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Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Komparatistik / Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn: vom 12. August 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Komparatistik / Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang [...] : vom 12. August 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 195.16 vom 12. august 2016 fachspezifische bestimmungen für das fach komparatistik / vergleichende literatur- und kulturwissenschaft der prüfungsordnung für den zwei-fach-bachelorstudiengang der fakultät für kulturwissenschaften an der universität paderborn vom 12. August 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn 2 Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Komparatistik/Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn die folgenden fachspezifischen Bestimmungen erlassen: Inhalt § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen ........................................................................... 3 § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte ...................................................................................... 3 § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern ............................................................ 3 § 4 Studienbeginn ............................................................................................................................... 3 § 5 Zugangsvoraussetzungen ............................................................................................................. 3 § 6 Studienumfang und Module .......................................................................................................... 4 § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen .................................................................................................. 6 § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme ............................................................................ 6 § 9 Bachelorarbeit ............................................................................................................................... 6 § 10 Inkrafttreten und Veröffentlichung ............................................................................................... 7 Studienverlaufsplan ............................................................................................................................. 8 Modulbeschreibungen ......................................................................................................................... 9 3 § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen Diese fachspezifischen Bestimmungen gelten nur in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung (Allgemeine Bestimmungen). § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte Das Studium des Faches ‚Komparatistik/Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft’ gliedert sich in zwei Basis- und vier Aufbaumodule (inkl. Praxismodul). Die Basismodule sind bewusst breit angelegt und vermitteln Grundkenntnisse der Literatur- und Kulturwissenschaft, die sowohl historisch als auch methodologisch gefasst werden. Dabei bildet die vergleichende Literaturwissenschaft stets die Basis, auf der die einzelnen Schwerpunkte Interkulturalität, Intermedialität und Gender Studies aufbauen, sodass Literatur- und Kulturwissenschaft eine sinnvolle und durchgehende Verbindung eingehen im Studiengang. Die Aufbaumodule gelten der Ausdifferenzierung und Vertiefung literatur- und kulturwissenschaftlicher Fragestellungen mit Blick auf weitere Aufbaustudiengänge; sie erarbeiten und sichern das literatur- und kulturwissenschaftliche Wissen, das für einen ersten, berufsqualifizierenden universitären Abschluss erforderlich ist. § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern Im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs der Fakultät Kulturwissenschaften kann das Fach Komparatistik/Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft mit allen anderen beteiligten Fächern kombiniert werden. Im Falle der Kombination mit einem Anglistik-Studiengang muss der fremdsprachenphilologische Schwerpunkt in der Komparatistik auf die Romanistik gelegt werden. Im Falle der Kombination mit einem Romanistik-Studium (Französisch oder Spanisch), muss der fremdsprachenphilologische Schwerpunkt im Komparatistik-Studium auf die Anglistik gelegt werden. § 4 Studienbeginn Für das Studium des Faches Komparatistik/Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft ist ein Studienbeginn zum Wintersemester und Sommersemester möglich. § 5 Zugangsvoraussetzungen (1) Über die in § 8 der allgemeinen Bestimmungen genannten Zugangsvoraussetzungen hinaus setzt das Studium im Fach ‚Komparatistik/Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft’ im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor- 4 Studiengangs Fremdsprachenkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) voraus. