Die Oberste Preisbehörde — ein Preisregulator für Tourismusdienstleistungen (1939–1949)
Abstract
7
Full text
Die Oberste Preisbehörde— ein Preisregulator für Tourismusdienstleistungen (1939–1949)1 Jan Štemberk— Ivan Jakubec KEYWORDS: Protectorate of Bohemia and Moravia— Third Republic— Price Policy— Tourism Die Oberste Preisbehörde (Nejvyšší úřad cenový— NÚC) entstand knapp zwei Monate nach der Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren, und zwar auf der Grundlage der Regierungsanordnung vom 10. Mai 1939 Nr.121/1939 Sb. z. an. (Sammlung von Gesetzen und Anordnungen), die auf der Basis des Ermächtigungsgesetzes Nr.330/1938 Sb. z. an. erlassen wurde. Der Grund für ihre Entstehung ging vom Beginn einer gesteuerten Wirtschaft und der Abkehr vom klassischen Modell der Marktregulierung aus. Die eigentliche Struktur der Behörde präzisierte die Regierungsanordnung vom 13. Juli 1939 Nr.230/1939 Sb. z. an. und vom 8. Mai 1940 Nr.189/1940 Sb. z. an. Die NÚC war bis zum Ende des Protektorats die oberste Behörde zur Festlegung und Kontrolle von Preisen. Ihr Wirken wurde zutreffend in §1 der Regierungsanordnung Nr.121/1939 Sb. z. an. definiert: „Zur Bildung der Preise für Waren und Leistungen aller Art und auch sämtlicher Zahlungen und zur Kontrolle dieser Preise wird eine oberste Preisbehörde (NÚC) eingerichtet. Von der Wirksamkeit dieser Behörde sind Angelegenheiten bezüglich Löhne und Gehälterausgenommen, Dinge bezüglich Zinsen und Wertpapiere werden gesondert geregelt.“2 Die NÚC war eine zentrale staatliche Behörde, die formal dem Vorsitzenden der Protektoratsregierung unterstellt war, ihre reale Tätigkeit jedoch übte sie in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsministerien aus, ab dem Jahre 1942 zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit nach den Richtlinien des Amts des Reichsprotektors. Die Anordnung des Vorsitzenden der Protektoratsregierung vom 20. Juli 1939 Nr.175/1939 Sb. z. an. führte die Beibehaltung des Preisstopps zum 20. Juni 1939 ein. Nach dem ersten Vorsitzenden der NÚC JUDr. František Tománek und der Emigration seines Nachfolgers Ing. Jaromír Nečas wurde der Deutsche Dr. Hans Joachim Buss Vorsitzender.3 Nach dem Ende der Okkupation führte die NÚC ihre Tätigkeit als eigenständiges Organ ähnlich einem „Ministerium für Preise“ fort. Die rechtliche 1 Der Beitrag entstand im Rahmen des Projektes GAČR Nr.16-07164S „Unter der Aufsicht des Dritten Reiches. Der Reiseverkehr in den Jahren 1939–1945“. 2 Regierungsverordnung Nr.121/1939 Sbírka zákonů anařízení (im weiterem Sb. z. an.) 3 Irena Malá und Koll., Nejvyšší úřad cenový 1939–1949. Inventář, Prag 1965, S. 2–3. OPEN ACCESS
8 WISOHIM/ESHP 24 Grundlage für das Funktionieren der NÚC bot erst die Regierungsanordnung vom 8.Oktober 1945 Nummer 87/1945 Sb. Die Kompetenzen der NÚC wurden auf die gesamten böhmischen Länder ausgeweitet, die Slowakei ausgenommen, wo diese Tätigkeit von der Abteilung Preise und Löhne der Beauftragten für Ernährung und Versorgung in Bratislava wahrgenommen wurde. Die Stellung der NÚC wurde durch die Regierungsanordnung vom 30. April 1946 Nr.110/1946 Sb. noch gestärkt. Eine weitere Präzisierung der NÚC wurde im Dekret des Präsidenten der Republik vom 25. August 1945 Nummer 63/1945 Sb. formuliert. In Einklang mit § 8 wurde die NÚC technisches Organ des Wirtschaftsrates. Nach der vorübergehenden Leitung der Behörde im Mai 1945 durch Dr. Jaroslav Benda und im Juni 1945 durch den Minister für Ernährung Václav Majer wurde im Juni 1945 endlich Dr. Václav Maur mit der