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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 173.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach sport an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 6 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichungen ................................................. 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Studienbeginn ist das Wintersemester oder das Sommersemester. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen.. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Sport umfasst 18 Leistungspunkte (LP), davon 12 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Rahmen des Praxissemesters. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Sport sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Sie können auf grundlegendes Fachwissen in den Bereichen Sportpädagogik, Trainings- und Bewegungswissenschaft, Sportmedizin, Sportpsychologie und Sportsoziologie zugreifen und erkennen deren wechselseitige Vernetzungen und können Sie in Bezug auf das Lehren und Lernen von Bewegungen im schulischen Kontext anwenden, insbesondere auch zur Diagnose von Bewegungshandlungen und Entwicklungsförderung durch Bewegung.  Sie verfügen über ein handlungsorientiertes Fachwissen zur Anleitung und Reflexion von Bewegungs- und Sportlernsituationen.  Sie haben fundiertes Methodenwissen bezüglich qualitativer und quantitativer Studien und können dieses im Sinne der Lehr-Lern-Forschung schulbezogen einsetzen (forschendes Lernen).  Sie können bewegungs- und sportbezogene Forschungsfragen und -designs formulieren und bearbeiten.  Sie verfügen über vertiefte fachwissenschaftliche Kompetenzen in Bewegungs- und Trainingswissenschaft, Sportmedizin, Sportpsychologie und Sportsoziologie.  Sie sind mit den spezifischen Anforderungen in der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule vertraut und begreifen diese als Chance eine positive Schulentwicklung zu gestalten. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Sport sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Sie können unterrichtliche Erziehungs- und Lernprozesse planen, analysieren, reflektieren und beeinflussen. -4-  Sie verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Sportunterricht und Schulsport sowie in bewegungsorientierter Schulgestaltung  Sie besitzen Kompetenzen in Analyse, Planung und Organisation von Vermittlungssituationen im Sport sowohl im schulischen und außerschulischen Kontext und können diese zielgerichtet einsetzen und damit auch (Sport-)Unterricht beurteilen.  Sie verfügen über Kenntnisse der Leistungsdiagnose und Leistungsbeurteilung im Sportunterricht.  Sie besitzen ein handlungsorientiertes methodisches Fachwissen zur Anleitung und Reflexion von Bewegungslernsituationen.  Sie erkennen das zukünftige Berufsfeld in seinem biografischen und gesellschaftlichen Kontext.  Sie sind teamfähig in schulischen und unterrichtlichen Situationen. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 12 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 4 Module, wobei die Module HRG M3 und HRG M4 Wahlpflichtmodule sind und alternativ gewählt werden. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: HRG M1 Didaktik des Schulsports 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 180 1. und 3. Sem. nach Schwerpunktsetzung a) Sportunterricht planen, durchführen, auswerten ((Vorbereitung des Praxissemesters - Hauptschule oder Realschule) b) Aktuelle Themen der Schulsportdidaktik (Nachbereitung des Praxissemesters) P WP 90 90 HRG M2 Didaktisches Studienprojekt 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 180 1. Sem. a) Schulsportforschung oder b) Gesundheitsförderung oder c) Inklusion oder d) Heterogenität WP 180 -5- Zu wählen ist eines der beiden Wahlpflichtmodule HRG M3 oder HRG M4 HRG M3 Fachwissenschaftliche Perspektive auf Schulsport I 6 LP Zeitpunkt (Sem.) WP Workload (h) 180 3.-4. Sem. a) Bewegungs-/Trainingswissenschaft (Ausdauer- und Krafttraining im Kindes- und Jugendalter) b) Sportmedizin ( Entwicklungsneurologie) P P 90 90 HRG M4 Fachwissenschaftliche Perspektive auf Schulsport II 6 LP Zeitpunkt (Sem.) WP Workload (h) 180 3.-4. Sem. a) Sportpsychologie (Psychologie für Lehrberufe) b) Sportsoziologie (Sportentwicklung in Schule und Verein) P P 90 90 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Unterrichtsfach Sport umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Sport beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. -6- Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Sport sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Sport werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:  Modulabschlussprüfung zu HRG M1 „Didaktik des Schulsports“  Modulabschlussprüfung zu HRG M2 „Didaktisches Studienprojekt“ je nach Wahl des fachwissenschaftlichen Schwerpunkts entweder  Modulabschlussprüfung zu HRG M3 „Fachwissenschaftliche Perspektive auf Schulsport I“ oder  Modulabschlussprüfung zu HRG M4 „Fachwissenschaftliche Perspektive auf Schulsport II“ (2) Prüfungsleistungen werden gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, schriftlichen Hausarbeiten, Portfolio, Projektarbeiten und - berichten sowie Werkstücken erbracht. (3) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen. (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeitbekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Masterarbeit Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Sport verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Sport mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Sport gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. -7- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 61/14), geändert durch Satzung vom 31. Oktober 2014 (AM.Uni.PB 161/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen einschließlich der erweiterten Bezeichnung „Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 61/14), geändert durch Satzung vom 31. Oktober 2014 (AM.Uni.PB 161/14), außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften vom 14. Januar 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Dezember 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Anhang Studienverlaufsplan Master Ed. HRSGe Sport Anteile Praxissemester LP 18 (12 FD) 1. Sem. Wintersemester HRG M1 Didaktik des Schulsports Sportunterricht planen, durchführen, auswerten (Hauptschule oder Realschule) (WP) WP aktuelle Themen der Schulsportdidaktik (Nachbereitung des Praxissemesters) z.B. Selbstständiges Arbeiten z.B. Zwischen Unterricht und Animation z.B. Schulsport in Deutschland HRG M2 Didaktisches Studienprojekt WP z.B.: Schulsportforschung Gesundheitsförderung Inklusion Heterogenität 9 2. Sem. Sommersemester (Praxissemester) zu wählen ist eines der beiden WPF-Module Begleitseminar Praxissemester 3. Sem. Wintersemester HRG M3 WP – Modul Fachwissenschaftl. Perspektive auf Schulsport I Bewegungs- / Trainingswissenschaft Ausdauer- und Krafttraining im Kindes- und Jugendalter Sportmedizin Entwicklungsneurologie HRG M4 WP – Modul Fachwissenschaftl. Perspektive auf Schulsport II Sportpsychologie Psychologie für Lehrberufe Sportsoziologie Sportentwicklung in Schule und Verein 6 4. Sem. Sommersemester 3 Modulbeschreibungen Master of Education (M. Ed.) “Sport” Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen Inhalt: Modul Bezeichnung HRG M1 Didaktik des Schulsports HRG M2 Didaktisches Studienprojekt HRG M3 Fachwissenschaftliche Perspektive auf Schulsport I HRG M4 Fachwissenschaftliche Perspektive auf Schulsport II herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819