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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Geschichte an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Geschichte [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

Full text

amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 90.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach geschichte an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Geschichte an der Universität Paderborn vom 22. Mai 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 543) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 6 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote und der Modulnoten ................................................................... 6 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung 7 Anhang Studienverlaufsplan Abkürzungsverzeichnis Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Geschichte ist ein Studienbeginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Geschichte umfasst 60 Leistungspunkte (LP), davon sind 12 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) Durch das Studium des Fachs Geschichte lernen die Studierenden die Methodik und die Hilfsmittel des Historikers bzw. der Historikerin für systematisches, wissenschaftliches Arbeiten kennen, üben den kritischen Umgang mit Quellen und Literatur ein und bilden Urteilsfähigkeit aus. Sie lernen dabei auf der Basis wissenschaftlicher Theorien bzw. empirischer Forschung,  zentrale Fragestellungen der Geschichtswissenschaft zu skizzieren und hieraus Problemlösungen zu entwickeln,  zentrale Aspekte der Ereignis-, Struktur- und Sektoralgeschichte der einzelnen Epochen sowie epochenübergreifende Prozesse kennen und zu analysieren,  sich selbständig in neue Themen des Faches einzuarbeiten,  den geschichtswissenschaftlichen Standards entsprechend eigenständig zu arbeiten. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Geschichte sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  historische Themen und wissenschaftliche Erkenntnisse für pädagogische Handlungsfelder kritisch auszuwählen, hinsichtlich ihrer didaktischen Relevanz für die Schulform der Real-, Haupt- und Gesamtschule zu beurteilen und aufzubereiten,  Präsentations- und Moderationstechniken zielgruppengerecht anzuwenden,  verschiedene Verfahren der Quellenanalyse in der Lehre anzuwenden,  die Rolle und die Funktion von Medien und Informations- bzw. Kommunikationstechnologien bei der Gestaltung von Lehr-/Lernprozessen zu analysieren, zu erproben und zu reflektieren,  die Befähigung, das individuelle Leistungsprofil der Schülerinnen und Schüler zu erkennen und entsprechende Förderkonzepte zu entwickeln. -4- § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 60 LP, davon 12 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst drei Basismodule und zwei Aufbaumodule. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Name des Moduls Zeitpunkt (Sem.) Veranstaltung P/WP LP (nach ECTS) B1 Basismodul Ältere Geschichtsepochen 12 1.-2. Sem. Einführung in die AG oder MG Proseminar AG o. MG Basisveranstaltung AG o. MG WP WP WP B2 Basismodul Neuere Geschichtsepochen 12 1.-2. Sem. Einführung in die FN oder NG Proseminar FN o. NG Basisveranstaltung FN o. NG WP WP WP B3 Basismodul Historisches Lernen und Geschichtstheorien 12 3.-4. Sem. Einführung in die Geschichtsdidaktik Proseminar Schuldidaktik Einführung in die Geschichtstheorie P P WP A1 Aufbaumodul Epochen der Geschichte 12 3.-4. Sem. Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG I Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG II Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG III WP WP WP A2 Aufbaumodul Sektorale Themen der Geschichtswissenschaft 12 5.-6. Sem. Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG Politik-, Kultur- /Kunst- oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte I Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG Politik-, Kultur- /Kunst- oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte II Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG Politik-, Kultur- /Kunst- oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte III WP WP WP (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind dem Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. -5- § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Geschichte durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Geschichte als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, den Studierenden konkrete berufliche Perspektiven im Bereich der schulischen Geschichtsvermittlung an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen aufzuzeigen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, den Studierenden konkrete berufliche Perspektiven im Bereich der außerschulischen Geschichtsvermittlung in Medien, Museen, Erwachsenenbildung etc. zu präsentieren. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Geschichte beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten über die Angebote aller Fächer entnommen werden. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Geschichte sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. -6- § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Fach Geschichte werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:  Basismodul 1: Kürzere schriftliche Hausarbeit (bis zu 30.000 Zeichen) und Klausur (60 Minuten)  Basismodul 2: Kürzere schriftliche Hausarbeit ( bis zu 30.000 Zeichen) und Klausur (60 Minuten)  Basismodul 3: Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)  Aufbaumodul 1: Schriftliche Hausarbeit (bis zu 45.000 Zeichen)  Aufbaumodul 2: Schriftliche Hausarbeit (bis zu 45.000 Zeichen) (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen. § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Geschichte verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus dem Unterrichtsfach Geschichte mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote und der Modulnoten Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Fachnote für das Fach Geschichte gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Die Note der Bachelorarbeit fließt nicht in die Fachnote ein, auch wenn sie im Fach Geschichte geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. Auch die Berechnung der Modulnote erfolgt nach diesen Regeln. -7- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen Diese Besonderen Bestimmungen gelten mit Wirkung für die Zukunft für alle Studierenden, die für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Geschichte an der Universität Paderborn eingeschrieben sind. Studierende, die für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen eingeschrieben wurden, gelten als für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen eingeschrieben. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Geschichte an der Universität Paderborn vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 64/11), geändert durch Satzung vom 31. Mai 2013 (AM.Uni.PB. 57/13), außer Kraft. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 27. November 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Anhang Studienverlaufsplan ∗ Die beiden verkoppelten Lehrveranstaltungen B.1-I/B1-II und B 2–I/B.2–II müssen jeweils in einem Semester besucht werden. Wird B.1-I/B1-II im 1. Semester studiert, muss B 2–I/B.2–II im zweiten Semester absolviert werden und umgekehrt. Modul Typ LP Sem. Basismodul 1: Ältere Geschichtsepochen∗ 12 I. Einführung in die AG o. MG II. Proseminar AG o. MG III. Basisveranstaltung AG o. MG ES PS GS o. VL 1.-2. Sem. Basismodul 2: Neuere Geschichtsepochen∗ 12 I. Einführung in die FN o. NG II. Proseminar FN o. NG III. Basisveranstaltung FN o. NG ES PS GS o. VL 1.-2. Sem. Basismodul 3: Historisches Lernen und Geschichtstheorien 12 I. Einführung in die Geschichtsdidaktik II. Proseminar Schuldidaktik III. Einführung in die Geschichtstheorie ES PS GS o. VL 3.-4. Sem. Aufbaumodul 1: Epochen der Geschichte 12 I. Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG I II. Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG II III. Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG III HS 3.-4. Sem. VL VL Aufbaumodul 2 Sektorale Themen der Geschichtswissenschaft 12 I. Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG Politik-, Kultur- /Kunst- oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte I II. Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG Politik-, Kultur- /Kunst- oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte II III. Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG Politik-, Kultur- /Kunst- oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte III HS 5.-6. Sem. VL VL Insgesamt 60 Abkürzungsverzeichnis AG Alte Geschichte D Didaktik E Exkursion ES Einführungsseminar FN Frühe Neuzeit GS Grundseminar HA Hausarbeit HS Hauptseminar K Kolloquium LA Lehramt MG Mittelalterliche Geschichte NG Neueste Geschichte P Pflichtveranstaltung PO Prüfungsordnung PS Proseminar R Referat SWS Semesterwochenstunden TN Teilnahme V Veranstaltung VL Vorlesung WP Wahlpflichtveranstaltung Aufbaumodul Epochen der Geschichte Modulnummer A1 Workload 360 h Credits 12 LP Studiensemester 3.-4. Semester Häufigkeit des Angebots jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen I. Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG I (Hauptseminar) II. Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG II (Vorlesung) III. Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG III (Vorlesung) Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 150 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden lernen, - einzelne Epochen anhand exemplarischer Fälle auf ihre Spezifika hin zu untersuchen, - wissenschaftliche Literatur zu den jeweiligen Epochen auf ihren methodischen und theoretischen Gehalt hin zu bewerten, - ihr methodisches und theoretisches Verständnis der einzelnen Epochen zu vertiefen und anhand von mehreren epochenspezifischen Inhalten ein Profil der jeweiligen Epoche zu erstellen, - Quellen in ihre Epoche einzuordnen und zu kontextualisieren. Schlüsselkompetenzen: - fachbezogenes Text- und Bildverständnis - wissenschaftlicher Ausdruck in Wort und Schrift - grundlegende Fähigkeit zur Selbstreflexion - Teamfähigkeit 3 Inhalte Das Aufbaumodul 1 dient der Schwerpunktsetzung im Hinblick auf die Epochen der Geschichtswissenschaft: der Alten, der Mittelalterlichen, der Frühneuzeitlichen und der Neuesten Geschichte. In diesem Modul soll das Grundlagenwissen, das in den Basismodulen erarbeitet wurde, ausgeweitet und im Rahmen der Bearbeitung einschlägiger Themen aus dem Bereich der Schwerpunktsetzung selbstständig angewandt werden. Grundlegende