten wie den Frühen Hilfen oder der Ganztagsbildung. Offenkundig generiert der Praxiszusammenhang nicht nur die Ausweitung von Tätigkeitsfeldern (vgl. z.B. Helm/Schwertfeger 2016), vielmehr vergrößert sich auch die Zuständigkeit für verschiedene Altersgruppen und umfasst den Zeitraum von der Geburt bis mindestens zum Ende der Grundschule, stellt also auf die Lebensphase Kindheit ab und wird zu einem Disziplinpro- 55 Teil I | 2 Vom Versprechen der Ermöglichung einer Bildungskindheit jekt einer „Pädagogik der Kindheit“. Damit erodieren gleichzeitig (sub)disziplinäre Grenzziehungen zwischen den verschiedenen Pädagogiken, wenn originär sozialpädagogisch konnotierte Arbeitsund Tätigkeitsfelder der Kinderund Jugendhilfe von der Pädagogik der frühen Kindheit disziplinär in Anspruch genommen werden– mit ihren unterschiedlichen Konnotationen von Betreuung, Bildung und Erziehung sind sie bildungsund erziehungsthe - oretisch unterschiedlich gerahmt. Diese Dynamik ermöglicht, das bislang disziplinär eher in der Grundschulpädagogik verortete Feld der Ganztagsgrundschulen nunmehr als zweite Kerninstitution für die Kindheitspädagogik zu beanspruchen (Studiengangstag Pädagogik der Kindheit 2024), die spätestens mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung ab 2026 zu einem quantitativ gewichtigen Feld werden. Im Zuge der dynamischen Entwicklungen innerhalb des Praxiszusammenhangs verändert sich aber auch der theoretische Zuschnitt des Disziplinprofilierungsprojekts: Wenn weitere vorund nebenschulische Institutionen, die teils bereits als genuin sozialpädagogisch theoretisch gerahmt wurden, von der Pädagogik der frühen Kindheit als Teil ihres Disziplinprofilierungsprojekts in Anspruch genommen werden, muss neben ihrem lebensalterspezifischen Konzept von Bildung adäquat das Spezifikum der Lebenslage integriert werden. 2.5 Eine Bilanzierung: das Diskursfeld und dessen Praxiszusammenhang Seit der Jahrtausendwende lassen sich deutliche Absetzungsbewegungen gegenüber einer sozialpädagogisch konnotierten Kindheitspädagogik mit ihrer starken Akzentsetzung auf Gruppenpädagogik und Ermöglichung elterlicher Erwerbsarbeit durch die öffentliche Betreuung der Kinder zugunsten einer an individuellem Bildungserwerb und -aufstieg jedes einzelnen Kindes ausgerichteten Pädagogik der frühen Kindheit nachzeichnen (vgl. z.B. Reyer/ FrankeMeyer 2019). Während sozialpädagogische Perspektiven auf institutionalisierte Kindheit das Doppelprimat Hilfe und Bildung feldspezifisch ausdifferenzieren, gehen schulund allgemeinpädagogische Perspektiven stärker von der anthropologischen Prämisse aus, im Sinn von Lebensalter frühe Kindheit als eigenständige Bildungsphase zu betrachten. Pädagogik der frühen Kindheit grenzt sich darin auch von der ‚alten‘ Kindergartenund Kleinkindpädagogik ab, indem sie die Vielfalt der Institutionen des Aufwachsens und die Bedingungen des Aufwachsens breiter zu integrieren versucht, und zugleich ringt sie um ihre subdisziplinäre Identität und Relationierung zu benachbarten (Sub-)Disziplinen. 63 3 Außerfamiliale Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in den 1970er-Jahren Die Rolle des „Modellprojekts Tagesmütter“ Dominik Hank 3.1 Einleitung Die Kindertagespflege in der Bundesrepublik Deutschland ist ein noch junges Phänomen mit einer dynamischen Geschichte. Wie ältere historische Arbeiten bezeugen (Kolbe 2002; Paterak 1999), kann als ihr Ausgangspunkt das westdeutsche „Modellprojekt Tagesmütter“ (1974–1979) gelten, durch das sich die Kindertagespflege aus dem Feld der Familienpflege erstmals herausschälte. Angesichts von Untersuchungsergebnissen aus dem Projekt „Von der Nothilfe zur Bildung. Die gesellschaftliche Wahrnehmung der außerfamilialen Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in Deutschland seit den 1970er Jahren“ (2020–2024) scheint die volle Bedeutung des Modellprojekts nicht nur für den Bereich der Kindertagespflege, sondern für die gesamte außerfamiliale Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren aber unterschätzt. Neben einer Darstellung des gesellschaftlichen Kontexts des Modellprojekts und seines Ablaufs, argumentiert der Beitrag daher, dass das Modellprojekt als die Initialzündung der westdeutschen pädagogischen Beschäftigung mit dem Bereich der außerfamilialen U3-Betreuung betrachtet werden kann. Waren die Konsequenzen für die Praxis der Kindertagespflege nach Abschluss des Modellprojekts auch limitiert, wurde hier dennoch erstmalig deutlich, dass eine pädagogisch ausgestaltete und mit (sozial-)pädagogischen Unterstützungs angeboten ausgestattete Form der Kindertagesbetreuung ein legitimes Feld frühkindlicher Sozialisation sein konnte. 3.2 Kontexte Wenn auch nicht unumstritten, so stand doch zu Beginn der 1970er-Jahre die familienund jugendhilfepolitische Gestaltung der frühen Kindheit in der alten Bundesrepublik noch deutlich im Zeichen der Normalisierungsbemühungen nach dem Zweiten Weltkrieg (Mierendorff/Olk 2007, S. 551). Dies führte zu einer äußerst restriktiven Kinderbetreuungspolitik: So existierten Ende Dominik Hank 64 1973 in der alten Bundesrepublik 653 Kinderkrippen mit 20.428 verfügbaren Plätzen (Statistisches Bundesamt 1974, S. 792). Die Zahl der Pflegekinder in Familienpflege lag bei 66.570 (Statistisches Bundesamt 1974, S. 790), wobei hier weder nach Alter der Kinder noch nach Art des Pflegeverhältnisses differenziert wurde. Eine angesichts dieser Limitierungen durchgeführte Jugendamtsbefragung kam zu dem Ergebnis, dass sich unter diesen 66.570 Kindern bundesweit 5.329 Kinder unter drei Jahren in öffentlich registrierten Kindertagespflegeverhältnissen befanden. Da jedoch eine bedeutende Anzahl an Jugendämtern keinerlei Kindertagespflegestellen meldete, wurde zudem von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen (Wendt 1975, S. 179). Ungeachtet dieser Einschränkungen wird deutlich, dass die Möglichkeiten einer außerfamilialen Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren zu Beginn der 1970er-Jahre äußerst limitiert waren. Krippenplätze waren kaum vorhanden und auf die Großstädte Berlin, Hamburg und München konzentriert, in denen sich rund zwei Drittel der Einrichtungen befanden (Schneider 2010, S. 135). Die Kindertagespflege war dagegen kaum entwickelt und wie die Studie von Wolf Rainer Wendt (1975) illustriert, für die Jugendämter selbst oftmals ein weißer Fleck auf der Landkarte. Addiert man die Ende 1973 verfügbaren Plätze in Kinderkrippen zu Wendts Ergebnissen, dann wird angesichts der 1973 in der Bundesrepublik lebenden 2.070.733 Kinder unter drei Jahren (Statistisches Bundesamt o.J.) die Betreuungsmisere vieler Eltern deutlich: Lediglich 1,2 Prozent der Kinder unter drei Jahren wurden in einer öffentlich regulierten Institution betreut.1 Dieser restriktiven Kinderbetreuungspolitik korrespondierte in der wissenschaftlichen Diskussion eine skeptische bis ablehnende Haltung zur Erwerbstätigkeit von Müttern mit kleinen Kindern und deren „pathogenisierende[r] Begleitumstände“ (Paterak 1999, S. 177), der Ersatzbetreuung mit einhergehender Mutter-Kind-Trennung. Besonders die damalige Familiensoziologie stützte diese Annahmen, indem sie in empirischen Untersuchungen auf die Problematik dieser Konstellation hinwies. So schlussfolgerte Otto Speck nach Untersuchungen an Münchner Schülerinnen und Schülern sowie Familien mit erwerbstätigen Müttern, dass „Kinder erwerbstätiger Mütter (…) grundsätzlich in die Kategorie der Kinder aus gestörten Familien einzureihen [sind; D. H.]“ (Speck 1956, S. 127). Auch die deutlich nuanciertere Studie von Elisabeth Pfeil (1961) zu den Motiven erwerbstätiger Mütter war noch von einer erheblichen Mütterzentrierung und der Überzeugung der Schädlichkeit 1 Um den enormen Wandel auf dem Feld der U3-Betreuung zu verdeutlichen: Im Jahr 2023 lag die Betreuungsquote in der Bundesrepublik bei 36,4 Prozent; etwa 856.000 Kinder wurden in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut (Destatis 2023). 65 Teil I | 3 Außerfamiliale Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in den 1970er-Jahren aller Formen von Ersatzbetreuung geprägt: „Selbst wenn das Wort ‚Ersatz‘- Betreuung durchaus nur als wertfreier technischer Terminus gemeint ist, so erweckt es natürlich Assoziationen des Unvollkommenen – und vermutlich zu Recht“ (Pfeil 1961, S. 343). Dennoch kam die Studie nicht umhin festzustellen, dass Mütter nicht nur aus ökonomischen Notwendigkeiten, sondern auch aufgrund veränderter Geschlechterrollen erwerbstätig waren (Pfeil 1961, S. 78–79). In dieser gesellschaftlichen Gemengelage erschien in der Frauenzeitschrift Brigitte im Januar 1973 ein Artikel über das schwedische Modell der Dagmammas mit der Überschrift: „Wir fordern einen neuen Beruf: Tagesmutter“ (Pape 1973b, S. 48f.). Darin wurde über das 1969 in Schweden eingeführte Modell der Tagesmutter als Beruf berichtet. Anhand einer Gegenüberstellung wurde auf die Schwächen der damaligen Kindertagespflege in der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen: Kaum vorhandene Plätze, wenig öffentliche Zuschüsse und keine Ausbildung der Pflegemütter, die ihrer Tätigkeit ohne Sozialversicherung und Urlaubsanspruch nachgingen. Unter Bezug auf die desolate Betreuungssituation von Kindern erwerbstätiger Mütter in der Bundesrepublik in Kindergärten sowie das Fehlen von Ganztagsschulen wurde letztlich die Aufwertung der westdeutschen Kindertagespflege zur Tagesmutter nach schwedischem Vorbild gefordert. Dieser Artikel war der Anlass zur Gründung zahlreicher lokaler Initiativgruppen in der Bundesrepublik, deren Mitglieder entweder an einer Tätigkeit als Tagesmutter interessiert waren oder aber nach einer Betreuungsmöglichkeit suchten (Arbeitsgruppe Tagesmütter 1977, S. 65). Die Redaktion der Brigitte begleitete die initiale Forderung nach der Einführung der Tagesmütter publizistisch in einer ganzen Artikelreihe und diente dabei ebenfalls als zentrale Anlaufstelle für Interessenten, die Name und Anschrift in der Zeitung abdrucken lassen konnten, um so weitere Eltern oder potenzielle Tagesmütter in ihrer Umgebung zu finden oder gemeinsam eine Initiative zu gründen. Die Brigitte wies darauf hin, dass man nicht warten müsse, bis sich erst die Politik zur Aufwertung der Kindertagespflege durchgerungen hätte, vielmehr ginge es nun darum, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen: „Wenn es Ihnen vor allem darum geht, einen anerkannten Beruf mit eigener Kranken-, Unfall-, Invalidenund Rentenversicherung zu haben – arbeiten Sie Bonn entgegen! Setzen Sie sich aktiv ein. Leisten Sie Pionierarbeit für den Beruf Tagesmutter!“ (Pape 1973a, S. 185). Im damaligen Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (BMJFG) wurden diese Aktivitäten grundsätzlich wohlwollend aufgenommen, allerdings lehnte man die aus dem schwedischen Modell übernommene kindliche Altersgrenze von zehn Jahren ab. Wie Archivunterlagen zu Dominik Hank 66 entnehmen ist, sollte stattdessen die „Bedeutung des Grundgedankens für familien politische Belange (…) durch besondere Hinweise auf die Probleme im Kleinstkindalter herausgestellt werden“. 2 Hintergrund dieser Eingrenzung war die Auseinandersetzung im BMJFG mit den frühpädagogischen Implikationen des Strukturplans für das Bildungswesen von 1970, in dem zwar der massive Ausbau von Kindergarteneinrichtungen gefordert, die ersten drei Lebensjahre von den Reformvorschlägen aber ausgeklammert wurden (Deutscher Bildungsrat 1970, S. 40). In einem 1972 – also bereits vor dem thematischen Aufschlag in der Brigitte – veröffentlichten Aufsatz in der Fachzeitschrift Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (TUP) kritisierten Referentinnen und Referenten des BMJFG diese nur zu bekannte Familienzentriertheit in den ersten Lebensjahren und verwiesen auf ein strukturelles familiäres Sozialisationsdefizit, das einer großen Anzahl an Kindern eine gelingende Sozialisation erschweren würde (Henke/Kosmale/Spindler 1972, S. 140). Nachdem die bisherigen Möglichkeiten zur außerfamilialen Betreuung von Kindern unter drei Jahren eine Reihe qualitativer und/oder quantitativer Probleme aufwiesen, schlugen die Autorinnen und Autoren die Schaffung einer „Pflege mutter neuen Typs“ (Henke/Kosmale/Spindler 1972, S. 143) vor. Konkret sollten Kindertagespflegestellen in Haushalten von Müttern eingerichtet werden, die selbst ein Kleinstkind zu betreuen hatten. Diese sollten sich für etwa drei Jahre der Erziehung drei bis vier weiterer gleichaltriger Kinder und zum Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit verpflichten. Die Tätigkeit sollte finanziell entlohnt, vom Jugendamt kontrolliert und mit einer Schulung vorbereitet werden. Dieser Aufsatz löste zwar keine derartige öffentliche Resonanz aus wie die Bri gitte kurze Zeit später, schaffte es jedoch als Anlage in den familienpolitischen Entwurf der SPD von 1972, in dem nun ebenfalls neue Formen der Kindertagespflege gefordert wurden.3 Angesicht der durch die Brigitte kurze Zeit später ausgelösten bundesweiten Aktivitäten konstituierte sich im Bundesfamilienministerium im April 1973 eine Projektgruppe Tagesmütter, an der auch zwei der Autoren des Aufsatzes in der TUP beteiligt waren. Diese sah in dem Artikel in der Brigitte und in den dadurch entstandenen lokalen Initiativgruppen eine günstige Gelegenheit, ihren eigenen Vorschlag zu verwirklichen. 4 Damit zeigt sich, dass die Gründungsgeschichte des Modellprojekts komplexer ist, als oftmals überlie2 Projektgruppe I (1973, 04. Mai). Vermerk zum Stand der Arbeiten in der Projektgruppe „Tagesmütter“. BArch, 189/6119, S. 8. 3 SPD (1972): Familienpolitik der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands – Entwurf –. BArch, 189/6117, S. 39. 4 Projektgruppe „Tagesmütter“ (1973, 15. Mai): Protokoll über die 3. Gruppenbesprechung am 14.5.1973. BArch, 189/6117, S. 95–96. 67 Teil I | 3 Außerfamiliale Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in den 1970er-Jahren fert. Wenn exemplarisch Ursula Trimpin und Hanne Bauer konstatieren, dass „[d]ie Reportage [in der Brigitte; D. H.] eine engagierte Diskussion aus[löste; D. H.], in deren Folge sich über fünfzig Initiativgruppen konstituierten“ und es „[d]iesen Gruppen gelang (…), in der Presse, Öffentlichkeit und Politik reges Interesse für ihre Anliegen zu mobilisieren“ (Trimpin/Bauer 1996, S. 527), kann hinzugefügt werden, dass die Bundespolitik nicht erst mobilisiert werden musste. Vielmehr sah die Projektgruppe im BMJFG die durch den Artikel in der Brigitte verursachten Aktivitäten auch als Möglichkeit zur Verfolgung der eigenen familienpolitischen Programmatik an. 3.3 Kontroversen Im weiteren Verlauf des Jahres 1973 widmete sich die ministerielle Projektgruppe einer Vielzahl organisatorischer und juristischer Fragen und entwickelte schließlich Rahmengrundsätze für ein Modellprojekt, die im Januar 1974 veröffentlicht wurden.5 Laut diesen Richtlinien sollten Tagesmütter maximal drei Kinder im Alter von null bis drei Jahren betreuen, jedoch nicht mehr als vier Kinder im Alter von null bis zehn Jahren, wobei hier eigene Kinder miteinzurechnen waren. Die Tätigkeit der Tagesmutter sollte nach der Anzahl der Kinder entlohnt werden und einen Zugang zu Teilen der Sozialversicherung eröffnen. Das Modellprojekt beschränkte sich nicht auf die Kinderbetreuung, sondern zielte – auf dem Feld der U3-Betreuung ein Novum – auch auf eine Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern, was durch Angebote zur päda gogischen Weiterbildung erreicht werden sollte. Zur Unterstützung der Tagesmütter waren Gruppenarbeiten und Supervisionen von Beraterinnen und Beratern mit (sozial-)pädagogischer Ausbildung vorgesehen. Die Rahmenrichtlinien waren von einem deutlich zurückhaltenderen Ton geprägt als die Vorschläge in der Brigitte oder der TUP. So wurde betont, dass das Vorhaben weder der mütterlichen Erwerbstätigkeit Vorschub leisten solle, noch eine Schwächung des elterlichen Verantwortungsbewusstseins gegenüber dem Kind zugelassen werde. Betreut werden sollten lediglich Kinder erwerbstätiger oder studierender Mütter, denen die Erziehungssituation in einer Normalfamilie andernfalls fehle. In den Rahmenrichtlinien war zudem ein wissenschaftliches Begleitprogramm enthalten, das von Forscherinnen und Forschern am Deutschen Jugendinstitut durchgeführt werden sollte. Auch hier war eine gewisse Vorsicht erkennbar, war doch eines der Ziele, „je nach Erfordernis in den weiteren Ablauf korrigierend einzugreifen und Fehl5 BMJFG (1974, 21. Januar): Rahmengrundsätze für das Projekt “Tagesmütter“. BArch, 189/6116, S. 12–20. Dominik Hank 68 entwicklungen frühzeitig zu erkennen bzw. zu vermeiden“. Die betreuten Kinder sollten dazu hinsichtlich ihrer körperlichen, kognitiven, sozialen und behavioralen Entwicklung untersucht werden. Waren die Reaktionen auf die Aktivitäten der Brigitte anfangs noch überwiegend positiv gewesen, wurden die Rahmenrichtlinien des BMJFG trotz ihrer grundsätzlichen Affirmation des klassischen Familienmodells schnell Gegenstand heftiger Polemiken, die in ihrer Drastik heutzutage schwer verständlich erscheinen. So warnte etwa die Psychagogin Christa Meves in einer Fernsehsendung davor, dass die betreuten Kleinstkinder möglicherweise zu „Bomben mit Zeitzündern“ (Meves 1974, S. XI) werden könnten. Bernhard Hassenstein (1974, S. 943), ein Verhaltensbiologe, verglich das kindliche Erleben bei Abbruch des Betreuungsverhältnisses – „mit allem nötigen Vorbehalt“ – mit einer Deportation. Als vehementeste Kritiker des Modellprojekts traten jedoch die pädiatrischen Fachverbände auf.6 In einer gemeinsamen Stellungnahme ihrer Vorsitzenden kritisierten diese, nicht in angemessenem Umfang in das Projekt einbezogen zu sein. Dabei beanspruchten sie für die Altersgruppe die fachliche Zuständigkeit und monierten, dass „die modernen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die seelische und körperliche Entwicklung des Kindes und damit die Belange der betroffenen Kinder in keiner Weise berücksichtig[t]“ (Schäfer/Nitsch/Fölsing 1974, S. 221) würden. Mit den modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen bezogen sich die Pädiater auf die angloamerikanische Hospitalismusund Deprivationsforschung, die im Verlauf der 1950er-Jahre langsam in Westdeutschland rezipiert wurde (Berth 2023, S. 139–147). Die beiden Protagonisten dieser Forschung wurden von den Pädiatern gegen das Modellprojekt angeführt: „Die Kinderpsychiater René Spitz und John Bowlby haben bereits in den 40er Jahren und später auf Grund von klinischen Beobachtungen auf die schweren Schäden hingewiesen, welche die von ihren Müttern getrennten, in Heimen hospitalisierten Säuglinge und Kleinkinder entwickelten“ (Biermann 1974). Diese ursprünglich in stationären Einrichtungen zur längerfristigen bis dauerhaften Unterbringung gewonnenen Erkenntnisse wurden von den Pädiatern auf alle Formen institutioneller Betreuung und Pflege für Kinder unter drei Jahren ausgeweitet. So dienten die desaströsen Bedingungen in den damaligen Säuglingsheimen (Berth 2023, S. 47–59) auch zur Delegitimation von außerfamilialer Tagesbetreuung in Kinderkrippen und bei Tagesmüttern, wie eine weitere Stellungnahme der pädiatrischen Fachverbände verdeutlicht: „Jedes Kind, 6 Auch in der Linken war das Projekt keineswegs unumstritten, da eine Reprivatisierung der eigentlich öffentlich zu veranstaltenden Erziehung erkannt oder angemerkt wurde, dass die jahrelange Durchführung eines Modellprojekts mit wenigen hundert Kleinstkindern die im Bereich der öffentlichen Erziehung dringend notwendigen Reformen nur verschleppe (Schmidbauer 1975, S. 197–199). 