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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Französisch an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Französisch [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 87.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach französisch an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Französisch an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 6 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 7 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 7 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 7 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 8 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 8 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichungen ................................................. 9 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen (1) Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus hat zum Studium des Unterrichtsfaches Französisch im Rahmen des Bachelorstudiengangs Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen Zugang, wer über Französischkenntnisse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügt. Die Französischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnisse, auf denen das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELF B1 (niveau indépendant). Das vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung. (2) Zu Beginn des Studiums ist die Teilnahme an einem Sprachdiagnostiktest verpflichtend. Der Test dient der Selbstprüfung des Sprachniveaus. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Französisch ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang (1) Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Französisch umfasst 60 Leistungspunkte (LP), davon sind 9 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. (2) Das Studium des Unterrichtsfaches Französisch umfasst einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in einem entsprechenden Land der Zielsprache. Wird neben Französisch eine weitere Fremdsprache studiert, so kann die Zielsprache für den Auslandsaufenthalt frei gewählt werden. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Französisch sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Fachwissen: Die Studierenden haben nach Abschluss des Bachelorstudiums ein solides, strukturiertes Fachwissen zu den grundlegenden Gebieten des Fachs Französisch (Landes- /Kulturwissenschaft; Sprachwissenschaft; Literaturwissenschaft) erworben; sie können darauf zurückgreifen und dieses Fachwissen ausbauen;  Orientierungswissen: Die Studierenden haben ein Überblickswissen zu grundlegenden Bereichen des Fachs Französisch erworben;  Erkenntnis- und Arbeitsmethoden: Die Studierenden haben Einblick in grundlegende Erkenntnis- und Arbeitsmethoden des Fachs Französisch gewonnen; sie verfügen über eine vertiefte Fähigkeit zur Analyse von Texten, insbesondere von literarischen, Sach- und Gebrauchstexten sowie von diskontinuierlichen Texten; der Habitus des forschenden Lernens wurde angebahnt; -4-  Sprachkompetenz: Die Studierenden verfügen über ein vertieftes Sprachwissen und „nativnahes“ Sprachkönnen in der Fremdsprache; sie sind in der Lage, ihre fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz auf dem erworbenen Niveau zu erhalten und ständig zu aktualisieren. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Französisch sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Fachwissen: Die Studierenden haben nach Abschluss des Bachelorstudiums ein solides Wissen zu grundlegenden fachdidaktischen Positionen und Strukturierungsansätzen sowie ein vertieftes fachdidaktisches Wissen in spezifischen Themenfeldern erworben; sie kennen die Grundlagen fach- und anforderungsgerechter Leistungsbeurteilung; sie haben einen ersten Einblick in die gesellschaftliche Bedeutung des Fremdsprachenunterrichts in der Schule erhalten;  Orientierungswissen: Die Studierenden haben ein ausbaufähiges Orientierungswissen über die Grundlagen fremdsprachlicher Lehr- und Lernprozesse erworben;  Methodenkompetenz: Die Studierenden können Ergebnisse fachdidaktischer, lernpsychologischer und sozialwissenschaftlicher Forschung zur Gestaltung von Lehr- und Lernumgebungen für den Fremdsprachenerwerb anwenden;  Sozialkompetenz: Die Studierenden begreifen einen reflektierten Umgang mit Heterogenität als fachdidaktische Aufgabe; sie haben fundierte Kenntnisse über Merkmale von Lernenden, die den Lernerfolg fördern oder hemmen können, und Kenntnisse, wie daraus Lernumgebungen differenziert zu gestalten sind. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 60 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 6 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: -5- Name des Moduls Zeitpunkt (Sem.) P/WP LP (nach ECTS) Basismodul 1 „Kultur-/Landeswissenschaft“ 1. Sem. EV Kultur-/Landeswissenschaft BV Kultur-/Landeswissenschaft P WP 9 Basismodul 2 „Sprachwissenschaft“ 2./3. Sem. EV Sprachwissenschaft BV Sprachwissenschaft P WP 9 Basismodul 3 „Literaturwissenschaft“ 2./3. Sem. EV Literaturwissenschaft BV Literaturwissenschaft P WP 9 Basismodul 4 „Sprachpraxis und Fachdidaktik“ 1./2. Sem. Ü Grammaire 1 Ü Expression écrite et orale 1 EV Fachdidaktik P P P 9 Aufbaumodul 1 „Fachwissenschaft und Fachdidaktik“ 4. Sem. AV Fachwissenschaft AV Fachdidaktik WP WP 12 Aufbaumodul 2 „Sprachpraxis“ 5./6. Sem. Ü Grammaire 2 Ü Traduction allemand-français 1 Ü Lektürekurs P P WP 12 Abkürzungen EV Einführungsveranstaltung BV Basisveranstaltung AV Aufbauveranstaltung Ü Übung P Pflichtveranstaltung WP Wahlpflichtveranstaltung LP Leistungspunkte Sem. Semester Anmerkungen • In der Einführungsveranstaltung Fachdidaktik bilden allgemeine bzw. fachspezifische Fragen zu Diagnose und Förderung einen thematischen Schwerpunkt. Näheres ist den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. • Innerhalb des Wahlpflichtangebots werden Basis- und Aufbauveranstaltungen aus den Bereichen der Sprach-, Literatur- und Landes-/ Kulturwissenschaft sowie die Aufbauveranstaltung Fachdidaktik des AM 1 ggf. im Hinblick auf die Profilschwerpunkte „Medien und Bildung“, „Umgang -6- mit Heterogenität“ (Schwerpunkt: Interkulturalität) und „Gute gesunde Schule“ als Möglichkeiten der Profilbildung ausgewiesen. (4) Näheres zu den einzelnen Modulen ist den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Französisch durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Französisch als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, nach Abschluss des Bachelorstudiums eine reflektiertere Auswahl zwischen verschiedenen schulformbezogenen Masterstudiengängen zu treffen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, Erfahrungen in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, in auf Kommunikation und Vermittlung von Fremdsprachen angelegten Berufen (z.B. im Verlagswesen, in den Bereichen Übersetzen/Dolmetschen, im Kulturmanagement oder in der Erwachsenenbildung) oder in anderen Berufen zu sammeln. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Französisch beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Französisch sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Französisch werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:  Basismodul 1. Kultur-/Landeswissenschaft: Modulabschlussprüfung -7-  Basismodul 2. Sprachwissenschaft: Modulabschlussprüfung  Basismodul 3. Literaturwissenschaft: Modulabschlussprüfung  Basismodul 4. Sprachpraxis und Fachdidaktik: Modulteilprüfungen  Aufbaumodul 1. Fachwissenschaft und Fachdidaktik: Modulabschlussprüfung  Aufbaumodul 2. Sprachpraxis: Modulabschlussprüfung Näheres zu den Prüfungsleistungen und zur Gewichtung der Noten der Modulteilprüfungen ist den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. (2) Prüfungsleistungen werden gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, schriftlichen Hausarbeiten und anderen Formen der Leistungserbringung erbracht. (3) Darüber hinaus sind qualifizierte Teilnahmen entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung im Anhang zu erbringen. (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für die qualifizierten Teilnahmen. § 43 Bachelorarbeit (1) Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Französisch verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Unterrichtsfach Französisch mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. (2) Wird die Bachelorarbeit gemäß § 21 Allgemeine Bestimmungen im Fach Französisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder französischer Sprache abgefasst werden. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Französisch gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Französisch geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. -8- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Französisch an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Französisch eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 11. Dezember 2011 (AM.Uni.PB 61/11), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Februar 2015 (AM.Uni.PB 02/15). Für Bachelorarbeiten, deren Bearbeitungszeitbeginn vor dem 1. Oktober 2016 liegt, einschließlich mündlicher Verteidigung und Wiederholungen, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 ebenfalls die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 11. Dezember 2011 (AM.Uni.PB 61/11), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Februar 2015 (AM.Uni.PB 02/15). Hiervon unberührt gelten die Zugangs- und Studienvoraussetzungen des § 34 in der Fassung vom 11. Dezember 2011 (AM.Uni.PB 61/11), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Februar 2015 (AM.Uni.PB 02/15). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen einschließlich der erweiterten Bezeichnung „Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt- , Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Französisch an der Universität Paderborn vom 11. Dezember 2011 (AM.Uni.PB 61/11), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Februar 2015 (AM.Uni.PB 02/15), außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 14. Januar 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Dezember 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Anhang Studienverlaufsplan Sem. Modul Workload (h) Workload gesamt 1 BM 1 Einführungsveranstaltung Kultur/Landeswissenschaft 90 360 BM 1 Basisveranstaltung Kultur-/Landeswissenschaft 180 BM 4 Übung Grammaire 1 90 2 BM 2 Einführungsveranstaltung Sprachwissenschaft 90 360 BM 3 Einführungsveranstaltung Literaturwissenschaft 90 BM 4 Einführungsveranstaltung Fachdidaktik 90 BM 4 Übung Expression écrite et orale 1 90 3 BM 2 Basisveranstaltung Sprachwissenschaft 180 360 BM 3 Basisveranstaltung Literaturwissenschaft 180 4 AM 1 Aufbauveranstaltung Fachwissenschaft1 180 360 AM 1 Aufbauveranstaltung Fachdidaktik 1 90 AM 1 Aufbauveranstaltung Fachdidaktik 2 90 5 AM 2 Übung Lektürekurs 90 180 AM 2 Übung Grammaire 2 90 6 AM 2 Übung Traduction allemand-français 1 180 180 5/6 Bachelorarbeit2 360 360 Abkürzungen BM 1 Basismodul 1. Kultur-/Landeswissenschaft BM 2 Basismodul 2. Sprachwissenschaft BM 3 Basismodul 3. Literaturwissenschaft BM 4 Basismodul 4. Sprachpraxis und Fachdidaktik AM 1 Aufbaumodul 1. Fachwissenschaft und Fachdidaktik AM 2 Aufbaumodul 2. Sprachpraxis Anmerkungen (1) Im Aufbaumodul 1 ist eine Veranstaltung „Fachwissenschaft“ wahlweise aus den Bereichen Literaturwissenschaft, Kultur-/Landeswissenschaft oder Sprachwissenschaft zu belegen. (2) Die Bachelorarbeit kann auch im anderen Unterrichtsfach oder in den Bildungswissenschaften geschrieben und ggf. verteidigt werden. Hinweis Der Studienverlaufsplan gilt als Empfehlung und als Orientierung und kann individuell anders gestaltet werden. Als Studienbeginn (1. Sem.) zugrunde gelegt wird das Wintersemester. Sprachpraxis und Fachdidaktik Modulnummer Basismodul 4 Workload 270 h LP 9 Studiensemester 1./2. Sem. Häufigkeit des Angebots WS/SS (Ü) SS (EV) Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen Übung Grammaire 1 Übung Expression écrite et orale 1 Einführungsveranstaltung Fachdidaktik Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 60 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele; fachspezifisches Kompetenzprofil • Fachwissen: Erwerb solider Kenntniss e in der Grammatik der Fremdsprache; Erwerb eines soliden Wissens zu grundständigen fachdidaktischen Positionen und Strukturierungsansätzen, zu den Grundlagen fach- und anforderungsgerechter Leistungsbeurteilung und zur gesellschaftlichen Bedeutung des Fremdsprachen-unterrichts in der Schule; Einblick in allgemeine bzw. fachspezifische Fragen zu Diagnose und Förderung; Kenntnis der Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts einschließlich