Leitung der Behörde betraut, der bis Januar 1949 an deren Spitze stand, als er von Ing. Prokop Domorázek abgelöst wurde. Im August 1949 wurde Dr. Václav Volf sein Nachfolger. Per Regierungsanordnung vom 25. Oktober 1949 Nr.235/1949 Sb. ging das preisbildende Wirken der NÚC auf andere Behörden über, und mit einer knappen Regierungsanweisung des Ministers und Vorsitzenden der Staatlichen Planungsbehörde vom 6. Dezember 1949 Nr.253/1949 Sb. wurde die NÚC zum 1. Januar 1950, also fast fünf Jahre nach dem Krieg, aufgelöst.4 Im Bereich Tourismus betraf die Regulierung die Preise für Dienstleistungen, Verkehrstarife mit Ausnahme der Eisenbahntarife, Gebühren und Tarife, die Posttarife wurden mit Zustimmung der NÚC von den entsprechenden Organen festgelegt. Das Wirken der NÚC betraf die Bereiche Preisbildung, Kontrolle und Strafen. Ein Teil der preisbildenden Tätigkeit wurde von der NÚC auf regionale Ebene, auf Gemeindeund Landesbehörden bzw. auf Kreisund Landesnationalausschüsse übertragen. Die Kontrolltätigkeit wurde von Behördenstellen der Preiskontrolle ausgeübt. Nach dem Krieg wurden diese Behördenstellen Bestandteil des Landesnationalausschusses.5 Strafkompetenzen bei Übertretung der Preisregeln hatten die NÚC, die Gemeindeund Landesbehörden bzw. die Kreisund Landesnationalausschüsse. Die Anzahl der ursprünglichen fünf Abteilungen wurde auf acht aufgestockt, doch ab 1948 erneut auf fünf vermindert, von denen der Kurbetrieb, Tourismus und Verkehr zur Abteilung fünf gehörten. Das Sonderreferat I./P. Wurde 1945 zur Verfolgung der Preise im Grenzgebiet eingerichtet.6 Für den Tourismus hatte die Festlegung der Preise für Übernachtung und Verpflegung wesentliche Bedeutung. Die Befürchtungen bezüglich eines Preiswachstums betrafen selbstverständlich auch Wirtshäuser und Hotels. Der Tourismus erfreute sich in seiner einheimischen Form im Zusammenhang mit dem Kennenlernen von Schönheiten der „tschechischen Heimat“ in den ersten Jahren des Protektorats auch einer offiziellen Unterstützung.7 Keine Veränderungen erfuhr auch das beliebte Ver4 Ebenda, S. 6–8. 5 Vyhláška ministerstva vnitra ze 4. října 1945, Úřední list Nr.130/1945. 6 I. Malá, Nejvyšší úřad cenový, S. 13. 7 Zum Tourismus im Protektorat vgl.: Jan Štemberk, Česká turistika jako možnost úniku před protektorátní realitou. In: Jaromír Tauchen— Karel Schelle (Eds.), Období nesvobody, Ostrau 2014, S. 236–248. OPEN ACCESS
Jan ŠtEMbErk— Ivan JakubEc 9 bringen der Ferien in einer „Sommerwohnung“. Da es nicht erlaubt war auszureisen, war klar, dass die Nachfrage steigen würde, und unter Berücksichtigung der Beschränkungen in Verbindung mit dem beginnenden Krieg zeigte sich, dass alle Voraussetzungen für ein Preiswachstum gegeben waren, das jedoch als unerwünscht wahrgenommen wurde. Außerdem muss auch auf die Einführung einer gesteuerten Wirtschaft mit vielen Grundnahrungsmitteln ab Herbst 1939 verwiesen werden, die öffentliche Verpflegungsunternehmen ebenfalls merklich trafen. Das Ziel des vorliegenden Beitrags besteht somit darin, die Preisregulierung im Bereich Tourismus aufzudecken und auf gewisse Spezifika der Preisregulierung beim Funktionieren des Tourismus in den 40-er Jahren des 20. Jahrhunderts hinzuweisen. Die behördliche Festlegung der Preise für Speisen in Restaurants ist im allgemeinen Bewusstsein mit dem Zeitraum nach 1948 verankert, doch kam es bereits in der Zeit des Protektorats zu einer Preisregulierung. Die Verfolgung der Preisebene und ihres Vergleichs wird langsam auch zum Gegenstand eines fachlichen Interesses.8 