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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Musik an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Musik an der Universität Paderb [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 129.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an grundschulen mit dem unterrichtsfach musik an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Musik an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs-und Studienvoraussetzungen ........................................................................ 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 6 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 7 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 7 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 8 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 9 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 9 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichungen ............................................... 10 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Die Einschreibung zum Studium des Unterrichtsfaches Musik setzt über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Die entsprechenden Regelungen sind in der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung in den Bachelorstudiengängen Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Musik, Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Musik, Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Musik in der jeweils geltenden Fassung festgelegt. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Musik ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang (1) Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Musik umfasst 36 Leistungspunkte (LP), davon sind 6 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. (2) Der Vertiefungsbereich für das Lehramt an Grundschulen kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Musik erfolgen. Wenn es im Unterrichtsfach Musik durchgeführt wird, so erhöht sich das Studienvolumen um 9 LP auf insgesamt 45 LP. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachpraktisch-künstlerischen Studien des Unterrichtsfaches Musik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Künstlerisch-musikalische Artikulations- und Darstellungsfähigkeit  Differenzierte musikalische Wahrnehmungs- und Dialogfähigkeit  Ästhetische Urteils- und Diskursfähigkeit  Fähigkeit, eigengestalterisch Musik zu improvisieren bzw. komponieren und solche Produktionsprozesse künstlerisch zu initiieren  Fähigkeit, Musik in/mit heterogen strukturierten Lerngruppen produktiv zu gestalten bzw. zu rezipieren. (2) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Musik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben  Grundlegende Kenntnisse und erste Praxiserfahrung über/mit Musik unterschiedlicher historischer und kulturell-ethnischer Herkunft  Grundfähigkeit, Musik als kulturelle Ausdrucksform im Kontext divergenter kultureller Systeme und in ihrer Wechselbeziehung zu anderen Kunstformen/Medien zu verstehen und zu reflektieren -4-  Grundlegende Kenntnisse bzgl. der Aufgaben, Ziele und Inhalte musikwissenschaftlicher Forschung bezogen auf die Grundschule  Grundkenntnisse und -fähigkeiten, wissenschaftliche Publikationen kritisch nutzen zu können  Grundkenntnisse und -fähigkeiten, zentrale Forschungsansätze der Musikpsychologie, - soziologie und -pädagogik auf grundschulrelevante Problemstellungen zu transferieren. (3) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Musik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Grundkenntnisse und -fähigkeiten, musikbezogene Lerninhalte exemplarisch auszuwählen und in adäquater Weise zum Gegenstand unterrichtlicher und außerschulischer Vermittlungsprozesse in der Grundschule zu machen  Grundkenntnisse und -fähigkeiten, Unterrichtmaterialien, Medien und wissenschaftliche Publikationen kritisch nutzen zu können  Didaktisches Reflexionsvermögen und erstes Methodenrepertoire als Grundlage für eigene musikbezogene Vermittlungsprozesse in der Grundschule. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 36 LP, davon 6 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 7 Module. Sofern der Vertiefungsbereich im Unterrichtsfach Musik absolviert wird, erhöht sich das Studienvolumen um 9 LP auf insgesamt 45 LP und 8 Module. Modul 1 ist dreisemestrig angelegt. Hiermit wird insbesondere in der künstlerischen Instrumentalpraxis, d. h. im Hauptinstrument bzw. im Hauptfach Gesang, eine sukzessiv aufbauende künstlerische Entwicklungsarbeit gewährleistet, die die Dauer von zwei Semestern übersteigt. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: 1. Künstlerische Instrumentalpraxis/Gesang 1 (Basismodul) 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1.-3. Sem. a) Hauptinstrument/Hauptfach Gesang b) Gesang/ Sprecherziehung P P 90 90 2. Künstlerische Instrumentalpraxis/Gesang 2 (Aufbaumodul) 5 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 4.-5. Sem. a) Hauptinstrument/Hauptfach Gesang b) Kinder- und Jugendstimmbildung c) Nebeninstrument (Git./Klav.) P P P 60 30 60 3. Ensemblepraxis 1 / Musiktheorie 6 LP -5- Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1.-2. Sem. a) Chor- und Ensembleleitung 1 b) Chor und Ensembleleitung 2 c) Musiktheorie/Gehörbildung 1 d) Musiktheorie/Gehörbildung 2 P P 45 45 45 45 4. Ensemblepraxis 2 / Schulische Instrumentalpraxis 3 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 3.-4. Sem. a) Chor- und Ensembleleitung 3 b) Schulische Instrumentalpraxis P P 60 30 5. Musikwissenschaft 1 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1.-2. Sem. a) Musikgeschichte 1 b) Musikgeschichte 2 c) Musikalische Formenlehre/Analyse P P 60 60 60 6. Musikwissenschaft 2 / Musikpädagogik 4 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 3.-4. Sem. a) Musikpädagogik/-didaktik: Grundlagen b) Musikrezeption und -wirkung P WP 60 60 7. Musikpraxis / Musikvermittlung 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 5.-6. Sem. a) Praxisfelder der Musikvermittlung b) Musik und Bewegung / Szenisches Spiel c) Liedbegleitung / Improvisation WP WP WP 90 30 60 8. Unterrichtsfach Musik (nur für Vertiefung) 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 3.+ 5. Sem. a) Arrangement/Medienpraxis b) Populäre Musik / Neue Medien c) Musikalische Entwicklung im Kindes- und Jugendalter WP WP WP 90 90 90 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. -6- § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt an Grundschulen umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Musik durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Musik als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, nach Abschluss des Bachelorstudiums eine reflektierte Auswahl zwischen verschiedenen, schulformbezogenen Masterstudiengängen zu treffen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, Erfahrungen in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, in auf Kommunikation und Vermittlung angelegeten Berufen oder in anderen Berufen vermitteln. Als musikbezogene Tätigkeitsfelder sind neben Schulpraktika besonders Praktika in kommunalen/privaten Musikschulen, Tonstudios, Veranstaltungsbüros, Medienunternehmen und Kulturinstitutionen denkbar. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Unterrichtsfach Musik beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Musik sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Musik werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: -7- Modul Modulbezeichnung Prüfungsleistung / Prüfungsform Modul 1 Künstlerische Instrumentalpraxis / Gesang 1 (Basismodul) a) Hauptinstrument/Hauptfach Gesang b) Gesang/Sprecherziehung Modulteilprüfungen in a) und b) als praktische Prüfungen; Modul 2 Künstlerische Instrumentalpraxis / Gesang 2 (Aufbaumodul) a) Hauptinstrument/Hauptfach Gesang b) Kinder- und Jugendstimmbildung Modulprüfung als praktische Prüfung in a). Modul 3 