Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Physik an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Physik [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 142.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach physik an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
2 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Physik an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 6 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 6 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 7 § 44 Bildung der Fachnote.................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 8 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 8 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
3 Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Physik ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Physik umfasst 60 Leistungspunkte (LP), davon sind 9 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Physik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: physikalische Fragestellungen verstehen, Methoden der Physik verstehen und bei der Bearbeitung von grundlegenden Problemstellungen anwenden, physikalische Theorien und Prozesse der Begriffs- und Theoriebildung verstehen, physikalische Forschungsergebnisse verstehen und ihre Bedeutung einschätzen, neue bzw. zukünftige Entwicklungen physikalischer Forschung nachvollziehen, die technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Physik – auch im Vergleich zu anderen Fächern – reflektieren. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Physik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Kenntnisse über die Geschichte und die Grundlagen des Schulfachs Physik und seine Abgrenzung zur Disziplin Physik, die Fähigkeit, den Beitrag des Physikunterrichts zur naturwissenschaftlichen Grundbildung, zur schulischen Allgemeinbildung und zur Schulentwicklung darzustellen und zu bewerten, einen Überblick über Konzepte, Methoden und Medien zum Lehren und Lernen von Physik als Grundlage der Analyse und Bewertung von Unterricht, die Fähigkeit, exemplarisch Inhalte für eine Lerngruppe im Physikunterricht auszuwählen, zu elementarisieren, curricular anzuordnen und ihre Angemessenheit im Hinblick auf die affektiven und kognitiven Voraussetzungen (Schülervorverständnis) zu beurteilen, die Fähigkeit, ausgewählte Konzepte, Methoden und Medien zum Lehren und Lernen von Physik sowie zugehörige Ergebnisse fachdidaktischer Forschung zur Analyse und Bewertung konkreter Unterrichtsbeispiele anzuwenden.
4 § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 60 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 9 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: 1 Grundlagen des Lehramtsstudiums Physik 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. Sem. Physikalische Arbeitsweisen Einführung in das Lehramtsstudium P P 120 60 2 Experimentalphysik I (Mechanik und Wärme) 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. Sem. Vorlesung Übung P P 90 90 3 Experimentalphysik II (Elektrizität und Optik) 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 2. Sem. Vorlesung Übung P P 90 90 4 Experimentalphysik III (Relativität, Atom- und Kernphysik) 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 3. Sem. Vorlesung Übung P P 90 90 5 Schulphysik I (Mechanik und Wärme) 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 2. Sem. Praktikum Übung P P 150 30 6 Schulphysik II (Elektrizität und Optik) 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 3. Sem. Praktikum Übung P P 150 30
5 7 Schulphysik III (Radioaktivität und Umweltphysik) 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 4. Sem. Praktikum Übung P P 150 30 8 Physik im Kontext 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 6. Sem. Es ist eine Lehrveranstaltung zum Thema Wissenschaft u. Ethik und eine Lehrveranstaltung (Vorlesung und Übung) zu einem der folgenden Themen zu wählen: Astronomie/Astrophysik Physik und Sport Sensorik P WP 90 180 9 Physikdidaktik 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 4.-5. Sem. Einführung in die Physikdidaktik Didaktische Rekonstruktion Grundlagenseminar Physikdidaktik aus folgendem Veranstaltungskatalog: Experimentieren im Physikunterricht Moderne Unterrichtsmethoden Kontextorientierter Physikunterricht P P WP 90 90 90 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Physik durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Physik als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, bereits erworbene physikdidaktische Konzepte bei der Erprobung und Reflexion von Physikunterricht anzuwenden und eine reflektiertere Entscheidung für einen schulformbezogenen Masterstudiengang zu treffen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, Erfahrungen in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Science Center oder Schülerlabore), in auf Kommunikation und Vermittlung angelegeten Berufen oder in
6 anderen Berufen zu vermitteln. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Unterrichtsfach Physik beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Physik sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Physik werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Experimentalphysik I (Klausur im Umfang von 2 Zeitstunden als Modulabschlussprüfung) Experimentalphysik II (Klausur im Umfang von 2 Zeitstunden als Modulabschlussprüfung) Experimentalphysik III (Klausur im Umfang von 2 Zeitstunden als Modulabschlussprüfung) Schulphysik I (Portfolio) Schulphysik II (Portfolio) Schulphysik III (Portfolio) Physik im Kontext (Klausur im Umfang von 2 Zeitstunden oder mündliche Prüfung im Umfang von ca. 30 Minuten als Modulabschlussprüfung) Grundlagen des Lehramtsstudiums Physik (Klausur im Umfang von 2 Zeitstunden als Modulabschlussprüfung) Physikdidaktik (mündliche Prüfung im Umfang ca. 30 Minuten) (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls entsprechend den Modulbeschreibungen zu erbringen. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme.
