Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Lernbereich Sprachliche Grundbildung an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Lernbereich Sprachliche Grundbildung [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 72.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt für sonderpädagogische förderung mit dem lernbereich sprachliche grundbildung an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Lernbereich Sprachliche Grundbildung an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 6 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 7 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 8 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Lernbereiches Sprachliche Grundbildung ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Lernbereiches Sprachliche Grundbildung umfasst 36 Leistungspunkte (LP), davon sind 6 Leistungspunkte (LP) fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Lernbereiches Sprachliche Grundbildung sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: reflektierte wissenschaftliche Kenntnis der deutschen Sprache und Literatur (mit besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur im weiten Sinn); Beherrschen und Beschreibenkönnen nationaler und internationaler Wissenschaftsstandards; Erfassen- und Erarbeitenkönnen wissenschaftlicher Fragestellungen und neuer Disziplinen. In der konkreten Umsetzung dieser Kompetenzen sind die Studierenden des Lernbereichs Sprachliche Grundbildung dazu befähigt: Texte in Bezug auf ihre Produktions- und Rezeptionsbedingungen sowie hinsichtlich ihrer historischen Funktion zu analysieren; Vertrautheit mit grundlegenden Methoden, Theorien und Arbeitsweisen der Sprach- und Literaturwissenschaft zu entwickeln; fachwissenschaftliche Sachverhalte und Problembereiche zu kennen; die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen und auch schwierige Probleme und Sachverhalte in einsichtiger und verständlicher Weise mündlich und schriftlich darzustellen; die Analyse von Sprache und Literatur des Deutschen, ausgehend von grundlegenden Kenntnissen in ausgewählten Bereichen der Sprach- und Literaturwissenschaft, selbstständig durchzuführen. (2) In den fachdidaktischen Studien des Lernbereiches Sprachliche Grundbildung sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: kritische Reflexion fachwissenschaftlicher Fragestellungen und ihrer didaktische Relevanz;
-4- Befähigung zur kritischen Auswertung und Anwendung empirisch-didaktischer Forschungsergebnisse (z.B. zur Förderdiagnostik, zur Lese-, Schreib- und Medienkompetenz, zum Umgang mit Heterogenität) und konkreter Fallbeispiele; Reflexion von Schule, Deutschunterricht und Lehrerberuf in größeren gesellschaftlichen und historischen Zusammenhängen; Erfassenkönnen komplexer kognitiver und emotionaler Bezugssysteme in Texten und Unterrichtsgegenständen des Faches Deutsch und ihres bildenden Gehalts. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 36 LP, davon mindestens 6 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst ein Einführungsmodul und zwei Basismodule.. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Module Workload LP P/WP Zeitpunkt u. Dauer (Sem.) Einführungsmodul Sprachliche Grundbildung 360 h 12 1.-2. (2) Einführung in die Germanistische Sprachwissenschaft P Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft / Grundschule P Einführung in die Fachdidaktik Deutsch / Grundschule P Einführung in den Schriftspracherwerb P Basismodul 1: Sprache verstehen und Sprachkompetenzen fördern 360 h 12 2.-4. (3) Basisveranstaltung Wort WP Basisveranstaltung Satz WP Basisveranstaltung Diagnose und Förderung sprachlicher Kompetenzen WP
-5- Basismodul 2: Literatur verstehen und literarische Kompetenzen fördern 360 h 12 3. und 5.-6. (3) Basisveranstaltung Gattungen, Autoren, Werke WP Basisveranstaltung Kinder- und jugendliterarische Medien in Vermittlungskontexten WP Basisveranstaltung Lesekompetenz – literarische Kompetenz - Medienkompetenz WP (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Lernbereich Sprachliche Grundbildung durchgeführt werden. Wenn es im Lernbereich Sprachliche Grundbildung als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, erste Einblicke in die Planung und Durchführung von Unterricht in einer inklusiven Schule zu gewinnen und theoriegeleitete Fragestellungen durch Beobachtungen zu beantworten. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, andere Berufsfelder wie das Verlagswesen, Tätigkeiten im Bereich des Kulturmanagements oder der Erwachsenenbildung unter besonderer Berücksichtigung der sprachlichen Grundbildung sowie des Umgangs mit Heterogenität kennen zu lernen. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Der Lernbereich Sprachliche Grundbildung beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Lernbereiches Sprachliche Grundbildung können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
