Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderbor [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 171.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an grundschulen mit dem unterrichtsfach sport an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 6 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 6 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 7 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichungen ................................................. 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Studienbeginn ist das Wintersemester oder das Sommersemester. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen. § 36 Studienumfang (1) Das Studienvolumen des Lernbereiches/Unterrichtsfaches Sport umfasst 18 Leistungspunkte (LP), davon 12 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester. (2) Der Vertiefungsbereich für das Lehramt an Grundschulen kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Sport erfolgen. Wenn es im Unterrichtsfach Sport durchgeführt wird, so erhöht sich das Studienvolumen um 6 LP auf insgesamt 24 LP. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Sport sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Sie können auf grundlegendes Fachwissen in den Bereichen Sportpädagogik, Trainings- und Bewegungswissenschaft, Sportmedizin und Sportpsychologie zugreifen und erkennen deren wechselseitigen Vernetzungen und können sie in Bezug auf das Lehren und Lernen von Bewegungen in schulischen Kontexten anwenden, insbesondere auch zur Diagnose von Bewegungshandlungen und Entwicklungsförderung durch Bewegung. Sie verfügen über Erkenntnis- und Arbeitsmethoden der Sportwissenschaft, um einschlägige Quellen und Text rezipieren und auf ihre speziellen Fragen anwenden zu können. Sie können den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Sportunterrichts in der Grundschule wissenschaftlich reflektiert erläutern. Sie haben ein differenziertes professionstheoretisches Verständnis von der Bedeutung und den Anforderungen des Berufs einer Grundschullehrerin/eines Grundschullehrers. Sie verstehen grundlegende fachwissenschaftliche Prinzipien und Strukturen und können die Bedeutung von anschlussfähigem Wissen und Können für kompetentes Handeln erläutern. Sie sind in der Lage, Möglichkeiten für einen förderlichen Umgang mit Heterogenität in der Grundschule bei der Gestaltung inklusiver Erziehungs- und Unterrichtsarbeit zu begründen. Sie haben einen differenzierten Einblick in die motorische Entwicklung und Förderung von Kindern.
-4- Sie können Leistungen von Grundschülerinnen und -schülern angemessen beurteilen und bewerten und ihr Urteil im Hinblick auf eine kindgerechte Rückmeldung, Beratung und Förderung nutzen. Sie können Ergebnisse von Leistungsvergleichen in der Grundschule und Erkenntnisse grundschulbezogener Schulforschung reflektiert nutzen. Sie haben ein differenziertes professionstheoretisches Verständnis von der Bedeutung und den Anforderungen des Berufs einer Grundschullehrerin/eines Grundschullehrers. Sie kennen die Anforderungen beim Übergang in die Grundschule und auf weiterführende Schulen und Lernbereiche sowie Möglichkeiten der Kooperation und Verzahnung der beteiligten Institutionen. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Sports sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Sie kennen die fachdidaktischen Modelle und Positionen des Faches Sports und können diese auf das Anwendungsfeld Schule sowie auf Bildungs- und Vermittlungsbereiche im außerschulischen Bereich anwenden. Sie besitzen differenzierte Kompetenzen in Analyse, Planung und Organisation von Vermittlungssituationen im Sport sowohl im schulischen und außerschulischen Kontext und können diese zielgerichtet, einsetzen und damit auch (Sport-)Unterricht beurteilen. Sie kennen die Grundlagen zur kindgerechte Produktion von ästhetischen, motorischen und körperlichen Ausdrucksformen und können diese in Lehr-/Lernprozessen selbstständig und zielgruppenangemessen initiieren. Sie können kind- und sachgerechte Entscheidungen für die Auswahl und Gestaltung von Lernangeboten treffen, kennen grundlegende Methoden und können unter Berücksichtigung fachlicher und pädagogischer Überlegungen Unterricht ziel-, inhalts- und methodenadäquat reflektieren. Sie sind teamfähig in schulischen und unterrichtlichen Situationen. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 12 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module. Sofern der Vertiefungsbereich im Unterrichtsfach Sport absolviert wird, erhöht sich das Studienvolumen um 6 LP auf insgesamt 24 LP. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden.
