scieee Science in your language
[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 46.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an haupt-, real- und gesamtschulen
mit dem unterrichtsfach spanisch
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
mit dem Unterrichtsfach Spanisch an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................6
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................7
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
(1) Die Einschreibung zum Studium des Unterrichtsfaches Spanisch setzt über die in
§ 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus Kenntnisse in
Spanisch voraus. Spanisch ist eine der beiden in § 4 der Allgemeinen
Bestimmungen geforderten Fremdsprachen.
(2) Hinsichtlich des Niveaus der Kenntnisse in Spanisch wird verwiesen auf § 34 der
besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Spanisch.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Spanisch ist ein Beginn zum Sommersemester
und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
(1) Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Spanisch umfasst 18 Leistungs-
punkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP
fachdidaktische Studien im Rahmen des Praxissemesters.
(2) Für Studierende, die im Rahmen ihres dem Masterstudium vorausgehenden
Studiums noch keinen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer
erbracht haben, umfasst das Studium des Unterrichtsfaches Spanisch einen
Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in einem
entsprechenden Land der Zielsprache. Wird neben Spanisch eine weitere
Fremdsprache studiert, so kann die Zielsprache für den Auslandsaufenthalt frei
gewählt werden.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Spanisch sollen
die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Sie verfügen über ein umfassendes Sprachwissen und Sprachkönnen im
Spanischen (Leseverstehen anspruchsvoller nicht-fiktionaler und fiktionaler
Texte aus verschiedenen Sachbereichen; breiter, differenzierter Wortschatz;
grammatikalisch korrekte schriftliche Textproduktion in verschiedenen
Textsorten; sehr gutes Hörverstehen; sicheres, flüssiges und spontanes
mündliches Formulieren in dem der Situation jeweils adäquaten Register,
möglichst ‚nativnahe’ Aussprache; theoretisch reflektierte Durchdringung der
Grammatik), sie sind in der Lage, ihre fremdsprachliche und interkulturelle
Kompetenz auf dem erworbenen Niveau zu erhalten und ständig zu
aktualisieren.
-4-
Sie können fachliche Fragestellungen reflektiert in der Fremdsprache
darstellen.
Sie können auf vertieftes, strukturiertes und anschlussfähiges Fachwissen in
den Teilgebieten der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und
Kulturwissenschaft zurückgreifen und grundlegende wie aktuelle
Fragestellungen und Methoden erkennen und weiterentwickeln.
Sie verfügen über Erkenntnis- und Arbeitsmethoden des jeweiligen Faches,
womit ihnen vor allem anwendungsorientiertes Wissen zur Verfügung steht.
Sie verfügen über die Fähigkeit das Wissen des Unterrichtsfaches Spanisch
in einem breiten oder multidisziplinären Zusammenhang zu stellen und
kritisch zu reflektieren.
Sie können fachwissenschaftliche Inhalte funktional mit fachdidaktischen
Fragestellungen verbinden und für die Schulpraxis nutzbar machen.
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Spanisch sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Sie können fachdidaktische Fragestellungen und Forschungsergebnisse
adäquat und reflektiert darstellen sowie gesellschaftliche Bedeutung des
Fremdsprachenunterrichts in der Schule analytisch beschreiben.
Sie kennen die wichtigsten Ansätze der Sprach-, Literatur-, Kultur- und
Mediendidaktik und können sie im Unterricht nutzen.
Sie verfügen über ausbaufähiges, reflektiertes Orientierungswissen und
Reflexivität in Hinblick auf fremdsprachliche Lehr- und Lernprozesse auch
unter dem Gesichtspunkt von Mehrsprachigkeit und sind besonders in der
Lage multikulturelle Zusammenhänge in den Unterricht zu integrieren.
Sie verfügen über vertieftes Wissen zur Entwicklung und Förderung von
kommunikativer, interkultureller und textbezogener fremdsprachlicher
Kompetenz, methodischer Kompetenz und Sprachlernkompetenz von
Schülerinnen und Schülern.
Sie verfügen aufgrund erster eigener Erfahrungen über die Grundlagen der
Beobachtung, Planung, Durchführung und Reflexion von Spanischunterricht
(Ziele, Inhalte, Sozialformen, Lehr- und Lernmaterial) sowie Grundkenntnisse
der Leistungsbewertung und -diagnose.
