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Universitätsbibliothek Paderborn
Änderung und Neufassung der Besonderen
Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem
Unterrichtsfach Englisch an der Universität Paderborn
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-16478
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 81/13 vom 23. Oktober 2013
Änderung und Neufassung der
Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung
für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Grundschulen
mit dem Unterrichtsfach Englisch
an der Universität Paderborn
Vom 23. Oktober 2013
IS! UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
-2-
Änderung und Neufassung der
Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung
für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Grundschulen
mit dem Unterrichtsfach Englisch
an der Universität Paderborn
Vom 23. Oktober 2013
Aufgrund des § 2 Abs. 4und des §64 Abs. 1des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-
Westfalen (Hochschulgesetz- HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW.2006 S. 474), zuletzt geändert
durch Art. 6des AnerkennungsgesetzesNordrhein-Westfalen vom 28. Mai 2013 (GV.NRW.2013 S. 272)
hat die Universität Paderborn die folgende Ordnung erlassen:
-3-
Artikel I
Die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an
Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Englisch an der Universität Paderborn vom 20. September 2011
(AM.Uni.PB 53/11), werden wie folgt geändert und neu gefasst:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen.......................................................................4
§ 35 Studienbeginn...............................................................................................................4
§ 36 Studienumfang.............................................................................................................4
§ 37 Erwerb von Kompetenzen............................................................................................5
§ 38 Module..........................................................................................................................5
§ 39 Praxisphasen...............................................................................................................6
§ 40 Profilbildung..................................................................................................................7
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Bachelorprüfung....................................................................................7
§ 42 Prüfungsleistungenund Formen der Leistungserbringung...........................................8
§ 43 Bachelorarbeit..............................................................................................................9
§ 44 Bildung der Fachnote....................................................................................................9
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-4-
Teill
Allgemeines
§34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
(1) Das Studium des Unterrichtsfachs Englisch setzt die in § 4 Allgemeine Bestimmungengenannten
Vorgaben voraus.
(2) Zum Studium des UnterrichtsfachesEnglisch im Rahmen des BachelorstudiengangsLehramt an
Grundschulen hat Zugang, wer über Englischkenntnisseauf dem Niveau B2 des gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügt. Die Englischkenntnisse können
insbesondere nachgewiesenwerden durch Abiturzeugnisse, auf denen das Niveau B 2 ausgewiesen
ist oder durch Abiturzeugnisseaus NRW, aus denen sich ergibt, dass Englisch als fortgeführte
Fremdsprache mindestens am Ende der Qualifikationsphase 1 der gymnasialen Oberstufe mit
mindestens ausreichenden Leistungen bzw. 5 Punkten (Grundkurs oder Leistungskurs)
abgeschlossen wurde. Ferner können die Englischkenntnisse z.B. durch den TOEFL (internet-
based, 87 Punkte), IELTS (5.5), Cambridge ESOL (FCE) oder UNIcert II oder durch ein
gleichwertiges Zertifikat nachgewiesen werden. Das vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal
zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Der
Nachweis der Sprachkenntnisseist Voraussetzung für die Einschreibung.
§35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Englisch ist ein Beginn zum Sommersemester und zum
Wintersemestermöglich.
§36
Studienumfang
(1) Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Englisch umfasst 36 Leistungs-punkte (LP), davon sind
9 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen.
(2) Der Vertiefungsbereich für das Lehramt an Grundschulen kann nach Wahl der Studierenden im
Unterrichtsfach Englisch erfolgen. Wenn er im Unterrichtsfach Englisch durchgeführt wird, so erhöht
sich das Studienvolumen um 9 LP auf insgesamt 45 LP. Die Verteilung der Punkte ist der
Modulübersicht zu entnehmen.
(3) Das Studium des UnterrichtsfachesEnglisch sieht einen Auslandsaufenthaltvon mindestens drei
Monaten Dauer in einem entsprechenden Land der Zielsprache vor. Der Auslandsaufenthaltdarf in
-5-
maximal drei vierwöchigen Einzelaufenthaltennachgewiesen werden. Der Auslandsaufenthaltkann
beispielsweise in Form von Studium, Praktika, Sprachaufenthalt oder Arbeit für eine karitative
Organisation erbracht werden.