Ensemblepraxis 1 / Musiktheorie a) Chor- und Ensembleleitung 1 b) Chor- und Ensembleleitung2 c) Musiktheorie / Gehörbildung 1 d) Musiktheorie/Gehörbildung 2 Modulprüfung als Klausur (45 Min.) in d) Modul 4 Ensemblepraxis 2 / Schulische Instrumentalpraxis a) Chor- und Ensembleleitung 3 b) Schulische Instrumentalpraxis Modulprüfung als praktische Prüfung in a) Modul 5 Musikwissenschaft 1 a) Musikgeschichte 1 b) Musikgeschichte 2 c) Musikalische Formenlehre und Analyse Modulteilprüfungen als Klausuren (je 45 Min.) in a) und b) Modul 6 Musikwissenschaft 2/ Musikpädagogik a) Musikpädagogik/-didaktik: Grundlagen b) Musikrezeption und -wirkung Modulprüfung wahlweise in a) oder b) entweder als schriftliche Hausarbeit (10-15 Seiten) oder mündliche Prüfung (20-30 Min.) Modul 7 Musikpraxis / Musikvermittlung a) Praxisfelder der Musikvermittlung b) Musik und Bewegung / Szenisches Spiel c) Liedbegleitung / Improvisation Modulprüfung als Klausur (45 Min.) in a) Modul 8 Vertiefungsmodul Unterrichtsfach Musik a) Arrangement/Medienpraxis b) Populäre Musik/Neue Medien c) Musikalische Entwicklung im Kindes- und Jugendalter Modulprüfung wahlweise in b) oder c) entweder als schriftliche Hausarbeit (10-15 Seiten) oder mündliche Prüfung (20-30 Min.) (2) Prüfungsleistungen werden gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen wie in der oben angegebenen Form erbracht. Die wechselseitige Bezugnahme zwischen Fachwissenschaft, Fachdidaktik und künstlerischer bzw. schulbezogener Praxis, die bereits in der Modulstruktur implementiert ist, soll nach Möglichkeit auch bei der inhaltlichen Gestaltung und Durchführung von Modulprüfungen berücksichtigt werden. -8- (3) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme durch Kurzreferate, Tests, Protokolle, Projektarbeit, Portfolio, Erstellung eines Tonsatzes/Arrangements etc. zu erbringen. Die jeweilige Erbringungsform wird spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit durch die Lehrenden festgelegt. (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Bachelorarbeit (1) Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Musik verfasst, so hat sie einen Umfang der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus dem Unterrichtsfach Musik mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. (2) Wird die Bachelorarbeit gemäß § 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Musik angefertigt, so wird sie in der Regel in deutscher Sprache abgefasst. § 44 Bildung der Fachnote (1) Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Unterrichtsfach Musik gebildet, in die auch die Noten der fachpraktischen Prüfung eingehen. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Unterrichtsfach Musik geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. (2) Die separat auszuweisende Note für die fachpraktischen Prüfungen ergibt sich aus den Noten der jeweiligen Prüfungen mit folgender Gewichtung: Modul 1 40% (Modulteilprüfungen je 20 %) Modul 2 a) 40% Modul 4 a) 20% -9- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Musik an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Musik eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 74/11), geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB 87/14). Für Bachelorarbeiten, deren Bearbeitungszeitbeginn vor dem 1. Oktober 2016 liegt, einschließlich etwaiger mündlicher Verteidigung und Wiederholungen, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 ebenfalls die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 74/11), geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB 87/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Musik an der Universität Paderborn vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 74/11), geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB 87/14), außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 11. Februar 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 22. Januar 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst -16- Ensemblepraxis 2 / Schulische Instrumentalpraxis Modulnummer 4 Workload 90 h Credits 3 Studiensemester 3.