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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre an der [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 157.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an grundschulen mit dem unterrichtsfach katholische religionslehre an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 5 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote.................................................................................................... 6 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichungen ................................................. 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Die Einschreibung zum Studium des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre setzt über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben keine weiteren voraus. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang (1) Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre umfasst 36 Leistungspunkte (LP), davon sind 6 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. (2) Der Vertiefungsbereich für das Lehramt an Grundschulen kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre erfolgen. Wenn es im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre durchgeführt wird, so erhöht sich das Studienvolumen um 9 LP. § 37 Erwerb von Kompetenzen In den fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre erwerben die Studierenden anschlussfähiges theologisches Fachwissen und Kenntnisse über Vermittlungsprozesse fachlichen Wissens. Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage  theologische Texte und Quellen sowie außertheologische Quellen und kulturelle Phänomene in ihrer theologischen Relevanz zu verstehen und auszulegen,  die Bedingungen, Möglichkeiten und Grenzen hermeneutischer Prozesse im Umgang mit Texten der Tradition zu erläutern und sich über Möglichkeiten des Transfers in die Gegenwart zu verständigen,  Bedingungen und Probleme der Vermittlung des christlichen Glaubens in der Gegenwart aufzuzeigen und angemessene religionspädagogische und –didaktische Möglichkeiten einer gegenwartsbezogenen Vermittlung zu benennen,  religiöse Phänomene der Vergangenheit und der Gegenwart sachbezogen zu beschreiben und mit Bezug auf schulische und außerschulische Vermittlungsfelder zu kommunizieren,  religionsdidaktische Konzeptionen zu analysieren und mit Blick auf die Erfordernisse entwicklungspsychologischer und sozialwissenschaftlicher Konzepte zu beurteilen und begründet umzusetzen, sodass dem individuellen Entwicklungsstand und Förderbedarf von Kindern im Bereich des religiösen Lernens differenziert Rechnung getragen wird,  mit Blick auf ihre künftige Tätigkeit in der Glaubensvermittlung den eigenen Glauben rational zu verantworten und sich mit der Wirklichkeit von Mensch und Welt im Horizont des christlichen Glaubens auseinanderzusetzen. -4- § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 36 LP, davon 6 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst vier Module. Dabei handelt es sich um drei Basismodule sowie ein Aufbaumodul. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Basismodul 1 Biblische Theologie Grundschule 9 LP 1.-2. Sem. Grundkurs Altes Testament Grundkurs Neues Testament Einführung in die biblische Textauslegung P1 P WP 90h 90h 90h Basismodul 2 Systematische und Historische Theologie 12 LP 1.-3. Sem. Grundkurs Systematische Theologie Fundamentaltheologie/Dogmatik Grundkurs Kirchengeschichte Theologische Ethik P WP P WP 90h 90h 90h 90h Basismodul 3 Religionspädagogik und Fachdidaktik Grundschule 9 LP 4.-5. Sem. Grundkurs katholische Religionspädagogik Einführung in die Fachdidaktik Fachdidaktik P WP WP 90h 90h 90h Aufbaumodul Biblische und Systematische Theologie 6 LP 6. Sem. Exegese AT oder NT Systematische Theologie WP WP 90h 90h Nur für Studierende, die das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre vertieft studieren Themenmodul Themenmodul 9 LP 4.-5. Sem. Lehrveranstaltung 1 zum Themenmodul Lehrveranstaltung 2 zum Themenmodul Einführung in das theologische Arbeiten WP WP WP 45h 45h 180h (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. 1 P = Pflicht, WP = Wahlpflicht -5- § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, nach Abschluss des Bachelorstudiums eine reflektiertere Auswahl zwischen verschiedenen, schulformbezogenen Masterstudiengängen zu treffen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, Erfahrungen in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, in auf Kommunikation und Vermittlung angelegeten Berufen oder in anderen Berufen vermitteln. Dabei kann auch ein kirchliches Praxisfeld gewählt werden. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Katholische Religionslehre beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Katholische Religionslehre sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre werden die nachfolgend aufgelisteten Modulprüfungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet. Eine Modulprüfung ist eine Prüfung im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung und hat Bezüge zu den weiteren Lehrveranstaltungen des Moduls. -6- Modul im Zusammenhang mit Modulprüfung Basismodul 1 Einführung bibl. Textauslegung Schriftliche Hausarbeit Basismodul 2 GK Systematische Theologie Klausur/ mdl. Prüfung* Basismodul 3 GK katholische Religionspädagogik Klausur/ mdl. Prüfung* Aufbaumodul Modulabschlussprüfung Mündliche Prüfung Für Studierende, die das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre vertieft studieren: Themenmodul Modulabschlussprüfung Schriftliche Hausarbeit *Eine der beiden Prüfungsleistungen der Basismodule 2 und 3 soll durch eine Klausur erbracht werden. (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen. Die Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende zu Beginn der Veranstaltung bekannt. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach Katholische Religionslehre mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie kann erst begonnen werden, wenn das Basismodul, dem die Arbeit zugeordnet ist, abgeschlossen ist. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Katholische Religionslehre gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Katholische Religionslehre geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen entsprechend. -7- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 66/11). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre an der Universität Paderborn vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 66/11) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 14. Januar 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Dezember 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst -8- Anhang Studienverlaufsplan (bei Beginn im Wintersemester) Semester Modul Veranstaltung Workload (h) LP/ Workload gesamt 1. Sem.: BM 1 GK Altes Testament 90 BM 1 Biblische Textauslegung 90 BM 2 GK Kirchengeschichte 90 9/270 2. Sem.: BM 1 GK Neues Testament 90 BM 2 Theologische Ethik 90 6/180 3. Sem.: BM 2 GK Systematische Theologie 90 BM 2 Fundamentaltheol./Dogmatik 90 TM* Lehrveranstaltung 1 zum Themenmodul 45 TM* Lehrveranstaltung 2 zum Themenmodul 45 6/180 bzw. 9/270 4. Sem.: BM 3 GK katholische Religionspädagogik 90 BM 3 Einführung Fachdidaktik 90 6/180 5. Sem.: BM 3 Fachdidaktik 90 TM* Einführung in das theologische Arbeiten 180 3/90 bzw. 9/270 6. Sem.: AM Exegese AT oder NT 90 AM Systematische Theologie 90 6/180 * Das Themenmodul (TM) wird nur von Studierenden absolviert, die das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre vertieft studieren. -9- Modulbeschreibungen Basismodul 1: „Biblische Theologie Grundschule“ Modulnummer BMG 1 Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 1.-2. Sem. Häufigkeit des Angebots 1a im WS, 1b im SS, 1c jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Grundkurs Altes Testament b) Grundkurs Neues Testament c) Einführung in die biblische Textauslegung Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 3 SWS / 45 h Selbststudium 60 h 60 h 45 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: • Grundkenntnisse über Inhalt, Aufbau und Entstehung der biblischen Schriften • Kenntnis der verschiedenen Formen biblischer Rede • Grundkenntnisse über den zeitgeschichtlichen und kulturhistorischen Hintergrund sowie über den geografischen Raum der biblischen Schriften • Basisfähigkeit zur methodisch fundierten und sachgemäßen Auslegung biblischer Texte • Basisfähigkeiten zum Nachvollzug und zur kritischen Beurteilung exegetischer Argumentationen • Fähigkeit zur kritischen Beurteilung des historischen Gehalts biblischer Texte • Theologisch-didaktische Erschließungskompetenzen Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Kenntnis von Texterschließungsmethoden aus der Linguistik, der Literaturwissenschaft und der Historischen Kritik • Fähigkeit zur Reflexion über Prämissen und Folgen von Auslegungen • Fähigkeit zur schriftlichen Darstellung einer eigenen Textauslegung • Fähigkeit zur mündlichen Präsentation von Arbeitsergebnissen • Basisfähigkeiten im wissenschaftlichen Arbeiten 3 Inhalte • Einleitung in das Alte und das Neue Testament • Einführung in den zeitgeschichtlichen und kulturhistorischen Hintergrund sowie über den geografischen Raum der biblischen Schriften • Einführung in und exemplarische Erarbeitung von Texterschließungsmethoden aus der Linguistik, der Literaturwissenschaft und der historischen Kritik • Erste exegetische Auseinandersetzung mit zentralen Texten (insbesondere Pentateuch und synoptische Evangelien) • Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten mit biblischen Texten 4 Lehrformen Vorlesung (a und b), Proseminar mit Tutorium (c) 5 Gruppengröße Vorlesung 150, Tutorium 30, Proseminar 40 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) B. Ed. Lehramt Kath. Religionslehre SP 7 Teilnahmevoraussetzungen Keine 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme gem. § 42 Modulprüfung als schriftliche Hausarbeit (ca. 20.000 Zeichen) im Zusammenhang mit der Veranstaltung c) 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich erbrachte Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Angelika Strotmann herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819