der Messung, Evaluierung und Förderung von Schülerleistungen; Kenntnis der wichtigsten Theorien des Sprachenlernens; • Orientierungswissen: Ausbaufähiges Orientierungswissen über die Grundlagen fremdsprachlicher Lehr- und Lernprozesse, das heißt über die Theorien, Ziele und Verfahren des sprachlichen und interkulturellen Lernens und deren Umsetzung im Unterricht; • Sprachkompetenz/Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit zu sprachlich korrekter und stilistisch angemessener Textproduktion in der Fremdsprache (Wortschatz, Grammatik, Stilistik und Idiomatik); Fähigkeit zu situationsangemessenem mündlichem Gebrauch der französischen Sprache; Fähigkeit zu korrekter Aussprache und Intonation der Fremdsprache; Fähigkeit zur Sprachmittlung einschließlich Übersetzung; Diskussionsfähigkeit in der Fremdsprache; interkulturelle Sprachkompetenz; • Sozialkompetenz: Kenntnisse über die individuellen Voraussetzungen des Spracherwerbs von Lernenden , die den Lernerfolg fördern oder hemmen können; Kenntnisse, wie daraus Lernumgebungen differenziert zu gestalten sind; reflektierter Umgang mit Heterogenität. Spezifische Schlüsselkompetenzen • Interaktive Anwendung von Medien und Mitteln (Schwerpunkt: IKT, Präsentationstechniken, Lern- und Arbeitstechniken; Reflexion auf Sprache, Symbole und Texte, Wissen und Informationen); • Interagier en in heterogenen Gruppen (Schwerpunkt: Kooperation, Teamfähigkeit, zielgruppengerichtete Kommunikation, Diskussionsfähigkeit); • Autonome Handlungsfähigkeit (Schwerpunkt: interkulturelle Handlungsfähigkeit). 3 Inhalte Das Basismodul 4 umfasst die sprachpr aktischen Übungen Grammaire 1, Expression écrite et orale 1 und die Einführung in die Fachdidaktik. • Die Übung Grammaire 1 gibt einen Einblick in die Hauptprobleme der französischen Grammatik und Phonetik. • Die Übung Expression écrite et orale 1 dient der Erweiterung der vier Sprachkompeten zen und vermittelt Grundkenntnisse im Erstellen verschiedener Textsorten und im Kommentieren von Texten in der Fremdsprache. • Die Einführung in die Fachdidaktik vermittelt einen Einblick in Fragestellungen, Methoden und Mo delle der französischen Fachdidaktik. Nach einem Überblick über Geschichte, Prinzipien und Zielsetzungen des Französischunterrichts werden grundlegende lernpsychologische Konzepte sowie praktische Fragen des Französischunterrichts an der Schule (Unterricht splanung, Leistungsbeurteilung, Motivation, Diagnose und Förderung) besprochen. 4 Lehrformen Das Modul umfasst Übungen, freiwillige Tutorien und verschiedene Formen des Selbststudiums sowie eine Einführungsveranstaltung als Seminar. 5 Gruppengröße Übung: 20 TN, Seminar: 40 TN 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen --- 7 Teilnahmevoraussetzungen Keine. 8 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten • Regelmäßige Teilnahme an den sprachpraktischen Übungen des Moduls, • Nachweis der qualifizierten Teilnahme in den Veranstaltungen des Moduls (s.u., 9., „ Qualifizierte Teilnahmen“), • Bestehen der Modulabschlussprüfung (s.u., 10., „Prüfungsformen“). 9 Qualifizierte Teilnahmen In den Veranstaltungen des Moduls ist je eine qualifizierte Teilnahme zu erbringen, und zwar in Form • einer schriftlichen Überprüfung (60 bis max. 90 Minuten) oder • eines Protokolls oder • eines Referats bzw. einer Präsentation oder • eines Stundenentwurfs bzw. einer Stundensimulation oder • eines Portfolios bzw. Dossiers oder • mehrerer Hausaufgaben. 10 Prüfungsformen Das Modul wird mit Teilprüfungen abgeschlossen, die veranstaltungsbezogen und modulbegleitend erbracht werden. In den Veranstaltungen Grammaire 1 und Einführungsveranstaltung Fachdidaktik erfolgt die Überprüfung in Klausurform (60-90 Minuten Länge). In der Veranstaltung Expression écrite et orale 1 besteht die Leistungsüberprüfung aus einer Klausur (45-60 Minuten Länge) und einer mündlichen Prüfung (10-15 Minuten Länge). Die Modulnote wird aus den Noten der Modul teilprüfungen ermittelt, indem gewichtet nach dem Workload das arithmetische Mittel gebildet wird, wobei die Noten der Modulteilprüfungen zur Veranstaltung Expression écrite et orale 1 jeweils nur mit dem hälftigen Workload der Veranstaltung gewichtet werd en. Alle Modulteilprüfungen müssen mindestens mit ausreichend bestanden werden. 