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Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Romanistik - Französisch der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn: vom 12. August 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Romanistik - Französisch der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften [...] : vom 12. August 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 202.16 vom 12. august 2016 fachspezifische bestimmungen für das fach romanistik - französisch der prüfungsordnung für den zwei-fach-bachelorstudiengang der fakultät für kulturwissenschaften an der universität paderborn vom 12. August 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn 2 Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Romanistik - Französisch der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn die folgenden fachspezifischen Bestimmungen erlassen: Inhalt § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen ..................................................................... 3 § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte ............................................................................... 3 § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern ........................................................ 4 § 4 Studienbeginn ..................................................................................................................... 4 § 5 Zugangsvoraussetzungen .................................................................................................... 4 § 6 Studienumfang und Module .................................................................................................. 4 § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen .......................................................................................... 6 § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme ...................................................................... 6 § 9 Bachelorarbeit ..................................................................................................................... 7 § 10 Übergangsbestimmungen ................................................................................................... 7 § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung ........................................................................................ 7 Studienverlaufsplan Romanistik – Französisch ............................................................................ 9 Modulbeschreibungen für Romanistik – Französisch .................................................................. 11 3 § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen Diese fachspezifischen Bestimmungen gelten nur in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung (Allgemeine Bestimmungen). § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte Das Fach Romanistik bietet für den Bachelorstudiengang die Sprachen Französisch und Spanisch mit den entsprechenden fachwissenschaftlichen und sprachpraktischen Anteilen. Das vorliegende Modell integriert sprachwissenschaftliche, literaturwissenschaftliche und kultur-/landeswissenschaftliche Anteile gleichermaßen. Neben der Vermittlung und Vertiefung der genannten fachwissenschaftlichen Kompetenzen geht es selbstverständlich auch um die Vermittlung und Vertiefung entsprechender Sprachfähigkeiten in der jeweils gewählten romanischen Einzelsprache. Beides, die fachwissenschaftliche und die sprachpraktische Komponente, sind wesentliche Voraussetzungen für die Heraus- und Weiterbildung interkultureller Handlungskompetenzen und eines kulturell sensiblen Kommunikationsverhaltens, wie sie heute in vielen Berufsfeldern gefordert werden. Die Studieninhalte des Fachs Romanistik mit den Sprachen Französisch und Spanisch gliedern sich in der jeweiligen Sprache in je vier Basismodule, drei Aufbaumodule und ein Profilierungsmodul. In den vier Basismodulen werden sprachpraktische