Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs der Universität Paderborn und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs der Universität Paderborn und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 56.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an berufskollegs der universität paderborn und der hochschule ostwestfalen-lippe für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische studium an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs der Universität Paderborn und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Abs. 4 und § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) haben die Universität Paderborn und die Hochschule Ostwestfalen-Lippe die folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 5 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium ....................................... 6 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Geltung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung....................................... 6 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das bildungswissenschaftliche Studium ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studiums umfasst 23 Leistungspunkte (LP). § 37 Erwerb von Kompetenzen Im bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studium sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: reflektieren Normen und Werte, setzen Strategien zur Vermittlung dieser Werte ein und unterstützen selbstbestimmtes Urteilen und Handeln der Lernenden; gestalten Lernsituationen auf Basis von Fach- und Lernfeldcurricula und berücksichtigen auf Basis lerntheoretischer Erkenntnisse das Lernen von Schülerinnen und Schülern; reflektieren das Berufsbildungssystem und bewerten damit verbundene Reformoptionen; analysieren und reflektieren zielgruppenadäquat Entwicklung und Lernen; reflektieren Praxiserfahrungen und strukturieren sie anhand theoretischer Modellierungen; sind sich internationaler Anforderungen an die Berufsbildung bewusst und berücksichtigen diese in ihren Überlegungen und Entscheidungen zu berufspolitischen Fragestellungen. vergleichen theoriebasiert Ansätze zur Förderung beruflicher Handlungskompetenz; reflektieren forschendes Lernen als spezifische Form der Arbeit an Berufskollegs; nutzen quantitative und qualitative Forschungsmethoden für ihre Arbeit an Berufskollegs; verfügen über Strategien der Unterstützung selbstgesteuerten und selbstorganisierten Lernens.
-4- § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 23 LP ist modularisiert und umfasst drei Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Modul 1: Entwicklung und Lernen 11 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. Sem. a) Vorlesung: Entwicklung und Lernen b) Vertiefung zu Entwicklung und Lernen (als Vorbereitung auf das Praxissemester) P WP 90 90 2. Sem. c) Vertiefung zu Entwicklung und Lernen (im Zusammenhang des Praxissemesters) WP 150 Modul 2: Gestaltung der Berufsbildung 5 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 3. Sem. Didaktik der beruflichen Bildung WP 150 Modul 3: Berufspädagogisches Kolloquium 7 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 4. Sem. Berufspädagogisches Kolloquium für LA BK P 210 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. (5) Die Vertiefungsveranstaltung aus dem Modul 1 kann – bei entsprechender Wahl – auch für das Profil Medien und Bildung, für das Profil Umgang mit Heterogenität oder das Profil Gute Gesunde Schule angerechnet werden.
-5- § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Bereich des bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studiums umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Berufskolleg. Näheres wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Die Bildungswissenschaften beteiligen sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge der Bildungswissenschaften können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Vgl. § 38 Abs. 5. II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studium sind den Modulbeschreibungen zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studium werden nachfolgend aufgeführte Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet. Es sollen mindestens zwei unterschiedliche Prüfungsformen gewählt werden. Modulabschlussprüfung in Form Modul 1: Entwicklung und Lernen einer Klausur (90-120 Minuten) oder einer Hausarbeit/ Projektarbeit (20-25 Seiten) Modul 2: Gestaltung der Berufsbildung einer Klausur (90-120 Minuten) oder einer Hausarbeit/ Projektarbeit (20-25 Seiten) oder eines Referats (45 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung (12-15 Seiten) Modul 3: Berufspädagogisches Kolloquium einer Projektdarstellung mit Kolloquium (ca. 15 Minuten) oder einer mündlichen Prüfung (20-30 Minuten) (2) Darüber hinaus sind Nachweise der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen. (3) Nachweis der qualifizierten Teilnahme können gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen als Kurzreferat, Sitzungsgestaltung, Seminarmoderation, schriftl. Tests oder Übungsaufgaben, Erkundungsaufgaben, Reflexionspapier oder als schriftliche Unterrichtsplanung/-reflexion erbracht werden.
-6- (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. § 43 Masterarbeit Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Bereich der Bildungswissenschaften und der Berufspädagogik verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus den Bildungswissenschaften oder der Berufspädagogik mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das bildungswissenschaftliche Studium gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie in den Bildungswissenschaften geschrieben wird. Für die Berechnung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Geltung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs der Universität Paderborn und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium an der Universität Paderborn finden auf alle Studierenden Anwendung, die für diesen Studiengang eingeschrieben sind oder werden. (2) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium treten am 01. September 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs der Universität Paderborn und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium an der Universität Paderborn vom 22. April 2013 (AM.Uni.PB 21/13) außer Kraft. (3) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht.
