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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 178.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt für sonderpädagogische förderung mit dem unterrichtsfach sport an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 543) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 6 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 7 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 7 Anhang Studienverlaufsplan -3- Modulbeschreibungen -4- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Die Einschreibung zum Studium des Unterrichtsfaches Sport setzt über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Die entsprechenden Regelungen sind in der Ordnung zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung in den Bachelorstudiengängen Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Sport, Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport, Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport, Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Sport, Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung festgelegt. § 35 Studienbeginn Studienbeginn ist das Wintersemester. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches umfasst 36 Leistungspunkte (LP), davon sind 9 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Sport sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Sie können auf grundlegendes Fachwissen in den Bereichen Sportpädagogik, Trainings- und Bewegungswissenschaft, Sportmedizin und Sportpsychologie zugreifen und erkennen deren wechselseitige Vernetzungen.  Sie können den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Sportunterrichts in der inklusiven Grundschule wissenschaftlich reflektiert erläutern.  Sie haben ein erstes professionstheoretisches Verständnis von der Bedeutung und den Anforderungen des Berufs einer Grundschullehrerin/eines Grundschullehrers.  Sie verstehen grundlegende fachwissenschaftliche Prinzipien und Strukturen und können die Bedeutung von anschlussfähigem Wissen und Können für kompetentes Handeln erläutern.  Sie haben einen differenzierten Einblick in die motorische Entwicklung und Förderung von Kindern.  Sie können Leistungen von Grundschülerinnen und Grundschülern angemessen beurteilen und bewerten und ihr Urteil im Hinblick auf eine kindgerechte Rückmeldung, Beratung und Förderung nutzen.  Siekönnen Ergebnisse von Leistungsvergleichen in der inklusiven Grundschule und Erkenntnisse grundschulbezogener Schulforschung reflektiert nutzen. -5- (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Sport sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Sie kennen die fachdidaktischen Modelle und Positionen des Faches Sport und können diese auf das Anwendungsfeld Schule sowie auf Bildungs- und Vermittlungsbereiche im außerschulischen Bereich anwenden.  Sie besitzen grundlegende Kompetenzen in Analyse, Planung und Organisation von Vermittlungssituationen im Sport sowohl im schulischen und außerschulischen Kontext.  Sie kennen die Grundlagen zur kindgerechten Produktion von ästhetischen, motorischen und körperlichen Ausdrucksformen und können diese in Lehr- und Lernprozessen initiieren  Sie können kind- und sachgerechte Entscheidungen für die Auswahl und Gestaltung von Lernangeboten treffen, kennen grundlegende Methoden und können unter Berücksichtigung fachlicher und pädagogischer Überlegungen Unterricht ziel-, inhalts- und methodenadäquat reflektieren. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 36 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 5 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: SP B1 Fachwissenschaftliche Grundlagen I 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 270 1. Sem. a) Sportmedizin II (Physiologie) b) Grundlagen der Bewegungswissenschaft c) Einführung in die Sportpsychologie - Grundthemen“ P P P 90 90 90 SP B2 Fachwissenschaftliche Grundlagen II 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 270 2. - 3.Sem. Sportpädagogik a) Ästhetische Erziehung b) Grundlagen der Sportpädagogik c) Grundlagen des Inklusionssports in Theorie und Praxis P P P 90 90 90 SP B3 Theorie und Praxis der Sportarten: Spielen 3 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 90 3. Sem. a) Kleine Spiele b) Einführung in die Sportspiele P P 45 45 -6- SP B4 Theorie und Praxis der Sportarten: Individualsport 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 180 4. Sem. a) Gestalten, Tanzen, Darstellen b) Bewegen an Geräten c) Laufen, Springen, Werfen d) Bewegen im Wasser P P P P 45 45 45 45 SP B5 Grundlagen der Sportdidaktik 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 270 5.