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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Informatik an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Informatik [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 101.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach informatik an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Informatik an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 6 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 7 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 8 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung 8 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Studienbeginn ist das Wintersemester und das Sommersemester. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Informatik umfasst 60 Leistungspunkte (LP), davon sind 9 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Informatik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Sie verfügen über ein wissenschaftlich fundiertes und strukturiertes Fachwissen (Verfügungswissen) zu den grundlegenden Gebieten der Fachwissenschaft Informatik; sie können darauf zurückgreifen und dieses Fachwissen ausbauen;  Sie haben Einblick gewonnen in die grundlegenden wissenschaftlichen Erkenntnis- und Arbeitsmethoden des Faches Informatik und können diese in zentralen Einsatzbereichen von Informatiksystemen anwenden;  Sie können wissenschaftliche informatische Inhalte hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Bedeutung einordnen. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Informatik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Sie kennen grundlegende informatikdidaktische Positionen und Strukturierungsansätze;  Sie können Bezüge zwischen ihrem wissenschaftlichen informatischen Fachwissen und der Schulinformatik herstellen, Unterrichtskonzepte und -medien auch für heterogene Lerngruppen fachlich planen, inhaltlich bewerten und informatische Themen adressatengerecht in exemplarische Unterrichtsszenarien einbringen;  Sie kennen relevante Ergebnisse informatikdidaktischer, lernpsychologischer und sozialwissenschaftlicher Forschung zur Gestaltung von Lehr- und Lernumgebungen, können diese aufeinander beziehen und zur exemplarischen Planung und Gestaltung von Informatikunterricht anwenden;  Sie können Informatikunterricht unter Verwendung geeigneter Medien sowie Informations- und Kommunikationstechnologien analysieren, planen sowie exemplarisch erproben und reflektieren; -4-  Sie können den bildenden Gehalt informatischer Inhalte und Methoden reflektieren, informatische Inhalte in einen unterrichtlichen Zusammenhang bringen und durchdenken sowie fachübergreifende Perspektiven beachten;  Sie können fachdidaktische Konzepte und empirische Befunde informatikbezogener Lehr- Lernforschung nutzen, um Denkwege und Vorstellungen von Schülerinnen und Schülern zu analysieren, Schülerinnen und Schüler für das Lernen von Informatik zu motivieren sowie individuelle Lernfortschritte zu fördern und zu bewerten;  Sie können Grundlagen und Prozesse fachlichen und fachübergreifenden Lernens in der Informatik unter Berücksichtigung fachspezifischer Lernschwierigkeiten und Fördermöglichkeiten analysieren und exemplarisch fachübergreifende Lernprozesse organisieren. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 60 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 6 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflichtveranstaltungen. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: PT „Programmiertechnik“ 16 LP 1.- 2. Sem. a) GP1 Grundlagen der Programmierung 1 b) GP2 Grundlagen der Programmierung 2 c) GPS Grundlagen der Programmiersprachen P / WP P P P GKI „Grundkonzepte der Informatik“ 9 LP 1.- 2. Sem. a) MOD-LA Modellierung (Lehramtsstudierende) b) DuA-LA Datenstrukturen und Algorithmen (Lehramtsstudierende) P / WP P P SWT „Softwaretechnik“ 8 LP 3. - 4. Sem. a) SE Softwareentwurf b) DBG Datenbanken-Grundlagen P / WP P P MMW “Mensch-Maschine-Wechselwirkung“ 12 LP 3. – 5. Sem. a) GCG Grundlagen Computergrafik b) GMW Grundlagen der Mensch-Maschine-Wechselwirkung c) UE Usability Engineering P / WP P P P -5- PDP „Praxis der Programmierung“ 6 LP 6.Sem. a) ProPra-L Programmierpraktikum für Lehramtsstudierende P / WP P DGI „Didaktische Grundlagen des Informatikunterrichts“ 9 LP 3.