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Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den
Bachelor-Teilzeitstudiengang Elektrotechnik der Fakultät
für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik an der
Universität Paderborn
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-16059
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 39/13 vom 31. Mai 2013
Satzung zur Änderung der
Prüfungsordnung für den
Bachelor-TeilzeitstudiengangElektrotechnik
der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik
an der Universität Paderborn
Vom 31. Mai 2013
UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgeseltschaft
Satzung zur Änderung der
Prüfungsordnung für den
Bachelor-Teilzeitstudiengang Elektrotechnik
der Fakultät für Elektrotechnik, Informatikund Mathematik
an der Universität Paderborn
Vom 31. Mai 2013
Aufgrund des §2Absatz 4und des § 64 Abs. 1des Gesetzes über die Hochschulendes Landes Nord¬
rhein-Westfalen (Hochschuigesetz- HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW. S: 474) zuletzt geändert durch Arti¬
kel 1des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschuigesetzes vom 18 De¬
zember 2012 (GV.NRW.S 672) hat die Universität Paderborn folgende Satzung erlassen:
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Artikel I
Die Prüfungsordnungfür den Bachelor-StudiengangElektrotechnik an der Universität Paderborn vom 30.
April 2012 (AM.Uni.Pb. 10/12) wird wie folgt geändert.
1) §3wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2letzter Satz wird die Zahl „32" durch die Zahl „33 ersetzt.
b) Absatz 7erhält folgende Fassung:
„Im Bachelor-Studiumist für das Studium generale ein Umfang von 9 Leistungspunkten . Das
Lehrangebot der Universität im Bereich des Studium generale ist im Vorlesungsverzeichnisge¬
sondert ausgewiesen. Zu den Lehrveranstaltungensiehe auch Anhang III. Werden gemäß Anhang
II Module mit bildungswissenschaftlichen/berufspädagogischenund fachdidaktischenInhalten stu¬
diert, entfällt das Studium generale."
2. ) In 315 Abs. 2 Nr. 1wird die Zahl „75" durch die Zahl „52" ersetzt
3. ) § 16 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3wird wie folgt geändert:
aa) in Nr. 1wird die Zahl „113" durch die Zahl „112" ersetzt,
bb) In Nr. 2wird die Zahl „39" durch die Zahl ..40" ersetzt,
cc) In Nr. 4 wird die Zahl „8" durch die Zahl „9" ersetzt
b) Abs. 4 wird wie folgt geändert:
aa) Im ersten Satz wird das Wort „dreizehn" durch das Wort „vierzehn" ersetzt
bb) Nr. 2erhält folgende Fassung:
„2. Höhere Mathematik II (8 Leistungspunkte)
2.1 Höhere Mathematik Cfür Elektrotechniker (8 Leistungspunkte)"
cc) Nr. 8erhält folgende Fassung:
„8, Experimentalphysik (6 Leistungspunkte)
8.1 Experimentalphysik für Elektrotechniker (6 Leistungspunkte)"
dd) Nr. 11 erhält folgende Fassung:
11. Datenverarbeitung(8 Leistungspunkte)
11.1 Datenverarbeitung(6 Leistungspunkte)
11.2 Projekt angewandte Programmierung(2 Leistungspunkte)"
ee) Nach Nr. 13 wird als neue Nr. 14 eingefügt:
14. Stochastik (5 Leistungspunkte)
14.1 Stochastik für Ingenieure (5 Leistungspunkte)"
ff) die bisherige Nr. 14 wird zu Nr. 15
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4.) Anhang IStudienverlaufsplan erhält folgende Fassung'
Bachelor-Teilzeitstudium Elektrotechnik
1. Semester
16 LP
2. Semester
14 LP
3. Semester
14 LP
4. Semester
16 LP
5. Semester
16 LP
6. Semester
13 LP
Höhere Mathematik1 Höh.MathematikII
Höhere Mathe¬
matik Afür ET
8LP
Höhere Mathe¬
matik Bfür ET
8LP
Höhere Mathe¬
matik Cfür ET
8LP
Experimentalphysik Techn.Mechanik GLder ETA GLder ET B Theorieder
Experimental¬
physik für ET
6LP
Techn. Mecha¬
nik für ET
6LP
Grundlagen der
Elektrotechnik A
8LP
Grundlagen der
Elektrotechnik B
8LP
Feld¬
theorie
6LP
Datenver- Bauelemente Messtechnik
Daten¬
verarbeitung
6LP
Werkstoffe
4LP
Halbleiter¬
bauelemente
4LP
Mess¬
technik
5LP
arbeitung Technische Informatik Laborpraktikum
Proj. angew.