11 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Edwige Schlapbach Fachwissenschaft und Fachdidaktik Modulnummer Aufbaumodul 1 Workload 360 h LP 12 Studiensemester 4. Sem. Häufigkeit des Angebots WS/SS (Fachwissenschaft) SS (Fachdidaktik) Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. AV Fachwissenschaft 2. AV Fachdidaktik 1 3. AV Fachdidaktik 2 Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 150 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele; fachspezifisches Kompetenzprofil • Fachwissen: Befähigung zum selbständigen Ausbau, zur Erweiterung und exemplarischen Vertiefung der Fachkenntnisse in ausgewählten Bereich en der französischen Kultur bzw. Sprache bzw. Literatur sowie in Fragen, Problemen und Methoden der Literatur- bzw. Sprach- bzw. Kultur-/Landeswissenschaft; Erweiterung und exemplarische Vertiefung der Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der französischen Fachdidaktik (z.B. zu den Grundlagen fach- und anforderungsgerechter Leistungsbeurteilung und zur gesellschaftlichen Bedeutung des Fremdsprachenunterrichts in der Schule); im Bereich der Literaturwissenschaft: ein vertiefter Umgang mit und das sichere Anw enden von Verfahren der Textanalyse und – interpretation, der Kategorisierung von Textsorten sowie deren ästhetischen Mitteln, Verfahren und Strukturen; eine kritische und reflektierte Betrachtung der Entwicklung der französischsprachigen Literaturen vom 16 ./17. Jahrhundert bis zur Gegenwart unter Berücksichtigung von Motiven, Themen, Gattungen usw.; im Bereich der Kulturwissenschaft: ein vertiefter Umgang mit und das sichere Anwenden von Theorien, Methoden und Modellen der französischen Landes- und Kulturw issenschaft; Erweiterung des in den Basismodulen erworbenen Grundwissens zu Themen der französischen Landeskunde und den Theorien des Fremdverstehens; im Bereich der Sprachwissenschaft: Erweiterung und exemplarische Vertiefung der Fachkenntnisse im Hinblick auf synchrone und diachrone Erscheinungsformen des Französischen, auf sprachpolitisch, kontakt-, variations- und pragmalinguistisch relevante Besonderheiten und deren kritischer Betrachtung; • Orientierungswissen: Erweiterung des in den Basismodulen erworb enen Überblickswissens in den Bereichen Kultur bzw. Sprache bzw. Literatur und in der Fachdidaktik; • Erkenntnis- und Arbeitsmethoden: Kritischer und reflektierter Umgang mit Sachverhalten und Problembereichen; Planung, Organisation und Durchführung von (fach- , themen)spezifischen Projektaufgaben im interkulturellen Bereich; selbständige Beherrschung wissenschaftlicher Arbeits- und Darstellungsweisen (unter Nutzung entsprechender Hilfsmittel und Medien); Befähigung, die Materialien der Primär- und Sekundärli teratur selbständig zu nutzen und auszuwerten; Befähigung zur selbständigen Abhandlung einer gestellten Aufgabe in wissenschaftlich korrekter Form; • Kommunikative Kompetenz: Darstellung auch diffiziler Probleme in der Fremdsprache; Fähigkeit, Sachverhalte i n der Fremdsprache in sprachlich korrekter und inhaltlich über zeugender Weise mündlich oder schriftlich darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer Argumentation; Diskussionsfähigkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz; • Methodenkompetenz: Anwendung der Ergebnisse fachdidaktischer, lernpsychologischer und sozialwissenschaftlicher Forschung zur Gestaltung von Lehr- und Lernumgebungen für den Fremdsprachenerwerb. Spezifische Schlüsselkompetenzen • Interaktive An wendung von Medien und Mitteln (Schwerpunkt: Reflexion auf Sprache, Symbole und Texte, Wissen und Informationen); • Interagieren in heterogenen Gruppen (Schwerpunkt: Kooperation, Teamfähigkeit, zielgruppengerichtete Kommunikation, Diskussionsfähigkeit); • Autonome Handlungsfähigkeit (Schwerpunkt: interkulturelle Handlungsfähigkeit); • Reflexivität (Schwerpunkt: metakognitive Fähigkeiten). 