Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 109.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach kunst an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 5 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 6 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 7 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 7 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 7 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 8 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 8 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 8 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 9 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Die Einschreibung zum Studium des Unterrichtsfaches Kunst setzt über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Die entsprechenden Regelungen sind in der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung in den Bachelorstudiengängen Lehramt an Grundschulen mit dem Fach Kunst, Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Fach Kunst, Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Fach Kunst, Lehramt an Berufskollegs mit dem Fach Kunst, Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Fach Kunst sowie Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang mit dem Fach Kunst und Kunstvermittlung bzw. mit dem Fach Kunstvermittlung, Kunst und Kontext in der jeweils geltenden Fassung festgelegt. Für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst gelten die entsprechenden Regelungen des Bachelorstudiengangs Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Fach Kunst. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Kunst ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Kunst umfasst 60 Leistungspunkte (LP), davon sind 9 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Kunst sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Durch die Kunstpraxis sollen die Studierenden grundlegende individueller Kompetenzen wie Kreativität, Flexibilität, Wahrnehmungssensibilität, Fantasiefähigkeit verbunden mit Selbst- Reflexivität, ästhetischer Urteilsfähigkeit sowie erforderlicher Grundlagen ästhetischer Kommunikationsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen ausbilden. Dabei sollen sie Grundlagen ästhetischer Wahrnehmung und Erfahrung sowie die Bedeutung von Sinnlichkeit und Körperlichkeit insbesondere für Kinder und Jugendliche in der entsprechenden Altersstufe kennenlernen. Die Studierenden sollen in der Lage sein, Phänomene der Alltagskultur und der medial vermittelten Welt im Hinblick auf ästhetisch gestaltete Lebensformen zu analysieren kunstpraktischer Verfahren und Techniken in den Bereichen von Malerei, Grafik,im dreidimensionalen Bereich von Bildhauerei, Installation, Objekt und Raum sowie im Bereich von Fotografie, Film/Video, Digitale Medien sowie Performance anzuwenden. Der Kompetenzerwerb des fachwissenschaftlichen Studiums soll sich darin ausdrücken, dass die
-4- Studierenden auf der Basis wissenschaftlicher Theorien und empirischer Forschung in der Lage sind, historische und aktuelle künstlerische und kulturelle Phänomene in ihrer inneren Logik zu erkennen, kontextuell einzuordnen und kritisch zu reflektieren; Methoden, Arbeitsweisen und Theorien der Kunstwissenschaft bzw. Kunstgeschichte zu erfassen,darzustellen und sachkundig auf die grundlegenden Inhalte der Kunstwissenschaft anzuwenden; mit Werken und Fragestellungen historischer wie zeitgenössischer Kunst methodensicher und kritisch umzugehen; Methoden zu deren Analyse anzuwenden, gegebene Sachverhalte kritisch zu hinterfragen, und sich in gegenwärtige und zukünftige fachwissenschaftliche Diskurse einzuarbeiten; relevante bezugswissenschaftliche Themen aus dem Spektrum der Kulturwissenschaften identifizieren, methodensicher bewerten und mit den fachwissenschaftlichen Bereichen vernetzen; gewonnene Einsichten und Erkenntnisse sprachlich angemessen zu fassen und sie in gesprochenem wie geschriebenem Wort darzulegen. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Kunst sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: die Fähigkeit, theoretisches Wissen zu erarbeiten und zu erläutern sowie eigenständige Fragestellungen in Bezug auf kunstpädagogische bzw. fachdidaktische Theorien, Konzepte und Positionen zu entwickeln; wesentliche fachgeschichtliche Konzepte und Methoden des Kunstunterrichts und ihrer Kritik kennenlernen sowie Unterrichtsmodelle und deren didaktische Begründung, Planung, Erprobung, Reflexion durchführen können; die Fähigkeit, sich in ästhetische Bildwelten von Kindern und Jugendlichen der entsprechenden Altersstufen einzudenken, deren ästhetische Wahrnehmung und ästhetische Gestaltungsfähigkeiten zu beobachten, zu diagnostizieren und entsprechend zu fördern; die Fähigkeit, die Besonderheit der Methoden im Bereich der Kunst und ihrer Didaktik zu erfassen, zu beschreiben und die entsprechenden Vorgehensweisen anzuwenden; die Fähigkeit, künstlerisch-praktische Verfahren unter fachdidaktisch orientierten Fragestellungen zu verbinden und auf den Bereich Haupt-, Real- und Gesamtschule zu beziehen; die Fähigkeit, unterschiedliche schulformspezifische Herangehensweisen an ästhetisch erfahrbare Wirklichkeit mit Blick auf Heterogenität zu entwickeln. (3) Mit einer ästhetischen Kompetenz im Bereich der Kunst sind in der Fachgeschichte der ästhetischen Erziehung immer auch soziale Fähigkeiten verbunden. Der soziale Kompetenzerwerb soll sich darin ausdrücken, dass die Studierenden in der Lage sind, eigene künstlerisch-wissenschaftliche Vorhaben in Zusammenarbeit mit anderen entwickeln und darstellen (ästhetisch-soziale Kompetenz, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit). vor dem Hintergrund eines fundierten Wissens und eigener Erfahrungen ästhetische Urteile über eigene Arbeiten und die Arbeiten anderer zu fällen und zu begründen.
