amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 67.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an gymnasien und gesamtschulen
mit dem unterrichtsfach informatik
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Informatik an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................7
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................8
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Informatik ist ein Beginn zum Sommer-
semester und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Informatik umfasst 27 Leistungspunkte
(LP), davon 11 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische
Studien im Praxissemester. § 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Informatik sollen
die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Sie verfügen über ein wissenschaftlich fundiertes und strukturiertes
Fachwissen (Verfügungswissen) in den grundlegenden Bereichen der
Informatik; sie können darauf zurückgreifen und dieses im Kontext von
Problemlösungen erweitern;
Sie verfügen aufgrund ihres Überblickswissens (Orientierungswissen) über
den Zugang zu aktuellen grundlegenden wissenschaftlichen
Fragestellungen der Informatik;
Sie können reflektiertes Wissen über die Fachwissenschaft Informatik
(Metawissen) einsetzen und auf wichtige ideengeschichtliche und
wissenschaftstheoretische Konzepte der Informatik zurückgreifen;
Sie können mittels ihrer wissenschaftlich fundierten fachmethodischen
Kenntnisse Forschungsergebnisse der Informatik in ihrer fachlichen
Bedeutung und Reichweite einschätzen und sich in neue Entwicklungen der
Informatik selbstständig einarbeiten;
Sie können sich aufgrund ihres Einblicks in Teildisziplinen der
Fachwissenschaft Informatik und ihrer zentralen Anwendungsdomänen
weiteres Fachwissen erschließen und damit fächerübergreifende
Qualifikationen entwickeln;
Sie sind mit den wissenschaftlichen Erkenntnis- und Arbeitsmethoden der
Fachwissenschaft Informatik vertraut und sind in der Lage, diese Methoden
in zentralen Bereichen der Informatik anzuwenden sowie gesellschaftliche
Auswirkungen von Informatiksystemen zu erfassen, zu bewerten und zu
erklären.
-4-
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Informatik sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Sie verfügen über ein wissenschaftlich fundiertes und strukturiertes
Fachwissen über fachdidaktische Positionen und Strukturierungsansätze in
der Didaktik der Informatik und können fachwissenschaftliche Inhalte der
Informatik auf ihre Bildungswirksamkeit hin und unter didaktischen Aspekten
analysieren;
Sie kennen und nutzen Ergebnisse fachdidaktischer, lernpsychologischer
und sozialwissenschaftlicher Forschung über das Lernen in der informa-
tischen Bildung insbesondere über Lernprozesse im Informatikunterricht;
Sie verfügen über anschlussfähiges fachwissenschaftliches und fach-
didaktisches Wissen in Informatik, das es ihnen ermöglicht, gezielte
Vermittlungs-, Lern- und Bildungsprozesse im Fach Informatik zu gestalten
und neue fachliche und fächerverbindende Entwicklungen selbstständig in
den Unterricht einzubringen;
Sie können fachliche, fachübergreifende sowie fächerverbindende
Sichtweisen in die Entwicklung von Schulprofilen und Schulprogrammen
einbringen und die Bedeutung des Unterrichtsfaches Informatik im Kontext
der Schulfächer sowie die Rolle als Informatiklehrerin oder Informatiklehrer
in schulischen Handlungsfeldern reflektieren;
Sie kennen die Grundlagen fach- und anforderungsgerechter Leistungs-
diagnose und Leistungsbeurteilung im Informatikunterricht und können diese
in schulischen Handlungsfeldern praxisbezogen anwenden;
Sie haben fundierte Kenntnisse über Merkmale von Schülerinnen und
Schülern, die den Lernerfolg im Informatikunterricht fördern oder hemmen
können (Diagnose) und wissen, wie daraus unterrichtliche Lernumgebungen
differenziert zu gestalten sind (Förderung);
Sie verfügen über Grundkompetenzen in Organisation und Verfahren der
Evaluation von Informatikunterricht und der Qualitätssicherung, die für die
Teilnahme und gestaltende Mitwirkung bei der Schulentwicklung erforderlich
sind;
Sie sind mit grundlegenden Methoden und Ergebnissen der Gender-
forschung vertraut und können diese für eine didaktisch reflektierte
Koedukation im Informatikunterricht einsetzen;
Sie verfügen über Kompetenzen zum reflektierten Umgang mit digitalen
Medien und Informations- und Kommunikationstechniken im Informatik-
unterricht sowie in anderen informatischen Bildungsprozessen.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 11 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst 4 Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
-5-
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
WP3 Wahlpflichtmodul 3 8 LP
1. u. 3. Sem.
