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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 152.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an gymnasien und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach evangelische religionslehre an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 6 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 7 § 43 Bachelorarbeit ............................................................................................................. 7 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 8 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 8 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Das Studium des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre setzt über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus Kenntnisse in Griechisch (Graecum) und wahlweise in Latein (Latinum) oder Hebräisch (Hebraicum) voraus. Diese sind bis zur Zulassung zur Bachelorarbeit nachzuweisen. Graecum oder Latinum bzw. Hebraicum kann durch den Nachweis einer anderen Fremdsprache ersetzt werden. Diese Ersetzungsmöglichkeit gilt nicht für die Zulassung zum Masterstudium des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre umfasst 72 Leistungspunkte (LP), davon sind 6 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  vertieftes und differenziertes Wissen über die theologischen Disziplinen aneignen  Grundwissen über den Islam aneignen  methodische Grundlagen der Evangelischen Theologie kennen und anwenden lernen  Einsichten in traditionelle und neue bibelwissenschaftliche sowie systematisch-theologische Forschungen und Fragestellungen erlangen  sich wissenschaftlich mit jeweils einem biblischen Text und einem theologischen Thema exemplarisch auseinander setzen  Gemeinsamkeiten und Differenzen im jüdischen und christlichen Umgang mit der Bibel kennen lernen und reflektieren  Einblicke in Fragestellungen des interkulturellen und interreligiösen Dialogs und Lernens gewinnen  sich mit fremden Denkweisen intensiv auseinander setzen  ein eigenständiges Urteil zu Glaubensinhalten bilden und Ansätze einer eigenen Theologie entwickeln  die Fremdheit der/des Anderen für die eigene Identität als Prozess von Aneignung und Abgrenzung fruchtbar werden lassen (Heterogenität)  innerhalb eines begrenzten Zeitraums eine wissenschaftliche Arbeit durchführen -4- (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  überblickartiges Wissen über religionspädagogische und -didaktische Fragestellungen aneignen  sich wissenschaftlich mit der eigenen Religiosität, mit Spiritualität und Ritualen sowie der künftigen Rolle als Religionslehrer bzw. Religionslehrerin auseinander setzen (Rollen- bzw. Selbstreflexionskompetenz)  methodische Grundlagen religionsdidaktischer Forschung kennen lernen (Wahrnehmungs- und Diagnosekompetenz)  fachdidaktische Probleme aus fachwissenschaftlicher Perspektive heraus erkunden (theologisch-didaktische Erschließungskompetenz)  eigenständige Ansätze religionspädagogischer Gestaltung, insbesondere der Gymnasien und Gesamtschulen, entwickeln (Gestaltungskompetenz)  ein reflektiertes Bild des eigenen Glaubens im Kontakt mit pädagogischer Wirklichkeit entwickeln und argumentativ vertreten (Dialog- und Diskurskompetenz) § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 72 LP, davon 6 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 7 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. Dabei beziehen sich die Module auf folgende Inhalte des Faches Evangelische Theologie, das an der Universität Paderborn in folgender Weise strukturiert ist: A: Biblische Theologie 1. Altes Testament 2. Neues Testament 3. Gesamtbiblische Theologie und Hermeneutik 4. Rezeptionsgeschichte der Bibel 5. Biblische Didaktik B: Historische Theologie 1. Epochen, Längsschnitte 2. Theologiegeschichte 3. Kulturgeschichte des Christentums 4. Regionale Kirchengeschichte 5. Kirchengeschichtsdidaktik C: Systematische Theologie und Ökumenische Theologie 1. Dogmatik 2. Ethik 3. Ökumene/ Konfessionskunde 4. Religion/ Religionen/Religiosität 5. Didaktik der Systematischen Theologie -5- D: Praktische Theologie 1. Grundfragen und -probleme der evangelischen Religionspädagogik 2. Religionsunterricht 3. Spiritualität/ Ritual 4. Medien der evangelischen Religionsdidaktik und -pädagogik 5. Pädagogische Handlungsfelder der Kirche (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Name des Moduls Zeitpunkt (Sem.) Veranstaltung P/WP LP/ Workload (h) BAM 01 Basismodul „Biblische Theologie“ 1. Sem. 1. Grundkurs Bibel 2. Proseminar Bibel P P 9 LP/ 270 h BAM 02 Basismodul „Systematische Theologie“ 1.-2. Sem. 1. Grundkurs Systematische Theologie 2. Proseminar Systematische Theologie 3. Einführung in das Studium der Ev. Theologie P P 12 LP/ 360 h BAM 03 Basismodul „Historische und Praktische Theologie“ 2.-3. Sem. 1. Grundkurs Kirchengeschichte 2. Einführung in den Islam 3. Grundkurs Religionspädagogik 4. Fachdidaktik A5 / B5 / C5 / D1-5 P P P WP 15 LP/ 450 h BAM 04 Aufbaumodul „Biblische Theologie 3.-4. Sem. 1. Altes Testament A1 2. Neues Testament A2 3. Hermeneutik und Rezeption der Bibel A3-5 WP WP WP 12 LP/ 360 h BAM 05 Aufbaumodul „Historische Theologie“ 4.