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Die Annexion von Bosnien-Herzegowina und István Burián Ryo Murakami EINLEITUNG Die Annexion Bosnien-Herzegowinas im Oktober 1908 beschwor eine Reihe von internationalen Krisen herauf. Die diplomatischen Beziehungen zwischen Österreich und Russland bzw. zwischen Österreich und Serbien verschlechterten sich beachtlich. Die Habsburgermonarchie löste die Annexionsfrage durch Druck Deutschlands gegen Russland und Serbien. Rauscher betrachtet die europäische Krise rund um die Annexion im Allgemeinen als eine der Ursachen für den Ausbruch des Ersten Weltkriegs.1 Am Juli 1914 versuchte Wien den Erfolg in der Annexion noch einmal zu gewinnen. Sankt Petersburg hatte jedoch keine Absicht, sich nochmals diplomatisch Demütigung zu lassen.2 Die bisherige Forschung befasst sich mit dieser Angelegenheit hauptsächlich aus internationaler Perspektive. Der gemeinsame Außenminister Österreich-Ungarns Alois Lexa Aehrenthal hatte ein zielstrebiges und ehrgeiziges außenpolitisches Ziel und versuchte Prestige und Unabhängigkeit der Doppelmonarchie zu stärken.3 Die Geschichtsforschung zu diesem Thema beschäftigt sich mit der Verhandlung am September 1908 zwischen Aehrenthal und dem russischen Außenminister Aleksandr P.Izwolski.4 Im Allgemeinen betrachtet man die Jungtürkenrevolution vom Juli 1908 als endgültigen und unmittelbaren Anlass für die Annexion.5 Deshalb ist der Hinweis 1 W. RAUSCHER, Die fragile Großmacht: die Donaumonarchie und die europäische Staatenwelt 1866–1914, Frankfurt am Main 2014, S.633. 2 G. KRUMEICH, Juli 1914. Eine Bilanz, Paderborn 2014, S.27–28. 3 F. R.BRIDGE, From Sadowa to Sarajevo: the Foreign Policy of Austria-Hungary, 1866–1914, London 1972, S.290. Siehe auch: H.AFFLERBACH, Der Dreibund: Europäische Großmachtund Allianzpolitik vor dem Ersten Weltkrieg, Wien 2002, S.615–620. 4 Siehe B.E.SCHMITT, The Annexation of Bosnia, New York 1970, S.19–29; W.M.CARLGREN, Iswolsky und Aehrenthal vor der bosnischen Annexionskrise: Russische und österreichischungarische Balkanpolitik 1906–1908, Uppsala 1955, S.310–317; F.R.BRIDGE, Izvolsky, Aehrenthal, and the End of the Austro-Russian Entente 1906–1908, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs, Bd. 29, 1976, S.315–362. 5 B. JELAVICH, The Habsburg Empire in European Affairs, 1814–1918, Chicago 1969, S.151–152; M.MACMILLAN, The War That Ended Peace: The Road to 1914, New York 2013, S.422.
68 PRAGUE PAPERS ON THE HISTORY OF INTERNATIONAL RELATIONS 1/2017 Skřivans beachtenswert, dass die Annexion keine von der Situation nach Ausbruch der Jungtürkenrevolution erzwungene Notlösung gewesen sei.6 In den bisherigen Studien sind einige Punkten nicht ausreichend geklärt. Das gilt z.B. für die Einstellung der Habsburger Minister außer Aehrenthal gegenüber der Annexion. In Bezug auf die Durchführung der Annexion befand sich Joseph Redlich, der Abgeordneter des österreichischen Reichstags und Rechtsgelehrter war, in Übereinstimmung mit Aehrenthal und dem gemeinsamen Finanzminister István Burián.7 Burián wurde im Jahr 1851 in eine ungarische Adelsfamilie geboren, besuchte die Konsularakademie und konnte später eine langjährige diplomatische Karriere vorweisen. Er diente in diplomatischen Vertretungen in Bukarest, Beograd, Moskau, Sofia und Athen. In diesem Kontext ist es sehr wichtig, dass Burián „auf Grund seiner Erfahrungen und breiten Belesenheit die Zusammenhänge zwischen der Großmachtpolitik und der Nationalfrage“ begreifen konnte.8 An dieser Stelle möchte ich die Denkschriften Buriáns anführen. In seiner Denkschriften vertritt er die Notwendigkeit der Annexion Bosnien-Herzegowinas durch Kaiser Franz Joseph in Mai 19079 und April 1908.10 Tatsächlich schrieb Burián in seinem Tagebuch am 5. August 1908: „Aehrenthal nahm meine Vorstellung der Annexion vollständig an, wie ich sie in meiner Denkschrift vom April 1908 darstellte.“11 Diese Dokumente fanden jedoch in der Forschung nur wenig Beachtung.12 Eine weitere Frage ist der nationalistische Einfluss von Serbien auf die Okkupationsprovinzen. Die serbische Sehnsucht nach Bosnien-Herzegowina beruhte auf dem Erweiterungsplan (Načertanije), der der serbische Innenminister Ilija Garašanin entwarf.13 Serbien ist in politischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten bis zum 6 A. SKŘIVAN (übersetzt. H.BÜLOW), Schwierige Partner: Deutschland und Österreich-Ungarn in der europäischen Politik der Jahre 1906–1914, Hamburg 1999, S.76. 7 J. REDLICH, Kaiser Franz Joseph von Österreich, Berlin 1928, S.432–433. 8 I. RESS, Ungarn im gemeisamen Finanzministerium, in: I.FAZEKAS (red.), Kaiser und König, Wien 2001, S.93. 9 Denkschrift über Bosnien und die Herzegowina. (weiter nur Denkschrift I) HausHofund Staatsarchiv Wien (weiter nur HHStA), Kabinettarchiv, Geheimakten, Kt. 25. Dieses Dokument hat keine Seitennummern. 10 Denkschrift über Bosnien und die Herzegowina II. (weiter nur Denkschrift II) HHStA, Kabinett Kanzlei, Korrespondenzakten, 714 / 1908. 11 I. BURIÁN, Báró Burián István naplói, 1907–1922, Budapest 1999, S.15. 12 Vgl. I.DIÓSZEGI, Außenminister Stephan Graf Burián: Biographie und Tagebuchstelle, in: Annales Universitatis Scientiarum Budapestinensis de Rolando Eötvös nominatae. Sectio historica, Tomus.8, 1966, S.161–208, esp.165–167; J.GALÁNTAI (übersetzt. G ENGL, H.ENGL), Die Österreichisch-Ungarische Monarchie und der Weltkrieg, Budapest 1979, S.67–70; J.LESLIE, The Antecedents of Austria-Hungaryʼs War Aims: Policies and Policy-Makers in Vienna and Budapest before and during 1914, in: E.SPRINGER— L.KAMMERHOFER (Hrsg.), Archiv und Forschung: das Haus-, Hofund Staatsarchiv in seiner Bedeutung für die Geschichte Österreichs und Europas, Wien 1993, S.326–329; D.JUZBAŠIĆ, Die österreichisch–ungarische Okkupationsverwaltung in Bosnien-Herzegowina. Einige Aspekte der Beziehungen zwischen den Militärund Zivilbehörden, in: Prilozi, Bd. 34, 2005, S.81–112. 13 Garašanin betrachtete Österreich als „beständiger Feind des serbischen Staates“ und er schenkte seine Beachtung Bosnien-Herzegowina. H.SUNDHAUSSEN, Geschichte Serbiens,
