Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 172.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach sport an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 543) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 6 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 6 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 8 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 8 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 8 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 8 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Die Einschreibung zum Studium des Unterrichtsfaches Sport setzt über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Die entsprechenden Regelungen sind in der Ordnung zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung in den Bachelorstudiengängen Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Sport, Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport, Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport, Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Sport, Lehramt für Sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung festgelegt. Für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport gelten die entsprechenden Regelungen des Bachelorstudiengangs Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport. § 35 Studienbeginn Studienbeginn ist das Wintersemester. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Sport umfasst 60 Leistungspunkte (LP), davon sind 9 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Sport sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Sie können auf grundlegendes Fachwissen in den Bereichen Sportpädagogik, Trainings- und Bewegungswissenschaft, Sportmedizin, Sportpsychologie und Sportsoziologie zugreifen und erkennen deren wechselseitige Vernetzungen. Sie können den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Sportunterrichts in der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule wissenschaftlich reflektiert erläutern. Sie haben ein erstes professionstheoretisches Verständnis von der Bedeutung und den Anforderungen des Lehrerberufs in der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule. Sie verfügen über ein sport- und bewegungsspezifisches Können in ausgewählten Feldern der Sport- und Bewegungskultur, das sie in die Lage versetzt, Bewegungen auf angemessenem Niveau auszuführen und anderen zu vermitteln. Sie verfügen über Fähigkeiten, ein selbstbewusstes und sozial orientiertes Handeln in Bewegung, Spiel und Sport zu fördern, insbesondere über Selbständigkeit, Eigeninitiative, Situationsreflexion und Teamarbeit sowie zur Kommunikation und Verständigung. Sie verfügen über die Kompetenzen, Exkursionen im schulischen und außerschulischen Raum zu planen, durchzuführen und auszuwerten; darüber hinaus besitzen sie die für diese Exkursionen notwendigen sportartspezifischen Fertigkeiten. Sie verstehen die Bedeutung von Bewegung und Sport in gesundheitlicher Hinsicht und können diese – auch in präventiver Perspektive – auf schulische und außerschulische Settings beziehen.
-4- (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Sport sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Sie kennen die fachdidaktischen Modelle und Positionen des Faches Sport und können diese auf das Anwendungsfeld Schule sowie auf Bildungs- und Vermittlungsbereiche im außerschulischen Bereich anwenden. Sie besitzen grundlegende Kompetenzen in Analyse, Planung und Organisation von Vermittlungssituationen im Sport sowohl im schulischen und außerschulischen Kontext. Sie kennen die Verfahren und Methoden der Erkenntnisgewinnung in der Sportdidaktik und können diese auf die sie interessierenden Fragestellungen im Sport anwenden. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 60 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 8 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: HRG B1 Sport in pädagogischer Perspektive 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 180 1.-2. Sem. a) Grundlagen der Sportpädagogik b) Grundlagen des Inklusionssports in Theorie und Praxis P P 90 90 HRG B2 Grundlagen der Bewegungs- und Trainingswissenschaft 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 180 1.Sem. a) Grundlagen der Bewegungswissenschaft b) Grundlagen der Trainingswissenschaft P P 90 90 HRG B3 Theorie und Praxis der Sportarten: Spielen 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 270 1.-2. Sem. a) Einführung in die Sportspiele b) Einführung in die Rückschlagspiele c) Kleine Spiele d) Vertiefung Sportspiel I e) Vertiefung Sportspiel II f) Vertiefung Rückschlagspiel P P P WP WP WP 45 45 45 45 45 45
-5- HRG B4 Theorie und Praxis der Sportarten: Individualsport I 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 180 2.-3. Sem. a) Ringen und Kämpfen b) Gestalten, Tanzen, Darstellen I c) Gestalten, Tanzen, Darstellen II d) Rollen, Gleiten, Fahren P P P P 45 45 45 45 HRG B5 Sport in psychologischer und soziologischer Perspektive 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 180 3.-4. Sem. a) „Einführung in die Sportpsychologie - Grundthemen“ b) Grundlagen der Sportsoziologie P P 90 90 HRG B6 Sportmedizin 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 270 3.-4. Sem. a) Sportmedizin I – Haltungs- und Bewegungsapparat/ Funktionelle Anatomie b) Sportmedizin II - Physiologie c) Sportmedizin III – Angewandte Sportmedizin P P P 90 90 90 HRG B7 Theorie und Praxis der Sportarten: Individualsport II 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 270 4.-5. Sem. a) Laufen, Springen, Werfen b) Bewegen im Wasser I c) Bewegen an Geräten I d) Bewegen im Wasser II e) Bewegen an Geräten II P P P P P 90 45 45 45 45 HRG B8 Grundlagen der Sportdidaktik 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 270 5.-6. Sem. a) Didaktik des Schulsports b) Aktuelle didaktische Inszenierungen (Bewegungsprojekt) c) Heterogenität in verschiedenen Settings (Tagesexkursionen) P WP WP 90 90 90 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind dem Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen.