69 Teil I | 3 Außerfamiliale Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in den 1970er-Jahren das innerhalb der ersten 3 Lebensjahre über mehr als 3 Monate in Fremdversorgung, das heißt nicht in der eigenen Familie aufwächst, muß als schwer gefährdetes Kind angesehen werden. Schwer gefährdete Kinder sind auch alle Kinder, die innerhalb der ersten 3 Lebensjahre von wechselnden Bezugspersonen betreut werden. Das sind insbesondere Säuglinge und Klein kinder in Heimen, Tageskrippen, Langzeitkliniken und wechselnden Pflegeplätzen (z.B. Tagesmutter-Kinder)“ (Hassenstein, B. 1974, S. 941). Im BMJFG beharrte man jedoch darauf, dass „die wissenschaftlichen Erkenntnisse über nachteilige Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes bei Erziehung außerhalb der eigenen Familie (…) wesentlich differenzierter [sind; D. H.] als sie vom Berufsverband der Kinderärzte dargestellt werden“. 7 Man stützte sich in dieser Einschätzung auf ein Gutachten von Ursula Lehr von 1970. Nach einer Durchsicht der bestehenden Forschungsliteratur zum Einfluss der Familie auf den kindlichen Sozialisationsprozess wies ihr Gutachten generalisierende Schlussfolgerungen zur Auswirkung einer nicht-ausschließlich innerfamilialen Sozialisation zurück und betonte, dass das Gelingen der kindlichen Entwicklung weniger vom Bestehen einer Mutter-Kind-Beziehung abhänge als vielmehr von ausreichender sensorischer Stimulation des Kindes. Diese könne grundsätzlich auch von anderen Personen stammen. Zur Beurteilung des Sozialisationskontextes bedürfe es daher immer „individueller Diagnose und Beratung“ (Lehr 1970, S. 87). Die unmodifizierte Übertragung der Hospitalismusund Deprivationsforschung auf die Kindertagespflege war demzufolge unzulässig. Im Anschluss an die Kritik der pädiatrischen Fachverbände wurden deren Vertreter im April 1974 in das Bundesfamilienministerium eingeladen und erreichten angesichts des Dissenses, dass einschlägige Expertinnen und Experten „eine Ausarbeitung vorlegen [sollen; D. H.], aus der zu ersehen ist, was an wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen über die Sozialisation im frühen Kindesalter zur Verfügung steht und wie unter Anwendung der Erkenntnisse das Projekt Tagesmütter zu beurteilen ist“.8 Eine hierzu im Juli 1974 veranstaltete zweitägige Fachtagung in Lerbach verlief für die kinderärztlichen Verbände jedoch enttäuschend. Denn bereits kurz vor Tagungsbeginn hatte der dem BMJFG nahestehende Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen eine Stellungnahme veröffentlicht, welche die Kritik am Tagesmütterprojekt zurückwies. Dies führte zu einer weiteren Beschwerde der Pädiater beim BMJFG: „Hier drängt sich auf, daß diese Wirkung von Ihrem Hause beabsichtigt war. 7 BMJFG (1974, 13. März): Fragestunde des Deutschen Bundestages am 13. März 1974, hier: Ihre Frage Nr. 81. BArch, 189/6116, S. 95. 8 BMJFG (1974, 09. Mai): Niederschrift: über die Besprechung von Frau Minister Dr. Focke und den Vertretern der Kinderärzte. BArch, 189/6116, S. 140. Dominik Hank 70 Nur so können wir uns nämlich den Termin der Presseverlautbarung erklären. Offenbar war es Ihrem Haus daran gelegen, unsere Stimmen nicht zu Gehör kommen zu lassen und nicht erst abzuwarten, was die Verhandlungen in Lerbach erbringen würden“.9 Das BMJFG hatte sich damit gegen die Auffassung der Kritiker positioniert. Einen letzten Versuch unternahmen die pädiatrischen Fachverbände in einem Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages im September 1974, in dem sie für alle länger als drei Monate außerfamilial betreuten Kleinstkinder eine umfassende Überwachung der psychologischen, sozialen und behavioralen Entwicklung forderten.10 Diese Maximalforderungen vertieften die Differenzen zwischen Pädiatrie und Bundespolitik weiter. Nachdem im BMJFG festgestellt wurde, dass auf das Schreiben der Kinderärzte nur zwei Parlamentarier mit einer Nachfrage beim Bundesfamilienministerium reagiert hatten, wurde angeregt, „diese ohnehin fruchtlose Diskussion“ nicht weiter fortzusetzen, „[d]ies aber würde provoziert, wenn die Kinderärzte durch ein solches Schreiben neue Stichworte erhielten“11 (Hank/Berth 2023, S. 844f.). Nach diesem einseitigen Abbruch der Diskussion trat das Modellprojekt in eine ruhigere Phase ein. Die Arbeit an den einzelnen Modellstandorten begann schrittweise ab Juli 1974 anzulaufen (Arbeitsgruppe Tagesmütter 1977, S. 79), womit das Projekt etwas aus dem öffentlichen Blick geriet und die Kontroversen abflauten.12 3.4 Konsequenzen Wie die Ergebnisse der kinderpsychologischen Untersuchungen zeigten, konnten die aus der Hospitalismusund Deprivationsforschung gespeisten Vorbehalte hinsichtlich der Entwicklung der betreuten Kleinstkinder bei Tagesmüt9 Fölsing, Kurt/Hellbrügge, Theodor (1974, 10. September): Schreiben an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Anlage I. Brief der Kinderärzte an Frau Bundesminister Dr. Focke. BArch, 189/15785, S. 321. 10 Fölsing, Kurt & Hellbrügge, Theodor (1974, 10. September): Schreiben an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Anlage III. Sozialpädiatrische Empfehlungen für Säuglinge und Kleinkinder in Fremdbetreuung. BArch, 189/15785, S. 326–327. 11 BMJFG (1975, 07. Januar): Betr.: Modellprojekt “Tagesmütter“, hier: Schreiben der Kinderärzte an die Abg. d. Deutschen Bundestages. BArch, 189/6116, S. 43. 12 Während die Kritiker auf Bundesebene ihre Vorstellungen somit nicht durchsetzen konnten, kamen sie in wenig später anlaufenden Modellprojekten zum Erziehungsgeld auf Länderebene (im 1975 begonnenen Modellprojekt „Mutter und Kind“ in Baden-Württemberg und im 1978 begonnenen „Modellversuch Erziehungsgeld“ in Niedersachsen) als Stichwortgeber oder Beteiligte zum Einsatz (Hassenstein, H. 1980, S. 95; Griesinger 1977, S. 112; Schnipkoweit 1977, S. 108). Auf lange Sicht gesehen waren die Pädiater somit durchaus erfolgreich: Die Ergebnisse der Modellversuche bewogen weitere Länder zur Einführung eines Erziehungsgeldes und gipfelten im Bundeserziehungsgeldgesetz von 1986 (ausführlich BMJFFG 1989; Kolbe 2002). 71 Teil I | 3 Außerfamiliale Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in den 1970er-Jahren tern nicht bestätigt werden: „Eine solche Lösung führt nicht zu den teilweise befürchteten Schädigungen; in mancher Hinsicht kann sie für Kinder sogar förderlich sein“ (Arbeitsgruppe Tagesmütter 1980, S. 17). Es zeigte sich keine Häufung schwerer Verhaltensstörungen oder extremer Entwicklungsrückstände. Im Gegenteil: Die Verbreitung auffälliger Entwicklungsverläufe in einer Kontrollgruppe mit ausschließlicher Mutterbetreuung widersprach der allzu unkritischen Betonung des klassischen Sozialisationsmodells, was sich auch für weitere Bereiche wie der sozialen Kompetenz und der Qualität der MutterKind-Beziehung zeigte. Die Untersuchungen wiesen vielmehr auf den Faktor der Zufriedenheit der Mütter mit ihrer Rolle hin, die langfristig einen stärkeren Einfluss auf die Entwicklung des Kindes ausüben würde als das Betreuungsarrangement (Arbeitsgruppe Tagesmütter 1980, S. 74). Folgerichtig forderte der Abschlussbericht des Modellprojekts, dass Müttern eine Vielzahl an Lösungen offenstehen müssten, die sich von Kinderkrippen und Kindertagespflege über die Schaffung von Halbtagsstellen bis hin zu einem Erziehungsgeld für diejenigen Mütter, die sich ausschließlich um ihre Kinder kümmern wollten, erstrecken sollten. Wurden die Kindertagespflegestellen mit entsprechenden (sozial-)päda gogischen Unterstützungsund Begleitangeboten ausgestaltet (Martin 1982, S. 223), sprach somit nichts gegen deren Inanspruchnahme. Für die wissenschaftliche Beschäftigung mit der außerfamilialen Tagesbetreuung war das Modellprojekt von großer Bedeutung, lenkte es doch erstmalig die Aufmerksamkeit auf diesen zuvor kaum beachteten Bereich der Jugendhilfe.13 So waren die weitreichenden Generalisierungen der Pädiater auf die Kindertagespflege überhaupt nur möglich gewesen, weil die Forschung zur längerfristigen Entwicklung von außerfamilial betreuten Kleinstkindern in der Bundesrepublik noch in den Kinderschuhen steckte (Arbeitsgruppe Tagesmütter 1980, S. 39f.). Von 1976 bis 1979 wurde nun als Teil der Begleitforschung ein bundesweites Forschungsprojekt zur Situation der Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren in Krippen und Tagespflege durchgeführt. Für die Einrichtungen schlussfolgerte die Untersuchung, dass „Krippenbetreuung unter den gegenwärtigen Bedingungen ungünstiger gestaltet ist als es sein müßte“ (Schneider 1982, S. 742), und wies auf eine Vielzahl von Verbesserungsmöglichkeiten hin. Damit waren die Ergebnisse vergleichbar zu denen des Tagesmütterprojekts: Außerfamiliale Betreuung in Kinderkrippen war nicht an sich entwicklungsschädigend, vielmehr konnte diese mangelhaft ausgestaltet sein, was zu negativen kindlichen Entwicklungsverläufen führen konnte. Wurde die Be13 Beinahe zeitgleich – allerdings mit deutlich weniger öffentlicher Aufmerksamkeit – begann Kuno E. Beller mit Untersuchungen in Berliner Kinderkrippen (Beller/Stahnke/Laewen 1983, S. 409). Diana Franke-Meyer 78 „Es soll gestattet seyn, daß weibliche Personen, insonderheit die Wittwen [sic!] der Elementarschullehrer, kleinere Kinder, welche noch nicht das schulfähige Alter erreicht haben, den Tag hindurch zur Beaufsichtigung annehmen. In Betreff solcher Personen liegt der städtischen Schulcommission nur ob, dahin sehen zu lassen, daß dieselben von unbescholtenen Sitten, zur ersten Erziehung der Kinder geeignet, auch ihre Wohnungen gesund und hinlänglich geräumig sind, imgleichen, daß sie die Kinder nicht länger, als bis zum erreichten sechsten Jahre behalten, übrigens aber doch in einigem Grade Tüchtigkeit genug haben, um auf die Sitten und den Verstand zu wirken“ (Neigebaur 1826/1988). Die Beaufsichtigung kleiner Kinder übernahmen in der Anfangszeit der öffentlichen Kleinkinderziehung noch keine ausgebildeten Fachkräfte, sondern meist alleinstehende Frauen. Eine Ausbildung für diese Tätigkeit gab es nicht und wurde auch nicht für notwendig gehalten. Dies änderte sich ab den 1830er-Jahren, in einer Zeit, in der es zu einer ersten Gründungswelle von Kleinkinderschulen und Bewahranstalten kam. Nun verbreiteten sich auch Ausbildungsstätten, deren Absolventinnen sowohl im institutionellen als auch familiären Kontext tätig waren. Die Entstehung von Einrichtungen öffentlicher Kleinkinderziehung war von Beginn an durch ein Spannungsverhältnis zur Familie geprägt. Laut der im 18. Jahrhundert etablierten bürgerlichen Familiennorm wurde insbesondere der Mutter die Erstzuständigkeit für die Primärsozialisation des Kindes zugesprochen. Demnach konnten sich die Anlagen des Kindes nur im privatfamilialen Haushalt natürlich entfalten. Erziehungsund Bildungsprozessen, die nicht in der Familie stattfanden, sprach man eine mindere Qualität zu. Außerfamiliale Betreuungsorte befanden sich deshalb in einem Zwiespalt zwischen der Herstellung eines privat-familialen und eines anstaltsförmigen Raumes, der die weitere Entwicklung der öffentlichen Kleinkinderziehung prägte (Reyer/Franke-Meyer 2016; Reyer 1988). Einen interessanten Versuch, dieses Spannungsverhältnis zu entschärfen, unternahm Henriette Schrader-Breymann, eine Schülerin und Großnichte Friedrich Fröbels. In dem von ihr gegründeten Volkskindergarten im Pestalozzi-Fröbel-Haus in Berlin verband sie sozialfürsorgerische mit pädagogischen Motiven und orientierte sich dabei an der Familie, indem sie versuchte, die unpersönliche Anstaltsatmosphäre der damaligen Einrichtungen durch größtmögliche Familienähnlichkeit aufzulösen. Mit dem von ihr geprägten Prinzip der geistigen Mütterlichkeit knüpfte sie an das im 18. Jahrhundert entstandene Denken einer Geschlechterpolarität an, griff die darin enthaltene Zuschreibung von Geschlechtscharakteren auf, interpretierte diese um und forderte eine außerfamiliäre Anerkennung weiblicher Tätigkeiten. Damit befreite sie die der Frau 79 Teil I | 4 Vorläufer der Kindertagespflege im 19. Jahrhundert zugeschriebenen weiblichen bzw. mütterlichen Fähigkeiten aus der familiären Einschränkung, übertrug diese auf den öffentlichen Raum und löste die Rolle der Frau als Mutter von der biologischen Mutterschaft. Allerdings, so betonte Schrader-Breymann, bedürfen diese weiblichen Fähigkeiten einer gezielten Ausbildung und praktischen Übung. In ihrer Ausbildungsstätte für Kindergärtnerinnen war es ihr Ziel, „mütterliche Erzieherinnen zu bilden, nicht um einzelne Beschäftigungen zu lehren, sondern um mit den Kindern Lebensstoff zu verarbeiten, Wohnstubenkraft zu erzeugen“ (zit. nach Voß 1937, S. 130). Das seit den Anfängen der öffentlichen Kleinkinderziehung bestehende Spannungsverhältnis zwischen Familie und Institution besteht auch heute noch und ist übertragbar auf das Verhältnis zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung. Während die Kita heute als frühkindliche Bildungseinrichtung verstanden und als Institution organisiert wird, findet die Kindertagespflege im privat-familialen Raum statt. 4.3 Erste Spur: das Pflegekinderwesen im 19. und frühen 20. Jahrhundert1 In der Quellenliteratur finden sich unterschiedliche Bezeichnungen für Kinder, die in private Pflege gegeben worden sind. Die Bezeichnung Pflege kinder setzte sich erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts durch. Zuvor bezeichnete man diese Kinder häufig als Haltekinder, Ziehkinder, Wartekinder oder Kostkinder. Dabei handelte es sich meist um uneheliche Kinder, deren Mütter als Dienstmädchen oder in der Landwirtschaft arbeiten mussten und die Betreuung ihres Kindes nicht selbst übernehmen konnten. Dies traf auch auf Fabrikarbeiterinnen zu, deren Arbeitszeiten oft mehr als 14 Stunden am Tag umfassten (Blandow 2004). Die Kinder wurden direkt nach der Geburt zu Pflegeeltern gegeben, die mit der Mutter entweder in einem Verwandtschaftsverhältnis standen oder völlig fremd waren. Manchmal gab es auch Nachbarn, die die Betreuung übernahmen. Hilfreich war es, wenn es im Ort eine Bewahranstalt oder Kleinkinderschule gab, in der die Mutter ihr Kind abgeben konnte. Diese Einrichtungen waren jedoch im 19. Jahrhundert eher eine Seltenheit. In einem Bericht aus den 1880er-Jahren wird erwähnt, dass es sich bei den Kindern meist um „Säuglinge von solchen Frauen [handelt], welche durch die Not des Lebens gezwungen werden, bald nach der Geburt des Kindes ihren Erwerb wieder ausser dem Hause zu suchen“ (Kuntze 1884, S. 383). 1 Für eine differenzierte Betrachtung der Geschichte des Pflegekinderwesens, in der auch frühe Formen der Tagespflege erwähnt werden, vgl. Blandow (2004, S. 19–70) sowie Reyer (1983). Diana Franke-Meyer 80 Laut Jürgen Blandow gab es im 19. Jahrhundert unter der Bezeichnung „Halteund Ziehkinderwesen“ zwei unterschiedliche Pflegeformen: auf der einen Seite „die formelle Inpflegegabe“ in Pflegeeinrichtungen und auf der anderen Seite die „private Inpflegegabe“ (Blandow 2004, S. 31). Dabei sei „die private Inpflegegabe“ das „größere Problem“ gewesen, da es kaum Reglementierungen, staatliche Aufsicht und Kontrolle gab (ebd.). Zwar wurde bereits 1840 in Preußen „die Aufnahme von Haltekindern an eine polizeiliche Genehmigung gebunden“ (Reyer 1983, S. 101), wodurch die Pflege der Kinder kontrolliert werden sollte, um Formen der Vernachlässigung vorzubeugen. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit 1869 erhielten die „ohnehin nur zaghaften und regional begrenzten Versuche“ einer Aufsicht und Kontrolle über die Pflegestellen jedoch „zunächst einen Rückschlag“, denn nun „ließ sich die Ziehkinderhaltung (…) als konzessionspflichtiges ‚freies Gewerbe‘ interpretieren, womit es lediglich unter die gewerbepolizeiliche Aufsicht fiel“ (Blandow 2004, S. 32). Es folgte ein „Protest aus Fachkreisen“ mit der Konsequenz, dass sich allmählich in verschiedenen Regionen ein allgemeiner „Pflegekinderschutz“ durchsetzte, mit „spezielle[n] Regelungen für die Aufsicht von Pflegekindern“ (ebd.). Allerdings gab es weiterhin eine Vielzahl von uneinheitlichen Vorschriften in Bezug auf die Meldepflicht, das Schutzalter der Kinder, die Pflegeform oder die Pflegedauer. Auch die Art der Kontrollen war nicht einheitlich geregelt (Blandow 2004, S. 33).2 Hier werden Parallelen zur heutigen Kindertagespflege deutlich, die ebenfalls im privaten Setting stattfindet. Staatlich reglementiert wurde das Pflegekinderwesen erst im Zuge der Verabschiedung des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt (RJWG) im Jahr 1922.3 Im Paragraph 19 wurde festgelegt, dass es sich bei Pflegekindern um „Kinder unter 14 Jahren“ handelt, „die sich dauernd oder nur für einen Teil des Tages, jedoch regelmäßig, in fremder Pflege befinden“. Der Paragraph 19 galt auch für Kinder, die in Krippen, Kindergärten oder Horten betreut wurden (Reyer 2015, S. 28). Das RJWG bestimmte außerdem, dass die Aufnahme eines Pflegekindes an die vorherige Erlaubnis des Jugendamtes gebunden war (§ 20). Mit der rechtlichen Reglementierung des Pflegekinderwesens setz2 Vergleiche in diesem Zusammenhang insbesondere die dramatische Darstellung der desolaten Wohnverhältnisse der Pflegepersonen und der damit verbundenen ungesunden Lebensbedingungen, in denen die Kinder aufwuchsen, in einem Bericht über die Koststuben und Kostkinder aus dem Jahr 1848 (Politzer 1848; vgl. auch Püttner 1902, zit. nach Reyer 1983, S. 101). 3 Im Handwörterbuch der Wohlfahrtspflege aus dem Jahr 1929 informiert der Düsseldorfer Landrat Dr. Karl Vossen über die im RJWG festgelegten Regelungen zum „Schutz der Pflegekinder“, die in den §§ 19 bis 31 zu finden waren. Vor der Verabschiedung des RJWG habe es „42 Gesetze und Verordnungen in den einzelnen Ländern Deutschlands“ gegeben, wodurch das Pflegekinderwesen durch „eine außerordentliche Mannigfaltigkeit in den Bestimmungen“ kennzeichnet war (Vossen 1929, S. 494). 81 Teil I | 4 Vorläufer der Kindertagespflege im 19. Jahrhundert te ein Formalisierungsund Verrechtlichungsprozess ein, der vergleichbar ist mit der Aufnahme der Kindertagespflege ins SGB VIII und der damit verbundenen Aufgabenerweiterung durch die Gleichstellung mit Kindertageseinrichtungen. 