RYO MURAkAMI 69 Königsmord im Mai 1903 von der Donaumonarchie abhängig. Weil die Außenpolitik Serbiens anlässlich des Zollkrieges, dem sogenannten Schweinekrieg zwischen 1906 und 1911, ihre Unabhängigkeit von und die Feindlichkeit gegenüber der Donaumonarchie stark förderte, wurde das serbische Verlangen in Bezug auf die Aneignung Bosnien-Herzegowinas für Wien bedenklich. Des Weiteren waren Beograd und Sankt Petersburg vor allem nach der Niederlage im Russisch-Japanischen Krieg miteinander befreundet. Nach der Annexion verlangte Serbien hartnäckig von der Habsburgermonarchie Kompensation, weshalb sich beide Staaten einer Kriegsgefahr gegenüber sahen.14 Suppan weist darauf hin, dass Aehrenthal sein Augenmerk auf die großserbische Bewegung lenkte und der Plan der Vereinigung Kroatiens, Dalmatiens und Bosnien-Herzegowinas (der sogenannte Trialismus) die Lösung der südslawischen Frage bezweckte.15 Aber die betreffenden Studien äussern sich nicht zu Auffassung und Reaktion Buriáns gegen den serbischen Nationalismus. Um diesen Fragen zu antworten, untersucht der vorliegende Aufsatz die Rolle und Bedeutung Buriáns im Prozess der Annexion. Die Analyse verläuft wie folgt: zuerst werden die staatsrechtliche Stellung Bosnien-Herzegowinas unter der Doppelmonarchie und die Leitlinie der buriánischen Verwaltungspolitik erläutert. Dann werden zwei Denkschriften von Burián verglichen, um seine Skizze der Annexion aufzuzeigen. Zum Schluss werden die Diskussionen der gemeinsamen Ministerräte am Vorabend der Annexion näher erläutert. DIE HABSBURGERMONARCHIE UND BOSNIEN-HERZEGOWINA Die Führungskreise der Habsburgermonarchie interessierten sich ab den Fünfzigerjahren des 19. Jahrhunderts für den Erwerb Bosnien-Herzegowinas. Kaiser Franz Joseph wünschte die Annexion aus militärischer und religiöser Sicht und wollte sich dazu noch dynastisches Ansehen erwerben.16 Rumpler fasste die kaiserliche Rundreise nach Dalmatien im April und Mai 1875 als „die entscheidende Wende“ der habsburger Ostpolitik auf.17 Der gemeinsame Außenminister Gyula Andrássy sicherte sich Wien 2007, S.115–120. Siehe auch D.MACKENZIE, Ilija Garašanin, Balkan Bismarck, Boulder 1985, S.42–61. 14 Siehe SKŘIVAN, Schwierige Partner, S.157–196. 15 A. SUPPAN, Baron Aehrenthal, Pan-Serbian Propaganda and the Annexation of Bosnia-Herzegowina, in: C.HOREL (dir.), 1908, lʼannexion de la Bosnie-Herzégovine, cent ans après, Bruxelles 2011, S.37–50. Für die Reformplan Aehrenthals immer noch grundlegend: S.WANK, Aehrenthalʼs Programme for the Constitutional Transformation of the Habsburg Monarchy: Three Secret Mémoires, in: The Slavonic Review, Vol.41, 1963, S.513–529. 16 S. R.WILLIAMSON, Jr., Austria-Hungary and the Origins of the First World War, Basingstoke 1991, S.62; M.VOCELKA— K.VOCELKA, Franz Joseph I.: Kaiser von Österreich und König von Ungarn 1830–1916, München 2015, S.257. Siehe auch: A.SUPPAN, Zur Frage eines österreichisch-ungarischen Imperialismus in Südosteuropa: Regierungspolitik und öffentliche Meinung um die Annexion Bosniens und der Herzegowina, in: A.WANDRUSZKA (Hrsg.), Die Donaumonarchie und die südslawische Frage von 1848 bis 1918, Wien 1978, S.103–129. 17 H. RUMPLER, Die Dalmatienreise Kaiser Franz Josephs 1875 im Kontext der politischen Richtungsentscheidungen der Habsburgermonarchie am Vorabend der orientalischen Krise, in:
70 PRAGUE PAPERS ON THE HISTORY OF INTERNATIONAL RELATIONS 1/2017 während der Orientkrise (1875–1878) und des Berliner Kongresses den westlichen Balkanraum als Habsburger Einflusssphäre. An der Sitzung des Berliner Kongresses vom 4. Juli 1878 nahmen alle Delegierte die Habsburger Okkupation Bosnien-Herzegowinas an. Der Artikel zu Bosnien-Herzegowina war bis zum 9 Juli fertig.18 Andrássy versuchte durch die Erwerbung Bosnien-Herzegowinas das südslawische Gebiet unter Österreich-Ungarn zu stabilisieren. Er stoß dabei jedoch auf heftigen Widerstand aus den österreichischen und ungarischen Parlamenten.19 Dazu lehnte die osmanische Regierung eine Abtretung des eigenen Territoriums ab. Folglich vertraute der Berliner Vertrag (Artikel. 25) der Habsburger Monarchie Okkupation und Verwaltung Bosnien-Herzegowinas an, bestimmte aber weder Art noch Frist. Darüber hinaus einigte sich die Donaumonarchie heimlich mit dem ottomanischen Reich über den provisorischen Charakter der Okkupation.20 Ferner vereinbarten in der Konvention vom 21. April 1879 beiden Staaten, dass „die Occupation Bosniens und der Hercegovina die Souveränitätsrechte Seiner kaiserlichen Majestät des Sultans auf diese beiden Provinzen nicht beeinträchtigt“.21 Seit der Okkupation im Jahre 1878 war der Status Bosnien-Herzegowinas in der Doppelmonarchie sehr problematisch. Diese Provinzen bildeten ein gemeinsames Verwaltungsgebiet, waren aber weder Teil Österreichs noch Ungarns. Der vorläufige Status wurde im Allgemeinen als „Reichsland“ bezeichnet. Kleinwaechter drückte die komplizierte Beziehung zwischen der Monarchie und dem Okkupationsgebiet auf folgende Weise aus: „Wenn schon die rechtliche Konstruktion der österreichisch-ungarischen Monarchie den Staatstheoretikern arges Kopfzerbrechen verursacht, weil das Staatengebilde an der Donau sich in kein Fach einfügen lassen will […], so wird dies mit der Angliederung der neuerworbenen Provinzen in noch höherem Masse der Fall sein.“22 Die Habsburger Monarchie hatte kein bestimmtes Verwaltungsprinzip über neuen Territoriums im Voraus. Hauptmann fragte in Bezug auf den Erwerb der Okkupationsländer danach, „in welcher Form die Monarchie diese Gebiete ohne BeeinträchL. HÖBELT— T.G.OTTE (Eds.), ALiving Anachronism?: European Diplomacy and the Habsburg Monarchy, Wien 2010, S.157–176. 18 R. H.DAVISON, The Ottoman Empire and the Congress of Berlin, in: DERS, Nineteenth Century Ottoman Diplomacy and Reforms, Istanbul 1999, S.190. 19 H. RUMPLER, Eine Chance für Mitteleuropa: Bürgerliche Emanzipation und Staatsverfall in der Habsburgermonarchie (Österreichische Geschichte 1804–1914), Wien 2005, S.446. 20 S. MAIWALD, Der Berliner Kongreß 1878 und das Völkerrecht: Die Lösung des Balkanproblems im 19. Jahrhundert, Stuttgart 1948, S.132. 21 Sammlung der für Bosnien und die Hercegovina erlassenen Gesetze, Verordnungen und Normalweisungen (1878–1880), Landesregierung für Bosnien und die Hercegovina (Hrsg.), Bd. 1, Wien 1880, S.4. Cebeci wies auf diese Konvention hin: „Der Konvention war ein wichtiger Schritt Richtung Frieden auf dem Balkans. Der Sultan war dennoch darüber verärgert, dass er eine von Muslimen besetzte Provinz einer fremden Macht überlassen musste. Er behandelte den österreichisch-ungarischen Botschafter folglich sehr kühl.“ M.CEBECI, Die deutsch-türkischen Beziehungen in der Epoche Abdülhamids II. (1876–1908), Marburg 2010, S.51. 22 F. KLEINWAECHTER, Die Annexion Bosniens und der Herzegowina, in: Zeitschrift für Politik, Bd. 3-1, 1909, S.140.