Fähigkeiten und fachwissenschaftliche Grundkenntnisse vermittelt. Die drei Aufbaumodule und das Profilierungsmodul, die fachwissenschaftliche und/oder sprachpraktische Anteile enthalten, gelten der Vertiefung fachwissenschaftlicher, methodischer, didaktischer und interkultureller Kompetenzen bei gleichzeitigem Ausbau der Sprachkenntnisse und Fähigkeiten im Hinblick auf unterschiedliche Kommunikationssituationen und Textsorten. Die Aufbaumodule 1 und 2 und das Profilierungsmodul ermöglichen eine individuelle Schwerpunktsetzung in den Bereichen Literatur-, Sprach- und Kultur-/Landeswissenschaft sowie in der Sprachpraxis und der Sprachdidaktik. Ein Auslandsaufenthalt (Auslandssemester oder Auslandspraktikum) wird ausdrücklich empfohlen. Ziel des Auslandsaufenthalts ist es, die Sprachkenntnisse zu verbessern, die fachwissenschaftlichen Studien zu vertiefen und den Erfahrungsraum anderer Kulturen aus der Innenperspektive kennen zu lernen. Als günstigster Zeitpunkt empfiehlt sich die Zeit nach dem 3. oder 4. Semester. Kooperationen mit französischen und spanischen Universitäten bestehen in ausreichendem Umfang. 4 § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern Im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs der Fakultät Kulturwissenschaften kann das Fach Romanistik - Französisch mit allen anderen beteiligten Fächern kombiniert werden. § 4 Studienbeginn Für das Studium des Faches Romanistik - Französisch ist ein Studienbeginn zum Wintersemester und Sommersemester möglich. § 5 Zugangsvoraussetzungen (1) Für die im Rahmen des Faches Romanistik vertretene Sprache Französisch sind Sprachkenntnisse unabdingbar. Die Einschreibung im Fach Französisch setzt über die in § 8 der allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften genannten Vorgaben Französischkenntnisse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) voraus. Die Französischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELF B1 (niveau indépendant). Das vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung. (2) Zu Beginn des Studiums ist die Teilnahme an einem Sprachdiagnostiktest verpflichtend. Der Test dient der Selbstüberprüfung des Sprachniveaus. § 6 Studienumfang und Module (1) Das Studium im Fach Romanistik - Französisch umfasst 72 LP in 8 Modulen. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden, der diesem Modul zugeordnet ist. (3) Näheres ergibt sich aus folgender Übersicht: 5 Studienstruktur Romanistik – Französisch Module Workload LP P/WP Zeitpunkt und (h) Dauer (Sem.) Basismodul 1 Kultur-/Landeswissenschaft 270 9 1.Sem. 1. EV Kultur-/Landeswissenschaft 90 P (1) 2. BV Kultur-/Landeswissenschaft 180 WP Basismodul 2 Sprachwissenschaft 270 9 2./3. Sem. 1. EV Sprachwissenschaft 90 P (2) 2. BV Sprachwissenschaft 180 WP Basismodul 3 Literaturwissenschaft 270 9 2./3. Sem. 1. EV Literaturwissenschaft 90 P (2) 2. BV Literaturwissenschaft 180 WP Basismodul 4 Sprachpraxis 1 270 9 1./2. Sem. 1. Grammaire 1 90 P (2) 2. Expression écrite et orale 1 90 P 3. Traduction français-allemand 1 90 P Aufbaumodul 1 Fachwissenschaft 1 270 9 4. Sem. 1. AV Literaturwissenschaft 90/180 WP (1) 2. AV Kultur-/Landeswissenschaft 180/90 WP Aufbaumodul 2 Fachwissenschaft 2 270 9 1. AV Sprachwissenschaft 90/180 WP 5./6. Sem. 2. AV Kultur-/Landeswissenschaft 180/90 WP (2) ODER 1. AV Sprachwissenschaft 90/180 WP 2. AV Literaturwissenschaft 180/90 WP Aufbaumodul 3 Sprachpraxis 2 360 12 4./5. Sem. 1. Traduction allemand-français 1 180 P (2) 2. Grammaire 2 90 P 3. Lektürekurs 1 90 WP 6 Profilierungsmodul 180 6 1. AV aus Aufbaumodul 1 90 WP 2. Ü aus Aufbaumodul 3 90 WP 6. Sem. ODER (1) 1. Fremdsprachendidaktik/ 90 WP Angewandte Fremdsprachen 2. Ü aus Aufbaumodul 3 90 WP Bachelorarbeit 360 12 6. Sem. BA-Arbeit 300 10 (1) Verteidigung 60 2 Abkürzungen: EV Einführungsveranstaltung BV Basisveranstaltung AV Aufbauveranstaltung Ü Übung Sem. Semester LP Leistungspunkte WP Wahlpflichtveranstaltung P Pflichtveranstaltung