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Universitätsbibliothek Paderborn
Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den
Master-Studiengang Computer Engineering der Fakultät
für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik an der
Universität Paderborn
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-16249
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 59/13 vom 21. Juni 2013
Satzung zur Änderung der
Prüfungsordnung für den
Master-Studiengang Computer Engineering
der Fakultät für Elektrotechnik,Informatik und Mathematik
an der Universität Paderborn
Vom 21. Juni 2013
15^ UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
2
Satzung zur Änderung der
Prüfungsordnung für den
Master-Studiengang Computer Engineering
der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik
an der Universität Paderborn
Vom 21. Juni 2013
Aufgrund des §2Abs. 4 und des §64 Abs. 1des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474).
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und des
Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW. 2012 S. 672). hat die
Universität Paderborn die folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
Die Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Computer Engineering an der Universität
Paderborn vom 31. Mai 2013 (AM.Uni.Pb Nr. 43/13) wird wie folgt geändert:
a) § 11 Abs. 3erhält folgende Fassung:
..(3) Der Prüfungsausschuss besteht aus Vertretern des Instituts für Elektrotechnik und
Informationstechnik und des Instituts für Informatik. Er setzt sich aus der bzw. dem
Vorsitzenden, der bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden und fünf weiteren Mitgliedern
zusammen. Auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe werden die bzw. der Vorsitzende, die bzw.
der stellvertretende Vorsitzende, zwei weitere Mitglieder aus der Gruppe der
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, ein Mitglied aus der Gruppe der akademischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zwei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden von
ihren jeweiligen Vertreterinnen oder Vertretern im Fakultätsrat gewählt. Entsprechend werden
für die Mitglieder des Prüfungsausschusses mit Ausnahme der oder des Vorsitzenden und der
oder des stellvertretenden Vorsitzenden Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt. Die
Beteiligung der Institute. Vorsitz und Amtszeiten sind wie folgt geregelt:
1. In der Gruppe der Hochschullehrer kommen je zwei Mitglieder und deren
Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter aus den beteiligten Instituten. Nr. 2bleibt unberührt.
3
2. Der Vorsitz wechselt von Amtsperiode zu Amtsperiode der Mitglieder aus der Gruppe der
llochschuüehrerinnen und Hochschullehrer zwischen den beteiligten Instituten (Rotation).
Der stellvertretende Vorsitz wird vom jeweils anderen Institut ausgefüllt.
3. Die akademische Mitarbeiterin bzw. der akademische Mitarbeiter kommt jeweils aus dem
Institut, das nicht den Vorsitz stellt.
4. Die Amtsperiode der Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer und aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beträgt zwei Jahre und läuft vom Ol. Oktober des Wahljahres des Prüfungsausschusses bis
zum 30. September des übernächsten Jahres. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr
und läuft vom Ol. Oktober des Wahljahres des Prüfungsausschusses bis zum 30. September
des nächsten Jahres. Wiederwahl ist zulässig."
b| In § 28 Absatz 1 Satz 2 werden nach ..Die Zugangsvoraussetzungen gemäß § 2"
folgende Wörter eingefügt: ..die Regelungen zum Prüfungsausschuss gem. § 11 und
die Anrechnungsregelungen gem. § 13 und".
Diese Satzung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht
und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Die erste Amtsperiode des Prüfungsausschusses beginnt am Tag nach der Veröffentlichung
dieser Satzung und läuft für die Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer und aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis
zum 30. September des übernächsten Jahres und für die Studierenden bis zum 30. September
des nächsten Jahres.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Elektrotechnik.
Informatik und Mathematik vom 17. Juni 2013 und der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das
Präsidium vom 19. Juni 2013.
Paderborn, den 21. Juni 2013 Der Präsident
Artikel 2
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 33098 Paderborn