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Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Musikwissenschaft der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn: vom 12. August 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Musikwissenschaft der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften [...] : vom 12. August 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 200.16 vom 12. august 2016 fachspezifische bestimmungen für das fach musikwissenschaft der prüfungsordnung für den zwei-fach-bachelorstudiengang der fakultät für kulturwissenschaften an der universität paderborn vom 12. August 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn 2 Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Musikwissenschaft der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn die folgenden fachspezifischen Bestimmungen erlassen: Inhaltsverzeichnis § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen ..................................................................... 3 § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte ............................................................................... 3 § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern ........................................................ 3 § 4 Studienbeginn ..................................................................................................................... 3 § 5 Zugangsvoraussetzungen .................................................................................................... 3 § 6 Studienumfang und Module .................................................................................................. 4 § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen .......................................................................................... 5 § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme ...................................................................... 5 § 9 Bachelorarbeit ..................................................................................................................... 6 § 10 Übergangsbestimmungen ................................................................................................... 7 § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung ........................................................................................ 7 Anhang Studienverlaufsplan Anhang Modulbeschreibungen 3 § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen Diese fachspezifischen Bestimmungen gelten nur in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung (Allgemeine Bestimmungen). § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte (1) Ziel des Studiums der Musikwissenschaft ist der Erwerb allgemeiner und vertiefter Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der Musik. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung ihrer historischen Entwicklung und kulturellen Kontextualisierung. (2) Das Studium gliedert sich in Basis- und Aufbaumodule. In den Basismodulen werden Grundlagen musikwissenschaftlichen Arbeitens und Forschens, Grundlagen der Satzlehre sowie Überblickskenntnisse über die Musikgeschichte vermittelt; hinzu kommen berufsfeldbezogene Kompetenzen im Bereich Notation und Digitaler Technik. Die Aufbaumodule erweitern die Kompetenzen und Kenntnisse in den verschiedenen Arbeitsgebieten der Musikwissenschaft. Sie sind bewusst offen angelegt, um den Studierenden eine Profilbildung nach individueller Interessenlage zu ermöglichen. Weiterhin werden die Fähigkeiten in den Bereichen Satzlehre und Analyse vertieft. Ein Aufbaumodul zur berufsfeldbezogenen Praxis zielt auf die Orientierung im breiten Berufsfeld der Musikwissenschaft und auf den Erwerb eines breiten Repertoires von wissenschaftlichen und berufspraktischen Kompetenzen. (3) Das Studium der Musikwissenschaft findet am Musikwissenschaftlichen Seminar in Kooperation mit der Hochschule für Musik Detmold statt. § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern Im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs der Fakultät Kulturwissenschaften kann das Fach Musikwissenschaft mit allen anderen beteiligten Fächern kombiniert werden. § 4 Studienbeginn Das Studium der Musikwissenschaft wird zum Wintersemester aufgenommen. § 5 Zugangsvoraussetzungen Über die in § 8 allgemeine Bestimmungen genannten Voraussetzungen gibt es keine weiteren. 4 § 6 Studienumfang und Module (1) Das Studium im Fach Musikwissenschaft umfasst 72 LP in 9 Modulen. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden, der diesem Modul zugeordnet ist. (3) Näheres ergibt sich aus folgender Übersicht: Module Workload CP P/ WP Zeitpunkt/ Dauer Basismodul I Musikgeschichte 360 h 12 P 1.