-4. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Chor- und Ensembleleitung 3 b) Schulische Instrumentalpraxis Kontaktzeit 30 h 15 h Selbststudium 30 h 15 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: a) Chor- und Ensembleleitung 3  Musikpraktische und künstlerisch-ästhetische Fertigkeiten und Fähigkeiten;  Wissen über und praktische Erfahrungen mit der Musik verschiedener Genres.  Auswahl und Bewertung schulrelevanter Chor- und Ensemblestücke. b) Schulische Instrumentalpraxis  Spielpraktische Grundfertigkeiten auf einem Harmonieinstrument (Kl. / Git.)  Liedbegleitung im schulischen Kontext Spezifische Schlüsselkompetenzen:  Künstlerische Dialogfähigkeit  Ästhetische Urteilskompetenz  Selbstkompetenz  Umgang mit Heterogenität (in musikalischen Gestaltungs- und Vermittlungsprozessen) 3 Inhalte a) Chor- und Ensembleleitung 3  Grundlegende Dirigiertechniken: Taktmodelle, Auftakt/Abschlag, (Tempo-)Übergänge, Dynamik etc.;  Konzeption und Durchführung von Ensemble-/Chorproben unter Verwendung variabler Einstudierungsmethodik;  Sachadäquate Anwendung der erlernten Dirigiertechnik und Probenmethodik an 4-stimmigen Chorsätzen leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrades;  Integration von Instrumentalgruppierungen in die künstlerische Chorarbeit oder deren separate ensemblepraktische Anleitung. b) Schulische Instrumentalpraxis  Erarbeitung grundlegender Fertigkeiten auf einem Harmonieinstrument (Klav. / Git.)  Rhythmische und harmonische Begleitmuster für einfache schulspezifische Lieder 4 Lehrformen Einzel,- Gruppenunterricht, Seminar 5 Gruppengröße Einzelunterricht: 2 TN, Gruppenunterricht: 5 TN, Seminar: 40 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Lehramt für sonderpädagogische Förderung 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch des Moduls 3. 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme gem. § 42 Modulprüfung als praktische Prüfung in a) in Form einer Demonstration von Dirigiertechniken und Probenmethodiken anhand eines zuvor ausgewählten Musikstücks, das mit einem Chor und/oder einem Instrumentalensemble einstudiert wird (25-30 Min.). 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich erbrachte Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r: Steffen Schiel (verantwortlich), Eckhard Wiemann -17- Musikwissenschaft 1 Modulnummer 5 Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 1.-2. Sem. Häufigkeit des Angebots jährlich Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Musikgeschichte 1 b) Musikgeschichte 2 c) Musikalische Formenlehre / Analyse Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 30h 30h 30h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen:. a) Musikgeschichte 1 + 2  Verfügbares Überblickswissen über die abendländische Musikgeschichte des 14.-20. Jahrhunderts  Verständnis für die Wechselbezüge zwischen gesellschaftlichen, politischen, soziokulturellen und kunst- bzw. musikhistorischen Entwicklungsvorgängen;  Kenntnis wichtiger Entwicklungslinien musikalischer Populärkultur seit dem 19. Jh.  Kenntnis bedeutender Komponisten/Musiktheoretiker/Interpreten sowie musikalischer Gattungen und Genres einzelner Epochen;  Kenntnis ausgewählter zeittypischer Musikwerke und deren spezifische Merkmale sowohl im Bereich der Kunst- bzw. Konzertmusik als auch der Populären Musik;  Kenntnis und praxisbezogene Erfahrungen (mit) unterschiedlicher(n) musikhistorischer(n) Forschungsmethoden. c) Musikalische Formenlehre / Analyse  Verständnis Form bildender musikalischer Gestaltungsprinzipien;  Verständnis gattungs- und stilgeschichtlicher Entwicklungsvorgänge;  Fähigkeit, musikalische Strukturmerkmale hörend sowie anhand von Notentexten analytisch zu erfassen und qualitativ zu bewerten;  Kenntnis verschiedener musikanalytischer Methoden und Terminologien. Spezifische Schlüsselkompetenzen:  Ästhetische Urteilskompetenz  Individuelle Artikulationsfähigkeit 3 Inhalte a) Musikgeschichte 1+2  Stationen abendländischer Musikgeschichte vom Spätmittelalter bis ins ausgehende 20. Jahrhundert.  