- 5. Sem. a) SUM1 Stufenbezgene Unterrichtsmodelle 1 b) FDG Fachdidaktische Grundlagen c) SUM2 Stufenbezgene Unterrichtsmodelle 2 P / WP P P P (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Informatik durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Informatik als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, den Beitrag informatischer Bildung zur schulischen Medienbildung und den reflektierten Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien in verschiedenen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen schulischen Arbeitsfeldern näher kennenzulernen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, die Bedeutung von digitalen Medien und Informations- und Kommunikationstechnologien in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, in auf Kommunikation und Vermittlung angelegeten Berufen und in beruflichen Tätigkeitsfeldern im Kontext eines Informatiksystems kennenzulernen. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Unterrichtsfach Informatik beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. -6- Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Im Fach Informatik wird für die Teilnahme an Prüfungsleistungen zugelassen, wer über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt: Mit dem Antrag auf Zulassung gem. § 17 ist zugleich eine vorläufige Meldung zur ersten Modulprüfung abzugeben. Diese gilt als endgültig, wenn sie nicht spätestens 7 Tage vor dem festgesetzten Termin zurückgenommen wird. Der Prüfungsausschuss und die Prüfenden sind von der Rücknahme in Kenntnis zu setzen. Die Möglichkeit der Rücknahme gilt entsprechend bei Meldungen zu weiteren Prüfungen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Informatik werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Studienbegleitende Modulprüfungen über Inhalte der folgenden Module mit dem angegebenen Gewicht in einem Umfang von insgesamt 60 Leistungspunkten (LP) 1. Programmiertechnik (16 LP) 2. Grundkonzepte der Informatik (9 LP) 3. Softwaretechnik (8 LP) 4. Mensch-Maschine-Wechselwirkung (12 LP) 5. Praxis der Programmierung (6 LP) 6. Didaktische Grundlagen des Informatikunterrichts (9 LP). (2) Prüfungsleistungen werden gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, Schriftlichen Hausarbeiten sowie anderen Formen der Leistungserbringung, wie etwa Protokolle, Hausaufgaben, Seminarpapiere, Projekt- oder Praxisarbeiten sowie Probeklausuren oder Probekolloquium erbracht. Details zu den jeweiligen studienbegleitenden Modulprüfungen sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. (3) Eine Modulprüfung kann aus einer Abschlussprüfung oder veranstaltungsbezogenen Teilprüfungen bestehen. (4) Mündliche Prüfungen dauern in der Regel 30 Minuten. Bei Gruppenprüfungen kann die Zeit angemessen verlängert werden. Klausurarbeiten dauern in der Regel 120, jedoch höchstens 240 Minuten. (5) Darüber hinaus ist im Modul „PDP Praxis der Programmierung“ der Nachweis der qualifizierten Teilnahme zu erbringen. Dieser kann in Form einer Produktpräsentation als Gruppenleistung erbracht werden. (6) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für Studienleistungen und Nachweise der qualifizierten Teilnahme. -7- (7) Die Modulprüfung ist bestanden, wenn die Abschlussprüfung bzw. die veranstaltungsbezogenen Teilprüfungen erfolgreich bestanden wurden. (8) Die zweite Wiederholung einer Prüfung gemäß § 25 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen in Klausurform wird auf Wunsch der Kandidatin oder des Kandidaten als mündliche Ersatzprüfung abgehalten. Für die Ersatzprüfung gelten die Bestimmungen von §19 entsprechend. Die Ersatzprüfung kann nur mit den Noten „ausreichend'' (4,0) oder „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden. § 43 Bachelorarbeit (1) Wird die Bachelorarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Informatik verfasst, so hat sie einen