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[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 66.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an haupt-, real- und gesamtschulen
mit dem unterrichtsfach informatik
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit
dem Unterrichtsfach Informatik an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................7
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................8
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Informatik ist ein Beginn zum
Sommersemester und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
(1) Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Informatik umfasst 18 Lei-
stungspunkte (LP), davon 10 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP
fachdidaktische Studien im Rahmen des Praxissemesters.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Informatik sollen
die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Sie verfügen über ein strukturiertes wissenschaftliches Fachwissen
(Verfügungswissen) in grundlegenden ausgewählten Bereichen der
Informatik; sie können darauf zurückgreifen und dieses im Kontext von
Problemlösungen erweitern;
Sie verfügen aufgrund ihres Überblickswissens (Orientierungswissen) über
den Zugang zu ausgewählten, grundlegenden wissenschaftlichen Frage-
stellungen der Informatik;
Sie sind mit wissenschaftlichen Erkenntnis- und Arbeitsmethoden in
zentralen Bereichen der Informatik vertraut und sind in der Lage, diese
Methoden in wichtigen Einsatzbereichen der Informatik anzuwenden sowie
gesellschaftliche Auswirkungen von Informatiksystemen in diesen
Applikationsbereichen zu erfassen und zu bewerten.
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Informatik sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Sie verfügen über ein wissenschaftlich fundiertes und strukturiertes
Fachwissen über fachdidaktische Positionen und Strukturierungsansätze in
der Didaktik der Informatik und können für die Sekundarstufe I relevante
fachwissenschaftliche Inhalte auf ihre Bildungswirksamkeit hin und unter
didaktischen Aspekten analysieren;
Sie kennen und nutzen Ergebnisse fachdidaktischer, lernpsychologischer
und sozialwissenschaftlicher Forschung über das Lernen in der informa-
tischen Bildung insbesondere über Lernprozesse im Informatikunterricht der
-4-
Sekundarstufe I;
Sie verfügen über fachwissenschaftliches und fachdidaktisches Wissen in
Informatik, das es ihnen ermöglicht, gezielte Vermittlungs-, Lern- und
Bildungsprozesse im Informatikunterricht der Sekundarstufe I zu gestalten;
Sie kennen die Grundlagen fach- und anforderungsgerechter Leistungs-
diagnose und Leistungsbeurteilung im Informatikunterricht und können diese
in schulischen Handlungsfeldern praxisbezogen anwenden;
Sie haben fundierte Kenntnisse über Merkmale von Schülerinnen und
Schülern, die den Lernerfolg im Informatikunterricht fördern oder hemmen
können (Diagnose) und wissen, wie daraus unterrichtliche Lernumgebungen
differenziert zu gestalten sind (Förderung);
Sie verfügen über Grundkompetenzen in Organisation und Verfahren der
Evaluation von Informatikunterricht und der Qualitätssicherung, die für die
Teilnahme und gestaltende Mitwirkung bei der Schulentwicklung erforderlich
sind;
Sie sind mit grundlegenden Methoden und Ergebnissen der Gender-
forschung vertraut und können diese für eine didaktisch reflektierte
Koedukation im Informatikunterricht der Sekundarstufe I einsetzen;
Sie verfügen über Kompetenzen zum reflektierten Umgang mit digitalen
Medien und Informations- und Kommunikationstechniken im
Informatikunterricht der Sekundarstufe I sowie in anderen informatischen
Bildungsprozessen.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 10 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
-5-
WP1 Wahlpflichtmodul 8 LP
1. u. 3. Sem.
a) Wahlpflichtveranstaltung 1
b) Wahlpflichtveranstaltung 2
Auswahl von zwei in inhaltlichem Zusammenhang stehenden
Veranstaltungen aus einem der Gebiete ‚Mensch-Maschine-
Wechselwirkungen’ oder ‚Softwaretechnik und Informationssysteme’
P / WP
WP
WP
FDP Fachdidaktische Praxis 4 LP
1. Sem.
a) FDK Fachdidaktische Konzepte
P / WP
P
DKI Didaktische Konzeptionen des Informatikunterrichts 6 LP
3. u. 4. Sem.
a) US1 Unterrichtsgestaltung und Evaluation im IU d. Sek I
b) ILW Informatik Lernwerkstatt
P / WP
P
P
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Informatik umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11
Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real- oder
Gesamtschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Fach Informatik beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standort-
spezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen.
Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen
werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
-6-
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Im Fach Informatik wird für die Teilnahme an Prüfungsleistungen zugelassen, wer
über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus folgende
Voraussetzungen erfüllt:
Mit dem Antrag auf Zulassung gem. § 17 ist zugleich eine vorläufige Meldung zur
ersten Modulabschlussprüfung abzugeben. Diese gilt als endgültig, wenn sie nicht
spätestens 7 Tage vor dem festgesetzten Termin zurückgenommen wird. Der
Prüfungsausschuss und die Prüfenden sind von der Rücknahme in Kenntnis zu
setzen. Die Möglichkeit der Rücknahme gilt entsprechend bei Meldungen zu weiteren
Modulabschlussprüfungen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Informatik werden folgende Prüfungsleistungen, die in die
Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Lei-
stungspunktesystem gewichtet und bewertet:
Modulabschlussprüfungen über Inhalte von Veranstaltungen mit einem Umfang
von 18 Leistungspunkten (LP) aus den Modulen
1. Wahlpflichtmodul (8 LP)
2. Fachdidaktische Praxis (4 LP)
3. Didaktische Konzeptionen des Informatikunterrichts (6 LP)
(2) Eine Modulprüfung wird in Form einer Modulabschlussprüfung als Klausur oder
mündliche Prüfung durchgeführt und bezieht sich auf Inhalte des gesamten
Moduls.
(3) Mündliche Prüfungen dauern in der Regel mindestens 30 Minuten und
höchstens 60 Minuten. Bei Gruppenprüfungen kann die Zeit angemessen
verlängert werden.
(4) Klausurarbeiten dauern in der Regel mindestens 120 und höchstens 240
Minuten.
(5) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/
Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden
bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie die
Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für Nachweise
der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
(6) Die zweite Wiederholung einer Prüfung gemäß §25 Abs. 3 Allgemeine
Bestimmungen in Klausurform wird auf Wunsch der Kandidatin oder des
Kandidaten als mündliche Ersatzprüfung abgehalten. Für die Ersatzprüfung
gelten die Bestimmungen von §19 entsprechend. Die Ersatzprüfung kann nur
-7-
mit den Noten „ausreichend'' (4,0) oder „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet
werden.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Informatik verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP
entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage
ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule
relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Informatik mit
wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse
sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der
Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen
Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. Gemäß §17 Abs.3 müssen
in dem Bereich, auf den sich die Arbeit thematisch bezieht, mindestens die
Hälfte der für den Bereich vorgesehenen Leistungspunkte erbracht sein.
(2) Die Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden,
wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatin
oder des einzelnen Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten,
Seitenzahlen oder anderen, objektiven Kriterien, die eine eindeutige
Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die
Anforderungen nach § 21 Abs. 1 erfüllt.
(3) Wird die Masterarbeit im Fach Informatik nach Abschluss des
Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen,
so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung
der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die
Verteidigung entfallen 3 LP.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Informatik gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach
Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für
die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der
Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
-8-
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Informatik treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Elektrotechnik, Informatik und Mathematik vom 19. September 2011 im Benehmen
mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach
Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom
14. September 2014.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan: Master LA HRGe Informatik
Semester Modul /
Veranstaltung Modul /
Veranstaltung
Σ
LP
1 WP1 FDP FDK18
2 Praxissemester MIU
3 WP1 DKI US1 7
4 DKI ILW 3
Summe: 18
+ ggf. Masterarbeit 18 LP
1 Das Modul FDP dient der Vorbereitung des Praxissemesters und ist eng mit dem universitären Begleitseminar
zum Praxissemester MIU (Methoden des Informatikunterrichts) verzahnt.
Modulbeschreibungen
WP1 Wahlpflichtmodul
Modulnummer
M1 Workload
240 h Credits
8 Studiensemester
1. u. 3. Sem. Häufigkeit des Angebots
SoSe / WiSe Dauer
2 Sem.
1 Lehrveranstaltungen
a) Wahlpflichtveranstaltung 1
b) Wahlpflichtveranstaltung 2
Zu wählen sind zwei in inhaltlichem Zusammenhang stehende
Veranstaltungen aus einem der beiden Gebiete.
