Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 68.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an gymnasien und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach deutsch an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 6 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 7 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 8 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 8 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Deutsch ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Deutsch umfasst 72 Leistungspunkte (LP), davon sind 12 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Deutsch sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: mündliche und schriftliche Wiedergabe auch komplexer fachwissenschaftlicher Probleme und Sachverhalte in einsichtiger und verständlicher Weise; Kenntnis grundlegender Methoden, Theorien und Arbeitsweisen der Sprach- und Literaturwissenschaft; Kenntnis fachwissenschaftlicher Sachverhalte und Problembereiche; ausgehend von grundlegenden Kenntnissen in ausgewählten Bereichen der Sprach- und Literaturwissenschaft selbständige Analyse, Deskription und Evaluation sprachlicher und literarischer Strukturen; Entwicklung des Bewusstseins für sprachliche und literarische Heterogenität. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Deutsch sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Analyse, Planung, Erprobung und Reflexion des Deutschunterrichts; kritische Rezeption sowie selbständige Entwicklung und praktische Erprobung sprach- und literaturzentrierter Unterrichtsmodelle und -entwürfe; Reflexion fachdidaktischer und unterrichtspraktischer Entwicklungen; grundlegende Kenntnis der Leistungsdiagnose und -evaluation im Fach Deutsch; Auswertung empirisch-didaktischer Forschungsergebnisse und exemplarische Anwendung auf konkrete Fallbeispiele und Unterrichtssituationen; Auseinandersetzung mit der Institution der Schule und dem Lehrerberuf in größeren gesellschaftlichen und historischen Zusammenhängen.
-4- § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 72 LP, davon 12 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 6 Module (1 Einführungsmodul, 3 Basismodule und 2 Aufbaumodule). (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: 1 Einführungsmodul 12 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1.-2. Sem. Einführung Neuere deutsche Literaturwissenschaft Einführung Germanistische Sprachwissenschaft Einführung Ältere deutsche Sprache und Literatur Einführung Fachdidaktik Deutsch P P P P 360 2 Basismodul Literaturwissenschaft: Epochen – Gattungen – Konzepte 15 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1.-2. Sem. Basisseminar aus dem Themengebiet Literaturgeschichte des Mittelalters Basisseminar aus dem Themengebiet Literaturgeschichte der Neuzeit Basisseminar aus dem Themengebiet Gattungen und Formen Basisseminar aus dem Themengebiet Theorie und Praxis der Textanalyse WP WP WP WP 450 3 Basismodul Sprachwissenschaft: Sprache analysieren 15 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 3.-4. Sem. Basisseminar aus dem Themengebiet Wort Basisseminar aus dem Themengebiet Satz Basisseminar aus dem Themengebiet Text und Gespräch Basisseminar aus dem Themengebiet Sprache im Kontext oder aus dem Themengebiet Sprache und historischer Kontext WP WP WP WP 450
-5- 4 Basismodul Fachdidaktik und Diagnostik 12 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 3.-5. Sem. Basisseminar Literaturdidaktik Basisseminar Sprachdidaktik Seminar Diagnostik und Förderung WP WP WP 360 5 Aufbaumodul Literaturwissenschaft: Paradigmen der Literaturwissenschaft 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 5.-6. Sem. Aufbauseminar aus dem Themengebiet Literaturtheorie und ihr Anwendung Aufbauseminar aus dem Themengebiet Literaturgeschichte WP WP 270 6 Aufbaumodul Sprachwissenschaft: Sprache erwerben, verarbeiten und gebrauchen 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 5.