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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaft (Sachunterricht) an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaft [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 164.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an grundschulen mit dem lernbereich natur- und gesellschaftswissenschaft (sachunterricht) an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 8 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 8 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 8 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 8 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 9 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 9 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ........................................................................................... 10 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichungen ............................................... 10 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen 3 Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Lernbereiches Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang (1) Das Studienvolumen des Lernbereiches Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) umfasst 36 Leistungspunkte (LP), davon sind 12 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. (2) Der Vertiefungsbereich für das Lehramt an Grundschulen kann nach Wahl der Studierenden im Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) erfolgen. Wenn er im Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) durchgeführt wird, erhöht sich das Studienvolumen um 9 LP auf insgesamt 45 LP. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Lernbereiches Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  ein Verständnis zentraler natur- und gesellschaftswissenschaftlicher Erkenntnismethoden und Arbeitsweisen,  Interesse für gesellschaftliche Fragen entwickeln, Anregung zu und Aneignung von eigenständigen Denk- und Reflexionsprozessen,  die Fähigkeit, Beziehungen innerhalb der Gesellschaftswissenschaften und der Naturwissenschaften sowie Beziehungen zwischen Gesellschaftswissenschaft, Naturwissenschaft, Technik und Gesellschaft zu identifizieren, zu erläutern und zu reflektieren,  ein auf den Primarbereich (unter Berücksichtigung der Übergänge) bezogenes Verständnis der fachlichen Grundlagen für die fachlichen Perspektiven Raum und Zeit sowie für die naturwissenschaftliche, technische und die soziokulturelle Fachperspektive sowie exemplarisch ein vertieftes Verständnis dieser Grundlagen,  die Fähigkeit, sich fachlich aus verschiedenen Fachperspektiven in (weitere) Themenfelder elementarer Vermittlungs- und Bildungsprozesse einzuarbeiten,  die Fähigkeit, sich in gesellschaftlich sowie naturwissenschaftlich-technisch geprägten Lebenssituationen zu orientieren,  ein Interesse für naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Fragen, 4  gesellschaftliche Aufgaben und Konfliktkonstellationen in ihren fachspezifisch relevanten Bezügen erkennen und im Hinblick auf angemessene Handlungsmöglichkeiten reflektieren,  politische, soziale, ökonomische, rechtliche und kulturelle Einflüsse erkennen und verstehen,  Möglichkeiten der Mitgestaltung wahrzunehmen und erkennen,  eigene Entscheidungen im Kontext gesellschaftlicher Konstellationen treffen und reflektieren zu können. (2) In den fachdidaktischen Studien des Lernbereiches Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Kenntnisse über die Bedeutung des Lernbereichs Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) in der heutigen Gesellschaft,  die Fähigkeit, den Beitrag des Lernbereichs Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) für Bildungs- und Vermittlungsprozesse im Primarbereich (unter Berücksichtigung der Übergänge) darzustellen und zu bewerten,  einen Einblick in Ansätze und Ergebnisse der Lehr-Lernforschung im Primarbereich (unter Berücksichtigung der Übergänge),  die Fähigkeit, Konzepte und Methoden zum Lehren und Lernen im Lernbereich sowie Ergebnisse fachdidaktischer Forschung zur Analyse und Bewertung konkreter Lern- und Vermittlungsprozesse anzuwenden und auf ihrer Grundlage eigene Vermittlungserfahrung zu reflektieren,  die Fähigkeit, Forschungsmethoden zu erschließen und einzuordnen, exemplarisch anzuwenden und zu reflektieren,  die Fähigkeit, exemplarisch Inhalte für Lerngruppen im Primarbereich (mit Blick auf die Übergänge) auszuwählen, zu elementarisieren, curricular anzuordnen und dabei sowohl fachliche, überfachliche und entwicklungspsychologische Lernvoraussetzungen von Grundschulkindern einerseits als auch eine fachlich-überfachliche Zielerreichung und das Potential der Vielperspektivität im Sachunterricht andererseits zu berücksichtigen,  Grundlagen für eine kindgerechte Rückmeldung, Beratung und Förderung im Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) im Sinne eines pädagogischen Leistungsverständnisses,  die Fähigkeit, sich fachdidaktisch aus verschiedenen Fachperspektiven in Themenfelder elementarer Vermittlungs- und Bildungsprozesse einzuarbeiten. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 36 LP, davon 12 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 6 Module. Sofern die Vertiefung für das Lehramt an Grundschulen im Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) absolviert wird, erhöht sich das Studienvolumen um 9 LP auf insgesamt 45 LP und die Anzahl der zu studierenden Module auf 7. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: 5 1 „Fachdidaktische Einführung“ LP4 Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload 120h 1. Sem. a) Einführung in die Didaktik des Sachunterrichts b) Ziele, Inhalte und Konzeptionen des Sachunterrichts P P 75 h 45 h 2 „Naturwissenschaftliche Grundlagen der Perspektivbereiche“ LP 6 Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload 180 h 1.-2. Sem. a) Biologische Grundlagen b) Chemische Grundlagen c) Physikalische Grundlagen P P P 60 h 60 h 60 h 3 „Gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen der Perspektivbereiche“ LP 6 Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload 180 h 1.-2. Sem. a) Sozialwissenschaftliche Grundlagen b) Geschichtswissenschaftliche Grundlagen c) Haushaltswissenschaftliche/Geographiewissenschaftliche Grundlagen P P P 60 h 60 h 60 h 4 „Didaktische Grundlagen des Sachunterrichts“ LP 8 Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload 240 h 3.-4. Sem. a) Didaktische Grundlagen des Lernbereichs Gesellschaftswissenschaften b) Didaktische Grundlagen des Lernbereichs Naturwissenschaften c) Naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Denk-, Arbeits- und Handlungsweisen/Erkenntnismethoden P P P 90 h 90 h 60 h 5 „Fachliche Erweiterung der Perspektivbereiche“ LP 6 Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload 180 h 6.. Sem. a) Gesellschaftswissenschaftliche Erweiterung • Sozialwissenschaftliche Erweiterung • Geschichtswissenschaftliche Erweiterung • Haushaltswissenschaftliche Erweiterung b) Naturwissenschaftliche Erweiterung WP WP 90 h 90 h 6 • Biologische Erweiterung • Chemische Erweiterung • Physikalische Erweiterung Es sind zwei verschiedene erweiternde Veranstaltungen zu wählen – je eine gesellschaftswissenschaftliche und eine naturwissenschaftliche Erweiterung. 6 „Themenfelder des Lernbereichs Natur- und Gesellschaftswissenschaften“ LP 6 Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload 180 h 4.-5.. Sem. Es sind zwei Veranstaltungen zu zwei verschiedenen Themenfeldern zu wählen. Themenfelder: • Politische Bildung: Demokratie und Gesellschaft • Ökonomische Bildung: Arbeit, Konsum, Umgang mit Medien (Medienbildung) • Soziales Lernen: Werteerziehung, Interkulturalität und Inklusion • Historisches Lernen: historische Fragen, Rekonstruktion von Vergangenheit, Orientierung in historischer Zeit, Dauer und Wandel, Alterität und Identität, Fakten und Fiktion • Technisches Lernen: Technik, Arbeit und Kultur • Geographisches Lernen: Raum, Umwelt, und Umweltschutz, Mobilität, Globalisierung und Nachhaltigkeit, globale Naturphänomene • Natur und Umwelt I: Leben und Lebensräume, der Mensch und seine Gesundheit, Artenvielfalt, Naturphänomene der lebenden Natur • Natur und Umwelt II: Stoffe/ Körper und ihre Eigenschaften, Stoffumwandlungen, chemische und physikalische Vorgänge, Naturphänomene der unbelebten Natur 2x WP 2 x 90 h 7 Für Studierende, die den Lernbereich vertieft studieren: 7 „Vertiefungsmodul Fachliche und fachdidaktische Vertiefung der Perspektivbereiche“ LP 9 Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload 270 h 3.