Umfang, der 10 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Informatik mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. Gemäß § 17 Abs.3 müssen in dem Bereich, auf den sich die Arbeit thematisch bezieht, mindestens die Hälfte der für den Bereich vorgesehenen Leistungspunkte erbracht sein. (2) Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatin oder des einzelnen Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen, objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen nach § 21 Abs. 1 erfüllt. (3) Wird die Bachelorarbeit im Fach Informatik nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Bachelorarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 2 LP. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Informatik gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Informatik geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. -8- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Informatik an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Informatik eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 28. September 2011 (AM.Uni.PB 100/11). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen einschließlich der erweiterten Bezeichnung „Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Informatik an der Universität Paderborn vom 28. September 2011 (AM.Uni.PB 100/11) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik vom 15. Juni 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 21. Mai 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 24. Juni 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Anhang Studienverlaufsplan: Bachelor Lehramt HRSGe Informatik Semester Modul / Veranstaltung Modul / Veranstaltung Modul / Veranstaltung Σ LP 1 PT GP1 GKI MOD - LA 13 2 PT GP2, GPS GKI DuA - LA 12 3 SWT SE MMW (GCG) DGI SUM1 11 4 SWT DBG MMW (GMW) DGI FDG 11 5 MMW (UE) DGI SUM2 7 6 PDP ProPra-L 6 Summe: 60 + ggf. Bachelorarbeit 12 LP MMW Mensch-Maschine-Wechselwirkung Modulnummer B4 Workload 360 h Credits 12 Studiensemester 3. – 5. Sem. Häufigkeit des Angebots Wintersemester Dauer 3 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) GCG Grundlagen Computergrafik (V,Ü) b) GMW Grundlagen der Mensch-Maschine- Wechselwirkung (V,Ü) c) UE Usability Engineering (V,Ü) Kontaktzeit 3 SWS / 45 h 3 SWS / 45 h 3 SWS / 45 h Selbststudium 75 h 75 h 75 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: zu a, c) Modul II.4.1 MMW Die Computergrafik ist ein Spezialgebiet, das erhebliche Relevanz im Entwicklungsbereich hat, da durch die Verbreitung von leistungsfähigen Computern und Bildschirmen mittlerweile eine ausgereifte Grafikdarstellung in fast jedem Kontext benötigt wird. Benutzertests werden mittlerweile in erheblichem Umfang durchgeführt und sind als absolut unverzichtbar für die Gestaltung gebrauchstauglicher Software erkannt worden. Damit sind die Inhalte des Moduls von großer Relevanz für jeden Informatik-Absolventen und vielen beruflichen Praxisfeldern erforderlich. • Wesentliche Themen und Problemstellungen aus dem Bereich Mensch-Maschine- Wechselwirkung kennen und bei der Beurteilung und Gestaltung von Informatiksystemen anwenden können; • Mathematischen Grundlagen der Grafikerzeugung, die dabei auftretenden Probleme der Softwaretechnik und ihre algorithmische Lösung kennen und anwenden können; • Werkzeuge für die Erzeugung grafischer Darstellungen benutzen und problembezogen anwenden können; • Einschlägige Grafiksysteme problembezogen benutzen und bewerten können; • Modelle und Techniken aus dem Bereich des Usability Engineering kennen und anwenden können; • Über grundlegenden Kenntnisse zu methodischen Vorgehensweisen zum Entwickeln von Bedienoberflächen verfügen, die benutzergerecht und aufgabengerecht gestaltet sind; • Die Entwicklung, Planung und Durchführung von Benutzertests unter Einbeziehung der Nutzer beherrschen und praktisch erproben können; zu b) Modul I.4.1 GMW Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind bei der Gestaltung interaktiver Systeme in allen Anwendungsbereichen hilfreich und erforderlich. Dies gilt für Arbeit mit Bildschirmgeräten