RYO MURAkAMI 71 tigung ihrer dualistischen Struktur verwalten bzw. integrieren könne“.23 Bis zu dieser Zeit war das Gemeinsame Finanzministerium kleine Organisation als wie nur ein „Rechnungsamt“.24 Das Ministerium nahm durch die Errichtung des bosnischen Büros an Ausdehnung an, das die administrativen Angelegenheiten in Okkupationsländer leitete. Das Gesetz vom 22. Februar 1880 zur provisorischen Verwaltung Bosnien-Herzegowinas (im Folgenden „bosnisches Verwaltungsgesetz“), bestimmte die dortige Politik als gemeinsame Angelegenheit zwischen Österreich und Ungarn. Es ist nicht zu übersehen, dass dessen Artikel 5 die Zustimmungen der österreichischen und ungarischen Parlamente bei der Veränderung der Beziehung zwischen Monarchie und Bosnien-Herzegowina einforderte.25 Das provinziale Autonomieorgan oder der Landtag waren damit ausgeschlossen. Donia bezeichnete das Regime des gemeinsamen Finanzministers Benjámin Kállays als österreichischen Neoabsolutismus in den Fünfzigerjahren des 19. Jahrhunderts.26 Die zentralistische Politik vergrösserte die Unzufriedenheit und führte zu grossem Widerstand der bosnisch-herzegowinischen Serben.27 Die Spur der osmanischen Herrschaft in den Okkupationsländern war stufenweise verschwunden. Durch verschiedene Maßnahmen zur Eingliederung in das gemeinsame Habsburger Zollgebiet im Jahre 1880, durch die Einführung des Wehrdienstes im Jahre 1881 und die Abschaffung der Konsulargerichtsbarkeit in den Jahren 1882–1883 verstärkte sich die Einbindung des Reichslandes in das dualistische Staatssystem. Dennoch blieb die förmliche Souveränität des osmanischen Reiches über Bosnien-Herzegowina erhalten.28 Lenken wir diesbezüglich unsere Aufmerksamkeit auf die Regelung der Staatsangehörigkeit der bosnisch-herzegowinischen Bevölkerung. Bereits Gammerl wies darauf hin, dass die „eingeborenen Bosniaken“ bis 1910 keinen eindeutigen Rechtsstatuts hatten.29 Der Streit über die Souveränität schlichtete durch das Protokoll vom 26 Februar 1909 zwischen Wien und Istanbul.30 23 F. HAUPTMANN, Das Österreichisch-ungarische gemeinsame Finanzministerium zwischen verfassungsrechtichen Tatsachen und politischen Möglichkeiten seit 1878, in: H.WALTER (Hrsg.), Domus Austriae. Eine Festgabe. Hermann Wiesflecker zum 70. Geburtstag, Graz 1983, S.179. 24 E. BERNATZIK (Hrsg.), Die österreichischen Verfassungsgesetze mit Erläuterungen, Wien 1911, S.440. Siehe auch: V. von HOFMANN, Reichsfinanzministerium, in: E.MISCHLER (Hrsg.), Österreichisches Staatswörterbuch, 2. Aufl., Bd. 3, Wien 1907, S.619–620. 25 V. HEUBERGER, Politische Institutionen und Verwaltung in Bosnien und der Hercegovina 1878–1918, in: H.RUMPLER— P.URBANITSCH (Hrsg.), Die Habsburgermonarchie 1848–1918 (weiter nur Habsburgermonarchie), Bd. 7–2, Wien 2000, S.2389–2392. Siehe auch: K.OLECHOWSKI-HRDLICKA, Die gemeinsamen Angelegenheiten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, Frankfurt am Main 2001, S.460–462. 26 R. J.DONIA, Sarajevo: ABiography, London 2009, S.82. 27 T. KRALJAČIĆ, Kalajev Režim uBosni iHercegovini (1882–1903), Sarajevo 1987, S.400. 28 L. CLASSEN, Der völkerrechtliche Status von Bosnien-Herzegowina nach dem Berliner Vertrag vom 13. 7. 1878, Frankfurt am Main 2004, S.132–133. 29 B. GAMMERL, Untertanen, Staatsbürger und Andere: Der Umgang mit ethnischer Heterogenität im Britischen Weltreich und im Habsburgerreich 1867–1918, Göttingen 2010, S.160. Die Angelegenheit konnte bis Verkündigung der bosnisch-herzegowinischen Verfassung nicht erledigen. 30 Die Habsburgermonarchie kompensierte den ottomanischen Verlust für die staatlichen Güter in BosnienHerzegowina durch 2.5 Millionen Pfunde. RAUSCHER, S.679.
72 PRAGUE PAPERS ON THE HISTORY OF INTERNATIONAL RELATIONS 1/2017 DER HINTERGRUND DER DENKSCHRIFT Das Zentrum der Doppelmonarchie beriet einige Male über die Annexion Bosnien-Herzegowinas. Kaiser Franz Joseph billigte grundsätzlich die definitive Eingliederung, obwohl es einige Hindernis gab. Österreich-Ungarn bekam eine geheime Bewilligung auf die Annexion von Russland im Vertrag des Dreikaiserbundes im Jahre 1881.31 Weil der große Widerstand in Herzegowina wegen der Unzufriedenheit gegen das Okkupationsregime ausbrach,32 beabsichtigte die Habsburger Führungsschicht die Situation in Bosnien-Herzegowina zu stabilisieren. Der gemeinsame Ministerrat besprach am 3. Juni 1882 die Annexion gründlich.33 Kállay und der gemeinsame Außenminister Gustav Siegmund Kálnoky legten einen „Entwurf über die definitive staatsrechtliche Stellung Bosniens in der österreichisch-ungarischen Monarchie“ vor. Der Entwurf sah vor, dass der bestehende Zwischenstand Bosnien-Herzegowinas unter dem Dualismus andauere und dass ein neues Ministerium für die bosnisch-herzegowinische Verwaltung zu errichten sei.34 Jedoch hatte der Versuch infolge der Differenzen unter den Habsburger Minister und des Widerstands des Osmanischen Reichs keinen Erfolg.35 Der Unruhe auf Kreta und Armenien im Osmanischen Reich brachte der Habsburger Leitung eine Gelegenheit auf die Annexion wieder vor. Die gemeinsamen Ministerräte zwischen August 1896 und Januar 1897 diskutierten über das Verfahren und den Grundsatz der Annexion. Die Erörterungen am 30. August 1896 führen zur Bestätigung des bestehenden Systems, dass die bosnisch-herzegowinische Verwaltung eine gemeinsame Angelegenheit der Doppelmonarchie sei und die bisherige Organisation der Verwaltung aufrechterhalten werde.36 Dies scheiterte jedoch wegen des Widerspruchs des österreichischen Ministerpräsident Kasimir Felix Badenis und des ungarischen Ministerpräsident Dezső Bánffys, und des Vorbehaltes von Russland. Bánffy befürchtete eine Störung des Dualismus aufgrund des Zusammenschlusses von Bosnien-Herzegowina. Burián wurde im Jahr 1903 zum gemeinsamen Finanzminister ernannt, als seine Vorgänger Kállay starb. Der Wechsel bedeutete eine merkliche Zäsur für das Regime. Weil die Politik Buriáns im Allgemeinen liberalistischen und milden Charakters war, entwickelten sich verschiedene gesellschaftliche, kulturelle und politische Tätigkei31 Das Separates Protokoll des Vertrags auf Dreikaiserbund bestimmte: LʼAutriche-Hongrie se reserve de sʼannexer ces deux provinces au moment quʼelle jugera opportun. A.F.PRIBRAM (Ed.), The Secret Treaties of Austria-Hungary, 1879–1914, Vol.1, Cambridge 1920, S.42. 32 Siehe: Abtheilung für Kriegsgeschichte d. k. k. Kriegs-Archivs (Hrsg.), Der Aufstand in der Hercegovina, Süd-Bosnien und Süd-Dalmatien 1881–1882, Wien 1883. 33 Gemeinsame Ministerrats-Protokolle, 3. 6. 1882. HHStA, Politisches Archiv (weiter nur P.A.) XL, Kt. 293. 34 „Entwurf über die definitive staatsrechtliche Stellung Bosniens in die österreichisch-ungarischen Monarchie“. HHStA, P.A.I, Kt. 459. 35 Vgl. E.R.RUTKOWSKI, Der Plan für eine Annexion Bosniens und der Herzegowina aus den Jahren 1882 bis 1883, in: Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs, Bd. 5, 1957, S.112–142. 36 É. SOMOGYI (Hrsg.), Die Protokolle des gemeinsamen Ministerrates der österreichisch-ungarischen Monarchie 1896–1907, Budapest 1991, S.16–23, 37–40.