PO Prüfungsordnung § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen Die über die in § 18 Abs. 1 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Romanistik - Französisch sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme (1) Im Fach Romanistik - Französisch werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, gewichtet und bewertet: • Basismodul 1: Modulabschlussprüfung • Basismodul 2: Modulabschlussprüfung • Basismodul 3: Modulabschlussprüfung • Basismodul 4: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 1: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 2: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 3: Modulabschlussprüfung • Profilierungsmodul: Modulteilprüfungen Näheres zu den Prüfungsleistungen ist den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. 7 (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme insbesondere durch eine Klausur (ca. 60 Minuten), mehrere Kurzklausuren, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Fachgespräch, Protokoll, Referat, Dossier oder Portfolio zu erbringen. Die Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. (3) Sofern in den Modulbeschreibungen Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer /Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, setzt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Prüfenden fest, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. In allen Lehrveranstaltungen wird, in der Regel, spätestens in der dritten Woche nach Vorlesungsbeginn von der jeweiligen Lehrenden bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistungen erbracht werden können. § 9 Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit kann im Anteilsfach Romanistik/Französisch in deutscher Sprache oder in französischer Sprache angefertigt werden. Wird die Bachelorarbeit nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß § 24 allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Bachelorarbeit anberaumt. (2) Die mündliche Verteidigung wird im Fach Romanistik/Französisch in der Fremdsprache geführt. § 10 Übergangsbestimmungen Die Übergangsbestimmungen regelt § 33 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei- Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung. § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Weiteres regelt § 34 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Diese Prüfungsordnung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. 8 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 14. Januar 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 18. Februar 2015. Paderborn, den 12. August 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst 9 Studienverlaufsplan Romanistik – Französisch Semester Modul Workload (h) Workload gesamt 1 BM 1 Einführungsveranstaltung Einführung in die französische Kultur-/ Landeswissenschaft 90 360 BM 1 Basisveranstaltung Französische Kultur-/Landeswissenschaft 180 BM 4 Sprachpraktische Übung Grammaire 1 90 2 BM 2 Einführungsveranstaltung Einführung in die französische Sprachwissenschaft 90 360 BM 4 Sprachpraktische Übung Expression écrite et orale 1 90 BM 3 Einführungsveranstaltung Einführung in die französische Literaturwissenschaft 90 BM 4 Sprachpraktische Übung Traduction français-allemand 1 90 3 BM 2 Basisveranstaltung: Französische Sprachwissenschaft 180 360 BM 3 Basisveranstaltung Französische Literaturwissenschaft 180 4 AM 1 Aufbauveranstaltung Fachwissenschaft 11 Französische Kultur-/Landeswissenschaft 180 450 AM 1 Aufbauveranstaltung Fachwissenschaft 11 Französische Literaturwissenschaft 90 AM 3 Sprachpraktische Übung Grammaire 2 90 AM 3 Sprachpraktische Übung Lektürekurs 1 90 5 AM 2 Aufbauveranstaltung Fachwissenschaft 22 Französische Sprachwissenschaft 180 1 Im Aufbaumodul 1 ist sowohl der Bereich Literaturwissenschaft als auch der Bereich Kultur-/Landeswissenschaft abzudecken. Wird als 6-LP-wertige Veranstaltung eine Aufbauveranstaltung aus dem Bereich der Literaturwissenschaft gewählt, so ist als 3-LP-wertige Veranstaltung eine Aufbauveranstaltung aus dem Bereich der Kultur-/Landeswissenschaft zu belegen; wird umgekehrt als 6-LP-wertige Veranstaltung eine Aufbauveranstaltung aus dem Bereich der Kultur- /Landeswissenschaft gewählt, so ist als 3-LP-wertige Veranstaltung eine Aufbauveranstaltung aus dem Bereich der Literaturwissenschaft zu belegen. 