amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 55.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang lehramt an
haupt-, real- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach
hauswirtschaft (konsum, ernährung, gesundheit)
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen für den Masterstudiengang Lehramt an
Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach
Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit)
an der Universität Paderborn vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die
Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.
Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
3. Dezember 2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende
Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................6
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit ........................................................................................7
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................7
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es
keine weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Studienbeginn ist das Wintersemester oder das Sommersemester. Der
Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung,
Gesundheit) umfasst 18 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien,
sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Rahmen des Praxissemesters.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Hauswirtschaft
(Konsum, Ernährung, Gesundheit) sollen die Studierenden folgende Kompe-
tenzen erwerben:
vertiefte Kenntnis und Reflexion von ernährungs- und haushaltswissen-
schaftlichen Sachverhalten und von deren Auswirkungen auf das
Individuum, den Sozialverband und die Gesellschaft,
die Fähigkeit, Beziehungen und Zusammenhänge zwischen den
gesellschaftswissenschaftlichen, kulturwissenschaftlichen und naturwissen-
schaftlichen Teilbereichen der Ernährungs- und Haushaltswissenschaft her-
zustellen und zu beurteilen,
die Fähigkeit, in ausgewählten Fachperspektiven ein fundiertes Fachwissen
zu rezipieren, zu reflektieren und zu bewerten.
fundierte Fähigkeiten, sich fachlich aus verschiedenen Fachperspektiven in
(neue) Themenfelder des Faches Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Ge-
sundheit) einzuarbeiten.
ein Verständnis der Theorien und Methoden aus den wissenschaftlichen
Teilbereichen der Ernährungs- und Haushaltswissenschaft sowie die Fähig-
keit, diese in fachlichen Zusammenhängen anzuwenden.
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Hauswirtschaft (Kon-
sum, Ernährung, Gesundheit) sollen die Studierenden folgende Kompetenzen
erwerben:
die Fähigkeit, haushaltsbezogenen Unterricht auf der Basis theoretischer
Konzepte zu planen, zu erproben und zu evaluieren,
-4-
die Fähigkeit, Inhalte für eine Lerngruppe im haushaltsbezogenen Unterricht
auszuwählen, curricular anzuordnen und ihre Angemessenheit im Hinblick
auf die kognitiven, psychomotorischen und affektiven Voraussetzungen zu
beurteilen,
die Fähigkeit, Unterrichtsmethoden und -medien für eine Lerngruppe im
haushaltsbezogenen Unterricht theoriegeleitet auszuwählen, selbst zu ge-
stalten und ihre Angemessenheit im Hinblick auf ihre spezifischen Einsatz-
bedingungen und Wirkungen im Lehr-Lernprozess zu erproben und zu be-
urteilen,
die Fähigkeit, Unterrichtsqualität anhand von Standards der Ernährungs-
und Verbraucherbildung zu überprüfen und zu bewerten,
die Fähigkeit, Lernschwierigkeiten sowie die affektiven und kognitiven
Wirkungen von (selbst durchgeführten) Unterrichtssequenzen zu diagnosti-
zieren, die Kenntnis und Beurteilung von Methoden und Instrumenten der
Evaluation und Kompetenzdiagnostik im haushaltsbezogenen Unterricht,
die Fähigkeit, fachliche und fachübergreifende Themen zu kommunizieren
und Kommunikationsprozesse zwischen Fachwissenschaft, Fachdidaktik
und Öffentlichkeit zu analysieren,
die Fähigkeit, Kriterien für die Evaluation von haushaltsbezogenem Unter-
richt zu entwickeln und entsprechende Methoden und Instrumente zur Eva-
luation von haushaltsbezogenem Unterricht anzuwenden.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische Stu-
dien, ist modularisiert und umfasst 3 Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
-5-
1 Didaktik des auf den Haushalt bezogenen Unterrichts 6 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load (h)
1. – 2. Sem.