§37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Englisch sollen die Studierenden
folgende Kompetenzen erwerben:
Struktureigenschaftender Fremdsprachezu erkennen und angemessen zu beschreiben
Verfahren zur Analyse von (insbesondere literarischen) Texten anzuwenden
Kritische Auseinandersetzungmit kulturellen Prozessen, Diskursen und Medien zu reflektieren
(2) In den fachdidaktischenStudien des UnterrichtsfachesEnglisch sollen die Studierenden folgende
Kompetenzen erwerben:
Sprachlerntheorienund individuelle Voraussetzungendes Spracherwerbszu erfassen
didaktische Konzepte, Prinzipien, Lernbereiche und Themen des frühen Fremdsprachenlernens
zu differenzieren
(3) In den sprachpraktischenStudien des UnterrichtsfachesEnglisch sollen die Studierenden folgende
Kompetenzen erwerben:
die Fremdsprachemündlich und schriftlich adäquat zu gebrauchen,
korrekte Aussprache, Lautbildung und Intonation zu beherrschen,
Wortschatz und Grammatik sach- und fachgerecht anzuwenden,
über soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenzzu verfügen.
§38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 36 LP, davon 9 LP fachdidaktischeStudien, ist modularisiert
und umfasst 5 Module. Für Studierende, die das Fach Englisch vertieft studieren, umfasst das
Studium 6Module mit insgesamt 45 LP, davon 9LP Fachdidaktik.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflicht¬
veranstaltungenkönnen aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden.
(3) Die Studierendenerwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module:
-6-
Mnrinlp
mvuuic ip
Lr PAA/P
r/VVr Empfohlenes
Semester
Einführungsmodul Englisch 40
12
Intrnrli irtion tn 1innnictirc
IIIIIUUUUUUI1LULlllUÜlbULb
Introduction to Literary Studies Introduction to p1
Pi iltrir-alQ+iiHiae
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CIMIUMiUIlyINUlc rdOMUlUdrUlK n
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L
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Modul Fachdidaktik 6
Fachdidaktik -Englischunterricht in der P 3
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Ol ui luaLiiluic
Fachdidaktik -Schwerpunkt: Grundschule WP 4
Modul Fachwissenschaft 6
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D
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1
Phonetics and Phonology P3
Sprachpraxis II 6
CLC Intermediate p 4
Translation P 6
Qiimma
OU11II1IC ^fi
OD
Modul Vertiefung 9
Vertiefung -Literary Studies WP 3
Vertiefung -Cultural Studies WP 5
Vertiefung - Linguistics WP 3
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu
entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw.
Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen.
§39
Praxisphasen
(1) Das Bachelorstudium umfasst gemäß §7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine
Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches
Berufsfeldpraktikum,das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder
-7-
außerhalb des Schuldienstes eröffnet.
(2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierendenim Unterrichtsfach Englisch durchgeführt
werden. Wenn es im Unterrichtsfach Englisch als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es
dazu dienen, weitergehende schulformspezifische Erfahrungen im kommunikativen
Fremdsprachenunterrichtunter Berücksichtigungder unterschiedlichenAltersstufen zu gewinnen.
Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, konkrete Berufsfelder in bildungsnahen
Institutionen außerhalb des Schuldienstes (z. B. Verlagswesen,Beratungsstellen)kennenzulernen.
(3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente"und fertigen einen Praktikumsbericht an, in
dem sie ihre Praxiserfahrungenreflektieren.
(4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§40
Profilbildung
(1) Das Fach Englisch beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen
berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 AllgemeineBestimmungen. Die Beiträge des Faches
können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die
Angebote aller Fächer geben.
(2) Am Lehrveranstaltungsangebotdes berufsfeldbezogenenProfils "Medien und Bildung" beteiligt sich
das Fach Englisch mit Veranstaltungen,in denen auch das Medium Film zum Gegenstand gemacht
wird. Zum Erwerb von Diagnosekompetenz bietet das Fach Englisch Veranstaltungenan, in denen
auch die Sprachstandserhebung im Rahmen von Diagnose und Förderung unterschiedlicher
Leistungs-Niveaus thematisiert wird.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§41
Zulassung zur Bachelorprüfung
Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an
Prüfungsleistungenim Fach Englisch sind den Modulbeschreibungenim Anhang zu entnehmen.