16 4 Lehrformen Das Modul umfasst in der Regel eine Vorlesung und ein Seminar, außerdem freiwillige Tutorien sowie verschiedene Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße Einführungsveranstaltung: 60 TN (zusammen mit den LA-Studiengängen), Basisveranstaltung: 40 TN 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen Das Modul findet auch Verwendung in den LA-Studiengängen. 7 Teilnahmevoraussetzungen Keine; es wird jedoch empfohlen, die Einführung vor der Basisveranstaltung zu besuchen 8 Prüfungsformen Die Modulabschlussprüfung wird im zeitlichen Zusammenhang zur Basisveranstaltung erbracht, und zwar durch • Klausur (90-120 Minuten Länge) oder • Hausarbeit (ca. 30.000 Zeichen) oder • mündliche Prüfung (45 Minuten Länge) 9 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Voraussetzung für den Abschluss des Moduls und die Vergabe von Kredits ist das Bestehen der Modulabschlussprüfung sowie die qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß § 8 Abs. 2. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Dr. Christina Bischoff 11 Sonstige Informationen 17 Sprachpraxis 1 Modulnummer Basismodul 4 Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 1./2. Sem. Häufigkeit des Angebots WS/SS Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen Übung Grammaire 1 Übung Expression écrite et orale 1 Übung Traduction français-allemand 1 Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 60 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele • Kenntnisse der französischen Grammatik • Korrekter schriftlicher und mündlicher Ausdruck in der Fremdsprache • Entwicklung elementarer Übersetzungsstrategien im Bereich der französischdeutschen Übersetzung; Erwerb methodologischer Kompetenzen zur Übersetzung verschiedener Textsorten; Reflexion über das Übersetzen als Interpretation eines Tex tes in seinem kulturellen Kontext und über die Rolle des Übersetzers als Vermittler zwischen den Kulturen Spezifische Schlüsselkompetenzen • Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit zu sprachlich korrekter und stilistisch angemessener Textproduktion in der Fremdsprache; Diskussionsfähigkeit in der Fremd sprache; interkulturelle Kompetenz • Allgemeines Basiswissen: Arbeitstechniken 3 Inhalte Das Basismodul 4 umfasst die sprachpraktischen Übungen Grammaire 1, Expression écrite et orale 1, Traduction français-allemand 1. • Die Übung Grammaire 1 gibt einen Einblick in die Hauptprobleme der französischen Grammatik und Phonetik. • Die Übung Expression écrite et orale 1 dient der Erweiterung der vier Sprachkompeten zen und vermittelt Grundkenntnisse im Erstellen verschiedener Textsorten und im Kommentieren von Texten in der Fremdsprache. • In der Übung Traduction français-allemand 1 werden unterschiedliche Textsorten über setzt, darunter fachwissenschaftliche Texte aus den Bereichen der Literatur-, Sprach- und Kulturwissenschaft sowie literarische Texte. Neben konkreten Überset zungsproblemen werden auch ausgewählte übersetzungstheoretische Fragestellungen behandelt. 4 Lehrformen Das Modul umfasst Übungen, freiwillige Tutorien und verschiedene Formen des Selbststudiums. 18 5 Gruppengröße 20 TN (zusammen mit den LA-Studiengängen) 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen Das Modul findet auch Verwendung in den LA-Studiengängen. 7 Teilnahmevoraussetzungen Keine. 8 Prüfungsformen Zentrale Kompetenzen des Moduls werden im zeitlichen Zusammenhang mit der Übung Expression écrite et orale 1 geprüft. Die Modulabschlussprüfung besteht aus einer Klausur (ca. 60- 90 min.) und einer mündlichen Prüfung (ca. 10-15 min.) beide Teile müssen mindestens mit ausreichend bestanden werden. 