Zur Illustration des Stands am Beginn des zu betrachtenden Zeitraums dient die folgende Tabelle. Sie enthält einen einzigartigen Vergleich der Speisenpreise in den Wirtshäusern im Reich, in den Sudeten und im Protektorat aus dem Zeitraum 1939–1940.9 Das Basiskriterium ist die Größe des Unternehmens, die deutlich den Preis vor allem im Bereich der Betriebskosten beeinflusst, die sich notwendigerweise in den Speisenpreisen niederschlagen. Diese primäre Unterteilung nach der Größe des Restaurants bildete die Grundlage für die spätere Unterteilung der Verpflegungseinrichtungen in Preisgruppen. Der Vergleich der Speisen in den Gaststätten in Reich, Sudeten und Protektorat (Böhmen, Prag, Mähren) zum 20. Juni 1939 und zum 27. Januar 1940 (die Preise in Reich und Sudeten umgerechnet 10 K= 1 RM) Betrieb Klein Mittlere Groß Klein Mittlere Groß Reich Ohne Datum Mittagsmenü — 8–25 20–40 Abendessen — 10–25 20 Suppe 2 2–6 4–10 Wiener Schnitzel mit Beilage — 14,50 20 Gulasch — 12 — Sudeten Ohne Datum Mittagsmenü 9,50–12 12–16,40 12–21 Abendessen — — — Suppe — 2,50 8 8 Jindřich Kubla, Srovnání tvorby cen vrestauracích mezi roky 1948–1989 apo roce 1989, Bachelor Arbeit, Vysoká škola hotelová vPraze 8, Prag 2014. 9 Nationalarchiv Prag ( im weiterem NA Prag), Bestand (im weiterem B.) Nejvyšší úřad cenový (NÚC), K. 608, AZ 30986/49, Přehled cen vhostincích vProtektorátě k20. VI. 1939 ak27. I. 1940. OPEN ACCESS
10 WISOHIM/ESHP 24 Betrieb Klein Mittlere Groß Klein Mittlere Groß Wiener Schnitzel mit Beilage — 13 14,50 Gulasch — 9 — Böhmen ohne Prag 20. Juni 1939 27. Januar 1940 Menü 4–10,50 5–12 6–16 5–12 5–11 6–16 Mittagsmenü für Stammgäste 4–12 4–10 5–12 4–12 5–12 5–12,50 Abendmenü für Stammgäste 3–10 4–14 5–10 3–10 4–10 6–10 Suppe 0,50–2 0,50–3 1–2 0,80–2 0,90–4 1–3 Wiener Schnitzel mit Beilage 4–16 5–15 6–14 4–12,50 5–15 6,50–14 Gulasch 3–9,50 3,50–10 4,5–10 3–9,50 4–9 5–10 Prag Menü 3,50–11 5,50–8,50 8–18 5,50–8,50 6–9 8–22 Mittagsmenü für Stammgäste 5–8,50 — — 5–6,50 — 9,50 Abendmenü für Stammgäste —————— Suppe 0,80–2 1–2 1–3 1–2 1–2,50 1–3 Wiener Schnitzel mit Beilage 5–9,50 6 6–22,50 5–13,80 7–15 6–18 Gulasch 4–7,50 5–8,50 5–7 4–10 4–10 4,50–10 Mähren Menü 3,50–13 6–10 5–12 5–12 5–11 6–16 Mittagsmenü für Stammgäste 3,50–9 6–10 6,50–15 4–12 5–12 5–12,50 Abendmenü für Stammgäste 2–8 4–10 6–11 3–10 4–10 6–10 Suppe 0,50–2,50 1–2,50 1–3,50 0,80–2 0,90–4 1–3 Wiener Schnitzel mit Beilage 3–10 5–11 6,50–12 4–12,50 5–15 6,50–14 Gulasch 3–8 2,50–9 6–9 3–9,50 4–9 5–10 Quelle: NA Prag, B. NÚC, K. 608, AZ 30 986/49, Přehled cen vhostincích vProtektorátě k20. VI. 1939 ak27. I. 1940. Die Schlussfolgerungen aus der Tabelle überraschen nicht. Der Preis für ein Mittagsmenü im Reich war wesentlich höher, oft fast doppelt so hoch, das Niveau in den Sudeten jedoch kam an das Niveau im Protektorat heran. Die Preise im Protektorat waren deutlich niedriger, ohne Berücksichtigung der etwas exklusiven Stellung Prags, wo einige Preise das Preisniveau im Reich attackierten. Die Regulierung von Preisen ist immer mit ihrer allgemeinen Unifizierung verbunden, die sich im Bereich Gaststättenund Hoteldienstleistungen in zwei Ebenen OPEN ACCESS