a) Wahlpflichtveranstaltung 3.1
b) Wahlpflichtveranstaltung 3.2
Auswahl von maximal zwei in inhaltlichem Zusammenhang
stehenden Veranstaltungen aus einem der vier Teilgebiete der
Informatik.
P / WP
WP
WP
WP4 Wahlpflichtmodul 4 8 LP
1. u. 3. Sem.
a) Wahlpflichtveranstaltung 4.1
b) Wahlpflichtveranstaltung 4.2
Auswahl von maximal zwei in inhaltlichem Zusammenhang
stehenden Veranstaltungen aus einem der vier Teilgebiete der
Informatik
P / WP
WP
WP
FDP Fachdidaktische Praxis 4 LP
1. Sem.
a) FDK Fachdidaktische Konzepte
P / WP
P
DKI Didaktische Konzeptionen des Informatikunterrichts 7 LP
4. Sem.
a) SUM2 Stufenbezogene Unterrichtsmodelle 2
b) ILL Informatik Lernlabor
P / WP
P
P
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Informatik umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11
Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Gymnasium oder einer
Gesamtschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Fach Informatik beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den stand-
ortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Be-
stimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten
entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
-6-
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Im Fach Informatik wird für die Teilnahme an Prüfungsleistungen zugelassen, wer
über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus folgende
Voraussetzungen erfüllt:
Mit dem Antrag auf Zulassung gem. §17 ist zugleich eine vorläufige Meldung zur
ersten Modulabschlussprüfung abzugeben. Diese gilt als endgültig, wenn sie nicht
spätestens 7 Tage vor dem festgesetzten Termin zurückgenommen wird. Der
Prüfungsausschuss und die Prüfenden sind von der Rücknahme in Kenntnis zu
setzen. Die Möglichkeit der Rücknahme gilt entsprechend bei Meldungen zu weiteren
Modulabschlussprüfungen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Informatik werden folgende Prüfungsleistungen, die in die
Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Lei-
stungspunktesystem gewichtet und bewertet:
Modulabschlussprüfungen über Inhalte von Veranstaltungen mit einem Umfang
von 27 Leistungspunkten (LP) aus den Modulen
1. Wahlpflichtmodul 3 (8 LP)
2. Wahlpflichtmodul 4 (8 LP)
3. Fachdidaktische Praxis (4 LP)
4. Didaktische Konzeptionen des Informatikunterrichts (7 LP)
(2) Eine Modulprüfung wird in Form einer Modulabschlussprüfung als Klausur oder
mündliche Prüfung durchgeführt und bezieht sich auf Inhalte des gesamten
Moduls.
(3) Mündliche Prüfungen dauern in der Regel mindestens 30 Minuten und
höchstens 60 Minuten. Bei Gruppenprüfungen kann die Zeit angemessen
verlängert werden.
(4) Klausurarbeiten dauern in der Regel mindestens 120 und höchstens 240
Minuten.
(5) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/
Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden
bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie die
Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für Nachweise
der aktiven und qualifizierten Teilnahm.
(6) Die zweite Wiederholung einer Prüfung gemäß § 25 Abs. 3 Allgemeine
Bestimmungen in Klausurform wird auf Wunsch der Kandidatin oder des
Kandidaten als mündliche Ersatzprüfung abgehalten. Für die Ersatzprüfung
gelten die Bestimmungen von § 19 entsprechend. Die Ersatzprüfung kann nur
-7-
mit den Noten „ausreichend'' (4,0) oder „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet
werden.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Informatik verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP
entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage
ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule
relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Informatik mit
wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse
sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der
Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen
Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. Gemäß §17 Abs.3 müssen
in dem Bereich, auf den sich die Arbeit thematisch bezieht, mindestens die
Hälfte der für den Bereich vorgesehenen Leistungspunkte erbracht sein.
