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Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Germanistische Sprachwissenschaft der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn: vom 12. August 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Germanistische Sprachwissenschaft der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für [...] : vom 12. August 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 193.16 vom 12. august 2016 fachspezifische bestimmungen für das fach germanistische sprachwissenschaft der prüfungsordnung für den zwei-fach-bachelorstudiengang der fakultät für kulturwissenschaften an der universität paderborn vom 12. August 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn 2 Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Germanistische Sprachwissenschaft der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn die folgenden fachspezifischen Bestimmungen erlassen: Inhalt § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen ........................................................................... 3 § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte ...................................................................................... 3 § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern ............................................................ 4 § 4 Studienbeginn ............................................................................................................................... 4 § 5 Zugangsvoraussetzungen ............................................................................................................. 4 § 6 Studienumfang und Module .......................................................................................................... 4 § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen .................................................................................................. 6 § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme ............................................................................ 6 § 9 Bachelorarbeit ............................................................................................................................... 7 § 10 Übergangsbestimmungen ........................................................................................................... 7 § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung ............................................................................................... 7 Anhang: ............................................................................................................................................... 8 Studienverlaufsplan ............................................................................................................................. 8 3 § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen Diese fachspezifischen Bestimmungen gelten nur in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung (Allgemeine Bestimmungen). § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte Das Studium der Germanistischen Sprachwissenschaft vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen in der sprachwissenschaftlichen Beschreibung und Analyse von Texten und Gesprächsprozessen. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, sprachliche Strukturen zu erkennen und deren Bedeutungen und Funktionen im engeren Kontext von Texten und Gesprächen sowie im weiteren Kontext gesellschaftlicher Kommunikationsprozesse zu reflektieren. Gleichzeitig entwickeln sie Professionalität in der Gestaltung eigener Text- und Gesprächsbeiträge. Das Studium der Germanistischen Sprachwissenschaft konzentriert sich auf die deutsche Sprache und deren Varietäten (Umgangssprachen, Dialekte, Standardsprache), bezieht in einer vergleichenden Perspektive aber auch andere Sprachen mit ein. Zwei Basismodule vermitteln Grundlagenwissen, das Voraussetzung für die Beschreibung und Analyse von Texten und Gesprächsprozessen ist. Auch machen sie mit Techniken der empirischen Forschung vertraut (Datenerhebung, -aufbereitung, -interpretation). Drei Aufbaumodule dienen