Universitätsbibliothek Paderborn
Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung des
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs, Fakultät für
Kulturwissenschaften, an der Universität Paderborn
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-15985
mtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 31/13 vom 28. Mai 2013
Satzung zur Änderung der
Prüfungsordnung des
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs
Fakultät für Kulturwissenschaften
an der Universität Paderborn
Vom 28. Mai 2013
UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
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Satzung zur Änderung der
Prüfungsordnung des
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs
Fakultät für Kulturwissenschaften
an der Universität Paderborn
Vom 28. Mai 2013
Aufgrund des §2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1des Gesetzes über die Hochschulen des
Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW.
2006 S. 474). zuletzt geändert durch Art. 1des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes
und des Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV.NRW.2012.S.672). hat die
Universität Paderborn folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
Die Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für
Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 17. Oktober 2011 (AM.Uni.Pb Nr.
111/11) wird wie folgt geändert:
1. §4Abs. 1Satz 1bis 3erhalten folgende Fassung:
„(1) Der Optionalbereich besteht aus drei Modulen und umfasst insgesamt 24 LP. Da
der Optionalbereich vorwiegend der praktischen Berufsqualifizierung dient, soll er
je nach Berufswunsch und individueller Zielsetzung frei gestaltet werden in
folgenden Feldern:
Modul A: Schreiben - Argumentieren - Präsentieren (6 LP/2 Lehrveranstaltungen
zu jeweils 3LP)
Modul B: Praktikum (6 LP: ca. 180 Stunden)
Modul C: Studium Generale (12 LP/4 Lehrveranstaltungen zu jeweils 3LP)
Näheres zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und den dafür zu
erwerbenden Leistungspunkten ist in den fachspezifischen Bestimmungen
geregelt.''
2. § 18 Abs. 1erhält folgende Fassung::
..(1) In jedem Modul des Bachelorstudienganges mit Ausnahme des Moduls C des
Optionalbereichs werden Prüfungsleistungen nach Maßgabe der fächerspezifischen
Bestimmungen erbracht. Die Noten der Modulprüfungen gehen mit Ausnahme der im
Modul A und B des Optionalbereichs erbrachten Prüfungsleistungen in die
Abschlussnote der Bachelorprüfung ein. Sie werden entsprechend den erworbenen
Leistungspunkten gewichtet. Im Modul C des Optionalbereichs werden keine
l'rüfungsleistungen erbracht, sondern es ist eine qualifizierte Teilnahme in den
Lehrveranstaltungen des Studium Generale nachzuweisen."
3. §23 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1erhält folgende Fassung:
..Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle Modulprüfungen und die Note der
Bachelorarbeit mindestens ..ausreichend" (4.0) sind und alle Module abgeschlossen
sind."
b) In Absatz 7Satz 1wird "(Modul Aund B)" hinter ..Optionalbereich" eingefügt.
4. §27 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
..(2) Das Diploma Supplement informiert über das individuelle fachliche Profil des
absolvierten Studienganges. Es enthält die in den Fächern und im Optionalbereich
(Modul A und B) des Bachelorstudiengangs erbrachten Prüfungsleistungen und
deren Bewertungen nach Modulen geordnet und dokumentiert die im Modul C des
Optionalbereichs (Studium Generale) belegten Veranstaltungen."
Artikel II
Diese Satzung tritt zum 01. Oktober 2013 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte
Prüfungsleistungen im Modul C des Optionalbereichs werden entsprechend der
Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät Für
Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 17. Oktober 2011 (AM.Uni.Pb Nr.
111/11) im Diploma Supplement aufgenommen.
Diese Satzung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 20. März 2013 und der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das
Präsidium vom 24. April 2013.
Paderborn, den 28. Mai 2013 Der Präsident
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 •33098 Paderborn