-6- Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Im Lernbereich Sprachliche Grundbildung wird für die Teilnahme an Prüfungsleistungen zugelassen, wer die in § 17 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben erfüllt. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Lernbereich Sprachliche Grundbildung werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Das Einführungsmodul wird durch vier veranstaltungsbezogene Klausuren (je ca. 60 Minuten) abgeschlossen, die zusammen die Modulnote ergeben. Das Basismodul Sprache verstehen und Sprachkompetenzen fördern wird mit einer benoteten schriftlichen Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) abgeschlossen, in der die Gegenstände des gesamten Moduls berührt werden. Die Hausarbeit wird im Anschluss an die letzte Wahlpflichtveranstaltung des Moduls betreut. Alternativ dazu kann der Modulabschluss durch ein Portfolio aus den drei Seminaren erreicht werden. Ein Portfolio besteht dabei aus den benoteten schriftlichen und mündlichen Leistungen aus allen Modulveranstaltungen (Referate, Kurzklausuren, mündliche Leistungen, benotete Essays), für die vom Dozenten der letzen Veranstaltung des Moduls auf Grundlage der vorliegenden Leistungen eine Gesamtnote für das Modul ermittelt wird. Das Basismodul Literatur verstehen und literarische Kompetenzen fördern wird mit einer benoteten schriftlichen Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) abgeschlossen, in der die Gegenstände des gesamten Moduls berührt werden. Die Hausarbeit wird im Anschluss an die letzte Wahlpflichtveranstaltung des Moduls betreut. Alternativ dazu kann der Modulabschluss durch ein Portfolio aus den drei Seminaren erreicht werden. Ein Portfolio besteht dabei aus benoteten schriftlichen und mündlichen Leistungen aus allen Modulveranstaltungen (Referate (ca. 45 Min.), Kurzklausuren (ca. 60 Min.), mündliche Leistungen (ca. 20 Min.), benotete Essays (5-10 Seiten)), für die vom Dozenten der letzen Veranstaltung des Moduls auf Grundlage der vorliegenden Leistungen eine Gesamtnote für das Modul ermittelt wird. (2) Darüber hinaus wird in allen Veranstaltungen der Basismodule die qualifizierte Teilnahme durch Referat, Test, Essay, Protokolle oder eine mündliche Leistung nachgewiesen. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme.
-7- § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Lernbereich Sprachliche Grundbildung verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus dem Lernbereich Sprachliche Grundbildung mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von 30-40 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für den Lernbereich Sprachliche Grundbildung gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Lernbereich Sprachliche Grundbildung geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Lernbereich Sprachliche Grundbildung an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Lernbereich Sprachliche Grundbildung eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 24. Juni 2014 (AM.Uni.PB 126/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen.
-8- § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Lernbereich Sprachliche Grundbildung an der Universität Paderborn vom 24. Juni 2014 (AM.Uni.PB 126/14) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 27. November 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
Anhang Studienverlaufsplan Semester Modul Veranstaltung LP 1. Sem.: Einführung Sprachliche Grundbildung Einführung in die Germanistische Sprachwissenschaft 9 Einführung Sprachliche Grundbildung Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft/ GS Einführung Sprachliche Grundbildung Einführung in den Schriftspracherwerb 2. Sem.: Einführung Sprachliche Grundbildung Einführung in die Fachdidaktik Deutsch/ GS 6 BM 1 Sprache verstehen und Sprachkompetenzen fördern 3. Sem.: BM 1 Sprache verstehen und Sprachkompetenzen fördern 6 BM 2 Literatur verstehen und literarische Kompetenzen fördern 4. Sem.: BM 1 Sprache verstehen und Sprachkompetenzen fördern 6 5. Sem.: BM 2 Literatur verstehen und literarische Kompetenzen fördern 3 6.Sem.: BM 2 Literatur verstehen und literarische Kompetenzen fördern 6
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