wie auch für den Freizeitbereich. • Problembereiche in der Nutzung von Softwaresystemen erkennen und ihren gesellschaftlichen Stellenwert auf der Grundlage rechtlicher Regelungen bewerten können; • Ein Repertoire von Lösungsansätzen einsetzen können, um Systeme gebrauchstauglich zu gestalten; • Über ein methodisches Repertoire verfügen, um im Dialog mit späteren Nutzern Anforderungen zu erheben, zu bewerten und zumindest heuristisch evaluieren zu können; • Grundlegende technische Konzepte mit Konzepten aus dem Bereich menschlicher Kognition verknüpfen können; • Methoden zur Anforderungsermittlung kennen und anwenden können • Techniken und Methoden (z.B. Paper Prototyping) zur Entwickler-Benutzer-Kommunikation kennen und anwenden können; • Grundlegende Konzepte und Techniken, wie z.B. das Problem der Awareness in computerunterstützten Systemen, die Informationsvisualisierung oder Werkzeuge zur Wissensverarbeitung kennen und auf andere Bereiche der Gestaltung von Softwaresystemen übertragen können; • Mittels Kenntnissen über die Grundlagen der Mensch-Maschine-Wechselwirkung Standardprobleme lösen können, andererseits aber auch Bereiche identifizieren können, in denen andere fachwissenschaftliche Kompetenzen erforderlich sind. Spezifische Schlüsselkompetenzen: zu a, c) Modul II.4.1 MMW zu b) Modul I.4.1 GMW • Kooperations- und Teamfähigkeit durch die Bearbeitung von Aufgaben in Kleingruppen; • Präsentationskompetenz durch die entsprechenden Gestaltungsgrundlagen; • Fähigkeit zur Bewertung moderner IuK-Technologien; • Anschlussfähiges Wissen für die interdisziplinäre Zusammenarbeit; • Fähigkeiten und Kenntnisse über die Verantwortlichkeit von Informatikern erwerben, die bei der Systemgestaltung über das rein Technische hinausgehen, und diese Fähigkeiten in der Praxis gestalterisch einsetzen können. 3 Inhalte zu a, c) Modul II.4.1 MMW a) Grundlagen Computergrafik • Mathematik der Computergrafik und -spiele • Die Grafik-Pipeline • OpenGL • Input und Interaktivität • Transformationen in 2d und 3d • Modellieren dreidimensionaler Szenen • Projektionen • Beleuchtung, Reflektion, Schattierung • Clipping • Entfernen verdeckter Oberflächen • Rastern und Antialiasing • Texturen • Farbräume c) Usability Engineering • Grundlegende Definitionen und Beispiele • Der menschliche Benutzer • Modellierung rationalen menschlichen Verhaltens • Entwurfsregeln / Normen / Prinzipien • Der Entwicklungsprozess • Usability von Webauftritten zu b) Modul I.4.1 GMW • Gesetzliche Regelungen zur Bildschirmarbeit und zum barrierefreien Informationszugang; • Kognitionspsychologische Grundlagen: Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Gedächtnis; • Physiologische Grundlagen: Sensorik, Motorik; • Konzepte: Interaktionstechniken, Farbmodelle, Interreferentialität; • Gestaltungsleitlinien: Normen und Kriterien; • Methoden: Anforderungsermittlung, Modellierung, Evaluation. 4 Lehrformen zu a, c) Modul II.4.1 MMW Vorlesung, Präsenzübung in Kleingruppen zu b) Modul I.4.1 GMW Vorlesung, Präsenzübung in Kleingruppen 5 Gruppengröße zu a, c) Modul II.4.1 MMW Vorlesung: 120 TN; Übung: 20 TN zu b) Modul I.4.1 GMW Vorlesung: 120 TN; Übung: 20 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) keine 7 Teilnahmevoraussetzungen zu a, c) Modul II.4.1 MMW keine zu b) Modul I.4.1 GMW keine 8 Prüfungsformen zu a, b) Studienleistung: Probeklausur oder Probekolloquium Modulabschlussprüfung als Klausur im Umfang von 120 Min oder mündliche Prüfung im Umfang von ca. 30 Min. 9 Voraussetzungen für a) die Teilnahme an Prüfungen bzw. b) die Vergabe von Kreditpunkten a) Erfolgreich absolvierte Studienleistungen b) Bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Verantwortliche(r) für Modul I.4.1 GMW 11 Sonstige Informationen Die Veranstaltungen GMW und UE des Moduls sind anrechnungsfähig für die Profile ‚Medien und Bildung’ und ‚Gesunde Schule’ PDP Praxis der Programmierung Modulnummer B5 Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 6. Sem. Häufigkeit des Angebots Sommersemester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen ProPra-L Programmierpraktikum