-5- § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 60 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 6 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Basismodul I: Einführung in die künstlerische Praxis 12 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1./2. Sem. 1. Atelier: Zeichnung/Druckgrafik 2. Atelier: Malerei 3. Atelier: Bildhauerei/Objekt und Raum/Installation 4. Atelier: Fotografie/Film/Video/Digitale Medien/ Performance WP WP WP WP 90 h 90 h 90 h 90 h Basismodul II: Einführung in die Kunstwissenschaft 12 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1./2. Sem. 1. Einführung in die Kunstgeschichte 2. Kunsttheorie/Bildwissenschaft/Medienästhetik 3. Themen und Fragestellungen der Kunstgeschichte P WP WP 90 h 90/180 h* 90/180 h* Basismodul III: Kunstdidaktik 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 3. Sem. 1. Einführung in die Kunstdidaktik 2. Kunstpädagogische Diskurse und Ästhetische Sozialisation (mit schulformspezifischen Schwerpunkt) WP WP 90 h 180 h
-6- Aufbaumodul I: Kontext Kunst 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 4./5. 1. Aufbauendes künstlerisches Projekt nach Wahl 2. Themen und Fragestellungen aus Kunst und Kultur WP WP 90/180 h* 90/180 h* Aufbaumodul II: Kunstwissenschaft 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 3./4. Sem. 1. Themen und Fragestellungen der Kunstwissenschaft aus Kunst, Architektur, Design, Alltagsästhetik, Digitale Medi- en 2. Kunst-, kultur- und mediengeschichtliche Fragestellungen WP WP 90/180 h* 90/180 h* Aufbaumodul III: Künstlerische Praxis 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 5./6. Sem. 1. Aufbauendes künstlerisches Projekt (BildhauereiObjekt und Raum, Installation) 2. Aufbauendes künstlerisches Projekt (Grafik, Malerei, Fotografie, Film/Video,Digitale Medien, Performance) WP WP 90/180 h* 90/180 h* * Im Basismodul II sowie in den Aufbaumodulen I-III ist jeweils eine Veranstaltung nach Wahl der Studierenden mit einem Workload von 180 h zu absolvieren. (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Kunst durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Kunst als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, einen Perspektivwechsel von der Schülerzur Lehrerrolle anzubahnen und Erwartungen an den und Vorstellungen zum angestrebten Beruf zu überdenken. Es kann die Studierenden dazu befähigen, künstlerische und kunstwissenschaftliche Inhalte auf Prozesse und Situationen schulischer Praxis zu beziehen und die Bezüge zwischen künstlerischwissenschaft- lichen Erkenntnissen und praktischem Handeln zu reflektieren sowie eine professionsorientierte Studienhaltung aufzubauen und erste praktische Erfahrungen aus der Perspektive von Lehreraufgaben zu gewinnen. Als außerschulisches Praktikum im Bereich der ästhetischen, künstlerischen und kunstwissenschaftlichen Bildung kann es dazu dienen, Erfahrungen im offenen Bildungsbereich zu sammeln und einen Einblick in die Wissensvermittlung nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch im Rahmen der Erwachsenenbildung zu erhalten. Darüber hinaus dient es dazu, berufliche Flexibilität zu gewährleisten, fächerübergreifende Qualifikationen zu