7 (4) Die zweite Wiederholung einer Prüfung gemäß § 25 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen in Klausurform wird als mündliche Ersatzprüfung abgehalten. Der Umfang beträgt ca. 30 min. Für die Ersatzprüfung gelten die Bestimmungen von § 19 entsprechend. Die Ersatzprüfung kann nur mit den Noten „ausreichend“ (4,0) oder „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden. § 43 Bachelorarbeit (1) Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Physik verfasst, so hat sie einen Umfang, der 10 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus dem Unterrichtsfach Physik mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. (2) Wird die Bachelorarbeit im Fach Physik nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Bachelorarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 2 LP. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Physik gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Physik geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Physik an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Physik eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 28. September 2011 (AM.Uni.PB 91/11), geändert durch Satzung vom 31. Januar 2014 (AM.Uni.PB 04/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen einschließlich der erweiterten Bezeichnung „Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“.
8 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Physik an der Universität Paderborn vom 28. September 2011 (AM.Uni.PB 91/11), geändert durch Satzung vom 31. Januar 2014 (AM.Uni.PB 04/14), außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften vom 17. Juni 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 21. Mai 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 24. Juni 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
9 Anhang Studienverlaufsplan Sem Fach Didaktik LP 1. Experimentalphysik I (Mechanik und Wärme) 6 LP Vorlesung (90 h, 3 SWS) Übung (90 h, 1 SWS) 12 Grundlagen des Lehramtsstudiums Physik 6 LP Physikalische Arbeitsweisen (120 h, 3 SWS) Einführung in das Lehramtsstudium (60 h, 1 SWS) 2. Experimentalphysik II (Elektrizität und Optik) 6 LP Vorlesung (90 h, 3 SWS) Übung (90 h, 1 SWS) 12 Schulphysik I (Mechanik und Wärme) 6 LP Praktikum (150 h, 3 SWS) Übung (30 h, 1 SWS) 3. Experimentalphysik III (Relativität, Atom- und Kernphysik) 6 LP Vorlesung (90 h, 3 SWS) Übung (90 h, 1 SWS) 12 Schulphysik II (Elektrizität und Optik) 6 LP Praktikum (150 h, 3 SWS) Übung (30 h, 1 SWS) 4. Schulphysik III (Radioaktivität und Umweltphysik) 6 LP Praktikum (150 h, 3 SWS) Übung (30 h, 1 SWS) Physikdidaktik 9 LP Einführung in die Physikdidaktik (90 h, 2 SWS) Didaktische Rekonstruktion (90 h, 2 SWS) Grundlagenseminar Physikdidaktik (90 h , 2 SWS) (z.B.: Experimentieren im PhU, Moderne Methoden im PhU, Kontextorientierter PhU) 12 5. Physik im Kontext (WP) 9 LP (Es ist eine Veranstaltung (90 h, 2 SWS) zu Wissenschaft u. Ethik und eine Veranstaltung (180 h, 4 SWS) zu Astronomie/Astrophysik, oder Physik und Sport, oder Sensorik zu wählen.) 6 6. 6 51 LP 9 LP 60
16 Schulphysik III (Radioaktivität und Umweltphysik) Modulnummer 7 Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 4. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes SS Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Praktikum b) Übung Kontaktzeit 3 SWS / 45 h 1 SWS / 15 h Selbststudium 105 h 15 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden erwerben • ein vertieftes Verständnis der grundlegenden Konzepte (Begriffe, Gesetze, Modelle, Erhaltungssätze) der der Atomphysik und der Kernphysik und ihrer Bedeutung für das physikalische Weltbild, • die Fähigkeit, diese Konzepte untereinander zu vernetzen und bei der Bearbeitung einfacher experimenteller Problemstellungen anzuwenden, • Erfahrungen bei der Durchführung, Auswertung und Interpretation qualitativer wie quantitativer Praktikums- und Schulphysikexperimente. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Können, das erworbene Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen • Teamfähigkeit durch Selbstorganisation von Arbeitsgruppen und gemeinsame Durchführung von Praktikumsversuchen • Medienkompetenz durch Anwendung neuer Medien bei der Auswertung von Versuchen und der Darstellung von Arbeitsergebnissen • Einblick in Zeitmanagement 3 Inhalte Atomphysik • Teilchencharakter der elektromagnetischen Strahlung (Photoeffekt) • Röntgenspektren Kernphysik • Radioaktiver Zerfall • Strahlungsmessverfahren u. Strahlenschutz 4 Lehrformen Experimentierpraktikum, Übung 5 Gruppengröße Übung 15 TN, Praktikum: 10 TN (Kleingruppen mit 2-3 TN) 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen): Keine. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch der Experimentalphysik III 8 Prüfungsformen Modulabschlussprüfung als Abschlussportfolio (Vorbereitung, Durchführung, Ausarbeitung zu den Versuchen und Abschlussgespräch über alle Versuche) 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Die Kreditpunkte werden vergeben, wenn das Abschlussportfolio mit mindesten ausreichend (4,0) bewertet worden ist. Die Bewertung jedes Versuchs erfolgt auf der Grundlage der Vorbereitung, der Durchführung der Ausarbeitung und eines Gespräches über die Ausarbeitung. Hinsichtlich der Prüfenden gelten entsprechend die Regelungen für die Bewertung von Klausuren. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r SzaboneVarnai
17 Physik im Kontext Modulnummer 8 Workload 270h Credits 9 Studiensemester 5.-6. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen Es ist eine Lehrveranstaltung zum Thema Wissenschaft und Ethik und eine Lehrveranstaltung (Vorlesung u. Übung) zu einem der folgenden Themen zu wählen: Astronomie/Astrophysik Physik und Sport Sensorik Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 4 SWS / 60 h Selbststudium 60 h 120 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Überblick über die theoretischen Grundlagen, Konzepte, Modelle und Methoden des gewählten Themas. Befähigungzur selbstständigen Anwendung des Vorlesungsstoffs auf ausgewählte physikalische Probleme des gewählten Themas, Darstellung und Diskussion der Ergebnisse. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Können, das erworbene Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen • Präsentationskompetenz durch Darstellen von Problemlösungen im Rahmen der Übung • Teamfähigkeit durch die Bearbeitung von Problemstellungen in Kleingruppen 3 Inhalte Astronomie/Astrophysik Physik und Sport Sensorik Wissenschaft u. Ethik 4 Lehrformen Vorlesung, Übung 5 Gruppengröße Vorlesung: 120 TN, Übung 15 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Das Modul wird auch im Lehramt Bachelor Bk Physik und Bachelor GyGe Physik verwendet. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch der Experimentalphysik I - III 8 Prüfungsformen Modulabschlussprüfung als Klausur im Umfang von 2 Zeitstunden oder als mündliche Prüfung im Umfang von ca. 30 Minuten 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r: P. Reinhold
Physikdidaktik Modulnummer 9 Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 4.-5. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes SS Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Einführung in die Physikdidaktik b) Didaktische Rekonstruktion c) ein Grundlagenseminar zur Physikdidaktik aus folgendem Veranstaltungskatalog: • Experimentieren im Physikunterricht • Moderne Unterrichtsmethoden • Kontextorientierter Physikunterricht Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 60 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: • Kenntnisse über die Geschichte und die Grundlagen des Schulfachs Physik und seine Abgrenzung zur Disziplin Physik • die Fähigkeit, den Beitrag des Physikunterrichts zur naturwissenschaftlichen Grundbildung, zur schulischen Allgemeinbildung und zur Schulentwicklung darzustellen und zu bewerten • Kenntnis aktueller Debatten physikalischer Bildung und kritische Auseinandersetzung • Kenntnisse über das Modell der Didaktischen Rekonstruktion • einen Überblick über Konzepte, Methoden und Medien zum Lehren und Lernen von Physik als Grundlage der Analyse und Bewertung von Unterricht • exemplarische Kenntnis empirischer Befunde zu Schülervorstellungen und zur Interessensentwicklung von Schülern • die Fähigkeit, exemplarisch Inhalte für eine Lerngruppe im Physikunterricht auszuwählen, zu elementarisieren, curricular anzuordnen und ihre Angemessenheit im Hinblick auf die affektiven und kognitiven Voraussetzungen (Schülervorverständnis) zu beurteilen • die Fähigkeit, ausgewählte Konzepte zum Lehren und Lernen von Physik sowie zugehörige Ergebnisse fachdidaktischer Forschung zur Analyse und Bewertung konkreter Unterrichtsbeispiele anzuwenden • die Fähigkeit, Unterrichtsmethoden für eine Lerngruppe im Physikunterricht auszuwählen und ihre Angemessenheit im Hinblick auf die affektiven und kognitiven Voraussetzungen (Schülervorverständnis) zu beurteilen • geeignete Medien auszuwählen und hinsichtlich ihrer spezifischen Einsatzbedingungen und Wirkungen im Lehr-Lernprozess zu beurteilen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • die Fähigkeit zur Präsentation, • Grundlagen wissenschaftlicher Praxis, insbesondere des wissenschaftlichen Schreibens und der Informationsbeschaffung, • einen Überblick über Zeit- und Projektmanagement. 