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung. Des Weiteren werden Kenntnisse in einer der romanischen Sprachen Französisch, Spanisch oder Italienisch auf dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt. Die Sprachkenntnisse in der romanischen Sprache sollten vor Einschreibung vorliegen. Spätestens zur Anmeldung der Aufbaumodule muss der Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse in der romanischen Sprache erbracht werden. Der Nachweis ist dem zuständigen Fachkoordinator vorzulegen und Voraussetzung für die Teilnahme an den Aufbaumodulen. (2) Die Englischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B2 ausgewiesen ist oder durch TOEFL (internet-based, 87 Punkte), IELTS (5.5), Cambridge ESOL (FCE) oder Unicert II. Die Französischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELF B1 (niveau indépendant) bzw. Unicert I. Die Spanischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELE B1 (nivel inicial) bzw. Unicert I. Die Italienischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat CELI 2-B1 bzw. Unicert I. Das vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung oder erste Belegung eines Aufbaumoduls erfolgt. § 6 Studienumfang und Module (1) Das Studium im Fach Komparatistik/Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft umfasst 72 LP in 6 Modulen. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden, der diesem Modul zugeordnet ist. (3) Näheres ergibt sich aus folgender Übersicht: Module Workload(h) LP P/ WP Zeitpunkt und Dauer (Sem.) Basismodul 1 360h 12 1.-2. (2) Theorien und Methoden der Literatur- und Kulturwissenschaft 1. Grundkurs: Klassische Positionen der Literatur- und Kulturtheorie 90h P 2. Grundkurs Kulturtechniken: Interkulturalität und Intermedialität 3. Grundkurs: Gender Studies und historische Geschlechterforschung 90h/180h 90h/180h WP WP 5 Basismodul 2 360h 12 1.-2. (2) Einführung in die europäische Literaturgeschichte Europäische Literaturgeschichte I: Von der Antike bis zur Renaissance (-1600) Europäische Literaturgeschichte II: Vom Barock bis zum Klassizismus (1600-1800) Europäische Literaturgeschichte III: Von der Romantik bis zur Gegenwart (1800-heute) 90h/180h 90h/180h 90h/180h WP WP WP Aufbaumodul 1 * 360h 12 3.-4. (2) Fremdsprachige Literaturen 1. Aufbauveranstaltung: The Classical Tradition (Antike, Antikenrezeption, Mythos, Mythentheorien) 90h/180h WP 2. Aufbauveranstaltung: Europäische Literaturen – Anglistik oder Romanistik 3. Aufbauveranstaltung: (Außer)Europäische Literaturen – Anglistik oder Romanistik * Mindestens eine der Veranstaltungen des Moduls muss eine Veranstaltung sein, die in englischer Sprache (anglistische/amerikanistischer Literaturwissenschaft) stattfindet und eine weitere muss eine Veranstaltung sein, die in der romanistischen Literaturwissenschaft zu belegen ist. 90h/180h 90h/180h WP WP Aufbaumodul 2 Intermedialität/InterArt Studies * 1. Aufbauveranstaltung: Literatur und die Künste 2. Aufbauveranstaltung: Ästhetik und Wahrnehmung 3. Aufbauveranstaltung: Bildkulturen und mediale Praxis * Mindestens eine der zu belegenden Wahlpflichtveranstaltungen im AM2 muss einen fremdsprachigen Anteil aus dem Bereich der romanischen Sprachen enthalten 360h 90h/180h 90h/180h 90h/180h 12 WP WP WP 3.-4. (2) Aufbaumodul 3 Gender Studies* 1. Aufbauveranstaltung: Einführung in die Theorien der Gender Studies 2. Aufbauveranstaltung: Historische Geschlechterforschung 3. Aufbauveranstaltung: Gender Studies in Anthropologie, Ethik und politischer Theorie * Mindestens eine der zu belegenden Wahlpflichtveranstaltungen im AM3 muss einen fremdsprachigen Anteil aus dem Bereich der romanistischen Sprachen enthalten 360h 90h 90h/180h 90h/180h 12 P WP WP 5.-6. (2) Praxismodul 1. Aufbauveranstaltung 2. Aufbauveranstaltung 3. Aufbauveranstaltung 360h 90h/180h 90h/180h 90h/180h 12 WP WP WP 4.-6. (3) Bachelorarbeit und mündliche Verteidigung 360h 12 6. (1) Abkürzungen LP Leistungspunkte P Pflichtveranstaltung WP Wahlpflichtveranstaltung 6 § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen Die über die in § 18 Abs. 1 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Komparatistik/Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme (1) Im Fach Komparatistik/Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, gewichtet und bewertet: • Basismodul 1: Modulabschlussprüfung • Basismodul 2: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 1: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 2: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 3: Modulabschlussprüfung • Praxismodul: Modulabschlussprüfung Näheres zu den Prüfungsleistungen ist den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. (2) Darüber hinaus ist die qualifizierte Teilnahme entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung entweder Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten oder Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfungsleistungen. (3) Das Absolvieren von insgesamt zwei Fachgesprächen/mündlichen Prüfungen zum Nachweis der qualifizierten Teilnahme im Studienverlauf ist im Fach Komparatistik/Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft obligatorisch. Der Nachweis der geführten Fachgespräche wird vom zuständigen Fachkoordinator überprüft. (4) Sofern in den Modulbeschreibungen Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer /Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, setzt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Prüfenden fest, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. In allen Lehrveranstaltungen wird in der Regel spätestens in der dritten Woche nach Vorlesungsbeginn von der jeweiligen Lehrenden bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistungen erbracht werden können. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 9 Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit kann im Fach Komparatistik/Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft angefertigt werden. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Problemstellung des Faches mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit soll einen Umfang von 42 Seiten à 2.500 Zeichen (= 105.000 7 Zeichen) nicht überschreiten. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 10 Wochen. Für die Bachelorarbeit werden 10 LP vergeben. Für die mündliche Verteidigung der Arbeit werden 2 LP vergeben. Die Bachelorarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache abgefasst. Die Bachelorarbeit kann auf Antrag und in Absprache mit den jeweiligen Prüfenden in englischer Sprache abgefasst werden. (vgl. § 22 der allgemeinen Bestimmungen) Die Zweitbegutachtung der Bachelorarbeit kann durch habilitierte Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, die in Nachbardisziplinen der Universität Paderborn lehren, übernommen werden, falls sich das Thema der Bachelorarbeit unmittelbar aus einem der bei diesen Hochschullehrerinnen/Hochschullehrern belegten Lehrveranstaltungen ergibt. § 10 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. (2) Diese Prüfungsordnung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 14.01.2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 18.02.2015. Paderborn, den 12. August 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst 8 Studienverlaufsplan Semester Modul Workload (h) 1. Sem BM 1.1 BM 1.2 BM 2.1 360h 2. Sem BM 1.3 BM 2.2 BM 2.3 360h 3. Sem AM 1.1 AM 1.2 AM 2.1 360h 4. Sem AM 1.3 AM 2.2 AM 2.3 PM 1.1 450h 5. Sem AM 3.1 AM 3.2 PM 1.2 360h 6. Sem AM 3.3 PM 1.3 270h 9 Modulbeschreibungen Basismodul 1: Theorien und Methoden der Literatur- und Kulturwissenschaft Kennnummer BM 1 Workload 360 h Credits 12 Studiensemester 1. und 2. Sem. Häufigkeit des Angebots jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Vorlesung/Grundkurs: Literatur- und Kulturtheorie b) Sem./Grundkurs: Kulturtechniken: Interkulturalität und Intermedialität c) Sem./Grundkurs: Gender Studies Kontaktzeit 2 SWS / 30 2 SWS / 30 2 SWS / 30 Selbststudium 60h 60h/150h 60h/150h geplante Gruppengröße Vorlesung: ca. 120TN Sem.: ca. 40TN 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen - Verständnis und Anwendung grundlegender Arbeitstechniken der komparatistischen Literatur- und Kulturwissenschaft 3 Inhalte Im Basismodul sollen theoretische und methodische Grundlagen der Vergleichenden Literatur- und Kulturwissenschaft vermittelt werden. Auf der Basis dieser Methoden und Arbeitstechniken sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, in den thematisch spezifischeren Aufbaumodulen mit den Methoden der Vergleichenden Literatur- und Kulturwissenschaft zu arbeiten. Durch die Einbindung klassischer Positionen der Literatur- und Kulturtheorie, außereuropäischer Literaturen u nd Kulturen sowie intermedialer Fragestellungen und Gegenstandsbereiche der Gender Studies bereitet das Basismodul I auf die vier Aufbaumodule mit ihren Schwerpunktbereichen vor. 4 Lehrformen Proseminare, Vorlesung 5 Teilnahmevoraussetzungen Keine 6 Prüfungsformen: Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung zu den Inhalten der Lehrveranstaltungen abgeschlossen. Die Modulabschlussprüfung besteht aus einer Hausarbeit (ca. 30.000 Zeichen) 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Voraussetzu ng für den Abschluss des Moduls und die Vergabe von Leistungspunkten ist das Bestehen der Modulabschlussprüfung sowie die qualifizierte Teilnahme an den dem Modul zugewiesenen Lehrveranstaltungen. Eine qualifizierte Teilnahme ist durch eine oder mehrere Ku rzklausuren, ein Protokoll bzw. eine kleine schriftliche Arbeit (Essay, Rezension etc.), Referat, Portfolio oder ein Fachgespräch/ mündliche Prüfung (ca. 15 Min.) nachzuweisen. 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Die Vorlesung zur Literatur- und Kulturtheorie wird für das fächerübergreifende Orientierungsstudium geöffnet 9 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Prof. Dr. Jörn Steigerwald; Prof. Dr. Claudia Öhlschläger 10 Sonstige Informationen herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819