-6. Sem. Aufbauseminar aus dem Themengebiet Spracherwerb/Sprachverarbeitung Aufbauseminar aus dem Themengebiet Sprachgebrauch/Sprachvariation WP WP 270 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Deutsch durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Deutsch als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, erste Einblicke in die unterrichtliche Planung und Durchführung an Gymnasien Gesamtschulen zu gewinnen und sich im praktischen Kontext mit theoriegeleiteten Fragestellungen auseinanderzusetzen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, unter Berücksichtigung der erworbenen fachspezifischen Kompetenzen Einblicke in andere Berufsfelder, wie etwa Verlagstätigkeit oder Kulturmanagement zu erhalten und alternative kompetenzbezogene Tätigkeitsfelder kennenzulernen. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
-6- § 40 Profilbildung Das Fach Deutsch beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Im Fach Deutsch wird für die Teilnahme an Prüfungsleistungen zugelassen, wer die in § 17 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben erfüllt. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Deutsch werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Das Einführungsmodul wird durch vier veranstaltungsbezogenen Kurzklausuren über die Grundkenntnisse der germanistischen Fachwissenschaften und Fachdidaktik abgeschlossen, die zusammen die Modulnote ergeben. Das Basismodul Literaturwissenschaft: Epochen – Gattungen – Konzepte wird mit einer benoteten schriftlichen Hausarbeit abgeschlossen, in der die Gegenstände des gesamten Moduls berührt werden. Die Hausarbeit wird im Anschluss an die letzte Wahlpflichtveranstaltung des Moduls betreut. Das Basismodul Sprachwissenschaft: Sprache analysieren wird mit einer benoteten schriftlichen Hausarbeit abgeschlossen, in der die Gegenstände des gesamten Moduls berührt werden. Die Hausarbeit wird im Anschluss an die letzte Wahlpflichtveranstaltung des Moduls betreut. Das Basismodul Fachdidaktik und Diagnostik wird mit einem Portfolio aus den beiden fachdidaktischen Seminaren abgeschlossen. Ein Portfolio besteht dabei aus den benoteten schriftlichen und mündlichen Leistungen aus allen Modulveranstaltungen (Referate, Kurzklausuren, mündliche Leistungen, benotete Essays), für die der Dozent bzw. die Dozentin der letzen Veranstaltung des Moduls auf Grundlage der vorliegenden Leistungen gem. § 20 Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen eine Gesamtnote für das Modul zu ermitteln hat. Das Seminar Diagnostik und Förderung wird im Anschluss an die fachdidaktischen Seminare in Form der qualifizierten Teilnahme durch ein Referat, einen Test, Protokolle, einen Essay oder eine mündliche Leistung absolviert. Das Aufbaumodul Literaturwissenschaft: Paradigmen der Literaturwissenschaft wird mit einer benoteten schriftlichen Hausarbeit abgeschlossen, in der die Gegenstände des gesamten Moduls berührt werden. Die Hausarbeit wird im Anschluss an die letzte Wahlpflichtveranstaltung des Moduls betreut. Das Aufbaumodul Sprachwissenschaft: Sprache erwerben, verarbeiten und gebrauchen wird
-7- mit einer benoteten schriftlichen Hausarbeit abgeschlossen, in der die Gegenstände des gesamten Moduls berührt werden. Die Hausarbeit wird im Anschluss an die letzte Wahlpflichtveranstaltung des Moduls betreut. (2) Darüber hinaus wird in allen Veranstaltungen der Basis- und Aufbaumodule die qualifizierte Teilnahme durch Referat, Test, Essay, Protokolle oder eine mündliche Leistung nachgewiesen. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Nachweisen der qualifizierten Teilnahme enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Leistung konkret zu erbringen ist. § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Deutsch verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Deutsch mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse vor dem Hintergrund einer beruflichen Qualifizierung sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Deutsch gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Deutsch geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend.
