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Zweite Ordnung zur Änderung der Studienordnung für
den Studiengang Maschinenbau mit den
Studienrichtungen Fertigungs- und Konstruktionstechnik
an der Universität - Gesamthochschule - Paderborn, ...
Universität Paderborn
Paderborn, 1993
urn:nbn:de:hbz:466:1-26114
Amtliche Mitteilungen
Hrsg: Rektorat der Universität-Gesamthochschule- Paderborn
Zweite Ordnung
zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang
Maschinenbau mit den Studienrichtungen Fertigungs- und
Konstruktionstechnik
an der
Universität -Gesamthochschule -Paderborn
Abteilung Meschede
Vom 7. Oktober 1993
Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Konvents
der
Universität -Gesamthochschule -Paderborn
Vom 6. Oktober 1993
7. Oktober 1993 Jahrgang 1993
Nr.: 13
ZWEITE ORDNUNG
zur Änderung der Studienordnung für den
Studiengang Maschinenbau
mit den Studienrichtungen
Fertigungs- und Konstruktionstechnik
an der Universität - Gesamthochschule - Paderborn
Abteilung Meschede
mit des Abschluß "Diplom-Ingenieur/Ingenieurin"
Vou .-7. OKT. 1993
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes Uber die wissenschaftlichen
Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (WissHG) vom 20.
November 1979 (GV. NW. S. 964), zuletzt geändert durch Gesetz vom
15. März 1988 (GV. NW. S. 144), und des S 56 Abs. 1 des Gesetzes
über die Fachhochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (FHG) vom
20. November 1979 (GV. NW. S. 964), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 03. April 1992 (GV. NW. S. 124), hat die Universität - Gesamt¬
hochschule - Paderborn die folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die am 25. September 1986 ausgefertigte und in den Amtliche(n)
Mitteilungen Nr. 11/1986 der Universität - Gesamthochschule -
Paderborn vom 25.09.1986 veröffentlichte Studienordnung für den
Studiengang Maschinenbau mit den Studienrichtungen Fertigungs- und
Konstruktionstechnik an der Universität - Gesamthochschule -
Paderborn, Abteilung Meschede mit dem Abschluß "Diplom-
Ingenieur/ Ingenieurin" zuletzt geändert am 7.12.90, wird wie folgt
geändert:
1. In Ziffer 2.2, Seite 4, letzte Zeile wird ergänzt:
/die Studienbewerberin
2. In Ziffer 2.2, Seite 5, 3. Absatz, 1. Zeile wird ergänzt:
/die Studienbewerberin
3. In Ziffer 2.2, Seite 5, 4. Absatz, 2. Zeile wird ergänzt:
/die Studienbewerberin
4. Im selben Absatz, 4. Zeile, 8. Zeile, 10. Zeile wird ergänzt:
/Studienbewerberinnen
5. In Ziffer 2.3, 1. Zeile wird ergänzt:
/Studienbewerberinnen
6. In Ziffer 3, 2. Zeile wird geändert:
die Studierenden
7. In Ziffer 3, Absatz 2, 2. Zeile wird ergänzt:
/Ingenieurin
8. In Ziffer 3, Absatz 2, 3. Zeile wird ergänzt:
/der Ingenieurin
9. In Ziffer 4.1, 1. Zeile wird ergänzt:
/Studienanfängerinnen
10. In Ziffer 4.3, 1. Satz wird wie folgt geändert:
Das Studium umfaßt in der Regel sechs Semester, in denen
Studierende an Lehrveranstaltungen teilnehmen
(Studiensemester).
11. In Ziffer 5.3, 3. Absatz wird ergänzt:
/Studentinnen
12. Im selben Absatz, letzter Satz wird wie folgt geändert:
Studierende haben somit die Möglichkeit, ihren persönlichen
Neigungen entsprechend zu wählen.
13. In Ziffer 5.3, 4. Absatz wird wie folgt geändert:
In den Tabellen 2 und 5 sind Fächerkataloge aufgeführt, aus
denen Studierende 2 Fächer als Wahlpflichtfächer auswählen und
mit je einer FachprUfung abschließen.
14. In Ziffer 5.3, Seite 9, 1. und 2. Absatz wird geändert:
von Studierenden
15. In Ziffer 5.3 wird "Tabelle 3: Wahlpflichtfächer; Abschluß
Leistungsnachweis" wie folgt ergänzt:
Studienfach Vor¬
leistung Wochenstunden (SWS) Empfohlener
ges. V Ö S L Prüfungs¬
termin nach
Semester
1
l
4
32
1
1
1
1
12
5
6
4
5
16. In Ziffer 5.3 wird in der "Tabelle l: Pflichtfächer; Ab¬
schluß FP" das Studienfach "Werkzeugmaschinen und Vorrichtun¬
gen" wie folgt ergänzt:
Studienfach Vor- Wochenstunden (SWS) Empfohlener
leistung ges. V Ü S L Prüfungs¬
termin nagh
Semester
Werkzeugmaschinen- und
Vorrichtungen L 10 4213 6
17.» Ziffer 5.4 wird wie folgt geändert:
Studierende haben die Möglichkeit, das Studium mit einem
Praxissemester zu ergänzen. Das Praxissemester dient dem Ziel,
Studierende auf der Grundlage bereits erworbener Kenntnisse in das
ingenieurmäBige Arbeiten einzuführen.