Sie sind in besonderer Weise sensibilisiert für mögliche sozial, kulturell,
motivational oder individualpsychologisch bedingte Konfliktsituationen im
Unterricht und kennen erste Lösungsansätze.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien,
ist modularisiert und umfasst 2 Module: Mastermodul 1 Fachdidaktik und
Mastermodul 2 Fachwissenschaft und Sprachpraxis.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
-5-
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Studienstruktur Lehramt M.Ed. HRGe Spanisch
Module Veran-
stal-
tungs-
art
Work-
load
(h)
LP
bzw.
EC
TS
P /
WP Erbrin-
gungsform
der
Prüfungs-
leistung
Zeitpunkt
und
Dauer
(Sem.)
Mastermodul 1
Fachdidaktik
1. MV Fachdidaktik 1
2. MV Fachdidaktik 2
MV
MV
270
180
90
9
WP
WP
Mündliche
Prüfung
1.Sem.
(1)
Mastermodul 2
Fachwissenschaft und
Sprachpraxis
1. MV Fachwissenschaft
2. MÜ Traducción alemán-
español 2
MV
270
180
90
9
WP
P
Klausur
3./4. Sem.
(2)
Summe
540 18
Abkürzungen:
MV Masterveranstaltung
Masterübung
Sem. Semester
LP Leistungspunkte
WP Wahlpflichtveranstaltung
P Pflichtveranstaltung
PO Prüfungsordnung
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Spanisch umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11
Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real- oder
Gesamtschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Fach Spanisch beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den
standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine
Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten
entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
-6-
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Spanisch sind den Modulbeschreibungen
im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Spanisch werden folgende Prüfungsleistungen, die in die
Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Lei-
stungspunktesystem gewichtet und bewertet:
Mastermodul 1. Fachdidaktik: Modulabschlussprüfung
Mastermodul 2. Fachwissenschaft und Sprachpraxis:
Modulabschlussprüfung
(2) Prüfungsleistungen werden gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in
Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, schriftlichen Hausarbeiten und
anderen Formen der Leistungserbringung erbracht.
(3) Darüber hinaus ist eine aktive und qualifizierte Teilnahme an den
Veranstaltungen des Moduls entsprechend den Vorgaben der jeweiligen
Modulbeschreibung zu erbringen. Näheres kann den Modulbeschreibungen im
Anhang entnommen werden.
(4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/
Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden
bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie die
Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den
Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Spanisch verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP
entspricht.. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage
ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach Spanisch mit
wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse
sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der
Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang
von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
(2) Wird die Masterarbeit im Fach Spanisch nach Abschluss des
Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so
wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der
Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die
Verteidigung entfallen 3 LP.
-7-
(3) Wird die Masterarbeit gemäß § 21 Allgemeine Bestimmungen im Fach Spanisch
angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder spanischer Sprache
abgefasst werden.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Spanisch gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach
Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für
die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der
Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Spanisch treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss für
Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit
durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan Lehramt M.Ed. HRGe Spanisch
Semester Modul Workload
(h) LP/Workload
gesamt
MM 1 Masterveranstaltung
Fachdidaktik1
180
1
MM 1 Masterveranstaltung
Fachdidaktik 2
90
9/270
2 Praxissemester
3/4 MM 2 Masterveranstaltung (1)
Fachwissenschaft 180
6/180
MM 2 Sprachpraktische Übung
Traducción alemán-español 2
90
3/90
3/4
Masterarbeit (2)
Verteidigung der Masterarbeit 450
90
18/540
Abkürzungen
MM 1 Mastermodul 1. Fachdidaktik
MM 2 Mastermodul 2. Fachwissenschaft und Sprachpraxis
LP Leistungspunkte
Anmerkungen
(1) Im Mastermodul 2 ist das fachwissenschaftliche Seminar aus den Bereichen
Literaturwissenschaft, Kultur-/Landeswissenschaft und Sprachwissenschaft
zu wählen. Die gewählte Schwerpunktsetzung sollte in der Masterarbeit weiter-
geführt werden.
(2) Die Masterarbeit kann auch im anderen Unterrichtsfach oder in den
Bildungswissenschaften geschrieben und verteidigt werden.