-8- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 51/11), geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB. 85/14). Für Bachelorarbeiten, deren Bearbeitungszeitbeginn vor dem 1. Oktober 2016 liegt, einschließlich etwaiger mündlicher Verteidigung und Wiederholungen, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 ebenfalls die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 51/11), geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB. 85/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 51/11), geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB. 85/14), außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 27. November 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
-9- Anhang Studienverlaufsplan 1. Semester (15 LP) ♦ Einführung Neuere deutsche Literaturwissenschaft ♦ Einführung Germanistische Sprachwissenschaft ♦ Einführung in die Ältere deutsche Sprache und Literatur ♦ Basismodul Literaturwissenschaft: Basisseminar Literaturgeschichte der Neuzeit ♦ Basismodul Literaturwissenschaft: Basisseminar Gattungen und Formen 2. Semester (12 LP) ♦ Einführung Fachdidaktik Deutsch ♦ Basismodul Literaturwissenschaft: Basisseminar Literaturgeschichte des Mittelalters ♦ Basismodul Literaturwissenschaft: Basisseminar Theorie und Praxis der Textanalyse 3. Semester (12 LP) ♦ Basismodul Sprachwissenschaft: Basisseminar Satz ♦ Basismodul Sprachwissenschaft: Basisseminar Text und Gespräch ♦ Basismodul Sprachwissenschaft: Basisseminar Wort ♦ Modul Fachdidaktik und Diagnostik: Seminar Literaturdidaktik 4. Semester (12 LP) ♦ Modul Fachdidaktik und Diagnostik: Seminar Sprachdidaktik ♦ Basismodul Sprachwissenschaft: Basisseminar Sprache und Gesellschaft oder Sprache im historischen Kontext 5. Semester (9 LP) ♦ Modul Fachdidaktik und Diagnostik: Seminar Diagnostik und Förderung ♦ Aufbaumodul Literaturwissenschaft: Aufbauseminar Literaturtheorie und ihre Anwendung ♦ Aufbaumodul Sprachwissenschaft: Aufbauseminar aus dem Themengebiet Spracherwerb/Sprachverarbeitung 6. Semester (12 LP) ♦ Aufbaumodul Literaturwissenschaft: Aufbauseminar Literaturgeschichte ♦ Aufbaumodul Sprachwissenschaft: Aufbauseminar aus dem Themengebiet Sprachgebrauch/Sprachvariation insgesamt: 72 LP
-16- 8 Prüfungsformen Ein Portfolio (vgl. § 42) aus den beiden didaktischen Seminaren. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen a),und b) und c) durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Michael Hofmann
-17- Aufbaumodul Literaturwissenschaft: Paradigmen der Literaturwissenschaft AM LW Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 5.-6. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Aufbauseminar aus dem Themengebiet Literaturtheorie und ihr Anwendung b) Aufbauseminar aus dem Themengebiet Literaturgeschichte Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 105 h 105 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: - Kennen literaturtheoretischer und literaturgeschichtlicher Problemstellungen und Forschungsperspektiven - Fähigkeit zur Erarbeitung selbstständiger Fragestellungen in Hinblick auf eine mögliche Bachelorarbeit Spezifische Schlüsselkompetenzen: - Beherrschung grundlegender Techniken und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens Fähigkeit zur Wiedergabe komplexer wissenschaftlicher Problemstellungen - Fähigkeit zur Präsentation von Inhalten in Referatform - Fähigkeit zur Moderation von Seminarsitzungen - Fähigkeit zur Präsentation von Fragestellungen und Arbeitsergebnissen in Hausarbeiten 3 Inhalte Die Seminare aus diesem Modul vermitteln komplexere Inhalte der Älteren und Neueren deutschen Literaturwissenschaft zu Gattungen, Literaturgeschichte und zu bestimmten Autoren und Autorinnen sowie zu den Methoden der Literaturwissenschaft. Die Aufbauveranstaltungen, die aus den Bereichen der Älteren deutschen Literatur und der Neueren deutschen Literatur belegt werden können, thematisieren Aspekte der Literaturgeschichte der Vormoderne, der Neuzeit /Aufklärung, der Französischen Revolution/ „Epochenschwelle um 1800“, der Moderne und der Gegenwart. Außerdem werden Aufbauveranstaltungen insbesondere zu den Großgattungen Epik, Dramatik und Lyrik sowie zu Film und Netzliteratur angeboten. 