Gebiet Mensch-Maschine-Wechselwirkungen
Kontextuelle Informatik
Gestaltung von Webauftritten
Architekturen CSCW
Computer und Behinderte - Zugang zur Informationstechnologie
für Menschen mit speziellen Bedürfnissen
Daten- und Informationsvisualisierung
Digitale Bildverarbeitung
Gestaltung interaktiver Systeme
Konzepte digitaler Medien
Software-Ergonomie
Gebiet Softwaretechnik und Informationssysteme
Grundlagen der Wissensbasierten Systeme
Datenbanken und Informationssysteme 1
Prolog mit Anwendungen
Objektorientierte Programmierung
Kontaktzeit
3 SWS / 45 h
3 SWS / 45 h
Selbststudi
um
75 h
75 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Module des B/M.Sc. Informatik bieten je nach Themenspezifik inhaltliche Vernetzungen zu anderen
Veranstaltungen der Informatik und informatiknahen Lehrveranstaltungen an.
Zu wählen sind die Veranstaltungen aus den Gebieten:
Mensch-Maschine Wechselwirkungen
Softwaretechnik und Informationssysteme
Es werden jeweils themengebietsspezifische fachliche Kompetenzen vermittelt;
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Es werden jeweils themengebietsspezifische Schlüsselkompetenzen vermittelt.
Dazu gehören u.a.:
Kooperations- und Teamfähigkeit durch die Bearbeitung von Aufgaben in Kleingruppen;
Präsentationskompetenz durch die entsprechenden Gestaltungsgrundlagen;
Fähigkeit zur Bewertung moderner IuK-Technologien;
Anschlussfähiges Wissen für die interdisziplinäre Zusammenarbeit;
Fähigkeiten und Kenntnisse über die Verantwortlichkeit von Informatikern erwerben, die bei der
Systemgestaltung über das rein Technische hinausgehen, und diese Fähigkeiten in der Praxis
gestalterisch einsetzen können.
3 Inhalte
Es werden jeweils themengebietsspezifische Inhalte vermittelt, die in den beiden Veranstaltungen eine inhaltliche
Verbindung aufweisen.
4 Lehrformen
Vorlesung mit Übungen in Kleingruppen, Vortrag, Präsentationen, Gruppenarbeit
5 Gruppengröße
In der Regel in einer Vorlesung bis ca. 100 TN und in den Übungen bis ca. 20 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
M.Ed. GyGe, M.Ed. BK
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Mündliche (ca. 45 Min) oder schriftliche (3 Std) Modulabschlussprüfung
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Verantwortliche(r) für das entsprechende Modul des B/M.Sc.-Studiengangs Informatik, dem die gewählten
Veranstaltungen zugeordnet sind und Leiter(in) des Fachgebiets Didaktik der Informatik
11 Sonstige Informationen
Für die Zuordnung von Lehrveranstaltungen des Moduls zum Profilstudium gilt § 40
FDP Fachdidaktische Praxis
Modulnummer
M3 Workload
120 h Credits
4 Studiensemester
1. Sem. Häufigkeit des Angebots
Wintersemester Dauer
1 Sem.
1 Lehrveranstaltungen
a) FDK Fachdidaktische Konzepte (V,Ü)
Kontaktzeit
3 SWS / 45 h
Selbststudi
um
75 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Konzeptionen zur Didaktik der Informatik kennen und ihre Bedeutung für Rahmenlehrpläne, Lernmaterialien
und didaktisch-methodische Planungsentscheidungen zum Informatikunterricht bewerten können;
Zielsetzungen und Methoden der Didaktik der Informatik im Kontext von fachwissenschaftlichen,
erziehungswissenschaftlichen und lerntheoretischen Fragestellungen kennen und auf unterrichtliche
Lernszenarien anwenden können;
Organisationskonzepte informatischer Bildung kennen, sie gegeneinander abgrenzen und ihren Beitrag zur
informatischen Bildung einschätzen können;
Informatikunterricht auf der Grundlage von theoretisch fundierter didaktisch-methodischer Planung in die
