Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre an der [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 149.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an grundschulen mit dem unterrichtsfach evangelische religionslehre an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 6 § 43 Masterarbeit ................................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 6 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang (1) Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre umfasst 18 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester. (2) Der Vertiefungsbereich für das Lehramt an Grundschulen kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre erfolgen. Wenn es im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre durchgeführt wird, so erhöht sich das Studienvolumen um 6 LP auf insgesamt 24 LP. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: eigenständiges Urteil in Fragen Evangelischer Theologie erwerben und Ansätze einer eigenständigen Theologie entwickeln anthropologische, gesellschaftliche, kulturelle, theologische, kirchliche und religiöse Fragen fachwissenschaftlich reflektieren theologische Aspekte der Gender-Thematik wahrnehmen Einblicke in die Rezeptionsgeschichte biblischer Motive und Traditionen gewinnen theologische Fragestellungen früherer Epochen mit gegenwärtigen theologischen Fragestellungen verknüpfen Fragestellungen Ökumenischer Theologie reflektieren mit der historisch gewachsenen Vielfalt von theologischen Informations- und Kommunikationsmedien umgehen können exemplarische Kenntnisse über Religion, Religionen und Religiosität in Europa erwerben interkulturellen und interreligiösen Dialog einüben
-4- (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Unterrichtsprojekte unter fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Gesichtspunkten entwerfen, durchführen und überprüfen (theologisch-didaktische Erschließungskompetenz) eigenständiges Urteil in Fragen der Didaktik Ev. Religionslehre erwerben und Ansätze eines eigenen religionsdidaktischen Unterrichtsstils entwickeln (Gestaltungskompetenz) anthropologische, gesellschaftliche, kulturelle, theologische, kirchliche, religiöse und schulische Fragen der Gegenwart fachdidaktisch reflektieren (Wahrnehmungskompetenz) Selbsterfahrung als Voraussetzung gelingenden Lehrens und Lernens begreifen und für die eigene Berufsbiographie fruchtbar werden lassen können (Rollen- und Selbstreflexionskompetenz) Grundkenntnisse und -vorgänge interkultureller und interreligiöser Bildung und Erziehung kennen und vor dem Hintergrund einer reflektierten aszetischen Didaktik argumentativ vertreten (Dialog- und Diskurskompetenz) mit der für die religiöse Praxis relevanten Informations- und Kommunikationsmedien umgehen können (Medienkompetenz) religiöse Diagnosekompetenz für Grundschulkinder entwickeln (Diagnosekompetenz) das Fach Ev. Religionslehre im Kontext der Grundschule wahrnehmen, reflektieren und in kontinuierlicher Aufnahme theologisch-religionspädagogischer Forschungsergebnisse weiter entwickeln (Entwicklungskompetenz) § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 2 Module. Sofern der Vertiefungsbereich im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre absolviert wird, erhöht sich das Studienvolumen um 6 LP auf insgesamt 24 LP. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. Dabei beziehen sich die Module auf folgende Inhalte des Faches Evangelische Theologie, das an der Universität Paderborn in folgender Weise strukturiert ist: A: Biblische Theologie 1. Altes Testament 2. Neues Testament 3. Gesamtbiblische Theologie und Hermeneutik 4. Rezeptionsgeschichte der Bibel 5. Biblische Didaktik B: Historische Theologie 1. Epochen, Längsschnitte 2. Theologiegeschichte 3. Kulturgeschichte des Christentums 4. Regionale Kirchengeschichte 5. Kirchengeschichtsdidaktik C: Systematische Theologie und Ökumenische Theologie 1. Dogmatik 2. Ethik 3. Ökumene/ Konfessionskunde
-5- 4. Religion/ Religionen/Religiosität 5. Didaktik der Systematischen Theologie D: Praktische Theologie 1. Grundfragen und -probleme der evangelischen Religionspädagogik 2. Religionsunterricht 3. Spiritualität/ Ritual 4. Medien der evangelischen Religionsdidaktik und -pädagogik 5. Pädagogische Handlungsfelder der Kirche (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Name des Moduls Zeitpunkt (Sem.) Veranstaltung P/WP LP/ Workload (h) des Moduls MAM 01 Mastermodul „Fachdidaktik GHRGe“ 1.+3. Sem. 1. Religionsunterricht in der Grundschule D2 (Vorbereitung Praxissemester) 2. Schulische Fachdidaktik A5 / B5 / C5 / D1-4 WP WP 9 LP/ 270 h MAM 02 Mastermodul „Fachwissenschaft GHRGe“ 3.+4. Sem. 1. Fachwissenschaft Biblische Theologie A1-4 2. Fachwissenschaft Historische und Systematische Theologie B1-4 / C1-4 P WP 9 LP/ 270 h MAM 03 Mastermodul „Vertiefung Evangelische Theologie“ (nur für Studierende wählbar, die Ev. Religionslehre vertieft studieren, s. § 36.2.) 1. Sem. 1. Fachwissenschaft Ev. Theologie A1-4/B1-4/C1-4 2. Didaktik der Ev. Religionslehre A5/B5/C5/D1-5 WP WP 6 LP/ 180 h (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre umfasst gem. § 7 Abs. 3 und §11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Grundschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
-6- Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Klausur (4 Std.) als Modulabschlussprüfung im Modul Fachdidaktik GHRGe (MAM 01) Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) als Modulabschlussprüfung im Modul Fachwissenschaft GHRGe (MAM 02) (2) Wenn der Vertiefungsbereich Im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre durchgeführt wird, so werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Mündliche Prüfung (ca. 20 Min.) als Modulabschlussprüfung im Modul Vertiefung Evangelische Theologie (MAM 03) (3) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen. Die Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. § 43 Masterarbeit Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre gebildet. Alle Modulnoten des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre gehen gewichtetet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein.