4.4 Zweite Spur: Formen privat-familialer Kinder(tages)pflege im 19. und frühen 20. Jahrhundert In der Anfangszeit der öffentlichen Kleinkinderziehung gab es unterschiedliche Namen und Formen außerfamilialer Betreuungsorte für Kinder in den ersten Lebensjahren. Neben Säuglingsbewahranstalten und Krippen gab es Spielschulen, Strickschulen, Kleinkinderschulen, Warteschulen oder Bewahranstalten. Dabei geben die Namen nicht unbedingt Aufschluss über die Form der Betreuungseinrichtung. Organisiert und getragen wurden die Einrichtungen einerseits von der bürgerlichen Privatwohltätigkeit, z.B. von einem eigens für diesen Zweck gegründeten Frauenverein, andererseits aber auch durch Privatpersonen. So gab es privat betriebene Betreuungseinrichtungen, die meist im Wohnraum der Betreuungspersonen angesiedelt waren. Diese Einrichtungen waren im Vergleich zu der durch einen Verein getragenen Bewahranstalt oder Kleinkinderschule deutlich kleiner und wiesen durch die Art ihrer Organisation Parallelen zur heutigen Kindertagespflege auf. Die Kinder wurden sowohl tagsüber in fremden Haushalten betreut, aber auch in Wochen-, Monats-, Jahresund Dauerpflege gegeben. Erste Ansätze einer privaten Tagespflege finden sich beispielsweise in einem Bericht aus Schleswig-Holstein aus dem Jahr 1884, in dem mehrere privat geführte Warteschulen aufgelistet werden, die meist unverheiratete oder verwitwete Frauen ohne spezielle Vorbildung leiteten. Die Unterbringung fand oft im privaten Haushalt der „Vorsteherin“ statt (Kuntze 1884). So wird über die „Privat-Warteschule“ der Stadt Neumünster berichtet, die „um 1867 von der Vorsteherin als Privatunternehmen errichtet“ wurde. Die Vorsteherin Marie Schmidt war unverheiratet, hatte keine Ausbildung und betrieb gleichzeitig „ein kleines Industrie-Geschäft“ (Kuntze 1884, S. 404). Die Warteschule besuchten „20 Kinder von 2–6 Jahren aus dem Handwerkerstande“ (ebd.). Sie erhielten keine Verpflegung. Die Pflegekosten betrugen 12 Mark jährlich. Die Beaufsichtigung fand in einer Mietwohnung statt, die über keinen Spielplatz verfügte. Lässt man die hohe Kinderzahl außer Acht, dann können hier Parallelen zur heutigen Kindertagespflege gezogen werden. Auch diese findet vermehrt und insbesondere im Rahmen der Großtagespflege in angemieteten Räumen statt, die räumliche und zeitliche Struktur orientiert sich am Fami- Diana Franke-Meyer 82 lienalltag, und die Kindertagespflegeperson übt eine selbstständige Tätigkeit mit privat-gewerblichem Status aus. Eine weitere private Warteschule gab es seit 1882 in Mölln, die ebenfalls als Privatunternehmen geführt wurde, hier von einer verheirateten Frau, die Unterstützung durch ihre Tochter erhielt, die eine Ausbildung als Kindergärtnerin absolviert hatte. Die Einrichtung wurde von 30 bis 40 Kindern im Alter von zwei Jahren „aus dem kleineren Bürgerstande“ besucht (Kuntze 1884, S. 404). Sie erhielten keine Verpflegung. Die Betreuungskosten beliefen sich auf 18 Mark jährlich, 27 Mark für zwei Geschwisterkinder. Die Einrichtung befand sich im „Wohnhause des Ehemanns der Vorsteherin, eines Gastwirts“ (ebd.). Ein Spielplatz war vorhanden, allerdings musste „die Kinderzahl auf 25 beschränkt werden“, da es an Raumkapazitäten mangelte (ebd.). In Pinneberg gab es eine private Warteschule, die „ursprünglich von einem Frauenverein“ errichtet (Kuntze 1884, S. 405), seit 1876 jedoch „auf eigene Rechnung“ von der Ehefrau eines Schneiders „ohne Vorbildung“ geleitet wurde; „11 Kinder von 2–6 Jahren aus dem Arbeiterstande“ besuchten diese Warteschule (ebd.). Auch diese Kinder erhielten keine Verpflegung. Die Pflegekosten betrugen wöchentlich 20 Pfennige. In der Ortschaft Büdelsdorf gab es seit 1883 von einer unverheirateten Frau „ohne Vorbildung“ eine privat geführte Warteschule, die von „14 Kindern aus der Fabrikbevölkerung des Ortes“ besucht wurde (Kuntze 1884, S. 407). Es gab keine Verpflegung, die wöchentlichen Kosten betrugen 30 Pfennige, und die Betreuung fand in einer gemieteten Wohnung ohne Spielplatz statt (ebd.). Der Berichterstatter beklagte, dass in privat geführten Einrichtungen die Räume, in denen die Betreuung der Kinder stattfand, „zugleich als Wohnoder gar Schlafstuben benutzt [wurden] oder (…) zugleich als Werkstätten [dienten], so dass der an sich genügende Raum durch Mobiliar und Hausgerät unzulässig beengt wurde“ (Kuntze 1884, S. 390). Durch eine Regierungsverfügung sollte deshalb geregelt werden, dass „[g]enügend geräumige, luftige und helle Schullokale“ vorhanden sind und dass die „Vorsteherin“ einer solchen Anstalt „eine unbescholtene, zum Verkehr mit den Kindern geeignete Persönlichkeit sein“ müsse (Kuntze 1884, S. 395). Allerdings wurde von „einer besonderen Vorbildung oder technischen Befähigung (…) vorerst abgesehen“ (ebd.). An dieser Stelle werden wieder staatliche Formalisierungsund Verrechtlichungsprozesse deutlich, die durch ihre kontrollierende Funktion Auswirkungen auf die privaten Betreuungssettings hatten. Inwiefern dadurch auch Institutionalisierungsprozesse ausgelöst wurden, bedarf jedoch weiterer historischer Forschung. Bei den genannten Beispielen aus Schleswig-Holstein handelte es sich nicht um Einzelfälle, sondern privat geführte Bewahranstalten und Klein- 83 Teil I | 4 Vorläufer der Kindertagespflege im 19. Jahrhundert kinderschulen scheinen im 19. Jahrhundert durchaus üblich und verbreitet gewesen zu sein. Die Vermittlung der Betreuungsplätze erfolgte vermutlich privat und informell. Allerdings liegen dazu keine statistischen Erhebungen vor. Berücksichtigt man jedoch die quantitative Entwicklung der institutionellen Kleinkindbetreuung, dann wird deutlich, dass der Betreuungsbedarf durch die bestehenden öffentlichen Einrichtungen nicht gedeckt werden konnte. So gab es in der Mitte des 19. Jahrhunderts etwa 500 bis 600 Kindertageseinrichtungen, mit denen eine Betreuungsquote von lediglich einem Prozent erreicht wurde (Dieterici 1852, S. 12). Auch Ende des 19. Jahrhunderts sah die Betreuungssituation nicht besser aus, wenngleich man annehmen kann, dass sich der Betreuungsbedarf aufgrund der Zunahme außerhäuslicher Erwerbsarbeit von Frauen im Zuge der Industrialisierung erhöhte. So gab es 1890 nur 2.944 Einrichtungen mit einer Betreuungsquote von sechs Prozent (Pappenheim/Vogelgesang/Janke 1893). Ein weiterer Hinweis über mögliche Vorläufer der Kindertagespflege findet sich in einer am Anfang des 20. Jahrhunderts durchgeführten Untersuchung des Statistischen Amtes in Bremen über die „Wohnungen der minder bemittelten Klassen“ (Bremisches Statistisches Amt 1905). Hier wurde neben „Haltekindern“, die sich in Vollzeitpflege in Familien befanden, auch von „Tageshaltekinder[n]“ berichtet (Bremisches Statistisches Amt 1905, S. 95). Im Unterschied zu den „Haltekindern, die ganz in der Familie der Pflegeeltern“ lebten, wurden die Tageshaltekinder „nur den Tag über verpflegt und beaufsichtigt“ und kehrten „abends zu ihren Eltern“ zurück (ebd.). Bei einer Aufnahme solcher Kinder in anderen Familien, die nicht mit den Kindern in einem Verwandtschaftsverhältnis standen, wurde laut Berichterstattung „selbstverständlich eine Vergütung bezahlt“ (ebd.). Bei der in Bremen durchgeführten Untersuchung wurden in fünf Wohnungen „7 Tageshaltekinder angetroffen, die zum Teil bei älteren, nicht mehr arbeitenden Familienvorständen untergebracht waren“ (ebd.). Die Kinder befanden sich im Alter zwischen neun Monaten und sieben Jahren. Die Pflegekosten betrugen monatlich zwischen drei und 15 Mark. Je jünger das Kind war, desto höher waren die Kosten. Laut Bericht „erklärt sich der höhere Preis für den Säugling durch das Erfordernis der Milchnahrung“ (ebd.). Interessant ist auch ein Hinweis in einem Anfang des 20. Jahrhunderts veröffentlichten Aufsatz über die „Erleichterung der Mutterschaft durch Reform der Hauswirtschaft, durch Krippen und Horte“ (Radel 1912). Hier wurde eine Krippenform vorgestellt, die an die heutige Kindertagespflege erinnert. So gab es offensichtlich in Frankfurt am Main „in verschiedenen Arbeiterwohnvierteln in Mietshäusern kleine Familienkrippen (…), die nicht mehr als zehn Kinder“ aufnahmen (Radel 1912, S. 633). Einschränkend wurde hinzu- Diana Franke-Meyer 84 gefügt, dass vermutlich „den Räumen in diesen Quartieren die hygienischen und sanitären Einrichtungen, die zur rationellen Kinderpflege unerläßlich sind, und das weitausgedehnte, sonnige Gartenland fehlen“ (ebd.). Hinzuweisen ist auch auf die von Jürgen Reyer ermittelten Betreuungsverhältnisse in Crimmitschau. Auf der Grundlage einer Studie aus dem Jahr 1906 über „[d]ie Kinder der in Fabriken arbeitenden Frauen und ihre Verpflegung“ wurde deutlich, dass von 1.605 Kindern, deren Eltern in Fabriken in Crimmitschau arbeiteten, fast 40 Prozent (39,3%) „tagsüber in Pflegefamilien oder in der Nachbarschaft“ betreut wurden (Reyer 1983, S. 102f.). Die meisten Kinder befanden sich unter der Aufsicht ihrer Großmütter (49,7%), ein geringer Teil (4,4%) fand Aufnahme in einer Bewahranstalt. Einige Kinder blieben unbeaufsichtigt (6,6%). Interessant ist der Hinweis, dass die Großmütter „nur in 16 Prozent der Fälle die Betreuungsaufgabe kostenlos“ übernahmen (Reyer 1983, S. 103).4 4.5 Dritte Spur: Ausbildungsmöglichkeiten für junge Frauen zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit in Privathaushalten im 19. und frühen 20. Jahrhundert Ein weiterer Vorläufer der Kindertagespflege findet sich im Kontext der Kindergartenidee Fröbels. So wurden Kindergärtnerinnen, die eine Ausbildung in der Pädagogik nach Friedrich Fröbel erhalten hatten, entweder in bestehenden Kindergärten angestellt, arbeiteten in Familien als sogenannte Familienkindergärtnerinnen oder leiteten quasi als selbstständige Unternehmerin einen eigenen Kindergarten. Die letzten beiden Varianten weisen Ähnlichkeiten mit der heutigen Kindertagespflege auf, insbesondere im Zusammenhang mit der zunehmenden Ausdifferenzierung in verschiedene Formen und Settings (vgl. https://www.wb-prokita.de). Während sich der Kindergarten von einer privat geführten Einrichtung einer einzelnen Kindergärtnerin zu einer gemeinnützigen Einrichtung in Privatwohltätigkeit entwickelte, verschwand der Beruf der Familienkindergärtnerin zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Eine Familienkindergärtnerin konnte entweder direkt in einer Familie zur Erziehung der Kinder angestellt werden oder in einem von Familien gegründeten Kindergarten arbeiten. Letztere Variante erinnert an die heutigen Elterninitiativen, die erste Variante an die Kindertagespflege, die in der Familie des Kindes stattfindet. Im Jahr 1877 gab es in Ber4 Einen interessanten Bericht zur Betreuungsnotwendigkeit kleiner Kinder von Fabrikarbeiterinnen in Crimmitschau findet man auch bei Alice Salomon (1904/1997). 85 Teil I | 4 Vorläufer der Kindertagespflege im 19. Jahrhundert lin „ungefähr 30 Privatkindergärten, meist Familienkindergärten“ (Schindler 1878, S. 23), also Kindergärten, die von Eltern gegründet und organisiert wurden. Diese Kindergärten entstanden weniger aus einem Betreuungsmotiv als aus einem Bildungsmotiv heraus. So weckte Friedrich Fröbel mit seiner Päda gogik insbesondere das Interesse bürgerlicher Familien, die im Kindergarten einen frühkindlichen Bildungsort für ihre Kinder sahen. Eine weitere und aus historischer Perspektive kaum berücksichtigte Ausbildung für Pflegeund Erziehungstätigkeiten in Familien ist die der Kinderpflegerinnen bzw. der Kindermädchen, die es immer auch „neben der Erziehung in den Bewahranstalten, Kinderschulen oder Kindergärten“ gab (Amthor 2003, S. 185). So konzentrierte sich die Berufsund Professionsgeschichte im Bereich der Pädagogik der frühen Kindheit bisher eher auf das Personal in den Einrichtungen der öffentlichen Kleinkinderziehung (FrankeMeyer 2022; Reyer/Franke-Meyer 2021). Das trifft auch auf aktuelle Studien zur Professionalisierung der Frühund Kindheitspädagogik zu. Die Kindertagespflegepersonen werden in aktuellen wissenschaftlichen Diskursen und historischen Studien eher selten berücksichtigt.5 Allerdings gab es sowohl aufseiten der Kleinkinderschulbewegung als auch aufseiten der Fröbelbewegung Ausbildungsmöglichkeiten für junge Frauen, um sich auf eine Tätigkeit in Privathaushalten vorzubereiten. Sie wurden als Kindermädchen oder Kinderwärterinnen, aber auch als Bonnen oder Gouvernanten bezeichnet, später auch als Kinderpflegerinnen (Amthor 2003, S. 185–189; Koblank 1961, S. 87–125). In einem Ratgeber über Dienstpersonal aus der Mitte des 19. Jahrhunderts findet sich der Hinweis, dass die „Aufsicht und auch die Erziehung der Kinder (…) in größeren Häusern gewöhnlich zwei Personen anvertraut“ sei, „so, daß eine Bonne oder Gouvernante mehr die geistige und die sogenannte Kindsfrau oder das Kindsmädchen mehr die physische oder körperliche Entwicklung der Kinder zu überwachen“ habe (Münster 1854, S. 185; Hervorh. im Orig.). Auch heute noch gibt es mit der „Kinderfrau“ eine Form der Kindertagespflege im privaten Haushalt des Kindes, wenn auch nur in geringem Umfang und eher als eine Reminiszenz an die oben beschriebenen bürgerlichen Verhältnisse. Eine erste „Anstalt zur Ausbildung von Kinderpflegerinnen (Bonnen) und Kindermädchen“ gab es seit 1864 in Berlin in Trägerschaft des Fröbelvereins (Schindler 1878, S. 27). Fünf Jahre später entstand daraus „die erste einjährige Kindermädchenschule mit festem Lehrund Stundenplan“, aus der eine Schule zur Ausbildung von Kinderpflegerinnen hervorging (Müller 1957, zit. 5 Eine Ausnahme bilden die Arbeiten von Gabriel Schoyerer (vgl. zur Übersicht Schoyerer 2024) sowie die Dissertation von Stephanie Spanu (2019). Diana Franke-Meyer 86 nach Koblank 1961, S. 93). Der Platz der Kinderpflegerinnen und Kindermädchen sollte die Familie sein. Laut Eva Koblank hatten sich die Berufe der Kindergärtnerin und der Kinderpflegerin „teils mit-, teils nebeneinander entwickelt“ (Koblank 1961, S. 94). Im Unterschied zur Kindergärtnerin war die Kinderpflegerin jedoch „[v]orwiegend zwar, aber eben nicht ausschließlich (…) mit pflegerischer und hauswirtschaftlicher Arbeit neben der Kindererziehung in der Familie tätig“ (ebd.). In der Zeit der Weimarer Republik kam es aufgrund von Professionalisierungstendenzen, die bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts einsetzten, zu einem Anstieg der Ausbildungsstätten für Kinderpflegerinnen. Die bis zu dieser Zeit übliche Bezeichnung als „Kindergärtnerin 2. Klasse“ (Koblank 1961, S. 95) verschwand allmählich. 4.6 Schlussbemerkungen Der Übergang vom 18. zum 19. Jahrhundert hatte brisante Veränderungsprozesse für die Familien in Gang gesetzt: Einerseits waren sie aus ständischen Bindungen befreit, andererseits zog der enorme Bevölkerungsanstieg eine massenhafte Verarmung nach sich, in deren Folge die außerhäusliche Erwerbsarbeit von Müttern notwendig wurde, um die Subsistenz der Familie einigermaßen zu sichern. Dadurch jedoch verschlechterte sich die Betreuungssituation kleiner Kinder dramatisch. Dies stand im Kontrast zu der seit dem 18. Jahrhundert etablierten bürgerlichen Familiennorm. Die Basis dieser Norm bildete die Exklusivität der Mutter-Kind-Beziehung. Die Stärke dieser Norm verdeutlicht sich daran, dass privat-familiale Betreuungsverhältnisse offenbar mehr verbreitet waren als von öffentlicher Privatwohltätigkeit organisierte Kindertageseinrichtungen. Dabei nahm man auch in Kauf, dass die privaten Pflegeverhältnisse oft unter desolaten Wohnund Lebensbedingungen erfolgten. Allerdings finden sich in der Quellenliteratur immer wieder berechtigte Klagen darüber, dass durch die miserablen Betreuungsverhältnisse die körperliche, geistige und sittliche Entwicklung der Kinder gefährdet sei (z.B. Politzer 1848). Auf der anderen Seite etablierten sich im bürgerlichen Milieu privat organisierte Formen einer frühkindlichen Bildung, in dem sich Familien zusammenschlossen, die eine Kindergärtnerin engagierten oder eine Kindergärtnerin zur Bildung und Erziehung ihrer Kinder innerhalb der Familie einstellten. Der Einfluss der bürgerlichen Familiennorm auf die Gestaltung der öffentlichen Kleinkindererziehung ist auch heute noch zu spüren und macht sich in den fachpolitischen Debatten zur Kindertagespflege bemerkbar. Da- 87 Teil I | 4 Vorläufer der Kindertagespflege im 19. Jahrhundert bei wird Familienähnlichkeit als ein zentrales Qualitätsmerkmal verstanden, um die Kindertagespflege hinsichtlich Form und Aufgabenbestimmung vom institutionellen Charakter der Kindertageseinrichtung abzugrenzen. Hinzu kommt, dass für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege keine Berufsausbildung erforderlich ist. So reicht es für den Gesetzgeber als Eignung vollkommen aus, dass die Kindertagespflege von Personen ausgeübt wird, die über „vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben“ und „sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen“ (§ 23 SGB VIII). Damit unterscheidet sich die Kindertagespflege wesentlich von der Kindertageseinrichtung als frühpädagogische Institution, für die ein Fachkräftegebot gilt. Die Erhöhung der Platzkapazitäten in der Kindertagespflege im Zuge des 2013 in Kraft getretenen Rechtsanspruchs auf eine außerfamiliale Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr und die damit verbundene Nachfrage verdeutlichen eine grundsätzliche Akzeptanz dieser Betreuungsform (Berth/ Grgic 2020; Berth 2019). Erkenntnistheoretisch interessant dabei ist die bisher unhinterfragte Diskrepanz zwischen den Anforderungen an eine Kindertageseinrichtung im Vergleich zur Kindertagespflege, die vielleicht mit wohlfahrtstaatstheoretischen Perspektiven erklärt werden könnte (Bollig in diesem Band). So haben beide Betreuungsformen laut SBG VIII gleichwertige Aufgaben der Erziehung, Bildung und Betreuung zu leisten; die damit verbundenen Rahmenbedingungen unterscheiden sich jedoch erheblich. Sabine Bollig 94 broeck 2017). Oder mit anderen Worten: Bedarf es spezifisch differenzierter Leistungsund Qualitätsstandards für die Kindertagespflege oder soll sie sich sukzessive an die Strukturen und Standards institutioneller Kindertageseinrichtungen annähern? Diese Frage bleibt auch im komplexen föderalen System Deutschlands bislang unbeantwortet, wenngleich durch zahlreiche Gesetzesinitiativen seit den 2000er-Jahren (TAG, KICK, KKG, KIFÖG, KJSG) der einheitliche Förderauftrag („Bildung, Betreuung und Erziehung“) von Kindertageseinrichtung (Kita) und Kindertagespflege sowie übergreifende Aufgabenfelder wie Kooperation und Kinderschutz auch für die Kindertagespflege klarer definiert wurden. Dennoch scheint diese trotz ihrer über 50-jährigen Institutionalisierungsgeschichte immer noch die Rolle des „Aschenputtels der Kinderta - gesbetreuung“ einzunehmen (Bauters/Vandenbroeck 2017, S. 386). Ihre betreuungspolitische Inwertsetzung (Glaeser/Kerber 2017) ist mit ambivalenten Dynamiken von Aufund Abwertung