Praxis umsetzen können;
fachwissenschaftliche Methoden und Inhalte der Informatik für den Informatikunterricht didaktisch aufbereiten
und in die Unterrichtsplanung einbinden können;
Informatiklehrpläne, informatische Bildungsstandards und Zielvorgaben (EPA) kennen, bewerten und für die
Unterrichtsplanung reflektiert nutzen können;
Konzepte der Leistungsbewertung und der Evaluation von Informatikunterricht kennen und dabei Verfahren
der Unterrichtsevaluation auch im Hinblick auf die eigene Unterrichtspraxis anwenden können;
mediengestützte Werkzeuge zur Evaluation von Lernprozessen und Lerndiagnostik einsetzen können;
relevante Elemente eines Lerndesigns für informatische Lernprozesse kennen und anwenden können;
multimediale Lern- und Software-Entwicklungsumgebungen im Informatikunterricht methodisch sinnvoll
nutzen können;
Komplexere Unterrichtskonzepte, wie Dekonstruktion, Projektunterricht und Blended Learning kennen und
im Informatikunterricht praktisch umsetzen können;
Probleme der Heterogenität von Lerngruppen im Informatikunterricht kennen und Strategien zu ihrer
Überwindung planerisch umsetzen können.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
über die Fähigkeit zum kooperativen Arbeiten und Lernen in vernetzten Lernumgebungen verfügen;
die Kompetenz zum wissenschaftlichen Umgang mit Texten und Dokumenten zwecks Erstellung eigener
Dokumente besitzen;
die Fähigkeit zur Planung und Realisierung von eigenen und für Lerngruppen zu organisierenden
Lernprozessen besitzen;
über die Fähigkeit zur kritischen Analyse von Fachinhalten sowie pädagogischen und didaktischen Theorien
verfügen;
Fähigkeit zur Reflexion eigener Lernerfahrungen besitzen;
Fähigkeit zum Präsentieren und Erklären informatischer und informatikdidaktischer Sachverhalte besitzen;
über die Fähigkeit zur Evaluation von (informatischen) Lernprozessen verfügen;
multimediale Evaluationswerkzeuge zur Evaluation von Lernprozessen anwenden können.
3 Inhalte
zu a) FDK Fachdidaktische Konzepte
Didaktische Konzeptionen
- Hardwareorientierter Ansatz
- Algorithmenorientierter Ansatz
- Anwendungsbezogener / Benutzerorientierter Ansatz
- Konzept der fundamentalen Ideen
- Informationswissenschaftlicher Ansatz u.a.
Systemorientierte Didaktik der Informatik
- Theoretische Grundlagen des Systemorientierten Ansatzes
- Methoden des Informatikunterrichts
- Modellierungstechniken im Informatikunterricht
- Unterrichtliche Phasenmodelle
- Dekonstruktion in der Praxis des Informatikunterrichts
Richtlinien / Rahmenlehrpläne
- Internationale Diskussion u.a. UNESCO / IFIP; ACM Curriculum
- Informatik Lehrplan NRW (incl. Vorgaben zum Abitur)
- EPA Informatik
- Lehrpläne anderer Bundesländer
- Einfluss von Lehrplänen auf Unterrichtsmaterialien (Schulbücher, Software u.a.)
Umgang mit Heterogenität
- Informatik Anfangsunterricht
- Geschlechtsspezifische Zugangsweisen
- Kreativität im Informatikunterricht
4 Lehrformen
Vorlesung mit Übungen in Kleingruppen, Vortrag, Präsentationen, Gruppenarbeit
5 Gruppengröße
Seminar 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
M.Ed. GyGe, M.Ed. BK, NF BW im B/M.Sc.-Studiengangs Informatik
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Mündliche Prüfung als Modulabschlussprüfung mit einer Dauer von ca. 30 Minuten
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Leiter(in) des Fachgebiets Didaktik der Informatik
11 Sonstige Informationen
Die Veranstaltungen des Moduls sind anrechnungsfähig für die Profile ‚Medien und Bildung’ und ‚Umgang mit
Heterogenität’
