Universitätsbibliothek Paderborn
Zweite Ordnung zur Änderung der Beitragsordnung der
Studentenschaft der Universität - Gesamthochschule -
Paderborn
Universität Paderborn
Paderborn, 1993
urn:nbn:de:hbz:466:1-26040
Amtliche Mitteilungen
Hrsg: Rektorat der Universität-Gesamthochschule- Paderborn
Zweite Ordnung
zur Änderung der Beitragsordnung
der Studentenschaft der Universität -Gesamthochschule -
Paderborn
Vom 13. Juli 1993
9. Juli 1993 Jahrgang 1993
Nr.: 6
Zweite Ordnung
zur Änderung der Beitragsordnung der Studentenschaft
der Universität - Gesamthochschule - Paderborn
Vom 13. Juli 1993
Die am 7. August 1989 ausgefertigte und in den Amtlichen Mitteilun¬
gen Nr. 8/1989 vom 7. August 1989 der Universität - Gesamthochschu¬
le - Paderborn veröffentlichte Beitragsordnung der Studentenschaft
der Universität - Gesamthochschule - Paderborn, geändert durch Ord¬
nung vom 1. Juni 1992, veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen
Nr. 9/1992 vom 5. Juni 1992 der Universität - Gesamthochschule -
Paderborn, wird wie folgt geändert:
§ 3 erhält folgende Fassung:
(1) Der Beitrag gem. § 78 Abs. 2 WissHG wird auf 63,— DM je Stu¬
dierenden im Semester festgesetzt und für Zwecke der Studenten¬
schaft i. S. des WissHG verwendet.
Davon werden 32,50 DM zweckgebunden für das Semesterticket mit
der Verkehrsgemeinschaft Paderborn-Höxter und 15,50 DM zweckge¬
bunden für das Semesterticket mit der Deutschen Bundesbahn ver¬
wendet .
Liegen besondere Härten vor, kann der Beitrag ganz oder teil¬
weise erlassen werden. Ein entsprechender Antrag ist schrift¬
lich innerhalb von vier Wochen nach der jeweiligen Rückmelde¬
bzw. Einschreibungsfrist beim AStA zu stellen.
Eine entsprechende Regelung ist vom Studentenparlament zu tref¬
fen. Die zweckgebundenen Beiträge für die Semestertickets wer¬
den zunächst für das WS 1993/94 und SS 1994 erhoben.
(2) Studierende der Abteilungen Höxter, Meschede und Soest zahlen
weiterhin 15,— DM. An der Finanzierung des Semestertickets am
Standort Paderborn sind sie nicht beteiligt.
(3) Der Beitrag für beurlaubte Studierende beträgt die Hälfte des
ordentlichen Beitrages.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Studentenparlamentes der
Universität - Gesamthochschule - Paderborn vom 28.04.1993 und
26.05.1993 sowie der Genehmigung des Rektorats der Universität -
Gesamthochschule - Paderborn vom 04.05.1993.
Paderborn, den A.'S.'-J-.^S Der Rektor
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(Prof. Dr. H. A. Richard)