Entwicklungsstationen musikalischer Populärkultur in Europa und den USA seit dem 19. Jh. unter Berücksichtigung gesellschaftlich-soziologischer, medienkultureller und musiktechnischer Aspekte. b) Musikalische Formenlehre / Analyse  Formelemente, Gestaltungsprinzipien und Gattungen der abendländischen bzw. „klassischen“ Musik;  Strukturen vokaler und instrumentaler Kompositions- bzw. Musikpraxis in verschiedenen kulturellen und historischen Kontexten;  Hörende und notentextliche Musikanalyse. 4 Lehrformen Seminar 5 Gruppengröße Seminar: 40 TN -18- 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Lehramt für sonderpädagogische Förderung, Studium Generale 7 Teilnahmevoraussetzungen ./. 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme gem. § 42 Modulteilprüfungen als Klausuren (je 45 Min.) in a) und b) 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich erbrachte Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r: Prof. Dr. Thomas Krettenauer Musikwissenschaft 2 / Musikpädagogik Modulnummer 6 Workload 120 h Credits 4 Studiensemester 3.-4. Sem. Häufigkeit des Angebots jährlich Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Musikpädagogik/-didaktik: Grundlagen b) Musikrezeption und -wirkung Kontaktzeit 30h 30h Selbststudium 30 h 30h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: a) Einführung in die Musikpädagogik/-didaktik  Kenntnis grundlegender fachhistorischer und -systematischer Fragestellungen;  Grundverständnis für die Kernfragen musikpädagogischen Denkens und Handelns (u. a. Musiklernen, Musik verstehen);  Fähigkeit, fachdidaktische Sachverhalte und Problemstellungen beispielhaft zu erläutern und auf die schulmusikalische Unterrichtspraxis zu übertragen;  Bereiche des schulischen Musiklernens (Singen, Musizieren, Improvisieren, Tanzen, Hören, Interpretieren, Entdecken, Verbalisieren) nach fachtheoretischen und praktischen Gesichtspunkten darstellen und bewerten;  Erfahrungswissen über die Planbarkeit und Evaluierung musikalischer Lernprozesse. b) Musikrezeption und -wirkung  Fähigkeit, Funktionen und Bedeutung musikalischer Präferenzen im Kontext individueller Lebenswelten und verschiedener soziokultureller Milieus darzustellen;  Kenntnis und kritische Reflexion der psychologischen und soziologischen Bedingtheit musikalischer Einstellungen und Urteile;  Verständnis der emotionalen, kognitiven und sozialen Wirkungen von Musik und ihre Anwendung in verschiedenen Bereichen;  Praxisbezogenes Wissen über die Grundprinzipien der empirischen Forschung in der Musikpsychologie und Musiksoziologie. -19- Spezifische Schlüsselkompetenzen:  Ästhetische Urteilskompetenz  Individuelle Artikulationsfähigkeit 3 Inhalte a) Einführung in die Musikpädagogik/-didaktik  Begriffe, Aufgabenfelder und Forschungsgebiete der Musikpädagogik/-didaktik;  Geschichte der Musikpädagogik/-didaktik und Wechselbezüge zu den wissenschaftlichen Nachbardisziplinen;  Neuere musikdidaktische Konzeptionen im Überblick;  Planung, Durchführung und Reflexion musikbezogener Lern- und Aneignungsprozesse;  Aktionsräume schulischen Musikunterrichts: Theorie und Praxis. b) Musikrezeption und -wirkung  Entstehung und Entwicklung musikalischer Präferenzen;  (Musik-)Kultur, soziokulturelle Milieus, Medien, situative und individuelle Faktoren als Determinanten musikalischer Präferenzen;  Funktionalisierung und Wirkungen von Musik in individuellen Kontexten und öffentlichen Räumen;  Publikumsforschung, Musikmarkt und Musikvermittlung;  Prinzipien und Methoden musiksoziologischer Forschung. 4 Lehrformen Seminar 5 Gruppengröße Seminar: 40 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Lehramt für sonderpädagogische Förderung, Studium Generale 7 Teilnahmevoraussetzungen ./. 