DKI Didaktische Konzeptionen des Informatikunterrichts
Modulnummer
M4 Workload
180 h Credits
6 Studiensemester
3. u. 4.Sem. Häufigkeit des Angebots
Wintersemester Dauer
2 Sem.
1 Lehrveranstaltungen
a) US1 Unterrichtsgestaltung und Evaluation
im Informatikunterricht der Sek I (S)
b) ILW Informatik Lernwerkstatt (S)
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudi
um
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Komplexere Unterrichtskonzepte wie Informatik Lernwerkstatt, Dekonstruktion und Projektunterricht kennen
und für den Informatikunterricht in der Sek I planerisch umsetzen können;
Projektbezogene (multimediale) Lernmaterialien erstellen und ihre Funktion für Lernprozesse kritisch
bewerten können;
Zielsetzungen und Methoden verschiedener Konzeptionen der Didaktik der Informatik im Kontext von
fachwissenschaftlichen, erziehungswissenschaftlichen und lerntheoretischen Fragestellungen kennen und bei
der Planung unterrichtlicher Lernszenarien anwenden können;
fachwissenschaftliche Methoden und Inhalte der Informatik für den Informatikunterricht didaktisch aufbereiten
und in die Unterrichtsplanung einbinden können;
Informatiklehrpläne, informatische Bildungsstandards und Zielvorgaben (EPA) kennen, bewerten und für die
Unterrichtsplanung reflektiert nutzen können;
Unterrichtsprojektbezogene Leistungstest erstellen und hinsichtlich der zu bewertenden
Kompetenzdimensionen kritisch bewerten können;
multimediale Lern- und Software-Entwicklungsumgebungen im Informatikunterricht methodisch sinnvoll
nutzen und weiterentwickeln können;
Informatikbezogene Lernmaterialien nach didaktischen Kriterien kritisch beurteilen und für die eigene
Unterrichtsplanung adaptieren können.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
über die Fähigkeit zum kooperativen Arbeiten und Lernen in vernetzten Lernumgebungen verfügen;
die Fähigkeit zur Planung und Realisierung von eigenen und für Lerngruppen zu organisierenden
Lernprozessen besitzen;
über die Fähigkeit zur kritischen Analyse von Fachinhalten sowie pädagogischen und informatik-didaktischen
Theorien verfügen;
Fähigkeit zum Präsentieren und Erklären informatischer und informatikdidaktischer Sachverhalte besitzen;
über die Fähigkeit zur Evaluation von (informatischen) Lernprozessen verfügen;
multimediale Evaluationswerkzeugen zur Evaluation von Lernprozessen anwenden können;
Fähigkeit zur Planung von Bildungsmaßnahmen im Bereich informatischer Bildung.
3 Inhalte
zu a) Unterrichtsgestaltung und Evaluation im Informatikunterricht der Sek I;
Entwickeln von umfangreicheren Unterrichtsreihen zum Informatikunterricht in der Sek I incl.
Lernmaterialien;
Erstellen eines projektbezogenen Konzepts zur Leistungsmessung und Unterrichtsevaluation;
Überprüfen des Konzepts auf Lehrplankonformität in Bezug zu didaktischen Konzeptionen;
Analyse des Beitrags der Unterrichtseinheit zum informatischen und medienbezogenen
Kompetenzerwerb der Schüler/innen;
- Entwickeln innovativer Unterrichtskonzepte für den IU in der Sek I
(incl. ‚Informatik unplugged’, visueller Programmieransätze (z. B. Scratch, Alice..).
zu b) ILW Informatik Lernwerkstatt
Praktische Erprobung von elementaren Konzepten eines fachdidaktischen Ansatzes der Informatik (z.B.
systemorientierter Ansatz) anhand eines Unterrichtsprojekts;
Realisierung von methodischen Elementen eines didaktischen Ansatzes wie z. B. Dekonstruktion,
Transferlernen und Konstruktion als Methoden des Informatikunterrichts;
Einsatz von multimedialen Lernumgebungen im Informatikunterricht der Sek I;
Blended Learning und E-learning als methodische Alternativen im Informatikunterricht
Erprobung schülerzentrierter Lernformen bei der Vermittlung von fundamentalen informatischen
Prinzipien und elementaren Konzepten der Softwaretechnik;
Entwickeln von Evaluationskonzepten für informatikbezogene Lernprozesse im Unterrichtsprojekt der
Informatik Lernwerkstatt.
4 Lehrformen
Vorlesung mit Übungen in Kleingruppen, Vortrag, Präsentationen, Gruppenarbeit
5 Gruppengröße
Seminar 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
NF BW im B/M.Sc.-Studiengang Informatik
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Mündliche Prüfung als Modulabschlussprüfung mit einer Dauer von ca. 45 Minuten
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Leiter(in) des Fachgebiets Didaktik der Informatik
11 Sonstige Informationen
Die Veranstaltungen des Moduls sind anrechnungsfähig für die Profile ‚Medien und Bildung’ und ‚Umgang mit
Heterogenität’