Planung und Gestaltung von haushaltsbezogenem
Unterricht
Diagnose und Leistungsmessung im haushaltsbe-
zogenen Unterricht
P
P
90
90
2 Individuelle und gesellschaftliche Konzepte des Ernährungshandelns 6 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load (h)
1. + 3. Sem. Ernährung und Gesundheit im Kindes- und Ju-
gendalter
Volks- und Welternährung
oder
Ernährungsmedizin
P
1x WP
90
1 x 90
3 Urteilen und Forschen in der Ernährungs- und Verbraucherbildung 6 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load (h)
3. – 4. Sem. Fachdidaktisches Urteilen und Forschen: Projekt-
seminar zur Ernährungs- und Verbraucherbildung
Ausgewählte Theorie- und Forschungsansätze in
der Ernährungs- und Verbraucherbildung
oder
Weiterentwicklung des Unterrichtsfaches in fachli-
cher, didaktischer und methodischer Hinsicht
P
1 x WP
90
1 x 90
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Ge-
sundheit) umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxis-
semester an einer Haupt-, Real- oder Gesamtschule. Näheres wird in einer geson-
derten Ordnung geregelt.
-6-
§ 40
Profilbildung
Das Fach Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) beteiligt sich am Lehr-
veranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen
gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den
semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die
Angebote aller Fächer geben.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teil-
nahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Hauswirtschaft (Konsum, Ernäh-
rung, Gesundheit) sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) werden
folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung
eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und
bewertet:
Modulabschlussprüfung zu „Individuelle und gesellschaftliche Konzepte des
Ernährungshandelns“ (Klausur im Umfang von 120 Minuten)
Modulabschlussprüfung zu „Didaktik des auf den Haushalt bezogenen
Unterrichts“ (mündliche Prüfung im Umfang von ca. 30 Minuten)
Modulabschlussprüfung zu „Urteilen und Forschen in der Ernährungs- und
Verbraucherbildung“ (schriftliche Ausarbeitung / Hausarbeit im Umfang von
ca. 20 Seiten)
(2) Darüber hinaus sind Nachweise der aktiven und qualifizierten Teilnahme
entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung im Anhang zu
erbringen. Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/
oder Dauer/ Umfang von Leistungen enthalten sind, wird von den jeweiligen
Lehrenden bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie
die Leistung konkret zu erbringen ist.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Hauswirtschaft verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP
-7-
entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage
ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes
Thema bzw. Problem aus dem Fach Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung,
Gesundheit) mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und
die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in
der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen
Umfang von etwa 60 – 80 Seiten nicht überschreiten.
(2) Wird die Masterarbeit gemäß § 21 Allgemeine Bestimmungen im Fach
Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) angefertigt, so wird sie in der
Regel in deutscher Sprache abgefasst.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) gebildet. Alle Modulnoten des Fa-
ches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein.
Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben
wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen
entsprechend.
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudien-
gang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach
Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) treten am 01. Oktober 2014
in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffent-
licht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwis-
senschaften vom 12. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrer-
bildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit
durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan
Sem. LP Fachwissenschaft Fachdidaktik
1. 9 Individuelle und gesell-
schaftliche Konzepte des
Ernährungshandelns (6 LP)
Ernährung und Gesundheit im
Kindes- und Jugendalter (2 SWS, 3
LP)
Didaktik des auf den Haushalt
bezogenen Unterrichts (6 LP)
Planung und Gestaltung von
haushaltsbezogenem Unterricht (2
SWS, 3 LP)
Diagnose und Leistungsmessung
im haushaltsbezogenen Unterricht
(2 SWS, 3 LP)
2. Praxissemester
3. 6 Volks- und Welternährung
oder
Ernährungsmedizin
(2 SWS, 3 LP)
Urteilen und Forschen in der
Ernährungs- und Verbrau-
cherbildung ( 6 LP)
Fachdidaktisches Urteilen und
Forschen: Projektseminar zur
Ernährungs- und Verbraucher-
bildung (2 SWS, 3 LP)
4. 3 Ausgewählte Theorie- und Forschungsansätze in der Ernährungs- und
Verbraucherbildung
oder
Weiterentwicklung des Unterrichtsfaches in fachlicher, didaktischer und
methodischer Hinsicht (2 SWS, 3 LP)
18 9 LP 9 LP (+3 LP Praxissemester)
Modulbeschreibungen
Didaktik des auf den Haushalt bezogenen Unterrichts
Modulnummer
1
Workload
180 h
Credits
6
Studiense-
mester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester
Dauer
1. Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Planung und Gestaltung von haushaltsbezogenem
Unterricht
b) Diagnose und Leistungsmessung im haushalts-
bezogenen Unterricht
Kontaktzeit
30 h
30 h
Selbststudium
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden erwerben:
die Fähigkeit, das Modell der didaktischen Rekonstruktion zur Planung, Analyse und Bewertung von
haushaltsbezogenem Unterricht anzuwenden und auf seiner Grundlage eigene Unterrichtserfahrungen zu
reflektieren,
die Fähigkeit, Inhalte für eine Lerngruppe im haushaltsbezogenen Unterricht auszuwählen, zu ele-
mentarisieren, curricular anzuordnen und ihre Angemessenheit im Hinblick auf die affektiven, kognitiven und
psychomotorischen Voraussetzungen (Schülervorverständnis) zu erproben, zu beurteilen und zu evaluieren.