(2) Die Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden,
wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatin
oder des einzelnen Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten,
Seitenzahlen oder anderen, objektiven Kriterien, die eine eindeutige
Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die
Anforderungen nach § 21 Abs. 1 erfüllt.
(3) Wird die Masterarbeit im Fach Informatik nach Abschluss des
Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen,
so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung
der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die
Verteidigung entfallen 3 LP.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Informatik gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach
Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für
die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der
Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
-8-
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudien-
gang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach
Informatik treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Elektrotechnik, Informatik und Mathematik vom 19. September 2011 im Benehmen
mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach
Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom
14. September 2011.
Paderborn, den 26. Februar 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan: Master LA GyGe Informatik
Semester Modul /
Veranstaltung Modul /
Veranstaltung Modul /
Veranstaltung
Σ
LP
1 WP3 WP4 FDP FDK112
2 Praxissemester MIU
3 WP3 WP4 8
4 DKI SUM2 DKI ILL 7
Summe:
27
+ ggf. Masterarbeit 18 LP
1 Das Modul FDP dient der Vorbereitung des Praxissemesters und ist eng mit dem universitären
Begleitseminar zum Praxissemester MIU (Methoden des Informatikunterrichts) verzahnt.
Modulbeschreibungen
WP3 Wahlpflichtmodul
Modulnummer
M1 Workload
240 h Credits
8 Studiensemester
1. u. 3. Sem. Häufigkeit des Angebots
SoSe / WiSe Dauer
2 Sem.
1 Lehrveranstaltungen
a) Wahlpflichtveranstaltung 3.1
b) Wahlpflichtveranstaltung 3.2
Auswahl von maximal zwei in inhaltlichem Zusammenhang stehenden
Veranstaltungen aus einem Gebiet:
Gebiet Mensch-Maschine-Wechselwirkungen
• Computergrafik I
• Kontextuelle Informatik
• Usability Engineering
• Gestaltung von Webauftritten
• Architekturen CSCW
• Computer und Behinderte - Zugang zur Informationstechnologie
für Menschen mit speziellen Bedürfnissen
• Daten- und Informationsvisualisierung
• Digitale Bildverarbeitung
• Gestaltung interaktiver Systeme
• Konzepte digitaler Medien
• Praxis des Usability Engineering
• Software-Ergonomie
Gebiet Softwaretechnik und Informationssysteme
• Grundlagen der Wissensbasierten Systeme
• Datenbanken und Informationssysteme 1
• Datenbanken und Informationssysteme 2
• Prolog mit Anwendungen
• Objektorientierte Programmierung
• Maschinelles Lernen
Gebiet Modelle und Algorithmen
• Grundlegende Algorithmen
• Komplexitätstheorie
• Methoden des Algorithmenentwurfs
• Optimierung
• Einführung in Kryptographie
• Einführung in formale Sprachen (für Studierende, deren
2. Fach nicht Mathematik ist)
Gebiet Eingebettete Systeme und Systemsoftware
• Konzepte und Methoden der Systemsoftware
• Verteilte Systeme
• Rechnernetze
• Eingebettete Systeme
• Empirische Leistungsbewertung
Die Veranstaltungen von WP3 und WP4 müssen aus unterschiedlichen
Gebieten gewählt werden.
Kontaktzeit
3 SWS / 45 h
3 SWS / 45 h
Selbststudi
um
75 h
75 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Module des B/M.Sc.-Studiengangs Informatik bieten je nach Themenspezifik inhaltliche Vernetzungen zu
anderen Veranstaltungen der Informatik und informatiknahen Lehrveranstaltungen an.
Zu wählen sind die Veranstaltungen aus den Gebieten:
• Softwaretechnik und Informationssysteme
• Modelle und Algorithmen
• Eingebettete Systeme und Systemsoftware
• Mensch-Maschine Wechselwirkungen
Es werden jeweils themengebietsspezifische fachliche Kompetenzen vermittelt;
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Es werden jeweils themengebietsspezifische Schlüsselkompetenzen vermittelt.