-6- § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Sport durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Sport als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, einerseits die Wahl des Studienziels „Lehramt“ nochmals kritisch an der Realität der Schule zu überprüfen, andererseits die bislang durchgeführten Studieninhalte auf ihre Verwendungsmöglichkeit im schulischen Umfeld zu prüfen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, berufliche Alternativen (Verein, Fitnessstudio, Jugendsozialarbeit) zum Lehramt kennen zu lernen und dabei zu prüfen, ob diese ggf. eine berufliche Wahl darstellen könnten. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Unterrichtsfach Sport beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Sport sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Sport werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet. Alle Prüfungsteile müssen bestanden sein: HRG B1 „Sport in pädagogischer Perspektive“: - Grundlagen der Sportpädagogik: Modulprüfung (Klausur, 90-120 Minuten) HRG B2 „Grundlagen der Trainings- und Bewegungswissenschaft“: - Grundlagen der Bewegungswissenschaft und der Trainingswissenschaft: Modulprüfung (Klausur 90-120 Minuten)
-7- HRG B3 „Theorie und Praxis der Sportarten: Spielen“: - Vertiefung Sportspiel I: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung) - Vertiefung Sportspiel II: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung) - Vertiefung Rückschlagspiel: Modulteilprüfung (Fachpraktische) - Modulteilprüfung (Gemeinsame Klausur über die Inhalte aller Veranstaltungen 90 Minuten) HRG B4 „Theorie und Praxis der Sportarten: Individualsport I“: - Ringen und Kämpfen: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung und Klausur (30-60 Minuten) oder mündliche Erörterung (ca. 10 Minuten)) - Gestalten, Tanzen und Darstellen I: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung bei der folgende Prüfungsformen angewandt werden können: Demonstration, Präsentation, Kolloquium, Projektarbeit, Portfolio und Micro-Teaching) - Gestalten, Tanzen und Darstellen II: Modulteilprüfung (Klausur (30-60 Minuten), Portfolio, Projektarbeit oder Micro-Teaching) - Rollen, Gleiten, Fahren: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung und Klausur (30-60 Minuten)). HRG B5 „Sport in psychologischer und soziologischer Perspektive“: - „Einführung in die Sportpsychologie - Grundthemen“: Modulteilprüfung (Klausur, 90-120 Minuten) - Grundlagen der Sportsoziologie: Modulteilprüfung (Klausur, 90-120 Minuten) HRG B6 „Sportmedizin“: - Sportmedizin I und Sportmedizin II und Sportmedizin III: Modulprüfung (Klausur, 90-120 Minuten) HRG B7 „Theorie und Praxis der Sportarten: Individualsport II“: - Laufen, Springen, Werfen: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung und Klausur (30-60 Minuten)) - Bewegen im Wasser II: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung und Klausur (30-60 Minuten)) - Bewegen an Geräten II: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung und Klausur (30-60 Minuten)) HRG B8 „Grundlagen der Sportdidaktik“: - Didaktik des Sports: Modulprüfung (Folgende Prüfungsformen können angewandt werden: schriftliche Hausarbeit, Klausur (60-90 Minuten), Projektarbeit, Kolloquium, Portfolio oder Lehrprobe) Näheres zur Gewichtung der Noten der Modulteilprüfungen ist den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme.
