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Die deutsche Reichsgründung im Kontext der Europäischen Geschichte

Kraus, Hans-Christof

Abstract

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Die deutsche Reichsgründung im Kontext der Europäischen Geschichte Hans-Christof Kraus ABSTRACT: Der Aufsatz stellt die deutsche Reichsgründung von 1871 in den Kontext der Nationalstaatsbildungen in Europa seit Beginn der Frühen Neuzeit. Das Deutsche Reich, begründet als ein fester Zusammenschluss der deutschen Bundesstaaten mit Ausnahme Österreichs, schaffte es tatsächlich, einen historischen Ausgleich zwischen den partikularen Traditionen und den neueren Einheitsbestrebungen in Deutschland zu erreichen. Die hierdurch bewirkten Integrationsprozesse politischer, sozialer und wirtschaftlicher Natur festigten und stärkten den mitteleuropäischen Raum, beseitigten die durch übermäßige politische Fragmentierung bewirkten früheren Schwächen, schufen aber bis 1914 auch kein „zu starkes“ Deutschland, wie spätere verfehlte Deutungen behaupteten. Auf den Integrationsleistungen der Jahrzehnte nach 1871 beruht im Kern auch noch das heutige, seit 1990 wiedervereinigte Deutschland. KEYWORDS: Nation state; 19th century; German history; Foundation of the German Reich Ein bedeutender deutscher Historiker der mittelalterlichen Geschichte, Hermann Heimpel, hat einmal bemerkt: „Dass es Nationen gibt, ist historisch das Europäische an Europa“1. Mag auch das im 19.Jahrhundert entstandene neuere Nationalbewusstsein auf einen sehr spezifischen, konstruierten Nationsbegriff dieser Epoche zurückgehen, so ist und bleibt doch die Tatsache, daß sich seit dem Mittelalter zuerst die großen, später auch die mittleren und kleineren Nationen herausgebildet haben, ein Grundfaktum der Geschichte Europas. Um noch einmal Hermann Heimpel zu zitieren: „Seit der Völkerwanderung gibt es ein grundsätzlich national verfaßtes Europa, gibt es oder bilden sich Nationen. Mögen diese langsamer oder schneller aus Stämmen gebildet sein, mögen sie sich in gotische, angelsächsische, fränkische Großreiche ausgewachsen haben, mögen sie sich wieder zusammenziehen in Fürstenstaaten hoher oder niederer Ränge: immer gibt es, endlich seit dem zehnten Jahrhundert, Deutsche, Engländer, Franzosen, Italiener, Spanier, Polen, Russen“2. Ein gemeinsa1 H.HEIMPEL, Entwurf einer deutschen Geschichte. Eine Rektoratsrede, in: DERSELBE, Der Mensch in seiner Gegenwart. Sieben historische Essays, Göttingen 1954, S.162–195, hier S.173. 2 Ebenda. 122 PRAGUE PAPERS ON THE HISTORY OF INTERNATIONAL RELATIONS 1/2020 mer Siedlungsraum und ebenso eine gemeinsame Sprache sowie eine sich hieraus entwickelnde gemeinsame Kultur stehen am Beginn der Nationswerdung, die im Allgemeinen mit der Entwicklung auch eines zusammenhängenden politischen Gebildes— in der Konsequenz also mit einer manchmal jahrhundertelang sich vollziehenden Staatsbildung— abgeschlossen worden ist. Aber nicht nur in Europa, sondern auch in anderen von Europa beeinflussten und geprägten Teilen der Welt, lassen sich in globaler Perspektive mehrere Stufen der Nationalstaatsbildung unterscheiden— und in diesen Kontext muss man auch die Gründung des Deutschen Reiches von 1871 als moderner deutscher Nationalstaat einordnen. Im Rückblick auf die Entstehung der neueren Nationalstaaten— von der Nationswerdung im frühen Mittelalter bis hin zur neuzeitlichen Konstituierung des nationalen Staates als politische Organisation eines geeinten Volkes— lassen sich bisher insgesamt sechs unterschiedliche Stufen, Phasen oder auch Wellen der Nationalstaatsbildung unterscheiden, die sich zeitlich von der Frühen Neuzeit bis hin zur unmittelbaren Gegenwart erstrecken und in räumlicher Ausbreitung bereits seit dem späten 18.Jahrhundert auch außerhalb Europas zu finden sind3. Die erste Phase der Nationalstaatsbildung umfasst die Zeit