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[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 69.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an grundschulen
mit dem lernbereich mathematische grundbildung
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Lernbereich
Mathematische Grundbildung an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen .............................................. 3
§ 35 Studienbeginn...................................................................................... 3
§ 36 Studienumfang..................................................................................... 3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen.................................................................... 3
§ 38 Module................................................................................................. 4
§ 39 Praxissemester .................................................................................... 5
§ 40 Profilbildung ......................................................................................... 5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung .............................................................. 6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ................. 6
§ 43 Masterarbeit......................................................................................... 6
§ 44 Bildung der Fachnote........................................................................... 7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................ 7
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Studienbeginn ist in der Regel das Wintersemester.
§ 36
Studienumfang
(1) Das Studienvolumen des Lernbereiches Mathematische Grundbildung umfasst
18 Leistungspunkte (LP), davon 12 LP fachdidaktische Studien, sowie
zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester.
(2) Als Vertiefungsbereich für das Lehramt an Grundschulen kann der Lernbereich
Mathematische Grundbildung gewählt werden. In diesem Fall erhöht sich das
Studienvolumen um 6 LP auf insgesamt 24 LP, die entweder
fachmathematische oder fachdidaktische Studien beinhalten.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Lernbereiches Mathematische
Grundbildung sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
theoretische Denkmuster auf praktische Probleme anwenden
(mathematisieren) und die damit verbundene Denkökonomie entwickeln,
zur Beschreibung mathematischer Sachverhalte eine adäquate
Ausdrucksfähigkeit (mündlich und schriftlich) entwickeln,
sich selbstständig in angemessen schwierige Problemfelder einarbeiten,
Lösungsprozesse reflektieren und kommunizieren,
inhaltliche Fragestellungen der Mathematik verstehen sowie fachliche
Fragen selbst entwickeln,
den Prozess der fachbezogenen Begriffs-, Modell- und Theoriebildung
durchschauen,
sich fachlichen Fragestellungen mit einer forschenden Grundhaltung nähern,
die gesellschaftliche Bedeutung des Faches – auch im Vergleich zu anderen
Fächern – reflektieren.
(2) In den fachdidaktischen Studien des Lernbereiches mathematische
Grundbildung sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Ziele und Inhalte des Mathematikunterrichts formulieren und begründen,
-4-
Theorien der mathematischen Wissensentwicklung im Vor- und
Grundschulalter verstehen und in Beziehung setzen,
die soziale Konstruktion von Bedeutung mathematischer Begriffe und ihrer
Verwendung verstehen,
Denkwege von Lernenden vor dem Hintergrund theoretischer Ansätze und
empirischer Befunde analysieren,
fachliche und fächerverbindende Unterrichtsziele formulieren und begrün-
den,
das Erreichen der intendierten Ziele bei der Arbeit mit heterogenen
Lerngruppen im Mathematikunterricht fördern und bewerten,
in der Praxisphase exemplarisch Mathematikunterricht auf der Basis
fachdidaktischer Konzepte analysieren, planen, erproben und reflektieren,
den allgemeinbildenden Gehalt fachlicher Inhalte und Methoden bestimmen
und in die historische Entwicklung einordnen,
Voraussetzungen für fachliches und fächerverbindendes Lernen unter
Beachtung der sich ändernden und unterschiedlichen Alltagswirklichkeiten
von Kindern und Jugendlichen mit diagnostischen Verfahren erfassen.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 12 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module. Sofern als Vertiefungsbereich
der Lernbereich Mathematische Grundbildung gewählt wird, erhöht sich das
Studienvolumen um 6 LP auf insgesamt 24 LP.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Mastermodul Ma 1: „Mathematikdidaktik“ LP: 6
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work
load
1. Semester - Ausgewählte Fragen der
Mathematikdidaktik“
- Vorbereitung Praxissemester
WP
P
90 h
90 h
-5-
Mastermodul Ma 2: „Didaktik der Arithmetik in Klasse 3-6 “ LP: 6
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work
load
3. Semester
V+Ü Didaktik der Arithmetik in Klasse 3-6
P
180 h
Mastermodul Ma 3: „Mathematik“ LP: 6
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work
load
4. Semester Eine oder zwei Veranstaltungen zur
Mathematik aus dem Angebot des Instituts für
Mathematik
WP 180h
Master-Vertiefungsmodul Ma 4: „Mathematische Grundbildung“ LP: 6
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work
load
1. Sem.
Ausgewählte Kapitel aus der
Mathematikdidaktik
oder
Eine oder zwei Veranstaltungen Mathematik
aus dem Angebot des Instituts für Mathematik
WP
180 h
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind dem Anhang zu entnehmen.
Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw.
Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und
Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Lernbereich mathematische Grundbildung umfasst gemäß § 7
Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer
Grundschule.
§ 40
Profilbildung
Der Lernbereich Mathematische Grundbildung beteiligt sich am Lehrver-
anstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen
gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Lernbereiches
Mathematische Grundbildung können den semesterweisen Übersichten entnommen
werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
-6-
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Im Lernbereich Mathematische Grundbildung wird für die Teilnahme an
Prüfungsleistungen zugelassen, wer über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen
genannten Vorgaben hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt: In allen Modulen sind
bis zu drei Studienleistungen pro Lehrveranstaltung zu erbringen. Studienleistungen
werden in der Regel in folgender Form erbracht: Vortrag, Präsenz-/Übungsaufgaben,
Kolloquium, Test, Projektbericht, Portfolio. Vom jeweiligen Lehrerenden bzw.
Lehrbeauftragten wird zu Semesterbeginn bekannt gegeben, welche Studien-
leistungen konkret zu erbringen sind.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
Im Lernbereich Mathematische Grundbildung werden folgende Prüfungsleistungen
erbracht (zur Benotung vgl. § 20 Allgemeine Bestimmungen):
Mastermodul Ma 1: Mathematikdidaktik
Modulabschlussprüfung (schriftliche Hausarbeit (ca. 20 Seiten), Projekt- oder
Praxisarbeit (ca. 20 Seiten), Gestaltung und schriftliche Ausarbeitung (ca. 10
Seiten) einer Seminarsitzung / eines Vortrags (ca. 60 Minuten), Kolloquium (ca.
45 Minuten) nach Bekanntgabe durch die Lehrkraft zu Beginn der
Lehrveranstaltung „Ausgewählte Fragen der Mathematikdidaktik“
Mastermodul Ma 2: „Didaktik der Arithmetik in Klasse 3-6“
Modulabschlussprüfung (Klausur (in der Regel 120 min) oder mündliche Prüfung
(in der Regel ca. 30 min) nach Bekanntgabe durch die Lehrkraft zu Beginn der
Lehrveranstaltung)
Mastermodul Ma 3: „Mathematik“
Modulabschlussprüfung (Klausur (in der Regel 120 min) oder mündliche Prüfung
(in der Regel ca. 30 min) nach Bekanntgabe durch die Lehrkraft zu Beginn der
Lehrveranstaltung)
Master-Vertiefungsmodul Ma 4: „Mathematische Grundbildung
Modulabschlussprüfung (mündliche Prüfung (in der Regel ca. 30 min) nach
Bekanntgabe durch die Lehrkraft zu Beginn der Lehrveranstaltung)
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Lernbereich Mathematische Grundbildung verfasst, so hat sie einen Umfang,
der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in
der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule
relevantes Thema bzw. Problem aus dem Lernbereich Mathematische
Grundbildung mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und
die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in
der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen
Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
-7-
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für den
Lernbereich Mathematische Grundbildung gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach
Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen
ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn diese im Lernbereich Mathematische
Grundbildung geschrieben wird. Für die Berechnung der Gesamtnote für den
Lernbereich gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Lernbereich Mathe-
matische Grundbildung treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Elektro-
technik, Informatik und Mathematik vom 18. November 2013 im Benehmen mit dem
Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 24. Oktober 2013 sowie nach Prüfung der
Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 27. November
2013.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan Master
ALLE Vertiefung
LP FACH LP DIDAKTIK LP FACH/DIDAKTIK
1 WS 3
3
Ausgewählte Fragen der
Mathematikdidaktik
Vorbereitung Praxissemester
6 Ausgewählte Kapitel der Mathematikdidaktik
oder
Ein oder zwei Veranstaltungen zur
Mathematik aus dem Angebot des Instituts für
Mathematik
insg. 4 SWS
2 SS P R A X I S S E M E S T E R
3 WS 6 V+Ü Didaktik der Arithmetik in Klasse
3-6, 4 SWS
4 SS 6 V+Ü Mathematik, 4
SWS
M 6 12 6
Modulbeschreibungen
Mastermodul Ma 1: „Mathematikdidaktik“
Modulnummer
1
Workload
180 h
Credits
6
Studien-
semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
a) jedes Semester
b) jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Ausgewählte Fragen der Mathematikdidaktik;
b) Vorbereitung Praxissemester
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h Selbststudium
60 h
2 SWS / 30 h 60 h
2 Lernergebnisse/Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
In diesem Modul erwerben die Studierende vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten zur Mathematikdidaktik. Dies
erfolgt in die Tiefe durch die Teilnahme an einem Seminar oder anderen Veranstaltung zur Mathematikdidaktik.