-8-
§42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Englisch werden folgende Prüfungsleistungenals Modulprüfungen, die in die
Abschlussnoteder Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem
gewichtet und bewertet:
Die Modulprüfung im Modul Einführungsmodul Englisch Grundschule besteht aus Teilprüfungen,
die veranstaltungsbezogen und modulbegleitend jeweils in der Regel in Form einer Kurzklausur
(60-90 Minuten) erbracht werden.
Die Moduiprüfungen in den Modulen Fachdidaktik und Fachwissenschaftwerden im Anschluss
an die als letztes gewählte Veranstaltung des Moduls durch eine mündliche Prüfung oder eine
schriftliche Hausarbeit erbracht. In der Modulprüfung werden die Inhalte des gesamten Moduls
zum Thema.
Mindestens eine der Prüfungen aus dem fachwissenschaftlichen/fachdidaktischenBereich soll
als mündliche Prüfung und eine als schriftliche Hausarbeit absolviert werden. Die
Modulprüfungen in den sprachpraktischenModulen bestehen aus Teilprüfungen, die
veranstaltungsbezogen und modulbegleitendin allen Veranstaltungen in der Regel in Form von
Kurzklausuren erbracht werden.
(2) Darüber hinaus ist eine aktive und qualifizierte Teilnahme entsprechend der Vorgabe der jeweiligen
Modulbeschreibung durch veranstaltungsabhängige Teilnahmeaktivitäten zu erbringen, z.B. durch
ein Referat ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung bzw. Thesenpapier und/oder Protokoll und/oder
Portfolio und/oder Quiz und/oder Critical Appreciation Exercise.
(3) Sofern in der ModulbeschreibungRahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von
Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragtenzu
Semesterbeginn bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt
entsprechend für den Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
(4) Die zweite Wiederholung einer Prüfung gemäß §25 Abs. 3Allgemeine Bestimmungen in
Klausurform wird auf Wunsch der Kandidatin oder des Kandidaten als mündliche Ersatzprüfung
abgehalten. Für die Ersatzprüfung gelten die Bestimmungen von §19 entsprechend. Die
Ersatzprüfung kann nur mit den Noten „ausreichend" (4,0) oder „nicht ausreichend" (5,0) bewertet
werden.
-9-
§43
Bachelorarbeit
(1) Wird die Bachelorarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im UnterrichtsfachEnglisch
verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw.
der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach Englisch
mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht
darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik
verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten.
(2) Wird die Bachelorarbeitgemäß § 21 Allgemeine Bestimmungenim Fach Englisch angefertigt, so
wird sie in der Regel in englischer Sprache abgefasst. In begründeten Fällen kann sie in deutscher
Sprache verfasst werden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen
Fachvertretersind bei der Entscheidung zu hören.
§44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Englisch
gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunktengewichteten arithmetischen Mittel der
Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit,auch wenn sie im Fach Englisch
geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2entsprechend.
Artikel II
Übergangsbestimmungen
Diese Besonderen Bestimmungen finden auf alle Studierenden Anwendung, die ab dem
Sommersemester 2014 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem
Unterrichtsfach Englisch an der Universität Paderborn eingeschrieben worden sind. Die Regelung des §
42 Abs. 4 gilt zusätzlich rückwirkend für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012
erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Englisch
eingeschrieben worden sind und sich noch nicht für den letzten Prüfungsversuch angemeldet haben.
Studierende, die zwischen dem Wintersemester 2011/2012 bis einschließlich zum Wintersemester
2013/2014 erstmalig in diesen Studiengang eingeschrieben worden sind, können von den Regelungen
des § 43 dieser Ordnung Gebrauch machen. Die Wahl der Anwendungder neuen Prüfungsordnung
insoweit ist verbindlich.
-10-
Artikel III
Inkrafttreten und Veröffentlichung
Diese Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bacheiorstudiengang Lehramt an
Grundschulen mit dem UnterrichtsfachEnglisch treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den
Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaftenvom
25. September 2013 im Benehmen mit dem Ausschluss für Lehrerbildung (AfL) vom 19. September 2013
sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom
02. Oktober 2013.
Paderborn, den 23. Oktober 2013 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
-11-
Anhang
Studienverlaufsplan
Semester Veranstaltung Work-
load (h)
LP
qesamt
1. Semester ntroduction to Linguistics
Introduction to Literary Studies
CLC Elementary
90
90
90
9
2. Semester Einführung in die Fachdidaktik
Introduction to Cultural Studies
90
90
6
3. Semester Fachdidaktik -Englischunterrichtin der Grundschule
Phonetics and Phonology
90
90 6
Für Studierende, die Englisch vertieft studieren:
Vertiefung -Literary Studies)*
Vertiefung - Linguistics)* (+90)
(+90)
(+3)
(+3)
4. Semester Fachdidaktik -Schwerpunkt: Grundschule
CLC Intermediate
90
90
6
5. Semester Fachwissenschaft - Linguistics
Für Studierende, die Englisch vertieft studieren:
90 3
Vertiefung -Cultural Studies** (+90) (+3)
6. Semester Fachwissenschaft Literary Studies
Translation
90
90
6
Summe
(Summe
Vertiefung)
36
(+9)
*Wird das Fach Englisch vertieft studiert, sind im 3. Semester zusätzlich eine Veranstaltung Vertiefung
-Literary Studies und eine Veranstaltung Vertiefung -Linguistics mit jeweils 3 LP zu belegen.
Wird das Fach Englisch vertieft studiert, ist im 5. Semester zusätzlich ein Veranstaltung Vertiefung -
Cultural Studies mit 3 LP zu belegen.
-12-
Modulbeschreibungen
EinführungsmodulEnglisch
Modulnummer Workload
360 h
Credits
12
Studien¬
semester
1.-2. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2Semester
1Lehrveranstaltungen
a) Introduction to Linguistics
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
b) Introduction to Literary Studies 2 SWS / 30 h60 h
c) Introduction to Cultural Studies 2 SWS / 30 h60 h
d) Einführung in die Fachdidaktik 2 SWS / 30 h60 h
2Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
FachlicheKompetenzen:
Die Studierenden sollen nach erfolgreichem Abschluss des Moduls folgende Kompetenzen erworben
haben:
sie verfügen über ein ausbaufähiges Orientierungswissen,um die Strukturebenen der
englischen Sprache und ihre soziale, regionale und funktionale Differenzierungzu beschreiben
sie verfügen über die Reflexionskompetenz, um die wesentlichen Funktionen von Sprache und
Kommunikationsowie sprachwissenschaftlichen Theorien und Methoden anzuwenden,
- sie verfügen über ein ausbaufähiges Orientierungswissen, um mit den Grundbegriffen der
Analyse und Interpretation von Lyrik, Erzählprosa und Dramen richtig umzugehen,
sie verfügen über ein ausbaufähigesOrientierungswissen, um fachdidaktische Theorien und
Modelle des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts erläutern und kritisch bewerten zu
können,
sie verfügen über grundlegende Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft zur
Analyse kultureller Phänomeneund können kulturelle Prozesse, Diskurse und Medien kritisch
reflektieren
- sie verfügen über die Reflexionskompetenz, um Definition von fachdidaktischer Terminologie
und Grundlagen der Unterrichtsgestaltung beachten und anwenden zu können.
SpezifischeSchlüsselkompetenzen:
- die Fähigkeit, in grundlegenden Kontexten und Zusammenhängen der oben genannten
Teildisziplinen zu denken und zu handeln,
-in einem wissenschaftlichen Umfeld zu interagieren und sich über fachlich-inhaltlicheThemen
auszutauschen,
Methodenkompetenzen (u.a. Lernstrategien, Planungskompetenzen, Forschungskompetenzen,
Synthesefähigkeit, Wissenschaftliches Lesen und Schreiben, IT-Kompetenzen)
- Sozialkompetenzen(u.a. Kommunikationskompetenz, Teamfähigkeit.Selbstrepräsentation,
Transferfähigkeit, Sprechtraining)
-Selbstkompetenzen (u.a. Zeitmanagement, Kreativität. Sorgfalt. Ausdauer. Selbstvertrauen).
3Inhalte
Das Einführungsmodul umfasst vier Einführungsveranstaltungen, je eine zur Sprach-, Literatur- und
Kulturwissenschaftsowie eine zur Fachdidaktik. Die Einführungsveranstaltungen vermittelneinen ersten
Einbiick in die Gegenstände, Themen und Fragestellungender einzelnen Teildisziplinen. Anhand
ausgewählter Beispiele erhalten die Studierenden exemplarische Einblicke in die Methoden und Modelle
der jeweiligen Disziplin. Darüber hinaus werden Techniken und Hilfsmittel (Handbücher, Bibliographien,
Zeitschriften.Datenbanken) des wissenschaftlichen Arbeitens in Grundzüqen vorgestellt.
