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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs der Universität Paderborn und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs der Universität Paderborn und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

Full text

amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 55.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an berufskollegs der universität paderborn und der hochschule ostwestfalen-lippe für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische studium an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs der Universität Paderborn und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) haben die Universität Paderborn und die Hochschule Ostwestfalen-Lippe folgende Ordnung erlassen: Inhaltsübersicht I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 3 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 4 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 5 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium ....................................... 6 III Schlussbestimmungen § 45 Geltung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ...................................... 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studiums umfasst 18 Leistungspunkte (LP) inklusive eines Eignungs- und Orientierungspraktikums und eines Berufsfeldpraktikums. § 37 Erwerb von Kompetenzen Durch das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium sollen sich die Studierenden bildungswissenschaftlich und berufspädagogisch fundiertes Wissen und Können aneignen. Die Studierenden  reflektieren soziale und kulturelle Lebensbedingungen von Lernenden und setzen individuelle Fördermaßnahmen unter Nutzung adäquater Förderinstrumente um;  dokumentieren Kompetenzentwicklungsprozesse, planen diese und setzen angemessene Instrumente bei der Durchführung ein;  wägen Motivationsstrategien auf Basis theoretischer Zugänge ab;  reflektieren über berufs- und wirtschaftspädagogische Grundfragen,  analysieren das berufliche Bildungssystem kriterienorientiert aus historischer und aktueller sowie aus der Perspektive sich abzeichnender Veränderungen und bewerten damit verbundene Reformoptionen analysieren berufsfeldspezifische Anforderungen der schulischen und betrieblichen Praxis, die an die Schule und die Lernenden gestellt werden;  verfügen über Einblicke in Formen des selbstgesteuerten und selbstorganisierten Lernens. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP ist modularisiert und umfasst zwei Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: -4- Modul 1: Kompetenzentwicklung 11 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP1 Workload (h) 4.-6. Sem. a) Veranstaltung zur Kompetenzentwicklung, Diagnose und Förderung b) Eignungs- und Orientierungspraktikum c) Vorlesung: Unterricht und Allgemeine Didaktik WP WP P 120 150 60 Modul 2: Berufspädagogik 7 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 6. Sem. a) Berufliche Bildung als Forschungs- und Praxisfeld b) Berufsfeldpraktikum P WP 120 90 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Bereich der Bildungswissenschaften und der Berufspädagogik umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen ein bildungswissenschaftlich oder berufspädagogisch begleitetes Eignungs- und Orientierungspraktikum. Das Berufsfeldpraktikum gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen kann nach Wahl der Studierenden im Bereich der Bildungswissenschaften oder der Berufspädagogik durchgeführt werden. (2) Das Eignungs- und Orientierungspraktikum umfasst mindestens 25 Praktikumstage während eines Schulhalbjahres, die möglichst innerhalb von fünf Wochen geleistet werden sollen. Es ist in das Modul 1 Kompetenzentwicklung eingebunden. Es wird durch die Vorlesung Unterricht und Allgemeine Didaktik und die Veranstaltung Diagnose und Förderung, an die es angebunden ist, eingerahmt. Im Eignungs- und Orientierungspraktikum werden die in § 11 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen aufgeführten Kompetenzen erworben. (3) Das Eignungs- und Orientierungspraktikum wird in der Regel in Form eines Blockpraktikums unter Betreuung einer Mentorin oder eines Mentors in der Schule während der vorlesungsfreien Zeit absolviert. Es darf nicht an einer Schule absolviert werden, die die Praktikantin oder der Praktikant als Schülerin oder Schüler besucht hat. (4) Das vier Wochen umfassende Berufsfeldpraktikum ist in das Modul 2 Berufspädagogik eingebunden. Das Berufsfeldpraktikum kann als schulisches Praktikum oder als außerschulisches Praktikum durchgeführt werden. Es dient der Erschließung der Institutionen und 1 WP = Wahlpflicht, P = Pflicht -5- Organisationsformen beruflicher Bildung als künftigem Praxisfeld und fördert die Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen professionellen Handelns in unterschiedlichen systemischen Kontexten. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit adäquater organisatorischer und didaktischer Planung für unterschiedliche Zielgruppen beruflicher Bildung, z.B. an berufsbildenden Schulen sowie dem Erleben der besonderen curricularen Strukturen, didaktischer Jahresplanungen und der berufsbildungsspezifischen Bildungsgangarbeit, das Erleben von Kooperationsformen zwischen verschiedenen Organisationen und Trägern beruflicher Bildung sowie die Teilnahme an fachlichen Diskussionen und didaktischen Einbettungen in spezifischen Berufsfeldern. (5) Die Studierenden führen im Rahmen der Praxisphasen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen jeweils einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (6) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Eine standortspezifische berufsfeldbezogene Profilbildung gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen ist für diesen Studiengang nicht vorgesehen. II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studium sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studium werden nachfolgend aufgeführte Prüfungsleistungen erbracht, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen. -6- Prüfungsleistungen Modul 1: Kompetenzentwicklung Modulteilprüfungen in der Vorlesung „Unterricht und Allgemeine Didaktik“ in Form einer Klausur (90-120 Minuten) und in der Veranstaltung zur Kompetenzentwicklung, Diagnose und Förderung in Form eines Referats (45 Minuten) mit schriftl. Ausarbeitung (12-15 Seiten) oder einer mündlichen Prüfung (20-30 Minuten) Modul 2: Berufspädagogik Modulprüfung in Form einer Projektdarstellung mit Kolloquium (ca. 15 Minuten) oder einer Hausarbeit/ Projektarbeit (20-25 Seiten) oder einer mündlichen Prüfung (20-30 Minuten) (2) Darüber hinaus sind Nachweise der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen. (3) Nachweise der qualifizierten Teilnahme können gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen als Kurzreferat, Sitzungsgestaltung, Seminarmoderation, schriftl. Tests oder Übungsaufgaben, Erkundungsaufgaben, Reflexionspapier oder als schriftliche Unterrichtsplanung/-reflexion erbracht werden. (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. § 43 Bachelorarbeit (1) Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Bereich der Bildungswissenschaften und der Berufspädagogik verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus den Bildungswissenschaften oder der Berufspädagogik mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Sie soll einen Umfang von etwa 30- 40 Seiten nicht überschreiten. (2) Die thematische Ausrichtung der Bachelorarbeit für das Lehramt an Berufskollegs muss einen berufsbildenden Bezug aufweisen. § 44 Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie in den Bildungswissenschaften oder der der Berufspädagogik geschrieben wird. Für die Berechnung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. -7- III. Schlussbestimmungen § 45 Geltung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs der Universität Paderborn und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium an der Universität Paderborn finden auf alle Studierenden Anwendung, die für diesen Studiengang eingeschrieben sind oder werden. Abweichend von Satz 1 leisten Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem Wintersemester 2016/2017 begonnen haben, ein Orientierungspraktikum gemäß den Regelungen in § 39 der Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 22. April 2013 (AM.Uni.PB 20/13). (2) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium treten am 01. September 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium an der Universität Paderborn und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom 22. April 2013 (AM.Uni.PB 20/13) außer Kraft. Absatz 2 bleibt unberührt. (3) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 24. Februar 2016 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Februar 2016 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 09. März 2016 und nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom 11. April 2016. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Lemgo, den 22. Juli 2016 Der Präsident der Hochschule Ostwestfalen-Lippe Dr. Oliver Herrmann -8- Anhang Studienverlaufsplan für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium im Bachelor-Studiengang Lehramt an Berufskollegs im Rahmen des gemeinsamen Studiengangs der Universität Paderborn und der Hochschule OWL mit den Fächern Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft und Lebensmitteltechnologie Semes ter Modul Veranstaltung LP pro Sem. 4 1. Kompetenzentwicklung a) Veranstaltung zur Kompetenzentwicklung, Diagnose und Förderung b) Eignungs- und Orientierungspraktikum 9 LP 6 1. Kompetenzentwicklung c) Vorlesung: Unterricht und allgemeine Didaktik 2 LP 6 2. Berufspädagogik a) Berufliche Bildung als Forschungs- und Praxisfeld b) Berufsfeldpraktikum 7 LP ∑ 18 LP Modulbeschreibungen Kompetenzentwicklung Modulnummer BK 1 Workload 330 h Credits 11 Studiensemester 4.- 6. Sem. Häufigkeit des Angebots Wintersemester/ Sommersemester Dauer max. 3 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Unterricht und Allgemeine Didaktik P b) Veranstaltung zu Kompetenzentwicklung, Diagnose und Förderung WP inklusive c) Eignungs- und Orientierungspraktikum Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 30 h 240 h davon 80 h Kontakt mit Schule 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele:  Kenntnis individueller und gesellschaftlicher Bedingungen für Lernen und Lehren in der Schule sowie Fähigkeit zur Formulierung von Konsequenzen für die Unterrichtsgestaltung  Kenntnis und Verständnis ausgewählter didaktischer Ansätze bzw. didaktischer Konzepte und Theorien  Fähigkeit zur kritischen Analyse von Ergebnissen empirischer Bildungsforschung und Einschätzung ihrer Bedeutung für die Planung und Durchführung von Unterricht  Fähigkeit zur Erkundung der Komplexität des schulischen Handlungsfeldes aus professions-, lerner- und systemorientierter Perspektive  Fähigkeit zur Herstellung erster Beziehungen zwischen bildungswissenschaftlichen Theorienansätzen und konkreten pädagogischen Situationen  Fähigkeit zur Mitgestaltung einzelner pädagogischer Situationen  Orientierungswissen über methodische Grundlagen pädagogisch-psychologischer Diagnostik  Kenntnisse über ausgewählte Ansätze und Methoden der Lern- und Leistungsdiagnostik, Entwicklungsdiagnostik sowie Diagnostik von Lern- und Verhaltensschwierigkeiten  Kenntnisse über psychologische Ansätze zur Intervention bei Lern- und Leistungsauffälligkeiten (z. B. Lernstörungen oder Hochbegabung) und sozial-emotional auffälligen Verhaltens (z. B. Aggression, Schulangst oder Identitätskrisen)  Kenntnisse über Ansätze, Methoden und Bedingungen der Leistungsbewertung und erste Fähigkeiten zur Umsetzung der Kenntnisse im diagnostischen Handeln Spezifische Schlüsselkompetenzen:  Fähigkeit zur kritischen kriterienbezogenen Analyse und Bewertung wissenschaftlicher Modelle und Theorien  Anbahnung der Fähigkeit zur Einschätzung der Bedeutsamkeit theoretischer Ansätze für die Gestaltung und Bewertung pädagogischer Praxis  Bereitschaft und Fähigkeit zur kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit beobachteter und selbst gestalteter Unterrichtspraxis  Fähigkeit zum reflektierten Ausbau und zur Ausgestaltung von Studium und eigener professioneller Entwicklung  Fähigkeit zur kritischen Bewertung und Reflexion von Diagnosemöglichkeiten und Diagnosefehlern bei der Leistungsbewertung sowie der Diagnostik von Lern-, Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten  Fähigkeit, subjektive Theorien und Vorstellungen über die Bedingung schulischer Lern-, Leistungs- und Entwicklungsprobleme zu reflektieren und im Lichte wissenschaftlicher Erklärungsansätze zu hinterfragen und zu revidieren  Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken in Form von Sitzungsgestaltungen Eignungs- und Orientierungspraktikum: Die Studierenden erwerben die Fähigkeit,  die Komplexität des schulischen Handlungsfelds aus einer professions- und systemorientierten Perspektive zu erkunden und auf die Schule bezogene Praxis- und Lernfelder wahrzunehmen und zu reflektieren,  erste Beziehungen zwischen bildungswissenschaftlichen/ berufspädagogischen Theorieansätzen und konkreten pädagogischen Situationen herzustellen,  erste eigene pädagogische Handlungsmöglichkeiten, insbesondere solche mit dem Ziel des Erwerbs beruflicher Handlungskompetenz, zu erproben und auf dem Hintergrund der gemachten Erfahrung die Studien- und Berufswahl zu reflektieren und  Aufbau und Ausgestaltung von Studium und eigener professioneller Entwicklung reflektiert zu gestalten. herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819