sowie einem hohen Maß an institutioneller Prekarität der Kindertagespflege verbunden. Diese Prekarität macht sich insbesondere an der „Familienähnlichkeit“ oder „Familiennähe“ fest, die vor dem Hintergrund immer komplexer werdender und mitunter auch widersprüchlicher Leistungserwartungen an die FBBE (Betzelt/Bode/Eckstein 2025; Bollig/Sichma 2023) im Fachdiskurs zunehmend als Professionalitätsund Qualitätsdefizit konturiert wird (Bollig 2017). Gleichzeitig gewinnt im Zuge der zunehmenden Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen, ausdifferenzierter Angebots-, Trägerund Koopera - tionsstrukturen sowie der fachlichen Anpassung spezifischer Bildungsprogramme und der sich etablierenden berufsund fachpolitischen Interessenvertretung auch eine differenzorientierte Perspektive auf die Kindertagespflege als integralem Teil der FBBE an Bedeutung. Hier wird der Defizitdiskurs gegenüber der Kindertagespflege kritisch hinterfragt (Bilgi/Schoyerer in diesem Band; Bauters/Vandenbroeck 2017) und die Frage nach der Gleichwertigkeit der Kindertagespflege als Frage nach dem spezifischen Eigensinn ihrer Bildungsund Betreuungspraxis re-formuliert. Hinweise auf eigenständige Handlungsund Funktionslogiken liefern sowohl berufsund arbeitssoziologische Studien zur Kindertagespflege (Wiemert 2010) als auch professions-, organisationsund institutionalisierungstheoretische Forschungsarbeiten (Schoyerer/Ihm/Bach 2021; Bollig/Honig/Nienhaus 2016; Joos-Weinbach/Schoyerer in diesem Band) sowie die in der feministischen Politikund Wohlfahrtsstaats forschung verbreiteten care-theoretischen Analysen zur Kindertagespflege (Anderson/ Hughes 2010; Jurczyk 2005). Zur Ausweitung dieser Forschungsperspektiven möchte ich im Folgenden eine wohlfahrtsproduktive Perspektive auf das Feld der Kindertagespflege vor- 95 Teil II | 5 Wohlfahrtsproduktion als heuristischer Zugang zum Eigensinn der Kindertagespflege schlagen. Dies erscheint mir nicht zuletzt deshalb erkenntnisreich, weil sie sich gewinnbringend mit bereits vorliegenden empirischen Befunden zu aktuellen Entwicklungsdynamiken im Feld der Kindertagespflege verknüpfen lässt. So zeigen etwa Gabriel Schoyerer u.a. (2018), dass sich das Entwicklungsund Leistungspotenzial der Kindertagespflege im kommunalen Wohlfahrtsstaat Deutschlands maßgeblich über ihre lokale Einbettung in politisch-administrative Konstellationen ihrer sogenannten Sinnbestimmung entfaltet. An den je konkreten Verflechtungszusammenhängen der diversen bundesund landesrechtlichen Fördervorgaben und der kommunalen Steuerungsund Unterstützungsstrukturen sowie den differenten lokalen Nutzungsprofilen, Bedarfen und Angebotslandschaften in unterschiedlichen Jugendamtsbezirken zeigen die Autorinnen und Autoren dabei unterschiedliche Entwicklungsdynamiken hinsichtlich der Angebotsprofile der Kindertagespflege auf (z.B. EinzelKindertagespflege in privaten oder angemieteten Räumen, auf unternehmerischer Basis oder in Festanstellungsstrukturen, Großtagespflege). Analytisch zeigt die Studie, dass diese Diversität der Angebote nicht zuletzt auch durch die Art und Weise entsteht, in der die Kindertagespflege von den lokalen Gestaltungsakteuren verstanden wird: als systemerweiterndes, familienorientiertes Dienstleistungsangebot oder als setting-plurale alternative Säule des Gesamtsystems der FBBE beziehungsweise „lediglich“ als strukturelles Back-up bestehender Kindertageseinrichtungslandschaften – wobei eine Kombination all dieser Funktionszuschreibungen nicht ausgeschlossen ist (ebd.). Auch Forschungsarbeiten zur luxemburgischen Kindertagespflege – die stärker marktbezogen über Betreuungsgutscheine gesteuert wird (Bollig/ Honig/Nienhaus 2016; Honig/Schmitz/Wiltzius 2015) – zeigen diese Vielfalt auf, machen aber eine andere Ausdifferenzierungslogik sichtbar: Über die ethnografische Erschließung verschiedener Fälle von individuellen Bildungsund Betreuungsarrangements werden die vielfältigen Formen, Funktionsbestimmungen und Praxislogiken der Kindertagespflege als Zusammenspiel von lokalen Kulturen der FBBE, der lokalen Demografie städtischer und ländlicher Räume in der superdiversen Gesellschaft Luxemburgs sowie der stärker unmittelbar von Kindertagespflegepersonen und Eltern gestalteten Angebotsund Nachfragedynamiken ausgemacht. Beide Forschungsarbeiten verweisen entsprechend auf die hohe lokale Umweltsensitivität der Kindertagespflege als vergleichsweise schwach institutionalisiertem wohlfahrtsstaatlichem Leistungsangebot. Zu vermuten ist daher, dass sich der Eigensinn der Kindertagespflege besonders im Horizont solcher lokalen Interdependenzverhältnisse und Aushandlungsprozesse erschließen lässt, wobei ein großer Anteil vermutlich dadurch bestimmt ist, welche relationalen Funktionsund Leistungsbestimmungen die vielfältigen Sabine Bollig 96 Akteure der Kindertagespflege (z.B. Administration, Kindertagespflegepersonen, Eltern) dem Verhältnis zum anderen zentralen Angebot der FBBE, den Kitas, zuweisen. Für die Analyse solcher Verflechtungszusammenhänge im wohlfahrtsstaatlichen Kontext sind Konzepte ko-produktiver und gemischter Wohlfahrtsproduktion besonders anschlussfähig; im Folgenden werde ich sie als heuristische Zugänge zur Kindertagespflege-Forschung entfalten. 5.2 Wohlfahrtsproduktion als wohlfahrtsanalytisches Konzept 5.2.1 Wohlfahrtsstaatliche Arrangements und die privat-öffentliche Ko-Produktion von Wohlfahrt Das Konzept der Wohlfahrtsproduktion stammt aus der soziologischen Sozialstaatsforschung und geht im deutschsprachigen Raum insbesondere auf die Arbeiten von Franz Xaver Kaufmann (2002, 1994) zurück. Ihm ging es vor allem darum, den Fokus weg von einer eindimensionalen Betrachtung staatlicher Verantwortung hin zu einer mehrdimensionalen Analyse der Bedingungen und Dynamiken der sozialpolitischen Gestaltung von Wohlfahrt zu verschieben. Wohlfahrt umfasst dabei die Gesamtheit der sozialen, materiellen und immateriellen Bedingungen, die das Wohl von Individuen und Gemeinschaften sichern, indem sie zur Erfüllung individueller und kollektiver Grundbedürfnisse beitragen und damit auch soziale Teilhabe sichern. Wohlfahrtsproduktion wird dabei als komplexe kooperative Herstellungsleistung verstanden, die sich auf die Gesamtheit aller Aktivitäten richtet, die Nutzen für Dritte stiften, seien sie öffentlicher oder privater Art, entgeltlich oder unentgeltlich, formell oder informell. Der Produktionsbegriff ist umfassend ausgerichtet, sodass er vielfältige Güter, Dienstleistungen und immaterielle Wohlfahrtserträge in den Blick zu nehmen vermag. Allerdings setzt Kaufmann (1994) nicht alle Akteure gleich, sondern hebt den Staat als zentrales Ordnungssystem hervor, das über verschiedene Steuerungsmedien (z.B. Recht, Geld, Dienstleistungen, Pädagogik) das Zusammenspiel der jeweiligen Produktionssphären reguliert. Insofern wird Wohlfahrtsproduktion als „ein gleichzeitig auf mehreren Ebenen rekonstruierbarer soziologische[r] Prozess [verstanden], der gleichzeitig den Staat, die Erwerbswirtschaft, den Wohlfahrtssektor und die Privathaushalte involviert“ (Kaufmann 2002, S. 232). Das Feld der Kindertagesbetreuung ist in dieser Perspektive als ein koproduktives Wohlfahrtsarrangement zu verstehen, in welchem die Sicherung der Wohlfahrt von Kindern lokal vor allem in staatlich organisierten Arrange- 97 Teil II | 5 Wohlfahrtsproduktion als heuristischer Zugang zum Eigensinn der Kindertagespflege ments zwischen Familien, Arbeitsmarkt und Kitas gemeinsam gestaltet wird. Dies bezieht sich nicht nur darauf, dass Familien und Kitas sich die Sorge um Kinder zeitlich teilen, Kitas wirken zudem stark auf die familiale Erziehungspraxis ein. Umgekehrt leisten aber auch die Eltern vielfältige Beiträge zum Funktionieren von Kitas, indem sie beispielsweise private Netzwerke der Notbetreuung bilden, zu Hause Konflikte unter den Kindern nachbearbeiten oder mit den Fachkräften zusammenarbeiten (Baader/Bollig 2019). Dass Ko-Produktion hier jedoch nicht nur als konkrete Zusammenarbeit zu verstehen ist, sondern sich auch darauf bezieht, wie sich das staatliche Arrangieren von Markt, Wohlfahrtssektor und privaten Haushalten konkret auf die Ko-Produktionsleistungen von Familien auswirkt, lässt sich darüber hinaus gut an der politisch-administrativen Regulierung von Zugangswegen zur FBBE aufzeigen. In dem für die Kinderund Jugendhilfe typischen Sozialleistungsdreieck, in welchem die Leistungsberechtigten (Kinder/Eltern), die Leistungsgewährer (öffentliche Träger) und Leistungserbringer (freie oder privatwirtschaftliche Träger) über dreiseitige Verträge zueinander konstelliert werden, ist es ja zunächst die Aufgabe der Eltern, sich um einen FBBEPlatz zu bemühen. Die sozialrechtlich verbürgte Freiwilligkeit der FBBENutzung sowie die Wahlfreiheit gegenüber verschiedenen Anbietern wird somit zu einer „verantworteten Wahl“ der Eltern, was die mitunter müh - same Suche nach einem freien Kita-Platz sowie die Auswahl der geeigneten Kita einschließt. Dass diese „verantwortete Wahl“ unter den Bedingungen von Platzmangel sowie vielfältigen Zugangsbarrieren (Betz/Bollig 2016; Vandenbroeck u.a. 2008) nicht allen Eltern möglich ist, bleibt in dieser sozialrechtlichen Konfigurierung der Kita-Betreuung jedoch weitestgehend verdeckt. Dies zeigt sich besonders gut bei Elterngruppen, die aufgrund schichtoder migrationsbedingter Fehleinschätzungen zu Aufnahmeverfahren in der FBBE oder einer habituellen Orientierung am unmittelbar Notwendigen (Bourdieu 1987) ihre Kinder zu spät in Kitas anmelden. Von den Kita-Leitungen und Fachkräften wird dies wiederum häufig als Zeichen geringer Verantwortungsübernahme gedeutet. Vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung, die wir gesellschaftlich dem Leitbild „verantworteter Elternschaft“ (Landhäußer 2022) zuweisen, und dem insgesamt eher abwertungsbezogenen Diskurs gegenüber migrantischen oder armen Familien, kann dies auch dazu führen, dass diesen Eltern in den Kitas die „Verdientheit“ (deservingness, Larson 2008) der Inanspruchnahme sozialstaatlich finanzierter Plätze implizit abgesprochen wird („die Eltern sollen froh sein, dass sie überhaupt noch in die Kita reingerutscht sind“, Bollig/ Sichma 2023, S. 72). Wird die Zusammenarbeit von Eltern und Fachkräften durch solche Prozesse belastet, kann dies zu Rückzugstendenzen oder defen- Sabine Bollig 98 siven Strategien der Eltern führen (Grundmann 2011), was wiederum ihre Handlungsfähigkeit in der Zusammenarbeit mit der Kita einschränkt. Die wohlfahrtsproduktive Perspektive macht hier entsprechend auch sichtbar, wie sich die relationalen Verflechtungen von verschiedenen Akteuren der Ko-Produktion auf deren Positionierung und Handlungsfähigkeit in wohlfahrtsstaatlichen Arrangements auswirken (vgl. Oelkers 2011). Für den Bereich der Kindertagespflege ist dieses Beispiel zum Zugang bestimmter Eltern zu FBBE-Diensten insofern interessant, weil hier ja zusätzlich den individuellen Passungsverhältnissen zwischen Eltern und Kindertagespflegepersonen eine wesentlich höhere Bedeutung für das Zustandekommen von Betreuungsverhältnissen beigemessen wird als in Kitas (Schoyerer u.a. 2023; Ihm/Schoyerer in diesem Band). Ungleichheitsbezogen wäre entsprechend zu fragen, welche spezifischen Erwartungshorizonte an familiale KoProduktion sich im Kontext der vielfältigen politisch-administrativen Steuerung der Kindertagespflege (Abschnitt 5.1) bereits beim Zustandekommen von Betreuungsverhältnissen entfalten und welche ungleichen Bedingungsgefüge der Ko-Produktion zwischen Familie und Kindertagespflege sich dabei ausdifferenzieren. Franz Xaver Kaufmanns Ansatz (2002, 1994) stellt mit seinem Fokus auf KoProduktion in wohlfahrtsstaatlichen Arrangements entsprechend eine Perspektive auf den Eigensinn der Kindertagespflege bereit, die aufzuzeigen verspricht, wie sich das konkrete nationale, regionale oder lokale wohlfahrtsstaat liche Arran gieren von diversen Akteuren in konkrete Handlungskonfigurationen der Sorge für Kinder zwischen Kindertagespflege und Familie „übersetzt“ und dabei auch soziale Ungleichheit im Zusammenspiel von öffentlicher und privater Kleinkinderziehung reproduziert. Die auf Kaufmanns Arbeiten aufbauende Perspektive des Welfare Mixes setzt daran an, erschließt diese Ko-Produktionsverhältnisse jedoch stärker in einer wohlfahrtspluralen Perspektive. 5.2.2 Gemischte Wohlfahrtsproduktion und Welfare Mixes Die für die deutschsprachige Etablierung des Konzepts des Welfare Mixes zentralen Autoren Adalbert Evers und Thomas Olk (1996) erweitern Franz Xaver Kaufmanns Verständnis insofern, dass Wohlfahrt stärker als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gefasst wird und entsprechend die Leistungen der Zivil gesellschaft stärker einbezogen werden. Dies liegt auch daran, dass sich das Konzept der gemischten Wohlfahrtsproduktion analytisch wie normativ auf die seit den 1980er-Jahren sichtbar gewordenen Funktions-, Steuerungsund Teilhabeprobleme im sich entwickelnden „welfare service state“ (Betzelt/ Bode 2022, S. 4) bezieht. Adalbert Evers und Thomas Olk rücken insofern die 99 Teil II | 5 Wohlfahrtsproduktion als heuristischer Zugang zum Eigensinn der Kindertagespflege Synergieeffekte in der Absicherung wohlfahrtsstaatlicher Teilhabestrukturen im Zusammenspiel vielfältiger und tendenziell gleich bedeutsamer Sektoren der Wohlfahrtsproduktion in den Fokus. Diese Sektoren der Wohlfahrtsproduktion werden dabei als funktionaldifferenzierte gesellschaftliche Sphären verstanden – Markt, Staat, Gemeinschaft (inklusive Familie) und Zivilgesellschaft –, die jeweils spezifischen inneren Logiken folgen. Sie repräsentieren keine realen räumlich-sozialen Einheiten, sondern vielmehr prinzipiell konkurrierende Ordnungsprinzipien, die tendenziell alle Bereiche des sozialen Lebens durchdringen, wenngleich unterschiedlich dominant. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die eigenen Logiken dieser Sektoren über die zugehörigen kollektiven Akteure, Prinzipien der Handlungskoordination, Bezugswerte, Gütekriterien, Komplementärrollen auf der Angebotsund Nachfrageseite, Austauschmedien sowie Zugangsregeln aufbauen und mit welchen zentralen Defiziten die einzelnen Sektoren einhergehen. Die konkrete Bezeichnung und Charakterisierung der Sektoren variiert dabei in der Welfare-Mix-Forschung (Grunwald/Roß/Sagmeister 2024), wenngleich es übergreifende Kernmerkmale dieses sektoralen Verständnisses von wohlfahrtspluraler Ko-Produktion gibt. So werden die vier Sektoren erstens in funktionaler Beziehung zueinander gedacht. Zweitens sind diese interund transsektoralen Funktionsbeziehungen komplementär ausgerichtet, sodass die zentralen Defizite der einzelnen Sektoren dadurch potenziell kompensiert werden. Im Horizont aktueller Ökonomisierungstendenzen und neoliberaler Gouvernementalität (Lemke 2000) rücken drittens auch die negativen Interdependenzen zwischen den Sektoren in den Blick, die durch Konkurrenz-, Schließungsund Verdrängungsmechanismen in der interbzw. transsektoralen Wohlfahrtsproduktion entstehen. Deutlich zu erkennen sind diese Funktionskrisen im erwerbszentrierten System der Wohlfahrtssicherung in Deutschland zum Beispiel an der strukturellen Sorge-Krise. Adalbert Evers und Thomas Olk (1996) betonen mit Blick auf diese negativen Dynamiken und intersektoralen Funktionskrisen allerdings das Potenzial von Welfare Mi - xes hinsichtlich einer Entökonomisierung der Wohlfahrtsproduktion, welche durch einen stärkeren Einbezug zivilgesellschaftlicher Aufgabenübernahme gelingen soll, beispielsweise durch Vereine und nachbarschaftliche Unterstützungssysteme (kritisch zu diesem „Community-Kapitalismus“ van Dyk/ Haubner 2021). Eine vierte Gemeinsamkeit von Welfare-Mix-Ansätzen besteht zudem darin, dass das Feld der sozialen Dienstleistungen (Soziale Arbeit, Kinderund Jugendhilfe etc.) als ein intermediärer Sektor verstanden wird, der immer schon durch vielfältige Mischungsverhältnisse sektoraler Logiken geprägt ist. Sabine Bollig 100 Tabelle: Merkmale der Sektoren der Wohlfahrtsproduktion Institution Markt Staat Gemeinschaft Zivilgesellschaft Sektor der Wohlfahrtsproduktion Markt Staat Informeller Sektor/Sektor der Haushaltsproduktion NonprofitSektor/Intermediärer Sektor Prinzip der Handlungskoordination Wettbewerb Hierarchie persönliche Verpflichtungen Freiwilligkeit Zentraler kollektiver Akteur (Angebotsseite) Unternehmen öffentliche Verwaltungen Familien (Nachbarschaften, erweiterte Verwandtschaftsnetze, Betriebskollegien, Freundschaften) Assoziationen Komplementärrolle auf der Nachfrageseite Konsument, Kunde Sozialbürger Mitglied der Gemeinschaft (z.B. der Familie, Nation) Mitglied Assoziation/Mitbürger Zugangsregel Zahlungsfähigkeit legal verbürgte Anspruchsrechte Askription/Kooptation Bedürftigkeit Austauschmedium Geld Recht Wertschätzung/ Achtung Argumente/ Kommunikation Zentraler Bezugswert (Wahl-)Freiheit Gleichheit Reziprozität/ Altruismus Solidarität Gütekriterium Wohlstand Sicherheit persönliche Teilhabe soziale und politische Aktivierung Zentrales Defizit Ungleichheit, Negierung nicht monetarisierbarer Folgelasten Vernachlässigung von Minderheitenbedürfnissen, Einschränkung von Dispositionsfreiheiten, Entmutigung von Selbsthilfemotiven Einschränkung der Wahlfreiheit durch moralische Verpflichtungen, Ausschluss von Nicht-Mitgliedern ungleiche Verteilung der Leistungen und Güter, Professionalisierungsdefizite, reduzierte Effektivität der Managementund Organisationsstrukturen Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Evers/Olk 1996, S. 23 101 Teil II | 5 Wohlfahrtsproduktion als heuristischer Zugang zum Eigensinn der Kindertagespflege Im Horizont der genannten wohlfahrtsstaatlichen Transformationsprozesse entstehen zunehmend komplexe und auch konflikthafte Verflechtungsdynamiken zwischen privater und öffentlicher, formeller und informeller sowie gewinnund gemeinwohlorientierter Wohlfahrtsproduktion. Diese werden aus der Perspektive der gemischten Wohlfahrtsproduktion analytisch auf verschiedenen, aber eng aufeinander bezogenen Ebenen untersucht: – auf der Ebene der nationalen und lokalen Welfare Mixes beispielsweise mit Blick auf die Auswirkungen von Privatisierung und Marketisierung vormals staatlicher Gewährleistungsformen in nationalen Systemen der FBBE (z.B. Trætteberg u.a. 2021) oder entlang der Entwicklungspfade von Welfare Mixes in städtischen oder ländlichen Sozialräumen (z.B. Bleck/van Rießen/Knopp 2018); – auf der Ebene von gemischter Steuerung und hybrider Governance, bei der staatliche, marktliche und zivilgesellschaftliche Akteure gemeinsam Regeln setzen, Ressourcen verwalten und/oder politische Prozesse und soziale Inno vationen gestalten (Grunwald/Roß/Sagmeister 2024); ein Beispiel dafür sind die lokalen „Erfindungen“ neuer Betreuungsformen von Kindern zwischen öffentlicher Kindertagespflege, nachbarschaftlicher Betreuung und einer marktvermittelten kollektiven Daseinsvorsorge (z.B. Gallego/ Gonzáles/Maestripieri 2024; Schoyerer/Ihm/Bach 2021); – auf der Ebene der Hybridisierung von Organisationen, d.h. mit Blick auf die intersektoralen Mischungsverhältnisse der Handlungskoordination in sozia len Diensten, die sich im Horizont hybrider Governance und immer komplexer werdender Organisationsumwelten ausbilden (z.B. Grunwald/Roß/Sagmeister 2024). Ein Beispiel dafür sind die Vernetzungen von FBBE-Diensten mit gemeinnützigen Stiftungen, die in Kitas ehrenamtliche Lesepaten oder Frühstücksangebote organisieren, was dazu führt, dass die Träger stärker mit Fundraising-Aufgaben konfrontiert sind, um auf steigende soziale Ungleichheiten zu reagieren. – In diesem Zusammenhang wird auch die Hybridisierung konkreter Praxisvollzüge in sozialen Diensten untersucht. Hier rücken die zunehmend widersprüchlichen Handlungsrationalitäten in immer komplexeren Hilfeund Kooperationsbeziehungen in den Blick (z.B. Betzelt/Bode 2022), wie beispielsweise die Aushandlungsprozesse zwischen Fachkräften und Eltern im Horizont der gleichzeitig gestärkten arbeitsmarktwie auch bildungsbezogenen Funktion von Kitas (Bollig/Sichma 2023), welche auch dazu führen, dass sich professionelle Identitäten und Kompetenzen wandeln (z.B. Effinger 2021). – Zudem rückt auch die Ebene der individuellen Versorgungsund Pflegemixe in den Fokus, welche die „nachfragenden“ Personengruppen im Horizont staatlicher Anspruchssysteme, lokaler Angebotsstrukturen sowie ihrer indi- Sabine Bollig 102 viduellen Ressourcenausstattung und Präferenzen zusammenstellen und nutzen. Mit Blick auf die FBBE werden beispielsweise die sozial ungleichen Bildungsund Betreuungsarrangements von Familien untersucht, d.h. die spezifischen Kombinationen informeller und formeller Settings der außerfamilialen Kleindkindbetreuung und -bildung, die Eltern alltäglich und im Zeitverlauf organisieren und navigieren (z.B. Bollig/Honig/Nienhaus 2016). 