9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten Voraussetzung für den Abschluss des Moduls und die Vergabe von Kredits ist das Bestehen der Modulabschlussprüfung sowie die qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß § 8 Abs. 2. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Edwige Schlapbach 11 Sonstige Informationen 19 Fachwissenschaft 1 Modulnummer Aufbaumodul 1 Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 4. Sem. Häufigkeit des Angebots WS/SS Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen Aufbauveranstaltung Literaturwissenschaft Aufbauveranstaltung Kultur-/Landeswissenschaft Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 150 h/60 h 60 h/150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele • Erweiterung der Kenntn isse in ausgewählten Bereichen der französischen Literatur und Kultur sowie in Fragen, Problemen und Methoden der Literatur- und Kultur-/Landeswissenschaft • Selbständige Beherrschung wissenschaftlicher Arbeits- und Darstellungsweisen (unter Nutzung entsprechender Hilfsmittel und Medien) • Befähigung, die Materialien der Primär- und Sekundärliteratur (auch fremdsprachige) selbständig zu nutzen und auszuwerten; Befähigung zur selbständigen Abhandlung einer gestellten Aufgabe in wissenschaftlich korrekter Form • Be fähigung, auch schwierige Probleme/Sachverhalte in einsichtiger und verständlicher Weise mündlich oder schriftlich darzustellen Spezifische Schlüsselkompetenzen • Kognitive Kompetenz: Kritischer und reflektierter Umgang mit Sachverhalten und Problembereichen; Planung, Organisation und Durchführung von (fach-, the men)spezifischen Projektaufgaben im interkulturellen Bereich • Soziale Kompetenz: z.B. Team- oder Gruppenarbeit • Kommunikative Kompetenz: Darstellung auch diffiziler Probleme in der Fremdsprache; Fähigkeit, Sachverhalte in der Fremdsprache in sprachlich korrekter und inhaltlich über zeugender Weise darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer Argu mentation; Diskussionsfähigkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz • Medienkompetenz • Vertieftes Basiswissen: Souveräner Umgang mit den Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens 3 Inhalte Das Aufbaumodul 1 umfasst je eine Aufbauveranstaltung in den Bereichen Literaturwissenschaft und Kultur- /Landeswissenschaft. Im Auf baumodul 1 ist sowohl der Bereich Literaturwissenschaft als auch der Bereich Kultur-/Landeswissenschaft abzudecken. Wird als 180-h- wertige Veranstaltung eine Aufbauveranstaltung aus dem Bereich der Literaturwissenschaft gewählt, so ist als 90-h-wertige Ver anstaltung eine Aufbauveranstaltung aus dem Bereich der Kultur-/Landeswissenschaft zu belegen; wird umgekehrt als 180- h-wertige Veranstaltung eine Aufbauveranstaltung aus dem Bereich der Kultur- /Landeswissenschaft 20 gewählt, so ist als 90-h-wertige Veranstaltung eine Aufbauveranstaltung aus dem Bereich der Literaturwissenschaft zu belegen. Die Veranstaltungen dienen dazu, die in den Basismodulen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erweitern und zu vertiefen. • In der Aufbauveranstaltung Literaturwissenschaft werden ausgewählte Themen, Pro bleme und Fragestellungen (z.B. Werke einzelner Autoren verschiedener Epochen und Gattungen) unter Einbeziehung gesellschaftlicher, politischer und transkultureller Fragestellungen vertiefend behandelt. • In der Aufbauveranstaltung Kultur- /Landeswissenschaft werden ausgewählte Themen, Probleme und Fragestellungen unter Einbeziehung aktueller Kulturtheorien in vertiefter Form behandelt. Hierzu gehören etwa Identitäts- und Alteritätskonstruktionen und deren mediale Repräsentation, alltagskulturelle Praktiken sowie soziokulturelle Spannungsfelder der Zielkultur. 