-7- entwickeln und Orientierungshilfen in über den Lehrerberuf hinausgehende Berufsfelder wie z.B. auf Kommunikation und Vermittlung angelegte Berufe geben können. Dabei können Erfahrungen im Bereich der Kunstvermittlung und Kunstgeschichte/Geschichte und Ästhetik der visuellen Medien in außerschulischen Bildungseinrichtungen gesammelt werden. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Unterrichtsfach Kunst beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Kunst sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Kunst werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Basismodul I: Modulprüfung durch Abgabe einer Mappe, in der die in den vier Lehrveranstaltungen des Moduls enstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten gesammelt und schriftlich dokumentiert werden. Basismodul II: Modulprüfung im Zusammenhang mit Lehrveranstaltung „Kunsttheorie/Bildwissenschaft/Medienästhetik“ oder der Lehrveranstaltung „Themen und Fragestellungen der Kunstgeschichte“ Basismodul III: Modulprüfung anknüpfend an die Lehrveranstaltung 2 „Kunstpädagogische Diskurse und Ästhetische Sozialisation“ Aufbaumodul I: Modulprüfung in Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung nach Wahl Aufbaumodul II: Modulprüfung in Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung nach Wahl Aufbaumodul III: Modulprüfung als künstlerisch-praktische Prüfung, in der die im Modul entstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten präsentiert und erläutert werden (Fachpraktische Prüfung) (2) Modulprüfungen können durch Klausuren (90-120 Minuten), Hausarbeiten (10-15 Seiten Umfang), mündliche Prüfungen (ca. 30 Minuten), fachpraktische Prüfungen, künstlerisch-praktische
-8- Arbeiten mit schriftlicher Dokumentation (5-10 Seiten), Ausstellungsprojekte mit schriftlicher Dokumentation (5-10 Seiten) oder Portfolios (10-15 Seiten) erbracht werden. Mindestens eine der Prüfungen aus dem fachwissenschaftlichen/fachdidaktischen Bereich soll als mündliche Prüfung und eine als schriftliche Hausarbeit absolviert werden. (3) Der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an Lehrveranstaltungen erfolgt durch einen oder mehrere Tests, (Protokoll, Seminarpapier, Referat, Arbeitsbuch) oder eine abgeschlossene und dokumentierte künstlerisch-praktische Arbeit. (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Bachelorarbeit (1) Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Kunst verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus dem Unterrichtsfach Kunst mit wissenschaftlichen und künstlerischen (Kunstwissenschaft oder Kunstpraxis) Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit mit einem Theorie-Schwerpunkt kann wahlweise in der Kunstwissenschaft oder der Kunstdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. Aufgrund der spezifischen Theorie-Praxis-Relation im Fach Kunst kann die Bachelorarbeit auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen o d e r kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 15-20 Seiten haben. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Kunst gebildet, in die auch die Note der fachpraktischen Prüfung eingeht. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Kunst geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst an der Universität Paderborn eingeschrieben werden.