vom späten 15. bis zum ausgehenden 18.Jahrhundert. Es dürfte kein Zufall gewesen sein, dass die frühen europäischen Weltund Kolonialmächte, die diesen Namen verdienen, nämlich das spanische Reich, das Königreich von Großbritannien sowie schließlich auch das Königreich Frankreich, sich nach und nach als Nationalstaaten im neueren Sinne konstituierten. Das war zu jener Zeit noch ein langwieriger und komplexer Vorgang, der sich als politische Integration zuerst recht unterschiedlicher Regionen und Territorien, oft auch auf dem Weg der monarchischen Personalunion, vollzogen hat4. Das gilt zuerst für Spanien, wo es König Philipp II. bis zum Ende des 16.Jahrhunderts gelang, durch die Vereinigung der beiden bis dahin getrennten Kronen von Kastilien und Aragon den inneren Zusammenschluss ganz Spaniens zu erreichen und damit eine politische Einheit zu schaffen, die fortan als solche nicht mehr in Frage gestellt wurde. Sehr ähnlich verlief die Entwicklung auch auf den britischen Inseln, wo ebenfalls ein Zusammenwachsen ursprünglich sehr unterschiedlicher Herrschaftsgebiete stattfand: Es war die Integration vormals voneinander getrennter Landesteile mit teilweise sehr verschiedenen historischen und kulturellen Traditionen unter der Krone Englands: Das Fürstentum Wales wurde bereits bis 1542 eingegliedert, das seit 1603 in Personalunion regierte Königreich Schottland wurde 1707 mit England ver3 Hierzu und für das Folgende vgl. in Fortführung der grundlegenden Studien von T.SCHIEDER, Nationalismus und Nationalstaat. Studien zum nationalen Problem im modernen Europa, hrsg. v. O.DANN / H.-U. WEHLER, Göttingen 1991, vor allem H.-Ch. KRAUS, Nation und Nationalstaat. Historische Voraussetzungen und gegenwärtige Bedeutung, in: C.MASALA (Hrsg.): Zur Lage der Nation. Konzeptionelle Debatten, gesellschaftliche Realitäten, internationale Perspektiven (Veröffentlichungen der Deutschen Gesellschaft für Politikwissenschaft, 36), Baden-Baden 2018, S.9–27. 4 Gute zusammenfassende Überblicke zu den einzelnen europäischen Nationen und den diversen Formen ihrer historischen Staatsbildung sowie zu den übernationalen Reichsbildungen finden sich in dem von T.SCHIEDER herausgegebenen Handbuch der europäischen Geschichte, Bd. 3: Die Entstehung des neuzeitlichen Europa, hrsg. v. J.ENGEL, Stuttgart 1971. HANS-CHRISTOF KRAUS 123 einigt; Irland folgte im Jahr 1801. Und damit war ebenfalls um 1800 die Herausbildung des modernen Großbritannien als eines einheitlichen Nationalstaats unter der Oberherrschaft der britischen Krone abgeschlossen. Etwas anders entstand der Nationalstaat im frühneuzeitlichen Königreich Frankreich, dessen innere Vereinheitlichung unter einer starken absoluten Monarchie— nach der Beendigung einer Ära schwerer innerer Konflikte— in der zweiten Hälfte des 17.Jahrhunderts unter der Herrschaft des „Sonnenkönigs“ LudwigXIV. einsetzte und gut ein Jahrhundert später, letztlich erst mit der Revolution von 1789 und dem Regierungssystem Bonapartes, um und kurz nach 1800 abgeschlossen war. Der von den Königen vorbereitete, von den Revolutionären forcierte und schließlich vom Kaiser Napoleon I. vollendete, besonders ausgeprägte Zentralismus gilt bis heute als das besondere Charakteristikum des modernen französischen Nationalstaats. Diese um 1800 abgeschlossene, erste lange Phase moderner Nationalstaatsbildung übte prägenden Einfluss auf die spätere Entstehung weiterer Nationalstaaten aus: Die Vorzüge der politisch geeinten Nation, der Zusammenschluss unterschiedlicher, aber kulturell und ökonomisch zusammengehöriger Regionen zu einem geschlossenen Staatsverband, die Schaffung zentraler politischer Leitungsinstitutionen, die Etablierung einer modernen einheitlichen Verwaltung, dazu ebenfalls die Vorzüge eines kompakten Wirtschaftsraums und einer durch gemeinsame Verteidigung und starken Schutz der Grenzen erreichten