Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 85.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt für sonderpädagogische förderung mit der ersten sonderpädagogischen fachrichtung förderschwerpunkt emotionale und soziale entwicklung an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 3 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 4 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 5 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 6 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 6 § 46 Inkrafttreten und Veröffentlichung ................................................................................. 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung umfasst 33 Leistungspunkte (LP). § 37 Erwerb von Kompetenzen Im Studium der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: solide und strukturierte Kenntnisse hinsichtlich der emotionalen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Kenntnis diagnostischer Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und Fähigkeiten, geeignete Instrumente auszuwählen, anzuwenden und ihre Ergebnisse zu interpretieren, Fähigkeiten zur Entwicklung, zum Einsatz und zur Evaluation individueller Förderpläne und - maßnahmen zur Unterstützung der emotionalen und sozialen Entwicklung, Kenntnisse und Verständnis von individuellen, sozialen, psychologischen und gesellschaftlichen Bedingungen, Wechselwirkungen und Konsequenzen im Förderbereich Emotionale und soziale Entwicklung, Kenntnisse von Präventions- und Interventionsmöglichkeiten sowie schulischen und außerschulischen Beratungs-, Kooperations- und Unterstützungssystemen. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 33 LP ist modularisiert und umfasst 3 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module:
-4- Modul 1: Unterstützung in der emotionalen und sozialen Entwicklung – Fachliche Grundlagen (insgesamt: 9 LP) a) Seminar: Einführung in den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung P1 b) Seminar: Psychologische Grundlagen der emotionalen und sozialen Entwicklung WP Modul 2: Unterstützung in der emotionalen und sozialen Entwicklung – Vertiefung (insgesamt: 12 LP) a) Seminar: Diagnose und Förderung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung P b) Seminar: Lehren, Lernen und Erziehen im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in einer inklusiven Schule WP c) Seminar: Vertiefung zu spezifischen Aspekten des Förderschwerpunkts WP Modul 3: Prävention und Intervention im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung (insgesamt: 12 LP) a) Vorlesung: Probleme der Persönlichkeitsentwicklung in Kindheit und Jugend P b) Seminar: Resilienz, Prävention und Intervention im schulischen Kontext WP c) Seminar: Vertiefung zu Prävention und Intervention WP (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt für sonderpädagogische Förderung umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden in der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung durchgeführt werden. Wenn es in der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, vertiefende Erfahrungen im Umgang mit Heterogenität in der Schule zu gewinnen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, Erfahrungen in unterstützenden sozialen und/ oder therapeutischen Kontexten zu sammeln (z.B. Beratungsstellen, Jugendhilfe usw.). 1 (WP = Wahlpflicht, P = Pflicht)
-5- (3) Die Studierenden führen im Rahmen der Praxisphasen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen jeweils einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen und ihre Entwicklung reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Die erste sonderpädagogische Fachrichtung – Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen in der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung sind dem Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) In der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung werden nachfolgend aufgeführte Modulprüfungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet. Eine Modulprüfung ist eine Prüfung im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung und hat Bezüge zu den weiteren Lehrveranstaltungen des Moduls. Modulprüfung im Zusammenhang mit Modul 1: Unterstützung in der emotionalen und sozialen Entwicklung – Fachliche Grundlagen „Psychologische Grundlagen der emotionalen und sozialen Entwicklung“ als Projektdarstellung mit Kolloquium (ca. 15 Minuten) Modul 2: Unterstützung in der emotionalen und sozialen Entwicklung – Vertiefung „Vertiefung zu spezifischen Aspekten des Förderschwerpunkts“ als Hausarbeit/Projektarbeit (20-25 Seiten) Modul 3: Prävention und Intervention im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung „Resilienz, Prävention und Intervention im schulischen Kontext“ oder „Vertiefung zu Prävention und Intervention“ als Referat (45 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung (12-15 Seiten)
-6- (2) Darüber hinaus sind Nachweise der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen. (3) Nachweise der qualifizierten Teilnahme können gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen als Kurzreferat, Sitzungsgestaltung, Seminarmoderation, schriftl. Tests oder Übungsaufgaben, Erkundungsaufgaben, Reflexionspapier oder als schriftliche Unterrichtsplanung/-reflexion erbracht werden. (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Nachweisen der qualifizierten Teilnahme enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Leistung konkret zu erbringen ist. § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für die erste sonderpädagogische Fachrichtung – Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung gebildet. Alle Modulnoten der Fachrichtung gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote der Fachrichtung ein. Ausgenommen ist die Note für die Bachelorarbeit, auch wenn sie in der Fachrichtung geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen Diese Besonderen Bestimmungen gelten mit Wirkung für die Zukunft für alle Studierenden, die für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung an der Universität Paderborn eingeschrieben sind.
