Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre an der Universität Paderborn: vom 31. August 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre [...] : vom 31. August 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 209.16 vom 31. august 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an gymnasien und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach katholische religionslehre an der universität paderborn vom 31. august 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre an der Universität Paderborn vom 31. August 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 6 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote.................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichungen ................................................. 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Das Studium des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre setzt Kenntnisse in Latein (Latinum) voraus. Der Nachweis ist über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit und ist spätestens bis zu diesem Zeitpunkt zu erbringen. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre umfasst 72 Leistungspunkte (LP), davon sind 6 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen In den fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre erwerben die Studierenden anschlussfähiges theologisches Fachwissen und Kenntnisse über Vermittlungsprozesse fachlichen Wissens. Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage unterschiedliche theologische Texte und Quellen sowie außertheologische Quellen und kulturelle Phänomene in ihrer literarischen und historischen Eigenart und ihrer theologischen Relevanz zu verstehen und auszulegen, die Bedingungen, Möglichkeiten und Grenzen hermeneutischer Prozesse im Umgang mit Texten der Tradition zu erläutern, sich über Möglichkeiten des Transfers in die Gegenwart zu verständigen und zu eigenständigen Formulierungen des Erarbeiteten zu finden, die fachwissenschaftlichen Diskussionen und Kontroversen in ihrem sachlichen Gehalt nachzuvollziehen und kritisch zu beurteilen, die fachwissenschaftlichen und die Fachgrenzen überschreitenden Ordnungs- und Zuständigkeitsbereiche der Theologie zu beschreiben, die Verortung der Theologie in der kirchlichen Glaubensgemeinschaft, ihre Einheit und ihre intradisziplinäre Differenzierung zu benennen sowie die Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Fachwissenschaften zu erläutern, Bedingungen und Probleme der Vermittlung des christlichen Glaubens in der Gegenwart zu analysieren und angemessene Möglichkeiten aufzuzeigen,
-4- religiöse Phänomene der Vergangenheit und der Gegenwart kritisch und sachbezogen zu analysieren, zu erörtern und mit Bezug auf schulische und außerschulische Vermittlungsfelder zu kommunizieren, religionsdidaktische Konzeptionen zu analysieren und mit Blick auf die Ergebnisse entwicklungspsycholgischer und sozialwissenschaftlicher Forschungen zu beurteilen und begründet umzusetzen, sodass dem individuellen Entwicklungsstand und Förderbedarf von Kindern und Jugendlichen im Bereich des religiösen Lernens differenziert Rechnung getragen wird, mit Blick auf ihre künftige Tätigkeit in der Glaubensvermittlung den eigenen Glauben rational zu verantworten und sich mit der Wirklichkeit von Mensch und Welt im Horizont des christlichen Glaubens auseinanderzusetzen. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 72 LP, davon 6 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst sechs Module. Dabei handelt es sich um vier Basismodule und zwei Aufbaumodule. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Basismodul 1 Biblische Theologie 12 LP 1.-2. Sem. Grundkurs Altes Testament Grundkurs Neues Testament Einführung in die biblische Textauslegung P1 P WP 90h 90h 180h Basismodul 2 Historische Theologie und Theologie der Religionen 12 LP 1.-2. Sem. Grundkurs Kirchengeschichte Epochen und Themen der Kirchengeschichte (Altertum, Mittelalter, Neuzeit) und/oder Religionsgeschichte Theologie der Religionen P WP WP 180h 90h 90h Basismodul 3 Systematische Theologie 12 LP 2.-3. Sem. Grundkurs Systematische Theologie Einführung Theologische Ethik Fundamentaltheologie/ Dogmatik P P WP 180h 90h 90h 1 P = Pflicht, WP = Wahlpflicht
-5- Basismodul 4 Religionspädagogik und Fachdidaktik 12 LP 3.-4. Sem. Grundkurs katholische Religionspädagogik Einführung in die Fachdidaktik Fachdidaktik P WP WP 180h 90h 90h Themenmodul Themenmodul 9 LP 4.-5. Sem. Lehrveranstaltung 1 zum Themenmodul Lehrveranstaltung 2 zum Themenmodul Einführung in das theologische Arbeiten WP WP WP 45h 45h 180h Aufbaumodul Biblische, Historische, Systematische und Praktische Theologie GyGe/BK 15 LP 5.-6. Sem. Exegese AT oder NT Kirchen- oder Theologiegeschichte Systematische Theologie Praktische Theologie WP WP WP WP 90/180h 90h 90/180h 90h (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, nach Abschluss des Bachelorstudiums eine reflektiertere Auswahl zwischen verschiedenen, schulformbezogenen Masterstudiengängen zu treffen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, Erfahrungen in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, in auf Kommunikation und Vermittlung angelegeten Berufen oder in anderen Berufen zu sammeln. Dabei kann auch ein kirchliches Praxisfeld gewählt werden. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Katholische Religionslehre beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
-6- Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Katholische Religionslehre sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre werden die nachfolgend aufgelisteten Modulprüfungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet. Eine Modulprüfung ist eine Prüfung im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung und hat Bezüge zu den weiteren Lehrveranstaltungen des Moduls. Modul im Zusammenhang mit Modulprüfung Basismodul 1 Einführung in die biblische Textauslegung Schriftliche Hausarbeit Basismodul 2 Grundkurs Kirchengeschichte Klausur/ mdl. Prüfung* Basismodul 3 Grundkurs Systematische Theologie Klausur/ mdl. Prüfung* Basismodul 4 Grundkurs katholische Religionspädagogik Klausur/ mdl. Prüfung* Themenmodul Modulabschlussprüfung Schriftliche Hausarbeit Aufbaumodul zwei Veranstaltungen, darunter a) oder c) Mündliche Prüfung *Eine der drei Prüfungsleistungen soll durch eine Klausur erbracht werden. (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen. Die Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende zu Beginn der Veranstaltung bekannt. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach Katholische Religionslehre mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die
-7- Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie kann erst begonnen werden, wenn das Basismodul, dem die Arbeit zugeordnet ist, abgeschlossen ist. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Katholische Religionslehre gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Katholische Religionslehre geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 68/11). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre an der Universität Paderborn vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 68/11) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht.
-8- Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 14. Januar 2015 und 20. Juli 2016 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Dezember 2014 und 11. August 2016 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015 und 31. August 2016. Paderborn, den 31. August 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
-9- Anhang Studienverlaufsplan (bei Beginn im Wintersemester) Semester Modul Veranstaltung Workload (h) LP/ Workload gesamt 1. Sem.: BM 1 GK Altes Testament 90 BM 1 Biblische Textauslegung 180 BM 2 GK Kirchengeschichte 180 15/450 2. Sem.: BM 1 GK Neues Testament 90 BM 2 Kirchen-/Religionsgeschichte 90 BM 2 Theologie der Religionen 90 BM 3 Einführung Theol. Ethik 90 12/360 3. Sem.: BM 3 GK Systematische Theologie 180 BM 3 Fundamentaltheol./Dogmatik 90 BM 4 Einführung Fachdidaktik 90 12/360 4. Sem.: BM 4 GK katholische Religionspädagogik 180 BM 4 Fachdidaktik 90 TM Lehrveranstaltung 1 zum Themenmodul 45 TM Lehrveranstaltung 2 zum Themenmodul 45 12/360 5. Sem.: TM Einführung in das theologische Arbeiten 180 AM Praktische Theologie 90 9/270 6.Sem.: AM Exegese AT/NT 90 oder 180 AM Kirchen- oder Theol.gesch. 90 AM Systematische Theologie 90 oder 180 12/360
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