+5.. Sem. Zum vertieften Studium sind drei Veranstaltungen zu wählen – je eine fachliche und eine fachdidaktische Vertiefung sowie eine zur fachlichen oder fachdidaktischen Vertiefung a) Fachliche Vertiefung: • Sozialwissenschaftliche Vertiefung • Geschichtswissenschaftliche Vertiefung • Haushaltswissenschaftliche Vertiefung • Biologische Vertiefung • Chemische Vertiefung • Physikalische Vertiefung b) Fachdidaktische Vertiefung der Themenfelder: • Politische Bildung : Demokratie und Gesellschaft • Ökonomische Bildung : Arbeit, Konsum, Umgang mit Medien (Medienbildung) • Soziales Lernen : Werteerziehung, Interkulturalität und Inklusion • Historisches Lernen: historische Fragen, Rekonstruktion von Vergangenheit, Orientierung in historischer Zeit, Dauer und Wandel, Alterität und Identität, Fakten und Fiktion • Technisches Lernen : Technik, Arbeit und Kultur • Geographisches Lernen : Raum, Umwelt, und Umweltschutz, Mobilität, Globalisieru ng und Nachhaltigkeit, globale Naturphänomene • Natur und Umwelt I : Leben und Lebensräume, der Mensch und seine Gesundheit, Artenvielfalt, Naturphänomene der lebenden Natur • Natur und Umwelt II : Stoffe/ Körper und ihre Eigenschaften, Stoffumwandlungen, chemische und physikalische Vorgänge, Naturphänomene der unbelebten Natur c) Fachliche oder Fachdidaktische Vertiefung (Themenfelder siehe a) und b) WP WP WP 90 h 90 h 90 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. 8 § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Grundschulen umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) durchgeführt werden. Wenn es im Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, bereits erworbene fachdidaktische Konzepte bei der Erprobung und Reflexion von Sachunterricht anzuwenden. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, Erfahrungen in anderen künftigen Berufsfeldern wie Kindergarten, Jugendarbeit, Museum, Öffentlichkeitsarbeit, Unternehmen, Verwaltungen, Beratung, sogenannten Nicht- Regierungsorganisationen (wie Paritätischer Wohlfahrtsverband, Amnesty International, Greenpeace, etc.) zu sammeln. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Der Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Lernbereiches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:  Modulabschlussprüfung zu Modul 1 „Fachdidaktische Einführung“ (Vorstrukturiertes Aufgabenportfolio)  Modulabschlussprüfung Modul 2 „Naturwissenschaftliche Grundlagen der Perspektivbereiche“ (Klausur im Umfang von 1,5 Stunden)  Modulabschlussprüfung Modul 3 „Gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen der 9 Perspektivbereiche“ (Klausur im Umfang von 1,5 Stunden)  Modulabschlussprüfung Modul 4 „Didaktische Grundlagen des Sachunterrichts“ (Mündliche Prüfung im Umfang von ca. 30 Minuten)  Modulabschlussprüfung Modul 5 „Fachliche Erweiterung der Perspektivbereiche“ (Klausur im Umfang von 2 Stunden)  Modulteilprüfungen zu Modul 6 „Themenfelder des Lernbereichs Natur- und Gesellschaftswissenschaften“ (ein Vortrag in einer Veranstaltung und eine Hausarbeit in einer weiteren Veranstaltung des Moduls) Für Studierende, die den Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) vertieft studieren:  Modulabschlussprüfung zu Modul 7 „„Vertiefungsmodul Fachliche und fachdidaktische Vertiefung der Perspektivbereiche“ (Kumulative Hausarbeit) (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls entsprechend den Modulbeschreibungen zu erbringen. Dazu zählen die Bearbeitung von Übungsaufgaben, Testaufgaben, die Anfertigung von Versuchsprotokollen, das Verfassen eines Thesenpapiers, das Verfassen von Kurztexten (Essay, Wiki, etc.), die Präsentation von Gruppenarbeitsergebnissen oder Experimenten, das Halten eines Kurzreferats. Form und/oder Dauer/Umfang der qualifizierten Teilnahme gibt der Lehrende spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Bachelorarbeit (1) Wird die Bachelorarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass der/die Kandidat*in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus dem Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für den Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. 16 b) Chemische Grundlagen Elementare chemische Grundoperationen im Umgang mit Stoffen sowie die entsprechenden naturwissenschaftlichen Deutungen (Erklärungen, Theorie): Stofftrennung, Portionieren (Wägen, Pipetieren, Konzentrieren), Löslichkeit von Stoffen, Stoffumwandlung beim Verbrennen, Energieumwandlung bei chemischen Reaktionen, Leitfähigkeitsmessungen, Umgang mit Gasen (Erzeugen, Auffangen, Sicherheit). Qualitatives und quantitatives Experimentieren: Geräte (Form, Material, Funktion), Gerätesysteme, Experimentalaufbauten, Experimentalräume (Labore, Schullabore, Unterrichtsräume). c) Physikalische Grundlagen Optik: Strahlenmodell (in Abgrenzung zum Wellenmodell), Licht und Schatten, Reflexion, Brechung, Spiegel und Linsen, Physik des Auges mit und ohne Brille Elektrizität