3 Inhalte Das Aufbaumodul 1 umfasst eine fachwissenschaftliche und zwei fachdidaktische Aufbauveranstaltungen. Die fachwissenschaftliche Aufbauveranstaltung kann wahlweise in Kultur- /Landeswissenschaft, Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft belegt werden. Die Veranstaltungen dienen dazu, die in den Basismodulen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erweitern und zu vertiefen. • In der Aufbauveranstaltung Kultur- /Landeswissenschaft werden ausgewählte Themen, Probleme und Fragestellungen unter Einbeziehung aktueller Kulturtheorien in vertiefter Form behandelt. Hierzu gehören etwa Identitäts- und Alteritätskonstruktionen und deren mediale Repräsentation, alltagskulturelle Praktiken sowie soziokulturelle Spannungsfelder der Zielkultur. In der Aufbauveranstaltung Literaturwissenschaft werden ausgewählte Themen, Pro bleme und Fragestellungen (z.B. Werke einzelner Autoren verschiedener Epochen und Gattungen; Literatur und Medien ) unter Einbeziehung gesellschaftlicher, politischer und kultureller Fragestellungen vertiefend behandelt. In der Aufbauveranstaltung Sprachwissenschaft werden ausgewählte linguistische Themen behandelt, wie die Sprache und ihre Erscheinungsformen im Kontext von Ideen-, Sozial- und Kulturgeschichte und die weltweite Verbreitung der französischen Sprache sowie die damit einhergehenden sprachpolitischen , kontaktsprachlichen und variationellen Implikationen. Auf der Basis von schriftlichen und mündlichen Sprachverwendungsformen soll es unter Anwendung verschiedener Theorien vorrangig um die Beschreibung und Analyse des Französischen der Gegenwart im Hinblick auf soziale, pragmatische und interkulturelle Aspekte gehen. Darüber hinaus soll die selbständige Erarbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen geübt werden. • In den Aufbauveranstaltungen Fachdidaktik werden spezifische Aspekte der Didaktik des Französischen (Sprach- und Literaturdidaktik, landeskundliche s und interkulturelles Lernen) unter Berücksichtigung der Belange des Unterrichts an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen vertieft betrachtet. Themenschwerpunkte sind die analytische Erfassung von Lernvoraussetzungen und Lernprozessen im Fremdsprache nunterricht, die Formulierung und Begründung fachlicher und Fächer verbindender Unterrichtsziele sowie deren Umsetzung bei der Planung und praktischen Erprobung eines handlungs- und prozessorientierten Unterrichts. Spezifische Lernschwierigkeiten des Fremd sprachenunterrichts sowie die Anforderungen kommunikativer Prozesse einer fortschreitenden Interkulturalität werden dabei besonders berücksichtigt. 4 Lehrformen Das Modul umfasst in der Regel Seminare (einschl. Block- und Projektseminare) oder Vorlesungen, Workshops, außerdem freiwillige Tutorien und verschiedene Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße Seminar: 40 TN, Vorlesung: 120 TN. 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen --- 7 Teilnahmevoraussetzungen • Erwartet wird die Teilnahme an de r Basisveranstaltung aus dem Basismodul derjenigen Fachwissenschaft, die im Aufbaumodul vertieft wird. • Erwartet wird die Teilnahme an zwei sprachpraktischen Übungen sowie an der Fachdidaktik- Veranstaltung aus dem Basismodul 4. Es wird empfohlen, das Aufbaumodul 1 erst nach Abschluss der Basismodule zu besuchen. 8 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten • Nachweis der qualifizierten Teilnahme in den Veranstaltungen des Moduls (s.u., 9., „ Qualifizierte Teilnahmen“), • Bestehen der Modulabschlussprüfung (s.u., 10., „Prüfungsformen“). 9 Qualifizierte Teilnahmen In den Veranstaltungen des Moduls ist je eine qualifizierte Teilnahme zu erbringen, und zwar in Form • einer schriftlichen Überprüfung (60 bis max. 90 Minuten) oder • eines Protokolls oder • eines Referats bzw. einer Präsentation oder • eines Portfolios bzw. Dossiers. 10 Prüfungsformen Im Modul ist eine Modulabschlussprüfung abzulegen, die im Zusammenhang mit der gewählten Aufbauveranstaltung Fachwissenschaft steht. Diese wird erbracht durch • eine Klausur (90-120 Minuten Länge) oder • eine Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) oder • eine mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten Länge) Die Prüfungsleistung wird benotet. Die erreichte Note entspricht der Modulnote. 