Hinweis
Der Studienverlaufsplan gilt als Empfehlung und als Orientierung und kann individuell
anders gestaltet werden. Die Durchführung des Praxissemesters setzt den Besuch der
das Praxissemester vorbereitenden Veranstaltung Fachdidaktik 2 voraus. Als Studien-
beginn (1. Sem.) zugrunde gelegt wird das Wintersemester.
Modulbeschreibungen
Modulbeschreibungen für Lehramt M.Ed. HRGe Spanisch
Fachdidaktik
Modulnummer
Mastermodul 1 Workload
180 h (MV)
90 h (MV)
LP
9 Studiensemester
1. Sem. Häufigkeit des
Angebots
WS / SoS
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Masterveranstaltung Fachdidaktik 1
Masterveranstaltung Fachdidaktik 2
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
150 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen
Fachlich-inhaltliche Ziele
Studierende
verfügen über strukturiertes, vertieftes und anschlussfähiges Fachwissen des kommunikativen
Fremdsprachenunterrichts einschließlich der Messung, Evaluierung und Förderung der Schülerleistungen.
können den Prozess der fachbezogenen Begriffs-, Modell- und Theoriebildung in der Fachdidaktik erkennen
und reflektieren.
können fachlichen Unterricht unter Einbeziehung fächerverbindender Perspektiven – auf der Basis
theoretischer Ansätze und empirischer Befunde und unter Verwendung geeigneter Medien – analysieren,
planen, erproben und reflektieren sowie Lehr- und Lernmaterialien einer theoriegeleiteten Analyse unterziehen.
kennen wissenschaftlich relevante und aktuelle Theorien im literatur-, text-, kultur- und mediendidaktischen
Bereich und deren Ziele und Verfahren und können diese für die Unterrichtsplanung abrufen.
sind in der Lage, fachliche und fächerverbindende Sichtweisen in die Entwicklung von Schulprofilen bzw.
Schulprogrammen einzubringen.
können fachwissenschaftliche Inhalte mit fachdidaktischen Fragestellungen verbinden und die hieraus
resultierenden Ansätze in die Unterrichtsplanung und Unterrichtspraxis einbeziehen.
kennen die Anforderungen an bilinguales Lernen und Lehren.
Spezifische Schlüsselkompetenzen
Kognitive Kompetenz: Kritische Aufnahme und Reflexion von Sachverhalten sowie Fähigkeit zum Erkennen
von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit
Soziale Kompetenz: z.B. Team- oder Gruppenarbeit
Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und inhaltlich
überzeugender Weise darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer Argumentation;
Diskussionsfähigkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz
Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Initiative, Verantwortungsbereitschaft
Medienkompetenz
Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken
3 Inhalte
Das Mastermodul 1 umfasst zwei Masterveranstaltungen zur spanischen Fachdidaktik. Die Studierenden erwerben in
den beiden Masterveranstaltungen Fachdidaktik die Fähigkeit, Voraussetzungen für fachliches und fächerverbindendes
Lernen unter Beachtung der sich ändernden und unterschiedlichen Alltagswirklichkeiten von Kindern und Jugendlichen
mit diagnostischen Verfahren zu erfassen, fachlichen Unterricht unter Einbeziehung fächerverbindender Perspektiven –
auf der Basis schultypspezifischer Gesichtspunkte, theoretischer Ansätze und empirischer Befunde und unter
Verwendung geeigneter Medien zu analysieren, zu planen, zu erproben und zu reflektieren, fachliche und fächerver-
bindende Sichtweisen in die Entwicklung von Schulprofilen bzw. Schulprogrammen einzubringen.
Die Masterveranstaltung Fachdidaktik 1 dient der Vertiefung der in den vorangegangenen Studienabschnitten
erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Vorbereitung, Organisation und Evaluation von fachlichen
Lernprozessen unter Einbeziehung fächerverbindender Perspektiven. Auf der Basis theoretischer Ansätze und
empirischer Befunde sollen Kriterien für die Auswahl von Lehr- und Lernmaterialien sowie die Messung,
Evaluierung und Förderung von Schülerleistungen entwickelt werden. Hinzu tritt die Erprobung und
selbstständig-kreative Aufbereitung von möglichen Unterrichtsmaterialien unter Verwendung jeweils geeigneter
Medien, die auf den aktuellen Forschungsergebnissen der Literatur-, Kultur- und Mediendidaktik basieren und
in deren Mittelpunkt die Lehre eines kommunikativen Fremdsprachenunterrichts steht.