-8- § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Sport verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Sport mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von 30-40 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Sportgebildet, in die auch die Note der fachpraktischen Prüfung (gebildet aus HRG B3, HRG B4 und HRG B7) eingeht. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Sport geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. Auch die Berechnung der Note der fachpraktischen Prüfung wird nach diesen Regeln vorgenommen. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 28. September 2011 (AM.Uni.PB 95/11), geändert durch Satzung vom 16. März 2016 (AM.Uni.PB 10/16). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen einschließlich der erweiterten Bezeichnung „Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“.
-9- § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn vom 28. September 2011 (AM.Uni.PB 95/11), geändert durch Satzung vom 16. März 2016 (AM.Uni.PB 10/16), außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften vom 14. Januar 2015 und 10. Februar 2016 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Dezember 2014 und 18. Februar 2016 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015 und 02. März 2016. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen durch Test (schriftlich oder praktisch), Lehrprobe, Referat, Protokoll, Portfolio oder Hospitationen. Der Kurs „Ringen und Kämpfen“ schließt mit einer fachpraktischen Prüfung zu grundlegenden Formen der Demonstration und einer Klausur (30-60 Minuten) oder mündlichen Erörterung (ca. 10 Minuten) zu den theoretischen Inhalten der Veranstaltung und deren Anwendung in der Praxis ab. „Gestalten, Tanzen und Darstellen I“ wird mit einer fachpraktischen Prüfung abgeschlossen, bei der folgende Prüfungsformen angewandt werden können: Demonstration, Präsentation, Kolloquium, Projektarbeit, Portfolio und Vermittlungsfähigkeit (Micro-Teaching). Die fachpraktische Prüfung besteht aus 2 – 4 Teilprüfungen. Jede Teilprüfung muss für sich bestanden sein. „Gestalten, Tanzen, Darstellen II“ wird abgeschlossen, indem die theoretischen Inhalte von Kurs I und II und deren Anwendung in der Praxis mit einer der folgenden Prüfungsformen abgeprüft werden: Klausur (30-60 Minuten), Portfolio, Projektarbeit oder Vermittlungsfähigkeit (Micro-Teaching). „Rollen, Gleiten Fahren“ wird mit einer fachpraktischen Prüfung abgeschlossen. Dabei können folgende Prüfungsformen angewandt werden: Demonstration, Präsentation, Kolloquium, Projekt, Portfolio und Vermittlungsfähigkeit (Micro-Teaching). Die theoretischen Inhalte der Veranstaltung und deren Anwendung in der Praxis werden in einer Klausur (30-60 Minuten) oder durch ein Portfolio überprüft. Die fachpraktische Prüfung besteht aus 2 – 4 Teilprüfungen. Jede Teilprüfung muss für sich bestanden sein. Die Ausführungsbestimmungen zu den Prüfungsinhalten legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Modulbeauftragten fest; sie werden spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Die Modulnote wird aus dem arithmetischen Mittel der sechs Teilnoten der drei fachpraktischen und drei theoretischen Prüfungsteile gebildet, wobei die Teilnoten der Veranstaltungen b) und c) mit doppelter Gewichtung eingehen. Alle sechs Prüfungsteile müssen bestanden sein. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulteilprüfungen sowie qualifizierte Teilnahme 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Lehrende(r) der Lehreinheit Theorie & Praxis der Sportarten 11 Sonstige Informationen Pflichtmodul