Jan ŠtEMbErk— Ivan JakubEc 11 dokumentierte, einmal leitete sich der Preis von den verwendeten Rohstoffen und einmal von der Ausstattung (dem Komfort) der Gaststätte ab. Schon bald nach der Entstehung des Protektorats beschwerten sich die Restaurantbetreiber über die steigenden realen Rohstoffpreise. Vašata aspol., ein vorbildliches Pilsener Restaurant und eine Selbstbedienung (Wenzelsplatz/Václavské náměstí16, Prag) führte in einem Brief vom 19. Juni 1939 an, die Preise für Rohstoffe seien im Vergleich mit dem Juni des Vorjahres deutlich gestiegen. Vašata schlug vor, den Aufkauf über die Gemeindebehörden zu organisieren, um Wucher vorzubeugen, der Aufkauf würde so 8,20 Kpro kg betragen. In der Anlage führte Vašata ein Verzeichnis von Rohstoffen an, danach waren die Preise bei Wurzelpetersilie (um 165 %), Möhren (um 150 %), Knoblauch (um 142 %), sauren Gurken (um 125 %), Schweinslunge (um 100 %) und Schweinebraten (um 90 %) am meisten gestiegen. Am wenigsten gestiegen seien die Preise bei Milch (um 7 %) und Gänsen (um 14 %). In der beigefügten Speisekarte ist mit Bleistift die Erhöhung angestrichen, die sich zwischen 0,50–1 K bewegte.10 Aus Sicht der Touristen waren das Mittagsund das Abendmenü gefragt, die preislich günstiger waren. Gerade auf die Angebote vergünstigter Menüs richteten sich die Kontrollen der erwähnten Behördenstellen für Preiskontrolle, die einen Preisvergleich in den Jahren 1939 und 1940 durchführten. So sahen beispielsweise die Kontrollen der Behördenstelle für Preiskontrolle der Landesbehörde mit Sitz in Pardubice/Pardubitz,11 (Kreis Litomyšl/Leitomischl) in den Jahren 1939 und 1940 wie folgt aus: nur in zwei kleinen Gaststätten in Polička/Politschka, wo gekocht wurde, bewegte sich der Preis für das Mittagsund das Abendmenü zwischen 5–6 K. In Svojanov/Swojanow kochten im Jahre 1939 vier kleine Restaurants, 1940 nur drei, die ein Mittagsund ein Abendmenü anboten. Der Preis stieg von 7 auf 8 K. In Trpín/Tirpin, Předměstí/Vorstädtl und Dolní Lhota/Unter Lhota wurde nicht gekocht. In Rohoz - ná/Rohosna erhöhte sich der Preis für ein Menü um eine Krone von 6 auf 7 K. In Litomyšl/Leitomischl kochte von 23 Gasthäusern nur die Hälfte (12), und es bot nur ein Viertel (6) ein Menü an. Dieses bewegte sich zwischen 7,50–9 K, und Schwankungen im Jahresvergleich kamen nur ausnahmsweise vor. In Ústí nad Orlicí/Wildenschwert kochten die meisten Wirtshäuser, davon boten die meisten Menüs an. Diese bewegten sich zwischen 6 und 9 Kmit völlig seltenen Abweichungen im Jahresvergleich. In Česká Třebová/Böhmisch Trübau kochte die Hälfte der Gasthäuser und bot ein Menü an: von 6 bis 9 Kmit minimalen Abweichungen im Jahresvergleich. In Parník/Parnig kochte nur ein Wirtshaus von acht ein Mittagsmenü. In Polička/Politschka kochte die Hälfte der Restaurants, doch ein Menü boten nur zwei von ihnen an. In den übrigen Gemeinden kochte zumeist nur ein Gasthaus. Eine ähnliche Kontrolle im Kreis Třeboň/Wittingau stellte fest, dass dort die großen Gasthäuser kein Menü anboten, dafür aber die meisten mittleren. Der Preis bewegte sich zwischen 6–8 bzw. 9 K mit einem minimalen Anstieg innerhalb des Jahres. In der bekannten Kurstadt Poděbrady/Podiebrad boten die meisten großen, mittleren und auch kleinen Gasthäuser 10 NA Prag, B. NÚC, K. 98, Bestandteil 482/39, AZ 1560/21 ai 1939-odd. 28, S. 1–2 und Anlage. 11 Amtliches Deutsches Ortsbuch für das Protektorat Böhmen und Mähren, 3. Ausg., Prag 1940. OPEN ACCESS