4 Lehrformen
Seminar und Vorlesung (ggf. mit Tutorium)
5Gruppengröße
Seminar: 30-60TN; Vorlesung: bis 250 TN
-13-
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vci vvciiuui iy ucs iviuuuio \iii cimugici i oiuuigi lyciiiyci ij
Die Veranstaltungen des Moduls finden auch Verwendung in den Bachelor- Lehramtsstudiengängen B.Ed.
BK, BEd.- Gymnasium und Gesamtschulen und B.Ed. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, sowie in den
Bachelorstudiengängen Zwei-Fach B.A. englischsprachige Literatur und Kultur. Zwei-Fach B.A. englische
Sprachwissenschaft. B.A. Linguistik.
7Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Teilnahmeaktivitäten
Aktive und qualifizierte Teilnahme wird je nach Veranstaltung nachgewiesen durch ein Referat ggf. mit
schriftlicher Ausarbeitungbzw. Thesenpapier) und/oder Protokoll und/oder Portfolio und/oder Quiz
und/oder Critical Appreciation Exercise.
Prüfungsformen
Die Modulprüfungbesteht aus Teilprüfungen,die veranstaltungsbezogen und modulbegleitend jeweils in
der Regel in Form einer Kurzklausur(60-90 Minuten) erbracht werden.
9Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreicher Abschluss der Modulteilprüfungen sowie aktive und qualifizierte Teilnahmean den
Veranstaltungen des Moduls
10 Modulbeauftragteund hauptamtlich Lehrende
Dr. Jarmila Mildorf
Modul Fachdidaktik
Modulnummer jWorkload
180 h
Credits
6
Studiensemester
3. und 4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots Dauer
Jedes Semester j 2Semester
1Lehrveranstaltungen
a) Fachdidaktik -Englischunterricht in der
Grundschule
b) Fachdidaktik -Schwerpunkt: Grundschule
Kontaktzeit
2SWS/30h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learnmg outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Vertrautheit mit den Forschungsansätzen der Entwicklungen im Bereich der
Spracherwerbsforschung, deren Theorien und Methoden sowie neuere
Forschungsergebnisse
Einsichten und Kenntnisse hinsichtlichdes gegenwärtigen Stands der Erforschung
von Zweisprachigkeit und Spraohentwicklung
Einsichten in die Anwendung der Spracherwerbsforschung im fremdsprachlichen
Unterricht in der Grundschule
Vertiefung der Auseinandersetzung mit den Beschreibungsebenen von Unterricht,
die in der Einführungin die Fachdidaktik im Einführungsmodulgrundgelegt wurden.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
-Konzeption und Erarbeitung von Präsentationen in Kleingruppen
- Argumentieren über gegebene Inhalte, Moderieren von Seminarsitzungen,
Diskussionsleitung
Selbständige Planung und Durchführungvon Projektaufgaben
Erweiterung der Kenntnisse über die Arbeitsmethoden der Lehr- und
Kognitionsforschung/Fachdidaktiksowie deren praktische Anwendung
Schriftliche Darstellung von Zusammenhängenin Form von Seminararbeiten und
_der Erstellung von Unterrichtsentwürfen_
-14-
3Inhalte
In den Veranstaltungen des Moduls erwerben die Studierenden zum einen grundlegendes
Wissen im Bereich der Zweitspracherwerbsforschung und lernen, diese hinsichtlich ihrer
didaktischen Relevanz einzuordnen und im Zusammenhang von fremdsprachlichem
Unterricht zu reflektieren. Weiterhin lernen sie Aspekte der Struktur und der Funktion von
Unterricht kennen, die ein solides Basiswissensichern, indem sie grundschulrelevante
fachdidaktische Fragestellungen und Sachverhalte aus den Bereichen Literatur und Kultur
angemessen,sach- und adressatenbezogendarstellen und präsentieren.
4Lehrformen
Seminar und Vorlesung (ggf. mit Tutorium)
5Gruppengröße
Seminar: 30-60 TN: Vorlesung: bis 250 TN
6Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
7Teilnahmevoraussetzungen
Erwartet wird der Besuch des Einführungsmoduls
8Teilnahmeaktivitäten
Aktive und qualifizierte Teilnahme wird je nach Veranstaltung nachgewiesendurch ein
Referat ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung bzw. Thesenpapier) und/oder Protokoll und/oder
Portfolio und/oder Quiz und/oder Critical Appreciation Exercise.