größeren Sicherheit des eigenen Territoriums— dies alles wurde schon bald als ein besonderer Vorzug des nationalstaatlichen Modells angesehen, das auch anderswo zur Nachahmung geradezu auffordern musste. Denn die zweite Phase der Herausbildung moderner Nationalstaaten begann zuerst außerhalb Europas. Schon während der Zeit der napoleonischen Kriege und ebenfalls nach 1815 entstand eine Reihe neuer kleinerer Staaten infolge des Zerfalls des riesigen spanischen Kolonialreichs in Amerika. Bis 1830 bildeten sich nach eineinhalb Jahrzehnten gewaltsamer Unabhängigkeitskämpfe eine Reihe neuer, nunmehr von der spanischen Krone unabhängiger Nationalstaaten: die Republiken Argentinien, Bolivien, Chile, Ecuador, Kolumbien, Paraguay, Peru, Uruguay und Venezuela; von der portugiesischen Herrschaft trennte sich ebenfalls— in diesem Fall in friedlicher Form— im Jahr 1822 das Kaiserreich Brasilien5. Nach den ehemals britischen dreizehn nordamerikanischen Kolonien, die seit 1776 ihre Unabhängigkeit erkämpft und sich später zu einer Union zusammengeschlossen hatten6, entstanden jetzt die neuen lateinamerikanischen Gemeinwesen ebenfalls als staatliche Neugründungen im Kontext beginnender Entkolonialisierung. In genau dieser Zeit, in den Jahren nach 1815, wurden auch in Südosteuropa die ersten Zerfallserscheinungen eines früher mächtigen Großreichs erkennbar, des Osmanischen Reichs, dessen weitgestreckte Grenzen langsam zu erodieren begannen. Denn einige kleinere Völker unternahmen jetzt erste Versuche, sich von der Oberherrschaft des Sultans in Konstantinopel zu befreien und sich als freie und unabhängige Nationalstaaten zu konstituieren: Den Anfang machten die Griechen; sie konn5 Fundierter Überblick hierzu in: H.-J. KÖNIG: Kleine Geschichte Lateinamerikas, Stuttgart 2006, S.205–388. 6 Dazu u.a. U.SAUTTER: Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika, 7. Aufl. Stuttgart 2006, S.77–119. 124 PRAGUE PAPERS ON THE HISTORY OF INTERNATIONAL RELATIONS 1/2020 ten nach einem erfolgreichen Unabhängigkeitskampf ihre Selbständigkeit erringen und 1830 mit dem Königreich Griechenland einen eigenen neuen Nationalstaat in Europa gründen. Auch das Fürstentum Serbien konnte sich damals nach und nach in der Folge mehrerer Revolten gegen die türkischen Oberherren immerhin schon 1833 eine autonome Sonderstellung innerhalb des türkischen Großreiches sichern, die aber schon bald einer faktischen Selbständigkeit gleichkam7. So fällt also die deutsche Einigung in die dritte Phase der modernen Nationalstaatsgründungen, die sich während der 1860er Jahre abspielte: Zuerst vollzog sich zwischen 1860 und 1870 die Etablierung und die politische Einigung des Königreichs Italien, das sich zuerst mit französischer Unterstützung gegen den Willen der bisher auf der Halbinsel dominierenden Großmacht Habsburg herausbildete und bald auch territorial abrundete: Mit der Eingliederung des früheren Kirchenstaats und der Verlegung der Hauptstadt nach Rom Im Jahr 1870 galt die Bildung des neuen italienischen Nationalstaats als (wenigstens vorerst) abgeschlossen8. Und in der ersten Hälfte der 1860er Jahre fand ebenfalls— was in diesem Kontext oft übersehen wird— die Einigung der zuvor noch von starken inneren Konflikten gekennzeichneten Nordamerikanischen Union ihren Abschluss. Der Bürgerkrieg zwischen Nordund Südstaaten (1861 bis 1865) wurde und wird allgemein— und in der Sache sicher zu Recht— als zweiter Nationsbildungskrieg der USA angesehen, denn fortan konnte deren innere Einheit nicht mehr in Frage gestellt werden9. Genau zur gleichen Zeit fand übrigens auch der Bürgerkrieg in Mexiko statt: Der Sieg der republikanischen Kräfte unter Benito Juarez gegen die Anhänger des von den Franzosen importierten kurzzeitigen Kaisers Maximilian beendete auch hier die schweren inneren Konflikte und begründete ebenfalls endgültig die innere Einheit der Republik