- 2. Sem. Musikgeschichte I und Tutorium 180h P Musikgeschichte II und Tutorium 180h P Basismodul II Musikwissenschaftliches Arbeiten 180h 6 P 1.- 2. Sem. Seminar 1 90h WP Seminar 2 90h WP Basismodul III Musikalischer Satz – Grundlagen 180h 6 P 1. - 2. Sem. Musikalischer Satz I 90h P Musikalischer Satz II 90h P Basismodul IV Berufsfeldbezogene Praxis I: Notation und Digitale Präsentation 180h 6 P 3.- 4. Sem. Notation älterer Musik 90h P Digitale Präsentation 90h P Aufbaumodul I Musikalischer Satz – Vertiefung 180h 6 P 3.- 4. Sem. Musikalischer Satz III 90h P Musikalischer Satz IV 90h P Aufbaumodul II Historische Musikwissenschaft 360h 12 WP 3.- 4. Sem. Seminar 3 90/180h WP Seminar 4 90/180h WP Seminar 5 90/180h WP Aufbaumodul III Berufsfeldbezogene Praxis II: Projekt 270h 9 P 4.- 5. Sem. Projekt Teil 1 90h P Projekt Teil 2 180h P Aufbaumodul IV Musikalische Analyse 180h 6 P 5.- 6. Sem. Seminar 6 (Analysekurs) 180h P Aufbaumodul V Arbeitsgebiete der Musikwissenschaft 270h 9 WP 5.- 6. Sem. Seminar 7 90/180h WP Seminar 8 90/180h WP 5 § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen Die über die in § 18 Abs. 1 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Musikwissenschaft sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme (1) Im Fach Musikwissenschaft werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, gewichtet und bewertet: • Basismodul I: Modulabschlussprüfung • Basismodul II: Modulabschlussprüfung • Basismodul III: Modulabschlussprüfung • Basismodul IV: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul I: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul II: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul III: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul IV: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul V: Modulabschlussprüfung Im Anteilsfach Musikwissenschaft werden folgende Modulabschlussprüfungsformen unterschieden: a) Klausuren: Die Dauer einer Klausurarbeit beträgt 90 Minuten. b) Mündliche Prüfungsleistungen: Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt 30 Minuten, ggf. mit zusätzlicher Vorbereitungszeit von 15 Minuten. c) Hausarbeiten: Ihr Umfang beträgt circa 20.000 bis 25.000 Zeichen, bei kleinen Hausarbeiten rund 10.000 Zeichen. d) Präsentation und Dokumentation von Projektergebnissen: Die Ergebnisse von Projektarbeiten (Aufbaumodul III) werden in der Regel in einer öffentlichen Veranstaltung (z. B. Gesprächskonzert, Vortrag, Ausstellung) präsentiert bzw. in einer der Öffentlichkeit zugänglichen Arbeit dokumentiert. e) Portfolio verschiedener Aufgaben: Modulabschließende Portfolios werden begleitend zu den einzelnen Veranstaltungen des Moduls erstellt und beziehen sich inhaltlich auf die behandelten Themen. Sie bestehen beispielsweise aus Schreib- oder 6 Satzübungen, Tests oder Beiträgen für Programmhefte, Booklets o. ä. Anzahl und Art der Aufgaben werden von der oder dem Lehrenden bestimmt und zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Eine Prüfung kann aus mehreren verschiedenartigen Prüfungsleistungen bestehen. Die Formen der Prüfungsleistungen können zu unterschiedlichen Prüfungsterminen voneinander abweichen. Näheres zu den Prüfungsleistungen ist den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Fachgespräch, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen. Die Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. (3) Sofern in den Modulbeschreibungen Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer /Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, setzt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Prüfenden fest, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. In allen Lehrveranstaltungen wird, in der Regel, spätestens in der dritten Woche nach Vorlesungsbeginn von der jeweiligen Lehrenden bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistungen erbracht werden können. (4) In den Modulen, die Lehrveranstaltungen mit musikalisch-künstlerischem Anteil enthalten (Basismodul III, Aufbaumodul I), sind auch die Lehrenden prüfungsberechtigt, die das Prüfungsrecht der Hochschule für Musik Detmold besitzen. § 9 Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit kann im Fach Musikwissenschaft angefertigt werden. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Problemstellung des Faches mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit soll einen Umfang von 42 Seiten à 2.500 Zeichen (= 105.000 Zeichen) nicht überschreiten. Im Rahmen einer mündlichen Verteidigung stellt der Kandidat/die Kandidatin seine/ihre Bachelorarbeit nach Annahme der Arbeit in ihren thematischen Schwerpunkten und Ergebnissen vor und erläutert sie. Den Prüfenden ist Gelegenheit zur Nachfrage zu geben. Insgesamt sind im Modul „Bachelorarbeit“ 12 LP zu erreichen: • Bachelorarbeit: 10 LP • Mündliche Verteidigung: 2 LP. (2) Die Bachelorarbeit kann auf Antrag in englischer Sprache abgefasst werden (vgl. § 22 der allgemeinen Bestimmungen). 