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Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Mode-Textil-Design-Studien der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn: vom 12. August 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Mode-Textil-Design-Studien der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften [...] : vom 12. August 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 199.16 vom 12. august 2016 fachspezifische bestimmungen für das fach mode-textil-design-studien der prüfungsordnung für den zwei-fach-bachelorstudiengang der fakultät für kulturwissenschaften an der universität paderborn vom 12. August 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn 2 Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Mode-Textil-Design-Studien der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn die folgenden fachspezifischen Bestimmungen erlassen: Inhaltsverzeichnis § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen ..................................................................... 3 § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte ............................................................................... 3 § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern ....................................................... 4 § 4 Studienbeginn ..................................................................................................................... 4 § 5 Zugangsvoraussetzungen .................................................................................................... 4 § 6 Studienumfang und Module.................................................................................................. 4 § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen ......................................................................................... 6 § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme ..................................................................... 6 § 9 Bachelorarbeit .................................................................................................................... 6 § 10 Übergangsbestimmungen .................................................................................................. 7 § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung ....................................................................................... 7 Anhang Studienverlaufsplan Anhang Modulbeschreibungen 3 § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen Diese fachspezifischen Bestimmungen gelten nur in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Zwei- Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung (Allgemeine Bestimmungen). § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte Der Studiengang Mode-Textil-Design-Studien ist kulturwissenschaftlich ausgerichtet und integriert zahlreiche Forschungs- und Anwendungsbereiche. Der Begriff des Textilen ist hierbei insofern übergeordnet zu verstehen, als dass nur die textilen Ausformungen von Mode und Design Studieninhalte sind und kennzeichnet darüber hinaus ein inter-und transdisziplinäres Selbstverständnis: Das Textile definiert sich über spezifische Techniken und Materialeigenschaften. Im Rahmen dieser Definition werden die Diskursfelder Mode, Textil und Design historisch, technisch, gestaltungspraktisch, kulturanalytisch und kulturvermittelnd erschlossen. Bezugswissenschaften des Faches sind demzufolge Kulturwissenschaften, (Kultur-)Geschichte, Kunst- und Bildwissenschaften, Sozialwissenschaften, Medienwissenschaften, (Europäische) Ethnologie sowie Teilbereiche der Psychologie, Ökologie und Ökonomie. Aus diesen Disziplinen werden u.a methodische und theoriebildende Konzeptionen modifiziert übernommen und ein quellen- und methodenpluralistisches Arbeiten vermittelt. Der Studiengang bereitet nicht auf eine definierte berufliche Tätigkeit vor, sondern bietet eine breite Ausbildung an, die die Bereiche Kulturwissenschaft, Gestaltungspraxis und Kulturvermittlung umfasst. Die Studierenden sollen die Fähigkeit erwerben, sich Wissen über die Diskursfelder von Mode, Textil und Design anzueignen und dieses reflexiv kritisch zu analysieren. Zum Erwerb dieses Wissens werden in den Basismodulen Grundlagen (s. Modulbeschreibungen) vermittelt und in den Aufbaumodulen vorwiegend exemplarisch und projektbezogen gearbeitet. Das Themenspektrum reicht von aktuellen Kleiddiskursen und Modeerscheinungen über textile Wohnformen, neue Technologien und Präsentationsformen bis hin zu theoretischen Diskursen der Konsumforschung, der Körpergeschichte, der Ästhetik u.v.a.m. Sowohl auf der Gestaltungs-, der Reflektions- und der Vermittlungsebene werden hierbei popkulturelle, alltagskulturelle und hochkulturelle Formen berücksichtigt. Eine inhaltliche Schwerpunktbildung ist durch die Wahl der Bachelorarbeit in einem der Teilbereiche möglich. 