Pn'ifi inn^frirmpn
r iu iui iuji \j]mici i
Im Anschluss an die letzte Veranstaltung wird als Modulprüfungeine schriftliche Hausarbeit
(ca. 40.000 Zeichen) erstellt oder eine mündliche Prüfunq (20-30 Minuten) abgehalten,in
\ '/ v*wii* ^ 1 & \ miowiwi^ 1
der die Gegenstände des gesamten Moduls zum Thema werden.
9Voraussetzungenfür die Vergabe von Kreditpunkten
ErfolgreicherAbschluss der Modulprüfungsowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den
Veranstaltungen des Moduls
10 Modulbeauftragte/rund hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Manfred Pienemann
Modul Fachwissenschaft
Modulnummer
Workload
180 h
Credits
6
Studien¬
semester
5. und 6..
Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2Semester
1Lehrveranstaltungen
a) Fachwissenschaft - Linguistics
b) Fachwissenschaft -Literary Studies
Kontaktzeit Selbststudium
2 SWS / 30 h60 h
2SWS / 30 h60 h
2Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden sollen nach Abschluss des Moduls in der Lage sein:
Beschreibungsebenender englischen Sprache, z.B. in ihrer sozialen, regionalen, funktionalen
und diachronen Differenzierung bzw. hinsichtlichihrer psycholinguistischen,kognitiven,
sprachvergleichendenoder typologischenAspekte Eigenständig fundiert darstellen und
bewerten zu können,
literaturwissenschaftliche Forschungsfragen an einem oder mehreren Beispielen differenziert
erörtern und darstellen zu können
-sich über den aktuellen Forschungsstand zur jeweiligen Fragestellung informierenzu können.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Konzeptionund Erarbeitung von Präsentationen in Kleingruppen
Kooperations- und Teamfähigkeit
-Argumentieren über gegebene Inhalte
Moderieren von Seminarsitzungen
Diskussionsleitung
Selbständige Planung und Durchführungvon Projektaufgaben
Vertrautheit mit den Forschungs-und Recherchemethodender diachronenund synchronen
Sprachbetrachtung
3 Inhalte
Das Modul Fachwissenschaften dient der fachwissenschaftlichen Erweiterung und Vertiefung der im
Einführungsmodulerworbenen linguistischen, sprachhistorischen, und literaturwissenschaftlichen
Grundlagen. Hierbei werden verschiedene Themenschwerpunkteabgedeckt. Eine Veranstaltung
beinhaltet die Methoden und Gegenständeder Sprachwissenschaft, die andere Veranstaltung bezieht
sich auf die Disziplin Literaturwissenschaft.
4 Lehrformen
Seminar
5Gruppengröße
Seminar: 30-60 TN
6Verwendung des Moduls (in anderen Studiengangen)
Veranstaltungen des Moduls finden auch Verwendung in den Bachelor- LehramtsstudiengängenB.Ed.
BK, B. Ed.- Gymnasium und Gesamtschulen und B.Ed. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, sowie in den
Bachelorstudiengängen Zwei-Fach B.A. englischsprachige Literatur und Kultur, Zwei-Fach B.A. englische
Sprachwissenschaft, B.A. Linguistik.
7Teilnahmevoraussetzungen
Erwartet wird der Besuch des Einführungsmoduls
-16-
8Teilnahmeaktivitäten
Aktive und qualifizierte Teilnahme wird je nach Veranstaltung nachgewiesen durch ein Referat ggf. mit
schriftlicher Ausarbeitungbzw. Thesenpapier) und/oder Protokoll und/oder Portfolio und/oder Quiz
und/oder Critical Appreciation Exercise.
Prüfungsformen
Im Anschluss an die letzte Veranstaltung wird als Modulprüfungeine schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000
7pirhpn^ pr^tpllt nripr pinp miindlirhp Pnifnnn ^90-^0 Mimirpnl ahnphallpn in Hpt Hip f^pnpnctänHp Hpq
£-CiOlJGIi} Ci31CMl uUCI CMIC IIIUIlUIIONCr 1U1U1ly \C.\J*J\JIVIII1UICI1f QUUCIlu1ICI1,IIIUCIUICOCUCIlolaliUU UCo
gesamten Moduls zum Thema werden.
9Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
ErfolgreicherAbschluss der Modulprüfung sowie aktive und qualifizierteTeilnahme an den
Veranstaltungen des Moduls
10 Modulbeauftragte/rund hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Merie Tönnies
Sprachpraxis 1
Modulnummer Workload
180 h
Credits
6
Studien¬
semester
1, und 3.
Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2Semester
1Lehrveranstaltungen
a) CLC Elementar/
b) Phonetics and Phonology
Kontaktzeit
2SWS/30h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
60 h
2Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Kenntnisse und praktische Fähigkeiten im Bereich der englischen Satz- und Textgrammatik
Kenntnisse im Bereich der Aussprachebesonderheiten des Englischen
Beherrschung der internationalen Lautschrift,insbesondere in Bezug auf das Englische
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Beherrschung der englischen Grammatik und damit einhergehend Festigung der
kommunikativen Kompetenz
Beherrschung von Aussprachebesonderheitendes Englischen und von internationaler
Lautschrift des Englischen
3 Inhalte
Das Modul SprachpraxisI gibt den Teilnehmerinnen Gelegenheit,im Rahmen des Comprehensive
Language Course (CLC) Elementar/ Fragen der Satzgrammatik zu behandeln. Der Kurs Phonetics and
Phonology gibt eine Einführung in die grundlegenden Beschreibungen der englischen Sprachlaute, deren
Artikulation, Varianten und Systematik. Er befähigt die Studierenden zur Transkriptiondes Englischen im
International Phonetic Alphabet. In den Übungsanteilen geht es um die praktische Einübung der
Besonderheiten englischer Lautbildung,gebundener Sprache und Intonation.
4Lehrformen
Übung
5Gruppengröße
Übunq: 30-40 TN
6Verwendung des Moduls (in anderen Studiengangen)
Die Veranstaltungen des Moduls finden auch Verwendung in den Bachelor- Lehramtsstudiengängen
B.Ed. BK, B. Ed. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, im B. Ed. GyGe sowie in den
Bachelorstudiengängen Zwei-Fach B.A. englischsprachige Literatur und Kultur, Zwei-Fach B.A. englische
Sprachwissenschaft, B.A. Linguistik.
-17-
7Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Teilnahmeaktivitäten
Aktive und qualifizierteTeilnahme wird durch schriftliche und/oder mündliche Aufgaben, praktische
Übungen oder Ahnliches nachgewiesen.
Prüfungsformen
Die Modulprüfungbesteht aus Teilprüfungen,die veranstaltungsbezogen und modulbegleitend jeweils in
der Regel in Form einer Kurzklausur (60-90 Minuten) pro Veranstaltung erbracht werden.
9Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreicher Abschluss der Modulteilprüfungen sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den
Veranstaltungen des Moduls
10 Modulbeauftragte/rund hauptamtlich Lehrende/r
Denise M. Parkinson, B.A., M.A., M.A.
Sprachpraxis II
Modulnummer Workload
180 h
Credits
6
Studien¬
semester
4. und 6.
Sem
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2Semester
1Lehrveranstaltungen
a) CLC Intermediate
b) Translation
Kontaktzeit
2SWS/30h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
60 h
2Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Umsetzen der englischen Sprachkenntnisse im Bereich der Textproduktion(paragraph writing)
Weiterentwicklung von Übersetzungsstrategien (Deutsch-Englisch) und Übersetzung deutscher
Texte ins Englische unter Berücksichtigungsprachspezifischer Ausdrucksweisen
Entwicklungvon Problemlösungsstrategien beim Übersetzen
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Weiterentwicklungder kommunikativenKompetenz
Kenntnisse der sprachspezifischer Besonderheiten als wesentlicher Aspekt der interkulturellen
Kommunikation
3Inhalte
Der Kurs CLC Intermediate befähigt zur Textproduktion (paragraph writing). Kenntnisse der
sprachspezifischen Besonderheiten werden als wesentlicher Aspekt der interkulturellen Kommunikation
erworben.
Der Translation-Kurs befähigt zur Verbesserung von Übersetzungsstrategien (Deutsch-Englisch).
4Lehrformen
Übung
5Gruppengröße
Übung: 30-40 TN
6Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Die Veranstaltungen des Moduls finden auch Verwendung in den Bachelor- Lehramtsstudiengängen B.