die Fähigkeit, Unterrichtsmethoden für eine Lerngruppe im haushaltsbezogenen Unterricht auszuwählen und
ihre Angemessenheit im Hinblick auf die affektiven, kognitiven und psychomotorischen Voraussetzungen zu
beurteilen,
die Fähigkeit, geeignete Medien auszuwählen bzw. zu erstellen und hinsichtlich ihrer spezifischen
Einsatzbedingungen und Wirkungen im Lehr-Lernprozess zu beurteilen
die Fähigkeit, exemplarisch Lernumgebungen zu gestalten, an den Vorstellungen der Schülerinnen und
Schüler sowie konkreten Alltagserfahrungen anzuknüpfen, die Bedeutung eines Sachverhalts für das
Verständnis der Erfahrungswelt der Lernenden aufzuzeigen, für die Lernenden den Zuwachs von Kompetenz
erfahrbar zu machen,
die Fähigkeit, einen Unterrichtsablauf unter didaktischen Gesichtspunkten zu beschreiben, zu reflektieren
und zu evaluieren,
Kenntnisse zur Beurteilung von Unterrichtsqualität, zur Festlegung und Überprüfung von Standards der
haushaltsbezogenen Bildung,
einen Überblick über Ergebnisse und Methoden von Forschung über haushaltsbezogenen Unterricht,
die Fähigkeit, Lernschwierigkeiten sowie die affektiven, kognitiven und psychomotorischen Wirkungen von
(selbst durchgeführten) Unterrichtssequenzen zu diagnostizieren,
Kenntnisse über Methoden und Instrumente der Evaluation und Kompetenzdiagnostik im haus-
haltsbezogenen Unterricht,
die Fähigkeit, Kriterien für die Evaluation von gegebenem haushaltsbezogenem Unterricht zu entwickeln.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierenden erwerben:
die Fähigkeit zur Reflexion eigener Erfahrungen,
Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Kooperationsbereitschaft,
die Fähigkeit zur Präsentation,
die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten.