Programmierung
2LP
GL der Techn.
Informatik
4LP
GL der Rech¬
nerarchitekt. ET
4LP
Labor¬
praktikum A
2LP
Bachelor-Teilzeitstudium Elektrotechnik
7. Semester
14 LP
8. Semester
17 LP
9. Semester
16 LP
10. Semester
16 LP
11. Semester
16 LP
12. Semester
12 LP
Laborpraktikum Signal-und Studiumgenerale Studiumgermale
Projekt-
Seminar
2LP
Signaltheorie
5LP
Studium
geneale
5LP
Studium
geneale
4LP
Elektrotechnik Systemtheorie Nachrichtentechnik Informationstechnik
Elektromagne¬
tische Wellen
6LP
Systemtheorie
5LP
Nachrichten¬
technik
5LP
Informations¬
technik WPV
6LP
Energietechnik Stochastik IToder MToderAT Schaltungstechnik Mikrosystentechnik
Energie¬
technik
4LP
Stochastik für
Ingenieure
5LP
WPV
6LP
Schaltungs¬
technik
5LP
Mikrosystem-
technik WPV
6LP
Laborpraktikum Regelungstechnik Automatisierungst Bachelor¬
arbeit
12 LP
Labor¬
praktikum B
2LP
Labor¬
praktikum C
2LP
Regelungs¬
technik A
5LP
Autom.-
technik WPV
6LP
5
5.) Anhang I! wird wie folgt geändert:
a) Die Auflistung der Module des 1. Studienabschnittswird wie folgt geändert:
aa) Modul Experimantalphysik erhält folgende Fassung:
Experimentalphysik
Pflicht:
Experimentalphysik für Elektrotechniker
Leistung: 1schriftliche Prüfung
Umfang: 6LP"
bb) Modul Datenverarbeitung erhält folgende Fassung:
Datenverarbeitung
Pflicht:
Datenverarbeitung
Projekt angewandte Programmierung
Leistung: 1schriftliche Prüfung über Datenverarbeitung: Voraussetzung für die Teilnahme
an dieser Prüfung ist eine schriftliche Studienleistung über das Projekt Angewandte Pro¬
grammierung
Umfang: 8LP"
cc) Modul Höhere Mathematik II erhält die Fassung
Höhere Mathematik II
Pflicht:
Höhere Mathematik. Cfür Elektrotechniker
Leistung: 1schriftliche Prüfung
Umfang: 8LP"
dd) das Modul Stochastik wird angefügt:
Stochastik
Pflicht:
Stochastik für Ingenieure
Leistung: 1schriftliche P rüfung
Umfang: 5LP"
b) Dem Text im Anhang II. Module im zweiten Studienabschnittwird das Gliederungszeichen a)
vorangestellt
,,a) Im zweiten Studienabschnittsind ..."