Inhalte der älteren Geschichtsepochen sind: Quellen der Älteren Geschichtsepochen, griechische Polis, römisches Weltreich, Krieg und Frieden, Sozial-, Wirtschafts- und Herrschaftsformen, Religionen und Kulturen in Antike und Mittelalter sowie das Weiterleben der Antike im Mittelalter, das Erfassen von Kontinuitäten und Diskontinuitäten einzelner Problemstellungen, auch im Epochenvergleich. Grundlegende Inhalte der neueren Geschichtsepochen sind die neuzeitliche Staatlichkeit, die europäische Mächtekonkurrenz, die Globalisierung, das Heilige Römische Reich, die Ständeordnung und die Strukturtransformation zur bürgerlichen Gesellschaft, das Aufkommen des Kapitalismus, Reformation, Konfessionalisierung und Entkonfessionalisierung, Renaissance-Humanismus, Barock, Aufklärung und die Revolutionen die Neuordnung Europas im frühen 19. Jahrhundert, die politischen Bewegungen in Europa, Imperialismus und Unabhängigkeitsbewegungen in den Kolonien, Europa im Zeitalter der Weltkriege, die Europäische Integration und Kalter Krieg, die Geschichte beider deutscher Staaten (1949-1990), die Geschichte der Supermächte und Globalisierungsgeschichte sowie Inhalte der Kunst-, Kultur-, Sozial-, Wirtschafts-, Umwelt-, Bevölkerungs- und Mentalitätsgeschichte.. 4 Lehrformen Seminar, Vorlesung 5 Gruppengröße Vorlesung: 60 TN; Hauptseminar: 30 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Bachelor-Lehramt GyGe 7 Teilnahmevoraussetzungen Besuch der Module B1 und B2. Dabei gilt: Es kann in A1-I nur eine Epoche studiert werden, zu der in B1- oder B2- eine Einführungsveranstaltung besucht wurde. 8 Prüfungsformen Schriftliche Hausarbeit (bis zu 45.000 Zeichen) als Modulprüfung im Zusammenhang mit A1-I. Wird sie in der Epochengruppe AG/MG erbracht, muss sie in Aufbaumodul 2 in der Epochengruppe FN/NG erbracht werden und umgekehrt. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich erbrachte Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen dieses Moduls. Die qualifizierte Teilnahme ist im Hauptseminar durch vorbereitende Lektüre, Beteiligung an Diskussionen, Übungsaufgaben, Referate, Ausarbeitungen von Mitschriften o.ä. und im Falle der Vorlesung durch die Teilnahme an einer Lernstandskontrolle im Umfang von 30 Minuten nachzuweisen. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Englisch 11 Sonstige Informationen Die Veranstaltung A1-III ist in einer weder in A1-I noch in A2-I studierten Epoche zu wählen. Aufbaumodul Sektorale Themen der Geschichtswissenschaft Modulnummer A2 Workload 360 h Credits 12 LP Studiensemester 5.-6. Semester Häufigkeit des Angebots jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen I. Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG Politik-, Kultur-/Kunst- oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte I (Hauptseminar) II. Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG Politik-, Kultur-/Kunst- oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte II (Vorlesung) III. Aufbauveranstaltung AG/MG oder FN/NG Politik-, Kultur-/Kunst- oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte III (Vorlesung) Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 150 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden lernen, - ihre Kenntnisse sektoraler Themenfelder und Forschungsansätze zu vertiefen und weiterführend anzuwenden, - Spezialkenntnisse in d er geschichtswissenschaftlichen Methode zur Interpretation sektoraler Quellenbestände vertiefend anzuwenden, - die unterschiedlichen sektoralen Methoden zu vergleichen, zu bewerten und in ein Gesamtbild zu integrieren. Schlüsselkompetenzen: - fachbezogenes Text- und Bildverständnis - wissenschaftlicher Ausdruck in Wort und Schrift - grundlegende Fähigkeit zur Selbstreflexion - Teamfähigkeit 3 Inhalte Das Aufbaumodul 2 dient der Schwerpunktsetzung im Hinblick auf die sektoralen Themen der Geschichtswissenschaft. Bei sektoralen Themenfeldern handelt es sich z.B. um Politikgeschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Geschlechtergeschichte, Rechtsgeschichte sowie Kultur- und Mentalitätsgeschichte, z.B. - Herrschaftsstrukturen - Strukturen sozialer Ordnung - Staat und Religion - Rechtssysteme - Kunst- und Kulturgeschichte - Bildung und Wissenskulturen - Wirtschaftlicher und technischer Wandel - Geschlechterverhältnisse - Expansion und Globalisierung 4 Lehrformen Seminar, Vorlesung 5 Gruppengröße Vorlesung: 60 TN; Hauptseminar: 30 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Bachelor-Lehramt GyGe 7 Teilnahmevoraussetzungen Besuch der Module B1, B2 und B3 8 Prüfungsformen Schriftliche Hausarbeit (bis zu 45.000 Zeichen) als Modulprüfung im Zusammenhang mit A2-I. Wird die Modulprüfung in der Epochengruppe AG/MG erbracht, muss sie in Aufbaumodul 1 in der Epochengruppe FN/NG erbracht werden und umgekehrt. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich erbrachte Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen dieses Moduls. Die qualifizierte Teilnahme ist im Hauptseminar durch vorbereitende Lektüre, Beteiligung an Diskussionen, Übungsaufgaben, Referate, Ausarbeitungen von Mitschriften o.ä. und im Falle der Vorlesung durch die Teilnahme an einer Lernstandskontrolle im Umfang von 30 Minuten nachzuweisen. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Englisch herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819