4 § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern Im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs der Fakultät Kulturwissenschaften kann das Fach Mode-Textil-Design-Studien mit allen anderen beteiligten Fächern kombiniert werden. § 4 Studienbeginn Für das Studium des Faches Mode-Textil-Design-Studien ist ein Studienbeginn zum Wintersemester möglich. § 5 Zugangsvoraussetzungen Über die in § 8 allgemeine Bestimmungen genannten Voraussetzungen gibt es keine weiteren. § 6 Studienumfang und Module (1) Das Studium im Fach Mode-Textil-Design-Studien umfasst 72 LP in 6 Modulen. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden, der diesem Modul zugeordnet ist. (3) Näheres ergibt sich aus folgender Übersicht: 5 Aufbaumodul A Projektgebundene Gestaltungspraxis 12/360h 4. (1) Projektgebundene performativvestimentäre Aktionen P Projektgebundene designorientierte Aktionen P Kuratieren und Präsentieren von Mode-Textil-Design Projekten und öffentliche Projektpräsentation P Aufbaumodul B Kulturwissenschaftliche Diskurse 12/360h Kulturanalyse und Kulturkritik von Mode-Textil-Design P 4.- 6. (3) Theoriebildung zu Mode-Textil-Design P Kontextstudien und Forschungspraxis zu Mode-Textil- Design P Aufbaumodul C Projektgebundene Vermittlungspraxis 12/360h Ästhetisches Forschungsprojekt P 5.- 6. (2) Themenorientierte Mode-Textil- Design-Vermittlungsprojekte P Summe 72/2160h Abkürzungen: Sem. Semester LP Leistungspunkte = Credits WP Wahlpflichtveranstaltung P Pflichtveranstaltung h Workload Module LP Workload P/WP Zeitpunkt und Dauer (Sem.) Basismodul A Gestaltung 12/360h 1. (1) Einführung in grundlegende Gestaltungsmethoden P Einführung in performativ-vestimentäres und medial-visuelles Arbeiten P Einführung in designorientierte Strategien P Basismodul B Kulturwissenschaften 12/360h 2.- 3. (2) Einführung in die Kulturwissenschaft des Textilen P Einführung in die Kulturgeschichte von Mode, Textil und Design P Einführung in Methodenkonzeptionen und wissenschaftliches Arbeiten P Basismodul C Kulturelle Vermittlung 12/360h 2.- 3. (2) Ästhetische Biografiearbeit P Einführung in Mode-Textil- Design-pädagogische Vermittlungstheorien P 6 § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen Die über die in § 18 Abs. 1 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Mode-Textil-Design-Studien sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme (1) Im Fach Mode-Textil-Design-Studien werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, gewichtet und bewertet: • Basismodul A: Modulabschlussprüfung • Basismodul B: Modulabschlussprüfung • Basismodul C: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul A: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul B: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul C: Modulabschlussprüfung (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Fachgespräch, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen. Die Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. (3) Sofern in den Modulbeschreibungen Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer /Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, setzt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Prüfenden fest, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. In allen Lehrveranstaltungen wird, in der Regel, spätestens in der dritten Woche nach Vorlesungsbeginn von der jeweiligen Lehrenden bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistungen erbracht werden können. § 9 Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit kann nur in deutscher Sprache abgefasst werden. Wird die Bachelorarbeit im Bereich der gestaltungstheoretischen Wissenschaftsmethoden gewählt, so ist ein Gestaltungsprojekt zu leisten, das eine wissenschaftstheoretische Reflexion, bezogen auf Gestaltungstheorien und kulturwissenschaftlich Einbettung, im Umfang von 25 Seiten à 2.500 Zeichen (= 62.500 Zeichen) beinhaltet. 