-7- Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 24. Februar 2016 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Februar 2016 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 09. März 2016 und nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom 11. April 2016. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Lemgo, den 22. Juli 2016 Der Präsident der Hochschule Ostwestfalen-Lippe Dr. Oliver Herrmann
-8- Anhang Studienverlaufsplan für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium im Master-Studiengang Lehramt an Berufskollegs im Rahmen des gemeinsamen Studiengangs der Universität Paderborn und der Hochschule OWL mit den Fächern Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft und Lebensmitteltechnologie Semester Modul Veranstaltung LP pro Sem. 1 1. Entwicklung und Lernen a) Vorlesung: Entwicklung und Lernen b) Vertiefung zu Entwicklung und Lernen (als Vorbereitung auf das Praxissemester) 6 LP 2 1. Entwicklung und Lernen c) Vertiefung zu Entwicklung und Lernen (im Zusammenhang des Praxissemesters) 5 LP 3 2. Gestaltung der Berufsbildung Didaktik der beruflichen Bildung 5 LP 4 3. Berufspädagogisches Kolloquium Berufspädagogisches Kolloquium 7 LP ∑23 LP
-9- Modulbeschreibungen Entwicklung und Lernen Modulnummer BK 1 Workload 330 h Credits 11 Studiensemester 1.-2. Sem. Häufigkeit des Angebots Wintersemester/ Sommersemester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Vorlesung: Entwicklung und Lernen b) Vertiefung: Entwicklung und Lernen (als Vorbereitung auf das Praxissemester) c) Vertiefende Veranstaltung zu Entwicklung und Lernen (im Zusammenhang des Praxissemesters) Kontaktzeit 30h 30h 30 h Selbststudium 60h 60h 120 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele: Kenntnisse zu kognitiven Grundlagen des Lehrens und Lernens Kenntnisse zu motivationalen und emotionalen Voraussetzungen des Lehrens und Lernens Kenntnisse zu sozialen und unterrichtlichen Bedingungen des Lehrens und Lernens Kenntnisse zu psychologischen Konzepten in Bezug auf die kognitive, motivationale und sozial-emotionale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Kenntnisse zu entwicklungsrelevanten Bedingungen des Erziehens und Unterrichtens Kenntnisse über Zusammenhänge von lern- und entwicklungstheoretischen Erkenntnissen mit schulischen und erzieherischen Anwendungskontexten Kenntnisse und Fähigkeiten, die Nützlichkeit und Anwendbarkeit psychologischen Wissens für die Bewältigung beruflicher Aufgaben und Herausforderungen von Lehrerinnen/Lehrern benennen und bewerten zu können Orientierungswissen über empirisch-methodische Grundlagen sowie aktuelle wissenschaftliche Zugänge zum Lernen, Lehren und zu Entwicklungsprozessen Orientierungswissen über Ansätze zur Weiterentwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse Spezifische Schlüsselkompetenzen: Befähigung zur differenzierten und kriteriengeleiteten Analyse und Beurteilung psychologischer Theorien und Paradigmen Befähigung zur systematischen Analyse populärwissenschaftlicher oder öffentlicher Diskurse zu Lehren und Lernen sowie Entwicklung und Erziehen Fähigkeit zur differenzierten und kritischen Lektüre und Analyse fachwissenschaftlicher Texte verschiedener Textarten Fähigkeit zur Entwicklung und Formulierung begründeter Forschungsfragen zu den Themenbereichen Lehren und Lernen sowie Entwicklung und Erziehen Fähigkeit zur theoretischen und analytischen Vernetzung interdisziplinärer Zugänge zu den Themenbereichen Lehren und Lernen sowie Entwicklung und Erziehen Fähigkeit zur Reflexion naiver Konzepte zum Lernen und zur Entwicklung Fähigkeit zur schriftlichen Darstellung komplexer pädagogisch- und entwicklungspsychologischer Inhalte in verschiedenen akademischen Kontexten 3 Inhalte Im Modul sollen klassische und aktuelle psychologische Theorien und Erkenntnisse zu den Themenbereichen Lehren und Lernen sowie Entwicklung und Erziehung behandelt und unter wissenschaftlichen sowie praxisbezogenen Perspektiven diskutiert werden. In Zusammenhang damit sollen auch die empirischmethodischen Grundlagen der psychol ogischen Erkenntnisgewinnung vorgestellt und reflektiert werden. Die Auseinandersetzung mit den Potentialen und Grenzen empirischwissenschaftlicher Forschung nimmt dabei eine wichtige Stellung ein. Außerdem soll anhand von Anwendungs- und Fallbeispielen d er praxisbezogene Gehalt psychologischer Konzepte für die Gestaltung schulischer Lehr-/Lernprozesse sowie Entwicklungs- und Erziehungsprozesse erarbeitet und kritisch reflektiert werden. Weitere zentrale Aufgaben sind die Erarbeitung und Reflexion naiver ( eigener, öffentlicher), populärwissenschaftlicher und wissenschaftlicher Konzepte, die Entwicklung der Fertigkeit, psychologische Texte, Inhalte und Methoden zu verstehen sowie die Erarbeitung eines forschungswissenschaftlichen Zugangs zu den Themen. Themen des Moduls sind: Lernen und Lehren Entwicklung, Sozialisation und Erziehung Angrenzende Themen wie Motivation, Gedächtnis, soziale Interaktion genderbezogene Aspekte von Entwicklung, Sozialisation und Lernen Sozialpsychologische Aspekte von Entwicklung, Lehren/Lernen und Unterricht Einsatz von Lehr-/Lernmedien im Unterricht Lehrerprofessionalität
herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819