-7- § 46 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung an der Universität Paderborn vom 24. Juni 2014 (AM.Uni.PB 119/14) außer Kraft. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 30. Oktober 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 17. September 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. November 2015. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
-8- Anhang Studienverlaufsplan für das Bachelor-Studium in der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung im Lehramt für sonderpädagogische Förderung Semester Modul Veranstaltung LP pro Sem. 1 1. Unterstützung in der emotionalen und sozialen Entwicklung – Fachliche Grundlagen 1a) Seminar: Einführung in den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung 3 LP 2 1. Unterstützung in der emotionalen und sozialen Entwicklung – Fachliche Grundlagen 1b) Seminar: Psychologische Grundlagen der emotionalen und sozialen Entwicklung 6 LP 3 2. Unterstützung in der emotionalen und sozialen Entwicklung – Vertiefung 2a) Seminar: Diagnose und Förderung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung 2b) Seminar: Lehren, Lernen und Erziehen im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in einer inklusiven Schule 6 LP 4 2. Unterstützung in der emotionalen und sozialen Entwicklung – Vertiefung 2c) Seminar: Vertiefung zu spezifischen Aspekten des Förderschwerpunkts 6 LP 5 6 3. Prävention und Intervention im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung 3a) Vorlesung: Probleme der Persönlichkeitsentwicklung in Kindheit und Jugend 3b) Seminar: Resilienz, Prävention und Intervention im schulischen Kontext 3c) Seminar: Vertiefung zu Prävention und Intervention 12 LP ∑ 33 LP
Modulbeschreibungen Unterstützung in der emotionalen und sozialen Entwicklung – Fachliche Grundlagen Modulnummer Modul 1 Workload 270h Credits 9 Studiensemester 1.-2. Semester Häufigkeit des Angebots Wintersemester/ Sommersemester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Seminar: Einführung in den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung b) Seminar: Psychologische Grundlagen der emotionalen und sozialen Entwicklung Kontaktzeit 30h 30h Selbststudium 60h 150h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele: Kenntnisse über interdisziplinäre Modelle und Theorien zu Erscheinungsformen, Entstehungsbedingungen und Entwicklungsverläufen von Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung Wissen über Grundlagen der Sozialisation und Personalisierung im Kindes- und Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung förderschwerpunktspezifischer Problemlagen (Lebens- und Erlebensdimensionen, Lebensbewältigung, spezifische Phänomene, gesellschaftliche Teilhabe sowie Etikettierungsprozesse usw.) Kenntnisse über die Entwicklung des Förderschwerpunkts emotionale und soziale Entwicklung Kenntnisse über Konzepte der (präventiven) Entwicklungsförderung, des Erziehens, des Unterrichtens und der pädagogischpsychologischen Intervention bei Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Grundkenntnisse zu (förder-)diagnostischen Verfahren und zur Interpretation ihrer Ergebnisse Kenntnisse über Strategien der Gesprächsführung (Auseinandersetzung mit Theorien der Bildung und Erziehung in Krisen- und Konfliktlagen) und der Interaktion in herausfordernden Kontexten Spezifische Schlüsselkompetenzen: Sensibilität für die individuelle und gesellschaftliche Bedeutung von Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung Bereitschaft und Fähigkeit zur kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit Konzepten der Entwicklungsförderung in Zusammenhang mit Präventions-, Interventions- und Therapiemöglichkeiten (insbesondere Bindungstheorien und Ansätze zur Beziehungsarbeit) Bereitschaft, pädagogische, psychologische, diagnostische und didaktische Dimensionen des Förderschwerpunkts Emotionale und soziale Entwicklung aufeinander zu beziehen und im Hinblick auf professionelles Agieren zu reflektieren 3 Inhalte In Modul 1 sollen grundlegende Kenntnisse zu den Voraussetzungen, Bedingungen und Einflussfaktoren auf Lernprozesse und Verhaltensweisen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung erworben werden. Hierbei werden im Vordergrund Theorien unter der Berücksichtigung von medizinischen, psychologischen und rechtlichen Grundla gen im Zusammenhang mit Unterstützungsprozessen in der emotionalen und sozialen Entwicklung in den Blick genommen, analysiert und reflektiert. Über die Befassung mit unterschiedlichen Erklärungsmodellen über Beeinträchtigungen in der sozialen und emotional en Entwicklung von Schülerinnen und Schülern wird ein differenzierter Zugang zu pädagogisch wie psychologisch relevantem Handlungswissen eröffnet. Die einzelnen Themen werden im Rahmen des Moduls gleichermaßen theoretisch wie auch empirisch und unterrichtspraktisch erörtert. Themen des Moduls sind folgende: Theorien und Modelle der emotionalen und sozialen Entwicklung Verhaltensauffälligkeiten und -störungen Grundbegriffe und Theorien zur (präventiven) Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie zu Interventionsmöglichkeiten Soziologische, (neuro-)psychologische, pädagogische und medizinische Erklärungsansätze und Unterstützungsprozesse für Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklun g bei Kindern und Jugendlichen Beteiligungsmöglichkeiten außerschulischer Systeme im Zusammenhang mit der Unterstützung der Lern- und Verhaltensentwicklung von Kindern und Jugendlichen B.Ed. SP
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