Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Sportwissenschaft der Fakultät für Naturwissenschaften an der Universität Paderborn: vom 16. März 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Sportwissenschaft der Fakultät für Naturwissenschaften an der Universität [...] : vom 16. März 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 18.16 vom 16. märz 2016 dritte satzung zur änderung der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang angewandte sportwissenschaft der fakultät für naturwissenschaften an der universität paderborn vom 16. März 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
2 Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Sportwissenschaft der Fakultät für Naturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 16. März 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Satzung erlassen: Artikel I Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Sportwissenschaft der Fakultät für Naturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 18. Juli 2012 (AM.Uni.Pb 31/12), zuletzt geändert durch Satzung vom 30. Oktober 2015 (AM.Uni.Pb 76/15), wird wie folgt geändert: 1. In § 10 wird folgender Absatz angefügt: „(7) Die Modulbeschreibungen können weitere Teilnahmevoraussetzungen für Prüfungen regeln.“ 2. Das Modulhandbuch in der Anlage wird wie folgt geändert: a) Die Modulbeschreibung zum Modul B5I „Spielen in Sportspielen“ erhält in Nr. 5 die folgende Fassung: „Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an den Klausuren und fachpraktischen Prüfungen ist die regelmäßige Teilnahme an der jeweils zugehörigen Lehrveranstaltung. Die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nach Satz 1 liegt vor, wenn die bzw. der Studierende an mindestens 80% der Veranstaltungstermine teilgenommen hat.“ b) Die Modulbeschreibung zum Modul B5II „Individualsport“ erhält in Nr. 5 die folgende Fassung: „Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an den Klausuren und fachpraktischen Prüfungen ist die regelmäßige Teilnahme an der jeweils zugehörigen Lehrveranstaltung. Die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nach Satz 1 liegt vor, wenn die bzw. der Studierende an mindestens 80% der Veranstaltungstermine teilgenommen hat.“
3 Artikel II Diese Änderungssatzung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn (AM.Uni.Pb.) veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 01.04.2016 in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften vom 10. Februar 2016 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium vom 09. März 2016. Paderborn, den 16. März 2016 Der Präsident der Universität Paderborn Professor Dr. Wilhelm Schäfer
herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819