Dazu gehören u.a.:
• Kooperations- und Teamfähigkeit durch die Bearbeitung von Aufgaben in Kleingruppen;
• Präsentationskompetenz durch die entsprechenden Gestaltungsgrundlagen;
• Fähigkeit zur Bewertung moderner IuK-Technologien;
• Anschlussfähiges Wissen für die interdisziplinäre Zusammenarbeit;
• Fähigkeiten und Kenntnisse über die Verantwortlichkeit von Informatikern erwerben, die bei der
Systemgestaltung über das rein Technische hinausgehen, und diese Fähigkeiten in der Praxis
gestalterisch einsetzen können.
3 Inhalte
Es werden jeweils themengebietsspezifische Inhalte vermittelt, die in den beiden Veranstaltungen eine inhaltliche
Verbindung aufweisen.
4 Lehrformen
Vorlesung mit Übungen in Kleingruppen, Vortrag, Präsentationen, Gruppenarbeit
5 Gruppengröße
In der Regel in einer Vorlesung bis ca. 100 TN und in den Übungen bis ca. 20 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
M.Ed. HRGe, M.Ed. BK
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Mündliche (ca. 45 Min) oder schriftliche (3 Std) Modulabschlussprüfung
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Verantwortliche(r) für das entsprechende Modul des B/M.Sc.-Studiengangs Informatik, dem die gewählten
Veranstaltungen zugeordnet sind und Leiter(in) des Fachgebiets Didaktik der Informatik
11 Sonstige Informationen
Für die Zuordnung von Lehrveranstaltungen des Moduls zum Profilstudium gilt § 40
WP4 Wahlpflichtmodul
Modulnummer
M2 Workload
240 h Credits
8 Studiensemester
1. u. 3. Sem. Häufigkeit des Angebots
SoSe / WiSe Dauer
2 Sem.
1 Lehrveranstaltungen
a) Wahlpflichtveranstaltung 4.1
b) Wahlpflichtveranstaltung 4.2
Auswahl von maximal zwei in inhaltlichem Zusammenhang stehenden
Veranstaltungen aus einem Gebiet:
Gebiet Mensch-Maschine-Wechselwirkungen
• Computergrafik I
• Kontextuelle Informatik
• Usability Engineering
• Gestaltung von Webauftritten
• Architekturen CSCW
• Computer und Behinderte - Zugang zur Informationstechnologie
für Menschen mit speziellen Bedürfnissen
• Daten- und Informationsvisualisierung
• Digitale Bildverarbeitung
• Gestaltung interaktiver Systeme
• Konzepte digitaler Medien
• Praxis des Usability Engineering
• Software-Ergonomie
Gebiet Softwaretechnik und Informationssysteme
• Grundlagen der Wissensbasierten Systeme
• Datenbanken und Informationssysteme 1
• Datenbanken und Informationssysteme 2
• Prolog mit Anwendungen
• Objektorientierte Programmierung
• Maschinelles Lernen
Gebiet Modelle und Algorithmen
• Grundlegende Algorithmen
• Komplexitätstheorie
• Methoden des Algorithmenentwurfs
• Optimierung
• Einführung in Kryptographie
• Einführung in formale Sprachen (für Studierende, deren
2. Fach nicht Mathematik ist)
Gebiet Eingebettete Systeme und Systemsoftware
• Konzepte und Methoden der Systemsoftware
• Verteilte Systeme
• Rechnernetze
• Eingebettete Systeme
• Empirische Leistungsbewertung
Die Veranstaltungen von WP3 und WP4 müssen aus unterschiedlichen
Gebieten gewählt werden.
Kontaktzeit
3 SWS / 45 h
3 SWS / 45 h
Selbststudi
um
75 h
75 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Module des B/M.Sc.-Studiengangs Informatik bieten je nach Themenspezifik inhaltliche Vernetzungen zu
anderen Veranstaltungen der Informatik und informatiknahen Lehrveranstaltungen an.
