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Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Fakultät für Naturwissenschaften an der Universität Paderborn: vom 30. juni 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Fakultät für Naturwissenschaften an der Universität Paderborn : vom 30. juni 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

Full text

amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 34.16 vom 30. juni 2016 satzung zur änderung der promotionsordnung der fakultät für naturwissenschaften an der universität paderborn vom 30. juni 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn 2 Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Fakultät für Naturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 30. Juni 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 67 Absatz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn die folgende Satzung erlassen: Artikel I Die Promotionsordnung der Fakultät für Naturwissenschaften der Universität Paderborn vom 12. November 2012 (AM.Uni.Pb. 50/12) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Die Fakultät für Naturwissenschaften verleiht aufgrund eines Promotionsverfahrens, in dem die Kandidatin oder der Kandidat ihre bzw. seine Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen hat, einen der nachfolgenden Grade: - den Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) in den Fächern Physik, Chemie und Ernährungswissenschaft, - in der Regel den Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) in den Fächern Haushaltswissenschaft, Sportwissenschaft und Sachunterrichtsdidaktik - und in der Regel den Grad eines Doktors der Medizinwissenschaften (Dr. rer. medic.) im Fach Sportmedizin. In Abweichung von der Regel kann bei Promotionsarbeiten mit einem genuin naturwissenschaftlichen Schwerpunkt der Dr. rer. nat. verliehen werden. Hierüber entscheidet der Fakultätsrat aufgrund eines begründeten Antrags der Doktorandin/des Doktoranden, der mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren zu stellen ist.“ b) In Absatz 2 Satz 2 wird § 24 durch § 25 ersetzt. 2. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird nach Satz 2 eingefügt: „Die bzw. der Vorsitzende muss Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer der Fakultät sein.“ b) In Absatz 2 werden die Sätze 3 und 4 zu den Sätzen 4 und 5. c) In Absatz 3 erhält Satz 3 folgende Fassung: 3 „Höchstens die Hälfte der Gutachterinnen / Gutachter können Hochschullehrerin / Hochschullehrer an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule sein.“ 3. In § 16 wird der folgende Absatz angefügt: „(8) Hat die Doktorandin/der Doktorand einen Antrag nach § 1 Abs. 1 gestellt, so entscheidet der Fakultätsrat nach Stellungnahme der Promotionskommission, ob der Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) verliehen werden kann.“ 4. § 17 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die / der Vorsitzende der Promotionskommission setzt den Termin für die mündliche Prüfung fest.“ b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die mündliche Prüfung erfolgt nach der Bewertung der Dissertation.“ c) Die Sätze 2 bis 4 werden zu den Sätzen 3 bis 5. 5. In § 20 Absatz 1 Buchstabe b werden die Wörter „drei Print-Pflichtexemplaren“ ersetzt durch die Wörter „einem Print-Pflichtexemplar“ Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn in Kraft. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungssatzung bereits gewählte Promotionskommissionen bleiben von den Änderungen in Artikel I Nr. 2 der Änderungssatzung unberührt. Diese Änderungssatzung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn (AM.Uni.Pb.) veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften vom 15. Juni 2016 und der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das Präsidium vom 29. Juni 2016. Paderborn, den 30. Juni 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschaftsund Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819