-9- (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 71/11), geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB 86/14). Für Bachelorarbeiten, deren Bearbeitungszeitbeginn vor dem 1. Oktober 2016 liegt, einschließlich etwaiger mündlicher Verteidigung und Wiederholungen, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 ebenfalls die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 71/11), geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB 86/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen einschließlich der erweiterten Bezeichnung „Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst an der Universität Paderborn vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 71/11), geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB 86/14), außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 11. Februar 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 22. Januar 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
-16- 3 Inhalte Die Studierenden werden in die Geschichte der Kunstpädagogik eingeführt und setzen sich mit historischen und aktuellen Konzepten der Kunstpädagogik auseinander. Sie werden auf der Basis der Entwicklung des bildnerischen Ausdrucks von Kindern und Jugendlichen mit ästhetischen Sozialisationsformen und dem kinder- und jugendkulturellen Ausdruck (z.B. der Kinderzeichnung) vertraut gemacht. Neben ersten kunstpädagogischen Erfahrungen werden unterschiedliche Unterrichtsmethoden und didaktische Fragestellungen, auch im Kontext der Transkulturalität und mit Blick auf schulformspezifische Besonderheiten, diskutiert. Aktuelle kunstpädagogische Diskurse und Praktiken sowie verschiedene Formen der Leistungsbeurteilung werden erarbeitet. 4 Lehrformen Seminar, Vorlesung, Projekt 5 Gruppengröße Seminar: 40 TN; Vorlesung: 120 TN; Projekt: 25 TN 6 Verwendung des Moduls Das Modul findet auch Verwendung in den Bachelorstudiengängen „Kunst“ für das Lehramt GyGe sowie BK. 7 Teilnahmevoraussetzungen Keine 8 Prüfungsformen Die Modulprüfung wird, anknüpfend an die Lehrveranstaltung 2, eine Hausarbeit (10-15 Seiten), ein Portfolio (10-15 Seiten) oder eine mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) erbracht. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen gemäß § 42 Abs. 3. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Ströter-Bender, Prof. Dr. Schmidt
Aufbaumodul I: Kontext Kunst Modulnummer AM I Workload 270 h Credits 9 LP Studiensemester 4.-5.Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Aufbauendes künstlerisches Projekt nach Wahl* 2. Themen und Fragestellungen aus Kunst und Kultur* *Eine der beiden Veranstaltungen ist mit einem Workload von 180 h zu absolvieren. Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 60/150 h 60/150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden sollen durch die Realisation eines aufbauenden künstlerischen Projektes einen vertieften Einblick in kunstpraktische Tätigkeiten erhalten. Neben der gestalterischen Arbeit stehen die theoretische Reflexion der eigenen künstlerischen Tätigkeit und die Erarbeitung künstlerischer und kunsttheoretischer Kontexte im Mittelpunkt. Darüber hinaus gibt dieses Aufbaumodul einen erweiterten Einblick in ausgewählte Themen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Museum. • Die Studierenden sind in der Lage, ein umfassendes künstlerisches Projekt zu planen, umzusetzen und zu reflektieren. • Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende Verfahren künstlerischer Praxis weiter zu differenzieren und zu vertiefen. • Die Studierenden sind in der Lage, individuelle künstlerische Zugänge und Strategien weiter auszuformen. • Die Studierenden verfügen über Kenntnisse, Einsichten und Methodenwissen, um sich in spezielle Fragestellungen der Bereiche Kunstwissenschaft, insbesondere der Kunstgeschichte, Kultur und Museum einzuarbeiten, diese zu reflektieren und zu vernetzen. • Die Studierenden können sich eigene Arbeitsvorhaben bezugswissenschaftliche Theorien, Analyseverfahren und Methoden aneignen und sie an selbst gewählten Beispielen problemorientiert entwickeln und darstellen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Mündliche Präsentation, • Arbeits- und Präsentationstechniken • Konzeption von Thesenpapieren, Folien, Bildschirmpräsentationen • Schriftliche Darstellung von Zusammenhängen in Form von Ausarbeitungen oder Hausarbeiten • Kritische Analyse von Argumentationen • Fähigkeit in sprachlich und logisch korrektem Argumentieren • Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit der Umwelt • Fähigkeit, Diskussionen zu leiten • Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team • Fähigkeit zur interdisziplinären Arbeit. • Fähigkeit zur selbstständigen Einarbeitung in Problemstellungen der Kunst 3 Inhalte Dieses Modul ermöglicht den Studierenden über die traditionellen Bildverfahren hinaus aktuelle grenzüberschreitende Disziplinen künstlerischer Praxis, aktuelle Bildverfahren und Digitale Medien kennen zu lernen, diese projektorientiert und selbstständig in Theorie und Praxis zu erproben und in synchroner wie historischer Perspektive zu vernetzen. Sie vertiefen darüber hinaus ausgewählte Fragestellungen aus Kunstgeschichte und Medienwissenschaft sowie verschiedene Inhalte und Methoden der Kunstdidaktik. Der Projektcharakter und interdisziplinäre Verfahren stehen hierbei im Vordergrund.