für Lehramtsstudierende Kontaktzeit 4 SWS / 60 h Selbststudium 120 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: • anwenden von Techniken und Werkzeugen zur (objektorientierten) Modellierung, Dokumentation und Organisation von schulbezogenen Softwareprojekten; • fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anforderungen an kleinere Softwareprojekte im Informatikunterricht der Sek I kennen und zur Unterrichtsgestaltung nutzen können; • Sprachen und Werkzeuge im Softwareentwicklungsprozess einsetzen können sowie den organisatorischen Ablauf eines Softwareprojekts von der Anforderungsdefinition bis zur Abgabe praktisch gestalten können; • über Planungskompetenz für die Organisation schulischer Softwareprojekte in der Sek I verfügen; • die Probleme teamorientierter Softwareentwicklung kennen sowie Methoden zu ihrer Lösung anwenden können; • Softwareprojekte und Entwicklungstools im Hinblick auf ihre Tauglichkeit für den Einsatz im Informatikunterricht der Sek I fachwissenschaftlich und fachdidaktisch beurteilen können. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • über Kooperations- und Teamfähigkeit in den Präsenzübungen und Kleingruppen verfügen; • technische Sachverhalte erklären und präsentieren können; • Fähigkeit zum technischen Schreiben bei der Erstellung der Projektdokumentation besitzen; • Informatiksysteme im Anwendungskontext verstehen und erklären können. 3 Inhalte • Realisierung eines kleineren schulbezogenen Softwareprojekts für eine Zielgruppe der Sek I • Verwendung von visuellen und objektorientierten Programmiersprachen • Nutzung von Softwarewerkzeugen zur Softwareentwicklung im Team • Einsatz schulbezogener Entwicklungsumgebungen • Vergleich mit professionellen Entwicklungswerkzeugen • Praktische Anwendung von Methoden der Softwareentwicklung 4 Lehrformen Praktikum 5 Gruppengröße Praktikumsgruppe 20 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) keine 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird die Teilnahme an den Modulen SWT und PT 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme: Produktpräsentation als Gruppenleistung, Prüfungsleistung: Mündliche Einzelprüfung als Modulabschlussprüfung von ca. 30 Minuten Dauer 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulabschlussprüfung und Nachweis der qualifizierten Teilnahme 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Leiter(in) des Fachgebiets Didaktik der Informatik DGI Didaktische Grundlagen des Informatikunterrichts Modulnummer B6 Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 3. – 5. Sem. Häufigkeit des Angebots Sommersemester Dauer 3 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) SUM1 Stufenbezogene Unterrichtsmodelle 1 (S) b) FDG Fachdidaktische Grundlagen (V) c) SUM2 Stufenbezogene Unterrichtsmodelle 2 (S) Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 60 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: • Zielsetzungen und Methoden der Didaktik der Informatik im Kontext von fachwissenschaftlichen, erziehungswissenschaftlichen und lerntheoretischen Fragestellungen kennen und auf unterrichtliche Lernszenarien anwenden können; • den Beitrag informatischer Bildung zur Allgemeinbildung kennen und begründen können; • informatische Bildungsstandards kennen, bewerten und für die Unterrichtsplanung reflektiert nutzen können; • Organisationskonzepte informatischer Bildung kennen, sie gegeneinander abgrenzen und ihren Beitrag zur informatischen Bildung einschätzen können; • die unterrichtliche Umsetzung von unterschiedlichen Sprach- und Modellierungskonzepten im Informatikunterricht kennen und an ausgewählten Beispielen umsetzen können; • Probleme der Heterogenität von Lerngruppen im Informatikunterricht kennen und anhand ausgewählter Beispiele Strategien zu ihrer Überwindung planerisch umsetzen können; • Konzepte der Leistungsdiagnostik und der Evaluation von Informatikunterricht kennen; • didaktisch und fachwissenschaftlich fundierte Kriterien zur Auswahl von Unterrichtsinhalten kennen und anwenden können; • wichtige Elemente eines didaktischen Lerndesigns einschließlich seiner medialen und kooperativen Komponenten kennen und ein solches beispielhaft planen können; • zentrale didaktische Ansätze und kreative Sprachkonzepte für den Informatikunterricht in der Sek I kennen und in die Unterrichtsplanung integrieren können; • befähigt sein, durch den reflektierten Umgang mit digitalen Medien und die Analyse ihrer medialen Funktionen Informatikunterricht zu planen, der die Medienkompetenz von Schüler(innen) fördert. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • über die Fähigkeit zum kooperativen Arbeiten und Lernen im Team verfügen; • die Kompetenz zum wissenschaftlichen Umgang mit Texten und Dokumenten zwecks Erstellung eigener Dokumente besitzen; • die Fähigkeit zur Planung und Realisierung von eigenen und für Lerngruppen zu organisierenden Lernprozessen in einer netzgestützten kooperativen Arbeitsumgebung besitzen; • über die Fähigkeit zur kritischen Analyse von Fachinhalten sowie pädagogischen und didaktischen Theorien verfügen; • Fähigkeit zur Reflexion eigener Lernerfahrungen besitzen; • Fähigkeit zum Präsentieren und Erklären informatischer und informatikdidaktischer Sachverhalte besitzen; • Medienfunktionen digitaler Medien kennen, und in Bildungsprozessen gezielt nutzen können. 3 Inhalte zu a) SUM1 Stufenbezogene Unterrichtsmodelle 1 - Analyse von stufenbezogenen Unterrichtsreihen - Einsatz von Unterrichtssoftware und Lernumgebungen im Informatikunterricht - Programmierparadigmen in der Praxis des Informatikunterricht - Handlungsorientierter Informatikunterricht (Plan- und Rollenspiele, Informatik unplugged) - Leistungsmessung und -bewertung in der Praxis des Informatikunterricht - Umgang mit Heterogenität (u. a. Leistungsdifferenzierung, Genderaspekte, Förderung) zu b) FDG Fachdidaktische Grundlagen 1. Grundfragen der Informatikdidaktik - Aufgaben und Methoden der Informatikdidaktik - Informatikdidaktik und Fachwissenschaft Informatik - Fachwissenschaftliches und Fachdidaktisches Selbstverständnis der Informatik - Informatiksysteme aus didaktischer Perspektive 2. Informatikspezifische Medien und Methoden - Sprachkonzepte im Informatikunterricht - Medien im Informatikunterricht - Formen der Unterrichtsorganisation im Informatikunterricht - Technische Aspekte von Informatiksystemen im Informatikunterricht 3. Informatische Bildungskonzepte - Informatikunterricht und Allgemeinbildung - Informatikunterricht und Medienbildung - Informatikunterricht in der Sek I - GI-Gesamtkonzept informatischer Bildung / Bildungsstandards 4. Grundlagen der fachspezifischen Diagnostik im Informatikunterricht - Informatikunterricht und Lerntheorien - Leistungsdiagnostik im Informatikunterricht - Evaluation von Informatikunterricht zu c) SUM2 Stufenbezogene Unterrichtsmodelle 2 - Didaktische Analyse von Unterrichtskonzepten für den Informatikunterricht in der Sek I - Integration von Unterrichtssoftware und Lernumgebungen in die Planung des Informatikunterrichts in der Sek I - Visuelle Programmierparadigmen in der Praxis des Informatikunterricht in der Sek I (u.a. Scratch, Alice, VB, Robolab, ...) - Tangibles und Wearables im Informatikunterricht der Sekundarstufe I (u.a. Mindstorms, Mess- und Regeltechnik, Wearable Toolkits..) - Handlungsorientierter Informatikunterricht in der Sek I (Plan- und Rollenspiele, Informatik unplugged) - Informatikunterricht und Medienbildung (Projekte mit digitalen Medien unter informatischer Perspektive im Informatikunterricht der Sek I) 4 Lehrformen Vorlesung, Seminar mit Vortrag, Präsentationen, Gruppenarbeit 5 Gruppengröße Vorlesung b): 40 TN; Seminar a): 15 TN ; Seminar c): 20 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) keine 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Mündliche Prüfung als Modulabschlussprüfung von ca. 30 Minuten Dauer 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Leiter(in) des Fachgebiets Didaktik der Informatik 11 Sonstige Informationen Die Veranstaltungen des Moduls sind anrechnungsfähig für die Profile ‚Medien und Bildung’ und ‚Umgang mit Heterogenität’ herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819