und Magnetismus: magnetisches Feld einschl. Erdmagnetismus, elektrisches Feld (Darstellung, Eigenschaften, Ladung), Spannung, Stromstärke, Widerstand (einfacher Stromkreis, Serien- und Parallelschaltung), Elektrische Energie, Leistung. d) Technische Grundlagen Allgemeine Technik: Bestimmung des Technikbegriffs, Einflussfaktoren der Technik, Definition und Einordnung technischer Systeme, Denk- und Arbeitsweisen in der Technik, Darstellungsformen von Technik. Stoff umsetzende Systeme: Stoffe in der Natur, Stoffkreisläufe, technische Stoffeigenschaften; Rohstoffe und technische Stoffe; Stoffwandlung. Anwendungsbereiche Stoff umsetzender Systeme: Verarbeitungs- und Fertigungstechnik, Bautechnik, Verfahrenstechnik, Transport- und Verkehrstechnik. Energie umsetzende Systeme: Bestimmung des Energiebegriffs, Energieumwandlung, Entwicklung des Energiebedarfs, Energiebereitstellung und -nutzung. Regenerative Energien, Erzeugung und Verteilung elektrischer Energie. Daten umsetzende Systeme: Datenverarbeitung, Nachrichtensysteme, Einfache Steuerungen und Regelungen. 4 Lehrformen Vorlesung, Übung und Praktikum 5 Gruppengröße Vorlesung 120 TN, Übung 15 TN, Praktikum 20 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Keine 7 Teilnahmevoraussetzungen Keine 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen a), b), c) jeweils durch die Bearbeitung von Übungsaufgaben oder Testaufgaben oder die Anfertigung von Versuchsprotokollen oder die Präsentation von Experimenten Klausur im Umfang von 1,5 Stunden als Modulabschlussprüfung 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Becher, Blumberg, Fechner, Mayer, Reinhold 17 Gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen der Perspektivbereiche Modulnummer 3 Workload 180 h Credits 6 LP Studiensemester 1.-2. Sem. Häufigkeit des Angebots jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen Gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen a) Sozialwissenschaftliche Grundlagen b) Geschichtswissenschaftliche Grundlagen c) Haushalts-/Geographiewissenschaftliche Grundlagen2 Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 30 h 30 h 30 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden erwerben: • ein integriertes Verständnis zentraler gesellschaftswissenschaftlicher Erkenntnismethoden und Arbeitsweisen, • ein Interesse für gesellschaftswissenschaftliche Fragen entwickeln, Anregungen zu und Aneignungen von eigenständigen Denk- und Reflexionsprozessen, • die integrative Fähigkeit, Beziehungen innerhalb der Gesellschaftswissenschaften sowie Beziehungen zwischen Gesellschaftswissenschaften/Technik zu identifizieren, zu erläutern und zu reflektieren, • die Fähigkeit, über die Besonderheit von Gesellschaftswissenschaft (Grenzen, Wissenschaftsverständnis) zu reflektieren, • ein integriertes grundsc hulbezogenes fachliches Verständnis für die fachlichen Perspektiven der Gesellschaftswissenschaften, • die Fähigkeit, mit Begriffen und Methoden zentrale Phänomene (i.S. eines integrativen Verständnisses) gesellschaftswissenschaftlich zu beschreiben und zu reflektieren, Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden erwerben: • Grundlagen in Lern- und Arbeitstechniken • die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Können, ihr Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen. • die Fähigkeit, Entscheidungen im Bewusstsein der Folgen zu treffen, • die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicher Information in gesellschaftlichen Zusammenhängen • die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicher Information an Experten und Laien. 3 Inhalte a) Sozialwissenschaftliche Grundlagen Politik als Aufgabe, mittels Entscheidungen das öffentliche Zusammenleben von Menschen in einer Gesellschaft allgemein zu regeln, gemeinsame Probleme unter Berücksichtigung des Gemeinwohls und der demokratischen und rechtlichen Ordnung zu lösen; Basiskonzepte: Repräsentation/Demokratie/Staat/Macht/ Öffentlichkeit/Wahlen/Parteien/Frieden/Rechtsstaat/ Grundrechte/Gesetze/Mitbestimmung/ Interessenvertretung; Gesellschaft als Aufgabe, das soziale Handeln der Menschen im Zusammenleben über Sozialisationsprozesse aufeinander abzustimmen, über die Klärung von Normen und Werten eine gemeinsame Sinnstiftung und individuelle Orientierungen sowie geordnete Konfliktlösungen in gegenseitiger Toleranz und Respekt zu ermöglichen. Basiskonzepte: Deutungen/Normen/Werte/Sozialisation/Rollen/Gruppen/Interaktion/Heterogenität/ Ungleichheit/Wandel/Konflikt(-lösung) 2 Diese Veranstaltung(en) finden jeweils nur im Wintersemester statt. 