Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Englisch an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Englisch an der Universität Pader [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 79.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an grundschulen mit dem unterrichtsfach englisch an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Englisch an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 5 § 43 Masterarbeit ................................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 6 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 6 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 6 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Das Studium des Unterrichtsfachs Englisch setzt über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus keine weiteren voraus. Englisch ist eine der beiden in § 5 der Allgemeinen Bestimmungen geforderten Fremdsprachen. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Englisch ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang (1) Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Englisch umfasst 18 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester. (2) Der Vertiefungsbereich für das Lehramt an Grundschulen kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Englisch absolviert werden. Wenn er im Unterrichtsfach Englisch durchgeführt wird, so erhöht sich das Studienvolumen um 6 LP auf 24 LP. (3) Für Studierende, die im Rahmen ihres dem Masterstudium vorausgehenden Studiums noch keinen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer erbracht haben, sieht das Studium des Unterrichtsfaches Englisch einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in einem entsprechenden Land der Zielsprache vor. Der Auslandsaufenthalt darf in maximal drei vierwöchigen Einzelaufenthalten nachgewiesen werden. Der Auslandsaufenthalt kann beispielsweise durch Auslandsstudium, Praktika, Schulpraktika, Sprachaufenthalt, oder Arbeit für eine karitative Organisation nachgewiesen werden. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Englisch sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Erscheinungsformen und soziale, pragmatische sowie interkulturelle Aspekte der Fremdsprache angemessen zu beschreiben grundlegende fachwissenschaftliche Inhalte und Strukturen des Faches Englisch im Hinblick auf deren Bedeutung für das Unterrichtsfach zu erläutern (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Englisch sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Theorie und Methodik des kommunikativen, interkulturellen Fremdsprachenunterrichts einschließlich der Diagnose, Messung und Förderung von Schülerleistungen zu beherrschen Sprachreflexion zu initiieren Mehrsprachigkeit zu reflektieren
-4- (3) In den sprachpraktischen Studien des Unterrichtsfaches Englisch sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Kommunikationstechniken zur Entwicklung des mündlichen Diskurses zu beherrschen, stufengeeignete Lehrersprache zu verwenden, Erzähl- und Erklärungskompetenz zu entwickeln, die fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz auf dem erworbenen Niveau zu erhalten und ständig zu aktualisieren. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module. Wird das Unterrichtsfach Englisch als Vertiefungsbereich gewählt, so werden zusätzlich die sprachpraktische Veranstaltung Academic Writing sowie eine Veranstaltung aus der Fachdidaktik oder der Fachwissenschaft studiert. In diesem Fall erhöht sich das Studienvolumen um 6 LP, von denen 3 LP Fachdidaktik sein können, auf 24 LP. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Lehramt M.Ed. Grundschule Module LP P/WP Empfohlenes Semester Master-Modul Fachdidaktik Fachdidaktik – Unterrichtsplanung Fachdidaktik – Diagnose und Förderung 9 P P 1 3 Master-Modul Fachwissenschaft Fachwissenschaft – Linguistics Fachwissenschaft – Literary Studies ODER Fachwissenschaft – Cultural Studies 6 WP WP 4 4 Master-Modul Sprachpraxis G/HRGe CLC Advanced 3 P 1 Summe 18 Für Studierende, die das Fach Englisch vertieft studieren: Master-Modul Vertiefung Englisch Language Consolidation (eine aus den folgenden fünf Veranstaltungen:) a) Vertiefung – Literary Studies ODER b) Vertiefung – Cultural Studies ODER c) Vertiefung – Teaching Language ODER d) Vertiefung – Teaching Literature ODER e) Vertiefung – Teaching Culture 6 P WP 1 1 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
-5- § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Unterrichtsfach Englisch umfasst gem. § 7 Abs. 3 und §11 und Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Grundschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Englisch beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Englisch sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Englisch werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Master-Modul Fachdidaktik: Modulabschlussprüfung Master-Modul Fachwissenschaft: Modulabschlussprüfung Master-Modul Sprachpraxis: Modulabschlussprüfung (2) Modulabschlussprüfungen werden analog zu §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, schriftlichen Hausarbeiten oder anderen Formen der Leistungserbringung erbracht. (3) Darüber hinaus ist eine qualifizierte Teilnahme entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung zu erbringen. (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Masterarbeit (1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Englisch verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus dem Unterrichtsfach Englisch mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
-6- (2) Wird die Masterarbeit im Unterrichtsfach Englisch nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP. (3) Wird die Masterarbeit gemäß § 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Englisch angefertigt, so wird sie in der Regel in englischer Sprache abgefasst. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter sind bei der Entscheidung zu hören. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Englisch gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen Diese Besonderen Bestimmungen gelten mit Wirkung für die Zukunft für alle Studierenden, die für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Englisch an der Universität Paderborn eingeschrieben sind. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Englisch an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 19/14) außer Kraft. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 und 27. April 2016 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 27. November 2014 und 21. April 2016 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015 und 27. April 2016. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
