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[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 50.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an haupt-, real- und gesamtschulen
mit dem unterrichtsfach textilgestaltung
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
mit dem Unterrichtsfach Textilgestaltung an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................5
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................5
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................6
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................7
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Textilgestaltung ist ein Beginn zum
Sommersemester und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Textilgestaltung umfasst 18 Leistungs-
punkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fach-
didaktische Studien im Rahmen des Praxissemesters.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den kulturwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Textilgestaltung
sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
basierend auf solidem und strukturiertem Fachwissen (Verfügungswissen)
und Überblickswissen, sowie der Vertrautheit mit den Erkenntnis- und
Arbeitsmethoden des Faches Textilgestaltung, erwerben die Studierenden
die Fähigkeit, an eigenständigen themenorientierten Fragestellungen aus
dem Bezugsfeld Mode Textil, Design zu forschen.
Die Studierenden sind in der Lage, diese wissenschaftsorientierten
Methoden und Forschungsformen in zentralen Bereichen ihres Unterrichts-
faches Textilgestaltung anzuwenden.
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Textilgestaltung sollen
die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Zielvorstellungen für den Unterricht des Faches Textilgestaltung analytisch
erfassen und selbst formulieren, begründen und bewerten sowie ent-
sprechende Lernerfolgskontrollen entwerfen und Schule, pädagogische
Tätigkeiten und den Lehrerberuf in größeren historischen und gesell-
schaftlichen Zusammenhängen reflektieren,
fachspezifische Lernschwierigkeiten und Diagnoseverfahren, Förderungs-
möglichkeiten und Formen der Leistungsbeurteilung erläutern, eigene
Entwürfe dazu erstellen, einschätzen und bewerten,
Vorgehensweisen für pädagogisches Handeln in Unterricht und Schule
– einschließlich der Nutzung geeigneter Medien sowie der mit ihnen
verbundenen Informations- und Kommunikationstechnologien – analytisch
-4-
erfassen und unter Beachtung möglicher Alternativen selbst entwerfen und
erproben.
(3) In den gestaltungspraktischen Studien des Unterrichtsfaches Textilgestaltung
sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
auf der Basis vielfältiger gestaltungspraktischer Strategien sich selbstständig
in komplexe Themenbereiche des Faches Textilgestaltung einarbeiten und
eine eigenständige Präsentation einer Gestaltungsarbeit entwickeln.
gestaltungspraktische Methoden und Forschungsformen in zentralen Berei-
chen ihres Unterrichtsfaches Textilgestaltung anwenden.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
1 Textil im Kontext 9 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
1. Sem. a) Kulturwissenschaftliches, themenbezogenes
Forschungsprojekt
b) Planung und Vorbereitung von
praxisbezogenem Fachunterricht
P
WP
180 h
90 h
2 Fachdidaktisches Modul (Lernen, Lehren und Forschen) 6 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
3. Sem.
Analyse und Evaluation von Lehr- und
Lernprozessen im schulformbezogenen
Fachunterricht
P
180 h
3 Gestaltungspraktisches Modul 3 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
4. Sem. Gestaltungspraktisches Projekt P
90 h
-5-
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium des Lehramts an Haupt-, Real- und Gesamtschulen umfasst
gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer
Haupt-, Real- oder Gesamtschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung
geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Fach Textilgestaltung beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den
standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine
Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten
entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Textilgestaltung sind den
Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Textilgestaltung werden folgende Prüfungsleistungen, die in
die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Lei-
stungspunktesystem gewichtet und bewertet:
Fachpraktische Prüfung im Gestaltungspraktischen Modul:
Vestimentäre und designorientierte Praxisarbeiten (ca. 1-2 Objekte), werden
mit Hilfe des für Schule unabdingbaren Kompetenzerwerbs des „Kuratierens
und Präsentierens“ öffentlich präsentiert, in einer abschließenden
mündlichen Prüfung (ca. 10 Minuten) geprüft sowie in einer begleitenden
Arbeitsmappe unter gestaltungstheoretischen Aspekten reflektiert (10.000
Zeichen) und bewertet.
-6-
Module Prüfungsleistung Prüfungsform
Textil im Kontext
Modul
Modulabschlussprüfung Mündliche Prüfung
(ca. 30 Minuten)
Fachdidaktisches
Modul
(Lernen, Lehren,
Forschen
Modulabschlussprüfung Portfolio
(ca. 40.000 Zeichen)
Gestaltungspraktisches
Modul Modulabschlussprüfung Fachpraktische Prüfung
(Projektpräsentation und
mündl. Prüfung
ca. 10 min)
(2) Das Modul ist abgeschlossen, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden
wurde sowie an den Veranstaltungen des Moduls teilgenommen und die dort
vorgesehenen Nachweise der aktiven und qualifizierte Teilnahme erbracht
wurden.