5.3 Heuristische Potenziale der wohlfahrtsproduktiven und Welfare-Mix-Perspektive für die Forschung zur Kindertagespflege Für die Forschung zur Kindertagespflege hat diese Durchdringung differenter Handlungsund Systemlogiken immer schon eine Rolle gespielt (z.B. Wiemert 2010; Jurczyk 2005). So hob die feministische Care-Forschung bereits früh die Schwierigkeit hervor, dass der marktbezogene „Verkauf“ von familiennaher Sorge für Kleinkinder nicht einfach nur ein Business sein kann, weil damit die Erwartung der emotionalen Beziehung zwischen Kindertagespflegeperson und Kindern verbunden ist (Stichwort: Kommodifizierung mütterlicher Sorge, z.B. Anderson/Hughes 2010). Diese Arbeiten verweisen darauf, dass auch im Zuge der Formalisierung und Integration der Kindertages pflege in das FBBE-System deren Leistung nach wie vor auf der Mobilisierung überwiegend informell erworbener Sorgekompetenzen von gering qualifizierten Personen aufbaut, die dadurch – zumindest in der durch Einzelpersonen erbrachten Kindertagespflege in privaten Haushalten – in gleich mehrfacher Weise an die prekären Logiken und Ressourcen familialer Wohlfahrtsproduktion gekoppelt bleiben (z.B. Ungleichheit der Ressourcenausstattung und Geschlechterordnung, Invisibilisierung von Care-Arbeit und geringe Anerkennung, komplexe moralische und marktliche Verpflichtungsstrukturen, erschöpfender emotionaler Workload; Glaeser in diesem Band). Die Perspektive gemischter Wohlfahrtsproduktion könnte hier zusätzlich die weiteren Verflechtungen mit anderen Sektoren erhellen. So ist die Kindertagespflege als quasi-unternehmerische Tätigkeit von (zumeist) Einzelpersonen ja nicht nur in ein vergleichsweise stark individualisiertes NachfrageAngebotModell (Markt) eingebunden. Auch spielt die normative Anbindung an die öffentlichen FBBE-Förderaufträge über Leistungsverträge, Qualifizierung, Weiterbildung und Fachberatung (Staat) eine zunehmend große Rolle, während der Interessensvertretung über Berufsverbände (intermediärer Sektor, Zivil gesellschaft) ebenfalls eine zunehmend orientierende Bedeutung zu- 103 Teil II | 5 Wohlfahrtsproduktion als heuristischer Zugang zum Eigensinn der Kindertagespflege kommt. Die Kindertagespflege stellt somit ein nahezu idealtypisch hybrides Feld der Wohlfahrtsproduktion dar. Entsprechend ist davon auszugehen, dass sich ihre prekäre Institutionalisierung und die damit verbundenen Konfliktlinien nicht nur in hybriden Berufsidentitäten von Kindertagespflegepersonen, sondern auch in komplexen Aushandlungsprozessen in der Ko-Produktion zwischen Familie und Kindertagespflege erschließen lassen (Krinninger, Tudor in diesem Band). Das Konzept der gemischten Wohlfahrtsproduktion lässt sich in care-theoretischer Perspektive allerdings auch dafür kritisieren, dass hier doch von einem recht technisierten Produktbegriff ausgegangen wird, welcher der komplexen, auch politischen Natur von Care-Arbeit nicht gerecht wird (Thelen 2022). Außerdem verschleiert der funktional-differenzierte Blick auf eigen logische Prinzipien der Sektoren tendenziell, dass die Unterscheidung in formale und informelle, öffentliche und private Bereiche der Wohlfahrtsproduktion selbst eine machtvolle Konstruktion im Horizont gesellschaftlicher Politiken der Sorge ist. So zeigen beispielsweise Tatjana Thelen und Cati Coe (2019) auf, dass die Differenzierung von „privaten“ und „öffentlichen“ Sorge tätigkeiten und -verantwortlichkeiten nicht vorab gegeben ist, sondern in konkreten Sorgepraxen je situativ hervorgebracht wird. In der eigenen Forschungsarbeit zum Doing Familienähnlichkeit in der Kindertagespflege (Bollig 2017) habe ich an Einzelfallstudien aufgezeigt, dass Kinder, Kindertagespflegepersonen und Eltern im Kindertagespflege-Alltag permanent die Grenzlinien zwischen privater und öffentlicher, solidarischer und marktlicher sowie formeller und informeller Kinderbetreuung aushandeln und darüber ko-produktiv sehr unterschiedliche Praxisformen der Kindertagespflege hervorbringen. Trotz der berechtigten Kritik am sektoralen Konzept gemischter Wohlfahrtsproduktion kann es jedoch wichtige Ansatzpunkte zur empirischen Aufhellung des Eigensinns der Kindertagespflege liefern, denn es eignet sich besonders gut dafür, um – heuristisch für bestimmte „infrastrukturelle Schnittstellen“ und Widersprüche der wohlfahrtsstaatlichen Einbettung der Kindertagespflege zu sensibilisieren und somit deren Praxislogiken im Horizont ihrer jeweiligen Steuerungsund Governance-Strukturen zu erschließen; – dabei die komplexen Akteurskonstellationen (z.B. Kindertagespflegepersonen, Eltern, Kinder, öffentliche Träger) und Aushandlungsarenen sowie vielfältige Erträge der Wohlfahrtsproduktion in der Kindertagespflege auch neben den öffentlichen Förderaufträgen in den Blick zu nehmen; – auch die Bedeutung lokaler Welfare Mixes im Sinne spezifischer lokaler Angebotsbzw. Nachfrageverhältnisse und Kinderbetreuungskulturen miteinzubeziehen. Sabine Bollig 110 Oelkers, Nina (2011): Familiale Verantwortung für personenbezogene Wohlfahrtsproduktion. In: Böllert, Karin (Hrsg.): Soziale Arbeit als Wohlfahrtsproduktion. Wiesbaden, S. 31–46 Schoyerer, Gabriel/Ihm, Maria/Bach, Clarissa (2021): Merkmale der Kindertagespflege. Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms ProKindertagespflege „Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“. München Schoyerer, Gabriel/Weimann-Sandig, Nina/Klinkhammer, Nicole (Hrsg.) (2016): Ein internationaler Blick auf die Kindertagespflege. Deutschland, Dänemark, England und Frankreich im Vergleich. München Schoyerer, Gabriel/Frank, Carola/Jooß-Weinbach, Margarete/Loick Molina, Steffen (2018): Was passiert in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege? Phänomene professionellen Handelns in der Kindertagesbetreuung – Ergebnisse aus dem ethnografischen Forschungsprojekt „Profile der Kindertagesbetreuung (ProKi)“. München Schoyerer, Gabriel/Ihm, Maria/Raich, Lisa/Engel, Juliane/Küber, Lisa (2023): Zusammenarbeit mit Eltern in der Kindertagespflege – Perspektiven von Kindertagespflegepersonen. München Thelen, Tatjana (2022): Sorge als ‚Grenzobjekt‘: Ein ethnographischer Ansatz zur Unterscheidung öffentlich/privat. In: Hünersdorf, Bettina (Hrsg.): Going Public. Erziehungswissenschaftliche Ethnographie und ihre Öffentlichkeiten. Wiesbaden, S. 17–31 Thelen, Tatjana/Coe, Cati (2019): Political belonging through elderly care: Temporalities, representations and mutuality. In: Anthropological Theory, 19. Jg., H. 2, S. 279–299 Trætteberg, Håkon Solbu/Sivesind, Karl Henrik/Hrafnsdóttir, Steinunn/Paananen, Maiju (2021): Private Early Childhood Education and Care (ECEC) in the Nordic Countries. Development and governance of the welfare mix. Oslo Vandenbroeck, Michel/De Visscher, Sven/Van Nuffel, Karen/Ferla, Johan (2008): Mothers’ Search for Infant Child Care: The Dynamic Relationship between Availability and Desirability in a Continental European Welfare State. In: Early Childhood Research Quarterly, 23. Jg., H. 2, S. 245–258 Wiemert, Heike (2010): Tagesmutter (k)ein Beruf? Prekäre Anerkennung der Kindertagespflege als Beschäftigungsfeld im Spiegel des Arbeitsund Selbstverständnis von Tagespflegepersonen. Saarbrücken 111 6 Familiale Konzeptualisierung von Betreuung Anmerkungen zur Kindertagespflege aus einer praxistheoretisch informierten Familienforschung Dominik Krinninger 6.1 Einleitung Dieser Beitrag geht der Frage nach, inwieweit die vielfach konstatierte Familienähnlichkeit der Kindertagespflege durch Familien mit hergestellt wird. Dazu wird eine im Rahmen mehrerer erziehungswissenschaftlicher Forschungsprojekte zur Familie entwickelte praxistheoretische Modellierung vorgestellt. Die für praxistheoretische Perspektiven grundlegende Betrachtung der Familie als sozialer und praktischer Hervorbringungsleistung wird dabei mit einer besonderen sozialökologischen Aufmerksamkeit für die Einbettung der Familie in ihre gesellschaftlichen Umwelten verknüpft. In ihren Kooperations- (und Spannungs-) Verhältnissen zu außerfamilialen Institutionen und Organisationen, so die zentrale These, bilden sich für die Familie nicht nur je spezifische Koppelungen aus, mit denen Funktionen und Bedarfe wie die der Betreuung bearbeitbar werden. Komplementär tragen diese Koppelungen auch dazu bei, dass Institutionen und Organisationen in der Aufnahme der ihnen von den Familien entgegengebrachten Bedarfe und Anforderungen ihrerseits Adaptionsprozesse durchlaufen. Der Beitrag ist dabei wie folgt aufgebaut: In einem ersten Teil werden zwei Stränge der sozialwissenschaftlichen Familienforschung nachgezeichnet. Daran schließen im zweiten Teil ein vertiefender Blick in die angesprochene praxistheoretische Heuristik und im dritten Teil ein Fallbeispiel zur Veranschaulichung an. Im vierten und letzten Abschnitt werden übergreifende Thesen zu den Verhältnissen zwischen Familien und Kindertagespflege diskutiert. 6.2 Familienforschung – Schlaglichter auf verschiedene Perspektiven Im ersten Teil dieses Beitrags werden einige derzeit relevante Zugänge aus dem Diskurs der sozialund erziehungswissenschaftlichen Familienforschung Dominik Krinninger 112 knapp vorgestellt. Dabei geht es nicht um einen vollständigen Überblick, sondern vor allem darum, den im darauffolgenden zweiten Teil skizzierten praxistheoretischen Zugang, der in einer Reihe von eigenen Forschungsprojekten entwickelt wurde, einzuordnen. Da dezidiert erziehungswissenschaftliche und systematische Auseinandersetzungen mit der Familie noch immer eher selten sind (ausführlicher zu diesem Diskurs und dem Desiderat seiner Revitalisierung: Krinninger 2019), wird man auf der Suche nach Theorieangeboten substanzieller in der Soziologie fündig, für die die Familie seit Langem einen spezifischen ‚Fall‘ gesellschaftlicher Verhältnisse darstellt. Eine zentrale Rolle für die Entwicklung familientheoretischer Konzepte spielt dabei der Ansatz von Talcott Parsons. Ein grundlegender Gedanke Parsons’ ist, dass individuelles Handeln durch immer schon vorhandene kulturelle Normen präjustiert wird und sich darüber auch relativ stabile soziale Beziehungsordnungen ergeben. Soziale Lebensformen – insbesondere die Familie, die in Parsons’ Arbeiten einen wichtigen Platz einnimmt – bilden sich demnach funktional im Kontext von und für gesellschaftliche Strukturen heraus. Für westliche Industriegesellschaften in der Mitte des 20. Jahrhunderts sind dabei stabile und ökonomisch auskömmliche Arbeitsverhältnisse prägend, die es ermöglichen, eine Familie durch ein Erwerbseinkommen zu versorgen. Für Parsons bedingen diese Verhältnisse eine Aufteilung von Erwerbsarbeit und Sozialisationsfunktion der Familie im Elternpaar, aus der sich die für diese Zeit typische ‚Hausfrauen-Ehe‘ ergibt (Parsons/Bales 1955).1 An diese Figur der Interdependenz von Familie und Gesellschaftsstruktur schließen sich bis heute theoretische Konzepte zur Familie an. Eine dominante Stellung nehmen dabei handlungstheoretische Ansätze ein, die das familienbezogene Handeln und Verhalten in den Kontext strategischer Entscheidungen und des effizienten Einsatzes je vorhandener (materieller und immaterieller) Ressourcen stellen, mit denen die Handelnden im Rahmen gesellschaftlicher Strukturen und Normen ihr Leben möglichst gut gestalten wollen. Diese lange Traditionslinie zeichnen etwa Paul Hill und Johannes Kopp nach (Hill/ Kopp 2023). Sie sehen in Rational-Choice-Ansätzen (im Anschluss an Hartmut Esser) und Theorien ökonomischen Handelns (im Anschluss an Gary Becker) zentrale Grundfiguren der soziologischen Analyse familialer Lebensführung. Beiden ist gemeinsam, dass dem Moment der Entscheidung und dem der Kosten-Nutzen-Abwägung hohe Erklärungskraft für familienbezogenes Handeln zugeschrieben wird. 1 Es würde die Grenzen dieses Beitrags sprengen, den Debatten in der Rezeption von Talcott Parsons strukturfunktionalistischem Ansatz darüber nachzugehen, ob er insbesondere in Fragen der Geschlechterrollen konservative gesellschaftliche Verhältnisse deskriptiv erfasst oder selbst eine entsprechende Normativität transportiert. 113 Teil II | 6 Familiale Konzeptualisierung von Betreuung Jüngere Forschungen, die sich in diesen Zusammenhang einordnen lassen und die in aller Regel einem quantitativen Untersuchungsdesign folgen, finden sich beispielsweise in Erhebungen zu demografischen und sozial-morphologischen Verteilungen (Schneider 2023) oder zum Erwerbsverhalten (ein Forschungsüberblick: Pollmann-Schult 2023) oder zum Zusammenhang fami lialer Lebensführung mit sozialstrukturellen Aspekten (Kreyenfeld/ Konietzka 2023). Die Stärken dieser Zugänge liegen in der Erfassung struktureller Zusammenhänge zwischen gesellschaftlichen Bedingungen familialer Lagen einerseits und familialen Lebensformen andererseits. Allerdings besteht Bedarf an weiterer Forschung, welche die je konkrete Erfahrungsebene des Familienlebens in den Blick nimmt, die über die auf eher globale Faktoren gestützte Forschung hinausgeht. Ebenso sind auch Transformationsund Entgrenzungsphänomene, die zwischen institutioneller bzw. organisationaler Ebene einerseits und individueller Lebensführung andererseits zu verorten sind, mit anderen Zugängen besser auszuleuchten. In Bezug auf diese Binnenund Prozessperspektive ist ein Strang der Familienforschung als weiterführend einzuschätzen, der sich aus interaktionistischkonstruktivistischen Ansätzen entwickelt hat. Im Anschluss an sozialkonstruktivistische Theorieentwicklungen zum Konstruktionscharakter des alltagsweltlichen Wissens über gesellschaftliche Wirklichkeit (Berger/Luckmann 1969) beschreiben etwa Brigitte Berger und Peter Berger (1984) die Familie als eine Arena, in der nicht nur gesellschaftliche Rollen internalisiert werden, sondern in der die konkrete Ausgestaltung dieser Rollen zugleich verhandelt wird. Die prominent gewordenen Arbeiten von Jean-Claude Kaufmann aus den 1990er-Jahren zeichnen nach, dass Paarverhältnisse ganz wesentlich auch im Rahmen alltäglicher Verhandlungen, also beispielweise der um die „Schmutzige Wäsche“ (Kaufmann 1995), konstituiert werden. Auch die Arbeit von Angela Keppler zur Konstituierung familialer Gemeinschaft im Medium des Tischgesprächs (Keppler 1994) folgt einer entsprechenden Ausrichtung. Konzeptuell bündelt der praxistheoretische Zugang des Doing Family diese und weitere verwandte Arbeiten im deutschsprachigen Raum der 1990er-Jahre. Einen wichtigen Hintergrund stellen hier Theorien alltäglicher Lebensführung (Projektgruppe Alltägliche Lebensführung 1995; Voß 1991) dar, die auf die Ausdifferenzierung enger handlungstheoretischer Perspektiven zielen, indem sie nach der Konstituierung personaler Handlungssysteme und -muster (also etwa Tagesabläufe, Wochenabläufe oder Funktionsund Aufgabenprofile) im Kontext gesellschaftlicher Bedingungen fragen. Mit diesem Strang werden in der weiteren Entwicklung des Doing-Family-Ansatzes praxistheoretische Elemente verwoben, die das Handeln der Akteure in seiner Einbettung in soziale Praktiken und in seiner Verwobenheit mit Technik und Dominik Krinninger 114 Materialität erfassen (Lange 2020). Damit werden sowohl die Konstruktivität praktischen Tuns als auch die soziale Bedingtheit individuellen Handelns sichtbar gemacht. Grundlegend begreift der Ansatz in der Verbindung dieser Perspektiven Familie nicht als gegebene Struktur, sondern als soziale Herstellungsleistung (Jurczyk 2020; Jurczyk/Lange/Thiessen 2014; zu weiterführenden Diskussionen: Bollig/Groß 2024). Während die Praxistheorie als Heuristik für einen mikroanalytischen Blick auf den Familienalltag und dessen implizite Ordnung genutzt wird, ermöglichen die Theorien alltäglicher Lebensführung eine „grobkörniger[e]“ (Lange 2020, S. 88) Perspektive, die sich weniger auf soziale Mikroprozesse richtet als auf übergreifende Muster und deren gesellschaftliche Kontextualisierung.2 Auch eigene Arbeiten sind in diesen Zusammenhang einzuordnen (exemplarisch Müller/Krinninger 2016). In ethnografischen Fallstudien haben wir den familialen Alltag in den Ausschnitten der gemeinsamen Mahlzeiten, des Kinderspiels und des gemeinsamen Fernsehens daraufhin analysiert, wie sich dabei je familienspezifische soziale und darin eingebettet auch pädagogische Ordnungen konstituieren (zu weiteren Forschungsprojekten: Krinninger 2023; Krinninger/Kesselhut/Kluge 2018). Auch wenn diese knappen Skizzen zweier Stränge keine Gesamtschau der breiteren Debatten der Familienforschung bieten, sollen doch wenigstens zwei Desiderata zum Abschluss des ersten Teils dieses Beitrags markiert werden. Zum einen werden zwar innerund außerfamiliale Akteur:innen des Doing Family unterschieden (mitunter durch die Unterscheidung zwischen Doing und Making Family). Allerdings dominiert deutlich der Blick darauf, wie die Akteur:innen und Einrichtungen, mit denen die Familie interagiert, dazu beitragen, dass sich spezifische familiale Lebensverhältnisse konstituieren. Wie dagegen Familien mit ihren Bedarfen und Anforderungen ihrerseits die entsprechenden Felder (hier: der Betreuung und Bildung) mitgestalten, erhält kaum Aufmerksamkeit. Diese Perspektive wird in den nächsten Abschnitten dieses Beitrags zunächst theoretisch und dann empirisch weiter entfaltet, um zu zeigen, dass dies auch in Bezug auf die Kindertagespflege weiterführend ist. Zum zweiten wäre mehr Forschung dazu wünschenswert, wie Familie als Lebensform ihre eigene prozessuale Entwicklung mitträgt. Wenn im Sinne des Doing-Family-Ansatzes Praktiken der alltäglichen Lebensführung als Dimension der Gestaltung von Familie erfasst werden, dann wird dies empirisch als Querschnitt erfasst oder bezieht sich auf Übergangsphasen (in Elternschaft, 2 Einen Überblick über entsprechend ausgerichtete und in aller Regel qualitative Forschungen im deutschsprachigen Raum geben Karin Jurczyk und Jaqueline Ludwig (2020). Auch international lassen sich verwandte Entwicklungen zeigen, insbesondere in der englischen Familiensoziologie und hier etwa bei David Morgan (2011, 1996) oder bei Carol Smart (2007). 