Die Masterveranstaltung Fachdidaktik 2 dient der Vermittlung von Methoden und fachspezifischen
Arbeitsmitteln, die für den Spanischunterricht auf verschiedenen Stufen der Haupt-, Real- und Gesamtschulen
relevant sind. Studierende können die Verbindung von fachwissenschaftlichen Inhalten mit fachdidaktischen
Fragestellungen selbstständig vornehmen und in konkrete Unterrichtsplanung und Unterrichtspraxis
einbeziehen. Im Mittelpunkt stehen Inhalte und Erfordernisse des im nächsten Semester zu absolvierenden
Praxissemesters.
4 Lehrformen
Das Modul umfasst in der Regel zwei Masterseminare, außerdem freiwillige Tutorien sowie verschiedene Formen des
Selbststudiums.
5 Gruppengröße
Masterveranstaltung Fachdidaktik 1: 50 TN
Masterveranstaltung Fachdidaktik 2: 50 TN
6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
-
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Abschlussprüfung (ca. 30 Minuten Länge) in spanischer
Sprache für beide fachdidaktischen Masterveranstaltungen. Die Modulabschlussnote entspricht der in der
Modulabschlussprüfung erreichten Note.
9 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen durch
Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen. Näheres zur aktiven und qualifizierten Teilnahme gibt
die oder der verantwortliche Lehrende zu Beginn des Semesters bekannt.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Stefan Schreckenberg
Fachwissenschaft und Sprachpraxis
Modulnummer
Mastermodul 2 Workload
180 h (MV)
90 h (MÜ)
LP
9 Studiensemester
3./4. Sem. Häufigkeit des
Angebots
WS / SoS
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Masterveranstaltung Fachwissenschaft
Masterübung Traducción alemán – español 2
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
150 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen
Fachlich-inhaltliche Ziele
Studierende
lernen die Systematik des Faches sowie den Prozess der fachbezogenen Begriffs-, Modell- und
Theoriebildung zu durchschauen.
sind in der Lage, sich fachlichen Fragestellungen mit einer forschenden Grundhaltung zu nähern.
können die gesellschaftliche Bedeutung des Faches – auch im Vergleich zu anderen Fächern – reflektieren.
können sich in neue bzw. zukünftige Entwicklungen des Unterrichtsfaches in selbstständiger Weise
einarbeiten.
beherrschen die Gegenwartssprache des Spanischen in Wort und Schrift und können auch schwierige
Probleme und Sachverhalte in einsichtiger und verständlicher Weise mündlich und schriftlich, in deutscher
sowie in spanischer Sprache, darstellen. Sie weisen ein Leseverstehen nicht-fiktionaler und fiktionaler Texte ,
einen breiten, differenzierten Wortschatz, grammatikalisch korrekte schriftliche Textproduktion in
verschiedenen Textsorten,; sehr gutes Hörverstehen, sicheres, flüssiges und spontanes mündliches
Formulieren in dem der Situation jeweils adäquaten Register, möglichst ‚nativnahe’ Aussprache, theoretisch
reflektierte Durchdringung der Grammatik auf.
Spezifische Schlüsselkompetenzen
Kognitive Kompetenz: Kritische Aufnahme und Reflexion von Sachverhalten sowie Fähigkeit zum Erkennen
von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit
Soziale Kompetenz: z.B. Team- oder Gruppenarbeit
Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und inhaltlich
überzeugender Weise darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer Argumentation;
Diskussionsfähigkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz
Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Initiative, Leistungsbereitschaft,
Verantwortungsbereitschaft
Medienkompetenz
Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken
3 Inhalte
Das Mastermodul 2 umfasst ein Masterseminar Fachwissenschaft sowie eine sprachpraktische Übung. Die
Masterveranstaltung Fachwissenschaft kann wahlweise aus den Bereichen der Kultur-/Landeswissenschaft,
Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft gewählt werden.