(3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder
Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen
Lehrenden bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie
die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für die
Nachweise der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Textilgestaltung verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP
entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage
ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule
relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Textilgestaltung mit
wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse
sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der
Gestaltungspraxis, der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst
werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
Das Fach Textilgestaltung umfasst fachwissenschaftliche, fachdidaktische und
gestaltungstheoretische Methoden. Aufgrund der spezifischen Theorie-Praxis-
Relation im Fach Textilgestaltung kann die Masterarbeit auch einen
gestaltungstheoretischen Schwerpunkt haben, sofern nicht die Bachelorarbeit
bereits einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist. Wahlweise kann die
Masterarbeit daher in einer der drei Wissenschaftsmethoden angefertigt
werden. Wird die Masterarbeit im Bereich der gestaltungstheoretischen
Methoden gewählt, so ist ein Gestaltungsprojekt zu leisten, das in einer
gestaltungstheoretischen Reflexion im Umfang von 30-40 Seiten erörtert wird.
(2) Wird die Masterarbeit im Fach Textilgestaltung nach Abschluss des
Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen,
-7-
so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung
der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die
Verteidigung entfallen 3 LP.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Textilgestaltung gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach
Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für
die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der
Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Textilgestaltung treten am 1. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss
für Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Recht-
mäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work
load(h) LP
(gesamt)
1. Sem. Kulturwissenschaftliches,
themenbezogenes
Forschungsprojekt
Planung und Vorbereitung von
praxisbezogenem Fachunterricht
P
WP
180
90
9
2. Sem. Praxissemester
3. Sem.
Analyse und Evaluation von Lehr-
und Lernprozessen im
schulformbezogenem
Fachunterricht
P 180
6
4. Sem. Gestaltungspraktisches Projekt P 90 3
Modulbeschreibungen
Modul: Textil im Kontext
Modulnummer
1 Workload
270 h
Credits
9
Studien-
semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Kulturwissenschaftliches, themenbezogenes
Forschungsprojekt
b) Planung und Vorbereitung von praxisbezogenem
Fachunterricht
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS/ 30 h
Selbststudium
150 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen
Basierend auf solidem und strukturiertem Fachwissen (Verfügungswissen) und Überblickswissen, sowie
der Vertrautheit mit den Erkenntnis- und Arbeitsmethoden des Faches Textilgestaltung, forschen die
Studierenden an einer eigenständigen themenorientierten Fragestellung aus dem Bezugsfeld der Textilien
(Mode, Design, Kleiden, Wohnen, Heterogenität…). Dabei werden die gesellschaftlichen
Voraussetzungen von Verschiedenheiten in Schule und Unterricht sowie ihre Bedeutung für
pädagogisches Handeln reflektiert. Dieses Reflexionswissen fließt in die pädagogische Professionalität
mit ein.
Die Studierenden sind in der Lage, die wissenschaftsorientierten Methoden und Forschungsformen in
zentralen Bereichen ihres Unterrichtsfaches Textilgestaltung anzuwenden.
Die Studierenden entwerfen praxisbezogenen Fachunterricht auf dem Hintergrund fachdidaktischer
Modelle, die kulturwissenschaftliche, alltagsästhetische sowie gestaltungspraktische Zugänge verbinden.
Komplexes Handlungswissen und selbstreflexive Fähigkeiten bezüglich der eigenen Vorurteilsstrukturen
und Denkgewohnheiten sind hierbei grundlegende Kompetenzen, um Lernumgebungen zu gestalten, in
denen alle Beteiligten wertgeschätzt werden und ihrer Verschiedenheit Rechnung getragen wird.
Studium der Vorgehensweisen für pädagogisches Handeln im Fachunterricht – einschließlich der Nutzung
geeigneter Medien sowie der mit ihnen verbundenen Informations- und Kommunikationstechnologien –
unter Beachtung möglicher Alternativen.
Schlüsselkompetenzen
Selbstkompetenz
Kommunikations-, Planungs-, Handlungskompetenz
Methoden- und Medienkompetenz
3 Inhalte
Das Modul umfasst kulturwissenschaftliche Inhalte und Forschungsfragen des Faches Textilgestaltung, die themen-
und projektorientiert auf der Basis von grundlegendem Fach- und Methodenwissen erforscht und präsentiert
werden.
Die Studierenden bereiten anhand von fachdidaktischen Konzepten Lernprozesse für das Praxissemester vor und
planen inhaltlich und methodisch Unterrichtssequenzen.