115 Teil II | 6 Familiale Konzeptualisierung von Betreuung in der kindlichen Biografie, bei Trennung/Scheidung etc.), die als episodische Abschnitte in den Blick geraten – und zudem oft durch gesellschaftliche Strukturierungen induziert sind. Prozesse eines Doing Family von längerer Dauer werden kaum untersucht. Damit bleibt die Prozessualität von Familie in mittelund längerfristigen Entwicklungen, die über alltägliche Formen ihrer Herstellung auch hinausgehen, unberücksichtigt. Auch dies betrifft Anpassungsund Konstitutionsleistungen von Familien, die sich im Zusammenspiel mit Kindertagespflegestellen ergeben können. 6.3 Zentrale Aspekte einer praxistheoretisch informierten Familienforschung Der vertiefende Blick in den spezifischen praxistheoretischen Zugang zur Erforschung der Familie, der hier vorgestellt werden soll, berührt in zweierlei Hinsicht das Feld der Kindertagespflege. Zum einen ist die Familie eine unmittelbar benachbarte Akteurskonstellation, mit der die Kindertagespflege kooperiert. Zum zweiten ist die Familie als eine soziale Welt zu verstehen, die – wie gerade markiert – nicht nur auf bestehende Angebote der außerfamilialen Betreuung zurückgreift, sondern die in ihrer Kooperation (auch ihren Konflik - ten) mit den entsprechenden Organisationsformen diese ein Stück weit auch mit konturiert. Ein wesentlicher Fokus des präsentierten erziehungswissenschaftlichen Blicks auf die Familie ist die soziale Ordnung von Familien. Die Familie als eine dynamische Lebensform zu verstehen, die von den familialen Akteur:innen selbst mitgestaltet wird, erlaubt es, die Frage nach der Konstituierung der Familie mit der Frage nach der in ihre soziale Ordnung eingebetteten familialen Pädagogik zu verknüpfen. Für diese Frage nach dem pädagogischen Eigensinn von Familien gilt es auch, die für jede Familie und ihre Lage spezifischen pädagogischen Potenziale zu erfassen und sich nicht nur von pädagogischinstitutionellen bzw. bildungsoder sozialpolitischen Interessen leiten zu lassen. Ein erster heuristisch zentraler Aspekt für eine praxistheoretische Modellierung, die diese Perspektive aufnimmt, liegt in der Berücksichtigung der Differenzstrukturen der Familie (Müller 2007). Neben Differenzen in der Partnerschaft der Eltern spielen dafür die Differenzen im Generationenverhältnis eine zentrale Rolle. Denn selbst wenn man aus einer verkürzten sozialisationstheoretischen Perspektive annimmt, dass sich in Familien eine reine Reproduktion milieubzw. habitusspezifischer Orientierungen vollzieht, so verfügen die Kinder über diese Orientierungen zunächst noch nicht und müssen sie sich auf die eine oder andere Weise aneignen. Nicht zuletzt ergeben sich für die Fa- Dominik Krinninger 116 milie konstitutive Differenzstrukturen auch durch die Interferenzen zwischen den persönlichen Dimensionen der Eltern-Kind-Beziehungen und den in der Familie vermittelten gesellschaftlichen Ansprüchen, z.B. den Belangen des Bildungssystems (Krinninger/Maiwald 2023; Krinninger 2017). Diese Differenzen bedingen, dass die Familie als soziale Ordnung nicht einfach selbstläufig fungiert, sie erfordern und ermöglichen zugleich vielfältige Prozesse der Differenzbearbeitung. Diese Möglichkeitsbedingung der Gestaltung der eigenen Lebensform hat eine ganz ähnliche Funktion wie die zeitdiagnostische Feststellung vom „Verlust der Selbstverständlichkeit von Familie“ (Jurczyk/Lange/Thiessen 2014, S. 53). Ohne eine klare Normalform wird die Lebensform zum Gestaltungsproblem. In erziehungsund sorgetheoretischer Perspektive sind Differenzstrukturen den asymmetrischen Eltern-Kind-Beziehungen indes bereits selbst inhärent und werden nicht erst durch sich transformierende gesellschaftliche Rahmungen induziert. Ein zweites Kernmoment der hier vorgestellten praxistheoretischen Modellierung der Familie besteht darin, dass ihre pädagogischen Potenziale nicht in einer Brechung oder Suspendierung ihrer alltäglichen Modi zu sehen sind, sondern in einer praktischen Reflexivität, die diesen Modi selbst inhärent ist. Dabei ist insbesondere solchen Praktiken im Kontext des familialen Alltags Reflexivität zuzuschreiben, die nicht nur routineförmig den alltäglichen Praxismustern bzw. deren teleoaffektiven Strukturen (Schatzki 2002) folgen. Reflexivität ist Praktiken dann zu eigen, wenn sie – zumindest in Anteilen – jene Kompetenzen thematisch machen, die zur Partizipation an den sie rahmenden Situationen oder zur Erreichung der jeweils relevanten Ziele erforderlich sind. Eine solche in einem weiten Sinn zu verstehende Reflexivität ist nicht auf eine Unterbrechung oder Suspendierung der praktischen Vollzüge angewiesen, sondern kann auch in den Vollzug selbst einfließen. Praktiken sind durch Mitmachen erlernbar, sie offenbaren eine „Präsenz von Wissen und Können in kompetenten Praxisvollzügen“ (Alkemeyer 2013, S. 58, H.i.O.) und ermöglichen in der Teilhabe an ihnen die Entwicklung von Mitspielkompetenz. Zugleich sind sie auch offen für „in die Praxis eingebundene Kommentare, Kritiken, Korrekturen“ (ebd.), mit denen sich ihre Partizipanden im Modus der Praktik zeigen, ‚wie es geht‘. Mit dieser Orientierung geht eine Öffnung für ein breites Spektrum an Wissensformen und Geschehensebenen des Familialen einher: Materialität, Körperlichkeit und Leiblichkeit, Affekte, implizites und explizites Wissen, familienspezifisches Wissen (biografisch, kulturell, lokal) und nicht zuletzt gesellschaftliche Diskurse. All diese Dimensionen sind in familiale Praktiken verwoben und können in familialen Situationen „einen Unterschied machen“, wie Bruno Latour formuliert. 117 Teil II | 6 Familiale Konzeptualisierung von Betreuung Als drittes Element spielt die Verwobenheit der Familie mit ihren gesellschaftlichen Kontexten eine wesentliche Rolle. Hier lässt sich eine praxistheoretische mit einer sozial-ökologischen Perspektive auf die Familie verbinden. Eine zentrale Referenz ist dabei Susan Leigh Star mit ihrem – zusammen mit Adele Clark entwickelten – Theorem der gesellschaftlichen Infrastruktur, das sich darauf richtet, die Organisation übergreifender sozialer Strukturen zwischen aufeinander bezogenen sozialen Welten zu erfassen (Clarke/Star 2008). Die einzelnen sozialen Sphären begegnen sich in Feldern sich überschneidender Interessen und bilden dabei Verflechtungen aus, die die soziale Infrastruktur bilden. Dieser feministisch geprägte Ansatz zielt darauf ab, Hidden Work sichtbar zu machen, jedoch nicht in dem Sinne, wie das etwa die Soziologie der Hausarbeit angeht, indem sie die Missachtung häuslicher Care-Arbeit von Frauen kritisiert (Oakley 1978), sondern indem die vielfältige Beteiligung unterschiedlicher Akteursgruppen an sozialer Infrastruktur herausgearbeitet wird. Das Beispiel eines fiktiven, aber nicht ungewöhnlichen Familienmorgens kann hier zur Veranschaulichung dienen. Dieser Morgen beginnt mit frühem Aufstehen, verlangt dann bald eine von Mutter oder Vater im Halbschlaf verständnisvoll bis gestresst intonierte Reaktion auf die Unlust des Kindes, das heute „wirklich überhaupt nicht“ in die Kita oder zur Tagesmutter gehen will, und stellt Eltern und Kinder danach vor die Aufgabe, Frühstück, Anziehen und den Weg zur Betreuung in nicht mehr als einer Dreiviertelstunde zu schaffen, weil man ansonsten den Morgenkreis stört, was – worauf von den Fachkräften betont nachsichtig hingewiesen wird – „nicht so gern gesehen“ wird. So ein Morgen lässt sich als Arbeit nicht nur deshalb beschreiben, weil er an sich Anstrengung erfordert, sondern auch deshalb, weil er spezifische Voraussetzungen schafft, auf denen die dann institutionell geleistete Betreuung wesentlich aufbaut. Neben einer auf institutionelle Abläufe abgestimmten zeitlichen Rhythmisierung wird in solchen familialen Abläufen auch ganz grundsätzlich die Verbindlichkeit und motivationale Basis des Institutionenbesuchs mit hergestellt. Und nicht zuletzt wird unter anderem über die je spezifische Gestaltung von Mikroübergängen3 performativ eine pädagogische Koppelung zwischen Familie und Betreuungsinstitution erzeugt, die die fachliche Autorität der institutionellen Akteur:innen stützt. In dieser – gegenüber dem klassischen Ansatz von Urie Bronfenbrenner (1981) aktualisierten – sozialökologischen Sichtweise werden die Verschränkungsdynamiken beschreibbar, die sich in den Feldern der Betreuung und der 3 Neben dem im Beispiel aufgerufenen Morgenkreis kann es auch um ein Frühstück mit der Gruppe oder um eine erste Spielphase etc. gehen – oder im Grundschulalter schlicht um den Gong, der dann scharf und eindeutig den Beginn von Unterricht markiert. Dominik Krinninger 118 Bildung zwischen Familien und Organisationen entfalten (Eßer u.a. 2022). In den einzelnen sozialen Welten, also etwa der Familie, ist nun in der Begegnung mit den jeweils anderen Sphären eine spezifische Verständigungsarbeit zu leisten. Zusammen mit James Griesemer etabliert Susan Star hierfür den Begriff des Grenzobjekts (Star/Griesemer 2017). Grenzobjekte, die sich durch eine simultane Zugehörigkeit zu den verschiedenen sozialen Sphären und durch eine „interpretative Flexibilität“ (Star 2017, S. 225) auszeichnen, ermöglichen semantische Anschlüsse zu den jeweils anderen Bedeutungsräumen und damit eine relative Kohärenz, ohne bestehende Differenzen aufzulösen. Familien müssen insofern eine „familiale Übersetzungsarbeit“ (Krinninger 2020, S. 300) leisten, mit der sie die ihnen aus ihrer gesellschaftlichen Umwelt begegnenden Aufgaben und Themen adaptieren, mit der sie aber ebenso ihre jeweiligen Interessen in die mit ihnen zusammenhängenden sozialen Welten einbringen. Als ein entsprechendes Grenzobjekt fungiert zum Beispiel Betreuung. Geht es dabei mehr um Fürsorge oder um Bildung? Welcher Art sollte die Fürsorge sein? Stärker auf den Aspekt des Schutzes bezogen oder stärker auf emotionale Nähe? Und was wäre eine gute Bildung? Die Entwicklung eines Gefühls der Verbundenheit mit den anderen Kindern und der Natur oder die Entwicklung von Vorläuferfertigkeiten für einen guten Start in die Schule? Aufseiten von Eltern und von außerfamilialen Akteur:innen der Betreuung werden sich hier unterschiedliche Perspektiven, aber auch Übereinstimmungen finden lassen. Im praktischen Interagieren zwischen diesen sozialen Welten, in ihrem diskursiven Austausch, in individuellen Entscheidungen, aber auch in sozialstrukturellen und administrativen Rahmenbedingungen ergeben sich dann je konkrete Konstellationen von Betreuung. Das empirische Beispiel im folgenden Abschnitt führt vor, wie so ein Prozess aussehen kann. 6.4 „Ich war nicht ganz zufrieden mit ihr“ – eine Fallminiatur zur familialen Perspektive auf Kindertagespflege Das Fallbeispiel stammt aus der im Jahr 2021 erschienenen ethnografischen Studie von Kaja Kesselhut zu Eingewöhnungsprozessen in der Krippe. Im hier herangezogenen Fall geht dem Besuch der Krippe ein Betreuungsarrangement bei einer Tagesmutter voraus, sodass auch die differenzierte Perspektive der Familie (vgl. folgende Abbildung) und insbesondere der Mutter auf die unterschiedlichen Betreuungsformate rekonstruierbar wird. 119 Teil II | 6 Familiale Konzeptualisierung von Betreuung Abb.: Familie Nazari/Navai Foto: © Kaja Kesselhut Familie Nazari/Navai4 besteht aus der Mutter Sada Nazari (31), dem Vater Hamid Navai (30) und dem gemeinsamen Sohn Javad (1,7 Jahre). Die Eltern von Sada sind aus dem Iran nach Deutschland migriert, und sie wächst in einer hessischen Großstadt auf. Nach dem Tod der Mutter geht sie in den Iran, lebt dort bei den Großeltern mütterlicherseits und absolviert ein Studium der Iranistik, zugleich hält sie den Kontakt nach Deutschland zu weiteren Teilen der Familie, die hier leben. Nach ihrem Bachelor-Abschluss kehrt sie nach Deutschland zurück und wohnt seitdem in einer norddeutschen Großstadt. Zur Zeit des Forschungskontakts ist sie dabei, ihr Metalldesign-Studium an einer örtlichen Fachhochschule abzuschließen. Vater Hamid stammt ebenfalls aus dem Iran. Er kommt im Alter von 18 Jahren für ein Maschinenbau-Studium nach Deutschland. Er lernt hier Sada kennen und findet nach seinem Abschluss eine Stelle als Ingenieur bei einem großen Automobilzulieferer. In der Lage der Familie vermischen sich Aufstiegsund 4 Die Namen der Personen wurden pseudonymisiert. Dominik Krinninger 126 Kesselhut, Kaja (2021): „Deine Mama kommt ja wieder.“ Eine Ethnografie der „Eingewöhnung“ in die Krippe. Weinheim/Basel Kreyenfeld, Michaela/Konietzka, Dirk (2023): Sozialstruktur und Familienformen. In: Becker, Oliver A./Hank, Karsten/Steinbach, Anja (Hrsg.): Handbuch Familiensoziologie. 2. Aufl. Wiesbaden, S. 657–674 Krinninger, Dominik (2017): Familiale Anerkennung diesseits und jenseits des Äquivalenzprinzips. Zur Pädagogizität der Familie aus einer Perspektive des Ökonomischen. In: Bilstein, Johannes/Zirfas, Jörg (Hrsg.): Das Geben und Nehmen. Sozialökonomische Zugänge der Pädagogischen Anthropologie. Weinheim, S. 68–81 Krinninger, Dominik (2019): Kritische Anmerkungen zur Vermeidung des Erziehungsbegriffs. In: Meseth, Wolfgang/Casale, Rita/Tervooren, Anja/Zirfas, Jörg (Hrsg.): Nor - mativität in der Erziehungswissenschaft. Wiesbaden, S. 247–261 Krinninger, Dominik (2020): Praktische Reflexivität und Übersetzungsarbeit. Zur Erziehung in der Familie. In: Sozialer Sinn, 21. Jg., H. 2, S. 289–310 Krinninger, Dominik (2023): Über Passung und Überanpassung. Pädagogische Interaktionsformen in der Familie zwischen Alltag und Didaktisierung. In: Funcke, Dorett/ Krüger, Franziska (Hrsg.): Die Ökonomisierung des Sozialen – Vergesellschaftungsdynamiken in der Familie. Weinheim/Basel, S. 149–164 Krinninger, Dominik/Maiwald, Kai-Olaf (2023): Liebe, Anerkennung und die Herstellung von Paarund Eltern-Kind-Beziehungen. In: Schierbaum, Anja/Ecarius, Jutta/ Krinninger, Dominik/Uhlendorff, Uwe (Hrsg.): Familie, wozu? Eine Bestandsaufnahme konzeptioneller und theoretischer Perspektiven in der erziehungswissenschaftlichen Forschung zu Familie. Wiesbaden, S. 75–92 Krinninger, Dominik/Kesselhut, Kaja/Kluge, Markus (2018): Schreibtisch. Maltisch. Abstelltisch. Empirische und theoretische Perspektiven auf die Materialität familialer Päda gogik. In: Tervooren, Anja/Kreitz, Robert (Hrsg.): Dinge und Raum in der qualitativen Bildungsund Biographieforschung. Opladen/Berlin/Toronto, S. 139–156 Lange, Andreas (2020): Das Tun und Lassen in Familien analysieren: Praxissoziologie und Lebensführung als Impulse des UnDoing Family-Ansatzes. In: Jurczyk, Karin (Hrsg.): Doing und Undoing Family. Konzeptionelle und empirische Entwicklungen. Weinheim/Basel, S. 78–98 Morgan, David H. J. (1996): Family Connections. An Introduction to Family Studies. Cambridge Morgan, David H. J. (2011): Rethinking Family Practices. Basingstoke/Hampshire Müller, Hans-Rüdiger (2007): Differenz und Differenzbearbeitung in familialen Erziehungsmilieus. Eine pädagogische Problemskizze. In: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation, 27. Jg., H. 2, S. 143–159 Müller, Hans-Rüdiger/Krinninger, Dominik (2016): Familienstile. Eine pädagogischethno graphische Studie zur Familienerziehung. Weinheim/Basel Oakley, Ann (1978): Soziologie der Hausarbeit. Frankfurt am Main 127 Teil II | 6 Familiale Konzeptualisierung von Betreuung Parsons, Talcott/Bales, Robert F. (1955): Family, Socialization and Interaction Process. London Pollmann-Schult, Matthias (2023): Familie, Erwerbsarbeit, Einkommen. In: Becker, Oliver A./Hank, Karsten/Steinbach, Anja (Hrsg.): Handbuch Familiensoziologie. 2. Aufl. Wiesbaden, S. 675–692 Projektgruppe Alltägliche Lebensführung (Hrsg.) (1995): Alltägliche Lebensführung. Arrangements zwischen Traditionalität und Modernisierung. Opladen Schatzki, Theodore (2002): The Site of the Social. A Philosophical Account of the Constitution of Social Life and Change. Pennsylvania. Schneider, Norbert F. (2023): Familie in Westeuropa. In: Becker, Oliver A./Hank, Karsten/ Steinbach, Anja (Hrsg.): Handbuch Familiensoziologie. 