4 Lehrformen Das Modul umfasst Seminare und Formen des Selbststudiums. Ein Seminar kann durch eine Vorlesung ersetzt werden. 5 Gruppengröße Seminar 40 TN; Vorlesung 120 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Das Modul wird auch im Studiengang B. Ed. HRGe und B. Ed. BK verwendet. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch des Einführungsmoduls und des Basismoduls Literaturwissenschaft 8 Prüfungsformen Im Anschluss an das letzte Aufbauseminar wird als Modulprüfung eine schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) erstellt, in der die Gegenstände des gesamten Moduls zum Thema werden. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Norbert Eke
-18- Aufbaumodul Sprachwissenschaft: Sprache erwerben, verarbeiten und gebrauchen AM SW Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 5.-6. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Aufbauseminar aus dem Themengebiet Spracherwerb/Sprachverarbeitung b) Aufbauseminar aus dem Themengebiet Sprachgebrauch/Sprachvariation Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 105 h 105 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: - Kennen der Spracherwerbs- und -verarbeitungsprozesse auf verschiedenen sprachlichen Ebenen - Kennen der Forschungsfragen der Spracherwerbsforschung - Kennen des Spektrums sprachlicher Normen (von Aussprache- bis Textsortennormen) und Varianten (soziale, situative und mediale) - Kennen von Diagnoseinstrumenten zur Beurteilung individueller Sprachentwicklungsverläufe - Fähigkeit zur Unterscheidung von populärer Sprach-/Stilkritik und sprachwissenschaftlicher Auseinandersetzung - Fähigkeit zur Erarbeitung selbstständiger Fragestellungen in Hinblick auf eine mögliche Bachelorarbeit Spezifische Schlüsselkompetenzen: - Fähigkeit zur theoretischen Reflexion und kritischen Diskussion konkurrierender sprachtheoretischer Entwürfe erweitern - Fähigkeit, sprachliche Normen in ihrer Tragweite und Variabilität zu erfassen - vertiefte methodische Kompetenzen in der Datenarbeit und der Nutzung von Archiven und Forschungsstellen - Kompetenzen in der Analyse von Spracheinstellungen und kommunikativen Stilen - wissenschaftliche Text- und Darstellungskompetenz 3 Inhalte Seminare aus dem Themengebiet Spracherwerb/Sprachverarbeitung thematisieren den Lexikon- und Grammatikerwerb und zeigen auf, wie kindliche Erwerbsverläufe empirisch ermittelt werden können. Die Interpretation der Untersuchungen soll dabei in ihrem Verhältnis zum Status der Kognition und Interaktion, Kategorisierung und Konstruktion gesehen werden. Im Hinblick auf die Verarbeitung schrift- und gesprochensprachlicher Daten werden konkrete Sprachgebrauchsmuster mit verfestigten Wissensstrukturen in Beziehung gebracht. Seminare aus dem Themengebiet Sprachgebrauch / Sprachvariation behandeln die Herausbildung sprachlicher Muster und Variationen in verschiedenen soziohistorischen Kontexten. Die Variabilität sprachlicher Formen wird im Hinblick auf die (multi-)medialen und textuellen Umgebungen, in denen sie auftreten, aber auch vor dem Hintergrund der sozialen Bedingtheit sprachlicher Stile, Register und (historischer) Textsorten thematisiert. Sprachnormen und Varietäten sollen in ihrem Verhältnis zu Standardisierungs- und Destandardisierungsprozessen bestimmt werden, wobei die flankierenden sprachkritischen Diskurse (etwa im Hinblick auf den Fremdwortpurismus oder die Orthografiereform) sowie die Genese von Spracheinstellungen und Sprachbewusstsein in ihrer sprachwissenschaftlichen Fundierung vermittelt werden. 4 Lehrformen Das Modul umfasst Seminare und Formen des Selbststudiums. Ein Seminar kann durch eine Vorlesung ersetzt werden. 5 Gruppengröße Seminar 40 TN; Vorlesung 120 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Das Modul wird auch im Studiengang B. Ed. HRGe und B. Ed. BK verwendet. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch des Einführungsmoduls und des Basismoduls Sprachwissenschaft
-19- 8 Prüfungsformen Im Anschluss an das letzte Aufbauseminar wird als Modulprüfung eine schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) erstellt, in der die Gegenstände des gesamten Moduls zum Thema werden. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Doris Tophinke
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