RYO MURAkAMI 73 ten im Reichsland. Konkret waren dies die Reform der autonomen Verwaltungsorganisation, die Verkleinerung des Spionagesystems, die Erleichterung der Zensur, die Anerkennung des Nationalverbandes und die Publizierung des Verwaltungsberichts.37 Außerdem sah Burián das religiöse-nationale Verhältnis in Bosnien-Herzegowina unter einem anderen Gesichtspunkt als Kállays. Einerseits nahm Kállay die sogenannte „bošnjaštvo“ Linie auf und maß den Mohammedanern große Bedeutung zu. Er unterdrückte das serbische oder kroatische Nationalgefühl. Andererseits anerkannte Burián den eigenen nationalen Charakter der Serben und Kroaten und hielt Serben für wichtig. In der Folge erkannt er die Schulund Kirchenautonomie der Serben früher an als die der Mohammedaner und Kroaten. Trotzdem waren die älteren und konservativen serbischen Führer mit dem Erringen der Autonomie zufrieden, die jung-serbischen Intellektuellen hingegen waren unzufrieden. Sie betrachteten die Autonomie lediglich als ersten Schritt, aber nicht als Lösung für die politischen, nationalen und wirtschaftliche Probleme.38 Das Aufheben der Präventivzensur aufgrund des Pressgesetzes vom Januar 1907 ermöglichte die Verbreitung der großserbischen Ideen in der bosnisch-herzegowinischen Gesellschaft. Die nationalistische Idee und der antiösterreichische Grundtenor prägte die serbische Zeitungswelt und die serbischen Medien führten eine Kampagne gegen die Habsburger Herrschaft in Bosnien-Herzegowina.39 Der serbische Ministerpräsident Nikola Pašić beherrschte die inländische Presse zwecks nationalistischer Propaganda. Pašić lehnte in nationalen Fragen jeden Kompromiss ab und seine Pressepolitik machte gegen die Donaumonarchie.40 Pašić förderte die nationalistische Neigung in den serbischen Schulen. Die Schulbildung in Serbien flößte Bosnien-Herzegowina als serbische Territorium und die bosnisch-herzegowinische Bevölkerung als Serben ein.41 Zusammenfassend läßt sich sagen, dass die unruhige Situation in den Okkupationsländern eine Folge der buriánischen Reformpolitik und der serbischen Einflüsse war. Ferdinand Schmid, der Leiter des statistischen Amtes der Landesregierung von Bosnien-Herzegowina und Professor an die Universität Leipzig war, schrieb geschickt über die damalige Situation: „[Burián] sah sich alsbald genötigt, die von seinem Vorgänger [Kállay] allzu straff gespannten Zügel des Regimentes zu lockern. Aber das Rad war bereits ins Rollen gekommen und nicht mehr aufzuhalten.“42 37 Über die Politik Buriáns umfassend: R.OKEY, Taming Balkan Nationalism: The Habsburg ‘Civilizing Mission’ in Bosnia 1878–1914, Oxford 2007, S.144–175. 38 P. VRANKIĆ, Religion und Politik in Bosnien und der Herzegowina (1878–1918), Paderborn 1998, S.298. Was die serbische Unbefriedigtheit betreffs, war die ungelöste Agrarverhältnis auch bedeutsam. 39 H. A.GEMEINHARDT, Deutsche und österreichische Pressepolitik während der bosnischen Krise 1908/09, Husum 1980, S.79–80, 88–89. Siehe auch: T.OLECHOWSKI, Das Pressrecht der Habsburgermonarchie, in: Habsburgermonarchie, Bd. 8, 2006, S.1531–32. 40 D. GASIC, Die Presse Serbiens 1903–1914 und Österreich-Ungarn, Diss., Wien 1971, S.134. Pašić entnahm die pekuniären Mittel für seine Presspolitik dem Dispositionsfond im Außenministerium, der für geheime Zwecke der Regierung zur Verfügung stand. Ebenda, S.128. 41 C. JELAVICH, South Slav Nationalisms-Textbooks and Yugoslav Union before 1914, Columbus 1990, S.147–155. 42 F. SCHMID, Bosnien und die Herzegowina unter der Verwaltung Österreich-Ungarns, Leipzig 1914, S.54.
74 PRAGUE PAPERS ON THE HISTORY OF INTERNATIONAL RELATIONS 1/2017 DIE BURIÁNISCHE DENKSCHRIFT I Burián legte die erste Denkschrift zur Annexion durch Kaiser Franz Joseph im Mai 1907 vor. Zuerst möchte ich drei Hauptpunkte der Denkschrift hervorheben. Erstens richtete Burián seine Aufmerksamkeit auf verschiedene Bedingungen die Herrschaft Bosnien-Herzegowinas betreffend. Und zwar wurde die Habsburger Monarchie „durch die richtige proportionierte Berücksichtigung der Interessen Oesterreich-Ungarns des Okkupationsgebietes sowie der Intentionen des Berliner Mandates im Hinblick auf die Großmächte und auf die Türkei“ begrenzt. Der gemeinsame Finanzminister war der Meinung, dass man durch die oben ausgeführte Reformpolitik an einem großen Wendepunkt in Bosnien-Herzegowina angelangt war.43 Zweitens behandelt sie das Begehren auf Bosnien-Herzegowina in Kroatien, Dalmatien und in Serbien, genauer gesagt, die Verschärfung der südslawischen Frage seit der Jahrhundertwende. Burián urteilte, dass der Herd der nationalen Bewegung in Kroatien und Dalmatien auf kroatischen historischen Staatsrecht liegt. Nach der Denkschrift erörtern „weite Kreise in Kroatien und Dalmatien die Anwartschaft des dreeinigen (sic!) Königreiches auf Bosnien-Hercegovina und schmieden an den alten Banden, die unsere kroatischen Länder mit den okkupierten Provinzen, insbesondere mit den dortigen Katholiken verknüpfen.“44 Aber Burián taxierte den serbischen Anspruch als ganz gefährlich. „Das benachbarte Königreich kämpft, als gälte es eine letzte Chance für den Erwerb Bosniens zu verfolgen, einen verzweifelten Kampf, in welchem es bis hart an die Grenzen des im internationalen Verkehre Zulässigen geht.“ Die serbische Regierung war für die Aufhebung des Okkupationsmandates der Habsburger Monarchie an die europäischen Regierungen herangetreten. Gleichzeitig strebte Serbien nach dem „Nähren des Hasses gegen die Fremdenherrschaft“ durch Propaganda. Burián rechtfertigte die Annexion so: „Serbien’s Verhalten könnte solcherart tatsächlich zwingend dazu beitragen eine Beschleunigung der Entwicklungen im Okkupationsgebiet herbeizuführen.“ Dabei konnte die Habsburger Regierung nicht effektiv gegen hochverräterische Manöver vorgehen, weil gemäß dem damaligen staatsrechtlichen Statut Bosnien-Herzegowina ein herrenloses Gut war.45 Burián entdeckte hinter dem multinationalischen Verhältnis ein Zusammenschluss von Serben und Mohammedanern. Er war über das serbische Bestreben besorgt, Mohammedaner mit der Autonomie unter osmanischem Hoheitsrecht für Serben zu gewinnen. Weil das streng zentralistische Regime im Okkupationsgebiet, das von Kállay gegründet, nicht mehr behalten, musste die Landesautonomie zur Verhinderung serbischer Propaganda und zur Sicherung der Unterstützer der Habsburger Regierung ausgedehnt werden. „Der Mehrzahl der Bevölkerung von Bosnien-Hercegovina steht der Aussicht einer Einverleibung in die Monarchie noch nicht sympathisch gegenüber […] da es doch wesentlich ist, dass wir dereinst an den Bosniern und Hercegovcen willige Mitbürger gewinnen, so ist es notwendig solche Tatsachen zu schaffen, welche geeignet sind es im Lande selbst gemeinverständlich zu machen, dass Bosnien-Herzegowina 43 Denkschrift I. 44 Ebenda. 45 Ebenda.
