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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie an der Universität [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 61.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an gymnasien und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach chemie an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 3 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 5 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 6 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 6 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 6 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Studienbeginn ist das Wintersemester und das Sommersemester. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Chemie umfasst 27 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Chemie sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Die Studierenden  verfügen über vertiefte Wissensstrukturen auf schulchemisch bedeutsamen Teilgebieten der Chemie,  können chemisches Wissen und chemische Arbeitstätigkeiten bzw. Erkenntnismethoden nutzen und auf Alltagssituationen beziehen,  können chemisches Wissen in alltäglichen und fachübergreifenden Zusammenhängen anwenden,  können chemische Fragestellungen experimentell bearbeiten. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Chemie sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Die Studierenden  sind befähigt, chemiedidaktische Theorieelemente, Erkenntnisse, Einsichten und Prinzipien zur Unterrichtsplanung und -analyse sowie zur Lerndiagnostik anzuwenden,  verfügen über die Fähigkeit, reale Unterrichtsabläufe im Hinblick auf prognostizierte Erwartungen des konstruierten Modells zu analysieren,  sind in der Lage, in unterrichtlichen Zusammenhängen situativ zu handeln bzw. zu reagieren,  verfügen über ein differenziertes Selbstkonzept in ihrer Rolle als zukünftige Chemielehrer. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst fünf Module. -4- (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem veränderlichen Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: 1 Vertiefungsmodul Chemie Teil 1 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. Sem. Vertiefung Anorganische Chemie (V2 Ü1) Gefahrstoffe, Rechtskunde, Toxikologie (V2) P P 90 90 2 Vertiefungsmodul Chemie Teil 2 3 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. Sem. Organische Chemie im Alltag (S3) P 90 3 Vertiefungsmodul Spezielle Themen der Chemie 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 3.- 4. Sem. Drei Veranstaltungen (zwei im 3.Semester und eine im 4.Semester) zu wechselnden Themen, z.B.: - Geschichte der Chemie (V2) - Medizinische Chemie (V2 Ü1) - Einführung in die Quantenchemie (V2 Ü1) - Biochemie (V2) - Makromolekulare Chemie (V2) - Festkörper- und Materialchemie (V2) - Kolloide und Grenzflächen (V3) WP 270 4 Vertiefungsmodul Fachdidaktik Chemie Teil 1* 3 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. Sem. Planung, Durchführung und Analyse von Chemieunterricht – GyGe (S2) (Vorbereitung des Praxissemesters) P 90 * Hinweis: Im Sinne einer inneren Differenzierung wird den schulformspezifischen Besonderheiten entsprochen. 5 Vertiefungsmodul Fachdidaktik Chemie Teil 2* 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 3., 4. Sem. Chemische Bildung und chemiedidaktische Konzeptionen (S2) Spezielle Themen aus der Chemiedidaktik - Wechselnde Themen (S2) P WP 90 90 * Hinweis: Im Sinne einer inneren Differenzierung wird den schulformspezifischen Besonderheiten entsprochen. -5- (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Unterrichtsfach Chemie umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Chemie beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Chemie sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Prüfungsleistungen werden als Modulabschlussprüfungen gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in Form von mündlichen Prüfungen und Klausuren erbracht. Mindestens eine Prüfung muss mündlich und mindestens eine Prüfung muss schriftlich sein. Die zweite Wiederholung einer Prüfung kann gemäß §25 Abs.3 Allgemeine Bestimmungen abgehalten werden. (2) Darüber hinaus sind Studienleistungen bzw. Nachweise der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung zu erbringen. Näheres kann den Modulbeschreibungen im Anhang entnommen werden. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für Studienleistungen und den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. -6- § 43 Masterarbeit Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Chemie verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Chemie mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Chemie gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie eingeschrieben worden sind, legen ihre Masterprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen letztmalig im Sommersemester 2019 nach den Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 27. März 2014 (AM.Uni.PB 78/14) ab. Ab dem Wintersemester 2019/2020 wird die Masterprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen nach diesen Besonderen Bestimmungen abgelegt. -7- § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie an der Universität Paderborn vom 27. März 2014 (AM.Uni.PB 78/14) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften vom 17. Juni 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Juni 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 24. Juni 2015. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Anhang Studienverlaufsplan 1. Semester (WS) Vertiefung Anorganische Chemie V2 Ü1 Gefahrstoffe, Rechtskunde, Toxikologie V2 Organische Chemie im Alltag S3 Planung, Durchführung und Analyse von Chemieunterricht – GyGe S2 Summe 12 LP 2. Semester (SS) Begleitseminar zum Praxissemester: Lehrerverhalten im Unterrichtspraktikum - Analyse von Anfängerschwierigkeiten 3. Semester (WS) Zwei Veranstaltungen aus dem Modul „Spezielle Themen der Chemie“, z.B.: Geschichte der Chemie V2 Medizinische Chemie V2 Ü1 Einführung in die Quantenchemie V2 Ü1 Biochemie V2 Makromolekulare Chemie V2 Festkörper- und Materialchemie V2 Kolloide und Grenzflächen V3 Chemische Bildung und chemiedidaktische Konzeptionen S2 Summe 9 LP 4. Semester (SS) Eine Veranstaltung aus dem Modul „Spezielle Themen der Chemie“, sofern nicht im 3.Semester gewählt, z.B.: Geschichte der Chemie V2 Medizinische Chemie V2 Ü1 Einführung in die Quantenchemie V2 Ü1 Biochemie V2 Makromolekulare Chemie V2 Festkörper und Materialchemie V2 Kolloide und Grenzflächen V3 Spezielle Themen aus der Chemiedidaktik S2 Summe 6 LP insgesamt 27 LP, davon 9 Fachdidaktik Modulbeschreibungen Titel des Moduls: Vertiefungsmodul Chemie Teil 1 Modulnummer Workload Credits Studiensemester Häufigkeit des Angebots Dauer 1 180 h 6 1. jedes WS 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen Kontaktzei: Selbststudium (a) Vertiefung Anorganische Chemie (V2 Ü1) (b) Gefahrstoffe, Rechtskunde, Toxikologie (V2) 3 SWS / 45 h 2 SWS / 30 h 45 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen • erweitertes Verständnis für Struktur-Eigenschaftsbeziehungen • erweitertes Verständnis für Konzepte der chemischen Bindung • vertiefte Kenntnisse über anorganische Substanzklassen • Grundkenntnisse in Toxikologie und Rechtskunde • Fähigkeit zum sachgerechten Umgang mit Gefahrstoffen • (in der beruflichen Praxis geforderter) Sachkundenachweis für das Inverkehrbringen von Gefahrstoffe Spezifische Schlüsselkompetenzen • Fähigkeit zur sprachlich und logisch korrekten Argumentation (durch Ausarbeitung von Übungsaufgaben und Praktikumsprotokollen • Fähigkeit zur selbständigen Erarbeitung und Strukturierung umfangreicher Themengebiete • Fähigkeit zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation wissenschaftlicher Sachverhalte (durch Ausarbeitung von Übungsaufgaben und deren Präsentation an der Tafel) • Fähigkeit zum Modelldenken • Fähigkeit zur Teamarbeit (durch Arbeit in Kleingruppen) • Fremdsprachenkompetenz (durch Verwendung englischsprachiger Lehrbücher und Kommunikation mit ausländischen Assistenten) • Fähigkeit zur Abschätzung von Gefahrenpotenzialen 3 Inhalte (a) Vertiefung Anorganische Chemie: • Chemische Bindung: MO-Theorie • Elemente des d- und f-Blocks • Molekülsymmetrie • Koordinationschemie, Organometallchemie • Kristallfeld-/ Ligandenfeldtheorie • Magnetismus, Farbigkeit • spezielle anorganische Verbindungen, Reaktionen, Anwendungen (b) Gefahrstoffe, Rechtskunde, Toxikologie: • Toxikologische Grundlagen • chemierelevante Rechtsvorschriften • Schutzmaßnahmen • Luftanalytik, Wirkungen einzelner Stoffe und Stoffklassen, Informationsquellen 4 Lehrformen (a) Vorlesung mit Übungen (b) Vorlesung 5 Gruppengröße Vorlesung 120 TN, Übung 15 TN, Seminar 20 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Masterstudium Lehramt „Chemie“ für HRGe (Teile) Masterstudium Lehramt “Chemie“ für BK 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnahme, nachgewiesen durch eine Grobplanung (Unterrichtseinheit) als Gruppenarbeit und in Rückkopplung zur Unterrichtsrealität (mehrere Varianten möglich), schriftlich fixierte Seminarreflexion (Portfolio) 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Fechner 11 Sonstige Informationen H.-J. Becker, Konzeptionelle Vielfalt im naturwissenschaftlichen Unterricht. In: B. Herzig/U. Schwerdt (Hg), Subjekt- oder Sachorientierung in der Didaktik, LIT R. Demuth u.a., Chemie im Kontext, Waxmann H.-J. Becker u.a., Trendberichte zur Chemiedidaktik 2003-2014, In: Nachrichten aus der Chemie V. Woest, Offener Chemieunterricht, Luchterhand E. Spörlein,“Das mit dem Chemischen finde ich nicht so wichtig…“, Leske + Budrich H.-J. Becker, Chemiedidaktische Entwicklungen in der BRD, Lang Titel des Moduls: Vertiefungsmodul Fachdidaktik Chemie Teil 2 Modulnummer Workload Credits Studiensemester Häufigkeit des Angebots Dauer 5 189 6 3., 4. (a) jedes WS (b) jedes SS 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen Kontaktzeit Selbststudium (a) Chemische Bildung und chemiedidaktische Konzeptionen (S2) (b) Spezielle Themen aus der Chemiedidaktik -wechselnde Themen (S2) 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 60 60 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen Die Studierenden • können Konzeptionen in bildungstheoretischer, unterrichtspraktischer und lernpsychologischer Hinsicht differenziert bewerten, • vertiefen Planungs-, Gestaltungs- und Analysekompetenzen. Spezifische Schlüsselkompetenzen Die Studierenden • verbessern Reflexions- und Prognosekompetenzen, • steigern bewertende und kommunikative Kompetenzen. 3 Inhalte* * Hinweis: Im Sinne einer inneren Differenzierung wird den schulformspezifischen Besonderheiten entsprochen. (a) Chemische Bildung und chemiedidaktische Konzeptionen: Zusammenhänge von Bildungsabsichten und chemiedidaktischen Konzeptionsprogrammen werden thematisiert und von den Studierenden in einer forschenden Perspektive bearbeitet, im einzelnen: • Begriffsklärungen (Bildung, chemische Bildung, Allgemeinbildung, Berufsbildung, Bildungsrelevanzen, Bildung als Konsens und Orientierungshilfe, Bildungskonzeptionen, Bildungsgänge, Bildungsstudien) • Chemische Lehrpläne, Richtlinien, Curricula (auch aus historischer Perspektive) • Entscheidungshilfen zur Ableitung von Bildungszusammenhängen und -absichten wie kulturelle Normen, fachstrukturelle vs. individuelle Angemessenheit, Intentionen – Themen - Matrices, Strukturgitteransätze, Qualifikationsanalysen, Kompetenzmodelle und Kompetenzmodellierungen • Methodische Grundformen (darbieten, erarbeiten, entdecken) und schulpädagogische Ansätze (ganzheitlichanalytisch, elementenhaft -synthetisch, fachübergreifend, Projekte, (Rollen)Spiele) als Konkretisierungshilfen chemischer Bildungsabsichten • Chemiedidaktische Konzeptionen als komplexe Unterrichtsprogramme (lebensweltliche, wissenschaftstheoretische bzw. -geschichtliche, kind- bzw. schülergemäße, technik-umwelt- gesellschaftsorientierte, fachübergreifende Ansätze) in Abgrenzung zu fachstrukturellen Ansätzen (Gegenständen wie Erkenntnismethoden) • Konzeptionen als Lernhilfe für den Aufbau von Fachstrukturen und zur Entwicklung konzeptueller Vorstellungen als Chance für Erfahrungsrepräsentationen und für die Verbesserung emotionaler Zustände • Methodische und konzeptionelle Realitäten „Chemieunterricht“ (Forschungslage) • Studentische Reflexionen hinsichtlich realisierter Bildungsprozesse und Konzeptionen im Praktikumsunterricht • Empathisches Lehrerverhalten als Agens konzeptioneller Vielfalt im Chemieunterricht (b) Spezielle Themen aus der Chemiedidaktik: Seminare zu wechselnden Themenstellungen vermitteln je nach Interessenlage und Schwerpunktsetzung der Studierenden und je nach aktuellen Gegebenheiten vertiefte Einblicke in chemiedidaktische Erkenntnisstände, z. B. • Schülerorientierung und experimentelle Selbsttätigkeit im Chemieunterricht • Innere Differenzierung und Heterogenität – Herausforderungen für Chemieunterricht (Schwerpunkt Hauptschule) • Diagnostische Möglichkeiten im Chemieunterricht – Theorie und Realitäten • Lernschwierigkeiten und Schülervorstellungen • Modelle, Modellversuche, Analogien, Metaphern, Eselsbrücken - Lernhilfen im Chemieunterricht?! (Schwerpunkt Hauptschule) • Leistung und Interessen von Schülern – Metaanalysen, Fallstudien, Erhebungen • Kompetenzen und Kompetenzmodellierung - mehr als ein Konstrukt?! • Chemische Alltagskommunikation als Forschungsgegenstand und unterrichtliches Gestaltungsmittel (Schwerpunkt Hauptschule) • Medien im Chemieunterricht - Möglichkeiten, Chancen, Probleme • Chemiedidaktische Forschungsansätze - Empirie, Hermeneutik, Heuristik, Ideologiekritik • Sprache und Begriffsbildungsprozesse m Chemieunterricht (Schwerpunkt Hauptschule) • Schülerinteressen und Chemieunterricht an der Hauptschule (Schwerpunkt Hauptschule) • Zum Verhältnis von chemischer Allgemein- und Berufsbildung • …… 4 Lehrformen (a) Seminar (Einzel-, Gruppenarbeit) mit empirischen Bezügen und Quellenarbeiten (b) Seminar (Einzel-, Gruppenarbeit) mit empirischen Bezügen und Quellenarbeiten 5 Gruppengröße Seminar 20 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Masterstudium Lehramt “Chemie“ für HRGe, Masterstudium Lehramt “Chemie“ für BK 7 Teilnahmevoraussetzungen Absolviertes Praxissemester 8 Prüfungsformen Mündliche Modulabschlussprüfung von ca. 45 Minuten 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnahme, nachgewiesen durch (a) Sitzungsgestaltung mit schriftlichem Entwurf und Reflexion (b) Portfolio als Reflexion der einzelnen Sitzungen in Bezug auf die Unterrichtspraxis 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Fechner 11 Sonstige Informationen H.-J. Becker, Konzeptionelle Vielfalt im naturwissenschaftlichen Unterricht. In: B. Herzig/U. Schwerdt (Hg), Subjekt- oder Sachorientierung in der Didaktik, LIT R. Demuth u.a., Chemie im Kontext, Waxmann H.-J. Becker u.a., Trendberichte zur Chemiedidaktik 2003-2014, In: Nachrichten aus der Chemie V. Woest, Offener Chemieunterricht, Luchterhand E. Spörlein,“Das mit dem Chemischen finde ich nicht so wichtig…“, Leske + Budrich H.-J. Becker, Chemiedidaktische Entwicklungen in der BRD, Lang herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819