Die Studierenden erwerben in der Masterveranstaltung Fachwissenschaft die Fähigkeit, internationale
Wissenschaftsstandards zu beschreiben, einzuordnen und im Rahmen der Möglichkeiten für die Erzeugung
von Wissen einzuschätzen und anzuwenden, wissenschaftliche Fragestellungen selbständig zu erarbeiten
und sich in neue Fragen selbständig einzuarbeiten, fachwissenschaftliche Sachverhalte und
Problembereiche kritisch zu reflektieren, grundlegende Methoden, Theorien und Arbeitsweisen der
spanischsprachigen Literatur-, Landes-/Kultur- und Sprachwissenschaft kritisch zu reflektieren.
Das Masterseminar Kultur-/Landeswissenschaft dient der wissenschaftlichen Erarbeitung kultureller
Schwerpunkte der spanischen und hispanoamerikanischen Welt, internationaler Wissenschaftsstandards
sowie der selbständigen Erarbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen, die anhand ausgewählter Themen
(aktuelle politische Probleme, herausragende historische Ereignisse und Epochen, Entwicklungen in
bildender Kunst, Architektur, Musik und Medien sowie gesellschaftspolitische Entwicklungen) und unter
Rückgriff auf text- und kontextbasierte Ansätze der kulturwissenschaftlichen Theoriebildung veranschaulicht
werden. Besondere Berücksichtigung erfahren dabei die spanisch-lateinamerikanischen Beziehungen sowie
in Einzelfällen, der vergleichende Bezug zu Deutschland.
Das Masterseminar Literaturwissenschaft dient der wissenschaftlichen Erarbeitung von Schwerpunkten der
spanischen und hispanoamerikanischen Literatur, internationaler Wissenschaftsstandards sowie der
selbständigen Erarbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen. Im Vordergrund stehen dabei ausgewählte
(originalsprachige) Werke spanischer und/oder lateinamerikanischer Autoren und/oder Autorinnen aus
unterschiedlichen literarischen Epochen, die sowohl anhand verschiedener literaturtheoretischer
Fragestellungen als auch im Kontext ihrer ideen-, sozial- und kulturgeschichtlichen Einordnung analysiert
werden.
Das Masterseminar Sprachwissenschaft dient der Erarbeitung zentraler Aspekte sprachwissenschaftlicher
Forschung, unter Berücksichtigung internationaler Wissenschaftsstandards und deren konkreten
Anwendung. Im Vordergrund stehen dabei sprachwissenschaftliche Themen, die die Sprache und ihre
Erscheinungsformen in Gesellschaft und Kultur – mit synchroner und diachroner Perspektivierung –
fokussieren und die Vertiefung und analytisch-kritische Betrachtung unter Einbeziehung kontakt-, variations-,
sozio- und pragmalinguistischer Forschungserträge befördern. Im Hinblick auf die internationale Ausrichtung
des Studienganges bilden die weltweite Verbreitung der spanischen Sprache (v.a. Hispanoamerika) und die
damit in Zusammenhang stehenden sprachpolitischen Implikationen einen besonderen Schwerpunkt.
Die sprachpraktische Übung Traducción alemán-español 2 dient der Vertiefung und Verfeinerung erworbener
Übersetzungskompetenzen. Ausgangspunkt sollen anspruchsvolle Textvorlagen verschiedener Herkunft
sein. Ein wichtiger Fokus liegt dabei im kontrastiven Vergleich beider Sprachen in grammatikalischer,
pragmatischer und kultureller Hinsicht.
4 Lehrformen
Das Modul umfasst in der Regel ein Masterseminar und eine sprachpraktische Übung, außerdem freiwillige Tutorien
sowie verschiedene Formen des Selbststudiums.
5 Gruppengröße
Sprachpraktische Übungen: 50 TN, Masterveranstaltung: 50 TN
6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
Masterstudiengang Komparatistik, Masterstudiengang Kulturerbe
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung wird durch eine Klausur (240 Minuten Länge) erbracht, die den Inhalt der
sprachpraktischen Übung sowie der Masterveranstaltung Fachwissenschaft zum Gegenstand hat. Diese Leistung wird
benotet.
9 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen
durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen. Näheres zur aktiven und qualifizierten
Teilnahme gibt die oder der verantwortliche Lehrende zu Beginn des Semesters bekannt.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Sabine Schmitz, PD Dr. Annegret Thiem