4 Lehrformen Seminar, Projekt, Vorlesung 5 Gruppengröße Kunstwissenschaftliches Seminar: 40 TN; Vorlesung: 120 TN; Projekt: 25 TN; Künstlerisches und gestalterisches Seminar: 25 TN 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen Nein. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch von Basismodul 1 und Basismodul 2 8 Prüfungsformen Die Modulprüfung wird, anknüpfend an eine Lehrveranstaltung nach Wahl, durch eine Klausur (90-120 Min.), eine Hausarbeit (10-15 Seiten), eine mündliche Prüfung (ca. 30 Min.), eine künstlerisch-praktische Arbeit mit schriftlicher Dokumentation (5-10 Seiten) oder ein Ausstellungsprojekt mit schriftlicher Dokumentation (5-10 Seiten) erbracht. 9 Voraussetzungen für. die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen gemäß § 42 Abs. 3. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Autsch, Prof. Dr. Lemke
19 Aufbaumodul II: Kunstwissenschaft Modulnummer AM II Workload 270 h Credits 9 LP Studiensemester 5.-6. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Themen und Fragestellungen der Kunstwissenschaft aus Kunst, Architektur, Design, Alltagsästhetik, Digitale Medien* 2. Kunst-, kultur- und mediengeschichtliche Fragestellungen* *Eine der beiden Veranstaltungen ist mit einem Workload von 180 h zu absolvieren. Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 60/150 h 60/150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Das Aufbaumodul gibt den Studierenden einen erweiterten Einblick in die Kunstwissenschaft. Dies stellt die Grundlage dar, um kunstwissenschaftliche Fragestellungen aufzuzeigen und sie mit wissenschaftlichem Verständnis und deren Methoden zu klären Die Studierenden verfügen über Kenntnisse, Einsichten und Methodenwissen, um sich in spezielle Fragestellungen und Bereiche der Kunst-, Kultur- und Medienwissenschaften einzuarbeiten und diese zu reflektieren zu vernetzen. Die Studierenden können sich eigene Arbeitsvorhaben bezugswissenschaftliche Theorien, Analyseverfahren und Methoden aneignen und sie an selbst gewählten Beispielen problemorientiert entwickeln und darstellen. Die Studierenden können relevante Themen, Inhalte, Gegenstände und Fragestellungen (z. B. Medienbilder, Alltagsobjekte, Körper, Raum) ästhetisch erforschen, nach verschiedenen Gesichtspunkten (historische, politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, anthropologische, philosophische, anthropologische psychologische Grundannahmen, Genderforschung) charakterisieren und darlegen. Die Studierenden können Forschungsergebnisse der Kunstwissenschaft angemessen darstellen, in ihrer fachlichen Bedeutung und Reichweite einschätzen und Verbindungslinien zu affinen Feldern aus dem Spektrum der Kulturwissenschaften aufzeigen. Die Studierenden können die Relevanz der fachlichen bzw. bezugswissenschaftlichen Fragestellungen, Methoden, theoretischen Ansätze und Forschungsergebnisse im Zusammenhang mit den Gegenständen der Kunstwissenschaften in Bezug auf das spätere Berufsfeld einschätzen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Mündliche Präsentation, • Arbeits- und Präsentationstechniken • Konzeption von Thesenpapieren, Folien, Bildschirmpräsentationen • Schriftliche Darstellung von Zusammenhängen in Form von Ausarbeitungen oder Hausarbeiten • Kritische Analyse von Argumentationen • Fähigkeit in sprachlich und logisch korrektem Argumentieren • Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit der Umwelt • Fähigkeit, Diskussionen zu leiten • Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team • Fähigkeit zur interdisziplinären Arbeit. • Fähigkeit zur selbstständigen Einarbeitung in Problemstellungen der Kunstwissenschaft 3 Inhalte Die Studierenden vertiefen ausgewählte Fragestellungen der KunstBildwissenschaft im Hinblick auf deren Spekturm in den Fachgebieten der Kunstgeschichte und der Medienwissenschaft und legen Schwerpunkte in der Geschichte der Kunst sowohl der älteren Epochen als auch des 20. und 21. Jahrhunderts. Sie sind in der Lage, ästhetische und kunsttheoretische Problemstellungen zu formulieren und wissenschaftlich zu bearbeiten.