-5- (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: GS M1 Didaktik des Schulsports 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 270 1.und 3. Sem. a) Sportunterricht planen, durchführen, auswerten (Vorbereitung des Praxissemesters - Grundschule) b) Aktuelle Themen der Schulsportdidaktik I (Nachbereitung des Praxissemesters) c) Aktuelle Themen der Schulsportdidaktik II (Nachbereitung des Praxissemesters P WP WP 90 90 90 GS M2 Didaktisches Studienprojekt 3 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 90 1. Sem. a) Schulsportforschung oder b) Gesundheitsförderung oder c) Inklusion oder d) Heterogenität WP 90 GS M3 Fachwissenschaftliche Perspektive auf Schulsport 6 LP Zeitpunkt (Sem.) zwei aus drei sind zu studieren P Workload (h) 180 4. Sem. a) Bewegungs-/Trainingswissenschaft (Motorisches Lernen und Koordinationstraining im Kindes- und Jugendalter) oder b) Sportpsychologie (Psychologie für Lehrberufe ) oder c) Sportmedizin (Entwicklungsneurologie) WP WP WP 90 90 90 (4) Die Studierenden, die Sport als Vertiefung gewählt haben, erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen in den in § 38 (3) genannten Modulen GS M1 und GS M3; darüber hinaus vertieft im Rahmen des Moduls GS M2 (Vertiefung): GS M2 Didaktisches Studienprojekt (Vertiefung) 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload(h) 270 1. Sem. a) Schulsportforschung oder b) Gesundheitsförderung oder c) Inklusion oder d) Heterogenität WP 270 (5) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
-6- § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Unterrichtsfach Sport umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Grundschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Unterrichtsfach Sport beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches Sport können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Sport sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Sport werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Modulabschlussprüfung GS M1 „Didaktik des Schulsports“ Modulabschlussprüfung GS M2 „Didaktisches Studienprojekt“ Modulabschlussprüfung GS M3 „Fachwissenschaftliche Perspektive auf Schulsport“ (2) Prüfungsleistungen werden gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, schriftlichen Hausarbeiten, Portfolio, Projektarbeiten und - berichten sowie Werkstücken erbracht. (3) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen. (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/ Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme.
-7- § 43 Masterarbeit Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Sport verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus dem Unterrichtsfach Sport mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Sportgebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Sport eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 60/14), geändert durch Satzung vom 31. Oktober 2014 (AM.Uni.PB 161/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 60/14), geändert durch Satzung vom 31. Oktober 2014 (AM.Uni.PB 161/14), außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht.
-8- Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften vom 4. Januar 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Dezember 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
Anhang Studienverlaufsplan Master Ed. Grundschule Sport Anteile Praxissemester LP 18 (12 FD) 1. Sem. Wintersemester GS M1 Didaktik des Schulsports Sportunterricht planen, durchführen, auswerten (r Grundschule) (P) WP aktuelle Themen der Schulsportdidaktik I WP aktuelle Themen der Schulsportdidaktik II z.B. Selbstständiges Arbeiten z.B. Zwischen Unterricht und Animation z.B. Schulsport in Deutschland (Nachbereitung des Praxissemesters) GS M2 Didaktisches Studienprojekt WP z. B. - Schulsportforschung - Gesundheitsförderung - Inklusion - Heterogenität 6 2. Sem. Sommer-semester (Praxissemester) Begleitseminar Praxissemester 3. Sem. Wintersemester 6 4. Sem. Sommersemester GS M3 Fachwissenschaftl. Perspektive auf Schulsport (zwei aus drei) WP Trainings-/Bewegungswissenschaft WP Sportpsychologie WP Sportmedizin 6
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