7 § 10 Übergangsbestimmungen Die Übergangsbestimmungen regelt § 33 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung. § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Weiteres regelt § 34 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Diese Prüfungsordnung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 18. Februar 2015. Paderborn, den 12. August 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst 8 Studienverlaufsplan Sem. Modulteil und Lehrveranstaltung Workload Workload gesamt 1. Basismodul I: Musikgeschichte I und Tutorium 180h 360h Basismodul II: Seminar 1 90h Basismodul III: Musikalischer Satz I 90h 2. Basismodul I: Musikgeschichte II und Tutorium 180h 360h Basismodul II: Seminar 2 90h Basismodul III: Musikalischer Satz II 90h 3. Basismodul IV: Notation älterer Musik 90h 360h Aufbaumodul I: Musikalischer Satz III 90h Aufbaumodul II: Seminar 3 90h Aufbaumodul II: Seminar 4 90h 4. Basismodul IV: Digitale Präsentation 90h 450h Aufbaumodul I: Musikalischer Satz IV 90h Aufbaumodul II: Seminar 5 90h Aufbaumodul II: Modulabschluss 90h Aufbaumodul III: Projekt Teil I 90h 5. Aufbaumodul III: Projekt Teil II 180h 360h Aufbaumodul IV: Seminar 6 (Analysekurs) 90h Aufbaumodul V: Seminar 7 90h 6. Aufbaumodul IV: Modulabschluss Analyse 90h 270h Aufbaumodul V: Seminar 8 90h Aufbaumodul V: Modulabschluss 90h Der Studienverlaufsplan gilt als Empfehlung und als Orientierung und kann individuell anders zusammengestellt werden. Als Studienbeginn (1. Sem.) zugrunde gelegt wird das Wintersemester. Zeitlich flexibel sind insbesondere die Aufbaumodule II und III. Abkürzungen: CP Credit Points P Pflichtveranstaltung WP Wahlpflichtveranstaltung 9 Modulbeschreibungen Musikgeschichte Modulnummer Basismodul I Workload 360 h Credits 12 Studiensemest er 1./2. Häufigkeit des Angebots jährlich Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Vorlesung „Musikgeschichte 1“ und Tutorium zur Vorlesung b) Vorlesung „Musikgeschichte 2“ und Tutorium zur Vorlesung Kontaktzeit 30 h + 30 h 30 h + 30 h Selbststudium 60h + 60h 60h + 60h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Qualifikationsziele Die Studierenden • können sich mit Hilfe des erworbenen Überblickswissens in der europäischen Musikgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart orientieren; • sind in der Lage, Erkenntnisse über historische und empirische Bedingungen des Zusammenhangs von Musik, Kultur und Gesellschaft auf andere musikgeschichtliche Phänomene zu übertragen; • kennen wichtige musikhistoriographische Ansätze; • können Mechanismen der Kanonbildung erkennen. Spezifische Schlüsselkompetenzen • Verständnis für die Historizität von Wissenschaft • Reflexionsfähigkeit im Hinblick auf tradiertes Wissen • Entwicklung eigener Positionen im wissenschaftlichen Diskurs 3 Inhalte Themen des Moduls: • Epochen der Musikgeschichte und ihre Stilmerkmale • Entwicklung musikalischer Gattungen • Kulturgeschichtliches Umfeld • Auseinandersetzung mit ausgewählten Klang-, Bild- und Notenbeispielen • Historiographische Probleme Die Vorlesung behandelt in Teil 1 (Wintersemester) die ältere Musikgeschich te (vor 1800) und in Teil 2 (Sommersemester) die neuere Musikgeschichte (von 1800 bis heute). 4 Lehrformen Das Modul umfasst zwei Vorlesungen und zwei dazugehörige Tutorien. Gruppengröße: Vorlesung: 180 TN, Tutorium: 10 TN 5 Teilnahmevoraussetzungen keine 6 Prüfungsformen Das Modul wird abgeschlossen mit einer alle Teilbereiche umfassenden Prüfung in Form einer mündlichen Prüfung mit der Dauer von ca. 30 Minuten. 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Voraussetzung für den Abschluss des Moduls und die Vergabe von Kredits ist das Bestehen der Modulabschlussprüfung sowie die qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß § 8 Abs. 2. 8 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen Das Modul findet auch Verwendung im BA-Studiengang „Musikwissenschaft“. 9 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Modulbeauftragte ist die/der Geschäftsführende Leiter/in des Musikwissenschaftlichen Seminars. Das Modul kann grundsätzlich von jedem hauptamtlich Lehrenden oder von hierfür bestellten Lehrbeauftragten durchgeführt werden. 