Anhang Studienverlaufsplan Semester Veranstaltung Workload (h) LP gesamt 1. Semester Fachdidaktik – Unterrichtsplanung CLC Advanced Für Studierende, die das Fach Englisch vertieft studieren: Language Consolidation Eine aus den folgenden fünf Veranstaltungen: a) Vertiefung – Literary Studies ODER b) Vertiefung – Cultural Studies ODER c) Vertiefung – Teaching Language ODER d) Vertiefung – Teaching Literature ODER e) Vertiefung – Teaching Culture 90 90 (+90) (+90) 6 (+6) 2. Semester PRAXISSEMESTER 3. Semester Fachdidaktik – Diagnose und Förderung 180 6 4. Semester Fachwissenschaft – Linguistics Fachwissenschaft – Literary Studies ODER Fachwissenschaft – Cultural Studies 90 90 6 Summe 18 (+6)
Modulbeschreibungen Master-Modul Fachdidaktik Modulnummer Workload 270 Credits 9 Studiensemester 1. u. 3. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Fachdidaktik – Unterrichtsplanung b) Fachdidaktik – Diagnose und Förderung Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 60 h 150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden erwerben die Fähigkeit zur Reflexion und Überprüfung von Unterrichtskonzepten sowie zur Weiterentwicklung von Unterrichtsansätzen und -methoden (auch fächerverbindender Art). Dabei berücksichtigen sie aktuelle Erkenntnisse zu relevanten Unterrichtsprinzipien, Methoden, Medien und Materialien. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit zur Planung, Analyse und Reflexion eigener Unterrichtstätigkeit und von Lernprozessen und sind darüber hinaus in der Lage ihre eigenen Selbstkonzept als Lehrperson bewusst zu reflektieren. zur Reflexion des eigenen fachlichen Lernprozesses. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, fachdidaktische Theorien, Konzept ionen und Forschungsarbeiten zu rezipieren, zu reflektieren und auf schulische und außerschulische Praxisfelder zu beziehen, sowie Forschungsmethoden und - ergebnisse vor dem Hintergrund ihres angestrebten Berufsfelds kritisch einzuschätzen. Die Studierenden erwerben Kenntnisse zu Kompetenzmodellen und Standardde finitionen sowie von Studien und Methoden zur Erfassung und Beurteilung von Schülerleistungen (inkl. nationaler und internationaler Vergleichsstudien). Sie sind in der Lage, Modelle und Kriterien der Lernstandserhebung sowie der Erfassung von Kompetenzen auf fachliches Lernen zu beziehen. Die Studierenden können zwischen Test- und Lernaufgaben unterscheiden und erwerben Fähigkeiten in der Entwicklung solcher Aufgaben. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Fähigkeit zum Erkennen von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit Soziale Kompetenz: z.B. Team- oder Gruppenarbeit Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und inhaltlich überzeugender Weis e darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer Argumentation; Diskussionsfähigkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Initiative, Verantwortungsbereitschaft Medienkompetenz Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken Wissenschaftliche Arbeiten planen, durchführen und auswerten Kompetenzen im Unterricht diagnostizieren und entsprechende Fördermaßnahmen entwickeln und umsetzen 3 Inhalte Die Masterveranstaltungen Fachdidaktik dienen der Vertiefung der in den vorangegangen Studienabschnitten erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Vorbereitung, Organisation und Evaluation von fachlichen Lernprozessen unter Einbeziehung fächerverbindender Perspektiven. Das Modul führt in moderne Theorien und Methoden der Fremdsprachenvermittlung und des Unterrichtens ein. Es bietet einen Einblick in Ziele, Inhalte, Methoden und weitere Planungsaspekte des Englisch unterrichts. Die Studierenden werden mit Verfahren zur Zielfindung, Auswahl und Aufbereitung von Inhalten für den Englischunterricht vertraut gemacht und erlernen den kritisch-analytischen Umgang mit der Theorie und Praxis unterschiedlicher Ansätze zur Vermittlung von Englisch als Fremdsprache. Sie werden an d ie Planung, Durchführung und Evaluierung eigener Unterrichtsvorhaben herangeführt. Die Studierenden erwerben weiterhin eine Beurteilungskompetenz für einen inhalts- und methodenadäquaten Literatur- und Medieneinsatz im Englischunterricht. Spezifische Inhalte sind außerdem: Kompetenzorientierung des Englischunterrichts, Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, Modelle der kommunikativen Kompetenz, Aufgaben zur Kompetenzmessung, Aufgaben zur individuellen Förderung, Spracherwerbsprozesse im Englischunterricht. 4 Lehrformen Seminar
5 Gruppengröße Seminar: 40 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) M.Ed. Gy/Ge M.Ed. BK, M.Ed. HRGe 7 Teilnahmevoraussetzungen Vor der Teilnahme an der Veranstaltung Diagnose und Förderung wird die Teilnahme an den Veranstaltungen Unterrichtsplanung und am Praxissemester erwartet. 8 Teilnahmeaktivitäten Qualifizierte Teilnahme durch Entwicklung von Test- und Lernaufgaben oder Präsentation oder Gestaltung von Inhalten des Seminars oder Referat oder schriftliche Ausarbeitung zur Diagnose und Förderung von Kompetenzen im Englischunterricht (ca. 5.000 Wörter). Prüfungsformen Im Anschluss an die letzte Veranstaltung wird als Modulabschlussprüfung eine Klausur (90-120 Minuten) geschrieben oder eine schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) erstellt oder eine mündliche Prüfung (20-30 Minuten) abgehalten, in der die Gegenstände des gesamten Moduls zum Thema werden. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreicher Abschluss der Modulabschlussprüfu ng sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Manfred Pienemann 11 Sonstige Informationen Unter den gewählten Veranstaltungsformen kann max. eine Vorlesung sein.
herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819