11 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Jutta Langenbacher-Liebgott, Dr. Christina Bischoff Sprachpraxis Modulnummer Aufbaumodul 2 Workload 360 h LP 12 Studiensemester 5./6. Sem. Häufigkeit des Angebots WS/SS Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen Übung Traduction allemand-français 1 Übung Grammaire 2 Übung Lektürekurs Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 150 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele; fachspezifisches Kompetenzprofil • Sprachkompetenz: „nativnahes“ Sprachkönnen; Lesekompetenz, Interpretationskompetenz; Fähigkeit zur adäquaten Rezeption und Produktion von Sach- und Gebrauchstexten in der Fremdsprache; Fähigkeit zur Rezeption von literarischen Texten; Fähigkeit zur Erhaltung und Aktualis ierung der fremdsprachlichen und interkulturellen Kompetenz; • Erkenntnis- und Arbeitsmethoden: Entwicklung elementarer Übersetzungsstrategien im Bereich der Übersetzung in die Fremdsprache; Erwerb methodologischer Kompetenzen zur Übersetzung verschiedener Textsorten; • Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit zu sprachlich korrekter und stilistisch angemessener Textproduktion in der Fremdsprache; Fähigkeit zur Sprachmittlung einschließlich Übersetzung; Diskussionsfähigkeit in der Fremdsprache; interkulturelle Kompetenz. Spezifische Schlüsselkompetenzen • Interaktive Anwendung von Medien und Mitteln (Schwerpunkt: Reflexion auf Sprache, Symbole und Texte, Wissen und Informationen); • Interagieren in heterogenen Gruppen (Schwerpunkt: Kooperation, Teamfähigkeit, zielgrup pengerichtete Kommunikation, Diskussionsfähigkeit); • Autonome Handlungsfähigkeit (Schwerpunkt: interkulturelle Handlungsfähigkeit); • Reflexivität (Schwerpunkt: metakognitive Fähigkeiten). 3 Inhalte Das Aufbaumodul 2 umfasst die sprachpraktischen Übungen Traduction allemandfrançais 1, Grammaire 2, Lektürekurs. • Die Übung Traduction allemandfrançais 1 führt in die Übersetzung ins Französische ein. Sie regt an zur Reflexion über das Übersetzen als Interpretation eines Textes in seinem kulturellen Kontext und über die Rolle des Übersetzers als Vermittler zwischen den Kulturen. • Die Übung Grammaire 2 gibt einen vertieften Einblick in die Hauptprobleme der französischen Grammatik. • Im Lektürekurs werden sprach-, literatur- und kultur-/landeswissenschaftliche Grund lagentexte gemeinsam gelesen. Die mündliche und schriftliche Interpretation und Kommentierung erfolgt in der Fremdsprache. 4 Lehrformen Das Modul umfasst Übungen, freiwillige Tutorien und verschiedene Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße 20 TN. 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen Das Modul findet Verwendung im Zwei-Fach-Bachelor und in allen Studiengängen des Lehramts-Bachelors. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird die Teilnahme an den beiden sprachpraktischen Übungen aus dem Basismodul 4. Es wird empfohlen, das Aufbaumodul 2 erst nach Abschluss des Basismoduls 4 zu besuchen. 8 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten • Regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls, • Nachweis der qualifizierten Teilnahme in den Veranstaltungen des Moduls (s.u., 9., „ Qualifizierte Teilnahmen“), • Bestehen der Modulabschlussprüfung (s.u., 10., „Prüfungsformen“). 9 Qualifizierte Teilnahmen In den Veranstaltungen des Moduls ist je eine qualifizierte Teilnahme zu erbringen, und zwar in Form • einer schriftlichen Überprüfung (60 bis max. 90 Minuten) oder • eines Protokolls oder • eines Referats bzw. einer Präsentation oder • eines Portfolios bzw. Dossiers. 10 Prüfungsformen Im Modul ist eine Modulabschlussprüfung abzulegen, die im Zusammenhang mit der Übung Traduction allemand-français 1 steht. Im Rahmen der Prüfung ist eine Übersetzung vom Deutschen ins Französische anzufertigen. Die Modulabschlussprüfung wird erbracht durch • eine Klausur (90-120 Minuten Länge). Die Prüfungsleistung wird benotet. Die erreichte Note entspricht der Modulnote. 11 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Edwige Schlapbach Anmerkung: Innerhalb des Wahlpflichtangebots werden Basis- und Aufbauveranstaltungen aus den Bereichen der Sprach-, Literatur- und Landes-/Kulturwissenschaft sowie die Übung Fachdidaktik des AM 3 ggf. im Hinblick auf die Profilschwerpunkte „Medien und Bildung“, „Umgang mit Heterogenität“ (Schwerpunkt: Interkulturalität) und „Gute gesunde Schule“ als Möglichkeiten der Profilbildung ausgewiesen. herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819