12 WISOHIM/ESHP 24 ein Menü an, das sich zwischen 8 bis 12,50 Kbzw. bis 15 Kbewegte. Im Kreis Kladno bot nur ein Drittel der neun Gasthäuser ein Menü an, dieses kam auf 8 K. Alle Gasthäuser kochten. In Louny/Laun wurde in allen Wirtshäusern gekocht, doch ein Menü bot nur eines von ihnen an.12 Das offiziell unterstützte Bemühen, während des Protektorats ein niedriges Preisniveau zu halten, traf auf die Realität der Gewinnung von Rohstoffen und weiterer Preiskomponenten. Die Anträge auf Erhöhung der Preise für warme Speisen und Getränke durften eine Grenze von 15 % nicht übersteigen. Die Entscheidungspflicht wurde auf die politischen Behörden I. und II. Grades übertragen. In einem Konzept der NÚC für Antworten auf die zahlreichen Anfragen wurde darauf verwiesen, dass die Erhöhung 15 % gegenüber dem 20. Juni 1939 nicht übersteigen und die Erhöhung nicht flächendeckend sein dürfe. Eine Genehmigung sei als provisorisch anzusehen, mit der Möglichkeit, diese zu ändern oder aufzuheben. Vorrang in der Erledigung der Anträge hätten diejenigen, die noch nichts beantragt hätten. Die Anträge sollten schnell und vor Beginn der Saison erledigt werden.13 Am 24. Januar 1940 beantragte der Restaurantbetreiber Zdeněk Zavřel im Namen des Verbandes der Bahnhofsrestaurantbetreiber in Böhmen und Mähren eine Absenkung der Preise um 5–10 % infolge der Festlegung der Fleischmenge. Es ist nicht klar, wie der Antrag beschieden wurde, wahrscheinlich positiv, denn im Vorschlag für eine Antwort der NÚC vom 1. Februar 1940 verweist die Behörde auf die automatische Pflicht der Unternehmer, jede Preissenkung infolge einer Verminderung z. B. des Gewichts einer Portion rohen Fleischs durch die NÚC hin.14 Der Erlass der NÚC Nr.1013 vom 25. November 194115 unterteilte die Gaststätten in vier Kategorien (Preisgruppen), je nach Ausstattung und Betriebskosten, und legte die höchsten Preise für Speisen in Gaststätten, Restaurants, Selbstbedienungen, „Büfetts“, Speisesälen und ähnlichen Einrichtungen fest, sofern diese zur Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe des Zentralverbandes für Fremdenverkehr gehörten.16 Die vier Preisgruppen können an sozialistische Zeiten erinnern, deren Unterteilung jedoch genau umgekehrt war. Die I. Preisgruppe (die niedrigste) zeichnete sich durch 12 NA Prag, B. NÚC, K. 712, sine AZ, Úřadovny cenové kontroly zemského úřadu se sídlem vPardubicích, okres Litomyšl, Ceny jídel vroce 1939 a1940; K. 713, AZ 2009/41, Úřadovna cenové kontroly zemského úřadu se sídlem vMezimostí n. Než. Ceny jídel zroku 1939 a1940. Politického okresu Třeboň; K. 713, sine AZ, Úřadovna cenové kontroly zemského úřadu se sídlem vKladně. Ceny jídel zroku 1939 a1940. Politického okresu Třeboň. 13 NA Prag, B. NÚC, K. 119, AZ 51 778/40, Žádosti opovolení výjimek podle § 3 naříz. předsedy vlády č. 175/1939 Sb. ajiné cenové úpravy voboru cen jídel (teplých nápojů) vživnostech hostinských, bes. S. 4 und 6. 14 NA Prag, NÚC, K. 119, AZ 32 374/40, Žádost Svazu nádražních restauratérů vČechách ana Moravě onovou úpravu (snížení) cen jídel apokrmů vdůsledku stanovení množství (porce) masa. 15 Nr.90 666-III/4-1941, Amtsblatt (Úřední list) Nr.279/1941. 16 Zu dem Zentralverband für Fremdenverkehr vgl.: Jan Štemberk, Kčinnosti aorganizaci Ústředního svazu pro cizinecký ruch. In: Jan Štemberk— Miroslava Manová und Koll., Historie acestovní ruch perspektivní apodnětné spojení. Pocta profesoru Vratislavu Čapkovi k85. narozeninám, Prag 2008, S. 277–289. OPEN ACCESS
