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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das bildungswissenschaftliche Studium an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das bildungswissenschaftliche Studium an [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 52.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an gymnasien und gesamtschulen für das bildungswissenschaftliche studium an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das bildungswissenschaftliche Studium an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 4 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 4 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 5 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 5 § 44 Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium ....................................... 5 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 6 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 6 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das bildungswissenschaftliche Studium ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen der Bildungswissenschaften umfasst 23 Leistungspunkte (LP). § 37 Erwerb von Kompetenzen Durch das bildungswissenschaftliche Masterstudium sollen die Studierenden ihre im Bachelorstudium erworbenen Kompetenzen erweitern und vertiefen und folgende schulform- und unterrichtsbezogenen Kompetenzen neu erwerben:  Identifikation pädagogischer Problem- und Aufgabenstellungen sowie Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten auf der Grundlage lern- und entwicklungstheoretischer Ansätze.  Entwicklung von gymnasial- und gesamtschuldidaktischen Kompetenzen bezüglich der Planung, Analyse und Reflexion eigenen und fremden Unterrichts vor dem Hintergrund aktueller didaktischer Entwicklungen.  Reflexion der Bedeutung sowie praktische Erprobung pädagogischen Handelns in der Institution Gymnasium bzw. Gesamtschule vor dem Hintergrund schultheoretischer, schulgeschichtlicher und auf die institutionelle Entwicklung bezogener Kenntnisse.  Entwicklung und Anwendung forschungsmethodischer Designs für die Schul- und Unterrichtsforschung.  Befähigung zur Analyse und Umsetzung bildungswissenschaftlicher Forschungsergebnisse in Hinblick auf Reform- und Innovationsprozesse in Gymnasium und Gesamtschule. -4- § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 23 LP ist modularisiert und umfasst zwei Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Modul 1: Entwicklung und Lernen (insgesamt: 11 LP) a) Vorlesung: Entwicklung und Lernen P b) Seminar: Vertiefung Entwicklung und Lernen WP (als Vorbereitung auf das Praxissemester) c) Seminar: Vertiefung zu Entwicklung und Lernen WP (im Zusammenhang mit dem Praxissemester) Modul 2: Pädagogik der Schulstufen (insgesamt: 12 LP) a) Vorlesung Schultheorie und Schulentwicklung P b) Seminar: Vertiefung Schultheorie und Schulentwicklung WP c) Forschungsseminar WP (Projektseminar, Methodenwerkstatt etc.) (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. (5) Vertiefungsveranstaltungen aus den Modulen 1 und 2 können – bei entsprechender Wahl – auch für das Profil Medien und Bildung, für das Profil Umgang mit Heterogenität oder das Profil Gute Gesunde Schule angerechnet werden. § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Bereich der Bildungswissenschaften umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule. Näheres wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Die Bildungswissenschaften beteiligen sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge der Bildungswissenschaften können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Vgl. § 38 Abs. 5. -5- Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im bildungswissenschaftlichen Studium sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im bildungswissenschaftlichen Studium werden in allen Modulen Abschlussprüfungen absolviert, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen und durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet werden. Es sollen zwei unterschiedliche Prüfungsformen gewählt werden. Modulabschlussprüfung in Form Modul 1: Entwicklung und Lernen einer Hausarbeit/ Projektarbeit (20-25 Seiten) oder einer Klausur (90-120 Minuten) Modul 2: Pädagogik der Schulstufen einer Projektdarstellung mit Kolloquium (ca. 15 Minuten) oder einer mündlichen Prüfung (20-30 Minuten) (2) Darüber hinaus sind Nachweise der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen. (3) Nachweise der qualifizierten Teilnahme können gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen als Kurzreferat, Sitzungsgestaltung, Seminarmoderation, schriftl. Tests oder Übungsaufgaben, Erkundungsaufgaben, Reflexionspapier oder als schriftliche Unterrichtsplanung/-reflexion erbracht werden. § 43 Masterarbeit (1) Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen in den Bildungswissenschaften verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus den Bildungswissenschaften mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das bildungswissenschaftliche Studium gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Masterarbeit, auch wenn sie in den Bildungswissenschaften geschrieben wird. Für die Berechnung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. -6- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen finden auf alle Studierenden Anwendung, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das bildungswissenschaftliche Studium an der Universität Paderborn eingeschrieben sind oder werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das bildungswissenschaftliche Studium eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Masterarbeiten, deren Bearbeitungszeitbeginn vor dem 1. Oktober 2016 liegt, einschließlich mündlicher Verteidigung und Wiederholungsprüfungen, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Regelungen der Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 14/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das bildungswissenschaftliche Studium treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das bildungswissenschaftliche Studium an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 14/14) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 24. Februar 2016 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Februar 2016 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 09. März 2016. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Anhang Studienverlaufsplan für das bildungswissenschaftliche Master-Studium im Lehramt Gymnasium/Gesamtschule Semester Modul Veranstaltung LP pro Sem. 1 1. Entwicklung und Lernen 1a) Vorlesung: Entwicklung und Lernen 1b) Seminar: Vertiefung zu Entwicklung und Lernen 6 LP 2 1. Entwicklung und Lernen 1c) Seminar: Vertiefung zu Entwicklung und Lernen (im Zusammenhang des Praxissemesters) 5 LP 3 2. Pädagogik der Schulstufen 2a) Vorlesung Schultheorie und Schulentwicklung 2b) Seminar: Vertiefung Schultheorie und Schulentwicklung 6 LP 4 2. Pädagogik der Schulstufen 2c) Forschungsseminar 6 LP ∑ 23 LP Modulbeschreibungen Entwicklung und Lernen Modulnummer Modul 1 Workload 330 h Credits 11 Studiensemester 1.-2. Sem. Häufigkeit des Angebots Wintersemester/ Sommersemester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Vorlesung: Entwicklung und Lernen b) Seminar: Vertiefung zu Entwicklung und Lernen c) Seminar: Vertiefung zu Entwicklung und Lernen (im Zusammenhang des Praxissemesters) Kontaktzeit 30h 30h 30h Selbststudium 60h 60h 120h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele  Kenntnisse zu und Verständnis von kognitiven Grundlagen des Lehrens und Lernens  Kenntnisse zu und Verständnis von motivationalen und emotionalen Voraussetzungen des Lehrens und Lernens  Kenntnisse zu und Verständnis von sozialen und unterrichtlichen Bedingungen des Lehrens und Lernens  Kenntnisse zu und Verständnis von psychologischen Konzepten in Bezug auf die kognitive, motivationale und sozial-emotionale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen  Kenntnisse zu entwicklungsrelevanten Bedingungen des Erziehens und Unterrichtens  Fähigkeit, unterrichtliche und erzieherische Anwendungssituationen vor dem Hintergrund lern- und entwicklungstheoretischer Erkenntnisse zu analysieren und zu interpretieren  Fähigkeit, die Nützlichkeit und Anwendbarkeit psychologischen Wissens für die Bewältigung beruflicher Aufgaben und Herausforderungen von Lehrerinnen/Lehrern einschätzen und bewerten zu können  Orientierungswissen über empirisch-methodische Grundlagen sowie aktuelle wissenschaftliche Zugänge zum Lernen, Lehren und zu Entwicklungsprozessen Spezifische Schlüsselkompetenzen  Fähigkeit zur differenzierten und kriteriengeleiteten Analyse und Beurteilung psychologischer Theorien und Paradigmen  Fähigkeit zur systematisch-kritischen Analyse populärwissenschaftlicher oder öffentlicher Diskurse zu Lehren und Lernen sowie Entwicklung und Erziehen  Fähigkeit zur differenzierten und kritischen Lektüre und Analyse fachwissenschaftlicher Texte verschiedener Textarten  Fähigkeit zur Entwicklung und Formulierung begründeter Forschungsfragen zu den Themenbereichen Lehren und Lernen sowie Entwicklung und Erziehen  Fähigkeit zur theoretischen und analytischen Vernetzung interdisziplinärer Zugänge zu den Themenbereichen Lehren und Lernen sowie Entwicklung und Erziehen  Fähigkeit zur Reflexion naiver Konzepte zum Lernen und zur Entwicklung  Fähigkeit zur schriftlichen Darstellung komplexer pädagogisch- und entwicklungspsychologischer Inhalte in verschiedenen akademischen Kontexten  Orientierungswissen über Ansätze zur Weiterentwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse 3 Inhalte Im Modul sollen klassische und aktuelle psychologische Theorien und Erkenntnisse zu den Themenbereichen Lehren und Lernen sowie Entwicklung und Erziehung behandelt und unter wissenschaftlichen sowie praxisbezogenen Perspektiven diskutiert werden. In Zusammenhang damit sollen auch die empirischmethodischen Grundlagen der psychologischen Erkenntnisgewinnung vorgestellt und reflektiert werden. Die Auseinandersetzung mit den Potentialen und Grenzen empirischwissenschaftlicher Forschung nimmt dabei eine wichtige Stellung ein. Außerdem soll anhand von Anwendungs- und Fallbeispi elen der praxisbezogene Gehalt psychologischer Konzepte für die Gestaltung schulischer Lehr-/Lernprozesse sowie Entwicklungs- und Erziehungsprozesse erarbeitet und kritisch reflektiert werden. Weitere zentrale Aufgaben sind die Erarbeitung und Reflexion na iver (eigener, öffentlicher), populärwissenschaftlicher und wissenschaftlicher Konzepte, die Entwicklung der Fertigkeit, psychologische Texte, Inhalte und Methoden zu verstehen sowie die Erarbeitung eines forschungswissenschaftlichen Zugangs zu den Themen. Themen des Moduls sind:  Lernen und Lehren  Entwicklung, Sozialisation und Erziehung  Angrenzende Themen wie Motivation, Gedächtnis, soziale Interaktion  genderbezogene Aspekte von Entwicklung, Sozialisation und Lernen  Sozialpsychologische Aspekte von Entwicklung, Lehren/Lernen und Unterricht  Einsatz von Lehr-/Lernmedien im Unterricht  Lehrerprofessionalität 4 Lehrformen Das Modul umfasst Vorlesungen, Seminare und verschiedene Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße Vorlesungen: 120 TN, Seminare: 40 TN 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen - 7 Teilnahmevoraussetzungen - 8 Prüfungsformen Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung in Form einer Hausarbeit/ Projektarbeit (20-25 Seiten) oder einer Klausur (90-120 Minuten abgeschlossen. Näheres zur Form gibt die Lehrkraft spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. 9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls. Zu Formen der qualifizierten Teilnahme vgl. § 42 Besondere Bestimmungen; Näheres zu Form und Umfang bzw. Dauer gibt die Lehrkraft spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Heike Buhl/ Prof. Dr. Birgit Eickelmann/ Dr. Christoph Wiethoff