Ed. Haupt-, Real- und Gesamtschulen,B. Ed. GyGe sowie in den Bachelorstudiengängen Zwei-Fach
B.A. englischsprachige Literatur und Kultur, Zwei-Fach B.A. englische Sprachwissenschaft, B.A.
Linguistik.
7Teilnahmevoraussetzungen
Erwartet wird der Besuch des Moduls Sprachpraxis I
-18-
8Teilnahmeaktivitäten
Aktive und qualifizierte Teilnahme wird durch schriftliche und/oder mündlicheAufgaben, praktische
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Prüfungsformen
Die Moduiprüfungbesteht aus Teilprüfungen,die veranstaltungsbezogen und modulbegleitend jeweils in
der Regel in Form einer Kurzklausur(60-90 Minuten) erbracht werden.
9Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreicher Abschluss der Modulteilprüfungen sowie aktive und qualifizierte Teilnahmean den
Veranstaltungen des Moduls
10 Modulbeauftragte/rund hauptamtlich Lehrende/r
Dr. Andrea Krause
Modul Vertiefung Englisch
Modulnummer Workload
270 h
Studien-
Credits Semester
93. und 5.
Sem
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
3Semester
1Lehrveranstaltungen
a) Vertiefung -Literary Studies
b) Vertiefung -Cultural Studies
c) Vertiefung - Linquistics
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS/ 30 h
2 SWS/ 30 h
Selbststudium
60 h
60 h
60 h
2Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden sollen nach Abschluss des Moduls in der Lage sein:
Beschreibungsebenender englischen Sprache angemessen darstellen und bewerten zu
können,
kulturwissenschaftliche Forschungsfragenan einem oder mehreren Beispielen erörtern und
darstellen zu können
literaturwissenschaftliche Forschungsfragen an einem oder mehreren Beispielen erörtern und
darstellen zu können
sich über den aktuellen Forschungsstand zur jeweiligen Fragestellung informieren zu können.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Konzeption und Erarbeitung von Präsentationen in Kleingruppen
Team- und Empathiefähigkeit
Argumentieren übergegebene Inhalte
Moderieren von Seminarsitzungen
Diskussionsleitung
Selbständige Planung und Durchführungvon Projektaufgaben
3 Inhalte
Das Modul Vertiefung dient der fachwissenschaftlichenErweiterung und Vertiefung der im
Einführungsmodul und im Modul Fachwissenschaften erworbenen linguistischen und
literaturwissenschaftlichen Grundlagen. Zusätzlich werden die Studenten an kulturwissenschaftliche
Fragestellungenherangeführt.Hierbei werden verschiedene Themenschwerpunkteabgedeckt und
schulformspezifische Bezüge hergestellt. Eine Veranstaltung beinhaltet die Methoden und Gegenstände
der Sprachwissenschaft, die weiteren Veranstaltungen beziehen sich auf die Disziplinen Literatur- und
Kulturwissenschaft.
4Lehrformen
Seminar
5Gruppengröße
Seminar: 30-60 TN
-19-
6Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Die Veranstaltungen des Moduls finden auch Verwendung in den Bachelor- Lehramtsstudiengängen B.
Ed.- Gymnasium und Gesamtschulen und B.Ed. Haupt-, Real- und Gesamtschulen,sowie in den
Bachelorstudiengängen Zwei-Fach B.A. englischsprachige Literatur und Kultur, Zwei-Fach B.A. englische
Sprachwissenschaft, B.A. Linguistik.
7Teilnahmevoraussetzungen
Erwartet wird der Besuch des Einführungsmoduls
8 Teilnahmeaktivitäten
Aktive und qualifizierte Teilnahme wird je nach Veranstaltung nachgewiesen durch ein Referat ggf. mit
schriftlicher Ausarbeitungbzw. Thesenpapier) und/oder Protokoll und/oder Portfolio und/oder Quiz
und/oder Critical Appreciation Exercise.
Prüfungsformen
Im Anschluss an die als letztes gewählte Veranstaltung des Moduls wird als Modulprüfungeine Klausur
(90-120 Minuten) geschrieben oder eine schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) erstellt oder eine
mündliche Prüfung (20-30 Minuten) abgehalten, in der die Gegenstände des gesamten Moduls zum
Thema werden.
9Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
ErfolgreicherAbschluss der Modulprüfungsowie aktive und qualifizierteTeilnahme an den
Veranstaltungen des Moduls
10 Modulbeauftragte/rund hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Christoph Ribbat
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 33098 Paderborn