3 Inhalte
Modell der didaktischen Rekonstruktion (Sachanalyse, Didaktische Analyse, Schülervorstellungen,
Lernschwierigkeiten, Unterrichtsentwicklung, Wirkungs-Evaluation)
Methoden und Medien des haushaltsbezogenen Unterrichts (u. a. Projekt, Fallmethode, biographisches
Lernen, Dienstleistungs- und Warentests, Erkundung)
Unterrichtsrelevante Methoden und Ergebnisse fachdidaktischer Forschung
Unterrichtsqualität im haushaltsbezogenen Unterricht
Leistungsbewertung und Diagnose im haushaltsbezogenem Unterricht
Planung und videogestützte Analyse eigenen Unterrichts
4 Lehrformen
Insbesondere seminaristischer Unterricht, Projektarbeiten, Gruppenarbeiten, Planspiel
5 Gruppengröße
Seminare 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Keine
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Mündliche Prüfung im Umfang von ca. 30 Minuten als Modulabschlussprüfung
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Kirsten Schlegel-Matthies, Regine Bigga, Silvia Leutnant
Individuelle und gesellschaftliche Konzepte des Ernährungshandelns
Modulnummer
2
Workload
180 h
Credits
6
Studiense-
mester
1. + 3. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Ernährung und Gesundheit im Kindes- und Jugendalter
b) Volks- und Welternährung
oder
c) Ernährungsmedizin
Kontaktzeit
30 h
1x 30 h
Selbststudium
60 h
1x 60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden erwerben:
die Fähigkeit, gruppenspezifische Ernährungsbedarfe und -probleme zu identifizieren, darzustellen und zu
reflektieren,
die Fähigkeit, Zusammenhänge zwischen Ernährungs- bzw. Lebensstilfaktoren und Gesundheit zu erkennen
und Problemlösungsstrategien zu entwickeln,
die Fähigkeit, die Folgen ernährungsmitbedingter Erkrankungen auf persönlicher, sozialer und
gesellschaftlicher Ebene zu erkennen und zu bewerten,
die Fähigkeit, Handlungsalternativen, Diäten, Medienberichte und Gesundheitsprodukte zu bewerten,
die Fähigkeit, den Wandel der Lebens- und Versorgungsbedingungen in Entwicklungs- und Industrieländern
hinsichtlich der Ernährung am Beispiel zu analysieren, zu reflektieren und bei Bewertungen zu
berücksichtigen,
die Fähigkeit, die weltweite Verflechtung und Vernetzung im Ernährungs- und Gesundheitsbereich zu
charakterisieren und zu reflektieren,
kulturwissenschaftliche und naturwissenschaftliche Ansätze zusammenzuführen und für Ernäh-
rungsbildungsprozesse produktiv anzuwenden,
die Fähigkeit, in Gruppen aufgaben- und projektbezogen zu arbeiten und zu lernen,
die Fähigkeit, aktuelle Forschungsergebnisse zu erschließen.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierenden erwerben:
die Fähigkeit zur Reflexion eigener Erfahrungen,
Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Kooperationsbereitschaft,
die Fähigkeit zur Präsentation,
die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten.
3 Inhalte
a) Konzepte ausgewogener Ernährung, Kinderlebensmittel, Einflüsse auf das Ernährungs- und
Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen, aktuelle Untersuchungen zum Ernährungs- und
Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen, Ernährungssozialisation, Sozialisation und
Gesundheit, Werbung für „Kinderlebensmittel“, Essen in verschiedenen Settings.
b) Entwicklung der Weltbevölkerung; spezielle Probleme der Produktion von Nahrungsmitteln pflanzlichen
und tierischen Ursprungs; Trinkwasser; Vergleich von Ernährungs- und Gesundheitsproblemen in
Entwicklungs- und Industrieländern (Adipositas und Essstörungen – Hunger und Unterernährung;
chronische Stoffwechselstörungen – Infektionskrankheiten); Grüne Revolution; Gentechnik.
c) Ursachen, Pathogenese und Prävention ernährungsmitbedingter Erkrankungen: Adipositas, Diabetes
mellitus, Gicht, Hyperlipidämien, Herzkreislauferkrankungen und Hypertonie, Osteoporose,
Krebserkrankungen; Lebensmittelallergien und -intoleranzen; Molekularbiologie und Ernährung.