Zu wählen sind die Veranstaltungen aus den Gebieten:
• Softwaretechnik und Informationssysteme
• Modelle und Algorithmen
• Eingebettete Systeme und Systemsoftware
• Mensch-Maschine Wechselwirkungen
Es werden jeweils themengebietsspezifische fachliche Kompetenzen vermittelt;
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Es werden jeweils themengebietsspezifische Schlüsselkompetenzen vermittelt.
Dazu gehören u.a.:
• Kooperations- und Teamfähigkeit durch die Bearbeitung von Aufgaben in Kleingruppen;
• Präsentationskompetenz durch die entsprechenden Gestaltungsgrundlagen;
• Fähigkeit zur Bewertung moderner IuK-Technologien;
• Anschlussfähiges Wissen für die interdisziplinäre Zusammenarbeit;
• Fähigkeiten und Kenntnisse über die Verantwortlichkeit von Informatikern erwerben, die bei der
Systemgestaltung über das rein Technische hinausgehen, und diese Fähigkeiten in der Praxis
gestalterisch einsetzen können.
3 Inhalte
Es werden jeweils themengebietsspezifische Inhalte vermittelt, die in den beiden Veranstaltungen eine inhaltliche
Verbindung aufweisen.
4 Lehrformen
Vorlesung mit Übungen in Kleingruppen, Vortrag, Präsentationen, Gruppenarbeit
5 Gruppengröße
In der Regel in einer Vorlesung bis ca. 100 TN und in den Übungen bis ca. 20 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
keine
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Mündliche (ca. 45 Min) oder schriftliche (3 Std) Modulabschlussprüfung
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Verantwortliche(r) für das entsprechende Modul des B/M.Sc.-Studiengangs Informatik, dem die gewählten
Veranstaltungen zugeordnet sind und Leiter(in) des Fachgebiets Didaktik der Informatik
11 Sonstige Informationen
Für die Zuordnung von Lehrveranstaltungen des Moduls zum Profilstudium gilt § 40
FDP Fachdidaktische Praxis
Modulnummer
M3 Workload
120 h Credits
4 Studiensemester
1. Sem. Häufigkeit des Angebots
Wintersemester Dauer
1 Sem.
1 Lehrveranstaltungen
a) FDK Fachdidaktische Konzepte (V,Ü)
Kontaktzeit
3 SWS / 45 h
Selbststudi
um
75 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
• Konzeptionen zur Didaktik der Informatik kennen und ihre Bedeutung für Rahmenlehrpläne, Lernmaterialien
und didaktisch-methodische Planungsentscheidungen zum Informatikunterricht bewerten können;
• Zielsetzungen und Methoden der Didaktik der Informatik im Kontext von fachwissenschaftlichen,
erziehungswissenschaftlichen und lerntheoretischen Fragestellungen kennen und auf unterrichtliche
Lernszenarien anwenden können;
• Organisationskonzepte informatischer Bildung kennen, sie gegeneinander abgrenzen und ihren Beitrag zur
informatischen Bildung einschätzen können;
• Informatikunterricht auf der Grundlage von theoretisch fundierter didaktisch-methodischer Planung in die
Praxis umsetzen können;
• fachwissenschaftliche Methoden und Inhalte der Informatik für den Informatikunterricht didaktisch aufbereiten
und in die Unterrichtsplanung einbinden können;
• Informatiklehrpläne, informatische Bildungsstandards und Zielvorgaben (EPA) kennen, bewerten und für die
Unterrichtsplanung reflektiert nutzen können;
• Konzepte der Leistungsbewertung und der Evaluation von Informatikunterricht kennen und dabei Verfahren
der Unterrichtsevaluation auch im Hinblick auf die eigene Unterrichtspraxis anwenden können;
• mediengestützte Werkzeuge zur Evaluation von Lernprozessen und Lerndiagnostik einsetzen können;
• relevante Elemente eines Lerndesigns für informatische Lernprozesse kennen und anwenden können;
• multimediale Lern- und Software-Entwicklungsumgebungen im Informatikunterricht methodisch sinnvoll
nutzen können;
• Komplexere Unterrichtskonzepte, wie Dekonstruktion, Projektunterricht und Blended Learning kennen und
im Informatikunterricht praktisch umsetzen können;
• Probleme der Heterogenität von Lerngruppen im Informatikunterricht kennen und Strategien zu ihrer
Überwindung planerisch umsetzen können.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
• über die Fähigkeit zum kooperativen Arbeiten und Lernen in vernetzten Lernumgebungen verfügen;
• die Kompetenz zum wissenschaftlichen Umgang mit Texten und Dokumenten zwecks Erstellung eigener
Dokumente besitzen;
• die Fähigkeit zur Planung und Realisierung von eigenen und für Lerngruppen zu organisierenden
Lernprozessen besitzen;
• über die Fähigkeit zur kritischen Analyse von Fachinhalten sowie pädagogischen und didaktischen Theorien
verfügen;
• Fähigkeit zur Reflexion eigener Lernerfahrungen besitzen;
• Fähigkeit zum Präsentieren und Erklären informatischer und informatikdidaktischer Sachverhalte besitzen;
• über die Fähigkeit zur Evaluation von (informatischen) Lernprozessen verfügen;
• multimediale Evaluationswerkzeuge zur Evaluation von Lernprozessen anwenden können.