18 b) Geschichtswissenschaftliche Grundlagen Historische Grundkenntnisse als Schlüssel zum Verständnis menschlicher Gesellschaften, politischer und wirtschaftlicher Systeme sowohl hinsichtlich ihrer historischen Entwicklung als auch hinsichtlich gegenwärtiger Herausforderungen Zentrale Lernbereiche: Sozial-, Alltags-, Konsum-, Wirtschafts-, Umwelt-, Schul- und Bildungsgeschichte; Basiskonzepte: Soziale Mobilität / Teilhabe / In-, Exclusion / Gesellschaftlicher Strukturwandel / Tradition / Rituale / Wertewandel / Nachhaltigkeit / Ökologie und Ökonomie / historische Erziehungsmodelle. c) Haushaltswissenschaftliche Grundlagen Strukturkonzepte zu Lebensstilen, Konsum und Ernährung Grundlagen der Lebensbewältigung und Lebensführung: Ressourcen: ihre Entwicklung, Beschaffung, Pflege und Verausgabung Aufgaben und Funktionen von Haushalten: Entwicklung und Gestaltung von Lebensstilen: Haushalts- und Lebensformen, Wohnen und Zusammenleben, Ernährung, Gesundheit, Konsum und Identität Haushaltsmanagement: Umgang mit Geld und Konsum: Markt und Wirtschaftssystem, Einflüsse auf Konsumentscheidungen, Geldverständnis Essen und Ernährung als Kultur- und Naturphänomene verstehen: Einflüsse auf das Ernährungsverhalten, Körper, Sinneswahrnehmung (Körperbilder, Körpersignale der Nahrungsaufnahme), Schmecken und Experimentieren, Ernährungskonzepte, -empfehlungen, - regeln d) Geographiewissenschaftliche Grundlagen Räumliche Orientierung: Karten und Projektionen, Maßstabsebenen, Raumbegriffe der Geographie, Distanzen, Orientierungsraster Raumanalyse: Raum als Mensch-Umwelt-System, Geosphären, human- und physiogeographische Subsysteme (Natur- und Kulturfaktoren), Systemkomponenten (Strukturen, Funktionen, Prozesse), Maßstabsebenen anhand SU-relevanter Themen, wie z.B. ländlicher Raum, Stadtgeographie, Freizeit und Tourismus, Geoökologie (Pflanze-Klima-Boden), Geomorphologie (exogene und endogene Prozesse), verkehrs- und wirtschaftsgeographische Grundlagen Umweltschutz und Nachhaltigkeit: Schutz von Räumen und Umwelt anhand SU-relevanter Themen, wie z.B. Zersiedelung von Landschaft, Versiegelung von Oberflächen, Trinkwassergefährdung, Verkehrsproblematik, Bevölkerungsentwicklung 4 Lehrformen Vorlesung und Seminar 5 Gruppengröße Vorlesung 120 TN, Seminar 30 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Keine 7 Teilnahmevoraussetzungen Keine 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen a), b), c) jeweils durch die Bearbeitung von Übungsaufgaben oder Testaufgaben oder das Verfassen eines Thesenpapiers oder die Präsentation von Gruppenarbeitsergebnissen oder das Halten eines Kurzreferats Klausur im Umfang von 1,5 Stunden als Modulabschlussprüfung 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Becher, Blumberg, Fäßler, Riegraf, Schlegel-Matthies, N.N. 19 Didaktische Grundlagen des Sachunterrichts Modulnummer 4 Workload 240 h Credits 8 LP Studiensemester 3.-4. Sem. Häufigkeit des Angebots jedes Semester Dauer 1-2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Didaktische Grundlagen des Lernbereichs Gesellschaftswissenschaften b) Didaktische Grundlagen des Lernbereichs Naturwissenschaften c) Naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Denk-, Arbeits- und Handlungsweisen/Erkenntnismethoden Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 60 h 60 h 30 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden erwerben: • differenzierte Kenntnisse und Fähigkeiten, die Relevanz einer natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Grundbildung im schulischen Kontext und darüber hinaus einzuordnen und zu beurteilen, • die Fähigkeit, den Beitrag einer natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Grundbildung für elementare Anwendungs- und Vermittlungsprozesse darzustellen und zu bewerten, • einen Einblick in für den Sachunterricht relevante Ansätze und Ergebnisse natur- und gesellschaftswissenschaftlicher Lehr-Lern- und Unterrichtsqualitätsforschung unter Berücksichtigung der internationalen Literacy-Konzeptionen, • die Fähigkeit, für eine Lerngruppe in der Grundschule exemplarisch Inhalte des Fach Sachunterrichts begründet auszuwählen, zu elementarisieren und curricular anzuordnen und angemessene Unterrichtsmethoden begründet auszuwählen, • die Fähigkeit, affektiv-motivationale und kognitive sowie lern- und entwicklungspsychologische Schüler*innenvoraussetzungen als auch Zielsetzungen bei der Auswahl von Inhalten und Methoden