2. Aufl. Wiesbaden, S. 157–186 Schoyerer, Gabriel/Frank, Carola/Jooß-Weinbach, Margarete/Loick Molina, Steffen (2018): Was passiert in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege? Phänomene professionellen Handelns in der Kindertagesbetreuung – Ergebnisse aus dem ethnografischen Forschungsprojekt „Profile der Kindertagesbetreuung (ProKi)“. München Smart, Carol (2007): Personal Life. New Directions in Sociological Thinking. Cambridge Star, Susan L. (2017): Grounded Theory leben. Kognitive und emotionale Formen des Pragmatismus (2007). In: Gießmann, Sebastian/Taha, Nadine (Hrsg.): Susan Leigh Star: Grenzobjekte und Medienforschung. Bielefeld, S. 323–346 Star, Susan L./Griesemer, James R. (2017): Institutionelle Ökologie, ›Übersetzungen‹ und Grenzobjekte. Amateure und Professionelle im Museum of Vertebrate Zoology in Berke ley, 1907–39 (1989). In: Gießmann, Sebastian/Taha, Nadine (Hrsg.): Susan Leigh Star: Grenzobjekte und Medienforschung. Bielefeld, S. 81–116 Voß, Gerd-Günter (1991): Lebensführung als Arbeit. Über die Autonomie der Person im Alltag der Gesellschaft. Stuttgart 129 7 Zwischen Öffnung und Abgrenzung Dimensionen der Familiennähe in der Kindertagespflege Mareike Tudor 7.1 Einleitung Die erziehungswissenschaftliche Forschung zur Pädagogik der frühen Kindheit hat die Kindertagespflege in den letzten Jahren, wenn auch noch nicht sehr umfassend, in den Blick genommen und die Besonderheiten dieser Betreuungsform in verschiedenen empirischen Studien untersucht. Im Fokus stehen dabei neben den Unterschieden zu institutioneller Kinderbetreuung insbesondere die pädagogische Praxisperspektive sowie die Entwicklungen in Richtung einer Professionalisierung der Kindertagespflege im Arbeitsfeld der Frühpädagogik (z.B. Spanu 2021; Schoyerer u.a. 2020; Fuchs-Rechlin 2017; Cloos 2016; Heeg 2012). So gewonnene Einblicke in die pädagogische Praxis öffnen den Weg für weitere Anschlussfragen. Besonders interessant ist dabei das Spannungsfeld, welches sich zwischen Beschreibungen und Zuschreibungen der Kindertagespflege und der sozialen Wirklichkeit des Betreuungsalltages aufspannt. Kindertagespflege kann mit Martina Heitkötter und Karin Jurczyk als „familiennahe Betreuungsform gegen Entgelt“ beschrieben und als ein „Hybrid zwischen Familien und Öffentlichkeit“ (Heitkötter/Jurczyk 2010, S. 153) verstanden werden. Über die genauere Betrachtung dieser Charakterisierung der Kindertagespflege und insbesondere der Konzepte der Familienähnlichkeit und Familiennähe soll der vorliegende Beitrag den bestehenden Forschungsansätzen eine weitere Perspektive hinzufügen. Dabei wird aus der Binnenperspektive der Kindertagespflege auf die Beziehungsstrukturen dieses Betreuungsarrangements zwischen Familie und Öffentlichkeit geblickt. Im Fokus steht die Kindertagespflegeperson und ihr privates Familienumfeld als sozialer Erbringungskontext der Betreuungsarbeit. Trotz zunehmender Ausdifferenzierung der Formenvielfalt und steigender Tendenz von Großtagespflegestellen stellte die Betreuung von Tageskindern im Privathaushalt der Kindertagespflegeperson im Jahr 2024 mit knapp zwei Dritteln noch immer die Mehrheit der Betreuungsarrangements dar (Statistisches Bundesamt 2024). Bei der Betrachtung der Verschränkung aus privatem Wohnraum und Arbeitsstätte fand bisher die Tatsache, dass dies nicht nur die Kindertagespflegeperson, sondern auch weitere Familienmitglieder umfassen und betref- Mareike Tudor 130 fen kann, eher wenig Beachtung. Da das Betreuungssetting zumeist die private Sphäre einer Familie darstellt, kann die Betreuung von Kindern nicht nur wie in einer Familie, sondern auch tatsächlich in einer Familie stattfinden, beispielsweise bei gleichzeitiger Betreuung eigener Kinder. Der Beitrag argumentiert, dass Kindertagespflegepersonen die so entstehende Ambivalenz zwischen Öffentlichkeit und Privatheit über je individuelle Praktiken der Öffnung und Schließung ihrer Familienstruktur verhandeln. Diese Perspektive lässt einen Blick auf das Konzept der Familiennähe zu, der damit nicht nur auf strukturelle Ähnlichkeiten der Kindertagespflege zu familialer Betreuung gerichtet ist, sondern auch die Frage aufwirft, inwieweit dadurch Beziehungen innerhalb dieses Betreuungssettings tatsächlich einen familiären Charakter aufweisen können. Zur Näherung an diese Frage werden im ersten Abschnitt des Beitrags bisherige Perspektiven auf die Konzepte der Familienähnlichkeit und Familiennähe dargestellt und noch bestehende Leerstellen in Bezug auf die Beziehungsebene aufgezeigt. Darauf folgt der Vorschlag einer Heuristik zur Analyse der Familiennähe von Betreuungsverhältnissen. In drei Dimensionen werden aus der Empirie gefolgerte Leitfragen vorgestellt, die an die Beziehungen in Betreuungsverhältnissen gerichtet werden können. Empirische Beispiele aus einem Dissertationsprojekt zu Grenzziehungen in der Kindertagespflege verdeutlichen und untermauern die Dimensionen. Das Fazit schließt mit einer Diskussion von Anschlussmöglichkeiten der Ergebnisse an soziologische und erziehungswissenschaftliche Diskurse zur Pädagogik der frühen Kindheit. 7.2 Theoretische Annäherung an Familiennähe Die Begriffe der Familienähnlichkeit und Familiennähe dienen zumeist dazu, die Kindertagespflege von institutionellen Formen der Kindertagesbetreuung abzugrenzen, indem damit auf das besondere Verhältnis zwischen Kindertagespflegeperson und Betreuungskindern sowie das private Setting verwiesen wird. In diesem Zusammenhang werden primär strukturelle Ähnlichkeiten zu familialer Kinderbetreuung ins Feld geführt. So benennen Martina Heitkötter und Karin Jurczyk die Gemeinsamkeiten von Familienbetreuung und Kindertagespflege folgendermaßen: „Soziales Setting, räumliche Umgebung, Gruppengröße, die Kontinuität der Bezugsperson, Atmosphäre, Zuwendungsintensität und Individualität der Betreuung in Kindertagespflege kommen familialer Betreuung nahe“ (Heitkötter/Jurczyk 2010, S. 160). Auch Astrid Kerl-Wienecke, Gabriel Schoyerer und Lucia Schuhegger postulieren: „Strukturell betrachtet ist die Kindertagespflege eine Betreuungsform, die auf 131 Teil II | 7 Zwischen Öffnung und Abgrenzung den ersten Blick Kindern und Eltern ein Maximum an ‚Familie‘ bietet“ (KerlWienecke/Schoyerer/Schuhegger 2013, S. 50). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wirbt in einer Informationsbroschüre für Eltern für die Kindertagespflege als „familiennahe Alternative“. Implizit wird damit die institutionelle Betreuung als familienfern ausgewiesen. Es kann eine Lesart dieser Charakterisierung der Kindertagespflege in Anschlag gebracht werden, welche Familiennähe in einem wörtlichen Sinn sowohl in räumlicher Hinsicht als auch in Bezug auf den Typus der Sozialbeziehungen nah bei einer Familie verortet – im Gegensatz zu außerfamiliärer Betreuung in der Kindertagesstätte. In der Broschüre werden darüber hinaus die Kinder der Betreuungsperson als relevanter sozialer Kontext der Kindertagespflege thematisiert, indem es heißt: „Gemeinsam mit anderen Tages pflegekindern oder den Kindern der Kindertagespflegeperson können soziale Erfahrungen gemacht werden“ (BMFSFJ 2019, S. 8). Zudem wird die Tages struktur in der Kindertagespflege als „Familienalltag“ (ebd.) bezeichnet. Es finden sich auch in der aktuellen Forschung zur Herstellung und Bearbeitung von Familienähnlichkeit Hinweise darauf, dass die eigene Familie der Betreuungsperson als Betreuungskontext ebenfalls eine Rolle spielt. So stellen Carola Frank u.a. fest: „Mit Familienähnlichkeit wird auch die Verzahnung der Betreuung eigener Kinder mit der Erwerbsarbeit zu Hause verbunden“ (Frank u.a. 2019, S. 102). Der Verweis auf die Familie der Betreuungsperson geschieht allerdings zumeist eher blitzlichtartig, ohne dass den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Beziehungsgefüge in der Kindertagespflege in den empirischen Untersuchungen ein spezifischer Fokus zukommt. Als eine Ausnahme lässt sich hier der Beitrag von Sabine Bollig (2016) zur Herstellungsleistung von Familienähnlichkeit in der Kindertagespflege als mehrdimensionales Konstrukt anführen. Die ethnografische Studie zeigt für die untersuchten Betreuungsverhältnisse unterschiedliche Muster der Verwobenheit zwischen den Familien auf der Beziehungsebene und Einbindungen in die Familienstruktur der Betreuungsfamilie auf. Diese Untersuchung bestärkt das Argument der Relevanz eines Blickes auf das Setting der Kindertagespflege nicht nur im Hinblick auf die pädagogische Praxis, sondern auch auf die zugrunde liegenden Beziehungsstrukturen. Das Interesse dieses Beitrags richtet sich dabei zunächst auf die aufnehmende Familie und insbesondere die Perspektive der Kindertagespflegeperson. Um den Fokus zu schärfen, erweisen sich die Überlegungen von Janina Glaeser (2018) als hilfreich. Sie argumentiert, dass Kindertagespflege durch die Einbindung von reproduktiver Arbeit als Lohnarbeit in ein privates Versorgungsverhältnis als Tätigkeit der Re-Familialisierung betrachtet werden kann, während es bei den abgebenden Eltern zu einer De-Familialisierung kommt, indem sie Mareike Tudor 132 Erwerbsarbeit und Familienarbeit durch die Inanspruchnahme externer Betreuung trennen. In der Kindertagespflege im privaten Zuhause sieht Janina Glaeser dagegen eine Rücküberführung von Arbeit und Leben in eine gemeinsame Produktionsund Arbeitsstätte: „Hierin liegt ein Alleinstellungsmerkmal der Kindertagespflege. Dieses Spezifikum, im eigenen Familienrahmen öffentlich geförderte Care-Arbeit zu leisten, ist tatsächlich – wie das Bundesministerium in seinen Broschüren darlegt – ‚familiennah‘“ (Glaeser 2018, S. 55). Die Kindertagespflege wird dadurch zu einer Tätigkeit, deren Bedeutung über die bloße räumliche Verlegung von Erwerbsarbeit in den privaten Bereich hinausgeht, wie es etwa bei einem Bürojob möglich wäre. Sie ist somit nicht einfach eine „Kita im Homeoffice“. Dient die Kindertagespflege nicht nur für die abgebenden Eltern, sondern auch für die Betreuungsperson der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Schoyerer/Ihm/Bach 2021, S. 83), dann geht die Vereinbarkeit nicht mit einer Separierung, sondern mit einer Gleichzeitigkeit einher. Beide Bereiche gehen in einem wörtlichen Sinne eine „Vereinbarung“ miteinander ein. Die Kindertagespflege wird im Zuge dieser Re-Familialisierung zu einem Entgrenzungsphänomen: „Das staatlich geförderte Betreuungsmodell durchlöchert Grenzen familialer Sphären, indem Kinder, die vorher in getrennten Haushalten ‚Familientageszeit‘ verbrachten, nun vorübergehend in die Privatsphäre einer anderen Familie eingegliedert werden. Diese Aufnahme in Privates ist zugleich öffentlich – es handelt sich schließlich um ein staatlich gefördertes Betreuungsmodell“ (Glaeser 2018, S. 55). Wenn als ein spezifisches Charakteristikum und Alleinstellungsmerkmal der Kindertagespflege ausgewiesen wird, dass diese „wie in der eigenen Familie“ (Alt/Heitkötter/Riedel 2014, S. 793) stattfindet, dann kann angenommen werden, dass der Erbringungskontext der Betreuung in einem doppelten Sinne ein familiennaher ist. Zum einen findet die Tagespflege im Privatraum einer Familie statt, zum anderen wirft dies die Frage auf, inwieweit die Betreuungsbeziehungen dadurch selbst in die Nähe privater, familialer Beziehungen rücken. Für den vorliegenden Beitrag ergibt sich daraus umgekehrt auch die Frage, inwiefern der Privatraum und die darin gelebten Familienbeziehungen durch den Einbezug der Kindertagespflege auch eine öffentliche Dimension erhalten und wie die beteiligten Personen das so geschaffene Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeit und Privatheit verhandeln. 133 Teil II | 7 Zwischen Öffnung und Abgrenzung Es kann eine Wechselwirkung angenommen werden zwischen der Strukturähnlichkeit der Kindertagespflege zu familialer Betreuung, die durch den Charakter des Settings im Privathaushalt mit kleinen Gruppen und einer mutterähnlichen Bezugsperson geschaffen wird, und der sich daraus ergebenen Nähe zu familialen Beziehungsformen. Dieser Aspekt einer im engeren Sinne gemeinten „Familiennähe“ soll anhand der im nächsten Abschnitt vorgestellten empirischen Beispiele verdeutlicht und mit der vorgeschlagenen Heuristik bestimmbar gemacht werden. Auch wenn die beiden Begriffe der Familienähnlichkeit und Familiennähe in der Literatur zumeist austauschbar und nicht nach einer spezifischen Bedeutung differenziert verwendet werden, bezieht sich der Beitrag im Folgenden explizit auf das Konzept der Familiennähe, da dieser Ausdruck die Argumentation von einer tatsächlichen Nähe zu familiären Beziehungen repräsentiert. Im Gegensatz dazu zielt Familienähnlichkeit eher auf die strukturellen Parallelen von Kindertagespflege mit Familienbetreuung ab. In diesem Kontext kann die Perspektive auf die Familie als „sozial[e] Institutionalisierung von Privatheit“ (Stadelbacher 2020, S. 106) noch näher in den Blick genommen werden. Der private Erbringungskontext und die hybride Stellung der Kindertagespflege zwischen Öffentlichkeit und Privatheit erfordern Aushandlungsund Grenzziehungsprozesse auf verschiedenen Ebenen. Dies haben bereits einige empirische Arbeiten insbesondere in Bezug auf die räumliche Dimension oder die differenzierte Verwendung von Gegenständen im Haushalt herausgearbeitet (z.B. Karcher 2023; Schoyerer u.a. 2020). Auch auf der Ebene von Beziehungen in der Kindertagespflege kann mit den Annahmen zu Privatheit von Kornelia Hahn und Cornelia Koppetsch (2011) davon ausgegangen werden, dass sowohl Praktiken der sozialen Schließung als auch Integration eine Rolle spielen, da Öffentlichkeit und Privatheit „Konstruktionen jedes sozialen Beziehungsgefüges“ (Hahn/Koppetsch 2011, S. 9) darstellen. Die Anforderung an die Grenzziehungsarbeit von Kindertagespflegepersonen wird damit als stetiger und dynamischer Aushandlungsprozess in diesem Spannungsfeld begreifbar. Praktisch kann dies etwa bedeuten, dass in Gesprächen immer wieder neu über die Preisgabe der privaten Familiensituation oder auch über die Verfügbarkeit über offizielle Betreuungszeiten hinaus entschieden werden muss. Auch das Nähe-Distanz-Verhältnis zu den Tageskindern kann als Aushandlung einer Öffnung und Schließung sozialer Beziehungen in Familiennähe verstanden werden. Für die Frage, inwiefern Beziehungen zu den Eltern der betreuten Kinder über Merkmale privater Beziehungen verfügen, erweist sich insbesondere die Anbahnungsphase der Betreuungsverhältnisse als relevant. Hier legen die Ergebnisse von Gabriel Schoyerer u.a. (2023) nahe, dass für das Zustandekommen eines Betreuungsverhältnisses ein individuelles „Passungsverhältnis“ Mareike Tudor 134 zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern bedeutsam ist. Dieses beruht überwiegend auf informellen Zugangskriterien, welche dem öffentlichen Zugriff verborgen bleiben. Merkmale des Privaten sind somit bereits in der Grundkonstitution der Betreuungsverhältnisse angelegt. 7.3 Empirische Annäherung an Familiennähe Die im Folgenden in diesem Zusammenhang vorgestellten drei Dimensionen von Familiennähe stellen Teilergebnisse eines laufenden Dissertationsprojekts zu Grenzziehungen in der Kindertagespflege dar. Die Forschungsarbeit basiert auf einem qualitativ-rekonstruktiven Ansatz. Zur Datenerhebung wurden narrative Interviews mit im eigenen Haushalt betreuenden Kindertagespflegepersonen in unterschiedlichem Alter und mit variierender Beschäftigungsdauer zu ihrem Betreuungsalltag geführt. Mit einer sequenzanalytischen Vorgehensweise nach der Methode der Objektiven Hermeneutik (Wernet 2009) wurden die Interviews daraufhin analysiert, welche Beziehungsstrukturen dem Betreuungsarrangement der Kindertagespflege zugrunde liegen. Ausgehend von der Kindertagespflege als Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeit und Familie, stand dabei insbesondere das Grenzmanagement auf sozialer Ebene im Fokus und somit auch die Verhandlung von Zugehörigkeiten. Die Interpretation fußte auf der Annahme, dass sich der spezifische Charakter von Beziehungen in Grenzsituationen in besonderem Maße erweist und über die Rekonstruktion von latenten Sinnstrukturen sichtbar gemacht werden kann. Die nachfolgend vorgeschlagene Heuristik setzt an dieser Stelle an, indem diese als Strukturgeneralisierung der Interpretationsergebnisse zwischen dem Allgemeinen und dem Besonderen vermittelt. In der empirischen Analyse zeigte sich, dass die Familiennähe von Betreuungsverhältnissen durch die Dimensionen Verschränkung, Ergänzung und Abgrenzung beschrieben und innerhalb dieser bestimmte Fragestellungen an den jeweiligen Fall herangetragen werden können. Jede Dimension wird anhand von Beispielen aus Interviews mit Kindertagespflegepersonen verdeutlicht. 7.3.1 Dimension Verschränkung Die Dimension der Verschränkung fragt danach, wo Beziehungen in der Kindertagespflege über formelle Aspekte eines Dienstleistungsarrangements hinausgehen und sich somit mit Merkmalen privater Beziehungen verschränken. Dies bringt aus der Perspektive der aufnehmenden Familie auch die Frage mit sich, inwieweit es zu einer Öffnung innerhalb des familialen Beziehungs gefüges 135 Teil II | 7 Zwischen Öffnung und Abgrenzung für Personen von außen kommt. Wo und wie werden verschränkte Zugehörigkeiten zwischen den Familiensystemen markiert? Der Blick kann hier auf verschiedene dyadische Beziehungsachsen gerichtet werden: Zum einen auf das Verhältnis der Kindertagespflegeperson zu den abgebenden Eltern wie auch zu den Tageskindern. Zum anderen sind aber auch Beziehungen zwischen den Tageskindern und weiteren Haushaltsangehörigen, wie insbesondere den eigenen Kindern der Kindertagespflegeperson oder dem Partner, relevant. Verdeutlicht werden kann die Relevanz der Markierung von Zugehörigkeit der Tageskinder zur Betreuungsfamilie am Beispiel der Kindertagespflegeperson Sabine Lichter. Die Zugehörigkeit wird hier über die Einbindung in geschwisterliche Familienstrukturen mittels gemeinsamer Aktivitäten zwischen den Tageskindern und den eigenen Kindern hergestellt. Sabine Lichter beschreibt eine typische Interaktionssituation nach dem Mittagsschlaf der Tageskinder folgendermaßen: „(…) wenn sie mittags aufstehen, sind meine Kinder da und dann fragen die auch und dann wird auch eingefordert, dass dann gelesen wird und dies. Also es ist wirklich ja schon mit Familienanschluss. Und das finde ich auch grade gut. Nicht so dieses-, sondern wirklich die gehören dazu.“ Interessant für diesen Fall ist der Altersunterschied zwischen den Betreuungskindern und den drei eigenen Kindern von Frau Lichter, bei denen es sich um Schulkinder im Alter zwischen 9 und 13 Jahren handelt. Die Herstellung von Zugehörigkeit fußt damit nicht auf einer Gleichzeitigkeit der Betreuungsarbeit für die eigenen Kinder und die Tageskinder, sondern auf einer eigenständigen Fürsorgebeziehung zwischen den Kindergruppen. Die Kinder der Familie Lichter treten über das Vorlesen für die jüngeren Betreuungskinder mit ihnen in eine quasi-geschwisterliche Beziehung und teilen einen „geschwisterlichen“ Erfahrungsraum. Es kommt eine gemeinsame Alltagsroutine zum Ausdruck, bei der die Tageskinder – markiert über den Akt des Einforderns – die Kinder der Betreuungsfamilie als aktiven Teil des Beziehungsgefüges der Betreuung wahrnehmen. Die Zugehörigkeit wird beidseitig empfunden und von der Tagesmutter Sabine Lichter als „Familienanschluss“ gerahmt. Die Tageskinder werden somit in den Kreis der Familie einbezogen („die gehören dazu“) und nehmen durch die enge Beziehung zu den eigenen Kindern einen Stellenwert ein, der die temporäre Übernahme der Betreuung durch die Kindertagespflegeperson übersteigt. Die Tageskinder werden auf diese Weise in die Familie Lichter vergemeinschaftet und in das Kollektiv der Kinder der Familie subsumiert. Es findet hier somit eine Verschränkung der familiären Systeme durch Anschluss der Tageskinder statt, und zwar über den Ankerpunkt der eigenen Kinder. Mareike Tudor 142 Literatur Alt, Christian/Heitkötter, Martina/Riedel, Birgit (2014): Kita und Kindertagespflege für unter Dreijährige aus Sicht der Eltern – gleichrangig, aber nicht austauschbar? Nutzerprofile, Betreuungspräferenzen und Zufriedenheit der Eltern auf Basis des DJI-Survey (AID:A). In: Zeitschrift für Pädagogik, 60. Jg., H. 5, S. 782–801 BMFSFJ – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2019): Kindertagespflege: die familiennahe Alternative. Ein Leitfaden für Eltern. Berlin. https://www.bmfsfj.de/blob/94144/b991db6fc5c3fdd4606491b002973b11/kindertagespflege-leitfaden-eltern-data.pdf (03.07.2025) Bollig, Sabine (2016): ‚Doing Familienähnlichkeit‘ in der Kindertagespflege. In: NentwigGesemann, Iris/Fröhlich-Gildhoff, Klaus/Betz, Tanja/Viernickel, Susanne (Hrsg.): Forschung in der Frühpädagogik, Band 9. Schwerpunkt: Institutionalisierung früher Kindheit und Organisationsentwicklung. Freiburg im Breisgau, S. 29–58 Cloos, Peter (2016): Professionalisierung der Kindertagesbetreuung. Professionstheoretische Vergewisserungen. In: Friederich, Tina/Lechner, Helmut/Schneider, Helga/ Schoyerer, Gabriel/Ueffing, Claudia (Hrsg.): Kindheitspädagogik im Aufbruch: Professionalisierung, Professionalität und Profession im Diskurs. Weinheim/Basel, S. 18–37 Frank, Carola/Jooß-Weinbach, Margarete/Loick Molina, Steffen/Schoyerer, Gabriel (2019): Professionalität als empirische Kategorie. Zur praktischen Bearbeitung von ‚Familienähnlichkeit‘ in der Kindertagespflege. In: Frank, Carola/Jooß-Weinbach, Margarete/Loick Molina, Steffen/Schoyerer, Gabriel (Hrsg.): Der Weg zum Gegenstand in der Kinderund Jugendhilfeforschung. Methodologische Herausforderungen für qualitative Zugänge. Weinheim/Basel, S. 101–123 Fuchs-Rechlin, Kirsten (2017): Kindertagespflege zwischen Verberuflichung und Nachbarschaftshilfe: Zum Stand der ‚Professionalisierung‘ der Kindertagespflege. In: Balluseck, Hilde von (Hrsg.): Professionalisierung der Frühpädagogik: Perspektiven, Entwicklungen und Herausforderungen. 