3 Inhalte
zu a) FDK Fachdidaktische Konzepte
• Didaktische Konzeptionen
- Hardwareorientierter Ansatz
- Algorithmenorientierter Ansatz
- Anwendungsbezogener / Benutzerorientierter Ansatz
- Konzept der fundamentalen Ideen
- Informationswissenschaftlicher Ansatz u.a.
• Systemorientierte Didaktik der Informatik
- Theoretische Grundlagen des Systemorientierten Ansatzes
- Methoden des Informatikunterrichts
- Modellierungstechniken im Informatikunterricht
- Unterrichtliche Phasenmodelle
- Dekonstruktion in der Praxis des Informatikunterrichts
• Richtlinien / Rahmenlehrpläne
- Internationale Diskussion u.a. UNESCO / IFIP; ACM Curriculum
- Informatik Lehrplan NRW (incl. Vorgaben zum Abitur)
- EPA Informatik
- Lehrpläne anderer Bundesländer
- Einfluss von Lehrplänen auf Unterrichtsmaterialien (Schulbücher, Software u.a.)
• Umgang mit Heterogenität
- Informatik Anfangsunterricht
- Geschlechtsspezifische Zugangsweisen
- Kreativität im Informatikunterricht
4 Lehrformen
Vorlesung mit Übungen in Kleingruppen, Vortrag, Präsentationen, Gruppenarbeit
5 Gruppengröße
Seminar 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
M.Ed. GyGe, M.Ed. BK NF BW im B/M.Sc.Studiengang Informatik
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Mündliche Prüfung als Modulabschlussprüfung mit einer Dauer von ca. 30 Minuten
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Leiter(in) des Fachgebiets Didaktik der Informatik
11 Sonstige Informationen
Die Veranstaltungen des Moduls sind anrechnungsfähig für die Profile ‚Medien und Bildung’ und ‚Umgang mit
Heterogenität’
DKI Didaktische Konzeptionen des Informatikunterrichts (IU)