4 Lehrformen
Vorlesung, Seminar, Diskussion, Projekte, Workshop, selbständiges wissenschaftliches Forschen und Arbeiten,
Museums- und Ausstellungsbesuche
5 Gruppengröße
Seminar max. 40 TN, Exkursionen max. 20 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Unterrichtsfach Kunst im Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Prüfungsleistung: Mündliche Prüfung als Modulabschlussprüfung, ca. 30 Minuten
Aktive und qualifizierte Teilnahme: Portfolio in der Veranstaltung Planung und Vorbereitung von
praxisbezogenem Fachunterricht. Das Portfolio ist eine seminarbegleitende Sammlung der fachwissenschaftlichen,
gestaltungspraktischen sowie alltagsästhetischen Zugänge zu einem Unterrichtsthema, die unter fachdidaktischen
Theorie- und Handlungsmodellen im Umfang von 20.000 Zeichen reflektiert wird. Bewertet wird die im Umfang von
20.000 Zeichen geleistete schriftliche Reflexion im Rahmen des Portfolios.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene mündliche Modulabschlussprüfung sowie als Nachweis der aktiven und qualifizierten
Teilnahme das erfolgreich abgeschlossene Portfolio
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r:
Prof. Dr. Kerstin Kraft
Fachdidaktisches Modul (Lernen, Lehren und Forschen)
Modulnummer
2 Workload
180 h
Credits
6
Studien-
semester
3. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Analyse und Evaluation von Lehr- und Lernprozessen im
schulformbezogenen Fachunterricht
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
Selbststudium
150 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen
Zielvorstellungen für den Unterricht des Faches Textilgestaltung analytisch erfassen und selbst
formulieren, begründen und bewerten sowie entsprechende Lernerfolgskontrollen entwerfen
fachspezifische Lernschwierigkeiten und Diagnoseverfahren, Förderungsmöglichkeiten und Formen der
Leistungsbeurteilung erläutern, eigene Entwürfe dazu erstellen, einschätzen und bewerten
Schule, pädagogische Tätigkeiten und den Lehrerberuf in größeren historischen und gesellschaftlichen
Zusammenhängen reflektieren
Schulentwicklungsprozesse, die den Ansprüchen einer auf Heterogenität und Medienkompetenzen
ausgerichteten Gesellschaft gerecht werden, auch fachorientiert mit zu entwickeln.
Schlüsselkompetenzen
Handlungs-, Sozial- , Reflexionskompetenz
Diagnose-, Methoden-, Förderungs- und Entwicklungskompetenz
Selbst-, Präsentations-, Medienkompetenz
3 Inhalte
Analyse, Entwicklung und Erprobung sowie Evaluation von Lehr- und Lernprozessen im Fachunterricht
(ausgewählte Forschungsfragen und -projekte).
Weiterentwicklung des Unterrichtsfaches in fachlicher, didaktischer und methodischer Hinsicht (Ausgewählte
Theorie- und Forschungsansätze in der Fachdidaktik)
4 Lehrformen
Seminar, Workshop, Projektarbeit, Referate, etc.
5 Gruppengröße
Seminar 40 TN, bzw. 15 TN (gestaltungspraktisches Projekt)
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Unterrichtsfach Kunst im Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Prüfungsleistung: Portfolio als Modulabschlussprüfung: Im Rahmen der fachdidaktischen Modulabschlussprüfung
werden durch die Portfolioprüfung pädagogische und didaktische Handlungskompetenzen nachgewiesen. Ein
Portfolio setzt sich zusammen aus den fachwissenschaftlichen, gestaltungspraktischen und alltagsästhetischen
Zugängen zu einem Unterrichtsthema, welche anhand von didaktischen Handlungs- und Theoriemodellen schriftlich
vertiefend reflektiert werden. Bewertet wird im Rahmen des Portfolios die im Umfang von ca. 40.000 Zeichen
geleistete schriftliche Reflexion.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r:
Prof. Dr. Iris Kolhoff-Kahl
Gestaltungspraktisches Modul
Modulnummer
3 Workload
90 h Credits
3 Studien-
semester
4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Gestaltungspraktisches Projekt
Kontaktzeit
2 SWS (30 h)
Selbststudium
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen
auf der Basis vielfältiger gestaltungspraktischer Strategien sich selbstständig in komplexe
Themenbereiche des Faches Textilgestaltung einarbeiten und eine eigenständige Präsentation einer
Gestaltungsarbeit entwickeln
gestaltungspraktische Methoden und Forschungsformen in zentralen Bereichen des Unterrichtsfaches
Textilgestaltung anwenden.
Schlüsselkompetenzen
Handlungs-, Sozial- , Reflexionskompetenz
Selbst-, Präsentations-, Medienkompetenz
3 Inhalte
Auf der Basis vielfältiger gestaltungspraktischer Methoden und Forschungsformen entwickeln die Studierenden ein
eigenständiges Gestaltungsprojekt im textilen Themenfeld, reflektieren dieses theoretisch und kuratieren es im
öffentlichen Raum.
4 Lehrformen
Seminar, Workshop, Projektarbeit, Atelierarbeit
5 Gruppengröße
Alle Lehrformen: 15 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Unterrichtsfach Kunst im Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Prüfungsleistung: Fachpraktische Prüfung als Modulabschlussprüfung: Vestimentäre und designorientierte
Praxisarbeiten (ca. 1-2 Objekte), werden mit Hilfe des für Schule unabdingbaren Kompetenzerwerbs des
„Kuratierens und Präsentierens“ öffentlich präsentiert, in einer abschließenden mündlichen Prüfung (ca. 10
Minuten) geprüft sowie in einer begleitenden Arbeitsmappe unter gestaltungstheoretischen Aspekten reflektiert
(10.000 Zeichen) und bewertet.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r:
Prof. Alexandra Kürtz