einer vertiefenden Auseinandersetzung mit der deutschen Sprache, ihrer Variabilität, ihren Verwendungskontexten und ihrem Zusammenspiel mit Mimik und Gestik sowie Bildern und Layout. Das Aufbaumodul 1 widmet sich der Sprache in verschiedenen Bereichen der Informationsgesellschaft. Dazu zählen insbesondere die traditionelle und digitale Medienkommunikation, die Werbung sowie die politische und institutionelle Kommunikation in historisch variablen Konstellationen. Untersucht werden die Spezifika der Sprache in diesen Bereichen, auch werden Fragen der Textverständlichkeit und Textoptimierung diskutiert. Inhalt des Aufbaumoduls 2 ist die Variabilität der deutschen Sprache sowohl in synchroner als auch in diachroner Perspektive. Gegenstand sind aktuelle und historische Wandelprozesse der deutschen Sprache sowie die Heterogenität der deutschen Sprache, die sich in der Vielfalt von situativen Sprachstilen, sozialen Sprachregistern und regionalen Varietäten niederschlägt. Auch werden Faktoren, Bedingungen und Kontexte der Variabilität in verschiedenen Kommunikationsformen und Textsorten betrachtet. Das Aufbaumodul 3 rückt die Sprache des Individuums in den Mittelpunkt. Dies umfasst anthropologische und kognitive Voraussetzungen der menschlichen Sprache und ihrer Verarbeitung, aber – in einer sozialpsychologischen und soziokulturellen Perspektive – auch die Bindung der Sprache des Individuums an soziale Kontexte sowie ihre kulturelle Prägung. In seiner Ausrichtung eröffnet das Studium der Germanistischen Sprachwissenschaft einerseits Einblicke in die sprachwissenschaftliche Forschung im Bereich der Germanistik und – speziell – in die Forschungen der Lehrenden 4 im Teilfach. Andererseits werden mit den Schwerpunktsetzungen – der Konzentration auf Texte und Interaktionsprozesse – außeruniversitäre Anwendungsfelder für sprachwissenschaftliches Wissen in besonderer Weise berücksichtigt. Textlinguistische Kenntnisse sind für das domänenspezifische Schreiben in unterschiedlichen Berufsfeldern (Journalismus, Redaktion, Öffentlichkeitsarbeit, Lektorat, Werbung, ...) sowie im Kontext der Textoptimierung wichtig. Gesprächsanalytische Kenntnisse bilden Grundlage für Tätigkeiten im Bereich des Kommunikationstrainings oder der Mediation. Erfahrungen im Bereich empirischer Forschung dienen dem Aufbau methodischer Kompetenzen, wie sie im Rahmen der Recherche und Datensammlung in vielen Berufsfeldern gefordert sind. Studienbegleitend werden praktische Fertigkeiten wie das Recherchieren in traditionellen und digitalen Medien, das Bibliographieren, die Aufbereitung von Datenmaterial und die Präsentation von Arbeitsergebnissen vermittelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Entwicklung wissenschaftlicher Gesprächs- und Textkompetenz. Pflichtveranstaltung ist die „Einführung in die Germanistische Sprachwissenschaft“ des Basismoduls 1, die von einem Tutorium begleitet wird. Alle weiteren Veranstaltungen sind Wahlpflichtveranstaltungen. § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern Im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs der Fakultät Kulturwissenschaften kann das Fach Germanistische Sprachwissenschaft mit allen anderen beteiligten Fächern kombiniert werden. § 4 Studienbeginn Für das Studium des Faches Germanistische Sprachwissenschaft ist ein Studienbeginn zum Wintersemester und Sommersemester möglich. § 5 Zugangsvoraussetzungen Über die in § 8 der allgemeinen Bestimmungen genannten Zugangsvoraussetzungen hinaus wird für das Studium im Fach Germanistische Sprachwissenschaft im Rahmend des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs wird ein Leseverständnis in der englischen Sprache empfohlen, das mindestens dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht. § 6 Studienumfang und Module (1) Das Studium im Fach Germanistische Sprachwissenschaft umfasst 72 LP in zwei Basis- und drei Aufbau- Modulen. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden, der diesem Modul zugeordnet ist. (3) Näheres ergibt sich aus folgender Übersicht: (4) 5 Studienstruktur Module Workload (h) LP P/WP Zeitpunkt und Dauer (Sem.) Basismodul 1 Grundlagen der Sprachanalyse 3 Basisveranstaltungen zu den Bereichen: Phonetik/Phonologie, Morphologie (Flexion, Wortbildung), Syntax, Semantik/Lexikologie, Phraseologie, Graphematik 450h 15 1.