Dort wird ein begrenztes Gebiet erschlossen.
Die Vorbereitung Praxissemester bereitet die Studierenden auf die Anforderungen im schulischen Handlungsfeld
im Rahmen des Praxissemesters vor, indem sie insbesondere Kompetenzen in der Beobachtung und Analyse von
Unterricht sowie in der fachdidaktisch fundierten Unterrichtsplanung erwerben.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierenden
analysieren pädagogische und didaktische Theorien und Ideologien kritisch,
reflektieren eigene Erfahrungen,
präsentieren und erklären mathematikdidaktische Sachverhalte,
denken konzeptionell, analytisch und logisch,
denken und handeln eigenständig.
3 Inhalte
Die Inhalte der Veranstaltungen werden von der jeweiligen Lehrkraft festgelegt.
4 Lehrformen
a) In der Regel Seminar
b) In der Regel Seminar
5 Gruppengröße
a) Seminar 25 TN;
b) Seminar 40 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Entfällt
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung (schriftliche Hausarbeit (ca. 20 Seiten), Projekt- oder Praxisarbeit (ca. 20 Seiten),
Gestaltung und schriftliche Ausarbeitung (ca. 10 Seiten) einer Seminarsitzung / eines Vortrags (ca. 60 Minuten),
Kolloquium (ca. 45 Minuten) nach Bekanntgabe durch die Lehrkraft zu Beginn der Lehrveranstaltung unter a)
9 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen bzw. für die Vergabe von Kreditpunkten
Studienleistungen nach Festlegung der Lehrkraft gemäß § 41.
Die Vergabe der Kreditpunkte erfolgt, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden und die Studienleistungen
erfolgreich absolviert sind.
10 Modulbeauftragte oder Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende
Werden auf der Homepage der Fachgruppe Mathematikdidaktik bekanntgegeben.
Mastermodul Ma 2: „Didaktik der Arithmetik in Klasse 3-6“
Modulnummer
2
Workload
180 h
Credits
6
Studien-
semester
3. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester
Dauer
1
Semester
1 Lehrveranstaltungen
Didaktik der Arithmetik in Klasse 3-6 (V+Ü) Kontaktzeit
4 SWS / 60 h Selbststudium
120 h
2 Lernergebnisse/Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Zum Kern der Lehrerausbildung an der Hochschule gehört der Erwerb didaktischer Kompetenzen, die auf den
Fachkompetenzen aufbauen und sie ergänzen. Dieses Modul bildet die Grundlage der stufenbezogenen
didaktischen Ausbildung. Die Angabe der Schuljahre bietet hier nur einen groben Anhaltspunkt, die
Schuljahresgrenzen werden thematisch oft überschritten.
Die Studierenden
formulieren und begründen Ziele und Inhalte des Mathematikunterrichts der jeweiligen Jahrgangsstufen
und des angesprochenen Unterrichtsstoffs,
analysieren Denkwege von Lernenden vor dem Hintergrund theoretischer Ansätze und empirischer
Befunde,
kennen eine breite Auswahl an Möglichkeiten, das Erreichen der intendierten Ziele bei der Arbeit mit
heterogenen Lerngruppen zu fördern und zu bewerten.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
analysieren pädagogische und didaktische Theorien und Ideologien kritisch,
reflektieren eigene Erfahrungen,
präsentieren und erklären mathematikdidaktische Sachverhalte,
denken konzeptionell, analytisch und logisch,
denken und handeln eigenständig.
3 Inhalte
Die Veranstaltung dieses Moduls gliedert sich einerseits nach arithmetischen Inhalten und andererseits nach
Jahrgangsstufen. In ihnen werden Ziele und Prinzipien des Mathematikunterrichts der jeweiligen Jahrgangsstufe
und des jeweils angesprochenen Inhalts diskutiert und didaktisch orientierte Analysen zentraler Themen
vorgenommen. Exemplarisch wird das Verhalten von Lernenden bei mathematischen Begriffsbildungen und bei
der Bearbeitung mathematischer Probleme analysiert. Beispiele für Handlungsoptionen, die das Lernen von
Mathematik fördern, werden erarbeitet.
4 Lehrformen
In der Regel Vorlesung mit Übung
5 Gruppengröße
Übungsgruppe 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Die Veranstaltung „Didaktik der Arithmetik in Klasse 3-6“ kann auch im Bachelorstudiengang „Lehramt an Haupt-,
Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Mathematik“ im Basismodul „Arithmetik und ihre Didaktik“
verwendet werden.