7 § 10 Übergangsbestimmungen Die Übergangsbestimmungen regelt § 33 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung. § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor- Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Weiteres regelt § 34 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor- Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Diese Prüfungsordnung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 15. Juni 2016 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 13. Juli 2016. Paderborn, den 12. August 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst 8 Anhang: Studienverlaufsplan 1. Semester 360 BMA a Basisseminar: Einführung in grundlegende Gestaltungsmethoden 90 h BMA b Basisseminar: Einführung in performativ-vestimentäres und medial-visuelles Arbeiten 180 h BMA c Basisseminar: Einführung in design-orientierte Strategien 90 h 2. Semester 360 360 BMB a Basisseminar: Einführung in die Kulturwissenschaft des Textilen 90 h BMB b Basisseminar: Einführung in die Kulturgeschichte von Mode, Textil und Design 90 h a 90 h/180 h BMC a Basisseminar: Ästhetische Biografiearbeit 180 h 3. Semester 360 BMB c Basisseminar: Einführung in Methodenkonzeptionen und wissenschaftliches Arbeiten 180 h BMC b Basisseminar: Einführung in Mode-Textil-Design-pädagogische Vermittlungstheorien 180 h 4. Semester 450 h AMA a Aufbauseminar: Projektgebundene performativ-vestimentäre Aktionen 90 h 90 h/180 h AMA b Aufbauseminar: Projektgebundene designorientierte Aktionen 90 h AMA c Aufbauseminar: Kuratieren und Präsentieren von Textil- Projekten und öffentliche Projektpräsentation 180 h AMB a Aufbauseminar: Kulturanalyse und Kulturkritik von Mode-Textil- Design 90 h 5. Semester 360 AMB b Aufbauseminar: Theoriebildung zu Mode-Textil-Design 180 h AMC a Aufbauseminar: Ästhetisches Forschungsprojekt (4 SWS) 180 h 6. Semester 270 h AMB c Aufbauseminar: Kontextstudien und Forschungspraxis zu Mode- Textil-Design 90 h AMC b Aufbauseminar: Themenorientierte Mode-Textil-Design- Vermittlungsprojekte 180 h Der Studienverlaufsplan gilt als Empfehlung und als Orientierung und kann individuell anders zusammengestellt werden. Er werden immer so viele Veranstaltungen angeboten, dass die Module in 2 Semestern abgeschlossen werden können. 9 Modulbeschreibungen Gestaltung Modulnummer Basismodul A Workload 360 h Credits 12 Studiensemester 1. Häufigkeit des Angebots jährlich Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Einführung in grundlegende Gestaltungsmethoden b) Einführung in performativ-vestimentäres und medial-visuelles Arbeiten c) Einführung in designorientierte Strategien Kontaktzeit a) 2 SWS/30 h b) 2 SWS/30 h c) 2 SWS/30 h Selbststudium a) 60 h b) 60 h/150 h c) 60 h/150 h Geplante Gruppengröße 15 Studierende 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen • Konzepte und Verfahren zu eigenständigen gestalterisch/praktischen Arbeiten im Bereich von Mode/Kleidung und Design in multimedialen Techniken entwerfen und diskutieren; • performative-vestimentäre Arbeitsweisen zum Thema Körper-Raum-Objekt erarbeiten und umsetzen; • material- und gestaltungstheoretische Arbeitsweisen zum Bereich des textilen Produktdesigns erarbeiten und umsetzen. 3 Inhalte Exemplarisch wird in diesem Basismodul der Erwerb multimedialer gestalterischer Darstellungskompetenzen im Studium analoger und digitaler Grundlagen in Mode und Design mithilfe textilkünstlerischer Praktiken erprobt. Dabei werden Wahrnehmungs-, Ausdrucks- und Handlungsfähigkeiten entwickelt und grundlegende Methoden zu Lösungskompetenzen in Gestaltungsprozessen erprobt. 4 Lehrformen Seminare, Übungen, Atelier- und Werkstattarbeit, Museums- und Ausstellungsbesuche, eigenständige Gestaltungsübungen, digitale Selbstlernphasen 5 Teilnahmevoraussetzungen: Keine 6 Prüfungsformen Die Modulabschlussprüfung wird im zeitlichen Zusammenhang zu einer Veranstaltung durch ein Portfolio erbracht. 7 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten Voraussetzung für den Abschluss des Moduls und die Vergabe von Kreditpunkten ist das Bestehen der Modulabschlussprüfung (Portfolio ohne Präsentation) sowie der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an der Lehrveranstaltungen „Einführung in die grundlegenden Gestaltungsmethoden“ und wahlweise an einer der anderen beiden Seminare b) oder c) gemäß § 8 Abs. 2. 8 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen Das Modul findet Verwendung im BA/MA Studiengang Textilgestaltung HRGe. 9 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrender Prof. Alexandra Kürtz 10 Sonstige Informationen herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819