-6. Sem. a) Didaktik des Schulsports b) Aktuelle didaktische Inszenierungen(Bewegungsprojekt) c) Heterogenität in verschiedenen Settings (Tagesexkursionen) P WP WP 90 90 90 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt für sonderpädagogische Förderung umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Sport durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Sport als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, einerseits die Wahl des Studienziels „Lehramt“ nochmals kritisch an der Realität der Schule zu überprüfen, andererseits die bislang durchgeführten Studieninhalte auf ihre Verwendungsmöglichkeit im schulischen Umfeld zu prüfen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, berufliche Alternativen (Vereine, Kindergärten, Fitnessstudios) zum Lehramt, die einen Umgang mit Heterogenität erfordern, kennen zu lernen und dabei zu prüfen, ob diese ggf. eine berufliche Wahl darstellen könnten. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Unterrichtsfach Sport beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. -7- Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Sport sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Sport werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet. Alle Prüfungsteile müssen bestanden sein:  SP B1 „Fachwissenschaftliche Grundlagen I“: - Sportmedizin II: Modulteilprüfung (Klausur, 90-120 Minuten) - Grundlagen der Bewegungswissenschaft: Modulteilprüfung (Klausur, 60-90 Minuten) - „Einführung in die Sportpsychologie - Grundthemen“: Modulteilprüfung (Klausur, 90-120 Minuten)  SP B2 „Fachwissenschaftliche Grundlagen II“: - Grundlagen der Sportpädagogik: Modulprüfung (Klausur, 90-120 Minuten)  SP B3 „Theorie und Praxis der Sportarten: Spielen“: - Modulteilprüfung (Gemeinsame fachpraktische Prüfung über alle Veranstaltungen) - Modulteilprüfung (Gemeinsame Klausur über die Inhalte aller Veranstaltungen (60-90 Minuten))  SP B4 „Theorie und Praxis der Sportarten: Individualsport“: - Gestalten, Tanzen und Darstellen: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung und Klausur (30-60 Minuten) oder Portfolio) - Bewegen an Geräten: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung und Klausur (30-60 Minuten)) - Laufen, Springen, Werfen: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung und Klausur (30- 60 Minuten)) - Bewegen im Wasser: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung und Klausur (30-60 Minuten))  SP B5 „Grundlagen der Sportdidaktik“: - Didaktik des Sports: Modulprüfung (Folgende Prüfungsformen können angewandt werden: schriftliche Hausarbeit, Klausur (60-90 Minuten), Projektarbeit, Kolloquium, Portfolio oder Lehrprobe) Näheres zur Gewichtung der Noten der Modulteilprüfungen ist den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten -8- spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Sport verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus dem Unterrichtsfach Sport mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von 30-40 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Sport gebildet, in die auch die Note der fachpraktischen Prüfung (gebildet aus SP B3 und SP B4) eingeht. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Sport geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. Auch die Berechnung der Note der fachpraktischen Prüfung wird nach diesen Regeln vorgenommen. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Sport eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 24. Juni 2014 (AM.Uni.PB 128/14), geändert durch Satzung vom 16. März 2016 (AM.Uni.PB 13/16). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen. -9- § 46 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn vom 24. Juni 2014 (AM.Uni.PB 128/14), geändert durch Satzung vom 16. März 2016 (AM.Uni.PB 13/16), außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften vom 14. Januar 2015 und 10. Februar 2016 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Dezember 2014 und 18. Februar 2016 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015 und 02. März 2016. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Theorie und Praxis der Sportarten: Individualsport SP B4 Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 4. Sem. Häufigkeit des Angebots SS Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Gestalten, Tanzen, Darstellen b) Bewegen an Geräten c) Laufen, Springen, Werfen d) Bewegen im Wasser Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 15 h 15 h 15 h 15 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: a) Die Absolventen haben grundlegende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in gestalterischkreativen und spielerisch-explorierenden Bewegungshandlungen. Sie kennen künstlerisch-ästhetische Ausdrucks- und Darstellungsformen mit Bewegung und können entsprechende Lernprozesse und der Perspektive eines pädagogisch orientierten Sportunterrichts initiieren und vermitteln. b) Die Absolventen haben grundlegende theoretische und praktische Erfahrungen hinsichtlich Bewegen an Geräten. Sie können Grundtechniken demonstrieren und adressatengerecht vermitteln. c) Die Absolventen haben grundlegende theoretische und praktische Erfahrungen hinsichtlich Laufen, Springen, Werfen. Sie können Grundtechniken demonstrieren und adressatengerecht vermitteln. d) Die Absolventen wissen um die Besonderheiten des Bewegungsraumes Wasser. Sie erwerben Kenntnisse zum Anfängerschwimmen und können selbst sicher im und am Wasser agieren Sie können andere Personen in diesen Individualsportarten beraten, betreuen und beurteilen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: In diesem Modul erwerben die Studierenden im Kontext von Abstimmungsprozessen in Gruppenarbeiten insbesondere Kommunikationskompetenz und Sozialkompetenz. Des Weiteren werden sportspezifische Schlüsselkompetenzen vermittelt, wie z.B. Körperwahrnehmung, Fremdwahrnehmung, Gestalten und Erproben, Bewegungsformen ästhetischer Form entwickeln und beurteilen können 3 Inhalte Improvisation, Komposition und Wahrnehmungsschulung, Bewegungsabfolgen an ausgewählten Geräten, Bewegungsstrukturen, Grundformen des Laufens, Springens, Werfens, Möglichkeiten und Besonderheiten des Bewegungsraumes Wasser. In allen Sportarten wird auf der Basis eigener reflektierter Bewegungserfahrung einerseits das eigene Fertigkeitsniveau angehoben, andererseits damit die strukturell gegebene Enge dieser Sportarten erweitert und auf offene Formen affiner Bewegungen angewandt. Insofern sind auch Formen von Erkundigungen unterschiedlichster sportlicher Alltagssituationen und Alltagsarrangements Bestandteile dieser Veranstaltungen. 4 Lehrformen z.B. seminaristischer Unterricht mit Praxisanteil, Gruppenarbeiten, Feldstudien etc. 5 Gruppengröße 18 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) B. Ed. Grundschule, teilweise B. Ed. HRGe; B. Ed. GyGe; B. Ed. BK 7 Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an den fachpraktischen und theoretischen Prüfungen ist die regelmäßige Teilnahme an der jeweils zugehörigen Lehrveranstaltung. Die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nach Satz 1 liegt vor, wenn die bzw. der Studierende an mindestens 80% der Veranstaltungstermine teilgenommen hat. 