18. In Ziffer 6, 4. und 5. Absatz wird wie folgt geändert:
In der Übung wird der Stoff eines Faches anhand von Beispielen
vertieft, erläutert und von Studierenden selbständig geübt.
Im Seminar sollen Studierende in verstärktem Maß zu aktiver
Mitarbeit....
19. In Ziffer 6, Seite 15, 1. und 2. Absatz wird wie folgt
geändert:
Bei der Anleitung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten
werden Studierende z.B. bei der Diplomarbeit, in der sie die im
Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden,.durch
Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen und Mitwirkung von
Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Fachbereichs betreut. In der
individuellen Diskussion mit dem betreuenden
Hochschullehrer/Hochschullehrerin soll der Student/die Studentin
bei der Planung und Durchführung seiner Arbeit den Rat eines
erfahrenen Fachmannes/Fachfrau einholen können und zur Deutung der
erzielten Ergebnisse angeleitet werden.
Weitere Formen von Lehrveranstaltungen können auf Beschluß des
Fachbereichs im Einvernehmen mit dem Lehrenden/der Lehrenden
erprobt und praktiziert werden.
20. In Ziffer 7.1, 2. Absatz wird ergänzt:
/der Kandidatin
21. In Ziffer 7.1, Seite 16, 1. Absatz wird ergänzt:
/von der Lehrenden
22. In Ziffer 7.2, letzter Absatz wird ergänzt:
/der
23. In Ziffer 10, wird geändert:
den Studierenden
24. In Ziffer 11, wird ergänzt:
/Studentinnen
25. Im Anhang, 2. Absatz wird geändert:
Sie stellen eine Empfehlung an Studierende
26. Im Anhang, 4. und 5. Absatz wird geändert:
Studierende
27. Im Anhang, letzter Absatz wird geändert:
ist von Studierenden
Artikel IX
Diese Änderungsordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die
ab dem Hintersemester 1993/94 erstmalig für den Fachhochschulstu¬
diengang Maschinenbau der Abteilung Meschede der Universität - Ge¬
samthochschule - Paderborn eingeschrieben worden sind. Studie¬
rende, die vor dem HS 1993/94 begonnen haben, studieren nach der
im Sommersemester 1993 geltenden Studienordnung. Diese können auf
schriftlichen Antrag die Änderung dieser Ordnung in Anspruch neh¬
men. Der Antrag auf Anwendung dieser Änderungsordnung ist unwider¬
ruflich.
Artikel XXX
Diese Ordnung tritt mit Hirkung vom 1. Oktober 1993 in Kraft.
Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität - Gesamt¬
hochschule - Paderborn veröffentlicht.
Die Neufassung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität-
Gesamthochschule - Paderborn bekanntgemacht.
Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des
Fachbereichs 11 Maschinentechnik II vom 22.10.1992 und 15. 04.
1993 und des Senats der Universität - Gesamthochschule - Paderborn
Paderborn, den G. AO.
Ordnung
zur Änderung der Geschäftsordnung
des Konvents
der Universität - Gesamthochschule - Paderborn
vom -6 OKT. B93
Die am 17. April 1985 vom Konvent beschlossene und in den Amtli¬
chen Mitteilungen Nr. 2/ 1985 vom 18.4.1985 der Universität -
Gesamthochschule - Paderborn veröffentlichte Geschäftsordnung des
Konvents der Universität - Gesamthochschule - Paderborn wird wie
folgt geändert:
Artikel I
1. § 1 erhält folgende Fassung:
"S 1
Zusammensetzung des Konvents
Dem Konvent gehören gemäß S 15 Abs. 2 Grundordnung an
1. zweiundzwanzig Vertreter der Gruppe der Professoren,
2. sieben Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbei¬
ter,
3. sieben Vertreter der Gruppe der Studenten,
4. sieben Vertreter der Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitar¬
beiter. ".
2. In S 2 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort "unverzüglich" durch " gemäß
§ 23 der Wahlordnung zur Durchführung der Wahl der Mitglieder des
Konvents, des Senats, der Fachbereichsräte, des Rektors und der
Prorektoren, der Dekane und Prodekane und der Abteilungssprecher
der Universität - Gesamthochschule - Paderborn" ersetzt.
Artikel II
Diese Ordnung tritt am 1. Oktober 1993 in Kraft. Sie wird in den
Amtlichen Mitteilungen der Universität - Gesamthochschule - Pa¬
derborn veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Konvents vom 30. Juni
1993.
Paderborn, den 6,/0.3v> Der Rektor
^J^JXj^A
(Prof. Dr. H. A. Richard)