-5. Sem. 1. Kirchen-, Theologie- und Kulturgeschichte des Christentums B1-3 2. Regionale Kirchengeschichte B4 3. Historische Theologie B1-5 WP WP WP 12 LP/ 360 h BAM 06 Aufbaumodul „Systematische Theologie“ 6. Sem. 1. Dogmatik C1 2. Ethik C2 3. Ökumene / Religionen C3-5 WP WP WP WP 12 LP/ 360 h (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. -6- § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, nach Abschluss des Bachelorstudiums eine reflektiertere Auswahl zwischen verschiedenen, schulformbezogenen Masterstudiengängen zu treffen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, Erfahrungen in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Konfirmandenarbeit, Jugendkirche, Kirchliche Jugendfreizeiten, Bibeldorf Rietberg), in auf Kommunikation und Vermittlung angelegten Berufen (z.B. Kirchliche Öffentlichkeitsarbeit, Dt. Ev. Kirchentag, Kirchenmusik) oder in anderen Berufen vermitteln. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Evangelische Religionslehre beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über in § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Evangelische Religionslehre sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. -7- § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:  Schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) als Modulabschlussprüfung im Basismodul Biblische Theologie (BAM 01)  Schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) als Modulabschlussprüfung im Basismodul Systematische Theologie (BAM 02)  Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) als Modulabschlussprüfung im Basismodul Historische und Praktische Theologie (BAM 03)  Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) oder schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) als Modulabschlussprüfung im Aufbaumodul Biblische Theologie (BAM 04)  Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) oder schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) als Modulabschlussprüfung im Aufbaumodul Historische Theologie (BAM05)  Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) oder schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) als Modulabschlussprüfung im Aufbaumodul Systematische Theologie (BAM06) (2) Sofern in den Modulbeschreibungen Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. (3) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen. Die Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach Evangelische Religionslehre mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Evangelische Religionslehre gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Evangelische Religionslehre geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. -8- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre eingeschrieben worden sind, legen ihre Bachelorprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen letztmalig im Wintersemester 2020/2021 nach den Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 59/11), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 53/14) ab. Ab dem Sommersemester 2021 wird die Bachelorprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen nach diesen Besonderen Bestimmungen abgelegt. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre an der Universität Paderborn vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 59/11), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 53/14) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 14. Januar 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Dezember 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst -9- Anhang: Möglicher Studienverlaufsplan 1. Semester 15 LP (nach ECTS) Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP Workload 450 h BAM 01.1. BAM 01.2. BAM 02.1. BAM 02.3. Grundkurs Bibel Proseminar Bibel Grundkurs Systematische Theologie Einführung in das Studium der Ev. Theologie P P P P Modulabschlussprüfung BAM 01Schriftliche Hausarbeit 2. Semester 12 LP (nach ECTS) Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP Workload 360 h BAM 02.2. BAM 03.1. BAM 03.2. Proseminar Systematische Theologie Grundkurs Kirchengeschichte Einführung in den Islam P P P Modulabschlussprüfung BAM 02 Schriftliche Hausarbeit 3. Semester 12 LP (nach ECTS) Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP Workload 360 h BAM 03.3. BAM 03.4. BAM 04.3 Grundkurs Religionspädagogik Fachdidaktik Hermeneutik und Rezeptionsgeschichte der Bibel A3-5 P WP WP Modulabschlussprüfung BAM 03 Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) 4. Semester 12 LP (nach ECTS) Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP Workload 360 h BAM 04.1. BAM 04.2. BAM 05.1. Altes Testament A1 Neues Testament A2 Kirchen-, Theologie- und Kulturgeschichte B1-3 WP WP WP Modulabschlussprüfung BAM 04 Schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) 5. Semester 9 LP (nach ECTS) Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP Workload 270 h BAM 05.2. BAM 05.3. Regionale Kirchengeschichte B4 Historische Theologie B1-5 WP WP Modulabschlussprüfung BAM 05 Schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) 6. Semester 12 LP (nach ECTS) Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP Workload 360 h BAM 06.1. BAM 06.2. BAM 06.3. Dogmatik C1 Ethik C2 Ökumene / Religionen C3-5 WP WP WP Modulabschlussprüfung BAM 06 Schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819