RYO MURAkAMI 75 durch die Verbindung mit der Monarchie der Freiheit, dem Wohlstand, einer nationalen Entwicklung und, unbeschadet der allgemeinen Interessen, dem Selbstbestimmungsrechte in seinen eigenen Angelegenheiten entgegengeht.“ Da eine stufenweise Entwicklung der provinzialen Selbstverwaltung notwendig war, riet Burián, den Zusammenhang der Annexion und der politischen Autonomie zu berücksichtigen.46 Drittens geht sie auf die zukünftig staatsrechtliche Lage Bosnien-Herzegowinas nach der Annexion ein. Burián kritisierte die Passivität der führenden Minister bezüglich der Entscheidung der Angelegenheit und die bestehende Lage als Reichsland. Er schlug Franz Joseph eine definitive Lösung vor, die in Zusammenhang mit der Umgestaltung der südslawischen Provinzen unter der Habsburger Monarchie stand. „Vor diesem Gesichtspunkte liesse sich wohl in der faktischen Wiederherstellung des dreieinigen Königreiches als pars adnexa der heiligen Stefanskrone der richtige Kern einer Lösung der südslawischen Frage erkennen, auf welche nicht allein die natürliche Entwicklung der Verhältnisse hinweist, sondern welche vielleicht auch geeignet sein würde, unter Wahrung des dualistischen Charakters der Monarchie, das Gleichgewicht zwischen beiden die volle Parität anstrebenden Staaten derselben auf eine noch bessere Grundlage zu stellen, als bisherige war.“47 Der gemeinsame Finanzminister rechtfertigte sein Konzept mit der Existenz des historischen und staatsrechtlichen Verbandes, mit dem Ausgleichung der Bevölkerungsziffern der beiden Reichshälften, mit der Bildung eines festen Bollwerks an der Südgrenze und eines gewaltigen Stützpunktes der Habsburger Balkaninteressen.48 Ich lenke mein Augenmerk auf die strenge Ablehnung des Trialismus durch Burián. Dieser entdeckte eine Art von Trialismus unter der südslawischen Völker der Monarchie. Weil das Konzept eine Schwächung des Gefüges des Dualismus zur Folge hätte, kritisierte er es als „Grundfehler“. In dieser Beziehung war Burián ein typisch ungarischer Politiker, der im Allgemeinen auf die Sonderstellung des Dualismus beharrte. Selbstverständlich verstand Burián, dass die Annexion zu einigen Schwierigkeiten in Bezug auf die staatsrechtliche Struktur führen könnte. Wir können aus der Denkschrift eine Angst gegen das fristlose und unbeschränkte Wesen des Okkupationsmandats und eine Beunruhigung wegen der Meinungsverschiedenheiten unter den maßgeblichen Habsburger Politikern erkennen.49 Die Denkschrift kann so zusammengefasst werden, dass Burián den Status der Okkupation wegen Furcht vor serbischen Umtrieben und der Einfluss der Serben in Bosnien-Herzegowinas zu abschaffen wollte. Der Kernpunkt der buriánischen Ansicht war eine Verbindung von schrittweiser Autonomieerweiterung und Annexion sowie die Wiederherstellung des dreieinigen Königreichs unter Ungarn. Von Buriáns Gesichtspunkt aus betrachtet, vergrösserte sich die Bedrohnung der Habsburger Innenpolitik und Außenpolitik durch die Serben. Deshalb versuchte der gemeinsame Finanzminister Prozess den Annexion so gut wie möglich beschleunigen. Hier weise ich darauf hin, dass das buriánische Konzept eine Ähnlichkeit mit dem aehrenthalischen Trialismus hatte. Am April 1907 erläuterte Burián Aehrenthal 46 Denkschrift I. 47 Ebenda. 48 Ebenda. 49 Ebenda.
82 PRAGUE PAPERS ON THE HISTORY OF INTERNATIONAL RELATIONS 1/2017 2. Oktober 1903“ als „einen Höhepunkt der Zusammenarbeit“.88 Das diplomatische Verhältnis beider Staaten hat sich anlässlich der Erklärung des Sandschakbahnprojekts im Januar 1908 verschlechtert.89 Im Gegenteil schlossen Russland und England die Entente im Jahren 1907 über den Einfluss in Persien und Afghanistan und Tibet. Der gemeinsame Außenminister sah voraus, dass Russland sich zum Zweck von der Makedonischen Reform nach England nähern dürfte. „Bleibt es bei dieser politischen Kombination, so dürften die Ereignisse am Balkan sich ohnedies in einem beschleunigteren Tempo abspielen“.90 Am Ende erkannte Aehrenthal wieder die Unerlässlichkeit der Annexion an, betont jedoch, dass es „nicht angeht, sie isoliert von anderen den status quo modifizierenden Ereignissen durchzuführen, daß solche Ereignisse aber aller Voraussicht nach in nicht zu ferner Zukunft eintreten werden“.91 Das heißt, Aehrenthal nahm eine passive Stellung ein gegenüber endgültigen Maßnahmen. Hierbei sollten wir unseren Blick auf Aehrenthals Bedenken gegen die serbische Propaganda richten. Er äusserte sich dazu auf der Sitzung des gemeinsamen Ministerrats vom 30. April 1908 dahingehend, dass „zwar der Status quo aufrecht zu erhalten sei, daß wir aber dabei unsere Interessen nicht vergessen dürfen“.92 Gleichzeitig hob der gemeinsame Außenminister die Bedeutung der grossserbischen Bewegung in Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Ungarn hervor. Aehrenthal hegte ein tiefes Misstrauen gegen die Serben, „weil sie [Serben] naturgemäß ihre Fäden nach Belgrad spinnen, wo ein geschickter skrupelloser Politiker waltet, Pašić, der vieles initiiert und materielle Mittel im Auslande aufwendet“.93 Aehrenthal schlug im Juni 1908 einheitliche Maßnahmen in der gesamten Monarchie gegen die serbische Propaganda vor.94 Burián beantwortete seinen Vorschlag zustimmend: „In ihrer systematisch eingeleiteten und einer weiteren Ausgestaltung entgegengehenden Aktion der bosnisch-herzegowinischen Landesverwaltung gegen die serbische Wühlarbeit in der Presse ist die Anregung 88 B. SUTTER, Gołuchowskis Versuche einer Alternativpolitik zum Zweibund, in: H.RUMPLER— J.P.NIEDERKORN (Hrsg.), Der „Zweibund“ 1879, Wien 1996, S.189. Vgl. A.SKŘIVAN Sr., Österreich-Ungarn, die Großmächte und die Frage der Reformen in Makedonien Anfang des 20. Jahrhunderts, in: M.WAKOUNIG (Hrsg.), Nation, Nationalitäten und Nationalismus im östlichen Europa: Festschrift für Arnold Suppan zum 65. Geburtstag, Wien 2010, S.517–532. 89 Dabei hatte Aehrenthal „zur Stärkung der Stellung der Monarchie auf dem Balkan und angesichts der sich langsam, aber unübersehbar vollziehenden englisch-russischen Annäherung ein Projekt zur wirtschaftlichen Expansion nach dem Südosten hin in Angriff genommen.“ I.F.PANTENBURG, Im Schatten des Zweibundes: Probleme österreichisch-ungarischer Bündnispolitik 1897–1908, Wien 1996, S.428. 90 Bemerkungen. Für die russische Außenpolitik unter Izwolski nach wie vor wesentlich: M.D.MCDONALD, A.P.Izvolsʼkij and Russian Foreign Policy under United Government 1906–10, in: R.B.MCKEAN (Ed.), New Perspectives in Modern Russian History, New York 1992, S.174–202. 91 Bemerkungen. 92 A. SCHMIED-KOWARZIK (Hrsg.), Die Protokolle des gemeinsamen Ministerrates der ÖsterreichischUngarischen Monarchie, 1908–1914, Budapest 2011, S.149. 93 Ebenda, S.151. 94 Abschrift einer streng vertraulichen Note an den k.k. Ministerpräsidenten Freiherr von Beck und an den kgl. ung. Ministerpräsidenten Dr. Alexander Wekerle, de dato Wien, 24 Juni 1908, Nr. 958 und Nr. 959. HHStA, Pressleitung, Kt.186, Nr. 383/5-1909.