4 Lehrformen Das Modul umfasst in der Regel Seminare (einschl. Block- und Projektseminare) oder Vorlesungen, Workshops, außerdem freiwillige Tutorien und verschiedene Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße 40 TN (zusammen mit den LA-Studiengängen) 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen Das Modul findet auch Verwendung in den LA-Studiengängen. 7 Teilnahmevoraussetzungen • Erfolgreiche Teilnahme an den Basisveranstaltungen aus den Basismodulen 1 und 3 • Erfolgreiche Teilnahme an zwei sprachpraktischen Übungen aus dem Basismodul 4 Es wird empfohlen, das Aufbaumodul 1 erst nach Abschluss der Basismodule zu besuchen. 8 Prüfungsformen Die Modulabschlussprüfung wird im zeitlichen Zusammenhang zu einer der gewählten Lehrveranstaltungen des Moduls erbracht, und zwar durch • Klausur (90-120 Minuten Länge) oder • Hausarbeit (ca. 30.000 Zeichen) oder • mündliche Prüfung (45 Minuten Länge) 9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten Voraussetzung für den Abschluss des Moduls und die Vergabe von Kredits ist das Bestehen der Modulabschlussprüfung sowie die qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß § 8 Abs. 2. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Dr. Christina Bischoff 11 Sonstige Informationen 21 Fachwissenschaft 2 Modulnummer Aufbaumodul 2 Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 5./6. Sem. Häufigkeit des Angebots WS/SS Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. AV Sprachwissenschaft 2. AV Kultur-/Landeswissenschaft ODER 1. AV Sprachwissenschaft 2. AV Literaturwissenschaft Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h 30 h Selbststudium 150 h/60 h 60 h/150 h 150 h/60 h 60 h/150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele • Erweiterung der Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der französischen Sprache und Kultur bzw. Sprache und Literatur sowie in Fragen, Problemen und Methoden der Sprach- und Kultur- /Landeswissenschaft bzw. der Sprach- und Literaturwissenschaft • Selbständige Beherrschung wissenschaftlicher Arbeits- und Darstellungsweisen (unter Nutzung entsprechender Hilfsmittel und Medien) • Befähigung, die Materialien der Primär- und Sekundärliteratur (auch fremdsprachige) selbständig zu nutzen und auszuwerten; Befähigung zur selbständigen Abhandlung einer gestellten Aufgabe in wissenschaftlich korrekter Form • Befähigung, auch schwierige Probleme/Sachverhalte in einsichtiger und verständlicher Weise mündlich oder schriftlich darzustellen Spezifische Schlüsselkompetenzen • Kognitive Kompetenz: Kritischer und reflektierter Umgang mit Sachverhalten und Pro blembereichen; Planung, Organisation und Durchführung von (fach-, the men)spezifischen Projektaufgaben im interkulturellen Bereich • Soziale Kompetenz: z.B. Team- oder Gruppenarbeit • Kommunikative Kompetenz: Darstellung auch diffiziler Probleme in der Fremdsprache; Fähigkeit, Sachverhalte in der Fremdsprache in sprachlich korrekter und inhaltlich über zeugender Weise darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer Argument ation; Diskussionsfähigkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz • Medienkompetenz • Vertieftes Basiswissen: Souveräner Umgang mit den Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens 3 Inhalte Das Aufbaumodul 2 umfasst je eine Aufbauveranstaltung in den Bereichen Sprach- und Literaturwissenschaft oder alternativ Sprachwissenschaft und Kultur- /Landeswissenschaft. Im Aufbaumodul 22 2 ist der Bereich Sprachwissenschaft verpflichtend abzudecken. Ergänzend ist wahlweise eine Veranstaltung aus den Bereichen Literaturwissenschaft und Kultur- /Landeswissenschaft zu besuchen. Wird als 6-LP- wertige Veranstaltung eine Aufbauveranstaltung aus dem Bereich der Sprachwissenschaft gewählt, so ist als 3-LP-wertige Veranstaltung eine Aufbauveranstaltung aus dem Bereich der Kultur- /Landeswissenschaft oder dem Bereich der Literaturwissenschaft zu belegen; wird umgekehrt als 6-LP- wertige Veranstaltung eine Aufbauveranstaltung aus dem Bereich der Kultur- /Landeswissenschaft oder dem Bereich der Literaturwissenschaft