-2. (2) Einführung in die Germanistische Sprachwissenschaft + Tutorium 180h P Basisveranstaltung zum Wort 90/180 WP Basisveranstaltung zum Satz 90/180 WP Basismodul 2 Grundlagen der empirischen Text- und Gesprächsanalyse 3 Basisveranstaltungen zu den Bereichen: Textlinguistik, Gesprächslinguistik, Pragmatik, Diskursanalyse, Methoden der Datenerhebung und -analyse 360h 12 2.-3. (2) Basisveranstaltung 2.1 90/180 WP Basisveranstaltung 2.2 90/180 WP Basisveranstaltung 2.3 90/180 WP Aufbaumodul 1 Sprache in der Informationsgesellschaft 4 Aufbauveranstaltungen zu den Bereichen: Mediensprache/-kommunikation (Print, Rundfunk, Fernsehen, Internet), politische und institutionelle Sprache, Fach- und Wissenschaftskommunikation, Text-Bild-Kommunikation, Sprache der Werbung 450h 15 3.-4. (2) Aufbauveranstaltung 1.1 90/180 WP Aufbauveranstaltung 1.2 90/180 WP Aufbauveranstaltung 1.3 90/180 WP Aufbauveranstaltung 1.4 90/180 WP Aufbaumodul 2 Sprachvariation, Sprachwandel, Sprachgeschichte 4 Aufbauveranstaltungen zu den Bereichen: gesprochene und geschriebene Sprache, Varietätenlinguistik, Soziolinguistik, Mehrsprachigkeit, Kulturanalyse, Sprachwandel, Sprachgeschichte, historische Grammatik 450h 15 4.-5. (2) Aufbauveranstaltung 2.1 90/180 WP Aufbauveranstaltung 2.2 90/180 WP Aufbauveranstaltung 2.3 90/180 WP Aufbauveranstaltung 2.4 90/180 WP Aufbaumodul 3 Sprache zwischen Individuierung und sozialer Prägung 4 Aufbauveranstaltungen zu den Bereichen: sprachliche Identität, Sprachbewusstsein, Sprache – Erinnerung – Gedächtnis, Sprache und Emotion, Spracherwerb, Sprachverarbeitung, sprachliche Kreativität 450h 15 5.-6. (2) Aufbauveranstaltung 3.1 90/180 WP Aufbauveranstaltung 3.2 90/180 WP Aufbauveranstaltung 3.3 90/180 WP Aufbauveranstaltung 3.4 90/180 WP 6 Abkürzungen: SWS Semesterwochenstunden LP Leistungspunkt P Pflichtveranstaltung WP Wahlpflichtveranstaltung § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen Die über die in § 18 Abs. 1 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Germanistische Sprachwissenschaft sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme (1) Im Fach Germanistische Sprachwissenschaft werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, gewichtet und bewertet: • Basismodul 1: Modulabschlussprüfung • Basismodul 2: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 1: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 2: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 3: Modulabschlussprüfung Näheres zu den Prüfungsleistungen ist den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Neben der Prüfungsform Seminar- oder Projektarbeit muss im Laufe des Studiums mindestens eine weitere Prüfungsform nachgewiesen werden (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Fachgespräch, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen. Die Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. (3) Sofern in den Modulbeschreibungen Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer /Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, setzt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Prüfenden fest, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. In allen Lehrveranstaltungen wird, in der Regel spätestens in der dritten Woche nach Vorlesungsbeginn von der jeweiligen Lehrenden bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistungen erbracht werden können. 