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen durch Test (schriftlich oder praktisch), Lehrprobe, Referat, Protokoll, Portfolio oder Hospitationen. Die Veranstaltungen Gestalten, Tanzen und Darstellen“ „Laufen, Springen, Werfen“ , „Bewegen im Wasser“ und „Bewegen an Geräten“ schließen mit je einer fachpraktischen Prüfung ab, bei der folgende Prüfungsformen angewandt werden können: Demonstration, Präsentation, Kolloquium, Projekt, und Vermittlungsfähigkeit (Micro-Teaching). Die fachpraktische Prüfung besteht im Bereich Gestalten, Tanzen und Darstellen“ aus 2 - 4 Teilprüfungen, im Bereich „Laufen, Springen, Werfen“ aus 3 – 6 Teilprüfungen, im Bereich „Bewegen im Wasser aus 3 – 6 Teilprüfungen, im Bereich „Bewegen an Geräten“ aus 3 – 6 Teilprüfungen. Die theoretischen Inhalte der Veranstaltungen und deren Anwendung in der Praxis werden mit je einer Klausur (30-60 Minuten) zu a), b), c) und d) überprüft. Von den Teilprüfungen jeder fachpraktischen Prüfung kann maximal eine nicht bestandene Teilprüfung durch eine mit der Note 3,0 oder besser bestandene Teilprüfung kompensiert werden Die Ausführungsbestimmungen zu den Prüfungsinhalten legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Modulbeauftragten fest; sie werden spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Die Modulnote wird aus dem arithmetischen Mittel der acht Teilnoten der vier fachpraktischen und vier theoretischen Prüfungsteile gebildet. Alle acht Prüfungsteile müssen bestanden sein. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulteilprüfungen sowie qualifizierte Teilnahme 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Lehrende(r) der Lehreinheit Theorie und Praxis der Sportarten 11 Sonstige Informationen Pflichtmodul Grundlagen der Sportdidaktik SP B5 Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 5. - 6. Sem. Häufigkeit des Angebots a) WS b und c) SS Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Didaktik des Schulsports b)Aktuelle didaktische Inszenierung (Bewegungsprojekt) c) Heterogenität in verschiedenen Settings (Tagesexkursionen) Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 1 SWS / 15 h Selbststudium 60 h 60 h 75 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden begreifen Lehren und Lernen im Schulsport als Dialog. Sie verfügen über die Kompetenz, die mit dem Sportunterricht verbundenen Themen- und Problemfelder zu erkennen und zu reflektieren. Die Studierenden wissen, dass Lehren und Lernen im Schulsport auch eingebunden ist in die generelle Zielsetzung von Entwicklungs- und Persönlichkeitsförderung. Sie sind in der Lage, ihre eigene (schul- )sportliche Biographie kritisch zu hinterfragen und hinsichtlich ihres späteren Berufsfeldes zu reflektieren. Sie können in einfach und komplex strukturierten Situationen methodisch und didaktisch verantwortlich handeln. Sie kennen unterschiedliche Möglichkeiten des Unterrichtens und können diese Formen mit besonderem Blick auf heterogene Gruppen reflektieren und anwenden. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden erwerben Schlüsselqualifikationen in den Bereichen der Fach-, Methoden-, Kommunikations-, Sozial- , Organisations- und Personalkompetenz. 3 Inhalte  Inhalte und Themen des Sportunterrichts(z.B. Mädchen und Jungen im Sportunterricht, Trendsport, Soziales Lernen im Sport, Aggression und Fairness im Sport)  Reflexion der eigenen (schul-)sportlichen Biographie  Schüler und Lehrer im Sportunterricht  Besondere Lehr- und Lernsituationen (z.B. Projekte, Feldarbeit, Hospitationen)  Exemplarisch werden Problemfelder im Rahmen eines Bewegungsprojekts thematisiert (z.B. Abenteuer- und Erlebnissport, Akrobatik, Artistik, Psychomotorik, Integrationssport, Interkulturalität im Sport, Gesundheitssport u.a.)  Kennenlernen von verschiedenen Settings, die von Heterogenität geprägt sind 4 Lehrformen a) seminaristischer Unterricht mit Übungen; b) seminaristischer Unterricht mit Praxisanteilen; c) seminaristischer Unterricht mit Tagesexkursionen 5 Gruppengröße a) und b) 20 TN c) 15 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) B. Ed. Grundschule B. Ed. HRGe; B. Ed. GyGe; B. Ed. BK, teilweise BA „Angewandte Sportwissenschaft“ 7 Teilnahmevoraussetzungen Keine 8 Prüfungsformen Modulprüfung in a) durch Klausur(60-90 min), schriftliche Hausarbeit (10-15 Seiten), Projektarbeit, Kolloquium (10-15 min), Portfolio oder Lehrprobe; Qualifizierte Teilnahme in b) durch eine unbenotete Präsentation und in c) durch ein unbenotetes Portfolio 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulprüfung sowie Qualifizierte Teilnahme 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Professur „Didaktik des Sports“ 11 Sonstige Informationen Pflichtmodul herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819