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme gem. § 42 Modulprüfung wahlweise in a) oder b) entweder als schriftliche Hausarbeit (10-15 Seiten) oder als mündliche Prüfung (20-30 Min.) 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich erbrachte Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r: Prof. Dr. Thomas Krettenauer , Prof. Dr. Heiner Gembris (Vertr.) -20- Musikpraxis / Musikvermittlung Modulnummer 7 Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 5.-6. Sem. Häufigkeit des Angebots jährlich Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Praxisfelder der Musikvermittlung b) Musik und Bewegung / Szenisches Spiel c) Liedbegleitung / Improvisation Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 60 h 0 h 30 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: a) Praxisfelder der Musikvermittlung  Kenntnis institutioneller und medialer Formen der Kultur- bzw. Musikvermittlung und Verständnis für deren gesellschaftliche Determinierung;  Grundkenntnisse empirischer Erforschung von Kulturvermittlung und deren Wirkung;  Praxisbezogene Fähigkeit zur (Mit-)Initiierung, Durchführung und kritischen Begutachtung selbstorganisierter Vermittlungsprojekte. b) Musik und Bewegung/Szenisches Spiel  Form- und Bewegungsabläufe in der Musik durch tänzerisch-choreographische Darstellung erfahrbar machen;  Fähigkeit, Musik mittels Bewegung, Körperhaltung, Mimik, Gestik und szenische Darstellung zu interpretieren;  Vertrautheit mit schulrelevanten (musik-)theatralischen Ausdrucksformen. c) Liedbegleitung/Improvisation  Sichere Anwendung musiktheoretischer Kenntnisse und grundlegende Fertigkeiten am Begleitinstrument;  Beherrschung der häufigsten schulbezogenen Begleitmodelle;  Anwendung der erworbenen sängerischen Fähigkeiten in der Liedbegleitung;  Fähigkeit zur Improvisation in verschiedenartigen Stilistiken. Spezifische Schlüsselkompetenzen:  Individuelle Artikulationsfähigkeit  Methodenkompetenz  Handlungskompetenz  Individuelle Artikulationsfähigkeit  Umgang mit Heterogenität (in musikalischen Gestaltungs- und Vermittlungsprozessen) 3 Inhalte a) Praxisfelder der Musikvermittlung  Kulturvermittlung / Kulturmanagement: Bedingungen, Funktionen und Perspektiven;  Interdisziplinäre Erklärungsmodelle und Forschungsansätze;  Vermittlungskonzepte von öffentlichen Bildungseinrichtungen, Theaterhäuser, Orchestern/Konzerthäusern etc.;  Musikvermittlung in der außerschulischen Bildungsarbeit bzw. in den Medien;  Kultur- und Musikvermittlung im internationalen Vergleich. b) Musik und Bewegung/Szenisches Spiel  Wechselseitige Bedingtheit von Musik, tänzerischen Ausdruck/Bewegung und Raum erkennen und erfahren;  Erlernen eines schulbezogenen tänzerischen bzw. schauspielerischen Ausdrucksvokabulars;  Improvisatorische Bewegung zu Musik und Konzeption eigener bzw. altersadäquater Choreographien; -21-  Erarbeitung, Reflexion und Weiterentwicklung von tanz- und theaterpädagogischen Konzeptionen. c) Liedbegleitung/Improvisation  Grundlagen der Instrumentaltechnik Klavier / Gitarre (soweit erforderlich);  Grundlegende und erweiterte Prinzipien und Modelle der Liedbegleitung;  Basis-Repertoire an alters- bzw. schulstufenspezifischen Liedern;  Analytische Betrachtungen und Improvisationsübungen anhand verschiedener musikalischer Stilistiken. 4 Lehrformen Musikpraxisseminar, Kleingruppenunterricht 5 Gruppengröße Musikpraxisseminar: 20 TN, Kleingruppenunterricht: 5 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Lehramt für sonderpädagogische Förderung 7 Teilnahmevoraussetzungen ./. 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme gem. § 42 Modulprüfung als Klausur (45 Min.) in a) 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich erbrachte Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r: Prof. Dr. Krettenauer, Eckhard Wiemann (Vertr.) Vertiefungsmodul Unterrichtsfach Musik Modulnummer 8 Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 3.