3 Inhalte a) Einführung in die Physikdidaktik (Seminar) • Geschichte des Physikunterrichts • Ziele und Begründungen des Physikunterrichts, Lehrplan- und Rahmenvorgaben (KMK, Bildungsstandards) • Modell der didaktischen Rekonstruktion • Methoden im Physikunterricht (Prinzipien der Unterrichtsgestaltung und methodische Zugangsweisen, Unterrichtskonzepte (genetisch, exemplarisch, entdeckend, darbietend) Artikulationsschemata) • Ziele und Einsatzformen des Experiments im Physikunterricht • Medien im Physikunterricht (Medieneinsatz, Bilder, Texte, klassische Medien (Buch, Tafel, OH- Projektor), digitale Medien) b) Didaktische Rekonstruktion (Seminar) • Das Modell der didaktische Rekonstruktion • Zielbezug und Bildungsqualität physikalischer Inhalte
• Grundlegende Kenntnisse schulspezifischer fachlicher Aspekte zu ausgewählten Themenfeldern • Ausgewählte Schülervorstellungen und typische Erhebungsmethoden • Verschiedene Kriterien und Verfahren didaktischer Reduktion und deren Anwendung • Analogien und Modelle • Basiskonzepte, kumulatives Lernen, vertikale und horizontale Vernetzung • Elementarisierung ausgewählter Inhalte für eine Lerngruppe im Physikunterricht und Beurteilung der Angemessenheit im Hinblick auf die affektiven und kognitiven Voraussetzungen der Schüler und das Lernziel • Reflexion eigener fachbezogener Denk- und Lernprozesse • Analysen von vorgegebenem Unterrichtsmaterial. c) ein Grundlagenseminar zur Physikdidaktik aus folgendem Veranstaltungskatalog: • Experimentieren im Physikunterricht Wissenschafts- und Erkenntnistheoretische Grundlagen Natur der Naturwissenschaften, Theorie- und Modellbildung Ziele und Funktionen des Experiments, Arten von Experimenten Kognitive Anforderungen und Potential von Experimenten, lernwirksamer Einsatz von Experimenten, typischer Schülerfehler und Schwierigkeiten in der Handhabung beim Experimentieren Vorgehensweisen beim Experimentieren im Physikunterricht, Mess- und Auswerteverfahren, Arbeitsweisen, Reflexion, Bewertungskriterien Planung des Vorgehens beim Experimentieren im Physikunterricht, Planen möglicher Handlungsalternativen, sinnvolle Einbettung von Experimenten in den Unterrichtsablauf, Zeitplanung , didaktisches Normalverfahren Verschiedene experimentelle Zugänge, Wissen über didaktisch adäquates Anordnen von Experimenten Offenes Experimentieren • Moderne Unterrichtsmethoden o Einsatzformen digitaler Medien im Physikunterricht o Fachdidaktische Funktionen digitaler Medien, Analog zu den Funktionen von Experimenten o Lern- und medienpsychologische Grundlagen, u.a. generative Theorie von multimedialen Lernens, Theorien zum Lernen mit multiplen Repräsentationen, Theorie der kognitiven Belastung o Planung von Unterricht mit neuen Medien o Formen des kooperativen Lernens im Physikunterricht o Theoretische Grundlagen der gemeinsamen Wissenskonstruktion, u.a. soziogenetische Perspektive, Perspektive der kognitiven Elaboration, soziokulturelle und situierte Perspektiven o Rahmenbedingungen für das kooperative Lernen • Kontextorientierter Physikunterricht Situiertes Lernen, Interessenforschung, Lernen in sinnstiftenden Kontexten, Fächerübergreifender und Fächerverbindender Unterricht 4 Lehrformen Seminar 5 Gruppengröße Seminar 20 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Die angebotenen Veranstaltungen werden auch im Lehramt Bachelor GyGe und Bk Physik verwendet. 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme durch Gruppenarbeit oder Vortrag in den gewählten Veranstaltungen Modulabschlussprüfung als mündliche Prüfung im Umfang von ca. 30 Minuten 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r P. Reinhold
herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819