in der Form des Nationalstaats10. Die— chronologisch gesehen— letzte dieser nationalstaatlichen Einigungen der dritten Phase vollzog sich also in Deutschland: Hier bildete sich der moderne deutsche Nationalstaat im Jahr 1871 als Folge und Endergebnis dreier Einigungskriege, in denen sich der einst nur zweitgrößte deutsche Staat, das Königreich Preußen, an die Spitze des neugegründeten Deutschen Reiches setzte. Die immer noch und weiterhin als Vielvölkerstaat und als multinationales Gemeinwesen strukturierte Habsburgermonarchie schied gleichzeitig endgültig aus Deutschland aus. Preußen und das ehemals „dritte Deutschland“ (die deutschen Mittelund Kleinstaaten) bildeten anschließend zusammen einen neuen Nationalstaat mit gemeinsamer Verfassung, einheitlicher Regierungsorganisation, einem geschlossenen Wirtschaftsgebiet, einer neuen Währung und bald auch einer ebenfalls neuen einheitlichen Rechtsordnung. Und damit beschritt Deutschland ebenfalls den Weg in die politische Moderne11. 7 Vgl. T.SCHIEDER (Hrsg.): Handbuch der europäischen Geschichte, Bd. 5: Europa von der Französischen Revolution zu den nationalstaatlichen Bewegungen des 19.Jahrhunderts, hrsg. v. W.BUSSMANN, Stuttgart 1981, S.28 ff., 46 f., 993 ff. 8 Vgl. R.LILL: Geschichte Italiens in der Neuzeit, 4. Aufl. Darmstadt 1988, S.160–204. 9 SAUTTER: Geschichte der Vereinigten Staaten (Anm. 6), S.220–238. 10 KÖNIG: Kleine Geschichte Lateinamerikas (Anm. 5), S.441–47. 11 Zur deutschen Nationalstaatsbildung der 1860er Jahre siehe u.a. E.BRANDENBURG: Die Reichsgründung, Bde. 1–2, 2. Aufl., Leipzig 1922; E.ZECHLIN: Die Reichsgründung, Frankfurt HANS-CHRISTOF KRAUS 125 Die anfangs von mir genannten weiteren drei Phasen der modernen Nationalstaatsbildung vollzogen sich— das sei hier nur noch der Vollständigkeit halber am Rande angemerkt— während des 20.Jahrhunderts: die vierte nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und dem Zerfall der damaligen multinationalen Großreiche, die fünfte nach 1945 vor allem im Zusammenhang der allgemeinen Entkolonialisierung in Afrika und Asien und die sechste schließlich nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und im Kontext der anschließenden politischen Neuordnung in Osteuropa und Asien12. Die Gründung des Deutschen Reiches und die Entstehung des— damals so genannten— „kleindeutschen“ Nationalstaats gehört also, historisch gesehen, in die dritte Phase der von Europa ausgegangenen modernen Nationalstaatsgründungen, die sich in den 1860er Jahren und zu Beginn der 1870er Jahre vollzogen hat. Im Hinblick auf Deutschland und auch auf Italien ist in diesem Zusammenhang, besonders wirkungsreich von dem Soziologen und Philosophen Helmuth Plessner, der bekannte Begriff der „verspäteten Nation“ geprägt worden13. Tatsächlich trifft diese nicht unproblematische Bezeichnung jedoch nur dann zu, wenn man sie— in einer wohl allzu verengten Perspektive— auf die größeren Nationalstaaten und auch nur auf diejenigen innerhalb Europas beschränkt. Im Kontext der allgemeinen Entstehung moderner Nationalstaaten überall auf der Welt wird man also die Deutsche Reichsgründung und die fast gleichzeitige Begründung des Königreichs Italien lediglich im Vergleich mit den westeuropäischen Nationen tatsächlich als „verspätet“ bezeichnen können, und diese Verspätung hatte ihre Ursachen in den jeweiligen nationalhistorischen Voraussetzungen, die sich während der frühen Neuzeit in Südund Mitteleuropa eben deutlich von denjenigen in Westeuropa unterschieden. Immerhin darf ein bestimmtes Problem dieser beiden „verspäteten Nationen“ Deutschland und Italien nicht unterschätzt werden: Weder im deutschen Reich von 1871 noch im Königreich Italien bestand eine komplette Identität von Volk und Staat (das Volk hier verstanden als Sprachund Kulturgemeinschaft). Vor allem im Habsburgerreich, aber auch im Baltikum und anderswo lebten