Sport in psychologischer und soziologischer Perspektive HRG B5 Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 3. - 4. Sem. Häufigkeit des Angebots a) WS b) SS Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Vorlesung „Einführung in die Sportpsychologie - Grundthemen“ b) Vorlesung „Grundlagen der Sportsoziologie“ Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Absolventen dieses Moduls lernen Theorien, Modelle und Problemstellungen aus zwei unterschiedlichen Perspektiven im Rahmen der Sportwissenschaft kennen: Zum einen wird mit der Sportpsychologie eine individuumsorientierte Perspektive eingenommen, in der die Studierenden ein grundlegendes Verständnis für die komplexen psycho-sozialen Zusammenhänge zwischen Persönlichkeit, Lebensgeschichte und sportbezogenem Handeln erwerben. Mit der Sportsoziologie wird zum anderen eine gesellschaftsorientierte Perspektive eingenommen, durch die die Studierenden lernen, sportliche Aktivität als soziales Handeln in seinem Ablauf und in seinen sozialen Wirkungen zu erklären. Die Absolventen verstehen, dass Sport wie auch Gesundheit abhängig sind von Lebensstilen, sozialen Lagen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Durch die Vorlesungen und die erforderliche Nachbereitung der Themengebiete erlangen die Absolventen Kompetenzen im Bereich der Literaturrecherche, können wissenschaftliche Fragestellungen verstehen und evaluieren sowie Texte sinnvoll exzerpieren. 3 Inhalte Psychologische Grundlagen Sport und Persönlichkeitsentwicklung Motive und Motivation in unterschiedlichen Sportsettings Emotionen und Kognitionen im Sport Aspekte psycho-sozialer Gesundheit Sport in modernen Gesellschaften Organisationsformen des Sports Sportbeteiligung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen Sozialwissenschaftliche Theorien von Gesundheit und Freizeit Entwicklung moderner Sportformen 4 Lehrformen a) und b) Vorlesungen 5 Gruppengröße a) und b) 120 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) B. Ed. GyGe, B. Ed. BK; teilweise B. Ed. G und B. Ed. SP, BA „Angewandte Sportwissenschaft“ 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Modulteilprüfungen als Klausur zu a) und als Klausur zu b) (jeweils 90-120 Minuten) 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulteilprüfungen 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Professur „Sportsoziologie“ 11 Sonstige Informationen Pflichtmodul
Sportmedizin HRG B6 Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 3. - 4. Sem. Häufigkeit des Angebots a) und b) WS c) SS Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) „Sportmedizin I (Haltungs- und Bewegungsapparat/ Funktionelle Anatomie)“ b) „Sportmedizin II (Physiologie) c) „Sportmedizin III (Angewandte Sportmedizin)“ Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 60 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Absolventen können den Einsatz agonistischer und antagonistischer Muskelpartien funktionell analysieren. Sie kennen bei verschiedenen sportlichen Belastungen die traumatologisch bedeutsamen Mechanismen und beherrschen die Erstversorgung. Sie wissen über Energiebereitstellung, organische Beanspruchung und Wirkung von Belastung und Training Bescheid und können dies in verschiedenen Altersstufen differenziert analysieren sowie gezielt zur körperlichen Entwicklungsförderung planen. Besondere Betonung erfährt im dritten Abschnitt die spezielle Trainingswirkung von Koordination, Kraft und Ausdauer auf die Organsysteme sowie die Leistungsdiagnostik und Trainingssteuerung. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Absolventen erwerben grundlegende Fachkompetenzen zur Erschließung weiterer Wissensressourcen. 3 Inhalte Allgemeine und funktionelle Anatomie des Haltungs- und Bewegungsapparates Grundzüge der Traumatologie und der Erstversorgung Energiestoffwechsel unter verschiedenen Belastungsformen Die Organe des sauerstoffversorgenden Systems Differenzierte Muskelphysiologie Sportmedizinische Leistungsdiagnostik und Trainingssteuerung 4 Lehrformen Vorlesung 5 Gruppengröße a), b) und c) 120 TN; 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) B. Ed. GyGe, B. Ed. BK; teilweise B. Ed. G und B. Ed. SP, BA “Angewandte Sportwissenschaft” 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Modulprüfung als Klausur (90-120 Minuten) 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Professur „Sportmedizin“ 11 Sonstige Informationen Pflichtmodul
