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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der Kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der Kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 76.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an berufskollegs mit der kleinen beruflichen fachrichtung automatisierungstechnik an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn 2 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der Kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 6 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote.................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen 3 Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Studienbeginn ist das Wintersemester oder das Sommersemester. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen der Kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik umfasst 39 Leistungspunkte (LP), davon 3 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien der Kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Sie  haben ein solides und strukturiertes Fachwissen zu grundlegenden Gebieten der Automatisierungstechnik erworben und können damit gezielt Bildungsprozesse im Fach Automatisierungstechnik gestalten und neue fachliche und fächerverbindende Entwicklungen selbstständig in den Unterricht einbringen;  können automatisierungstechnische Inhalte in grundlegenden Zusammenhängen und verschiedenen Anwendungsbezügen sowie gesellschaftliche Auswirkungen erfassen, bewerten und erklären;  sind mit den Erkenntnis- und Arbeitsmethoden der Automatisierungstechnik vertraut und verfügen über eine ausreichende praktische Kompetenz für den Einsatz schulrelevanter Hard- und Software. (2) In den fachdidaktischen Studien der Kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Sie  haben ein anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen erworben und können damit gezielt Vermittlungs- und Lernprozesse im Fach Automatisierungstechnik gestalten und neue fachdidaktische Entwicklungen selbstständig in den mediengestützten Unterricht und in die Schulentwicklung einbringen;  können fachdidaktische Konzepte der Lernsituationsgestaltung anwenden und darauf basierend Lernaufgaben entwickeln, formulieren und reflektieren;  können industrietypische Soft- und Hardware (z.B. Festo-Komponenten) gezielt und geeignet anwenden und zur gezielten Anwendung anleiten;  können Unterrichtskonzepte und Unterrichtsmedien auch für heterogene Lerngruppen inhaltlich bewerten und fachlich gestalten, sowie neue Themen in den Unterricht adressatengerecht einbringen. 4 § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 39 LP, davon 3 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 7 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module 1 Automatisierungstechnik 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. 1 Wahlpflichtveranstaltung aus dem Katalog WP 180 2 Informationstechnik 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. 1 Wahlpflichtveranstaltung aus dem Katalog WP 180 3 Energie und Umwelt I 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. oder 2. 1 Wahlpflichtveranstaltung aus dem Studienmodell Energie und Umwelt WP 180 4 Kognitive Systeme I 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. oder 2. 1 Wahlpflichtveranstaltung aus dem Studienmodell Kognitive Systeme WP 180 5 Prozessdynamik I 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. oder 2. 1 Wahlpflichtveranstaltung aus dem Studienmodell Prozessdynamik WP 180 6 Vertiefungsmodul Didaktik berufsspezifischer Medien 3 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 2. Gestaltung von Lernsituationen anhand von Berufsspezifischen Medien für die Fachrichtung Automatisierungstechnik WP 90 und im Rahmen eines frei wählbaren Moduls aus den folgenden Wahlpflicht-Modulen: 5 7 Energie und Umwelt I (Vertiefung) 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. oder 2. 1 Wahlpflichtveranstaltung aus dem Studienmodell Energie und Umwelt WP 180 8 Kognitive Systeme I (Vertiefung) 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. oder 2. 1 Wahlpflichtveranstaltung aus dem Studienmodell Kognitive Systeme WP 180 9 Prozessdynamik I (Vertiefung) 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. oder 2. 1 Wahlpflichtveranstaltung aus dem Studienmodell Prozessdynamik WP 180 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. § 39 Praxissemester Das Masterstudium in der Kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Berufskolleg. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Die Kleine berufliche Fachrichtung Automatisierungstechnik beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge der Kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an den Prüfungsleistungen in der Kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) In der Kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik werden folgende Prüfungsleistungen als Modulabschlussprüfungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:  Eine Modulabschlussprüfung im Modul Automatisierungstechnik in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung.  Eine Modulabschlussprüfung im Modul Informationstechnik in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung.  Eine Modulabschlussprüfung im Modul Energie und Umwelt I in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung.  Eine Modulabschlussprüfung im Modul Kognitive Systeme I in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung.  Eine Modulabschlussprüfung im Modul Prozessdynamik I in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung.  Eine Modulabschlussprüfung in einem der drei Wahlpflicht-Module gemäß § 37 Abs. 3 in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung.  Eine Modulabschlussprüfung im Modul Fachdidaktik Automatisierungstechnik in Form einer mündlichen Prüfung oder Hausarbeit. Mindestens eine Prüfungsleistung ist in mündlicher Form zu erbringen. (2) Darüber hinaus sind Nachweise der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung im Anhang zu erbringen. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Masterarbeit Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen in der Kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus der Kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. 7 § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für die Kleine berufliche Fachrichtung Automatisierungstechnik gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen Diese Besonderen Bestimmungen gelten mit Wirkung für die Zukunft für alle Studierenden, die für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der Kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik an der Universität Paderborn eingeschrieben sind. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der Kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik an der Universität Paderborn vom 31. Mai 2013 (AM.Uni.PB 54/13) außer Kraft. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik vom 15. Juni 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 21. Mai 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 24. Juni 2015. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst 8 Anhang Studienverlaufsplan Folgende Module sind zu absolvieren: o Automatisierungstechnik o Informationstechnik o Energie und Umwelt I o Kognitive Systeme I o Prozessdynamik I o Energie und Umwelt I (Vertiefung) oder Kognitive Systeme I (Vertiefung) oder Prozessdynamik I (Vertiefung) o Vertiefungsmodul Didaktik berufsspezifischer Medien Für die Wahlpflichtveranstaltungen in den Modulen Energie und Umwelt I, Kognitive Systeme I, Prozessdynamik I, Energie und Umwelt I (Vertiefung), Kognitive Systeme I (Vertiefung) und Prozessdynamik I (Vertiefung) stehen die folgenden 3 Studienmodelle zur Verfügung: Energie und Umwelt Kognitive Systeme Prozessdynamik Sem. Lehrveranstaltungen in den Modulen LP Fachwissen- schaft Fachdidaktik 1 1 Wahlpflichtveranstaltung im Modul Automatisierungstechnik 18 1 Wahlpflichtveranstaltung im Modul Informationstechnik 1 Wahlpflichtveranstaltung aus dem 1. gewählten Studienmodell 2 1 Wahlpflichtveranstaltung aus dem 2. gewählten Studienmodell 18 1 Wahlpflichtveranstaltung aus dem 3. gewählten Studienmodell 1 weitere Wahlpflichtveranstaltung aus einem der 3 Studienmodelle Vertiefungsmodul Didaktik berufsspezifischer Medien 3 3 Praxissemester Gesamt 36 3 9 Modulbeschreibungen Automatisierungstechnik Modulnummer 1 Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 1. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen Das Modul besteht aus einer Wahlpflichtveranstaltung aus dem folgenden Katalog: − Industrielle Messtechnik − Elektrische Antriebstechnik − Regenerative Energien − Mechatronik kognitiver Robotersysteme Kontaktzeit 60 h Selbststudium 120 h 2 Lernergebnisse (learningoutcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Studierende sind nach Besuch des Moduls in der Lage, − das erweiterte methodische Wissen auf neue inhaltliche Fragestellungen zu übertragen, − Wissen, geeignete Verfahren und ingenieurwissenschaftlichen Werkzeuge problemorientiert anzuwenden und hinsichtlich ihrer spezifischen Einsatzbedingungen und Wirkungen im Lehr-Lernprozess zu beurteilen, − technische Anforderungen zu analysieren und kennengelernte Methoden und Werkzeuge weiterzuentwickeln und im Unterricht lerngruppenspezifisch weiterzugeben. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Studierende sind nach Besuch des Moduls in der Lage, − problemorientiert, interdisziplinär und ganzheitlich vernetzt zu denken und zu handeln, − Teamprozesse zu verstehen und die Leistungen in Teams zu beurteilen, − Fachwissen weiterzugeben, indem sie Ideen und Konzepte klar, logisch und verständlich darstellen. 3 Inhalte In der Veranstaltung „Industrielle Messtechnik“ sollen die Studierenden die grundlegenden Methoden und technischen Geräte zur Erfassung elektrischer und nichtelektrischer Prozessgrößen darstellen und zur sachgerechten Lösung messtechnischer Probleme anwenden können. In der Lehrveranstaltung „Elektrische Antriebstechnik“ werden Grundkenntnisse über Wirkprinzipen, Aufbau und Betriebsweisen elektrischer Antriebe vermittelt, die notwendig sind, das Zusammenwirken mit anderen Komponenten eines Automatisierungssystems zu verstehen. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, einen Antrieb nach vorgegebenen Anforderungen auswählen und bemessen zu können. In der Vorlesung „Regenerative Energien“ sollen die Gründe für den Einsatz regenerativer Energien – die Endlichkeit von fossilen Energieträgern sowie die mit ihrer Verbrennung einhergehenden Umweltproblematiken – vermittelt werden. Die Studierenden sollen einen Wandel in der Energieversorgung beurteilen können. Ziel der Veranstaltung „Mechatronik kognitive Robotersysteme“ ist die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses von modernen Roboterarchitekturen und die Qualifikation der Studierenden, an diesen mitzuarbeiten. Durch Auswahl eines Wahlpflichtfaches aus dem Katalog haben die Studierenden Gelegenheit, ihren Neigungen entsprechend Kenntnisse in gewissen Bereichen der Informationstechnik zu erwerben. 4 Lehrformen Das Modul umfasst Vorlesungen und Übungen sowie Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße Vorlesung 120 TN, Übung 20 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Das Modul wird im Master-Studiengang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik sowie im zweiten Abschnitt des Bachelor-Studienganges Elektrotechnik, der keine berufsbildenden Anteile enthält, zur Vermittlung gleicher Kompetenzen verwendet. 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Modulabschlussprüfung als Klausur (Dauer: 2 bis 3 Stunden) oder mündliche Prüfung (Dauer: 30 bis 45 Minuten) 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragter: Prof. Dr. Felix Gausch herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819