deutsche Volksgruppen; Italiener wiederum waren in den damals habsburgischen Gebieten der Adria ansässig. Das bedeutet: In den neuen Nationalstaaten nach 1870/71 waren Volk und Staat durchaus nicht deckungsgleich; der Begriff der nationalen Einheit konnte also jeweils nur als Annäherung an einen ideal gedachten Zustand aufgefasst werden; in Italien entstand damals das Schlagwort vom— noch— „unerlösten Italien“, von der „Italia irredenta“14. Hieraus sollten später allerdings bedeutende Probleme erwachsen. a. M./Berlin 1967; W.SIEMANN: Gesellschaft im Aufbruch. Deutschland 1849–1871, Frankfurt a. M. 1990; W.MOMMSEN: Das Ringen um den nationalen Staat. Die Gründung und der innere Ausbau des Deutschen Reiches unter Otto von Bismarck 1850 bis 1890 (Propyläen Geschichte Deutschlands, 7/I), Berlin 1993; H.SCHULZE: Der Weg zum Nationalstaat. Die deutsche Nationalbewegung vom 18.Jahrhundert bis zur Reichsgründung, 5. Aufl. München 1997; CH. JANSEN: Gründerzeit und Nationsbildung 1849–1871, Paderborn 2011. 12 Überblick bei KRAUS, Nation und Nationalstaat (Anm. 3), S.15–17. 13 H.PLESSNER: Die verspätete Nation. Über die politische Verführbarkeit bürgerlichen Geistes, Frankfurt a. M. 1974 (zuerst 1935 unter dem Titel: Das Schicksal des deutschen Geistes am Ausgang seiner bürgerlichen Epoche). 14 Vgl. hierzu LILL: Geschichte Italiens in der Neuzeit (Anm. 8), S.257 ff. 126 PRAGUE PAPERS ON THE HISTORY OF INTERNATIONAL RELATIONS 1/2020 Und umgekehrt gab es, vor allem im damaligen Deutschen Reich, ein gravierendes Minderheitenproblem, denn zum neuen Deutschland gehörte eben nicht nur Deutsche, sondern auch Franzosen in Lothringen, Dänen in Schleswig und vor allem Polen in den Provinzen Westpreußen und Posen; hinzu kamen noch kleine, meist slawische Volksgruppen wie die Sorben, Kaschuben und Litauer. Man muss im Rückblick klar konstatieren, dass das neue Reich seine Integrationsfunktion mit Blick auf diese Minderheiten bis 1918 nicht hat erfüllen können; vor allem die Polen sahen sich einer mit der Zeit immer aggressiver sich artikulierenden „Germanisierungspolitik“ ausgesetzt, gegen die sie sich im Rahmen ihrer beschränkten Möglichkeiten entschieden zur Wehr setzten15. Nicht zuletzt diese nach 1871 in Deutschland gescheiterte Integrationspolitik war— neben anderem— ausschlaggebend für die Gebietsabtrennungen, die der Versailler Vertrag nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg verfügte und die vor allem (wenn auch nicht nur) jene Territorien umfassten, in denen die genannten Minderheiten lebten. Auf einem anderen Gebiet allerdings war das Reich— auch und gerade im Vergleich zu den älteren westeuropäischen Nationalstaaten— wesentlich erfolgreicher. Denn hier gelang die Errichtung eines zwar föderal zusammengesetzten, dennoch unitarisch fest gefügten Gemeinwesens, das einerseits die zahlreichen regionalen und territorialen Sondertraditionen Deutschlands im Kern bewahrte, andererseits jedoch ebenfalls die damit einhergehenden zentrifugalen Kräfte entscheidend abschwächte16. Das Deutsche Reich, begründet als ein fester Zusammenschluss deutscher Bundesstaaten und ihrer Regierungen unter Einschluss übrigens der jeweiligen Parlamente, schaffte es tatsächlich, einen historischen Ausgleich zwischen den partikularen Traditionen und den neueren Einheitsbestrebungen zu erreichen: Die historischen Einzelstaaten (Bundesstaaten genannt, nach 1918 als Länder bezeichnet) bewahrten auch im neuen Reich ihre Regierungen und traditionellen Institutionen, hatten aber gleichzeitig über den neu geschaffenen Bundesrat einen tragenden Anteil an der politischen Entscheidungsfindung im neu formierten deutschen Gesamtstaat17. Dieses besondere Bundesstaatsmodell mit einem stark ausgeprägten Föderalismus hat sich tatsächlich vom Bismarckreich bis in die heutige Bundesrepublik durchgehalten— wenn auch mit mehreren gravierenden Unterbrechungen und ebenso mit nicht wenigen Veränderungen im Detail. Dennoch wird man sagen können, dass sich das aus der Bismarckschen Reichsverfassung herleitende, zugleich unitarische wie 15 Zusammenfassend hierzu T.NIPPERDEY: Deutsche Geschichte 1866–1918, Bd. 2: Machtstaat vor der Demokratie, München 1993, S.266–286. 