Theorie und Praxis der Sportarten: Individualsport II HRG B7 Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 4. - 5. Sem. Häufigkeit des Angebots a) – c) SS d) und e) WS Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Laufen, Springen, Werfen b) Bewegen im Wasser I c) Bewegen an Geräten I d) Bewegen im Wasser II e) Bewegen an Geräten II Kontaktzeit 4 SWS / 60 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 30 h 15 h 15 h 15 h 15 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Absolventen verfügen über fundierte Kenntnisse in normierten Sportarten wie Leichtathletik, Schwimmen und Turnen und sind in der Lage, über die engen Grenzen dieser Sportarten hinaus zu blicken und entsprechende inhaltliche Weiterentwicklungen vorzunehmen. Dabei können sie die normativ gegebenen Grenzen in sinnvoller Weise überschreiten. Sie haben fundierte theoretische Kenntnisse und weitgehende praktische Erfahrungen in den Bewegungsformen dieser Sportarten und sind in der Lage, diese Kenntnisse auf andere Individualsportarten anzuwenden. Sie erwerben grundlegende Vermittlungskompetenzen in diesen Sportbereichen für den außerschulischen und schulischen Kontext. Sie verfügen über grundlegende Kompetenzen in der Trainingspraxis dieser Individualsportarten und können andere Personen in diesen Individualsportarten beraten, betreuen und beurteilen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: In diesem Modul eignen sich die Studierenden Sozialkompetenz und Leistungsbereitschaft an. Des Weiteren werden sportspezifische Schlüsselkompetenzen vermittelt, wie z.B. Körper- und Bewegungswahrnehmung, Fremdwahrnehmung, Beratungs- und Beurteilungsvermögen. 3 Inhalte In allen drei Sportarten wird auf der Basis eigener reflektierter Bewegungserfahrung einerseits das eigene Fertigkeitsniveau angehoben, andererseits damit die strukturell gegebene Enge dieser Sportarten erweitert und auf offene Formen affiner Bewegungen angewandt. Insofern sind auch Formen von Erkundigungen unterschiedlichster sportlicher Alltagssituationen und Alltagsarrangements Bestandteile dieser Veranstaltungen. 4 Lehrformen z.B. seminaristischer Unterricht mit Praxisanteilen, Gruppenarbeiten, Feldstudien etc. 5 Gruppengröße 18 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) B. Ed. GyGe; B. Ed. BK; teilweise B. Ed. G und B. Ed. SP 7 Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an der fachpraktischen und theoretischen Prüfung zu a) ist die regelmäßige Teilnahme an a). Voraussetzung für die Teilnahme an der fachpraktischen und theoretischen Prüfung im Anschluss an d) ist die regelmäßige Teilnahme an b) und d). Voraussetzung für die Teilnahme an der fachpraktischen und theoretischen Prüfung im Anschluss an e) ist die regelmäßige Teilnahme an c) und e). Die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nach Satz 1, 2 oder 3 liegt vor, wenn die bzw. der Studierende an mindestens 80% der Veranstaltungstermine teilgenommen hat. 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen durch Test (schriftlich oder praktisch), Lehrprobe, Referat, Protokoll, Portfolio oder Hospitationen. Die Veranstaltung „Laufen, Springen, Werfen“ schließt mit einer fachpraktischen Prüfung ab. Die Kurse „Bewegen im Wasser II“ und „Bewegen an Geräten II“ schließen mit je einer fachpraktischen Prüfung zu Bewegen im Wasser I +II bzw. zu Bewegen an Geräten I +II ab. Bei der fachpraktischen Prüfung können folgende Prüfungsformen angewandt werden : Demonstration, Präsentation, Kolloquium, Projekt und Vermittlungsfähigkeit (Micro-Teaching). Die fachpraktische Prüfung besteht im Bereich „Laufen, Springen,