Modulnummer
M4 Workload
210 h Credits
7 Studiensemester
4. Sem. Häufigkeit des Angebots
Sommersemester Dauer
1 Sem.
1 Lehrveranstaltungen
a) SUM 2 Stufenbezogene Unterrichtsmodelle 2 (S)
b) ILL Informatik Lernlabor (S)
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudi
um
75 h
75 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
• Komplexere Unterrichtskonzepte wie Informatik Lernlabor, Dekonstruktion und Projektunterricht kennen und
für den Informatikunterricht in der Sek II planerisch umsetzen können;
• Projektbezogene (multimediale) Lernmaterialien erstellen und ihre Funktion für Lernprozesse kritisch
bewerten können;
• Zielsetzungen und Methoden verschiedener Konzeptionen der Didaktik der Informatik im Kontext von
fachwissenschaftlichen, erziehungswissenschaftlichen und lerntheoretischen Fragestellungen kennen und bei
der Planung unterrichtlicher Lernszenarien anwenden können;
• fachwissenschaftliche Methoden und Inhalte der Informatik für den Informatikunterricht didaktisch aufbereiten
und in die Unterrichtsplanung einbinden können;
• Informatiklehrpläne, informatische Bildungsstandards und Zielvorgaben (EPA) kennen, bewerten und für die
Unterrichtsplanung reflektiert nutzen können;
• Unterrichtsprojektbezogene Leistungstest incl. Aufgabenstellungen für das schriftliche und mündliche Abitur
in Informatik erstellen und hinsichtlich der zu bewertenden Kompetenzdimensionen kritisch bewerten können;
• multimediale Lern- und Software-Entwicklungsumgebungen im Informatikunterricht methodisch sinnvoll
nutzen und weiterentwickeln können;
• Informatikbezogene Lernmaterialien nach didaktischen Kriterien kritisch beurteilen und für die eigene
Unterrichtsplanung adaptieren können.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
• über die Fähigkeit zum kooperativen Arbeiten und Lernen in vernetzten Lernumgebungen verfügen;
• die Fähigkeit zur Planung und Realisierung von eigenen und für Lerngruppen zu organisierenden
Lernprozessen besitzen;
• über die Fähigkeit zur kritischen Analyse von Fachinhalten sowie pädagogischen und informatik-didaktischen
Theorien verfügen;
• Fähigkeit zum Präsentieren und Erklären informatischer und informatikdidaktischer Sachverhalte besitzen;
• über die Fähigkeit zur Evaluation von (informatischen) Lernprozessen verfügen;
• multimediale Evaluationswerkzeuge zur Evaluation von Lernprozessen anwenden können;
• Fähigkeit zur Planung von Bildungsmaßnahmen im Bereich informatischer Bildung.
3 Inhalte
zu a) SUM 2 Stufenbezogene Unterrichtsmodelle 2
• Entwickeln von umfangreicheren Unterrichtsreihen zum Informatikunterricht in der Sek II incl.
Lernmaterialien;
• Erstellen eines projektbezogenen Konzepts zur Leistungsmessung und Unterrichtsevaluation;
• Überprüfen des Konzepts auf Lehrplankonformität und Bezug zu didaktischen Konzeptionen;
• Analyse des Beitrags der Unterrichtseinheit zum Kompetenzerwerb der Schüler/innen und im Hinblick
auf die Abituranforderungen im Fach Informatik (EPA, Entwickeln von Aufgabenstellungen)
• Entwickeln innovativer Unterrichtskonzepte für den Informatikunterricht in der Sek II
(incl. ‚Informatik unplugged’, alternativer Programmiersprachen u. Ä.).
zu b) ILL Informatik Lernlabor
• Praktische Erprobung eines fachdidaktischen Ansatzes der Informatik (z.B. systemorientierter Ansatz)
anhand eines komplexen Unterrichtsprojekts;
• Realisierung von methodischen Elementen eines didaktischen Ansatzes wie z. B. Dekonstruktion,
Transferlernen und Konstruktion als Methoden des Informatikunterrichts;
• Einsatz von multimedialen Lernumgebungen im Informatikunterricht;
• Blended Learning und E-learning als methodische Alternativen im Informatikunterricht;
• Erprobung schülerzentrierter Lernformen bei der Vermittlung von fundamentalen informatischen
Prinzipien und elementaren Konzepten der Softwaretechnik;
• Entwickeln von Evaluationskonzepten für informatikbezogene Lernprozesse im Unterrichtsprojekt des
Informatik Lernlabors.
4 Lehrformen
Vorlesung mit Übungen in Kleingruppen, Vortrag, Präsentationen, Gruppenarbeit
5 Gruppengröße
Seminar 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
M.Ed. BK, NF BW im B/M.Sc.Studiengang Informatik
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Mündliche Prüfung als Modulabschlussprüfung mit einer Dauer von ca. 45 Minuten
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Leiter(in) des Fachgebiets Didaktik der Informatik
11 Sonstige Informationen
Die Veranstaltungen des Moduls sind anrechnungsfähig für die Profile ‚Medien und Bildung’ und ‚Umgang mit
Heterogenität’