16 Ausführlichste Darstellung und Analyse der Entstehung und Entwicklung der Reichsverfassung von 1871 bei E.R.HUBER: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 3: Bismarck und das Reich, 3. Aufl. Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz1988, S.766–1074. 17 Vgl. H.-CH. KRAUS: Das Deutsche Kaiserreich als monarchischer Bundesstaat, in: Wilhelm Brauneder / Istvan Szabo (Hrsg.): Die bundesstaatlichen Staatsorganisationen, Budapest 2015, S.47–64; ebenfalls (leicht ergänzt) in: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte 37 (2015), S.227–239.— Wichtige zeitgenössische Analyse bleibt: E.KAUFMANN: Bismarcks Erbe in der Reichsverfassung, Berlin 1917; erneut in: DERSELBE: Gesammelte Schriften, Bd. 1, Göttingen 1960, S.143–223. HANS-CHRISTOF KRAUS 127 auch föderale Kräfte zusammenbindende Modell in besonderer Weise in Deutschland politisch bewährt hat, vor allem deshalb, weil es gelang, die mit dem traditionellen deutschen Partikularismus verbundenen zentrifugalen Kräfte institutionell zu bändigen. Denn separatistische Tendenzen von der Art, wie sie sich gegenwärtig in einigen der älteren Nationalstaaten Westeuropas vernehmlich zu Wort melden— man denke vor allem an derzeitige Vorgänge in Katalonien und Schottland—, sind im heutigen Deutschland faktisch undenkbar. Sieht man im Rückblick auf die deutsche Reichsgründung von 1871 vom ungelösten Problem der nationalen Minderheiten einmal ab, dann wird man konstatieren können, dass die Herstellung der inneren Einheit Deutschlands bis 1914 in fast allen wesentlichen Aspekten gelungen ist; hier wurde am Ende dasjenige erreicht, was in den älteren westeuropäischen Nationalstaaten längst verwirklicht worden war. Zu den zentralen Leistungen des neuen deutschen Nationalstaats gehörten vor allem die grundlegende Modernisierung und Vereinheitlichung der wirtschaftlichen Strukturen sowie der öffentlichen Verwaltung18, darunter der sukzessive Aufund Ausbau der obersten Reichsbehörden, die erst nach und nach— gegen mancherlei Widerstände der Bundesstaaten— geschaffen werden mussten und deren Finanzierung noch für längere Zeit ein nur schwer zu lösendes Problem blieb19. Oft übersehen wird auch die Begründung der deutschen Rechtseinheit in den Jahrzehnten nach 1871, die zwar ebenfalls etwas länger dauerte, aber knapp drei Jahrzehnte nach der Reichsgründung endlich einen einheitlichen Rechtsraum in Deutschland schuf, der in den älteren Nationalstaaten schon seit langem existierte20. Denn mit dem 1.Januar 1900 trat mit dem „Bürgerlichen Gesetzbuch“ (BGB) zum ersten Mal in der deutschen Geschichte ein einheitliches Privatrecht in Kraft; es begründete— übrigens bis heute— die grundlegende privatrechtliche deutsche Rechtsordnung. Bis dahin hatte in Deutschland noch ein juristischer Flickenteppich aus sehr unterschiedlichen, jeweils in den verschiedenen Bundesstaaten gültigen, oft rückständigen und nicht selten kaum noch praktikablen Einzelrechten das innere Zusammenwachsen des neuen Staates immer wieder erschwert. Nach 1900 jedoch konnte sich das neue Deutschland also auch als einheitliches Rechtsgebiet weiterentwickeln. Sodann ist hier an die neue deutsche Währung zu erinnern, an die bereits 1871 eingeführte „Mark“, mit der das frühere deutsche Währungschaos der Taler, Gulden, Kreuzer, Groschen und Pfennige endgültig der Vergangenheit angehörte. Auch die schon bald etablierten neuen Maße und Gewichte entsprechend dem zuerst in Frankreich entwickelten, damals hochmodernen Dezimalsystem, zur der ebenfalls die allgemeine Einführung des Meters gehörte, brachten das neue Reich auch in dieser Hinsicht auf die Höhe der Zeit. Das uralte Gestrüpp der bis dahin in Deutschland gül18 Vgl. K.G.A.JESERICH / H.POHL / G.