und als Gliederung b) wird am Ende des Anhangs II hinzugefügt:
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,.b) Werden für einem anschließenden Master-Studiengangfür das Lehramt an Berufskollegs
mit der Großen beruflichen FachrichtungElektrotechnik und der Kleinen beruflichen Fachrich¬
tung Automatisierungstechnik oder Informationstechnik erziehungswissenschaftli¬
che/berufspädagogische und fachdidaktischeVorleistungen als Einschreibungsvoraussetzung
verlangt, so sind anstelle von drei Wahlpflichtmodulen (3x6 LP) erziehungswissenschaftli¬
che/berufspädagogische Inhalte im Umfang von 18 LP und anstelle des Studium generale (9
LP) fachdidaktischeInhalte (6 LP) und ein Seminar mit informations- bzw. automatisierungs¬
technischen Inhalten (3 LP) zu studieren. Der beispielhafte Studienplan hat folgende Struktur:
9. Semester 10. Semester 11. Semester 12. Semester
Nachrichten¬
technik
5LP
WPV
IT/AT
6LP
Schaltungs¬
technik
5LP
Bachelor-
Arbeit
12 LP
Seminar
IT/AT
3LP
Regelungs¬
technik
5LP
Berufs-
Pädagogik
3LP
Berufs-
Pädagogik
4LP
Kompetenz¬
entwicklung
6LP
Kompetenz¬
entwicklung
5LP
Fachdidaktik
ET
6LP
6.) Dem Text des Anhangs III wird das Gliederungszeichena) vorangestellt
,,a) Im Rahmen des Studium generale ..."
und als Gliederung b) wird hinzugefügt:
,,b) Im Rahmen der Variante Anhang II, Module im zweiten Studienabschnitt,b) entfällt das
Studium generale."
Artikel II
1. Diese Änderungssatzung findet auf alle Studierenden Anwendung,die erstmalig ab Wintersemester
2013/14 an der Universität Paderborn für den Bachelor-Teilzeitstudiengang Elektrotechnik eingeschrieben
sind.
2. Studierende, die vor dem Wintersemester 2013/14 an der Universität Paderborn für den Bachelor-
TeilzeitstudiengangElektrotechnik eingeschrieben worden sind, können ihre Bachelorprüfung einschlie߬
lich Wiederholungsprüfungen letztmalig im Sommersemester 2022 nach der im Sommersemester 2013 für
sie geltenden Fassung der Prüfungsordnungablegen. Ab dem Wintersemester 2022/23 findet diese Ände¬
rungssatzungAnwendung.
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3. Die Prüfungen einschließlich Wiederholungsprüfungenzu den Modulen ..Experimentalphysik" und ..Da¬
tenverarbeitung"können letztmalig im Sommersemester 2017 nach der Prüfungsordnungfür den Ba¬
chelor-Teilzeitstudiengang Elektrotechnik der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik an der
Universität Paderborn vom 30. April 2012 (AM.UPb. Nr. 10/12) abgelegt werden. Die Prüfungen ein¬
schließlich Wiederholungsprüfungenzu dem Modul „Höhere Mathematik II" können letztmalig im Sommer¬
semester 2019 nach der Prüfungsordnungfür den Bachelor-TeilzeitstudiengangElektrotechnik der Fakul¬
tät für Elektrotechnik,Informatik und Mathematik an der Universität Paderborn vom 30. April 2012
(AM.UPb. Nr. 10/12) abgelegt werden.
4. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag den Wechsel in die Prüfungsordnung für den Bachelor-
TeilzeitstudiengangElektrotechnik der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik an der Uni¬
versität Paderborn vom 30. April 2012 (AM.UPb. Nr. 10/12) in der Fassung dieser Änderungssatzung ge¬
statten. Die Anrechnungsvorschriften finden entsprechende Anwendung.Sofern eine Überführung mittels
Anrechnungsvorschriften möglich ist, wird der Wechsel gestattet. Der Wechsel ist unwiderruflich.
5. In begründeten Ausnahmefällenkann der Prüfungsausschuss auf.Antrag besondere Übergangsrege¬
lungen schaffen.
Artikel III
Diese Änderungssatzungtritt am 01. Oktober 2013 in Kraft.
Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn (AM.Uni.Pb.)veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und
Mathematik vom 13. Mai 2013 und der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das Präsidium vom 22. Mai 2013.
Paderborn,den 31. Mai 2013 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 33098 Paderborn