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung (Klausur (in der Regel 120 min) oder mündliche Prüfung (in der Regel ca. 30 min) nach
Bekanntgabe durch die Lehrkraft zu Beginn der Lehrveranstaltung
9 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen bzw. für die Vergabe von Kreditpunkten
Studienleistungen nach Festlegung der Lehrkraft gemäß § 41.
Die Vergabe der Kreditpunkte erfolgt, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden und die Studienleistungen
erfolgreich absolviert sind.
10 Modulbeauftragte oder Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende
Werden auf der Homepage der Fachgruppe Mathematikdidaktik bekanntgegeben.
Mastermodul Ma 3: „Mathematik“
Modulnummer
3
Workload
180 h
Credits
6
Studien-
semester
4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Elemente der Mathematik (V+Ü) Kontaktzeit
4 SWS / 60 h Selbststudium
120 h
2 Lernergebnisse/Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die in den Wahlpflichtveranstaltungen zu erwerbenden Kompetenzen werden von der jeweiligen Lehrkraft
festgelegt.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierenden
analysieren Fachinhalte,
reflektieren eigene Erfahrungen,
präsentieren und erklären mathematische Sachverhalte,
denken konzeptionell, analytisch und logisch,
denken und handeln eigenständig.
3 Inhalte
Wahlpflichtveranstaltungen zur Mathematik aus dem Angebot des Instituts für Mathematik, z.B. Lineare Algebra,
Algebra, Zahlentheorie, Analysis, Angewandte Statistik, Kryptografie, Finanzmathematik usw. Die genauen Inhalte
werden von der jeweiligen Lehrkraft festgelegt.
4 Lehrformen
In der Regel Vorlesung oder Vorlesung mit Übung
5 Gruppengröße
Übungsgruppe 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Entfällt
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung (Klausur (in der Regel 120 min) oder mündliche Prüfung (in der Regel ca. 30 min) nach
Bekanntgabe durch die Modulbeauftragte oder den Modulbeauftragten zu Semesterbeginn).
9 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen bzw. für die Vergabe von Kreditpunkten
Studienleistungen nach Festlegung der Lehrkraft gemäß § 41.
Die Vergabe der Kreditpunkte erfolgt, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden und die Studienleistungen
erfolgreich absolviert sind.
10 Modulbeauftragte oder Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende
Werden auf der Homepage der Fachgruppe Mathematikdidaktik bekanntgegeben.
Master-Vertiefungsmodul Ma 4: Mathematische Grundbildung“
(für Studierende, die den Lernbereich Mathematische Grundbildung vertieft studieren)
Modulnummer
4
Workload
180 h
Credits
6
Studien-
semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
a) jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Ausgewählte Kapitel aus der Mathematik und ihrer Didaktik
oder
1-2 Veranstaltungen aus dem Bereich der Mathematik
Kontaktzeit
4 SWS / 60 h
Selbststudium
120 h
2 Lernergebnisse/Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
In diesem Modul erwerben die Studierende vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten alternativ im Vertiefungsbereich
der Mathematikdidaktik oder im Vertiefungsbereich der Mathematik. Die Mathematikdidaktik wird hier als
Wissenschaftsdisziplin systematisiert. Dies erfolgt unter Aufzeigen der vielfältigen empirischen, theoretischen und
designorientierten Ansätze der Disziplin.
In den Veranstaltungen der Elemente der Mathematik werden die in den Wahlpflichtveranstaltungen zu
erwerbenden Kompetenzen von der jeweiligen Lehrkraft festgelegt.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierenden
analysieren pädagogische und didaktische Theorien und Ideologien kritisch,
reflektieren eigene Erfahrungen,
präsentieren und erklären mathematikdidaktische Sachverhalte,
denken konzeptionell, analytisch und logisch,
denken und handeln eigenständig.
3 Inhalte
Die Inhalte der Veranstaltungen werden von der jeweiligen Lehrkraft festgelegt.
4 Lehrformen
Seminar, Vorlesung mit Übung oder Übung
5 Gruppengröße
Seminar 25 TN, Übungsgruppe 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Entfällt
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Modulabschussprüfung durch mündliche Prüfung (in der Regel ca. 30 min)
9 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen bzw. für die Vergabe von Kreditpunkten
Studienleistungen nach Festlegung der Lehrkraft gemäß § 41.
Die Vergabe der Kreditpunkte erfolgt, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden und die Studienleistungen
erfolgreich absolviert sind.
10 Modulbeauftragte oder Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende
Werden auf der Homepage der Fachgruppe Mathematikdidaktik bekanntgegeben.