4 Lehrformen Seminar, Vorlesung, Projekt, Exkursion/Übung vor Originalen (z.B. Museums- und Ausstellungsbesuche, Orts- und Baubegehungen, Besuche in KünstlerInnen-Ateliers) 5 Gruppengröße Seminar: 40 TN; Vorlesung: 120 TN; Projekt: 25 TN; Exkursion: 25 TN; Übung: 25 TN 6 Verwendung des Moduls Einzelne Veranstaltungen finden auch Verwendung im Bachelorstudiengang „Kunst“ für das Lehramt BK sowie Gy/Ge. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch des Basismoduls 2. 8 Prüfungsformen Die Modulprüfung wird, anknüpfend an eine Lehrveranstaltung nach Wahl, durch eine Klausur (90-120 Min.), eine Hausarbeit (10-15 Seiten) oder eine mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) erbracht. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen gemäß § 42 Abs. 3. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Heinrichs, Prof. Dr. Lemke
21 Aufbaumodul III: Künstlerische Praxis Modulnummer AM III Workload 270 h Credits 9 LP Studiensemester 5.-6. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 1. Aufbauendes künstlerisches Projekt (Bildhauerei, Objekt und Raum, Installation)* 2. Aufbauendes künstlerisches Projekt (Grafik, Malerei, Fotografie, Film/Video, Digitale Medien, Performance)* *Eine der beiden Veranstaltungen ist mit einem Workload von 180 h zu absolvieren. Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 60/150 h 60/150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Das Aufbaumodul III vermittelt den Studierenden einen vertieften Einblick in kunstpraktische Tätigkeiten. Aktuelle Bildtechniken sollen neben traditionellen Bildverfahren eine Erweiterung der eigenen künstlerischen Perspektive initiieren. Neben der gestalterischen Arbeit stehen die theoretische Reflexion der eigenen künstlerischen Tätigkeit und die Erarbeitung künstlerischer und kunsttheoretischer Kontexte. Die Reflexion basiert auf bereits erlernten kunsthistorischen und kunstdidaktischen Methoden. Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende Verfahren künstlerischer Praxis weiter zu differenzieren und zu vertiefen. Die Studierenden sind in der Lage, den Möglichkeiten entsprechend, in den ästhetischen Feldern und grenzübergreifend den Kunstbegriff erweiternd zu erarbeiten (Cross-over-Verfahren). Die Studierenden sind in der Lage, auch aktuelle Bildtechnologien einzusetzen und zu reflektieren. Die Studierenden sind in der Lage, individuelle künstlerische Zugänge und Strategien weiter auszuformen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Mündliche Präsentation • Arbeits- und Präsentationstechniken im künstlerisch-gestalterischen Bereich • Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit der Umwelt • Beurteilung von Handlungen Fähigkeit zur interdisziplinären Arbeit 3 Inhalte Das Aufbaumodul ermöglicht den Studierenden die im Basismodul erlernten Praxisschwerpunkte zu vertiefen und über die traditionellen Bildverfahren hinaus aktuelle grenzüberschreitende Disziplinen künstlerischer Praxis, aktuelle Bildverfahren und Digitale Medien kennen zu lernen und diese in Theorie und Praxis zu erproben. Der Projektcharakter und interdisziplinäre Verfahren stehen hier im Vordergrund. 4 Lehrformen Künstlerisches und gestalterisches Seminar, Atelierarbeit, Museums- und Ausstellungsbesuche, sowie Besuche in KünstlerInnen-Ateliers, Übungen und experimentelles Arbeiten 5 Gruppengröße Künstlerisches und gestalterisches Seminar: 25 TN; Projekt: 25 TN; Atelierarbeit: 25 TN; Exkusion: 25 TN, Übung: 25 TN 6 Verwendung des Moduls Einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls finden auch Verwendung in den Bachelorstudiengängen „Kunst“ für das Lehramt an Grundschulen und für sonderpädagogische Förderung, Gy/Ge und BK. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch des Basismoduls 1. 8 Prüfungsformen Die Modulprüfung wird durch eine künstlerisch-praktische Prüfung erbracht, in der die im Modul entstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten präsentiert und erläutert werden: Grafik, Malerei, Fotografie, Digitale Medi- en, Performance; Bildhauerei,Objekt und Raum,Installation (10-15 Min.) (Fachpraktische Prüfung) 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen gemäß § 42 Abs. 3. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Ströter-Bender, Prof. Dr. Hornäk
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