gewählt, so ist als 3-LP- wertige Veranstaltung eine Aufbauveranstaltung aus dem Bereich der Sprachwissenschaft zu belegen. Die Veranstaltungen dienen dazu, die in den Basismodulen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erweitern und zu vertiefen. • In der Aufbauveranstaltung Sprachwissenschaft werden ausgesuchte linguistische Themen behandelt, wie die Sprache und ihre Erscheinungsformen im Kontext von Ideen-, Sozial- und Kulturgeschichte und die weltweite Verbreitung der französischen Sprache sowie die dam it einhergehenden sprachpolitischen Implikationen. Auf der Basis von schriftlichen und mündlichen Sprachverwendungsformen soll es unter Anwendung verschiedener Theorien vorrangig um die Beschreibung und Analyse des Französischen der Gegenwart in soziokultu reller und funktionaler Hinsicht gehen. Darüber hinaus soll die selbständige Erarbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen geübt werden. • In der Aufbauveranstaltung Literaturwissenschaft werden ausgewählte Themen, Pro bleme und Fragestellungen (z.B. Werke einzelner Autoren verschiedener Epochen und Gattungen) unter Einbeziehung gesellschaftlicher, politischer und transkultureller Fragestellungen vertiefend behandelt. • In der Aufbauveranstaltung Kultur-/Landeswissenschaft werden ausgewählte Themen, Probleme und Fragestellungen unter Einbeziehung aktueller Kulturtheorien in vertiefter Form behandelt. Hierzu gehören etwa Identitäts- und Alteritätskonstruktionen und deren mediale Repräsentation, alltagskulturelle Praktiken sowie soziokulturelle Spannungsfelder der Zielkultur. 4 Lehrformen Das Modul umfasst in der Regel Seminare (einschl. Block- und Projektseminare) oder Vorlesungen, Workshops, außerdem freiwillige Tutorien und verschiedene Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße 40 TN (zusammen mit den LA-Studiengängen) 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen 7 Teilnahmevoraussetzungen • Erfolgreiche Teilnahme an den Basisveranstaltungen aus den Basismodulen 2 und 1 oder 2 und 3 • Erfolgreiche Teilnahme an zwei sprachpraktischen Übungen aus dem Basismodul 4 Es wird empfohlen, das Aufbaumodul 2 erst nach Abschluss der Basismodule zu besuchen. 8 Prüfungsformen Die Modulabschlussprüfung wird im zeitlichen Zusammenhang zu einer der gewählten Lehrveranstaltungen des Moduls erbracht, und zwar durch • Klausur (90-120 Minuten Länge) oder 23 • Hausarbeit (ca. 30.000 Zeichen) oder • mündliche Prüfung (45 Minuten Länge) 9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten Voraussetzung für den Abschluss des Moduls und die Vergabe von Kredits ist das Bestehen der Modulabschlussprüfung sowie die qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß § 8 Abs. 2. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Langenbacher-Liebgott, Dr. Christina Bischoff 11 Sonstige Informationen Sprachpraxis 2 Modulnummer Aufbaumodul 3 Workload 360 h Credits 12 Studiensemester 4./5. Sem. Häufigkeit des Angebots WS/SS Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen Übung Traduction allemand-français 1 Übung Grammaire 2 Übung Lektürekurs 1 Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 150 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele • Vertiefte Kenntnisse der französischen Grammatik; Kenntnisse von Fehlerquellen, Fehlerprophylaxe • Korrekter schriftlicher und mündlicher Ausdruck in der Fremdsprache; erweiterte Fähig keiten im Bereich der Textproduktion • Entwicklung elementarer Übersetzungsstrategien im Bereich der deutschfranzösischen Übersetzung; Entwicklung von Problemlösestrategien beim Übersetzen; Erwerb metho dologischer Kompetenzen zur Übersetzung verschiedener Textsorten Spezifische Schlüsselkompetenzen • Kognitive Kompetenz: Lesekompetenz, Kompetenz in der Erfassung auch komplexer Texte in der Fremdsprache, Interpretationskompetenz • Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit zu sprachlich korrekter und stilistisch angemesse ner Textproduktion in der