für natur- und gesellschaftswissenschaftlich Themenschwerpunkte im Sachunterricht zu berücksichtigen, • die Fähigkeit, Konzepte und Methoden zum Lehren und Lernen im Lernbereich sowie Ergebnisse sachunterrichtsdidaktischer Forschung zur Analyse und Bewertung konkreter Lern- und Vermittlungsprozesse anzuwenden und auf ihrer Grundlage eigene Vermittlungserfahrung zu reflektieren, • die Fähigkeit, Forschungsmetho den zu erschließen und einzuordnen, exemplarisch anzuwenden und zu reflektieren, • Grundlagen für eine kindgerechte Rückmeldung, Beratung und Förderung im Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften mit Blick auf ein pädagogisches Leistungsverständnis. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden erwerben: • die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und können ihr Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einsetzen, • die Fähigkeit zur Reflexion eigener Erfahrungen. 3 Inhalte a & b) Didaktische Grundlagen des Lernbereichs Natur- und Gesellschaftswissenschaften • Auseinandersetzung mit natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Denk-, Arbeits- und Handlungsweisen/Erkenntnismethoden im Primarbereich und ihrer Bedeutung für das Lernen im Sachunterricht (unter Berücksichtigung der Übergänge) (Scientific Literacy), Argumentieren, Experimentieren, Erkunden, ...) • Erarbeitung und exemplarische Anwendungsmöglichkeiten von Forschungsmethoden im naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Sachunterricht 20 • Erarbeitung natur- und gesellschaftswissenschaftlicher und technischer Konzepte im Primarbereich und ihre Bedeutung für das Lernen im Sachunterricht (unter Berücksichtigung der Übergänge), z. B. entwicklungs- und lernpsychologische Bedingungen, Bedeutung von Schüler*innenvorstellungen, Conceptual-Change-Forschung, Interessensforschung, etc. • Lehren natur-, gesellschaftswissenschaftlicher und technischer Konzepte im Primarbereich (unter Berücksichtigung der Übergänge), z. B. Conceptual Change-fördernder Sachunterricht, Elementarisierung, Modell der Didaktischen Rekonstruktion, Scaffolding, Bedeutung von Kontexten, Analyse von Lehr-Lernsituationen, notwendige Lehrer*innenkompetenzen, etc. c) Naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Arbeitsweisen und Erkenntnismethoden Beobachten, Beschreiben, Messen, Untersuchen und Experimentieren, Konstruieren, Sammeln und Ordnen, Modellieren und Theoretisieren, Nachforschen, Interpretieren, Diskutieren; Standardisierte und nicht standardisierte Erhebung von Daten, deren Aufbereitung und Analyse, Statistik: Abgrenzung von positiven und normativen Aussagen, Denken in Modellen, Systemverständnis ökonomischer Einheiten und wirtschaftlicher Zusammenhänge, Entscheidungs- und Politikfeldanalyse, Abgrenzung der fachlichen Perspektiven von einander; Abgrenzung von Fachsprache und Alltagssprache, Wissenschafts- und erkenntnistheoretische Grundbegriffe, Entwicklung wissenschaftlicher Theorien 4 Lehrformen Vorlesung und Seminar 5 Gruppengröße Vorlesung 120 TN, Seminar 30 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Keine 7 Teilnahmevoraussetzungen Es wird erwartet, dass die Module 1, 2 und 3 absolviert sind. 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen a), b) jeweils durch die Bearbeitung von Übungsaufgaben oder Testaufgaben oder das Verfassen von Kurztexten (Essay, Wiki, etc.) c) durch die Präsentation von Gruppenarbeitsergebnissen oder Experimenten oder das Halten eines Kurzreferats Mündliche Prüfung im Umfang von ca. 30 Minuten als Modulabschlussprüfung 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Becher, Blumberg 21 Fachliche Erweiterung der Perspektivbereiche Modulnummer 5 Workload 180 h Credits 6 LP Studiensemester 6. Sem. Häufigkeit des Angebots jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Gesellschaftswissenschaftliche Erweiterung Sozialwissenschaftliche Erweiterung Geschichtswissenschaftliche Erweiterung Haushaltswissenschaftliche Erweiterung b) Naturwissenschaftliche Erweiterung Biologische Erweiterung Chemische Erweiterung Physikalische Erweiterung Es sind zwei verschiedene erweiternde Veranstaltungen zu wählen – je eine gesellschaftswissenschaftlich und eine naturwissenschaftliche Erweiterung (a)+(b). Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden erwerben: • ein erweitertes grundschulbezogenes integriertes fachliches Verständnis für die fachlichen Perspektiven Raum, Zeit sowie für die soziokulturelle, naturwissenschaftliche und technische Fachperspektive, • die integrative Fähigkeit, mit diesen erweiterten Begriffen und Methoden gesellschaftliche und naturwissenschaftliche Phänomene zu erklären, • die Fähigkeit, auf der Grundlage dieses erweiterten integrierten fachlichen Verständnisses Lern- und Vermittlungsprozesse zu beurteilen Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden erwerben: • Grundlagen in Lern- und Arbeitstechniken • die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Können ihr Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen. • die Fähigkeit, Entscheidungen im Bewusstsein der Folgen zu treffen, • die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicher Information in gesellschaftlichen Zusammenhängen. 3 Inhalte a) Gesellschaftswissenschaftliche Erweiterung - Sozialwissenschaftliche Erweiterung Erweiterung des analytischen Verständnisses in den Feldern Sozialstruktur, Soziale Ungleichheit und Heterogenität (soziale Ungleichheit und sozialer Wandel, Gender und Generationen) sowie Kommunikation, Interaktion und Identitäten - Geschichtswissenschaftliche Erweiterung Wesentliche Entwicklungen seit dem 19. Jahrhundert, ihre historische Bedingtheit und ihre Auswirkungen auf gegenwärtige bzw. künftige Lebensbedingungen - Haushaltswissenschaftliche Erweiterung Lebensstile und Konsum, Bedürfnistheorien, Bedürfnisse, Bedarf; Funktionen von Konsum, Konsumfelder, Konsumprozess, Qualität, Markt- und Verbraucherinformation, Rechtliche Grundlagen, Theorien und Konzepte der Verbraucherbildung b) Naturwissenschaftliche Erweiterung - Biologische Erweiterung Der Mensch als biologisches Wesen oder Spezielle Aspekte aus Flora und Fauna 22 - Chemische Erweiterung Naturwissenschaftliche Stoffsystematik vs. „alltagsorientierte“ Stoffsystematiken, Stoffeigenschaften Stoffe in diskontinuierlicher Betrachtung: Denken in Modellen. Thematische Vertiefung ausgewählter Aspekte aus den Bereichen Reinstoffe (Elemente, Verbindungen), Stoffgemische bzw, Stoffumwandlungen (z.B. Redoxreaktionen, Säure-Base- Reaktionen, Energieumsetzung) hinsichtlich alltagsrelevanter Phänomene. oder als Grundlage technischer Verfahren - Physikalische Erweiterung Thermodynamik (Wärmelehre): Temperatur, innere Energie, Wärmekapazität, Ausdehnung bei Erwärmung, Wärmetransport, Aggregatzustände und deren Änderung, Teilchenmodell, Wetter 4 Lehrformen Vorlesung und Seminar 5 Gruppengröße Vorlesung 120 TN, Seminar 30 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Keine 7 Teilnahmevoraussetzungen Keine 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen a) durch die Bearbeitung von Übungsaufgaben oder Testaufgaben oder das Verfassen eines Thesenpapiers oder die Präsentation von Gruppenarbeitsergebnissen oder das Halten eines Kurzreferats b) durch die Bearbeitung von Übungsaufgaben oder Testaufgaben oder die Anfertigung von Versuchsprotokollen oder die Präsentation von Experimenten Klausur im Umfang von 2 Stunden als Modulabschlussprüfung 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen. Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Mayer; Riegraf, Reinhold, Fäßler, Schlegel-Matthies, N.N. 23 Themenfelder des Lernbereichs Natur- und Gesellschaftswissenschaften Modulnummer 6 Workload 180 h Credits 6LP Studiensemester 4.-5. Sem. Häufigkeit des Angebots jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Themenfeld 1 b) Themenfeld 2 Themenfelder: • Politische Bildung: Demokratie und Gesellschaft • Ökonomische Bildung: Arbeit, Konsum, Umgang mit Medien (Medienbildung) • Soziales Lernen: Werteerziehung, Interkulturalität und Inklusion • Historisches Lernen: historische Fragen, Rekonstruktion von Vergangenheit, Orientierung in historischer Zeit, Dauer und Wandel, Alterität und Identität, Fakten und Fiktion • Technisches Lernen: Technik, Arbeit und Kultur • Geographisches Lernen: Raum, Umwelt, und Umweltschutz, Mobilität, Globalisierung und Nachhaltigkeit, globale Naturphänomene • Natur und Umwelt I: Leben und Lebensräume, der Mensch und seine Gesundheit, Artenvielfalt, Naturphänomene der lebenden Natur • Natur und Umwelt II: Stoffe/ Körper und ihre Eigenschaften, Stoffumwandlungen, chemische und physikalische Vorgänge, Naturphänomene der unbelebten Natur Es sind zwei Veranstaltungen zu zwei verschiedenen Themenfeldern zu wählen. Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden erwerben: • die integrative Fähigkeit, sich sowohl fachlich als auch fachdidaktisch aus verschiedenen Fachperspektiven in Themenfelder elementarer Vermittlungs- und Bildungsprozesse einzuarbeiten • weitere fachliche und fachdidaktische Kenntnisse (Basiskonzepte und Methoden) in Bezug auf die ausgewählten Themenfelder, • die Fähigkeit, Vorerfahrungen, Motivationslage und Lernschwierigkeiten von Kindern in den jeweiligen Themenfeldern wahrzunehmen und einzuschätzen, • die Fähigkeit, Bezüge zwischen den Fachperspektiven und fachdidaktischen Zugangsweisen zu identifizieren, Vernetzungen herzustellen und bei der Planung von Lern- und Vermittlungsprozessen zu den gewählten Themenfeldern zu berücksichtigen, • die Fähigkeit, vermittlungsrelevante Sachverhalte integrativ aus den jeweiligen Fachperspektiven sowie fachdidaktischen Zugangsweisen angemessen zu elementarisieren, • exemplarisch Lernumgebungen zu den jeweiligen Themenfeldern zu entwickeln. 24 Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden erwerben: • Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Kooperationsbereitschaft • die Fähigkeit zur Präsentation • Kenntnisse über die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, insbesondere des wissenschaftlichen Schreibens und der Informationsbeschaffung • einen Überblick über Zeit- und Projektmanagement. 3 Inhalte Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundlagen und Vertiefungen der o.g. Themenfelder 4 Lehrformen Seminar (Projektarbeiten, Gruppenarbeiten) 5 Gruppengröße Seminar 20 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Keine 7 Teilnahmevoraussetzungen Es wird erwartet, dass die Module 1, 2, 3 und 4 absolviert sind. 8 Prüfungsformen In einer Veranstaltung nach Wahl ein Vortrag im Umfang von ca. 45 Minuten und in einer weiteren Veranstaltung nach Wahl eine Hausarbeit im Umfang von ca. 30.000 Zeichen sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen a) und b) jeweils durch die Anfertigung von Versuchsprotokollen oder das Verfassen eines Thesenpapiers oder das Verfassen von Kurztexten (Essay, Wiki, etc.) oder die Präsentation von Gruppenarbeitsergebnissen oder Experimenten oder das Halten eines Kurzreferats 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen Erfolgreich bestandene Modulteilprüfungen 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Becher; Blumberg 25 Vertiefungsmodul Fachliche und fachdidaktische Erweiterung der Perspektivbereiche (Nur für Studierende, die den Lernbereich vertieft studieren) Modulnummer 7 Workload 270 h Credits 9 LP Studiensemester 3.+5. Sem. Häufigkeit des Angebots jedes Semester Dauer (bis zu) 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Fachliche Vertiefung: • Sozialwissenschaftliche Vertiefung • Geschichtswissenschaftliche Vertiefung • Haushaltswissenschaftliche Vertiefung • Biologische Vertiefung • Chemische Vertiefung • Physikalische Vertiefung Zur fachlichen Vertiefung ist eine Veranstaltung aus den fachlichen Vertiefungsbereichen zu absolvieren. b) Fachdidaktische Vertiefung der Themenfelder: • Politische Bildung: Demokratie und Gesellschaft • Ökonomische Bildung: Arbeit, Konsum, Umgang mit Medien (Medienbildung) • Soziales Lernen: Werteerziehung, Interkulturalität und Inklusion • Historisches Lernen: historische Fragen, Rekonstruktion von Vergangenheit, Orientierung in historischer Zeit, Dauer und Wandel, Alterität und Identität, Fakten und Fiktion • Technisches Lernen: Technik, Arbeit und Kultur • Geographisches Lernen: Raum, Umwelt, und Umweltschutz, Mobilität, Globalisierung und Nachhaltigkeit, globale Naturphänomene • Natur und Umwelt I: Leben und Lebensräume, der Mensch und seine Gesundheit, Artenvielfalt, Naturphänomene der lebenden Natur • Natur und Umwelt II: Stoffe/ Körper und ihre Eigenschaften, Stoffumwandlungen, chemische und physikalische Vorgänge, Naturphänomene der unbelebten Natur Zur fachdidaktischen Vertiefung ist eine Veranstaltung aus den Themenfeldern zu wählen. c) Fachliche oder Fachdidaktische Vertiefung (Themenfelder siehe a) und b) Eine weitere Veranstaltung aus a) oder b) Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 60 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden erwerben: • ein erweitertes grundschulbezogenes integriertes fachliches und fachdidaktisches Verständnis für die Perspektiven Raum, Zeit sowie für die soziokulturelle, naturwissenschaftliche und technische Fachperspektive, • die integrative Fähigkeit, mit diesen erweiterten Begriffen und Methoden gesellschaftliche und naturwissenschaftliche Phänomene zu erklären, • die Fähigkeit, auf der Grundlage dieses erweiterten integrierten fachlichen Verständnisses Lern- und Vermittlungsprozesse zu beurteilen