2. bearb. Aufl. Opladen/Berlin/Toronto, S. 77–94 Glaeser, Janina (2018): Sorgemöglichkeiten: Professionelle Tageseltern verändern familiales Werden. In: Psychosozial, 41. Jg., H. 1, S. 52–60 Hahn, Kornelia/Koppetsch, Cornelia (2011): Zur Soziologie des Privaten. Einleitung. In: Hahn, Kornelia/Koppetsch, Cornelia (Hrsg.): Soziologie des Privaten. Wiesbaden, S. 7–16 Heeg, Stefan (2012): Professionalisierung der Kindertagespflege. In: Reichwald, Ralf/Frenz, Martin/Hermann, Sibylle/Schipanski, Agnes (Hrsg.): Zukunftsfeld Dienstleistungsarbeit. Professionalisierung – Wertschätzung – Interaktion. Wiesbaden, S. 372–387 Heitkötter, Martina/Jurczyk, Karin (2010): Öffentliche Erziehung in privater Hand? Die Besonderheit der Kindertagespflege. In: Cloos, Peter/Karner, Bettina (Hrsg.): Erziehung und Bildung von Kindern als gemeinsames Projekt. Zum Verhältnis familialer Erziehung und öffentlicher Kinderbetreuung. Baltmannsweiler, S. 153–168 143 Teil II | 7 Zwischen Öffnung und Abgrenzung Karcher, Stephanie (2023): Kindgerechte Räumlichkeiten. Dokumentarische Rekonstruktion handlungsleitender Orientierungen von Tagespflegepersonen. Wiesbaden Kerl-Wienecke, Astrid/Schoyerer, Gabriel/Schuhegger, Lucia (2013): Kompetenzprofil Kindertagespflege in den ersten drei Lebensjahren. Berlin Maiwald, Kai-Olaf (2012): Familie als Beziehungsstruktur. Zum gegenwärtigen Stand der Familiensoziologie. In: WestEnd – Neue Zeitschrift für Sozialforschung, 9. Jg., H. 1/2, S. 112–125 Maiwald, Kai-Olaf (2018): Familiale Interaktion, Objektbesetzung und Sozialstruktur. Zur Bedeutung der ödipalen Triade in der strukturalen Familiensoziologie. In: WestEnd – Neue Zeitschrift für Sozialforschung, 15. Jg., H. 2, S. 73–85 Müller, Hans-Rüdiger/Krinninger, Dominik (2019): Familie als pädagogischer Raum in der frühen Kindheit. In: Dietrich, Cornelie/Stenger, Ursula/Stieve, Claus (Hrsg.): Theoretische Zugänge zur Pädagogik der frühen Kindheit. Eine kritische Vergewisserung. Weinheim/Basel, S. 324–339 Schoyerer, Gabriel/Ihm, Maria/Bach, Clarissa (2021): Merkmale der Kindertagespflege. Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms „ProKinderta - gespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“. München Schoyerer, Gabriel/Frank, Carola/Jooß-Weinbach, Margarete/Loick Molina, Steffen (2020): Professionelle Praktiken. Ethnografische Studien zum pädagogischen Alltag in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Weinheim/Basel Schoyerer, Gabriel/Ihm, Maria/Raich, Lisa/Engel, Juliane/Küber, Lisa (2023): Zusammenarbeit mit Eltern in der Kindertagespflege – Perspektiven von Kindertagespflegepersonen. Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“. München Spanu, Stephanie (2021): Die Kindertagespflege im Spannungsverhältnis von Mütterlichkeit und Professionalisierung. Ein historisches Dilemma? In: Kleinert, Ann-Christin/Palenberg, Amanda Louise/Froböse, Claudia/Ebert, Jenny/Gerlach, Miriam Daniela/Ullmann, Henriette/Veenker, Jaqueline/Dill, Katja (Hrsg.): Interdisziplinäre Beiträge zur Geschlechterforschung: Repräsentationen, Positionen, Perspektiven. Opladen/Berlin/ Toronto, S. 91–102 Stadelbacher, Stephanie (2020): Soziologie des Privaten in Zeiten fortgeschrittener Modernisierung. Eine Analyse am Beispiel des Sterbens zuhause. Wiesbaden Statistisches Bundesamt (2024): Tagespflegepersonen am 01.03.2024 nach verschiedenen Merkmalen. Wiesbaden. https://www.destatis.de/DE/Themen/GesellschaftUmwelt/Soziales/Kindertagesbetreuung/Tabellen/tagespflegepersonen-merkmale.html (01.07.2025) Wernet, Andreas (2009): Einführung in die Interpretationstechnik der Objektiven Hermeneutik. Wiesbaden 145 Teil III Institutionalisierungsund care-theoretische Perspektiven 147 8 Eine sorgetheoretische Perspektive auf Institutionalisierungsprozesse in der Kindertagespflege Oktay Bilgi und Gabriel Schoyerer 8.1 Einleitung Seit die Kindertagespflege vor 20 Jahren den gleichen bundesrechtlichen Förderauftrag wie Kindertageseinrichtungen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren zugesprochen bekommen hat, begleitet sie auf fachpolitischer und fachwissenschaftlicher Ebene ein defizitärer Diskurs über ihren geringen Institutionalisierungsgrad. Dabei wird der ihr zugeschriebene „familienähnliche Charakter“ (Alt/Heitkötter/Riedel 2014, S. 792) in einem „Graubereich zwischen Privatheit und Öffentlichkeit“ (Seckinger 2014, S. 190) verortet und das Private der Kindertagespflege als Mangel gegenüber der institutionellen Verfasstheit von Kindertageseinrichtungen in Anschlag gebracht (vgl. etwa Hartwich/Rauschenbach 2023; Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021). Besonders deutlich lässt sich diese Defizitrhetorik, die aus dem Vergleich mit Kindertageseinrichtungen entspringt, diskursiv nachvollziehen am Betreuungssetting der Großtagespflege, in dem in der Regel zwei Kindertagespflegepersonen durchschnittlich 10 Kinder betreuen (Statistisches Bundesamt 2024): Großtagespflege wird hier mit Blick auf die Qualität pädagogischer Praxis kritisch betrachtet und als „einrichtungsähnliches Setting“ (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 2016, S. 9) bzw. als „quasiinstitutionelle Form der Kindertagesbetreuung“ (Seckinger 2014, S. 199) beschrieben, wobei konstatiert wird, dass „die Kindertagespflege im Trend immer ‚beruflicher‘ und der Kita ähnlicher wird“ (Autor:innengruppe Kinderund Jugendhilfestatistik 2024, S. 61). In diese Kritik eingeschrieben ist eine Vorstellung, dass kindheitspädagogische Institutionen, die über einen höheren Formalisierungsgrad verfügen, eo ipso die besseren pädagogischen Institutionen seien. Eine in diesem Sinne höher formalisierte Institution, so das implizite Argument, strukturiere nicht nur die Praxis des Organisierens und Verwaltens der betreuten Kinder, sondern sichere auch die Qualität ihrer Erziehung und Bildung: Dafür bedürfe eine gute pädagogische Praxis eines Bündels von Verfahrensabläufen und raumzeitlichen Vorschriften als organisationale Voraussetzung (z.B. raumbezogene Angebote für einen Teil der Kindergruppe mit festem Zeittakt). Kritisch an- Oktay Bilgi und Gabriel Schoyerer 148 zumerken ist dazu bereits aus einer formalrechtlichen Perspektive, dass in der Systematik des SGB VIII der § 45 mit der Betriebserlaubnis von Kindertageseinrichtungen lediglich auf den institutionellen Mindeststandard zur Gefahrenabwehr verweist, während Aspekte von Qualität einer Erziehung, Bildung und Betreuung in § 22 SGB VIII konkretisiert werden. Damit ist es gleichermaßen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege die Aufgabe des örtlichen Jugendamts, die konkreten Leistungen nach den Qualitätsvorgaben in § 22 SGB VIII zu gewähren und inhaltlich auszugestalten.1 Zumindest in formalrechtlicher Hinsicht kann die pauschale Behauptung eines geringen Institutionalisierungsgrads der Kindertagespflege also nicht überzeugen. Institutionalisierung bedarf vielmehr einer kontextspezifischen Gestaltung. Dabei ist zu beobachten, dass oftmals professionelle sowie institutionelle Qualitätserwartungen an Kindertageseinrichtungen undifferenziert auf das Feld der Kindertagespflege übertragen werden (z.B. im Hinblick auf das, was Bildung sein soll), ohne die dort vorfindbaren, institutionell-organisationalen Bedingungen ihrer spezifischen Praxis einzubeziehen (Schoyerer u.a. 2020). Im Ergebnis zeichnet sich eine Unterbestimmtheit der Institutionalisierungsprozesse im Feld der Kindertagespflege ab: Kindertagespflege wird mit abstrakten, unspezifischen Erwartungen an kindheitspädagogische Institutionen konfrontiert, die sie in diesem Licht als defizitär erscheinen lassen. Da Kindertagespflege jedoch über andere organisationale Voraussetzungen und Bedingungen verfügt, ist es aus unserer Sicht erkenntnistheoretisch naheliegend, die Institutionalisierung der Kindertagespflege als eine spezifische soziale Praxis zu verstehen, die sich vor allem bei der interpretativen Umsetzung ihrer formalrechtlichen Vorgaben im System der Kinderund Jugendhilfe zur Ausgestaltung von Qualität realisiert. Vor diesem Hintergrund zielt der vorliegende Beitrag auf eine doppelte Öffnung: erstens auf eine spezifische institutionstheoretische Einordnung der Kindertagespflege, um daran – zweitens – sichtbar zu machen, wie die Institutionalisierung der Kindertagespflege als spezifische Ausdeutung ihres Fördermandats verstanden werden kann. Dazu werden zunächst (Abschnitt 8.2) feldspezifische Bedingungen des Organisierens in Kindertagespflege diskutiert. Anschließend (Abschnitt 8.3) nehmen wir in heuristischer Absicht auf der Basis institutionssowie care-theoretischer Ansätze eine spezifische Analyseperspektive zu Institutionalisierungsprozessen der Kindertagespflege ein. Dazu beziehen wir uns auf jüngere Entwicklungen der Institutionsforschung, die neben Normen, Regeln, Interaktionen und Strukturen besonders die so1 Die landesrechtlich bestimmte Behörde erfüllt in § 45 SGB VIII mit der Gefahrenabwehr „lediglich“ eine ordnungsrechtliche Aufgabe. Für diese rechtliche Einordnung danken wir Prof. Dr. Reinhard Wiesner. 149 Teil III | 8 Eine sorgetheoretische Perspektive auf Institutionalisierungsprozesse in der Kindertagespflege zial-dynamische Bedeutung von (institutionellen) Affekten hervorheben. Institutionalisierungsprozesse in der Kindertagespflege verstehen wir dabei als Hervorbringung und Stabilisierung von feldspezifischen Affektordnungen (z.B. Bindung, Vertrauen, Zugehörigkeit). Damit fokussieren wir in besonderer Weise auf die Wechselwirkungen binnenpädagogischer Arrangements und der Beziehungen ihrer Akteurinnen und Akteure als konkrete Ausgestaltung von Sorgearbeit (z.B. bedürfnisorientierten Raumarrangements, persönlich-emotionalen Passungsverhältnissen zu den Familien sowie Interaktionen und Ritualisierungen). Auf dieser Basis wird im Abschnitt 8.4 schließlich am empirischen Beispiel aus einer Alltagssituation einer Kindertagespflegestelle der Frage nachgegangen, ob und wie Kindertagespflege als eine an heterogenen Sorgebeziehungen orientierte Praxis zu einem erweiterten Verständnis von Institutionalisierung in der Kindheitspädagogik beitragen kann. Abschließend (Abschnitt 8.5) werden Ergebnisse dieser Analysen im Sinne ihres Ertrags für eine institutionstheoretische Einordnung der Kindertagespflege zusammengefasst, und die Frage wird diskutiert, welche Erkenntnisse daraus für die Weiterentwicklung und Transformation kindheitspädagogischer Institutionalisierungsformen angesichts aktueller feldspezifischer Herausforderungen und Aufgaben gewonnen werden können. 8.2 Bedingungen des Organisierens: Was ist spezifisch an Kindertagespflege? Da Kindertagespflege formalrechtlich dem gleichen bundesgesetzlichen Förderauftrag wie Kindertageseinrichtungen unterliegt, nähern sich die damit verbundenen professionellen Leistungserwartungen dieser beiden Betreuungsformen zunehmend an (etwa in Form von Bildungsplänen, Landesgesetzgebungen oder kommunalen Satzungen). So sehr dies in formaler Hinsicht und auch aus Perspektive beruflicher Anerkennung sowie gesellschaftlicher Aufwertung von Kindertagespflege nachvollziehbar erscheinen mag, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass Kindertagespflege durch eine Vielzahl von spezifischen institutionellen und organisationalen Bedingungen strukturiert ist, die andere sind als die von Kindertageseinrichtungen. Entsprechend dem bundesgesetzlichen Förderauftrag nach § 23 SGB VIII übernimmt eine Kindertagespflegeperson (früher: „Tagesmutter“) für bis zu fünf gleichzeitig anwesende, ihr persönlich zugeordnete Kinder den an sie gerichteten und per öffentlichem Mandat legitimierten Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung. Durch die berufsfreiheitliche Position der Kinder- Oktay Bilgi und Gabriel Schoyerer 150 tagespflegepersonen als überwiegend selbstständig Tätige beginnt ihre Verantwortung bereits bei der konzeptionellen und organisatorischen Gestaltung ihres eigenen Betreuungsangebots sowie bei der Auswahl der betreuten Kinder bzw. Familien, die ganz überwiegend autonom durch die Kindertagespflegepersonen bestimmt wird (Schoyerer u.a. 2023). Diese tief in den Alltag hineingreifende Orientierung an persönlichkeitsgebundenen, habituell bzw. sozio-kulturell bedingten Passungen zwischen Kindertagespflegepersonen und Familien stellt – im Vergleich zu Kindertageseinrichtungen (Jooß-Weinbach/Schoyerer in diesem Band) – ein strukturelles Spezifikum der Kindertagespflege dar. Diese spezifischen strukturellen Bedingungen äußern sich verschiedentlich in den Praxiszusammenhängen der Alltagsgestaltung in der Kindertages pflege. Im Folgenden wird dies exemplarisch und verdichtet an drei Perspektiven verdeutlicht: 1. Ein besonders markantes Spezifikum liegt zunächst darin, dass Kindertagespflegepersonen ganz überwiegend als alleiniges Zentrum der Verantwortlichkeit sowohl für Aufgaben der Erziehung, Bildung und Betreuung als auch für alle anderen alltagspraktischen Verrichtungen verstanden werden. Dabei wird die einzelne Kindertagespflegeperson „als steuerndes Zentrum in einer Position universeller Verantwortung und umfassender Dienstleistungserbringung entworfen“ (Schoyerer u.a. 2022, S. 37). Kinder tagespflegepersonen – auch in der Großtagespflege – stehen vor der Herausforderung, „sich als allverantwortliche Akteur*innen in einem komplexen Geflecht von Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Erwartungen zu behaupten“ (Schoyerer u.a. 2022, S. 43). Dieses Muster der Kindertagespflegepersonen als all(ein)verantwortliche Akteur:innen mit diffuser Aufgabenverdichtung verweist auf ein organisational zu erbringendes Grenzmanagement zwischen öffentlichen und privaten Sphären (Frank u.a. 2019; Bollig 2016), um damit zum einen die hohe Aufgabenund Anforderungsdichte zu bewältigen sowie die große Verantwortung als einzige Betreuungsbzw. Bezugsperson gegenüber den betreuten Kindern zu übernehmen und zum anderen auch die eigene körperliche und psychische Gesundheit aufrechtzuerhalten. Die Figur der alleinigen Fürsorgeerbringerin und allverantwortlichen Alltagsmanagerin zwischen den Polen der prekären Selbstsorge und einer flexiblen Vereinbarkeit von Arbeit und Alltag erweist sich dabei als feldspezifisch (Viernickel/Ihm/Böhme 2019), was auch in Verbindung mit einem hohen pädagogischen Wert gebracht wird (Glaeser in diesem Band). 2. Eine weitere spezifische organisationale Bedingung der Kindertagespflege liegt in der relativ autonom zu gestaltenden Herstellung von Passung zu den betreuten Kindern und ihren Familien. Aufgrund ihrer Selbstständigkeit 151 Teil III | 8 Eine sorgetheoretische Perspektive auf Institutionalisierungsprozesse in der Kindertagespflege sind Kindertagespflegepersonen in der Position, „persönliche Passung“ zwischen ihren (persönlichen) Erwartungen und denen der Eltern herzustellen, die sie als eine „zwingende Gelingensbedingung“ beschreiben (Schoyerer u.a. 2023, S. 69): „Markant bei diesem Muster ist, dass eine ‚passgenaue‘ Zusammenarbeit inhaltlich unbestimmt bleibt, also nicht standardisierbar bzw. artikulierbar ist, sondern persönlichkeitsbzw. personengebunden“ (Schoyerer u.a. 2023, S. 101). Kindertagespflegepersonen entwerfen sich dabei primär nicht als ein Dienstleistungsangebot, auf das Anspruchsberechtigte und Kooperationsakteure ungebremsten Zugriff hätten, „sondern als (private) Einzelperson, deren individuell-persönliche Bedingungen zu den handlungsleitenden Praxislogiken werden“ (ebd.). Das bedeutet im Umkehrschluss zwar nicht, dass das öffentliche Beratungsund Unterstützungssystem für die Kindertagespflegepersonen irrelevant wäre (Schoyerer/ Ihm/Bach 2020), allerdings erscheint der Nukleus der binnenpädagogischen Alltagsgestaltung mit Kindern und ihren Eltern als derart sensibler Praxiszusammenhang für die Kindertagespflegeperson, dass dieser in erster Linie als bilaterale Klärung zwischen Kindertagespflegeperson und Familie betrachtet wird. Möglicherweise kann dies auch einen Beitrag zur Erklärung liefern, warum in Kindertagespflege betreute Kinder häufiger sichere Beziehungen entwickeln als in Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege aus entwicklungspsychologischer Perspektive deshalb vor allem für die Entwicklung von kleinen Kindern als das günstigere Betreuungssetting betrachtet wird (Ahnert 2020). Dafür spricht auch, dass Eltern die Kindertagespflege gerade für ihre persönlichere und sicherere Betreuungsumgebung schätzen (Kivimäki/Karila/Alasuutari 2023). 3. In einer dritten Perspektive wird die Relevanz von Räumen für die Gestaltung von Beziehungen thematisiert. Dabei stellt zunächst der ‚gesellschaftliche Ort‘ der Leistungserbringung für die Kindertagespflegepersonen eine spezifische Bedingung dar. „Einerseits soll die Privatwohnung für die öffentliche Kindertagespflege in geeigneter Weise gestaltet sein, andererseits wird sie als ein privater Raum für die eigene Familie positioniert“ (Schoyerer/ Ihm/Bach 2020, S. 205). Für die Kindertagespflegepersonen ist es gleichsam notwendig, selbst darüber zu bestimmen, welche Räume, Gegenstände und Personen privat bzw. öffentlich sind, wobei diese Grenze zum Gegenstand ihrer täglichen Austarierung wird: „Die professionelle Leistung, die von den Kindertagespflegepersonen hier erbracht wird, liegt im Ausbalancieren von Nähe und Distanz zur Familie“ (Frank u.a. 2019, S. 117), wobei der „institutionelle Takt (…) auf der Ebene von raum-zeitlichen Gegebenheiten der Kindertagespflegestelle, wenn es etwa um Essens-, Schlafoder Bringund Abholzeiten geht“ (Schoyerer u.a. 2023, S. 81), als klare Be-