Fremdsprache; Diskussionsfähigkeit in der Fremd sprache; interkulturelle Kompetenz • Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken 24 3 Inhalte Das Aufbaumodul 3 umfasst die sprachpraktischen Übungen Traduction allemandfrançais 1, Grammaire 2, Lektürekurs 1. • Die Übung Traduction allemand-français 1 führt in die Übersetzung ins Französische ein • Die Übung Grammaire 2 gibt einen vertieften Einblick in die Hauptprobleme der französischen Grammatik • Im Lektürekurs werden sprach-, literatur- und kultur- /landeswissenschaftliche Grundlagentexte gemeinsam gelesen. Die mündliche und schriftliche Interpretation und Kommentierung erfolgt in der Fremdsprache. 4 Lehrformen Das Modul umfasst Übungen, freiwillige Tutorien und verschiedene Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße 20 TN (zusammen mit den LA-Studiengängen) (zusammen mit den LA-Studiengängen) 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen Das Modul findet auch Verwendung in den LA-Studiengängen. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erfolgreiche Teilnahme an zwei sprachpraktischen Übungen aus dem Basismodul 4; die Teilnahme an Grammaire 2 setzt in jedem Fall die qualifizierte Teilnahme an Grammaire 1 voraus. Es wird empfohlen, das Aufbaumodul 3 erst nach Abschluss des Basismoduls 4 zu besuchen. 8 Prüfungsformen Die Modulabschlussprüfung wird im zeitlichen Zusammenhang zur Übung Traduction allemand-français 1 erbracht, und zwar durch • Klausur (90-120 Minuten Länge) oder • Hausarbeit (ca. 30.000 Zeichen) oder • mündliche Prüfung (45 Minuten Länge) 9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten Voraussetzung für den Abschluss des Moduls und die Vergabe von Kredits ist das Bestehen der Modulabschlussprüfung sowie die qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß § 8 Abs. 2. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Edwige Schlapbach 11 Sonstige Informationen 25 Profilierungsmodul Modulnummer Profilierungsmodul Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 6. Sem. Häufigkeit des Angebots WS/SS Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen Aufbauveranstaltung aus Aufbaumodul 1 Übung aus Aufbaumodul 3 ODER Fremdsprachendidaktik/Angewandte Fremdsprachen Übung aus Aufbaumodul 3 Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h 30 h Selbststudium 60 h 60 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele Aufbauveranstaltung aus Aufbaumodul 1: s.o., Aufbaumodul 1 Übung aus Aufbaumodul 3: s.o., Aufbaumodul 3 Fremdsprachendidaktik/Angewandte Fremdsprachen: Grundlegende Kenntnisse zu r lernförderlichen, lernzielorientierten Gestaltung des französischen Fremdsprachenunterrichts Spezifische Schlüsselkompetenzen Aufbauveranstaltung aus Aufbaumodul 1: s.o., Aufbaumodul 1 Übung aus Aufbaumodul 3: s.o., Aufbaumodul 3 Fremdsprachendidaktik/A ngewandte Fremdsprachen: Lehrkompetenz und sprachanalytische Kompetenzen im Bereich des Französischen 3 Inhalte Das Profilierungsmodul umfasst wahlweise • eine Aufbauveranstaltung aus dem Aufbaumodul 1 (90h) und eine sprachpraktische Veranstaltung aus dem Aufbaumodul 3 • eine Veranstaltung „Fremdsprachendidaktik/Angewandte Fremdsprachen“ und eine sprachpraktische Veranstaltung aus dem Aufbaumodul 3. Zu den Inhalten der Aufbauveranstaltung aus dem Aufbaumodul 1 s.o., Aufbaumodul 1; zu den Inhalten der Übung aus dem Aufbaumodul 3 s.o., Aufbaumodul 3. Die Veranstaltung „Fremdsprachendidaktik/Angewandte Fremdsprachen“ vermittelt einen Einblick in Fragestellungen, Methoden und Modelle der Fremdsprachendidaktik des Französischen und/oder der angewandten Linguistik (z.B. Fachsprachenforschung, Mehrsprachigkeit) sowie in praktische Fragen des Französischunterrichts Die Veranstaltungen dienen dazu, die in den Basis- und Aufbaumodulen erworbenen Kennt nisse und Fertigkeiten im Hinblick auf die Bachelorarbeit und deren mündlicher Verteidigung bzw. im Hinblick auf die berufliche Qualifizierung zu erweitern und zu vertiefen.