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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 119.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an berufskollegs mit der kleinen beruflichen fachrichtung fertigungstechnik an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 4 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 4 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 5 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 5 § 44 Bildung der Fachnote.................................................................................................... 6 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 6 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 6 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Studienbeginn ist das Wintersemester oder das Sommersemester. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik umfasst 27 Leistungspunkte (LP), davon 3 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben. Sie  haben ein solides und strukturiertes Fachwissen zu grundlegenden Gebieten der Fertigungstechnik erworben und können damit gezielt Bildungsprozesse im Fach Fertigungstechnik gestalten und neue fachliche und fächerverbindende Entwicklungen selbstständig in den Unterricht einbringen.  können fertigungstechnisch relevante Inhalte in grundlegenden Zusammenhängen und verschiedenen Anwendungsbezügen sowie gesellschaftliche Auswirkungen erfassen, bewerten und erklären.  sind mit den Erkenntnis- und Arbeitsmethoden der Fertigungstechnik vertraut und verfügen über eine ausreichende praktische Kompetenz für den Einsatz schulrelevanter Hard- und Software. (2) In den fachdidaktischen Studien der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben. Sie  haben ein anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen erworben und können damit gezielt Vermittlungs- und Lernprozesse im Fach Fertigungstechnik gestalten und neue fachdidaktische Entwicklungen selbstständig in den mediengestützten Unterricht und in die Schulentwicklung einbringen.  können fachdidaktische Konzepte der Lernsituationsgestaltung anwenden und darauf basierend Lernaufgaben entwickeln, formulieren und reflektieren;  können industrietypische Soft- und Hardware (z.B. Festo-Komponenten und SolidWorks) gezielt und geeignet anwenden und zur gezielten Anwendung anleiten;  können Unterrichtskonzepte und -medien auch für heterogene Lerngruppen inhaltlich bewerten und fachlich gestalten, sowie neue Themen in den Unterricht adressatengerecht einbringen. -4- § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 3 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Basismodul 1 – Prozessketten in der Fertigungstechnik 12 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1./2.Sem. a) Werkzeugtechnologie b) Zwei Wahlpflichtveranstaltungen aus dem Katalog des Moduls P WP 120 240 Basismodul 2 – Leichtbau 12 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1./2. Sem. a) Leichtbau I b) Zwei Wahlpflichtveranstaltungen aus dem Katalog des Moduls P WP 120 240 Vertiefungsmodul Didaktik berufsspezifischer Medien 3 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 2. Sem. Gestaltung von Lernsituationen anhand von berufsspezifischen Medien für die Fachrichtung Fertigungstechnik P 90 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. § 39 Praxissemester Das Masterstudium in der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Berufskolleg. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Die Kleine berufliche Fachrichtung Fertigungstechnik beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. -5- Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen in der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) In der Kleinen beruflichen Fachrichtung Maschinenbautechnik werden folgende Prüfungsleistungen als Modulabschlussprüfungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:  Basismodul 1 Prozessketten in der Fertigungstechnik: Eine Klausur oder eine mündliche Prüfung in dem Fach Werkzeugtechnologie als Modulabschlussprüfung  Basismodul 2 Leichtbau: Eine Klausur oder eine mündliche Prüfung in dem Fach Leichtbau als Modulabschlussprüfung  Vertiefungsmodul Didaktik berufsspezifischer Medien: Eine mündliche Prüfung oder eine Hausarbeit als Modulabschlussprüfung Mindestens eine Prüfungsleistung soll in mündlicher Form erbracht werden (2) Darüber hinaus sind Studienleistungen und Nachweise der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung im Anhang zu erbringen. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für Studienleistungen und den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Masterarbeit (1) Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen in der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. (2) Wird die Masterarbeit in der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP. -6- § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für die Kleine berufliche Fachrichtung Fertigungstechnik gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 31. Mai 2013 (AM.Uni.PB 52/13). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik an der Universität Paderborn vom 31. Mai 2013 (AM.Uni.PB 52/13) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Maschinenbau vom 27. Mai 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 21. Mai 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 24. Juni 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst -7- Anhang Studienverlaufsplan Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik Se. Modul Lehrveranstaltungen 1 Basismodul 1 Prozessketten in der Fertigungstechnik Werkzeugtechnologie 1. Wahlpflichtfachveranstaltung aus dem Katalog des Moduls Prozessketten in der Fertigungstechnik Basismodul 2 Leichtbau Leichtbau 2 Basismodul 1 Prozessketten in der Fertigungstechnik 2. Wahlpflichtfachveranstaltung aus dem Katalog des Moduls Prozessketten in der Fertigungstechnik Basismodul 2 Leichtbau 1. Wahlpflichtfachveranstaltung aus dem Katalog des Moduls Leichtbau 2. Wahlpflichtfachveranstaltung aus dem Katalog des Moduls Leichtbau Vertiefungsmodul Didaktik berufsspezifischer Medien Gestaltung von Lernsituationen anhand von berufsspezifischen Medien für die Fachrichtung Fertigungstechnik 3 Praxissemester -8- Modulbeschreibungen Basismodul 1 Prozessketten in der Fertigungstechnik Prozessketten in der Fertigungstechnik Nummer 1 Workload 360 h Credits 12 Studiensemester 1., 2. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Jahr Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen LV-Nr. Lehrformen, Semester Kontaktzeit Selbststudium Werkzeugtechnologie L.104.24270 V2 Ü1, WS 45 h 75 h Umformtechnik 2 L.104.24255 V2 Ü1, SS 45 h 75 h Fertigungstechnische Prozessketten L.104.24240 V2 Ü1, SS 45 h 75 h Innovative Prozesse in der Fertigungstechnik L.104.24260 V2 Ü1, WS 45 h 75 h Spanende Fertigung L.104.24245 V2 Ü1, SS 45 h 75 h Materialsimulation L.104.22260 V2 Ü1, WS 45 h 75 h FEM in der Werkstoffsimulation L.104.22221 V2 Ü1, WS 45 h 75 h Innovationslabor Fertigungstechnik L.104.24760 S4, SS 45 h 75 h Additive Fertigungsverfahren L.104.32235 V2 Ü1, SS 45 h 75 h Das Modul besteht aus drei Veranstaltungen. Die erste Veranstaltung ist Pflicht, und es sind zwei weitere Veranstaltungen aus der obigen Liste zu wählen. 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Die Studierenden können wichtige Elemente von produktionstechnischen Prozessketten benennen und deren Stellung in der Prozesskette, ihre Wirkung und Wechselwirkung beschreiben. Die hier zu betrachtende Prozesskette reicht von der Auslegung und Methodenplanung von Umformwerkzeugen, über die umformtechnische Fertigung bis hin zu Aspekten des Qualitätsmanagements einschließlich der „menschlichen“ Faktoren wie Kommunikation und Motivation. Auf Basis dieses tiefgreifenden Wissens können reale produktionstechnische Prozessketten analysiert und Lösungen bzw. Verbesserungsansätze generiert werden. 3 Inhalte Werkzeugtechnologie: • Grundlagen der FEM bei der Werkzeug-Auslegung • Methodenplanung im Bereich der Blechumformung auf Basis der FEM • Herstellung und Eigenschaften von Werkzeugen • Computer Aided Manufacturing bei der Werkzeug-Herstellung • Messmaschinen in der Werkzeugfertigung • Sondermaschinen • Installation und Wartung von Produktionsmaschinen • Praxisübungen: - FEM bei der Auslegung von Umformwerkzeugen - CAM: Erstellen eines CNC-Fräsbearbeitungsprogramms - CNC-Fertigung - Vermessen und bewerten von Werkzeugen und Umformteilen Die Inhalte der weiteren Veranstaltungen sind in PAUL beschrieben. -9- 4 Lehrformen Vorlesungen, Übungen, Selbststudium 5 Gruppengröße Vorlesung: 120 TN, Übung: 20 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) - 7 Empfohlene Vorkenntnisse Umformtechnik 1, Spanende Fertigung 8 Prüfungsformen Studienleistungen in Form eines Gesprächs mit einer Dauer von ca. 30 Minuten in den beiden gewählten Wahlpflichtfächern. Eine Klausur mit einem Umfang von 1,5 - 2 h oder eine mündliche Prüfung mit einem Umfang von 30 – 45 Minuten in dem Fach Werkzeugtechnologie als Modulabschlussprüfung. 9 Voraussetzungen für a) die Teilnahme an Prüfungen bzw. b) die Vergabe von Kreditpunkten a) Erfolgreich absolvierte Studienleistungen b) Bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragter Prof. Dr. W. Homberg herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819