7 § 9 Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit kann im Fach Germanistische Sprachwissenschaft angefertigt werden. Dabei sollen die im Studium erworbenen text- und gesprächsanalytischen Fähigkeiten zum Tragen kommen. Die Bachelorarbeit kann nur in deutscher Sprache abgefasst werden. § 10 Übergangsbestimmungen Die Übergangsbestimmungen regelt § 33 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung. § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Weiteres regelt § 34 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Diese Prüfungsordnung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 15. Juni 2016 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 13. Juli 2016. Paderborn, den 12. August 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst 8 Anhang: Studienverlaufsplan Semester Workload (h) Workload gesamt 1. Sem.: Basismodul 1: Einführung + Tutorium 90+90 Basismodul 1: Basisveranstaltung Wort oder Satz 180 360 2. Sem.: Basismodul 1: Basisveranstaltung Satz oder Wort 90 Basismodul 2.1 90 Basismodul 2.2 180 360 3. Sem.: Basismodul 2.3 90 Aufbaumodul 1.1 90 Aufbaumodul 1.2 180 360 4. Sem.: Aufbaumodul 1.3 90 Aufbaumodul 1.4 90 Aufbaumodul 2.1 90 Aufbaumodul 2.2 180 450 5. Sem.: Aufbaumodul 2.3 90 Aufbaumodul 2.4 90 Aufbaumodul 3.1 180 360 6. Sem. Aufbaumodul 3.2 90 Aufbaumodul 3.3 90 Aufbaumodul 3.4 90 270 BA-Arbeit 300 Mündliche Verteidigung 60 630 Der Studienverlaufsplan gilt als Empfehlung und als Orientierung. Er kann individuell anders zusammengestellt werden. 9 Modulbeschreibungen BM 1: Grundlagen der Sprachanalyse Modulnummer 1 Workload 450 h Credits 15 Studiensemester 1.–2. Semester Häufigkeit des Angebots halbjährlich Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Basisveranstaltung (Seminar) Einführung + Tutorium 2. Basisveranstaltung (Seminar/Vorlesung) Wort 3. Basisveranstaltung (Seminar/Vorlesung) Satz Kontaktzeit 60 h 30 h 30 h Selbststudium 120 60/150 h 60/150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele 1. Basisveranstaltung Einführung in die germanistische Sprachwissenschaft • Aufbau sprachanalytischer und fachterminologischer Kompetenzen • Überblick über sprachwissenschaftliche Forschungsfelder 2. Basisveranstaltung Wort • Vertiefung sprachanalytischer Fähigkeiten auf der Wortebene • Einsichten in die sprachstrukturellen Besonderheiten des Deutschen • Einsichten in die sprachwissenschaftliche Theorie 3. Basisveranstaltung Satz • Vertiefung sprachanalytischer Fähigkeiten auf der Satzebene • Einsichten in die sprachstrukturellen Besonderheiten des Deutschen • Einsichten in die sprachwissenschaftliche Theorie Spezifische Schlüsselkompetenzen • Beschreibung und Analyse von Sprache auf verschiedenen Strukturebenen • Kennenlernen und Bewerten linguistischer Informationsangebote im Internet, Nutzung von Online-Ressourcen für die linguistische Analyse • Wissenschaftliche Argumentation • Präsentation von Arbeitsergebnissen 3 Inhalte Das Einführungsseminar zur germanistischen Sprachwissenschaft vermittelt Grundlagen der Beschreibung und Analyse sprachlicher Strukturen in den Bereichen Phonetik/Phonologie, Morphologie, Syntax, Semiotik, Semantik, Pragmatik, Graphematik. Zentrale Beschreibungskategorien (Phon, Phonem, Silbe, Morphem, Wort, Satz, Text, Diskurs) werden auch im Zusammenhang mit der Vorstellung sprachwissenschaftlicher Forschungsfelder vermittelt und problematisiert. In der Basisveranstaltung zum Wort setzen sich die Studierenden mit der Kategorie Wort (Morphologie, Wortsemantik, Lexikologie, Graphematik des Wortes) vertiefend auseinander. Sie reflektieren die sprachwissenschaftliche Theoriebildung in diesem Bereich und führen exemplarische Analysen durch. Gleichzeitig werden im Seminar anhand von Texten, Gesprächsgattungen und Diskursen Form- und Funktionszusammenhänge aufgezeigt. In der Basisveranstaltung zum Satz setzen sich die Studierenden mit der Kategorie Satz (Syntax, Satzsemantik, syntaktische Konstruktionen, Mehrworteinheiten, Interpunktion) vertiefend auseinander und führen exemplarische Analysen durch. Das Aufzeigen text- und diskursspezifischer Form- und Funktionszusammenhänge im Bereich der Syntax ermöglicht eine Auseinandersetzung mit der sprachlichwissenschaftlichen Theoriebildung zum Satz. 4 Lehrformen Das Modul umfasst Vorlesungen, Seminare, Tutorien und Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße Einführung: 100 TN (zusammen mit den LA-Studiengängen), Vorlesung: 120 TN, Seminare: 40 TN 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen Veranstaltungen des Moduls finden auch Verwendung im Fach Deutsch der Lehramtsstudiengänge. herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819