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Universitätsbibliothek Paderborn
Satzung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen
der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Geschichte an der Universität Paderborn
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-16233
Amtliche Mitteilungen
I Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 58/13 vom 31. Mai 2013
Satzung
zur Änderung der
Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung
für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
mit dem Unterrichtsfach Geschichte
an der Universität Paderborn
Vom 31. Mai 2013
ÜSS UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesetlschaft
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Satzung
zur Änderung der
Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung
für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
mit dem Unterrichtsfach Geschichte
an der Universität Paderborn
Vom 31. Mai 2013
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31.10.2006 (GV.
NRW. S. 474) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des
Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012
(GV.NRW.2012 S. 672) hat die Universität Paderborn die folgende Satzung erlassen:
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Artikel I
Die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Geschichte an
der Universität Paderborn vom 20. September 2011 (AM.Uni.Pb 65/11) wird wie folgt
geändert:
Die Modulbeschreibung zu Basismodul 4 „Historisches Lernen und
Geschichtstheorie" im Anhang wird wie folgt geändert:
1. Die Nr. 7 „Teilnahmevoraussetzungen" erhält folgende Fassung:
„Teilnahmevoraussetzung für B4-II ist der zeitlich vorausgehende Besuch von
B4-I."
2. In Nr. 11 „Sonstige Informationen" wird Satz 1ersetzt durch:
„Die Veranstaltungen B4-I und B4-II sind nacheinander zu absolvieren."
Artikel II
Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen
der Universität Paderborn in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 24. April 2013 im Benehmen mit dem Ausschuss für
Lehrerbildung (AfL) vom 23. Mai 2013 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch
das Präsidium vom 29. Mai 2013.
Paderborn, den 31. Mai 2013 Der Präsident
der Universität Paderjaom
Professor Dr. Nikolaus Risch
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 33098 Paderborn