+5. Sem. Häufigkeit des Angebots jährlich Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Arrangement/Medienpraxis b) Populäre Musik/Neue Medien c) Musikalische Entwicklung im Kindes- und Jugendalter Kontaktzeit 30h 30h 30h Selbststudium 60h 60h 60h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: a) Arrangement/Medienpraxis  Grundlegende Fähigkeiten zur Erstellung von spezifischen Arrangements  Situativ bedingte Instrumentation b) Populäre Musik/Neue Medien  Historische und gegenwärtige (Pop-)Musikkulturen unter soziologischen, kulturtheoretischen und musikwissenschaftlich-ästhetischen Aspekten analysieren und kritisch reflektieren;  Kritisches Verständnis und Wissen zur Funktionalisierung und Medialisierung von (Pop-)Musik;  Forschungsfragen zur populären Musik unter besondere Berücksichtigung jugendsoziologischer, psychologischer und musikpädagogischer Aspekte thematisieren;  Informations- und Kommunikationstechnologien bezüglich ihrer Eigenschaften, Relevanz, und Effizienz für alltägliche und/oder schulische musikbezogene Lern- und Aneignungsprozesse kennen und qualitativ beurteilen. c) Musikalische Entwicklung im Kindes- und Jugendalter  Grundlagen und Erscheinungsformen musikalischer Begabung darstellen und Möglichkeiten ihrer Förderung erörtern;  Entwicklungsprozesse im Bereich der musikalischen Wahrnehmung und Kognition, des Singens und Musizierens im Kindes- und Jugendalter darstellen und mit Bezug auf den Musikunterricht reflektieren;  Können die ontogenetische und phylogenetische Bedeutung musikalischer Begabung und ihrer Entwicklung darstellen. Spezifische Schlüsselkompetenzen:  Selbstkompetenz  Individuelle Artikulationsfähigkeit  Interagieren in heterogen strukturierten Gruppen 3 Inhalte a) Arrangement/Medienpraxis  Umsetzung der musiktheoretischen Kenntnisse in eigenschöpferische Produkte;  Grundlagen der Anwendung moderner Notations-, Sequenzer- und Audiosoftware;  Anwenden kreativer Kompositions- und Arrangierprozesse mit Hilfe neuer Medien;  Arrangement vorgegebener Musikbausteine/-stücke im Hinblick auf formale Abläufe, Instrumentation und schulbezogene Anwendbarkeit;  Entwicklung eigener Musikstücke mit den Schwerpunkten „Musik für Kinder“ (Grundschule) und „Songwriting“ (Haupt- bzw. Realschule und entsprechende Jahrgangsstufen der Gesamtschule). b) Populäre Musik/Neue Medien  Zeittypische populärmusikalische Stil- und Ausdrucksformen (einschließlich deren Vertreter) analytisch erarbeiten, vergleichen, zielgruppenadäquat präsentieren und dokumentieren;  Popmusikhistorische Phänomene unter ästhetischen, kultur- und sozialgeschichtlichen Perspektiven und ihren medialen Bedingungen erkennen und wissenschaftlich differenziert darstellen;  Einflüsse digitaler Medientechnologien auf die Produktion, Distribution, Rezeption und Weiterverarbeitung von populärer Musik theoretisch analysieren und (exemplarisch) realisieren. c) Musikalische Entwicklung im Kindes- und Jugendalter  Forschungsergebnisse und grundlegende wissenschaftliche Diskussionen zum Thema musikalische Begabung und zum Erwerb musikalischer Expertise;  Entwicklung musikalischer Wahrnehmung, Kognition und Erlebnisfähigkeiten;  Entwicklung von Singfähigkeiten, Instrumentalspiel und musikalischer Kreativität;  Entwicklung musikalischer Präferenzen und ästhetischer Urteile;  Zusammenhänge zwischen musikalischer Entwicklung und anderen Entwicklungsbereichen (z.B. Intelligenz, Sozialverhalten). 4 Lehrformen Ensemble, Seminar 5 Gruppengröße Seminar: 40 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Lehramt für sonderpädagogische Förderung 7 Teilnahmevoraussetzungen ./. 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme gem. § 42 Modulprüfung wahlweise in b) oder c) als schriftliche Hausarbeit (10-15 Seiten) oder als mündliche Prüfung (20-30 Min.) 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten sind Erfolgreich erbrachte Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r: Prof. Dr. H. Gembris (verantwortlich), Ulrich Lettermann, Prof. Dr. Thomas Krettenauer herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819