RYO MURAkAMI 83 Eurer Exzellenz zu einem kombinierten, parallelen Vorgehen in allen beteiligten Verwaltungsgebieten der Monarchie hochwillkommen und wertvoll.“95 Er befürchtete unannehmbare Situation in Bosnien-Herzegowina, dass das Schlagwort von der südslawischen Solidarität durch gegnerischen Presse leicht verbreitete. Der gemeinsame Finanzminister vertrat die Notwendigkeit von Gegenplan. Trotzdem war seine Sorge für die prekäre Stellung der Donaumonarchie gegen den südslawischen Nationalismus zutreffend: „Auf dem Boden der blossen Negation eines jeden Gruppierungsgedankens werden sich journalistische Gegenwirkungen gegen die schlau variierten serbischen Lockungen kaum erzielen lassen. [...] aber andererseits wäre es schwierig, mit blossen allgemeinpolitischen oder volkswohlfahrtlichen Effekten und ohne auch die nationale Saite anklingen zu lassen, das Auslangen zu finden, wenn es sich darum handelt, der zu bekämpfenden Presse ihr Leserpublikum wegzunehmen.“96 Man könnte sagen, dass diese Darstellung den heiklen Charakter der Habsburger Politik gegen die Serben reflektiert. BESPRECHUNG DER GEMEINSAMEN MINISTERRÄTE NACH DER JUNGTÜRKENREVOLUTION Wie schon erwähnte, stimmte Aehrenthal dem buriánische Konzept nach der Jungtürkenrevolution zu. Am 5 August 1908 sprach Burián mit Aehrenthal über die Situation von Bosnien-Herzegowina, „bei welcher sich die vollste Übereinstimmung unserer Anschauungen uber das Gebot der Lage ergab.“ Wie Burián aufzeichnete: „Von diesem Tage an begann das eifrige Zusammenarbeiten von Aehrenthal und mir, um das Werk zu vollenden, welches bestimmt war, Bosnien-Herzegowina endgültig hinausführen aus jeder Gemeinschaft mit Türkei und aus der Gefahr, den serbischen Eroberungsplanen zum Opfer zu fallen.“97 Am gemeinsamen Ministerrat vom 19. August 1908 vertrat Aehrenthal das Zurückgeben der Okkupationsländer ans ottomanische Reich. Einerseits betonte er das prompte Entwerfen der Verfassung von Bosnien-Herzegowina mit Rücksicht auf die Einführung einer Konstitution in der Türkei, „während anderseits die Schaffung einer Provinzialverfassung in Bosnien und der Herzegowina ohne gleichzeitige Annexion dieser Provinzen nicht denkbar sei“.98 Er schritt nach der Zustimmung Franz Josephs zur definitiven Annexion. An demselben Ministerrat machte Burián auf die üble Lage in Bosnien-Herzegowina aufmerksam. Er war von der Unentbehrlichkeit der Annexion mehr überzeugt als im April 1908. Der gemeinsame Finanzminister sagte, dass „ein Programm für die Errichtung von Vertretungskörpern“ schon fertig war. Was diese Vertretungskörper anbelangt: „1. Bezirksausschüsse, 2. Kreisvertretungen, und 3. ein Provinziallandtag nach 95 Abschrift einer streng vertraulichen Note des k.u.k. gemeinsamen Finanzministers Freiherrn von Burián de dato Wien 30. Juni 1908, Nr. 968/Pr.B.H., an Freiherrn von Aehrenthal. HHStA, Pressleitung, Kt.186, Nr. ad. 383/5-1909. 96 Ebenda. 97 BURIÁN, Drei Jahre, S.222–223. 98 KOWARZIK, S.181–182.
84 PRAGUE PAPERS ON THE HISTORY OF INTERNATIONAL RELATIONS 1/2017 Art und mit dem ungefähren Kompetenzkreise der österreichischen Landtage.“99 Burián bezweckte der Intervention des türkischen Parlamentes zu zuvorkommen. Für Burián war die Tätigkeit des türkischen Parlaments bedenklicher, denn „die erste Tat dieses Parlamentes eine Deklaration bezüglich der Integrität des türkischen Reiches sowie das Verlangen sein werde, daß das Okkupationsmandat der Monarchie von den Mächten als erloschen erklärt werde, und zwar werde dieses Verlangen mit der Motivierung gestellt werden, daß die Monarchie entweder ihre Mission in jenen Provinzen erfüllt habe und sich daher nunmehr aus denselben zurückziehen müsse, oder daß sie die übernommene Mission nicht zu erfüllen imstande gewesen sei, und daß in diesem Falle keine raison dʼêtre mehr für ihr weiteres Verbleiben dortselbst vorhanden sei.“ Burián meinte, dass die Annexion für eine Einführung eines Provinziallandtages unbedingt notwendig sei.100 Burián legte auch die Unzufriedenheit der Mohammedaner und Serben in diesen Provinzen dar. Er informierte am gemeinsamen Ministerrat vom 10. September 1908 über die angeregte und erwartungsvolle Stimmung in Bosnien-Herzegowina. Der serbisch-radikale Ausschuss ersuchte den gemeinsamen Finanzminister um die Einführung einer Verfassung und die Fortdauer der bestehenden Lage.101 Weil es Mohammedanern und Serben „an den nötigen Mitteln und auch an dem erforderlichen Mute“ fehlte, befürchtete Burián keine Protestaktion bei der Proklamierung der Annexion. Er sprach von der Notwendigkeit des politischen Rechtes gegen serbische Umtriebe.102 Mit anderen Worten, der gemeinsame Finanzminister hatte die Stabilität des staatsrechtlichen Standes Bosnien-Herzegowinas im Blick. Trotzdem hatte seine Vorhabe keinen Erfolg. Für diese Ministerräte war die staatsrechtliche Stellung der Annexionsprovinzen problematischer als die Einwirkungen der Annexion auf die außenpolitische Ebene. Das heißt, das Problem war das Annexionsgesetz. Gemäß Artikel 5 des bosnischen Verwaltungsgesetzes musste die rechtliche Annexion von den österreichischen und ungarischen Parlamenten anerkannt werden. Weil der ungarische Ministerpräsident Wekerle auf den historischen Rechtstitel der St. Stefanskrone auf Bosnien-Herzegowina Anspruch machte, verrannte die Diskussion in den Ministerräten in eine Sackgasse. Wekerle schickte bereits ein Memorandum zu Aehrenthal, in dem das Königreich Ungarn einmal diese Länder beherrschte und er die strikte Ablehnung gegen eine neue Schaffung der gemeinsamen Angelegenheit behauptete.103 Dagegen meinte Aehrenthal, dass der ungarische Rechtstitel von diesen Länder bei der Okkupation im 99 Ebenda, S.191. 100 Ebenda. 101 K. KASER, Orthodoxe Konfession und serbische Nation in Bosnien und der Herzegovina im Übergang von der türkischen zur österreichisch-ungarischen Herrschaft, in: Südostdeutsches Archiv, Bd. 26/27, 1983/84, S.114–124, esp.122. Ferenc Kossuth, der Vertreter der ungarischen Unabhängigkeitspartei war, sprach zu Aehrenthal, dass die bosnisch-herzegowinische Annexion aufgrund des Rechtes der ungarischen Krone machen sollte. I.DIÓSZEGI, Hungarians in the Ballhausplatz: Studies on the Austro-Hungarian Common Foreign Policy, Budapest 1983, S.287. 102 KOWARZIK, S.195–197. 103 S. WEKERLE, Zum ungarischen Rechtsanspruch auf Bosnien-Herzegowina, in: S.WANK (Hrsg.), Aus dem Nachlass Aehrenthal: Briefe und Dokumente zur österreichisch-ungarischen Innenund Aussenpolitik 1885–1912, Teil. 2, Graz 1994, Nr. 453.