Werfen“ aus 3 – 6 Teilprüfungen, im Bereich „Bewegen im Wasser “ aus 3 – 6 Teilprüfungen, im Bereich „Bewegen an Geräten“ aus 3 – 6 Teilprüfungen. Die theoretischen Inhalte der Veranstaltung a), der Veranstaltungen b) und d) und der Veranstaltungen c) und e) mit jeweils deren Anwendung in der Praxis werden in je einer Klausur (30-60 Minuten) überprüft. Von den Teilprüfungen jeder fachpraktischen Prüfung kann maximal eine nicht bestandene Teilprüfung durch eine mit der Note 3,0 oder besser bestandene Teilprüfung kompensiert werden. Die Note einer fachpraktischen Prüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Teilprüfungen. Die Ausführungsbestimmungen zu den Prüfungsinhalten legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Modulbeauftragten fest; sie spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Die Modulnote wird aus dem arithmetischen Mittel der sechs Teilprüfungen der drei fachpraktischen und drei theoretischen Prüfungsteile gebildet. Alle sechs Teilprüfungen müssen bestanden sein. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulteilprüfungen sowie qualifizierte Teilnahme 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Lehrende(r) der Lehreinheit Theorie & Praxis der Sportarten 11 Sonstige Informationen Pflichtmodul
Grundlagen der Sportdidaktik HRG B8 Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 5. - 6. Sem. Häufigkeit des Angebots a) WS b) und c) SS Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Didaktik des Schulsports b) Aktuelle didaktische Inszenierung (Bewegungsprojekt) c) Heterogenität in verschiedenen Settings (Tagesexkursionen) Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 1 SWS / 15 h Selbststudium 60 h 60 h 75 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden begreifen Lehren und Lernen im Schulsport als Dialog. Sie verfügen über die Kompetenz, die mit dem Sportunterricht verbundenen Themen- und Problemfelder zu erkennen und zu reflektieren. Die Studierenden wissen, dass Lehren und Lernen im Schulsport auch eingebunden ist in die generelle Zielsetzung von Entwicklungs- und Persönlichkeitsförderung. Sie sind in der Lage, ihre eigene (schul- )sportliche Biographie kritisch zu hinterfragen und hinsichtlich ihres späteren Berufsfeldes zu reflektieren. Sie können in einfach und komplex strukturierten Situationen methodisch und didaktisch verantwortlich handeln. Sie kennen unterschiedliche Möglichkeiten des Unterrichtens und können diese Formen mit besonderem Blick auf heterogene Gruppen reflektieren und anwenden. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden erwerben Schlüsselqualifikationen in den Bereichen der Fach-, Methoden-, Kommunikations-, Sozial- , Organisations- und Personalkompetenz 3 Inhalte Inhalte und Themen des Sportunterrichts(z.B. Mädchen und Jungen im Sportunterricht, Trendsport, Soziales Lernen im Sport, Aggression und Fairness im Sport) Reflexion der eigenen (schul-)sportlichen Biographie Schüler und Lehrer im Sportunterricht Besondere Lehr- und Lernsituationen (z.B. Projekte, Feldarbeit, Hospitationen) Exemplarisch werden Problemfelder im Rahmen eines Bewegungsprojekts thematisiert (z.B. Abenteuer- und Erlebnissport, Akrobatik, Artistik, Psychomotorik, Integrationssport, Interkulturalität im Sport, Gesund-heitssport u.a.) Kennenlernen von verschiedenen Settings, die von Heterogenität geprägt sind 4 Lehrformen a) seminaristischer Unterricht mit Übungen; b) seminaristischer Unterricht mit Praxisanteilen; c) seminaristischer Unterricht mit Tagesexkursionen 5 Gruppengröße a) und b) 20 TN; c) 15 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) B. Ed. G, B. Ed. SP, B. Ed. GyGe; B. Ed. BK, teilweise BA „Angewandte Sportwissenschaft“ 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Modulprüfung in a) durch Klausur (60-90 Minuten), schriftliche Hausarbeit (10-15 Seiten), Projektarbeit, Kolloquium (10-15 Minuten), Portfolio oder Lehrprobe Qualifizierte Teilnahme in b) durch eine unbenotete Präsentation und in c) durch ein unbenotetes Portfolio 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Professur „Didaktik des Sports“ 11 Sonstige Informationen Pflichtmodul
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