10 Sonstige Informationen 16 9 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Modulbeauftragte ist die/der Geschäftsführende Leiter/in des Musikwissenschaftlichen Seminars. Das Modul kann grundsätzlich von jedem hauptamtlich Lehrenden oder von hierfür bestellten Lehrbeauftragten durchgeführt werden. 10 Sonstige Informationen Musikalische Analyse Modulnummer Aufbaumodul IV Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 5./6. Häufigkeit des Angebots jährlich Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Seminar 6: Analysekurs Kontaktzeit 30 h Selbststudium 150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Qualifikationsziele Die Studierenden • können Methoden der musikalischen Analyse adäquat einsetzen • können Werke unterschiedlicher Epochen analysieren • können Ergebnisse musikalischer Analyse zielgruppen- und textsortenorientiert vermitteln Spezifische Schlüsselkompetenzen • Schärfung der Analysekompetenz • Ausbau der Schreib- und Vermittlungskompetenzen 3 Inhalte Erlernen analytischer Arbeitsweisen anhand exemplarischer Untersuchungen von Werken aus verschiedenen Zeiten und unterschiedlicher Stile, Gattungen und Formen; sprachliche Darstellung und Vermittlung von Analyseergebnissen. 4 Lehrformen Seminar, Gruppengröße 40 TN 5 Teilnahmevoraussetzungen keine 6 Prüfungsformen Das Modul wird abgeschlossen mit einem Portfolio aus zwei gleichgewichteten Leistungen: eine schriftliche Analyse eines Musikstücks (ca. 12.000 Zeichen) und ein Beitrag zu einem Gebrauchstext (Programmheft, Booklet o. ä.). 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Voraussetzung für den Abschluss des Moduls und die Vergabe von Kredits ist das Bestehen der Modulabschlussprüfung sowie die qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß § 8 Abs. 2. 8 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen Das Modul findet auch Verwendung im BA-Studiengang „Musikwissenschaft“. 9 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Modulbeauftragte ist die/der Geschäftsführende Leiter/in des Musikwissenschaftlichen Seminars. Das Modul kann grundsätzlich von jedem hauptamtlich Lehrenden oder von hierfür bestellten Lehrbeauftragten durchgeführt werden. 10 Sonstige Informationen 17 Arbeitsgebiete der Musikwissenschaft Modulnummer Aufbaumodul V Workload 270 h Credits 9 Studiensemeste r 5./6. Häufigkeit des Angebots jährlich Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Seminar 7 b) Seminar 8 Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 60/150h 60/150h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Qualifikationsziele Die Studierenden • sind auf der Basis erweiterter Kenntnisse in den Gebieten Populäre Musik, Musikethnologie, Historische Musikwissenschaft, Systematische Musikwissenschaft, Gender Studies und Instrumentenkunde in der Lage, musikkulturelle Phänomene einzuordnen und zu kontextualisieren • kennen wichtige musikwissenschaftliche Methoden und setzen diese adäquat ein • können musikwissenschaftliche Fachliteratur auswerten und kritisch reflektieren • können Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit angemessen präsentieren und schriftlich darstellen Spezifische Schlüsselkompetenzen • adäquater Umgang mit Fachliteratur • Transfer-, Reflexions- und Urteilsfähigkeit • Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken • Kommunikative Kompetenzen • Wissenschaftliche Schreibkompetenzen 3 Inhalte Lehrveranstaltungen aus den unterschiedlichen Arbeitsgebieten und Teildisziplinen der Musikwissenschaft: Populäre Musik, Musikethnologie, Historische Musikwissenschaft, Systematische Musikwissenschaft, Musikalische Akustik und Instrumentenkunde. Die Seminare sind aus einem Angebot von Lehrveranstaltungen zu wählen, die im Vorlesungsverzeichnis dem Modul zugeordnet werden. Dabei sind zwei verschiedene Gebiete zu wählen. 4 Lehrformen Seminar, Gruppengröße: 40 TN 5 Teilnahmevoraussetzungen keine 6 Prüfungsformen Das Modul wird abgeschlossen mit einer Hausarbeit (20.000 Zeichen) im zeitlichen Zusammenhang zu einem der beiden Seminare. 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Voraussetzung für den Abschluss des Moduls und die Vergabe von Kredits ist das Bestehen der Modulabschlussprüfung sowie die qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß § 8 Abs. 2. 8 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen Das Modul findet auch Verwendung im BA-Studiengang „Musikwissenschaft“. 9 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Modulbeauftragte ist die/der Geschäftsführende Leiter/in des Musikwissenschaftlichen Seminars. Das Modul kann grundsätzlich von jedem hauptamtlich Lehrenden oder von hierfür bestellten Lehrbeauftragten durchgeführt werden. 10 Sonstige Informationen herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819