RYO MURAkAMI 85 Jahre 1878 zu verschwinden. habe Der österreichische Ministerpräsident Beck setzte auch der Behauptung Wekerles Widerstand gegen.104 Das Hauptmerkmal des aehrenthalischen Entwurfs war die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Herrschaftsstruktur in Bosnien-Herzegowina und die Ausdehnung der Habsburger Erbfolge.105 Der Ministerrat am 10. September 1908 konnte die Kluft bezüglich des bosnisch-herzegowinischen Status nicht überbrücken. Der Entwurf der ungarischen Annexionsgesetze wies weitgehende Abweichung von den österreichischen Gesetzen auf. Als Beispiel sei hier Artikel 1 des ungarischen Entwurfs zitiert: „Nachdem Bosnien und die Herzegowina— mit Ausnahme des Sandschaks Novipazar— kraft des Rechtes der heiligen ungarischen Krone an die Länder dieser Krone wieder angeschlossen worden sind, wird die erfolgte Tatsache dieses neuerlichen Anschlusses unter die Gesetze des Landes inartikuliert“. Die ungarische Seite brachte die Gesetzesartikel I, II und III vom Jahre 1722/23, sogenannte Pragmatische Sanktion, als rechtliche Begründung (Artikel. 2) zur Sprache. Obwohl der ungarische Entwurf keine sofortige und einseitige Umgestaltung der Reichslandesverwaltung beabsichtigte (Artikel. 3),106 entdecken wir das ungarische Verlangen nach Bosnien-Herzegowina im Motivenbericht des Annexionsgesetzes: „Der §2 des Entwurfes setzt die Thronfolgeordnung in den okkupierten Provinzen in Kraft. Das ist auch Folge der im §5 des Gesetzartikels II: 1723107 enthaltenen Verfugung, nach der die Thronfolgerung nicht nur für Ungarn und seine partes adnexae, sondern auch für die wiederzuerwerbenden Provinzen Geltung hat, so daß bei der Herstellung des ständigen Bandes im Gesetze nur das Inkrafttreten dieses virtuellen Rechtes auszusprechen ist.“108 Demgegenüber führte Beck den Artikel. 5 des bosnischen Verwaltungsgesetzes als richtigen Grund an: „Durch jene Vorschrift sollte auch Österreich die Möglichkeit geboten werden, in Ansehung Bosniens und der Herzegowina seine Rechte und Interessen gerade im Hinblicke auf die durch die dualistische Verfassung geschaffene Lage meritorisch wirksam zur Geltung zu bringen. Diese Anordnung hatte gar keinen Sinn, wenn im Falle einer dauernden Erwerbung des Okkupationsgebietes dieses den Ländern der heiligen ungarischen Krone schlechthin zu inkorporieren wäre.“109 Daneben wies Beck darauf hin, dass Österreich und Ungarn die Souveränitätsrechte des Sultans hinsichtlich Bos104 KOWARZIK, S.185–187. 105 Ebenda, S.192. 106 Ebenda, S.198. Diószegi zeichnete auf, dass Zustimmung Wekerles zu der Annexion einen Wunsch nach der Inkorporation des neuen Territoriums reflektierte. I.DIÓSZEGI, The Independence Opposition and the Monarchyʼs Foreign Policy 1900–1914, Budapest 1975, S.20; DIÓSZEGI, Hungarians in the Ballhausplatz, S.287–288. 107 Der Text ist folgenderweise: „im Falle des Aussterbens der männlichen Linie Sr. geheiligten k. u. k. Majestät (was Gott gnädig verhüten wolle) das erbliche Recht der Nachfolge, Regierung und Herrschaft in dem Reihe und der Krone von Ungarn und den dazu gehörigen Teilen, Provinzen und Reichen, die bereits mit Gottes Beistand wieder gewonnen werden sollen (recuperanda), auch auf das weibliche Geschlecht des Durchlauchtigsten Hauses Österreich und zwar zunächst auf die Nachkommen Sr. hochbesagten jetzt regierenden geheiligten k. u. k. Majestät.“ BERNATZIK (Hrsg.), Die österreichischen Verfassungsgesetze, S.28. 108 Materialien zu der Regierungsvorlage, betreffend die Erstreckung der Souveränitätsrechte Seiner Majestät sowie der Bestimmungen der pragmatischen Sanktion auf Bosnien und die Hercegovina, S.3. HHStA, P.A.I, Kt. 485. 109 KOWARZIK, S.200–201.
86 PRAGUE PAPERS ON THE HISTORY OF INTERNATIONAL RELATIONS 1/2017 nien-Herzegowinas in der Konvention am 21 April 1879 anerkannten. Der Entwurf des österreichischen Annexionsgesetzes basierte auf dem Entwurf Aehrenthals im Ganzen. Dessen Kernpunkt war die Fortsetzung des gegenwärtigen Regimes, die Ausdehnung der Pragmatischen Sanktion, und Vereinheitlichkeit des Annexionsgesetzes zwischen Österreich und Ungarn. Beck versicherte bestimmte, dass ein Gesetzentwurf des ungarischen Annexionsgesetzes durch den österreichischen Reichsrat unbedingt abzulehnen sei.110 Aus seinem Wort kann man eine antiungarische Strömung im österreichischen Parlament erblicken.111 Schließlich holte Aehrenthal und Burián die Einwilligung der anderen Minister über die Annexion, jedoch ihre Projekt über Annexionsgesetz ganz gescheitert. Die Pragmatische Sanktion war in Bosnien-Herzegowina nicht erteilen.112 Die Haltung Wekerles verursachte hauptsächlich die mißlungene Annexion. Seine Verlegenheit schlug sich in dem Vortrag vor Kaiser Franz Joseph nieder, dass er sich in einem Dilemma zwischen Notwendigkeit eines Einverständnisses mit Österreich und Wunsche nach Bosnien-Herzegowina in Ungarn befände.113 Um ein Beispiel anzuführen, verweise ich auf eine Bemerkung von Ákos von Timons, der Ministerialrat und Professor an der Budapester Universität war. Er betonte aus der Sicht der historischen Begründung, dass „Bosnien und die Herzegovina einst unter die Obrigkeit der ungarischen Heiligen Krone gehörte und daß demzufolge die Heilige Krone auf diese Gebiete seit Béla II. ein unverjährbares historisches Recht besitzt“.114 Der Rechtsstreit über Neuterritorium dauerte auch danach fort. Der ungarische Einwand stießen in Österreich auf scharfen Widerspruch.115 Wir kommen hier wieder zum Burián zurück. Man kann kein Wort des gemeinsamen Finanzministers über das Annexionsgesetz in den gemeinsamen Ministerrä110 Ebenda, S.202–203. 111 L. HÖBELT, „Parteien und Fraktionen im cisleithanischen Reichsrat“, in: Habsburgermonarchie, Bd. 7-1, S.981. Was die Reaktion des österreichischen Parlamentes gegen die Annexion anbelangt: A.IVANIŠEVIĆ, Die Haltung der südslawischen, polnischen und ukrainischen Reichsratsabgeordneten zur Annexion Bosniens und der Hercegovina durch Österreich-Ungarn im Jahre 1908, in: W.LEITSCH (Hrsg.), Polen im alten Österreich, Wien 1993, S.33–55; J.ANGELOW, Kalkül und Prestige: der Zweibund am Vorabend des Ersten Weltkrieges, Köln 2000, S.202–212. 112 Die Pragmatische Sanktion war auch in Venedig, Dalmatien, Salzburg, Galizien, Bukowina nicht mehr erfolgt. E.MATSCH, Geschichte des Auswärtigen Dienstes von Österreich(-Ungarn), 1720–1920, Wien 1980, S.15. 113 Uebersetzung des alleruntertänigsten Vortrages der treugehorsamsten kgl. ungar. Ministerpräsidenten Dr. Alexander Wekerle Budapest, 6. Oktober 1908, betreffend den Gesetzentwurf in Angelegenheit der Erstrekkung (sic!) der Rechte der Souveränität Seiner Majestät auf Bosnien und die Herzegowina. HHStA, P.A.I, Kt. 636. CdM, VIII / C-7. 114 Á. von TIMON, Die Annexion und das Recht der Heiligen Krone, in: Pester Lloyd, 11, 10, 1908, S.2–3. 115 Bernatzik und Steinbach kritisierten ungarische Forderung als unbegrundet. BERNATZIK (Hrsg.), Die österreichischen Verfassungsgesetze, S.1032–1033; G.STEINBACH, Die bosnische Verfassung, in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Bd. 4, 1911, S.482–483. Weiter siehe: H. von FERNECK, Ueber die Ansprüche Ungarns auf Bosnien und die Herzegowina. HHStA, P.A.I, Kt. 636, CdM VIIIc/7.