4 Lehrformen
Insbesondere Vorlesungen, seminaristischer Unterricht, Projektarbeiten, Gruppenarbeiten
5 Gruppengröße
Seminar 25 TN; Vorlesung 100 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Keine
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen:
Klausur im Umfang von 120 Minuten als Modulabschlussprüfung
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulabschlussklausur
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r:
Prof. Dr. Helmut Heseker, Dr. Almut Schmid
Urteilen und Forschen in der Ernährungs- und Verbraucherbildung
Modulnummer
3
Workload
180 h
Credits
6
Studiense-
mester
3. – 4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Fachdidaktisches Urteilen und Forschen: Projektseminar
zur Ernährungs- und Verbraucherbildung
b) Ausgewählte Theorie- und Forschungsansätze in der
Ernährungs- und Verbraucherbildung
oder
c) Weiterentwicklung des Unterrichtsfaches in fachlicher,
didaktischer und methodischer Hinsicht
Kontaktzeit
30 h
1x 30 h
Selbststudium
60 h
1x 60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden vertiefen und erweitern:
die Fähigkeit, aktuelle Fragestellungen der Fachdidaktik und der Fachwissenschaft im Kontext der
Ernährungs- und Verbraucherbildung zu erkennen, zu erschließen und diese in Lernsequenzen umzusetzen,
die Fähigkeit, Unterrichtsmethoden und Medien für eine Lerngruppe im haushaltsbezogenen Unterricht
theoriegeleitet auszuwählen, selbst zu gestalten und ihre Angemessenheit im Hinblick auf ihre spezifischen
Einsatzbedingungen und Wirkungen im Lehr-Lernprozess zu erproben und zu beurteilen,
die Fähigkeit zur Beurteilung von Unterrichtsqualität, zur Festlegung und Überprüfung von Standards der
haushaltsbezogenen Bildung,
die Fähigkeit, Kriterien für die Evaluation von gegebenem haushaltsbezogenem Unterricht zu entwickeln und
entsprechende Methoden und Instrumente zur Evaluation von haushaltsbezogenem Unterricht zu beurteilen
und weiter zu entwickeln,
die Fähigkeit, fachliche und fachübergreifende Themen zu kommunizieren und Kommunikationsprozesse
zwischen Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Öffentlichkeit zu analysieren.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierenden erwerben:
die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Können, ihr Wissen auf
unterschiedlichen Gebieten einzusetzen,
die Fähigkeit, Entscheidungen im Bewusstsein der Folgen zu treffen,
die Fähigkeit zur Reflexion eigener Erfahrungen,
Teamfähigkeit und Kommunikationskompetenz,
Sozialkompetenz.
3 Inhalte
a) Jeweils aktuelle Entwicklungen der Fachdidaktik oder Fachwissenschaft, offene oder durch das
Praxissemester neu aufkommende Forschungsfragen für Fachwissenschaft und Fachdidaktik (z.B. Umgang
mit Heterogenität im haushaltsbezogenen Unterricht, Neue Medien)
b) Ausgewählte Theorie- und Forschungsansätze aus dem Bereich der Sozioökonomie, der Verbraucherbildung
(z. B.: Bildung für nachhaltige Entwicklung, Lebensführung und Verantwortung, Menschenwürde,
Menschenrechte und ethische Fragen der Lebensführung)
c) Diskussion aktueller Konzepte, Modelle und Theorien aus Fachwissenschaft und Fachdidaktik ,
Auseinandersetzung und Weiterentwicklung in Projektgruppen
4 Lehrformen
Insbesondere seminaristischer Unterricht, Projektarbeiten, Gruppenarbeiten, Fallbeispiele, kleinere
Forschungsvorhaben
5 Gruppengröße
Seminar 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Keine
7 Teilnahmevoraussetzungen
Erwartet wird die Kenntnis der Inhalte des Moduls 1 und das Praxissemester
8 Prüfungsformen
Schriftliche Ausarbeitung / Hausarbeit im Umfang von ca. 30 Seiten in zeitlichem Zusammenhang mit der
Veranstaltung „Ausgewählte Theorie- und Forschungsansätze in der Ernährungs- und Verbraucherbildung“ oder
„Weiterentwicklung des Unterrichtsfaches in fachlicher, didaktischer und methodischer Hinsicht“ als
Modulabschlussprüfung
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme (Präsentation zu einem
Forschungsvorhaben) in der Veranstaltung „Fachdidaktisches Urteilen und Forschen: Projektseminar zur
Ernährungs- und Verbraucherbildung“
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Kirsten Schlegel-Matthies, Regine Bigga, Silvia Leutnant