Jan ŠtEMbErk— Ivan JakubEc 13 niedrige Betriebskosten, eine normale Ausstattung, dem Reichen von Getränken und Speisen aus (Büfetts, Selbstbedienungen, vegetarische Speisesäle) und niedrigste Preise aus. Die II. Preisgruppe war der mittlere Typ, üblicherweise handelte es sich um Restaurants und besser ausgestattete Speisesäle, neben Speisen boten sie auch mehrere Arten an Getränken an, üblicherweise stand auch eine Bedienung zur Verfügung. Die III. Preisgruppe zeichnete sich durch höhere Betriebskosten und eine bessere Ausstattung für einen anspruchsvolleren Besucher aus. Es handelte sich um Cafés und Speisesäle in größeren Städten, Kurbädern und Ausflugsorten. Die Bedienung beherrschte Fremdsprachen. Die IV. Preisklasse (Luxus) hatte hohe Betriebskosten sowie eine hohe Qualität an Ausstattung und Dienstleistungen. Es handelte sich um die Speisesäle in den besten Hotels. Die Bedienung nutzte mehrere Fremdsprachen.17 Die Preise wurde einschließlich der am meisten konsumierten Speisen geregelt, also Suppen, fleischhaltiger Speisen mit Beilage, Geräuchertem, Süßwasserund Meeresfische, fleischlose Speisen, Mehlspeisen, Kompotts und Käse. Dies galt ebenfalls für die Preise für Mittagsund Abendmenüs. Die Preise wurden nach Preisklassen wie folgt festgelegt (I/II/III): weiße oder braune Suppe (1,50/2/2,30 K), Gulaschoder Kuttelflecksuppe (2,50/3/3,50 K), gekochtes Rindfleisch oder Rinderbraten (7/8/10 K), Rostbraten oder Schweinebraten oder Rauchfleisch (8/9/11 K), Kalbsbraten (8,50/10/12 K), Hammelbraten (7,50/9/11 K), Gulasch oder Paprikafleisch (7/8/10 K), Hackbraten (7/9/11 K), Kartoffelknödel oder Kartoffelnocken (6/8/9 K), gefüllte Palatschinken oder Rupfkuchen mit Himbeersaft (8/10/12 K), Linsen und Erbsen sauer oder mit saurer Gurke (6/7/8 K), Möhre oder Kraut mit Kartoffeln (5/6/8 K), Mehlspeisen (2–2,50/2,50–3/3,50–4 K), Kartoffelgulasch, Kartoffeln mit Kraut oder einem anderen Gemüse, gedünstetes Blut mit Kartoffel (ständige Tagesgerichte) (5/6/8 K) usw.18 Bei fleischhaltigen Speisen musste eine entsprechende Menge von Markenabschnitten entgegengenommen werden.19 Die Wirte versuchten freilich, auch Speisen anzubieten, die nicht an Lebensmittelmarken gebunden waren. Es waren auch Ausreden von Gästen nicht selten, die nach einem verzehrten Mittagessen beim Bezahlen meinten, sie hätten die Marken zu Hause vergessen oder die versuchten zu verhandeln, damit ihnen der Wirt nur eine Marke mit einer geringeren Grammangabe abnahm. Nach dem Krieg wurde die Unterteilung der Gasthäuser in die erwähnten vier Kategorien von den Nationalausschüssen auf das ehemalige Grenzgebiet ausgedehnt. 17 Milouš Blažka, Tvorba cen vhostinských ahotelových živnostech, Prag 1949, S. 13. 18 NA Prag, B. NÚC, K. 119, AZ 90 666/41, Vyhláška ocenách jídla. Ceny jídel vhostincích (AZ 9669-I/3-41), S. 1–2. 19 Kundmachung der Obersten Preisbehörde vom 25. November 1941, Zahl 90 666/-III/ 4-1941 über die Höchstpreise für Speisen im Gastgewerbe: „Alle Speisen und Menus, die in den Gaststätten verabreicht werden, müssen in den vorhandenen Speisenkarten angeführt sein. Es ist besondere nicht zulässig, dass einzelne Speisen auf besonderen, nicht allgemein zugänglichen Karten enthalten sind oder dass sie von dem Bedienungspersonal gewissen Gästen nur mündlich gennat werden.“ OPEN ACCESS
14 WISOHIM/ESHP 24 Eine endgültige Regelung erbat sich die NÚC aus.20 Die Anträge auf eine andere Einstufung von Gasthäusern betrafen sowohl Wirtshäuser im Grenzgebiet als auch im Inland. Die Kreisverwaltungskommission in Aš/Asch führte am 27. Februar 1946 nach einem Erlass der NÚC vom 28. Juli 1945 (AZ 15 196-I/45) eine Aufteilung der Wirtshäuser in Preisgruppen mit nur einem Gasthaus der III. und 25 der II. Kategorie an. Der Kreisnationalausschuss in Mnichovo Hradiště/Münchengrätz führte am 12. März 1946 an, aufgrund einer Anweisung der NÚC (AZ 15 196-I/45) seien einige Gasthäuser unberechtigt in höhere Gruppen eingeordnet worden. Zeitgleich mit dem Erlass der NÚC vom 14. Februar 1946 (AZ 27533-III/3-1946) wurden Bahnhofsrestaurants in niedrigere