-CH. von UNRUH (Hrsg.): Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3: Das Deutsche Reich bis zum Ende der Monarchie, Stuttgart 1984, bes. S.109–406 u. passim. 19 Grundlegend hierzu immer noch R.MORSEY: Die oberste Reichsverwaltung unter Bismarck 1867–1890 (Neue Münstersche Beiträge zur Geschichtsforschung, 3), Münster 1957. 20 Vgl. M.STOLLEIS: „Innere Reichsgründung“ durch Rechtsvereinheitlichung, in: DERSELBE: Konstitution und Intervention. Studien zur Geschichte des öffentlichen Rechts im 19.Jahrhundert, Frankfurt a. M. 2001, S.194–225. 128 PRAGUE PAPERS ON THE HISTORY OF INTERNATIONAL RELATIONS 1/2020 tigen hunderte unterschiedlicher Maße und Gewichte (allein bei den Längenmaßen gab es ein knappes Dutzend unterschiedlicher deutscher „Meilen“), das sich auf die wirtschaftliche Entwicklung bis dahin äußerst hinderlich ausgewirkt hatte, war nun ebenfalls glücklich beseitigt21. Die Herstellung der vollen wirtschaftlichen Einheit des Landes bedeutete jedenfalls einen enormen Fortschritt, nicht nur für Deutschland, sondern vor allem auch für seine europäischen Handelspartner. Und schließlich war es ebenfalls gelungen, auf dem Weg der inneren Reform und der Erneuerung einen starken deutschen Nationalstaat zu schaffen, der sich mit den anderen großen Nationen im damaligen Europa endlich auf Augenhöhe befand und sich während der folgenden Jahrzehnte im— zunehmend intensiver werdenden— internationalen Konkurrenzkampf um Rohstoffe, Absatzmärkte, Kolonialgebiete, Handelsvorteile und geostrategische Positionen behaupten konnte. Die Ära der eineinhalb Jahrhunderte zwischen 1648 und 1815, in denen das politisch zerrissene Deutschland und überhaupt der mitteleuropäische Raum immer wieder in zahllosen Kriegen das Schlachtfeld der europäischen Großmächte gewesen waren, gehörte nun endgültig der Vergangenheit an. Dass der deutsche Nationalstaat von 1871 angeblich „zu stark“ für Europa gewesen sei, ist eine nach 1945 entstandene, bis heute gerne kolportierte Deutung, die allerdings umstritten ist22. Denn diese Deutung trifft nur dann zu, wenn sie in ihre Berechnungen lediglich die Bevölkerungszahl und die Wirtschaftskraft mit einbezieht, sie trifft jedoch nicht zu, wenn man— darüber hinausgehend— auch die weit überlegene Position des europäischen Russlands mit bedenkt und ebenfalls die Größe und Stärke der außereuropäischen Kolonialreiche der anderen europäischen Staaten (vor allem Großbritanniens und Frankreichs) berücksichtigt— samt ihrer enormen ökonomischen und demographischen Potentiale. Denn hiermit konnte die— ebenfalls verspätete— Kolonialmacht Deutschland damals in keiner Weise mithalten. Eine andere, vor 1990 ebenfalls gerne vertretene, heute nicht mehr nachzuvollziehende These lautete, der 1871 gegründete deutsche Nationalstaat sei 1918 oder allerspätestens 1945 „gescheitert“23. Auch diese Deutung scheint mir schon deshalb unzutreffend zu sein, weil ein Nationalstaat keineswegs schon dann scheitert, wenn er einen Krieg— oder auch mehrere Kriege— verliert. So ist etwa der französische Nationalstaat trotz seiner schweren Kriegsniederlagen von 1815 und 1871 keineswegs „gescheitert“, sondern hat sich anschließend jeweils erneuern können. Und das Glei21 Hierzu H.KELLENBENZ: Zahlungsmittel, Maße und Gewichte seit 1800, in: H.AUBIN / W.ZORN (Hrsg.): Handbuch der deutschen Wirtschaftsund Sozialgeschichte, Bd. 2, Stuttgart 1976, S.934–958. 22 Zur Kritik dieser sehr einflussreichen, auf Ludwig DEHIO (Deutschland und die Epoche der Weltkriege, in: DERSELBE, Deutschland und die Weltpolitik im 20.Jahrhundert, München 1955, S.9–35) zurückgehenden, in der Sache jedoch völlig verfehlten Deutung vgl. neuerdings die kritischen Anmerkungen bei H.