scieee AI-readable full text Open interactive document viewer

Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Geschichte der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn: vom 12. August 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Geschichte der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an [...] : vom 12. August 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

Full text

amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 194.16 vom 12. august 2016 fachspezifische bestimmungen für das fach geschichte der prüfungsordnung für den zwei-fach-bachelorstudiengang der fakultät für kulturwissenschaften an der universität paderborn vom 12. August 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn 2 Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Geschichte der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn die folgenden fachspezifischen Bestimmungen erlassen: Inhalt § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen ........................................................................... 3 § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte ...................................................................................... 3 § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern ............................................................ 3 § 4 Studienbeginn ............................................................................................................................... 3 § 5 Zugangsvoraussetzungen ............................................................................................................. 3 § 6 Studienumfang und Module .......................................................................................................... 4 § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen .................................................................................................. 5 § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme ............................................................................ 5 § 9 Bachelorarbeit ............................................................................................................................... 6 § 10 Übergangsbestimmungen ........................................................................................................... 6 § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung ............................................................................................... 6 Anhang Studienverlaufsplan Anhang Modulbeschreibungen 3 § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen Diese fachspezifischen Bestimmungen gelten nur in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung (Allgemeine Bestimmungen). § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte Durch das Studium des Fachs Geschichte lernen die Studierenden die Methodik und die Hilfsmittel des Historikers bzw. der Historikerin für systematisches wissenschaftliches Arbeiten kennen, üben den kritischen Umgang mit Quellen und Literatur ein und bilden Urteilsfähigkeit aus. Sie lernen dabei auf der Basis wissenschaftlicher Theorien bzw. empirischer Forschung, • zentrale Fragestellungen der Geschichtswissenschaft zu skizzieren und Problemlösungen zu entwickeln, • zentrale Aspekte der Ereignis-, Struktur- und Sektoralgeschichte der einzelnen Epochen sowie epochenübergreifende Prozesse zu analysieren, • Einzelprobleme der jeweiligen Epochen und einschlägige Forschungspositionen zu analysieren, • sich selbständig in neue Themen des Faches einzuarbeiten, • den geschichtswissenschaftlichen Standards entsprechend eigenständig zu arbeiten. § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern Im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs der Fakultät Kulturwissenschaften kann das Fach Geschichte mit allen anderen beteiligten Fächern kombiniert werden. § 4 Studienbeginn Für das Studium des Faches Geschichte ist ein Studienbeginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 5 Zugangsvoraussetzungen Über die in § 8 der allgemeinen Bestimmungen genannten Zugangsvoraussetzungen hinaus sind für das Studium des Faches Geschichte im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs Kenntnisse in Englisch und Französisch auf dem Niveau B 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) Voraussetzung. Die Englischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem 4 das Niveau B2 ausgewiesen ist oder durch TOEFL (internet-based, 87 Punkte), IELTS (5.5), Cambridge ESOL (FCE) oder Unicert II. Die Französischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B2 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELF B2 (niveau indépendant). Französisch kann auf Antrag durch eine andere für das Studium der Geschichte an der Universität Paderborn relevante Fremdsprache ersetzt werden. Wird die Bachelor-Arbeit im Fach Geschichte geschrieben, so sind Lateinkenntnisse nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Latinum. Das Vorliegen der Fremdsprachenkenntnisse vor Einschreibung wird empfohlen. Die geforderten Sprachkenntnisse sind aber spätestens bis zur Anmeldung der Aufbaumodule gegenüber dem/der Studiengangsbeauftragten nachzuweisen und sind Voraussetzung für die Teilnahme an den Aufbaumodulen. Die Lateinkenntnisse sind erneut zur Meldung zur Bachelorarbeit im Fach Geschichte nachzuweisen und sind Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Fach Geschichte. § 6 Studienumfang und Module (1) Das Studium im Fach Geschichte umfasst 72 LP in 4 Basis- und 2 Aufbaumodulen. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden, der diesem Modul zugeordnet ist. (3) Näheres ergibt sich aus folgender Übersicht: Name des Moduls Zeitpunkt (Sem.) P/WP LP Workload B1 Basismodul Ältere Geschichtsepochen 12 360 1. Sem. Einführung in die AG oder MG Proseminar AG oder MG Basisveranstaltung AG oder MG WP WP WP 90 180 90 B2 Basismodul Neuere Geschichtsepochen 12 360 2. Sem. Einführung in die FN oder NG Proseminar FN oder NG Basisveranstaltung FN oder NG WP WP WP 90 180 90 B3 Basismodul Sektoralgeschichte 12 360 3. Sem. Einführung in die Sektoralgeschichte Proseminar Sektoralgeschichte Einführungsseminar (in Nicht-Schwerpunktepoche) WP WP WP 90 180 90 B4 Basismodul Geschichtstheorie und historische Praxis 12 360 5 4. Sem. Einführungsveranstaltung Grundlagen der Geschichtsdidaktik Einführung Berufsfelder für Historiker/inne/n Einführungsveranstaltung Geschichtstheorie und Geschichte der Geschichtsschreibung P WP WP 90 90 180 A1 Aufbaumodul Epochen der Geschichte 12 360 4.-5. Sem. AufbauV AG/MG oder FN/NG AufbauV AG/MG oder FN/NG AufbauV AG/MG oder FN/NG WP WP WP 180 h 60 h 60 h A2 Aufbaumodul Sektorale Themen der Geschichtswissenschaft 12 360 5.-6. Sem. AufbauV Politik-, Kultur-/Kunst- oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte AufbauV Politik-, Kultur-/Kunst- oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte AufbauV Politik-, Kultur-/Kunst- oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte WP WP WP 180 h 60 h 60 h § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen Die über die in § 18 Abs. 1 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Geschichte sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme (1) Im Fach Geschichte werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, gewichtet und bewertet: • Basismodul 1: zwei Modulteilprüfungen • Basismodul 2: zwei Modulteilprüfungen • Basismodul 3: zwei Modulteilprüfungen • Basismodul 4: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 1: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 2: Modulabschlussprüfung Näheres zu den Prüfungsleistungen ist den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Fachgespräch, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen. Die Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. (3) Sofern in den Modulbeschreibungen Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer /Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, setzt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Prüfenden fest, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. In allen Lehrveranstaltungen wird, in der Regel, spätestens in der dritten Woche nach Vorlesungsbeginn von der jeweiligen Lehrenden bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistungen erbracht werden können. 6 § 9 Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit kann im Fach Geschichte angefertigt werden Die Bachelorarbeit kann nur in deutscher Sprache abgefasst werden. Wird die Bachelorarbeit nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß § 24 allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Bachelorarbeit anberaumt. Um die Bachelor-Arbeit zu begleiten und die Verteidigung vorzubereiten, wird der Besuch eines einstündigen Kolloquiums dringend empfohlen. § 10 Übergangsbestimmungen Die Übergangsbestimmungen regelt § 33 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung. § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Weiteres regelt § 34 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Diese Prüfungsordnung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 14. Januar 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 18. Februar 2015. Paderborn, den 12. August 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst 7 Anhang: Exemplarischer Studienverlaufsplan Der exemplarische Studienverlaufsplan gilt als Empfehlung und als Orientierung. Er kann individuell anders zusammengestellt werden Semester Modul Workload (h) LP/ Workload gesamt 1. Sem.: Modul B 1 Modulteil I 90 Modul B 1 Modulteil II 180 Modul B1 Modulteil III 90 12/360 2. Sem.: Modul B 2 Modulteil I 90 Modul B 2 Modulteil II 180 Modul B 2 Modulteil III 90 12/360 3. Sem.: Modul B 3 Modulteil I 90 Modul B 3 Modulteil II 180 Modul B 3 Modulteil III 90 12/360 4. Sem.: Modul B 4 Modulteil I 90 Modul B 4 Modulteil II 90 Modul B 4 Modulteil III 180 Modul A 1 Modulteil III 90 15/450 5. Sem.: Modul A 1 Modulteil I 180 Modul A 1 Modulteil II 90 Modul A 2 Modulteil III 90 12/360 6. Sem: Modul A 2 Modulteil I 180 Modul A 2 Modulteil II 90 9/270 8 Modulbeschreibungen Basismodul Ältere Geschichtsepochen Modulnummer B1 Workload 360 h Credits 12 LP Studiensemester 1.. Semester Häufigkeit des Angebots jedes Semester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen I. Seminar Einführung i. d. AG o. MG II. Proseminar AG o. MG III. BasisV AG o. MG (VL o. Ü) Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 60 h 150 h 60 h 2 Lernergebnisse / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden lernen, - die Grundlagen und Grundbegriffe der Alten bzw. der Mittelalterlichen Geschichte kennen und sie anzuwenden, - die grundlegenden Methoden, Theorien und Analyseformen historischen Arbeitens auf die Alte bzw. die Mittelalterliche Geschichte anzuwenden, - die Bibliothek sowie die relevanten Nachschlagewerke und sonstigen Hilfsmittel der Alten bzw. Mittelalterlichen Geschichte systematisch zu nutzen, - wissenschaftliche Arbeiten (z.B. Quelleninterpretation oder Literaturbericht) zu einem ausgewählten Thema der Epoche zu verfassen. Schlüsselkompetenzen: - fachbezogenes Text- und Bildverständnis - wissenschaftlicher Ausdruck in Wort und Schrift 3 Inhalte Das Basismodul 1 legt die Grundlagen für das Studium der Alten bzw. Mittelalterlichen Geschichte. In verschiedenen Veranstaltungen lernen die Studierenden den Umgang mit den Methoden historischen und kulturwissenschaftlichen Arbeitens mit dem Schwerpunkt Alte bzw. Mittelalterliche Geschichte. In den Lehrveranstaltungen dieses Moduls wenden die Studierenden im Rahmen des jeweiligen Themas die Arbeitsweisen der Geschichtswissenschaft in ihren epochenspezifischen Varianten an und vertiefen ihre Kenntnisse. 4 Lehrformen Seminar, Übung, Vorlesung 5 Gruppengröße Einführungsveranstaltung: 40 TN; Proseminar und Basisveranstaltung: 25 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Studiengang Lehramt GyGe/Lehramt HRG 7 Teilnahmevoraussetzungen -- 8 Prüfungsformen Klausur (ca. 60 Minuten) im Anschluss an die Veranstaltung B1-I und Schriftliche Hausarbeit (ca. 30.000 Zeichen) im Anschluss an die Veranstaltung B1-II als Modulteilprüfungen 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Voraussetzung für den Abschluss des Moduls und die Vergabe von Kreditpunkten ist das Bestehen der Modulteilprüfungen sowie die qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß § 8 Abs. 2 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Süßmann 11 Sonstige Informationen Die Veranstaltungen B1-I und B1-II sind verkoppelte Veranstaltungen und bei demselben Dozenten in demselben Semester zu besuchen. Sie bilden die Schwerpunktepoche dieses Moduls. Die Veranstaltung B1-III ist aus der anderen Epoche als B1-I/B1-II zu wählen. 9 Basismodul Neuere Geschichtsepochen Modulnummer B2 Workload 360 h Credits 12 LP Studiensemester 2. Semester Häufigkeit des Angebots jedes Semester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen I. Seminar Einführung i. d. FN/NG II. Proseminar FN/NG III. BasisV FN/NG (VL o. Ü) Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 60 h 150 h 60 h 2 Lernergebnisse / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden lernen, - die Grundlagen und Grundbegriffe der Frühneuzeitlichen bzw. der Neuesten Geschichte kennen und sie anzuwenden, - die grundlegenden Methoden, Theorien und Analyseformen historischen Arbeitens auf die Frühneuzeitliche bzw. der Neueste Geschichte anzuwenden, - die Bibliothek sowie die relevanten Nachschlagewerke und sonstigen Hilfsmittel der Frühneuzeitlichen bzw. der Neuesten Geschichte systematisch zu nutzen, - wissenschaftliche Arbeiten (z.B. Quelleninterpretation oder Literaturbericht) zu einem ausgewählten Thema der Epoche zu verfassen. Schlüsselkompetenzen: - fachbezogenes Text- und Bildverständnis - wissenschaftlicher Ausdruck in Wort und Schrift 3 Inhalte Das Basismodul 2 legt die Grundlagen für das Studium der Frühneuzeitlichen bzw. der Neuesten Geschichte. In verschiedenen Veranstaltungen lernen die Studierenden den Umgang mit den Methoden historischen und kulturwissenschaftlichen Arbeitens mit dem Schwerpunkt Frühneuzeitliche bzw. Neueste Geschichte. In den Lehrveranstaltungen dieses Moduls wenden die Studierenden im Rahmen des jeweiligen Themas die Arbeitsweisen der Geschichtswissenschaft in ihren epochenspezifischen Varianten an und vertiefen ihre Kenntnisse. 4 Lehrformen Seminar, Übung, Vorlesung 5 Gruppengröße Einführungsveranstaltung: 40 TN; Proseminar und Basisveranstaltung: 25 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Studiengang Lehramt GyGe/Lehramt HRG 7 Teilnahmevoraussetzungen -- 8 Prüfungsformen Klausur (ca. 60 Minuten) im Anschluss an die Veranstaltung B2-I und Schriftliche Hausarbeit (ca. 30.000 Zeichen) im Anschluss an die Veranstaltung B2-II als Modulteilprüfungen 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Voraussetzung für den Abschluss des Moduls und die Vergabe von Kreditpunkten ist das Bestehen der Modulteilprüfungen sowie die qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß § 8 Abs. 2. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Süßmann 11 Sonstige Informationen Die Veranstaltungen B2-I und B2-II sind verkoppelte Veranstaltungen und bei demselben Dozenten in demselben Semester zu besuchen. Sie bilden die Schwerpunktepoche dieses Moduls. Die Veranstaltung B2-III ist aus der anderen Epoche als B2-I/B2-II zu wählen. herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819