Kategorien eingestuft. Der Kreisnationalausschuss führte zwei Gaststätten in der III. und 24 Wirtshäuser in der II. Kategorie an. Die übrigen, zahlenmäßig nicht angeführten befanden sich in der I. Kategorie. Die Kreisverwaltungskommission in Podbořany/Podersam führte am 14. März 1946 an, in ihrem Kreis Podbořany befänden sich nur Wirtshäuser der I. und II. Kategorie (insgesamt 86, davon 29 in der II. Kategorie). Die Kreisverwaltungskommission in Trutnov/Trautenau führte am 2. April 1946 an, außer der I. Kategorie befänden sich nur elf Gasthäuser in der II. und fünf in der III. Kategorie. Die Kreisverwaltungskommission in Litoměřice/Leitmeritz teilte am 5. April 1946 mit, neben Gasthäusern der I. Kategorie verfüge sie über 23 Wirtshäuser der II. und zwei der III. Kategorie.21 Es gilt somit so wie im Fall der Kategorisierung der Übernachtungsdienstleistungen, dass in den tschechischen ländlichen Gebieten eher einfache Wirtshäuser mit einer geringeren Qualität der angebotenen Dienstleistungen vertreten waren. In einem Bericht der Behördenstelle für Preiskontrolle des Landesnationalausschusses in Prag mit Sitz in Karlovy Vary/Karlsbad vom 13. März 1946 (AZ 915/46) wurde dann angeführt, dass die Preise für Speisen, Pensionen und Zimmer von Verwalter Rudolf Volf bis zum 31. Oktober 1945 auf dem Niveau der Preise aus der Zeit der Okkupation aufrechterhalten wurden. Nach der Ausdehnung der Regierungsanordnung Nr.121/1939 Sb. auf das Grenzgebiet und nach dem Schreiben der Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe des Zentralverbandes für Fremdenverkehr, Behördenstelle Karlsbad, wurde dem Pächter mitgeteilt, das Gasthaus gehöre zur IV. Kategorie. Weitere Anträge betrafen die Umstufung in der Anzahl von Einheiten der Gaststätten z. B. von Hanušovice/ Hannsdorf (in die III. Kategorie) bzw. in Karlsbad (in die II. Kategorie). Bis Mitte 1949 wurden die Anträge auf Einstufung oder Umstufung in Gruppen bei den Kreisnationalausschüssen eingereicht, und zwar über die Kreisgruppe der Wirtschaftsgruppe der Gaststättengewerbe (Anweisung der NÚC vom 11. Juni 1949 Nr.40 028-II/6-1949).22 Auch der Magistrat der Hauptstadt Prag nahm eine Untersuchung vor und schlug der NÚC mit einem Brief vom 22. März 1946 vor, Bars und Nachtlokale in drei Kategorien zu unterteilen: sog. Nachtlokale (Weinstuben ohne Damenbedienung, mit 20 NA Prag, B. NÚC, K. 119, AZ 15 196/45, Zařadění hostinských podniků do skupin vpohraničí, Výnos NÚC ze dne 13. července 1945, Nr.18 729-I/4-1945. 21 NA Prag, B. NÚC, K. 236, AZ 28 527/46; K. 236, AZ 6379-XII-12-5-46 (ONV); K. 236, AZ 28 519/46; K. 236, AZ 28 693/46; K. 236, AZ 28 763/46. 22 NA Prag, B. NÚC, K. 236, AZ 28 543/46; K. 236, AZ 28 639/46; K. 236, AZ 28 660/46; K.629, AZ 35 486/49. OPEN ACCESS
Jan ŠtEMbErk— Ivan JakubEc 15 Musik), Bars (besser eingerichtet, Musik) und Luxusbars mit Live-Musik, ggf. mit Programm. Da sich die NÚC lange nicht äußerte, mahnte der Magistrat seinen Antrag am 18. Mai 1946 erneut an. Die NÚC stimmte am 18. Juni 1946 der Unterteilung der Prager Nachtlokale in die vorgeschlagenen Kategorien zu. Die Nachtlokale in der III.Kategorie mit einer schlechteren Ausstattung sollten entsprechend geringere Preise berechnen. Bei Bars galt für die Festlegung der Preise die Regel, dass man für Getränke so viel bezahlte wie in der IV. Kategorie und für Speisen wie in der III. Kategorie mit einem Aufschlag von maximal 20 %. Am kompliziertesten gestaltete sich die Situation bei den Luxusbars, wo man individuell vorging. Per Bescheid der NÚC AZ 