-7- Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre eingeschrieben worden sind, legen ihre Masterprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen letztmalig im Sommersemester 2019 nach den Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 38/14) ab. Ab dem Wintersemester 2019/2020 wird die Masterprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen nach diesen Besonderen Bestimmungen abgelegt. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 38/14) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 14. Januar 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Dezember 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
Anhang Möglicher Studienverlaufsplan 1. Semester 6(+6)1 LP (nach ECTS) Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP Workload 180 (+180) h MAM 01.1. MAM 01.2. (MAM 03.1) (MAM 03.2) Religionsunterricht in der Grundschule D2 (Vorbereitung auf das Praxissemester) Schulische Fachdidaktik A5 / B5 / C5 / D1-4 (Fachwissenschaft Ev. Theologie A1-4/B1-4/C1-4) (Didaktik der Ev. Religionslehre A5/B5/C5/D1-5) P WP WP WP Modulabschlussprüfung MAM 03 Mündliche Prüfung (ca. 20 Min.) 2. Semester Praxissemester 3. Semester 6 LP (nach ECTS) Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP Workload 180 h MAM 02.1. Fachwissenschaft Biblische Theologie A1-4 WP Modulabschlussprüfung MAM 01 Klausur 4 Std. 4. Semester 6 LP (nach ECTS) Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP Workload 180 h MAM 02.2. Fachwissenschaft Historische und Systematische Theologie B1-4 / C1-4 WP Modulabschlussprüfung MAM 02 Mündliche Prüfung ca. 30 Min. 1 In der Grundschule ist einer der drei Lernbereiche oder das Unterrichtsfach zu vertiefen. Dort erhöht sich der LP-Umfang um die eingeklammerte Zahl.
Modulbeschreibungen MAM 01 Modul „Fachdidaktik GHRGe“ Modulnummer MAM 01 Workload 270 h Credits 9 LP Studien semester 1.+ 3.Semester Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Religionsunterricht in der Grundschule D2 (Vorbereitung Praxissemester) 2. Schulische Fachdidaktik A5 / B5 / C5 / D1-4 Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 60 h +90 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: - Unterrichtsprojekte unter fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Gesichtspunkten entwerfen, durchführen und überprüfen (theologisch-didaktische Erschließungskompetenz) - eigenständiges Urteil in Fragen der Didaktik Ev. Religionslehre erwerben und Ansätze eines eigenen religionsdidaktischen Unterrichtsstils entwickeln (Gestaltungskompetenz) - religiöse Diagnosekompetenz für Grundschulkinder entwickeln (Diagnosekompetenz) - das Fach Ev. Religionslehre im Kontext der Grundschule wahrnehmen, reflektieren und in kontinuierlicher Aufnahme theologischreligionspädagogischer Forschungsergebnisse weiter entwickeln (Entwicklungskompetenz) - Grundkenntnisse und -vorg änge interkultureller und interreligiöser Bildung und Erziehung kennen und vor dem Hintergrund einer reflektierten aszetischen Didaktik argumentativ vertreten (Dialog- und Diskurskompetenz) Spezifische Schlüsselkompetenzen: - anthropologische, gesellschaftli che, kulturelle, theologische, kirchliche, religiöse und schulische Fragen der Gegenwart fachdidaktisch reflektieren (Wahrnehmungskompetenz) - Selbsterfahrung als Voraussetzung gelingenden Lehrens und Lernens begreifen und für die eigene Berufsbiographie fruchtbar werden lassen können (Rollen- und Selbstreflexionskompetenz) - mit der für die religiöse Praxis relevanten Informations- und Kommunikationsmedien umgehen können (Medienkompetenz) 3 Inhalte - religiöse Sozialisation und Entwicklung vor und im Grundschulalter - religionspädagogische und –didaktische Medien - Aspekte der Berufsrolle von Religionslehrerinnen und -lehrern - Grundfragen ökumenischen, interkulturellen und interreligiösen Lernens - (Pop-)Kultur und Religion 4 Lehrformen Vorlesung, Seminar, Blockseminar, Studienfahrt, Oberseminar 5 Gruppengröße Vorlesung 120 Teilnehmer/innen, Seminar 40 Teilnehmer/innen, Blockseminar 40 Teilnehmer/innen, Studienfahrt 30 Teilnehmer/innen, Oberseminar 40 Teilnehmer/innen 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Master-Studiengang Ev. Theologie SP, HRGe 7 Teilnahmevoraussetzungen --- 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme gem. § 42 durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokoll, Referat oder Portfolio. Die Modulabschlussprüfung besteht aus einer Klausur (4 Std.). 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Professur Didaktik der Ev. Religionslehre mit Inklusion (Dr. Katharina Kammeyer)