RYO MURAkAMI 87 ten ausfindig machen. Ich deutete nur knapp seine optimistische Absicht über diese Verhandlung an.116 Vielmehr legte Burián größeren Wert auf das politische Recht, genauer gesagt, auf eine Teilnahme an den allgemeinen Interessen der Monarchie durch die Bevölkerung der Okkupationsländer. Der gemeinsame Finanzminister brachte einen Antrag ein, dass das vollständige Bürgerrecht der bosnisch-herzegowinischen Bevölkerung zu verleihen sei und die dortigen Einwohner an den Delegationen teilzunehmen hätte. Seine Absicht ist jedoch gescheitert, denn Beck und Wekerle beharrten abgesehen von der Errichtung des Landtages auf der Fortsetzung des alten Regimes.117 Burián schrieb die Schlussfolgerung dieses Verlaufs am Vorabend der Annexion: „Die staatsrechtlichen Fragen, welche die Einfügung Bosnien-Herzegowinas in die Monarchie aufwarf, konnten noch nicht entschieden werden. Man mußte sich also darauf beschränken, die Souveränität des Herrschers auf die okkupierten Provinzen zu erstrecken, und die Regelung ihrer staatsrechtlichen Stellung auf eine spätere Zeit verschieben.“118 Er beschäftigte sich danach mit der bosnisch-herzegowinischen Verfassung.119 Wie Burián richtig bemerkte, hat „die bosnisch-herzegowinische Frage mit der Erstreckung der Souveränität nicht aufgehört […], aktuell zu sein“.120 FAZIT Die Habsburger Herrschaft über Bosnien-Herzegowina gegründet nur auf einer Okkupation ohne territorialen Souveränität. Bis zum Jahren 1908 gab es Möglichkeit, dass die Okkupationsländer zum osmanischen Reich zurück wären. Ferner konnten die Führungsschicht in Wien und Budapest die serbische Aspiration nach Bosnien-Herzegowina nicht ignorieren. Außerdem hatte der staatsrechtliche Status unter dem Dualismus einen provisorischen Charakter, deshalb sollte er bei der Annexion geregelt werden. Infolge dieser ungünstigen Bedingungen halte Burián „unsere [Habsburger] Mission als Okkupanten für ausgeschlossen zu erklären und die endgültige Regelung der Frage im Sinne der Annexion selbst auf’s Tapet zu bringen“.121 Burián behandelte diese Faktoren in seiner Denkschriften. Er sollte Rücksicht auf die dortige Multi-Konfessionalität und Nationalität bei der Administration nehmen. Seine Befürchtung gegenüber Serbien war ein Hinweis auf die Bedenklichkeit der südslawischen Frage. Die drückende Politik der Okkupationsmacht vergrösserte die Unzufriedenheit auf Seite der Serben. Burián versuchte die bosnisch-herzegowinischen Serben durch liberalistische Politik zu versöhnen. Doch ganz im Gegenteil steigerte sich die serbische Empörung und Unzufriedenheit und die Einwirkung von Serbien auf Bosnien-Herzegowina. Burián war sich bewusst, dass Widerstand und Verwirrung gegen die Annexion „eine Achillesferse OesterreichUngarns“ 116 Privatschreiben Buriáns am 22. September 1908. HHStA, P.A.I, Kt.. 485. 117 KOWARZIK, S.209. 118 BURIÁN, Drei Jahre, S.223. 119 Vgl. D.JUZBAŠIĆ, Die Annexion von Bosnien-Herzegowina und die Probleme bei der Erlassung des Landesstatutes, in: Southeast-Studies, Bd. 68, 2009, S.247–297. 120 BURIÁN, Drei Jahre, S.223. 121 Denkschrift I.
88 PRAGUE PAPERS ON THE HISTORY OF INTERNATIONAL RELATIONS 1/2017 darstellen.122 Wie Džaja schreibt, waren die Reaktionen auf die Annexion im Reichsland geteilt: „Entrüstung bei Serben, Enttäuschung bei Muslimen, Hoffnung (auf Vereinigung mit Kroatien) bei Kroaten.“123 Nebenbei bemerkt wurde die buriánische Politik gegen Serben besonders aus dem Kreis des Militär kritisiert. Conrad von Hötzendorf, der Chef des Generalstabs war, sah das Ergebnis der buriánischen Richtung voraus, als die „den Bock zum Gärtner machen“124 würde. Dies führte in späteren Jahren zum Rücktritt Buriáns als gemeinsamer Finanzminister.125 Wir sollten die buriánische Bedeutung auf den Prozess nicht überschätzen. Er hatte den beschränkten Spielraum auf Entscheidungsprozess des dualistischen Systems. Burián konnte den Dissens über das Annexionsgesetz nicht ausgleichen. Nachdem die Einverleibung der Okkupationsländer sehr mühsam war, konnte der gemeinsame Finanzminister das Problem bis zur Annexion nicht lösen. Es soll jedoch hinzugefügt werden, dass Burián Aehrenthals Initiative zur Annexion schon vorweggenommen hat und er den bosnisch-herzegowinischen Vertretungskörper ausführlich plante. Die Denkschriften bieten die Gelegenheiten zur Erörterung der Annexion und beschleunigten die Jüngtürkenrevolution. Meiner Meinung nach ist die Bemerkung Buriáns korrekt: „Ich war der Columbus der Annexion, Aehrenthal deren Amerigo Vespucci.“126 This work was supported by JSPS KAKENHI Grant-in-Aid for JSPS Research Fellow Number 15J03820. Iappreciate Professor Andreas Rusterholz (Kwansei Gakuin University, School of Humanities) for kind cooperation on translation of my article. ANNEXATION OF BOSNIA AND HERZEGOVINA AND ISTVÁN BURIÁN ABSTRACT The Habsburg Empire was approved of temporary occupy Bosnia-Herzegovina on the Berliner Conference. Accordingly to the Article 25 of the Berliner Treaty and the agreement between Vienna and Istanbul on April 1879, Bosnia-Herzegovina was still under sovereignty of the Ottoman Empire. The Habsburgs executives maintained this provisional status in both provinces until 1908. Furthermore, Bosnia-Herzegovina was acommon administrative district (in German, Reichsland) between Austria and Hungary. The Habsburg Empire finally declared the annexation of Bosnia-Herzegovina on 6 October 1908. Alois Lexa Aehrenthal, Common Foreign Minister of the Habsburg Empire, become the focus of researcher for this theme. But Ipoint out that it was István Burián, the Common Finance Minister of the Habsburg Empire (1903–1912), who proposed the annexation of Bosnia-Herzegovina 122 Denkschrift II, S.3. 123 DŽAJA, Bosnien-Herzegowina, S.218. Vor allem widerstanden Serben und Mohammedaner der Regierung. Siehe A.IVANIŠEVIĆ, Konfessionelle Dimension der Annexionskrise 1908/09, in: Österreichische Osthefte, Bd. 31-3, 1989, S.504–523. 124 F. C. von HÖTZENDORF, Aus meiner Dienstzeit 1906–1918, Bd. 2, Wien 1925, S.40. Siehe auch: JUZBAŠIĆ, Die österreichisch-ungarische Okkupationsverwaltung. 125 R. OKEY, Austria and the South Slavs, in: R.ROBERTSON— E.TIMMS (Eds.), The Habsburg Legacy: National Identity in Historical Perspective, Edinburgh 1994, S.50. 126 T. GORECZKY, Stefan Burián, ein ungarischer gemeinsamer Minister der Habsburgermonarchie im Spiegel der österreichischen Memoirenliteratur, in: Öt Kontinens, Jg. 2009, 2009, S.190. (Zitiert: BURIÁN, naplói, 1907–1922, S.21.)
RYO MURAkAMI 89 for the first time. Burián presented memoranda proposing the annexation to Emperor Franz Joseph in May 1907 and April 1908. But the revolution of the Young Turks was adecisive opportunity to annexation. Therefore we should not overestimate Burián’s role in the annexation attempt. But his memoranda not only stimulated leading circles of the Habsburg Empire to consider annexation but also helped matters develop more smoothly in Vienna after the revolution of the Young Turks. As Burián himself later wrote, we should regard him as the true proponent of annexation. However the analysis about an annexation law, that was founded on the Habsburg’s succession law (in German, Pragmatische Sanktion), proves that the decision-making process for imperial affairs through the common cabinet and the minister conference was very complicated and lacked acoordinating function. Afull account of annexation reveals the pluralistic and inefficient policymaking of the Habsburg Empire under dual system. KEYWORDS Annexation of Bosnia-Herzegovina; István Burián; South Slav Question; Annexation Law Ryo Murakami | Research Fellow of the Japan Society for the Promotion of Science, Graduate School of Letters, Kyoto University, Yoshida Honmachi, Sakyo-ku, Kyoto, Japan, ryomurakami0824@ gmail.com