354 86-II/6-1949 vom 1. Juli 1949 ging die Agenda der Umstufung eines bestehenden oder eines neuen Unternehmens direkt auf die Kreisnationalausschüsse über.23 Bei der Festlegung der Speisenpreise und der Preise für weitere Dienstleistungen engagierte sich in starkem Maße die Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe des Zentralverbandes für Fremdenverkehr. Das Hauptziel der Wirtschaftsgruppe war die Verteidigung der Interessen von Wirten und Hoteliers. Die Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe legte nach der Preisregulierung im Dezember 1945 eine Denkschrift zur Verminderung der Rentabilität der Gaststätten vor. Diese führt an, die Disparität zwischen der Erhöhung des Fleischgewichts und der Preiserhöhung betrage 56,40 %–92,29 %, beim Bier habe der Wirt Einbußen von 12–13 %. Der Zentralverband verlangte eine gründliche Revision. Des Weiteren stellt die Denkschrift fest, die Aufgabe des Tourismus sei es, „für die wirtschaftliche Entwicklung des Staates zu sorgen und an Orten mit Ausländerverkehr zu einer Sammelstelle für Fremdvaluta zu werden“.24 In den böhmischen Ländern gab es etwa 40.000 Gaststättengewerbe. Während des Krieges verkamen die Kücheneinrichtungen, und die Möglichkeit, in den Betrieb und eine Modernisierung zu investieren, war sehr begrenzt. In Anknüpfung daran verlangte der Zentralverband für Fremdenverkehr in einem Brief vom 21. Januar 1946 eine Gleichstellung der Wirte und der Einzelhändler, damit diese somit nicht zu Verbraucherpreisen einkaufen mussten, sondern dies zu Einzelhandelspreisen tun konnten.25 In einer Erklärung der Abteilung II/1 zur Denkschrift vom 26. Februar 1946 wird angeführt, es handele sich um eine Preisregulierung vom 10. Dezember 1946 auf der Basis einer Entscheidung der NÚC vom 5. Dezember 1946 (AZ 20 248-III/3-1946), und zu den Tabellen hätten sich auch die Vertreter der Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe äußern können. Der Erklärung der Abteilung nach könne man nämlich den Preis für Speisen ebenso wie bei Fleisch erhöhen, denn es seien auch weitere Rohstoffe entscheidend. Schließlich seien die Preise für Speisen in Absprache mit Vertretern der Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe festgesetzt worden, und diese müssten gegenüber den Betriebsküchen konkurrenzfähig bleiben.26 Die Bemühung um eine Beibehaltung der Speisenund Getränkepreise auf einem annehmbaren, also niedrigen Niveau regelten weitere Erlasse der NÚC. Erlass vom 23 NA Prag, B. NÚC, K. 236, AZ 28 687/46, Úprava cen vbarech anočních podnicích; M. Blažka, Tvorba cen, S. 14. 24 NA Prag, B. NÚC, K. 236, AZ 28 744/46, Mzdy aplaty vhostinských živnostech, S. 1. 25 NA Prag, B. NÚC, K. 236, AZ 754/46 priora 28 744/46. 26 NA Prag, B. NÚC, K. 236, AZ 20022-II/1-1946 priora 27 956/48, S. 3. OPEN ACCESS
22 WISOHIM/ESHP 24 gulierung steht mit dem Beginn der Okkupation der böhmischen Länder im Jahre 1939 in Verbindung, als es auch zur Entstehung einer obersten Preisbehörde kommt. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Ausstattungen der Gästeund Hoteleinrichtungen bestand die Voraussetzung für eine Preisregulierung in ihrer Kategorisierung, die es ermöglichte, die Höhe des Aufschlags zur Sicherstellung des Betriebs einer Einrichtung festzulegen. Die Oberste Preisbehörde erhielt mit ihren Eingriffen im Bereich Tourismus im untersuchten Zeitraum die Preisstabilität der Unterkunftsund Verpflegungseinrichtungen aufrecht und machte diese so auch einem breiteren Kreis von Konsumenten— Touristen— zugänglich. OPEN ACCESS