-CH. KRAUS: War das Deutsche Kaiserreich von 1871 ein ‚Halbhegemon‘?— Zur Kritik einer umstrittenen Deutung, in: T.MAYER (Hrsg.): 150 Jahre Nationalstaatlichkeit in Deutschland— Essays, Reflexionen, Kontroversen, Baden-Baden 2021, S.223–243. 23 Eine Fülle von Beispielen hierzu findet sich in der verdienstvollen Arbeit von J.HACKER: Deutsche Irrtümer. Schönfärber und Helfershelfer der SED-Diktatur im Westen, 3. Aufl. Frankfurt a. M./Berlin 1994, bes. S.278–393 u. passim. HANS-CHRISTOF KRAUS 129 che gilt ebenfalls für Deutschland. Dass die politische Führung des Deutschen Reiches für den Ausbruch und den Verlauf des Ersten Weltkrieges, damit fraglos auch für die eigene Niederlage von 1918, ein nicht geringes Maß an Mitverantwortung trägt, ist unbestritten. Aber ebenso wenig ist die Tatsache zu bestreiten, dass mit dem Kriegsausgang der deutsche Nationalstaat als solcher gerade nicht scheiterte— im Gegenteil: Dass es den Deutschen trotz jener Niederlage und ungeachtet widrigster Umstände gelang, ihren Nationalstaat zusammenzuhalten, ja das Reich in der Form einer Republik neu zu formieren24, erwies einmal mehr die nachwirkende innere Stärke des Einigungswerks von 1871. Zwar mussten die Fürsten gehen, doch das Volk bewahrte seine nationalstaatliche Einheit. Nach der Katastrophe von 1945 gestaltete sich die Lage allerdings komplizierter; jetzt ging die staatliche Einheit tatsächlich für Jahrzehnte verloren, denn die Besatzungsherrschaft und die folgende doppelte Staatsgründung des Jahres 1949 schien, wenn auch nur auf den ersten Blick, das „Scheitern“ des deutschen Nationalstaats tatsächlich zu besiegeln. Doch man darf in diesem Kontext die fundamentale Tatsache nicht vergessen, dass es damals eben die Siegermächte waren, die Deutschland gegen den Willen seiner Bevölkerung teilten und damit eine doppelstaatliche Entwicklung begründeten, die— eingebettet in die ost-westliche politische Spaltung der Nachkriegswelt— schließlich nicht weniger als vier Jahrzehnte, von 1949 bis 1990, andauern sollte. Gleichwohl wurde der Anspruch auf Wiederherstellung der Einheit in den Jahren der Teilung niemals aufgegeben. In der Präambel des Bonner Grundgesetzes von 1949 fand sich in unzweideutiger Formulierung der klare Auftrag an die Regierungen des westdeutschen Teilstaats: „Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“25. Und die fortdauernde Lebenskraft des nationalstaatlichen Prinzips sollte sich schließlich in den Jahren 1989/90 zeigen, als die beiden deutschen Staaten, nicht einmal zwölf Monate nach dem Fall der Berliner Mauer, zu einem neuen gesamtdeutschen Nationalstaat zusammenwuchsen— ungeachtet außerordentlicher Schwierigkeiten und mannigfacher Probleme, von denen manche selbst heute, mehr als drei Jahrzehnte später, noch nicht vollständig ausgeräumt worden sind26. Doch eines steht fest: Ohne den Willen der übergroßen Mehrheit der Deutschen auf beiden Seiten des früheren „Eisernen Vorhangs“ hätte diese Einigung, dazu noch in so kurzer Zeit, sich kaum verwirklichen lassen. Dabei gilt es natürlich zu beachten, dass der Nationalstaat des späten 20.und des frühen 21.Jahrhunderts sich in mehr als nur einer Hinsicht von dem des späten 19.und frühen 20.Jahrhunderts unterscheidet. In der Gegenwart geht es nicht um Abschottung, sondern, und zwar nicht erst seit 1990, um enge europäische Zusam24 Dazu siehe— pars pro toto— die Darstellung bei H.SCHULZE: Weimar— Deutschland 1917–1933, Berlin 1993, S.141–221. 25 Nach dem Abdruck in: Deutsche Verfassungen. Die grundlegenden Dokumente deutscher Demokratie von der Paulskirche bis zum Grundgesetz, München 1965, S. 110. 26 Vgl. u.a. A.RÖDDER: Deutschland einig Vaterland. Die Geschichte der Wiedervereinigung, München 2009; W.SCHULLER: Die deutsche Revolution 1989, Berlin 2009; K.D.HENKE (Hrsg.): Revolution und Vereinigung 1989/90, München 2009.